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das des aiUieilea, Ich kann nicht mehr bei Gustel bleiben. Es ist das ijüt Dich sehr unangenehm, für mich aber ist eS namenlos schrecklich und traurig, denn ich habe kein Heim mehr, keinen Menschen au� der ganzen Erde und überhaupt keinen Halt mehr. Es geht über mein Gefühl, wenn ich bleibe. Denn es ist immer und immer wieder als eine Gnade hingestellt worden, dast ich noch hierbleiben klwr und ich danke für diese Gnade. Ich habe eine Dummheit gemacht ohne jede böse Absicht, ohne jemals eine Ahnung zu haben, daß ich so eine Dummheit machen würde. Ich habe auch vor meiner Verheiratung schon Dummheiten gemacht und sie meinem damaligen Bräutigam gebeichtet, weil ich es für anständig hielt und ihn für zu anständig, als daß er je darüber sprechen könnte. Aber es Wird mir nicht nur immer wieder vorgeworfen, sondern sogar als triftiger Scheidungsgrund hingestellt. Ich bin an allem schuld, ich bin launisch, eigensinnig. Aber ich habe eS auch in der Hand, es nicht zur Scheidung kommen zu lassen. Ich kann aber nicht mehr, lieber Papa. Bitte verzeihe es mir, aber ich kann nicht mehr hier bleiben, um nur aus Gnade geduldet zu werden. Das geht gegen mein Gefühl, alles in mir sträubt sich dagegen an. Meinen Jungen werde ich auch nicht behalten- können. Nicht eine Seele. Nichts. Ich werde es auch nicht lange merken, denn ich werde wahnsinnig werden. Bitte gib mir wenigstens etwas Geld, damit ich nicht ganz sinke. Aber ich werde ja wahnsinnig..." Bors.: Von nun an ist der Brief nur noch schwer zu lesen. Es heitzt immer wieder Ich werde wahnsinnig. Keine Seele habe ich mehr. Ganz allein auf der Welt. Gebt mir Gift, denn ich werde wahnsinnig usw. Zum Schluß wird noch die Frage aufgeworfen: warum muß ich nun wahnsinnig werden?(Zur Angeklagten) Erinnern Sie sich. diesen Brief geschrieben zu haben? Wenn man so einen Brie schreibt, dann hat man ihn doch im Gedächtnis. Angekl.: Ick weiß es nicht. Bors.: Ihr Vater muß doch den Brief Ihrem Mann geschickt haben. Angekl.: DaS weiß ich nicht. Bors.: Haben Sie Ihrem Mann erzählt, daß Sie vor der Ehe ganz un. schuldige Verhältnisse gehabt haben. Angekl.: Jawohl. Bors.! Hat er Ihnen das vorgehalten? Angekl.: Zuerst nicht, erst später Der Lorsitzende überreicht den Brief den Geschworenen. Einen breiten Raum in der Verhandlung nahm sodann Durchgehen früherer Aussagen der Angeklagten und der Hauptmann v. Göben ein. Aus den Vernehmungen deS Herrn v. Göben leitet die Anklagebehörde die HauptbelaftungSmomente der Angeklagten her. Erst morgen wird die Angeklagte auf dieStimme aus dem Grabe" antworten können. Mr geben die�Durchnahme der Pro-- tokolle ausführlich wieder. Zunächst geht der Vorsitzende die erste Vernehmung de» Herrn v. Göben durch. Sie fand am Morgen nach der Tat statt, v. Göben sagt« in derselben: .Ich ging am ersten Feiertag von der Familie Schönebeck   direkt nach Hause und kam um �hll) Uhr abends zu Hause an. Ich gin dann noch einmal weg, um etwas zu besorgen, kam aber bald nac Hause zurück. Ich blieb nur etwa 10 Minuten weg. Ich legte mic dann schlafen. Mein Bursche will mich 10 Minuten vor 6 Uhr ge- weckt haben. Meiner Ansicht nach mutz es später gewesen sein Ich fuhr dann zur Villa Schönebeck  . Dort erzählte man mir, das der Major sich erschoffen habe. Ich hielt das für unwahrscheinlich da ein Selbstmord nicht im Charakter des Majors lag. Ich ging dann ins Eßzimmer und sah von dort aus die Leiche des Majors liegen. Als ich in den Hausflur kam, hörte ich Frau v. Schönebeck laut schreien. In der Meinung, es könnte ein Unglück passieren, lief ich direkt in ihr Zimmer hinein. Ich versuchte sie zu beruhigen und schlug ihr vor, mit den Kindern zu der befreundeten Familie des Rittmeisters v. Graetz zu gehen. Die Leiche des Majors sah ich erst wieder bei der gerichtlichen Leichenschau, als ich als Zeuge vernommen wurde. Meiner Anficht nach ist der Major von einem Dieb oder Einbrecher erschosie» worden, der eS auf das Silber- zeug im Salon abgesehen hatte.... Ich war manchmal im Hause des Herrn v. Schönebeck auch wenn der Major nicht zu Hause war. Mit Frau v. Schönebeck habe ich nur einmal eine Tour gemacht, im übrigen nur mit der Familie und mit Gästen. In dem einen Fall, in dem ich mit Frau v. Schönebeck allein fuhr, war ursprünglich auch geplant worden, den Major und die Kinder mitzunehmen, was in letzter Stunde aber unmöglich wurde." Auf die Frage des Kriegsgerichtsrat Conradi, wo er die drei Schrammen auf der Nase bekommen habe, antwortete Göben, daß er sich die Schrammen beim Befestigen des Weihnachtsbaumes in der Schönebeckschen Wohnung zugezogen habe. Gegen die Haussuchung hatte Göben nichts einzuwenden, er bat sogar darum. Borsitzender: In dieser Aussage wird ja auch mit dem Gedanken des Diebstahls operiert und der Diebstahl als Silberdiebstahl sjiezialisiert. Das ist eine nach der Anklage ausfallende Uebereinftimmung, die beweisen soll, daß Sie Kenntnis von dieser Sache hatten und daß«ine vorherige Vereinbarung stattgefunden hat. Was haben Sie dazu zu sagen? > Angeklagte: Ich sage, eS lag keine vorherige Vereinbarung vor. . Die weitere Vernehmung beschäftigt sich eingehend mit Ver- suchen v. GöbenS. trotz Verbots des Gerichtsherrn, sich der Ange- klagten zu nähern. Die Angeklagte hat an Göben damals einen Brief geschrieben, in dem sie eine Zusammenkunft ablehnte. Verteidiger, Rechtsanwalt Bahn: Können wir denn die Oeffentlich keit nicht wieder herstellen? Vorsitzender: Ich möchte die Oeffent- lichkeit ausgeschlossen wissen, bis die Vernehmung der Angeklagten Nachher wird in breitester Oeffentlichkeit verhandelt. beendet ist. Brief von Göben. ES kommt dann der Brief zur Verlesung, den Hauptmann v. Göben an die Angeklagte abgeschickt hat, der dieser abernicht auS- gchändigt worden war. Hauptmann v. Göben hatte, akV die An» geklagte sich im Hause deS Rittmeisters v. Graetz befand, diesen gefragt, ob er Frau v. Schönebeck sprechen könne. Als das von ihm verneint wurde, gab er dem Rittmeister den Briest Bor- fitzender: Die Handschrist deS Herrn v. Göben kennen S7e ja? Angeklagte: Ja, das ist seine Handschrift. Borsitzender: Die Vorderseite deS Briefes ist an sich abgeschlossen, so daß derjenige, der kein Mißtrauen hat, nicht merkt, daß auf der Rückseite auch ncch etwas steht. Die Borderseite lautet:Sehr verehrte gnädige Fraul Mir ist für die Dauer der Untersuchung jederintime" Verkehr mit Ihnen untersagt. Deshalb muß ich mich beschränken. Ihnen schriftlich tiefstes Beileid auszusprechen und Ihnen zu danken für Ihre liebenswürdigen Zeilen. Seien Sie versichert, gnädige Frau, daß ich jederzeit bereit bin, Ihnen zu dienen. Ihr sehr er- gebener Göben." Borsitzender: Klappt man nun aber den Brief auseinander, so sieht man. daß noch sehr viel mehr drin steht. Die Rückseite lautet:Gestern vernommen, nichts herausgekommen. Dabei natürlich auf Frage, wie wir ständen, gesagt, freundschaft- lich. Hätte nach eigenem Augenschein und Andeutungen von Frau v. Schönebeck Eindruck gehabt. Ehe nicht ganz glücklich. War häufig im Hause, auch wenn Ehemann nicht da war. Auch gesagt, dag ich auf Zimmer gewesen, als Ehemann im Hause war. Weiter gesagt, auch einige Partien mitgemacht, hinzugefügt, eigentlich sollten auch da Bekannte und Kinder mitkommen. Von Herthainsel nichts mit- geteilt, Nach Schrammen an Nase gefragt, gesagt, die hatte neu- lich beim Tannenbaumputzen gekriegt. Als wahrscheinlichen Grund Einbruchsdiebstahl, auch Silberzeug erwähnt. Bitte baldige Nach- richt, wenn ich mich irgendwie geirrt. Erwünscht, Näheres über Ihr Befinden und Aufenthalt." Borsitzender: Nun, Frau Weber, auf diefen Brief baut die Anklage sehr viel auf. Angeklagte: Ich konnte doch nicht zugeben, daß das Verhältnis herauskam. Ich hätte dann sofort auf der Straße gestanden.(Weinend.) Ich wollte zu meiner Mutte/ nach Görlitz  , die mich und die Kinder aufnehmen wollt«. Wenn nteine Mutter gewußt hätte, daß ich mit Göben ein Verhältnis hatte, dann wäre das unmöglich gewesen. Ich wollte nichts als meine Frauenehre retten.- Borsitzender: AuS dem Briefe wird ganz etwas anderes gefolgert.- Angeklagte(mit er­regter Stimme): Es steht doch nichts drin, was nicht zum Schutz meiner Frauenehre geschrieben wäre. Borsitzender: Nein, eS steht mehr drin. ES st«hen Andeutungen über die Aussage des Herrn v. Göben drin. Angeklagte: Der Brief ist doch ein Be- weis dafür, da? kein Einverständnis zwischen«nS bestanden hat, denn dann brauchten wir uns doch keine Mitteilungen zu machen, dann wäre das Einverständnis doch schon vorher zustande ge kommen. Vorsitzender: Es steht doch am Schluß:Ich bitte um Nachricht, wenn ich mich irgendwie geirrt habe." Da sagt die �Staatsanwaltschaft eben, daß deutet auf eine Verabredung hin Angeklagte: Nein, es bezog sich nur darauf, ob er schon bei mir im Zimmer gewesen ist und es galt doch nur allein, meine Frauen- ehre zu retten. Vorsitzender: Auf Ihre Frauenehre kommen wir ncch. Sie sind doch die Erste gewesen, die Ihre Frauenehre preis- gegeben hat, nicht Göben Angeklagte: Das war aus einem anderen Anlaß geschehen. Kriegsgerichtsrat Conradi sagte zu mir, Sie werden vereidigt, und da sagte ich mir: Um Gotkeswillen, Du darfst keinen Meineid schwören. Borsitzender: Auf diesen Brief kam dann der Haftbefehl gegen Göben. Verteidiger, Rechts anwalt Bahn: Ich bemerke, daß die Angeklagte die wiederholten Versuche Gödens, sich ihr zu nähern, abgelehnt hat. Wenn sie sich mit ihm hätte verabreden wollen, hätte sie ihn doch bloß zu empfangen brauchen. Vorsitzender: Ich bitte jetzt nicht zu plä- dieren. Verteidiger, Rechtsanwalt Bahn: Da hier der Stand- Punkt der Staatsanwaltschaft hervorgehoben wird, halte ich für nötig, auch das entlastende Moment zu betonen. Hierauf wird der Haftbefehl gegen Hauptmann v. Göben verlesen. Der Haftbefehl wird begründet damit, daß Hauptmann von Göben dringend verdächtig sei des Mordes, und daß die Gefahr der Verwischung von Spuren sowie der Beeinflussung von Zeugen und etwaiger Mitschuldiger, falsche Aussagen zu machen, bestehe. Verantwortliche Vernehmung v. GöbenS. Bors.: Nun wurde Hauptmann v. Göben verhaftet und im Arrestlokal am 23. Dezember vom Zdriegsgerichtsrat Conradi ver. antwortlich vernommen. Nach dem Protokoll hat er damals aus- gesagt: Ich bestreite, daß meine Beziehungen zu Frau v. Schöne- deck über das Maß eines freundschaftlichen Verkehrs hinaus- gehen; wenn ich auch zugeben muß, daß ich sie lieb habe und schätze. Ich bestreite, versucht zu haben, mich ihr zu nähern, ich wollte mich nur nach ihrem Befinden erkundigen Ich war Major v. Schöne- beck nicht feindlich gesinnt, wenn auch auf Grund der Mitteilungen der Frau v. Schönebeck bei mir eine gewisse Erbitterung gegen ihn herrschte. Ich habe ihr keine Verhaltungsmaßregeln geben wollen. Bors.: Da kommt zum ersten Male die Erbitterung gegen den Ehemann zutage.- Weiter wird ein Brief verlesen, den Haupt- mann v. Göben einen Tag später an KriegSgerichtsrat Conradi geschrieben hat, in dem er seine Angaben zu ergänzen sucht. Erste Vernehmung der Angeklagten. Bors,(zur Angeklagten): Als nun Göben verhastet war, wurden Sie am 20. T�ember. also einen Tag nach der Beerdigung, als Zeugin vernommen. Wissen Sie, was Sie da gesagt haben? Angekl.: Nein, daran habe ich keine Erinnerung; ich wußte auch gar nicht weshalb ich vernommen wurde. Mir war nicht gesagt worden, daß Göben verhaftet war. Bors.: DaS mutzte Ihnen gesagt werden, denn es entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Da sagten Sie wieder:Wer meinen Mann erschossen hat, davon habe ich nicht die geringste Ahnung. Wenn nicht ein Dieb in Frage kommt, kann ich mir nicht denken, wer es gewesen sein sollte." ES mußte Ihnen doch da aber schon der Gedanke an Hauptmann v. Göben auch aufgestoßen sein. Angekl.: Ich habe nur den einen Gedanken gehabt, meine Frauenehre zu retten. Bors.: Ist Ihnen denn gar kein Verdacht gegen Hauptmann v. Göben aufgestoßen. AngeN.: Nein, ich dachte nur daran, daß meine Beziehungen Sthm nicht herauskommen. Bors.: Sie haben doch aber in rer Vernehmung den Verdacht wegen deS Diebstahls noch werter auSgesponnen und ein Mädchen als verdächtig bezeichnet. Auch von einem Silberdiebstahl haben Sie dabei gesprochen. Angekl.: DaS alles weiß ich nicht mehr. v. Gödens Geständnis. Am 31. Dezember wurde nun Hauptmann v. Göben wiederum verantwortlich vernommen und legte an diesem Tage zum ersten- mal ein zusammenfassendes Geständnis ab. In diesem Geständnis gibt Hauptmann v. Göben an, daß er Frau v. Schönebeck von Anfang an geliebt habe, ohne sich dessen bewußt zu sein. Er habe sie täglich immer mehr geliebt und habe sich bestrebt, sie aus den unglücklichen Banden zu befreien. Sie habe ihm fortgesetzt Mitteilungen ge- macht über Mißhandlungen von feiten ihres ManneS, denen er selbstverständlich Glauben schenkte.,,.. Hauptmann v. Göben fahrt dann fort: Ich habe die Absicht ge- habt. Frau v. Schoenebeck später zu heiraten, wenn die Ehe ge schieden war. Ich war mir wohl bewußt, daß eS dann mit meiner Karriere auS sein würde. Aber sie sagte mir immer wieder, sie könne eS nicht länger aushalten, sie würde sonst fortlaufen. Alle paar Tage sagte sie das. Ich faßte darauf den Entschluß, Maior Schoenebeck auf der Jagd mit der Waffe ,n der Händ zur Ehe- scheidung zu zwingen. Im Weigerungsfalle wollte ich ihn nötigen- falls niederschießen. Frau v. Schoenebeck wußte davon und war damit einverstanden. Sie drängte aber immer, sie könne es nicht länger aushalten. Sie erklärte, sie sei damit einverstanden, daß es in der Wohnung stattfinde. Diese letzte Unterredung fand eimge Tage vor Weihnachten   statt. Ich war Weihnachten bei der Familie Schoenebeck zu Besuch. Frau v. Schoenebeck sah mich den ganzen Abend bedeutungsvoll an; ich merkte, was sie von mir haben wollte. Sie sagte: Mach, was Du willst, aber ich will nichts davon wissen. Ich selbst faßte dann den Entschluß, die Tat auszuführen. Ich schnitt den Bindfaden am Fenster durch, um mir Eingang zu ver- schaffen, und wollte ins Schlafzimmer dringen, mir von Major v. Schoenebeck die schriftliche Versicherung geben lassen, daß er mit der Ehescheidung einverstanden sei. Ich war mir bewußt, daß Major v. Schoenebeck stets eine geladene Waffe bei der Hand hatte Ich ging am ersten Wcihnachtstagabend nach Hause, dort kämpfte ich noch mit mir. Dann dachte ich aber wieder an die arme Frau und ihre unglückliche Lage, und ich faßte deshalb den Entschluß, die Frau zu befreien. In einem Zustand halber Raserei verließ ich meine Wohnung und ging in die Wohnung des Major? v. Schoene» beck. Auch hier lief ich noch lange Zeit auf und ab und kämpfte mit mir, bis ich mich entschloß, die Tat auszuführen. Der Ge- danke, am nächsten Tage vor Frau v. Schoenebeck hintretcn zu müssen und die Tat nicht ausgeführt zu haben, siegte und zwang mich, zum Schoenebeckschen Hause zurückzukehren. Der Major hörte mich, er öffnete das Schlafzimmer und erhob sofort die Waffe gegen mich. Ich sah an seinen Gesichtszügen, daß er ab- drücken wollte. In diesem Moment, während ich die Worte sprach: Herr Major", erhob ich die Pistole und drückte ab. Der Major brach sofort zusammen. Ich sah. daß er tot war. DaS war zwischen 3 und �4 Uhr. Frau v. Schoenebeck wußte nicht bestimmt, daß ich in dieser Nacht die Tat ausführen würde, aber sie konnte es ahnen. Meiner Ansicht nach hat sie den Schuß gehört, denn sie sagte am nächsten Morgen zu mir, sie leide schon seit 4 Uhr. Borsitzender: Das ist das erste Geständnis GöbenS. Von dem Schwur unterm Tannenbaum und von vielen anderen Abweichungen ist hier noch nicht die Rede. Hauptmann v. Göben wurde, wie auch die An- geklagte, später der Irrenanstalt Kortau zur Beobachtung über- wiesen. Er hat auch dort eingehende Bekundungen über die Tat gemacht. Frau Weber, was sagen Sie nun zu diesem Geständnis? Angeklagte(sichtlich erregt, nach langer Uebcrlegung): So weit ich folgen konnte, ist einiges richtig, einiges nicht richtig. Der Borsitzrnde hält der Angeklagten vor, daß es in Anbetracht der Wichtigkeit dieses Göbenschen Geständnisses und des noch folgenden Teiles ihrer Vernehmung wohl doch richtiger sei, abzubrechen und erst am Freitagmorgen fortzufahren. Die Sitzung wurde darauf auf heute vertagt. Gerichts-Leitung. Eine Frau mit zwei Männern mußte sich gestern in der Person der Frau Josefa Szah unter der Anklage der Bigamie vor der 10. Strafkammer des Landgerichts I verantworten. Die jetzt in den fünziger Jahren stehende Ar klagte heiratete vor etwa 30 Jahren einen gewissen Stender, well nach fünfjähriger Ehe plötzlich verschwand und seitdem unaussind- bar war. Nach löjähriger Wartezeit, in welcher die Angeklagte immer noch getreulich auf die Wiederkehr des Verschollenen war- tete, erfuhr sie eines Tages auf dem Jahrmarkt in Groß-Warten- berg, daß ihr Ehemann verstorben sei. Nachdem sie nochmals zehn Jahre gewartet hatte, ging sie mit ihrem jetzigen Ehemann Szay eine neue Ehe ein. Die eigentliche Veranlassung dazu war, daß sie während ihrer unfreiwilligenWitwenzeit" mehreren Kindern das Leben gegeben hatte und sie vom Vormundschastsgericht auf- gefordert wurde, den Vater dieser Kinder zu heiraten. Eines schönen TageS nach 25 Jahren langte der angeblich verstor- bene Ehemann gesund und munter wieder in seinemHeim" an, in welchem sich inzwischen recht erhebliche Veränderungen vollzogen hatten. Als er seine ehelichen Rechte geltend machen wollte, wunde er von demManne seiner Frau" an die frische Lust gesetzt. Der Staatsanwalt hielt die Angeklagte der Doppelehe für schuldig und beantragte 8 Monate Gefängnis. Das Gericht nahm jedoch an, die Angeklagte, als ihr vom Vormundschastsgericht nahegelegt wurde, den Vater ihrer Kinder zu heiraten, bei ihrem niederen Bildungsgrade geglaubt habe, daß keine gesetzlichen Hinderung?- gründe zur Eingehung einer neuen Ehe beständen. DaS Urteil lautete deshalb auf Freisprechung. Diebereien in Uniform. Ei« Postbeamter, der in seiner vollen Uniform nächtliche Raub- zflge ausgeführt hatte, mutzte gestern seine recht umfangreichen Diebereien mit einer empfindlichen Strafe büßen. Wegen gemein. schastlichen Diebstahls waren der frühere Postbote Ewald Schröder und der Produktenhändler Hermann Schmidt angeklagt, während sich die Ehefrau Frida Schröder wegen Hehlerei zu verantworten hatte. Im Februar und März d. I. liefen bei der Polizeibehörde zahlreiche Anzeigen aus dem Westen Berlins  , hauptsächlich auch auS Charlottenbnrg ein, in welchen Diebstähle von messingenen und kupfernen Türschildern gemeldet wurden. So wurden unter ande- rem mhrere Mesfingschildcr bei dem griechischen Generalkonsulat, bei dem Regierungsbaumeister Dernburg, bei dem Professor Dr. Hammerschlag gestohlen. In einer Nacht wurden nicht weniger wie zwanzig derartige Schilder entwendet, die gewöhnlich nur leicht mit einigen Schrauben befestigt waren. Als Diebe wurden schließlich die beiden Angeklagten Schröder und Schmidt ermittelt. Schröder, der zuletzt auf dem Postamt 37 beschäftigt war. hatte die Diebstähle, um recht unauffällig und sicher arbeiten zu können, in seiner vollen Briefträgeruniform verübt. Die Messingschilder wurden dann von Schmidt eingeschmolzen und für 35 Pf. pro Pfund als Altmetall weiter verkauft. Schröder wurde ferner noch beschuldigt, Briefe und Pakete, mit denen er in seiner amtlichen Tätigkeit in Berührung kam, unterschlagen zu haben. Das Gericht hiebt es für angehracht, gegen Schröder eine empfindliche Strafe zu verhängen und auch auf längeren Ehrverlust zu erkennen, da er sich nicht gescheut habe, seinen Beamtenrock als Deckmantel für seine Straftaten zu benutzen. Gegen ihn lautete das Urteil auf S Jahre Gefängnis und 3 Jahre Ehrverlust und gegen Schmidt auf Jahre Gefängnis bei sofortiger Lerhaftung. Die Frau Schröder wurde freigesprochen._ Vermischtes. Gefährliche Nachbarschaft. Zu der Explosion in der Pulverfabrik in Dahler» brück, über die wir in der Dienstagnummer berichteten, wird uns geschrieben: Die Explosion erregt die Gemüter in der Gegend von Hagen   und Lüdenscheid   in Westfalen   auf das lebhafteste. Die gesamte Presse fordert schleunige? Eingreifen der Behörde, da eine Unmenge Pulver durch die Entfernung der Dächer der zur Pulver- fabrik gehörigen Schuppen jetzt frei liegt und 80 Meter davon die stark benutzte Eisenbahnstrecke vorbeiführt! Schon seit Jahren wird von den Bewohnern, die mit den Verhältnissen vertraut sind, das Verlangen nach Beseitigung dieser Pulverfabrik erhoben. Früher, vor etwa 150 Jahren, als diese Fabrik errichtet wurde, ging durch das Volmetal noch nicht die Chaussee und natürlich auch keine Eisenbahn. Jetzt hat sich daselbst nicht nur ein starker Ver- kehr entwickelt, sondern auch die Menschen haben sich zahlreicher angesiedelt. Mehr als30Personenzüge und eine fast gleich- große Anzahl Güterzüge fahren Tag und Nacht talaufwärts nahe an der Pulverfabrik vorbei!! Die Hauptstraße ist gar nur 50 Meter von diesem gefährlichen Betriebe entfernt. Vor zehn Jahren, am 1. Juni 1900, ist der Pulvertrockenraum, der jetzt ohne Dach mit vielen Zentnern Pulver stehen geblieben ist, mtt neun Arbeitern in die Luft geflogen. Wenn von einer Lokomo- tive aus ein Fünkchen in das Pulver fliegt, ist unermeßliches Un- heil zu befürchten. ES kommt hinzu, daß feit 14 Tagen täglich G«. witter durch die Gegend ziehen. Noch keine Bergung deSPluviofe". Der Einschleppung de» gesunkenen Unterseebootes in den Hafen von Calais   stellen sich immer neue Schwierigkeiten in den Weg. Am Mittwoch war eS den Tauchern gelungen, denPluviofe" mit acht Ketten an den Schleppschiffen zu befestigen. Jetzt hat die Strömung zwei dieserKetten zerrissen, mehrere andere haben sich verwickelt. ES wird daher wohl noch einige Tage dauern, bis eS gelingt, das Tauchboot einzuschleppen. Wer da hat» dem wird gegeben. Ein Rentier in M e n t o n e, der vor einigen Jahren starb, hat sein gesamtes Vermögen den Gebrüdern Rothschild in Paris   vermacht. Wie die französischen   Zeitungen melden, handelt eS sich bei der Erbschaft um die Kleinigkeit von sieben Mil- lionen Franks._ Ein brennender See. Unbekannte Täter durchbohrten in der Nähe der Station Notanebh der transkaukasischen Eisenbahn das Rohr der Petroleumlcitung, um Petroleum zu entwenden. Das ausrinnende Petroleum bildete einen See, den die Uebeltäter an- zündeten. DaS Feuer nahm eine große Ausdehnung an, um. fing den Eisenbahndamm und zerstörte die Bahnbrücke. Der Ver- kehr muhte infolgedessen eingestellt werden. AuS Batum wurden Arbeiter für die Löscharbeiten und die Wiederherstellung der Brücke entsendet._ Kleine Notizen. Vom Blitz erschlagen wurde ein auf einem Felde arbeitender Knecht aus Hohendodeleben   bei Magdeburg  . Zwei andere Arbeiter wurden betäubt. Auch in Welschingen be» Kon­ stanz   wurde ein Knecht vom Blitzstrahl g e t ö t e t, als er vom Felde heimkehrte. Bei einem NebungSmarsch im südtirolischen Grenz- gebiet versagte beim Heruntcrfahrcn von einem AbHange die Bremse eines Artillericfahrzeuges. Der Wagen fuhr gegen eine Mauer und stürzte um. Ein Soldat wurde hierbei getötet, während andere schwer verletzt wurden. Ein Dementi. Die Nachricht, daß ein Wirbelsturm einen Teil von Sardinien   verwüstet habe, wird von der italienischen Re- gierung für unrichtig erklärt. Beraubt« Post. Unweit der russischen Stadt BjelSk wurde ein Postwagen von Räubern überfallen. Nachdem die begleitende Mannschaft getötet war, raubten die Täter 55 000 Rubel. Abgestürzte Touristen. Wie die Blätter aus Innsbruck  melden, ist bei einem Gescllschastsausflug auf den Schrammachcr die Tochter eines Bankdircktors abgestürzt. Am Gamsanger im Kaisergebirge   stürzte der Münchener Student Ludwig Sza. i n s k i ab. Beide erlitten schwere Kopfverletzungen. Perantwortlichcr Redakteur Richarp Lirth, Berlin  . Für heg Lnsuatenteil verasiv� Th. Glocke. Bkrlm, D.rgck u. Verlag: VorwärtSJuchdruckerki p, Lerlagsgnstalt Paul Singer& Co« Berlin   SW.