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Die Arbeiter zogen sich

Die Ursache der Vorgänge liegt offenbar darin, daß der Unternehmer, dem der Bau des Museums übertragen war, an stelle der schweizerischen billiger arbeitende italienische Arbeiter einstellen wollte. Die schweizerische Bourgeoisrepublit hat natürlich an solcher niederträchtiger Profitgier nichts auszusetzen. Den ein­heimischen Arbeiter mit Weib und Kind dem Hunger zu über­liefern, wenn er nicht so billig arbeiten mag und kann wie ber ausländische, das betrachtet sie wie die Bourgeoisie aller Länder als ihr selbstverständliches Recht.

Derlammlungen:

wird, wird der in der Nähe befindliche gerichtliche Physikus| Saft genommen. Ehe er abgeführt wurde, fand er noch Gelegen-| Polizei eilte herbei und suchte es mit dem Revolver in der Hand Sanitätsrath Dr. Mittenzweig mit der ärztlichen Unter- heit, der Angeklagten mit geschwungenem Meffer den Tod an zu hindern. Es entstand ein Handgemenge, in welchem ein Ar­fuchung betraut. Derfelbe giebt nach Wiedereröffnung der zubrohen, falls sie ihn durch ihre Aussage hineinlegen würde. beiter niedergeschlagen wurde. Sigung sein Gutachten dahin ab: Ich habe Paasch untersucht. Bei ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter bestritt zurück und griffen auf dem Werkplatz die italienischen Er hat einen Verband an beiden Armen in der Gegend der denn auch die Angeklagte unter ihrem Gide, daß sie der Klatt Arbeiter an. Die Gendarmerie eilte herbei und suchte die Pulsadern. Ich habe den Verband nicht abgenommen, mir zur Lüderlichkeit angehalten habe. Die Aussage stand in grellem Ruhe wieder herzustellen. Es gab wieder eine Schlägerei und wurde aber die Auskunft, daß die Pulsadern nicht verlegt, Widerspruch mit anderen Zeugen aussagen, so daß der Richter das mehrere Verwundete. Der Kampf dauert noch fort. Die Be­fondern nur Schrammen da find. Aus diesem Grunde würde Mädchen noch einmal zu einer Bernehmung vorladen ließ und völterung ftrömt in Mengen nach dem Kirchenfeld, dem Schau­eine Vertagung der Sache nicht nöthig sein. Paasch ist aber dabei dringend auf die Folgen des Meineids hinwies. Die An- play des Kampfes.  - Das Wolff'sche Bureau meldet unterm fehr aufgeregt. Wenn er spricht, fliegen ihm auffällig die geklagte verblieb zuerst bei ihrer ersten Aussage, als aber der 20. Juni: Die Berner Regierung hat ein Infanteriebataillon und Muskeln des Gesichts, aber er spricht ganz besonnen und logisch. Richter den Klatt hatte abtreten laffen, erklärte das Mädchen unter eine Schwadron Kavallerie zur Aufrechterhaltung der Ruhe auf­Aus den Gesprächen mit Paasch habe ich aber den Eindruck Thränen, daß sie ihr Gewissen erleichtern und zugestehen wolle, daß geboten. Die Zahl der Berhaftungen beträgt etwa 80. Die empfangen, daß derselbe vollständig von Verfolgungs- Ideen sie aus Furcht vor der Nache des Klatt einen falschen Eid geleistet Bahl der Schwerverwundeten ist ziemlich groß; unter den Ver­befangen ist. Er spricht davon, daß die Richter habe. Ihrem Peiniger hat dieser Eid nichts genutzt, denn er ist letzten befinden sich auch mehrere Schuhleute. Die Aufregung gegen ihn eingenommen seien, daß man ihm ihm durch f. 3. zu3 Jahren Gefängniß verurtheilt worden; das Mädchen aber dauert fort. Der Playtommandant erläßt einen Aufruf, in feine Verhaftung die Möglichkeit ausgiebigfter Vers hat er ins Buchthaus gebracht. Die Angeklagte, welche gestern welchem er zur Ruhe auffordert.- theidigung genommen, daß man ihn überrascht und geschoben auf der Anflagebant unter Heulen und Schreien mit ihren habe und er nicht au fait sei. Er glaubt, daß er in einem Neg Selbstanklagen nicht targte und immer wieder ihre Familie be­von Intriguen gefangen gehalten werde, und bei mir sind aus dauerte, über welche sie so viel Leid gebracht, mnßte natürlich allen diesen Momenten Zweifel darüber entstanden, ob der An- von den Geschworenen des Meineides für schuldig erachtet wer geflagte zurechnungsfähig ist. Da ich darüber ein bestimmtes den. Der Gerichtshof nahm aber bei der Strafabmessung Rück­Urtheil nicht abgeben kann, so beantrage ich, den Angeklagten sicht auf die Furcht, in welcher das Mädchen gelebt und er Paasch zur Beobachtung auf 6 Wochen der Frrenstation der tannte deshalb auf die niedrigst zulässige Strafe von 1 Jahr Charitee zu überweisen. Rechtsanwalt Hertwig: Ich 3uchthaus. stimme diesem Antrage zu. Durch Zufall ist der heutige Termin In dem Strafgefängniß Plößensee empfand der Straf gerade auf den Geburtstag des Angeklagten angesetzt, der Zufall Zum Verbandstage der Braner, der am 28. Juni statt. batte es gefügt, daß der erste Verhandlungstag gerade auf den gefangene Kaufmann Felix Bord, welcher dort bis zum Jahrestag der Ratastrophe in Peking   fiel, welche der Angeklagte Sommert. J. eine 22jährige Gefängnißstrafe wegen Betruges findet, beantragen folgende Mitgliedschaften das nachverzeichnete in seinem Buche schildert, und dazu kommt noch, daß der Land- verbüßt, das Bedürfniß nach besserer Kost, als ihm die Anstalts Wichtigere. Elberfeld   und Hanau  : Aufnahme sämmtlicher gerichtsrath Curtius, der Richter, der nach der Ansicht bes An- füche bot. Er richtete an feiue Anverwandten einen Brandbrief, Brauerei- Arbeiter in den Verband und Einrichtung von drei geilagten am meisten sich bemüht hat, Licht in diese Angelegen den ein zur Entlassung fommender Strafgefangener prompt be Seftionen: 1. Brauer, 2. Hilfsarbeiter, 3. Maschinisten, Heizer heit zu bringen, sich entleibt hat. Alle diese Umstände sorgte. Thatsächlich hatte Borck auf diesem Wege 100 Mart und Böttcher. Kiel  : Die Aufnahme der Hilfsarbeiter noch um den dazu mitgewirkt, Angeklagten einen erhalten. Bei einer Revision entdeckte bald darauf ein Gefängniß ein Jahr zu verschieben. Hamburg  : Gründung einer Union Buitand hochgradiger Aufregung zu versehen. Erster Staats- beamter einen großen Vorrath von Lebensmitteln aller Art im aller in der Lebens- und Genußmittel- Industrie beschäftigten Ar­anwalt Drescher: Ich hatte bereits in der früheren Verhand: Pult des Bord, der als Schreiber in der Koch'schen Fabrit beiter( Brauer, Tabatarbeiter, Kellner, Schlachter, Müller und lung die Frage gestreift, ob man es mit einem normalen, geistig des Gefängnisses beschäftigt wurde. Wenige Stunden nach dieser Konditoren). Leipzig  : Einführung von Arbeitsnachweisen in Entdeckung entleibte sich der Gefängniß Aufseher Röhl. den größeren Städten, um die zureisenden Kollegen vor der Aus­zurechnungsfähigen Manne   zu thun habe. Ich persönlich war damals überzeugt, daß Paasch kriminalrechtlich für seine Thaten Dieser war in die Angelegenheit hineingezogen worden beutung durch die sogenannten Brauereihändler zu schützen. verantwortlich sei, aber ich gab schon damals zu, daß der In- unter der Beschuldigung, dem Borck Beihilfe zur Er- Berlin: Regelung der Herbergsfrage sämmtlicher der Organis Bord, der aus fation angehörenden Städte durch eine leberwachungskommission, halt der Broschüre in der That gewiffe Bedenken und Zweifel langung des Geldes geleistet zu haben. Bord, hinsichtlich des Geisteszustandes des Verfassers hervorzurufen demselben Grunde wegen Beamtenbestechung angetlagt war, be um bie Reisenden vor Ausbeutung zu schüßen. Stuttgart  : geeignet sei. Der Angeklagte selbst hat in Wort und Schrift stritt gestern vor der zweiten Straftammer des Landgerichts II, Da Arbeitsniederlegungen, wenn irgend möglich, zu vermeiden gegen den Gedanken, daß er geistestrant fein tönne, fort und daß Röhl das Geld empfangen. Er behauptete, dasselbe sei ihm sind, so ist der Zentralvorstand( oder die Bentral- Streit fort protestivt, fein ganzes Auftreten in den früheren Berhand gestohlen worden, als er es unter fein Tintenfaß gelegt hatte. fommiffion) in teinem Falle verpflichtet, die Arbeits­lungen und feit seiner 5 Jahre zurück liegenden Affäre mit Gin früher abgelegtes Geständniß, das Gegentheil dieser An- einstellung zu beschließen; er hat vielmehr auf die Zeit- und Herrn von Brandt gab auch feinerlei Anhalt für das Vor- gabe, widerrief Borck vor Gericht, indem er bestritt, die Lebens- Geschäftsverhältnisse gebührende Rücksicht zu nehmen, und kann handensein einer Geisteskrankheit. Wenn man aber sein ganzes mittel durch Vermittlung eines Anstaltsbeamten erhalten zu infolge derfelben den Ausgleich auf eine gelegenere Zeit vertagen. Verfahren in Betracht zieht, so fragt man sich doch unwillkürlich haben. Das Geständniß sei ihm erpreßt worden, da er zweimal Sollte dennoch gegen einen woblerwogenen Beschluß des Zentral­Der als vorstandes die Arbeit eingestellt werden, so ist die betreffende immer wieder: Haben wir es etwa mit einem geistes- 10 Tage habe im strengen Arrest zubringen müffen. franken Menschen zu thun, kann solche absurden Beschuldigungen, Beuge vernommene Direktor der Anstalt, Geh. Justizrath Wirth, Verwaltungsstelle nur auf sich selbst angewiesen und verliert beispielsweise die Behauptung, daß Herr v. Brandt ihn mit einer gab zu, daß dies nicht unmöglich sei. Jufolge beffen lautete das jedes Anrecht auf Unterstügung von seiten des Verbandes. Rein Mitglied ist berechtigt, eigenmächtig die Arbeit einzustellen und Pastete habe vergiften wollen, ein gesunder Mensch erheben? Urtheil des Gerichtshofes auf Freisprechung. Unterstüßung zu beanspruchen. Frankfurt   a. M.: An Orten, Auf der anderen Seite haben wir gesehen, in welcher Weise er Gewerbegericht. Rammer IV, Sigung vom 17. Juni. wo ein Gewerkschaftskartell vorhanden ist, darf, ohne daß öffentlich aufgetreten ist; unter dem Jubel seiner Freunde hat er gwei Zapezirer flagten gegen die Firma Gebrüder Wei- basselbe 8 Tage vorher in Kenntniß gefest ist, absolut fort und fort die ungeheuerlichsten Beschuldigungen öffentlich er mann( Sharlottenburg und Berlin  ) auf Herauszahlung von je nicht gestreift oder in eine Lohnbewegung getreten werden. Bei hoben, er hat seit fünf Jahren Beleidigungen auf Beleidigungen 20,62 m., die sie aus einem Atford noch zu bekommen haben. Maßregelungen kann jedoch eine Ausnahme gemacht werden, gehäuft, und man mußte doch annehmen, daß ein Mann, der das Herr Weimann hatte sich geweigert, ihnen das Geld zu geben, wenn sich die Kollegen, Bierfahrer oder Hilfsarbeiter mit dem thut, auch seine Beweise völlig bereit habe. Es fann also gar weil sie seiner Behauptung nach untaugliche Arbeit geliefert oder den Gemaßregelten solidarisch erklären. Fast sämmtliche nicht davon die Rede sein, daß der Angeklagte durch seine Ber: haben. Der als Sachverständiger vernommene Obermeister Kresse, Bweigvereine beantragen die baldige Schaffung einer inter­haftung in feiner Beweisführung beschränkt set. Die Zweifel des welcher sich die betreffenden Tapezirungen angesehen hat, pflichtete nationalen Vereinigung der Brauerei- Arbeiter, Hamburg   be medizinischen Sachverständigen erscheinen jedenfalls berechtigt. Etellt sich heraus, daß der Angeklagte in der That geisteskrank dieser Behauptung bei: er hatte sehr viel an der Arbeit auszu antragt Gründung eines internationalen Unterstüßungsfonds. ift, so werde auch ich ihm den Ausdruck meines Bedauerns und setzen. Das Gericht erkannte, daß die Beklagten   den Klägern je 19,27 M. zu zahlen und zwei Drittel der Kosten zu tragen hätten, Mitleids nicht vorenthalten. was legteren nach genauer Berechnung aus dem Afford noch zufäme. Es sei nicht zulässig, die Entschädigungsforderung aufzurechnen gegen die Forderungen der Kläger  ; für sie wäre das ordentliche Gericht zuständig. Herr Weimann erlaubte sich auf die Urtheils­verkündigung die Bemerkung, das sei eine schöne Recht- In einer öffentlichen Wählerversammlung für den pre chung. Da er sich nachträglich entschuldigte, ließ es der 3. Berliner   Reichstags- Wahlkreis referirte am Borsitzende, Assessor Dr. Herzfeld, bei einem scharfen Verweis Montag Massini über die bevorstehende Stichwahl zwischen bewenden. Der Tischler Janowsti hatte vom Tischler- Munckel und Vogtherr. Der Redner entroute ein getreues meister Halle 4 M. aus enem Afford zu bekommen, die ihm diefer in Bild des sogenannten Freisinns. Durch sein Verhalten sowohl Gegenwart eines Restaurateurs hinlegte, dem er noch Geld in den Gemeindevertretungen, wo er gewöhnlich durch seine Ma­schuldete. Der angepumpte Budifer ließ die 4 Mart sofort in jorität die Herrschaft ausübt, als auch in den Landtagen und im feiner weiten Tasche verschwinden. Die ihm gezahlten und doch Reichstag   habe er bewiesen, daß er nur die Interessen des Groß­nicht gezahlten 4. tlagte Janowski nun von seinem früheren fapitals vertritt. Der Vortragende führte dann den Kleingewerb­Meister Halle neben einer Entschädigung wegen plög treibenden das Nuzlose ihrer Sonderbestrebungen flar vor Augen licher Entlassung ein. Mit der Mehrforderung von 40 M. und forderte sie auf, Schulter an Schulter mit den Arbeitern ber wurde Kläger   abgewiesen, Halle aber verurtheilt, ihm Fabrik, des Feldes und der Grube den Kampf gegen das sie 4 M. zu zahlen. Das Gewerbegericht habe, so wurde der über turz oder lang doch erbrückende Großtapital aufzunehmen Entscheid begründet, zu wiederholten Malen angenommen, daß und am 24. Juni ihre Stimme dem Kandidaten der Sozial­dem Stadtverordneten Lohnauszahlungen unter Heranziehung von Kreditoren der Ar demokratie, Kaufmann beiter unzulässig seien. Der Tischler Born verlangte von Ewald Vogtherr zu zu geben. Stürmischer Beifall seinem ehemaligen Arbeitgeber Brandt eine 14tägige Sohn- lohnte diese trefflichen Darlegungen. An den Vortrag entschädigung. Letterer gab zu, daß bei ihm die gesetzliche fnüpfte sich eine ausgedehnte Diskussion, woran sich sichten. Kündigungsfrist gelte; der Kläger   habe aber troß öfterer Erstein  , Zemmel, Frau Lange, Köster, Kleinmeister mahnungen  , nicht immer Montags blau zu machen und troß der Kablen, Koch, Schiller   und der Kandidat Vogtherr Drohung, daß, wer es noch mal thue, entlaffen werde, immer wieder betheiligten. Vogtherr übte eine scharfe Kritit an bem blau gemacht und sei dann auch am Dienstag einmal wieder fort- tnechtseligen Gebahren der freisinnigen Stadtvertreter und stellte Der städtische Steuererheber Friedrich Wilhelm Hermann Kluth hatte am 27. Februar dieses Jahres gelaufen, was die Entlassung zur Folge hatte. Kläger   wurde im weiteren Verlauf seiner Rede an der Hand eines Artikels der " Post" fest, daß unsere Gegner bereits den Kuhhandel um das wegen einer ganzen Reihe verbrecherischer Handlungen vor dem abgewiesen. Es wurde als erwiesen angenommen, daß es ihm am Dienstag nicht verstattet war, zu bummeln. Zustandekommen eines Kartells aller bürgerlichen Parteien" Schwurgericht des Landgerichts 1. gestanden. Kluth war Da es letterer Der Korbmachermeister Anding war von dem gegen die Sozialdemokratie begonnen haben. in 18 Fällen der Amtsunterschlagung, in 9 Fällen der falschen Registerführung, in 8 Fällen der Fälschung von Steuer: Rorbmacher Glöckner verklagt worden, ihm 44,50 m. wegen jedoch vor allem auf ein festbegründetes Prinzip und weniger quittungen und in 10 Fällen der Urkundenvernichtung beschuldigt. unrechtmäßiger Entlassung zu zahlen. Der Sachverhalt war nach auf einen Reichstagssig antomme, so sei auch sie nur alleir fich auf die eigene Kraft Die Geschworenen, denen damals 31 Echuldfragen vorgelegt der Darstellung des Klägers folgender. Am 22. November v. J. die einzige Partei, die Siegen oder ehrlich unterliegen ist der Wahl­worden waren, haiten den Angeklagten in fast allen Fällen für ging in der Fabrik des Herrn Anding ein Buch herum, verlasse. schuldig befunden und ihm mildernde Umstände versagt. Das nach welchem laut Geschäftsordnung jede Kündigung ausspruch für den 24. Juni.  ( Brausendes Bravo!) Hierauf Stimme eine Resolution Urtheil lautete gegen ihn auf 2 Jahre Zuchthaus. Gegen geschlossen war, sofern es von den Arbeitern unterschrieben gelangte gegen den Schuldigfpruch hatte der Angeklagte das Rechtsmittel der Me- wurde. Die 54 Korbmacher hätten sich, so führte Glöckner aus, nahme, wodurch sich die Versammlung mit den Ausführungen vision eingelegt, und das Reichsgericht hielt diese in 2 Punkten für Darauf verständigt, ev. zu unterschreiben, und zwar nur mit der des Referenten und der Redner einverstanden erklärte, weiter gerechtfertigt, während es in allen übrigen Punkten an dem Bedingung, daß die nächsten 14 Tage von der Abmachung aus- gegen das heutige Staats- und Wirthschaftssystem protestirte und schwurgerichtlichen Erkenntniß nichts zu erinnern fand. Infolge Komtoir das Buch vorgelegt bekommen und es mit der ange- Börner führte dann noch an, er habe am selben Tage der fchwurgerichtlichen Erkenntniß nichts zu erinnern fand. Infolge zuschließen feien. Er habe am Vormittag des 22. November im versprach, am Wahltage für Ewald Bogiherr au stimmen. dessen hatte sich das Schwurgericht gestern noch einmal mit diesen führten( mündlichen) Bedingung unterschrieben. Am Nachmittage a mtlichen Stimmenzählung beigewohnt und verlas das vom beiden Punkten der Anklage zu beschäftigen. Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage bezüglich der Unterschlagung im Amte sei er dann entlassen worden, obgleich Anding beim Unterschreiben Wahlkommissar verkündete Wahlresultat für den dritten Kreis. und der Urkundenfälschung, billigten dem Angeklagten aber des fraglichen Schriftsticks zu ihm geäußert hätte:" Sie brauchen Von 26 582 giltigen Stimmen hat Ewald Bogtherr 12 738 in beiden Fällen mildernde Umstände zu. Nach dem Antrage feine Angst zu haben, ich will nur, daß Ordnung in meiner erhalten, so daß ihm nur noch 554 Stimmen an der absoluten des Staatsanwalts erkannte der Gerichtshof für jeden der beiden Werkstatt ist." Nach dem Grunde der so schnell erfolgten Majorität fehlten. Mit begeistertem Hoch auf die Sozialdemo Straffälle auf 6 Monate Gefängniß und unter Berücksichtigung Entlassung befragt, meinte der Beklagte, er hätte erfahren, fratie wurde die Versammlung geschlossen. daß feine Leute streifen wollten; deshalb hätte er der sonst nicht aufgehobenen Feststellungen des ersten Urtheils sie und unterschreiben laffen Jm 5. Wahlkreise wurde die Wahlagitation wieder auf­herausgesucht, wiederum auf eine Gesammtstrafe von 2 Jahren Buchthaus. welche ihm nicht paßten" und sie entlassen; unter ihnen auch genommen durch eine am 19. d. M. stattgehabte, außerordentlich Drei Monate wurden für verbüßt erachtet. den Kläger  , welche ihm als einer der Anstister zum Streit bekannt stark besuchte Wählerversammlung, in welcher Kurt Baate Der unheilvolle Einfluß der Zuhälter und die Macht, gewesen sei. Beklagter bestritt, daß der Kläger   irgend eine Be- einen von rauschendem Beifalle begleiteten Vortrag über die wetche diese Subjekte auf ihre Ernährerinnen ausüben, fanden bingung beim Unterzeichnen der Geschäftsordnung gestellt und bevorstehende Stichwahl hielt. Mit Begeisterung wurden die eine grelle Beleuchtung durch eine Antlage wegen Meineides, er ihm darauf die behauptete Antwort gegeben habe. Dem Kläger   Schlußworte des Redners aufgenommen: Fort mit Baumbach! welche gestern das Schwurgericht des hiesigen Landgerichts I   wird der Eid darüber zugeschoben. Er beschwört, daß das von hinein mit Robert Schmidt in den Reichstag  ." Hierauf hielt beschäftigte. Angeflagt war die unverebelichte Justine Jahn, ihm Behauptete wahr sei. Herr Anding wird vernrtheilt, gemäß Robert Schmidt eine zu Herzen gehen.de Ansprache an seine welche unter wahren Thränenströmen fich felbft anklagte, welch dem Klageantrag 44,50 M. dem Kläger zu zahlen. Begründung: Wähler. Nachdem zur Diskussion noch Frau Gubela und die burch seine Herren Went, Bagelsohn und Sturm gesprochen hatten, verworfenes Geschöpf aus ihr geworden set. Sie war bis dahin Es sei anzunehmen, daß der Beklagte sich ein anständiges Mädchen und gehörte einer anständigen Familie Aeußerung: Sie brauchen feine Angst zu haben u. s. m." mit gelangte einstimmig eine Resolution zur Annahme, in welcher an. Da lernte sie einen Mann Namens Klatt fennen, der sich der vom Kläger   gestellten Bedingung einverstanden erklärt habe. Die Bersammlung erklärte, bei der am 24. d. M. stattfindenden Stichwahl dahin wirken zu wollen, daß der 5. Berliner   Wahl­als Kaufmann gerirte. Er sagte dem Mädchen schöne Dinge, treis nicht wieder durch Herrn Dr. Baumbach, sondern durch sprach von Heirath und übte einen solchen dämonischen Ein ben Genossen Robert Schmidt vertreten wird. Die fluß auf die Angeklagte aus, daß diese sich schließlich dazu be Versammlung machte es daher jedem Genossen zur thören ließ, mit Klatt eine gemeinschaftliche Wohnung zu beziehen. Pflicht, auf's träftigste für Schmidt zu agitiren und Damit hatte sie ihr Schicksal besiegelt. Klatt, ein gewaltthätiger Soziale teberlicht. jeden Säumigen zur Ehrenpflicht heranzuziehen. Mit dem Mensch, ließ bald feinen Zweifel darüber, daß er dem Mädchen nur eine Komödie vorgespielt hatte. Von Heirath war feine 28 Bern   meldet unterm 19. Juni die Frankfurter 3tg.": Sinweise darauf, daß bei der Hauptwahl am 15. Juni 8078 ein geschriebene Wähler ihr Stimmrecht nicht ausgeübt haben und Rede, er hatte vielmehr nur die Absicht, sich durch das Mädchen Der.... ernehmer des Baues für das historische Museum, der dem an die Wählerschaft gerichteten Appell, am 24. Juni ins­ernähren zu lassen, und er machte seine Gewalt über das letztere erfahren hatte, daß seine Arbeiter zum Ziveck der Lohnerhöhung gesammt an der Wahlurne zu erscheinen, sowie mit einem ohne Erbarmen geltend. Das Mädchen fant von Stufe einen Streit vorhätten, ließ heute plößlich auß noch nicht be brausenden Hoch auf die internationale Sozialdemokratie schloß Stufe und lieferte getreulich von dem Sündenlohne, tannten Gründen die Arbeit einstellen. Etwa sechszig der so welchen sie verdiente, einen Theil an den Stlavenhalter ab. der Beschäftigung beraubten Arbeiter gingen nach dem Bauplatz, die imposante Versammlung. In Charlottenburg   tagte am Montag eine von 1000 Ber Schließlich wurde der Polizei Anzeige von dem Treiben des wo sie auf dem Gerüste einen Maurer sahen, der arbeitete. Klatt gemacht und dieser unter dem Verdacht der Stuppelei in Sie stiegen hinauf, um den Maurer herunterzuwerfen. Die fonen besuchte öffentliche Wählerversammlung. Lange vor Bes

Rechtsanwalt Hertwig: Gegen bie Infinuation, als ob der Angeklagte geistestrank oder in seinem Denken und Fühlen in der Judenfrage nicht normal fei, muß ich denselben verwahren. Er fürchtete nichts so sehr, als daß er für verrückt erklärt werden fönnte, und ich selbst habe aus den mit ihm geführten Gesprächen die Ueberzeugung, daß er feineswegs geistes frant ist. Ganz etwas anderes ist die Frage, ob er verhandlungsfähig ist. Ich zweifle nicht, daß die Beobachtung des Angeklagten zu einem für diesen günstigen Ergebniß führen wird. Staatsanwalt: Wenn der Vertheidiger dieser Ansicht ist, dann hätte er doch dem Antrage widersprechen müssen. Die Beobachtung soll ja doch erst ergeben, ob der Angeklagte geiftes

frank ist oder nicht.

Bertheidiger: Jch widersprach dem Antrage nicht, weil diese Frage ja schließlich doch einmal im Prozesse auf tauchen dürfte. Ich hoffe zuversichtlich, daß das Resultat der Untersuchung dem Angeklagten günstig sein wird.

Staatsanwalt: Das hoffe und wünsche ich auch. Der Gerichtshof beschließt, die Berhandlung zu vertagen und den Angeklagten Paasch auf 6 Wochen zur Beobachtung der Charitee zu überweisen. Der unentschuldigt ausgebliebene Major a. D. Pauli Der unentschuldigt ausgebliebene Major a. D. Pauli wurde in eine Strafe von 30 M. genommen und ihm die Kosten des Termins auferlegt.

zu

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