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Die Folge War. Mr Angeklägle freigesfiro'chen ivürde. während sich nunmehr der Zeuge wegen Beleidigung zu der- antworten haben wird. Würde jede Gerichtsverhandlung, wie unsere Genossen in der Strafjustizkommisston jüngst beantragten, phonographisch auf- genommen, so würde manche unberechtigteFeststellung" in Ge- richtsurteilen und manche Meineidsanllage in sich zusammenfallen. Hus Induftnc und bandet Fleischteuerung. Fast ununterbrochen gehen die Fleischpreise hinauf. Nach den Zusammenstellungen der«Statistischen Korrespondenz" über die Durchschnittspreise an 50 preußischen Marttorten ergeben sich folgende Resultate: Es kostete ein Kilogramm Mai 15)09 April 1910 Rindfleisch Kalbfleisch Hammelfleisch Schweinefleisch Schweinespeck Roßfleisch 155 176 164 155 177  74 154 177 170 161 187 75 in Pfennigen Mai 1910 156 177 170 160 187 75 Nur bei Schweinefleisch ist im Mai gegenüber April eine Er« Mäßigung um 1 Pfennig eingetreten; dafür sprang der Preis für Rindfleisch um 2 Pfennig hinauf. Sehr stark gestiegen sind die Preise für Schweinefleisch und Speck, wenn man die diesjährigen Preise mit den vorjährigen vergleicht. Selbstkosten«ud Gewinn der städtischen Wasserwerke. Die plötzliche starke Bedarfsvermehrung nach Wasser in den heißen Tagen hat in einigen Städten einen teilweisen Wassermangel gebracht, der von den Bewohnern äußerst unangenehm empfunden wurde und deutlich bewies, welche hohe wirtschaftliche und hygienische Bedeutung der ausreichenden Wasser- Versorgung der Städte zukommt. Gerade die hygienischen Be- denken gegen die Verwendung de« Wassers aus offenen Flußläufen und Seen trotz weitgehender Filtrierung haben dazu geführt, daß im Interesse des Gesundheitszustandes der Bevölkerung immer mehr von dem Bezug offenen Wassers zur Wasser- Versorgung der Gemeinden und Städte abgegangen und zur Ouellenfassung übergegangen wird. Die Hochquellen und vor allenDingen dieGrund Wasser st römungen werden immer mehr bei der Wasserversorgung bevorzugt, so daß sich für die einzelnen Gemeinden aus der Verschicdenartigkeit ihrer Wasserbezüge ganz gewaltige Unterschiede inbetreff der K o st e n der Wasserbeschaffung ergeben. Bei der Benutzung von Hochquellen ist infolge deS Fortfallens der Wasserhebewerle und Awar weniger infolge ihrer Anlage« als ihrer ständigen Betriebs- kosten der Selbstkostenpreis für die Wasjerbeschaffuna oft relativ niedriger. Andererseits kann die Notwendigkeit langer Strecken von Rohrleitungen die WafferversorgungSanlage bei der Be- Nutzung von Hochquellenwaffer teuer gestalten. Die erstrebens« werte Benutzung der Grundwasser st römungen dürfte sich bei der Anlage zahlreicher oft tiefer Brunnen sowie der Hebewerke und auch bei der oft weiten Entfernung zwischen Bezugs- und VerbrauchSort allgemein am teuersten stellen. Naturgemäß wird durch den SelbstkosteupreiS der Abgabepreis an die Konsumenten beeinflußt. Bei der großen Nolle, die die Einnahmen aus den Wasserwerken indessen in dem HaushaltungSetat eines Teiles unserer Städte gewissermaßen als eine indirekte Steuer spielen, wird aber der Wasserpreis in den einzelnen Städten auch durch die Finanzpolitik stark beeinflußt. Im Elatsjahre 1903 stellte sich der Einnahmeüberschuß der nachstehenden Städte aus ihren Wasserwerken in tausend Mark wie folgt: Berlin   2356 Frankfurt a. M. 806 Stuttgart 589 2036 München 642 Leipzig 578 867 Hannover 602 Breslau 528 Diesen großen Einnahmeüberschüssen, die durchaus nicht mit den Gröbenverhältnissen der einzelnen Städte harmonieren, stehen ins- besondere bei kleinen Wasserwerken nur geringe Betriebsüberschüsse, zum Teil sogar Verluste gegenüber. Nach den Zusammenstellungen von Mombert auf Grund der Angaben des«Statistischen Jahrbuches der Städte" stellte sich die relative Rentabilität der Wasserwerlsanlagen in Prozent des Gesamtanlagewertes bei den größeren Städten für Mannheim  , Freiburg   i. Br. und Stettin   mit 15,1 beziehungsweise 14,5 und 14,0 Prozent am höchsten, während Bremen   nur 4 Prozent erzielte. Im all- gemeinen ergibt sich zwar»ach der Steigerung der Selbstkosten auch eine Steigerung der Einnahme, aber bei einem Teil der Städte sind doch ganz gewaltige Schwankungen vorhanden. Die Gesamt- ausgaben für 1 Kubikmeter Wasser stellten sich für die Wasserwerke in Erfurt  , Mainz  . Spandau   und Kiel   mit 9.8 bezw. 9,3, 7.5 und 6,8 Pfennigen am höchsten und in Freiburg   i. Br., München  . Metz   und Augsburg   mit ie 0,8 bezw. 0,7 Pfennigen am niedrigsten. Die teuersten Konsum entenpreise für 1 Kubikmeter Wasser wurden jedoch gezahlt in Wiesbaden   mit 24,8, Mainz   mit 20,6, Kiel   und Mannheim   niit je 19,3 und in Kassel   mit 18,8 Pfennigen, während in Augsburg  , München  , Bochum   und Würz- bürg 3.3 bezw. 4,7, 6,0 und 6,2 Pfennige pro Kubikmeter bezahlten Wassers erzielt wurden. Die höchste Differenz zwischen Selb   st kostenpreis und Abgabepreis an die Kon« sumenten ergibt sich für Wiesbaden   mit 19,3, Mannheim  mit 16,8, Kassel   mit 14,3, Hannover   mit 14,0 Pfennigen, während die geringste Differenz sich für Augsburg   und Essen auf 2.6 bezw. 3,3, für Bochum   und Krefeld   auf 3,4 bezw. 4,0 Pf. stellte. Die Ungleichheit der Wasserpreise in den einzelnen Städten spielt an und für sich nur sofern eine geringe Rolle, als sich der Jahres- verbrauch an Wasser auf den Kopf der Be- Völker ung in Deutschland   nur auf rund 40 Kubikmeter beläuft und somit selbst bei den scheinbar großen Differenzen zwischen den Preisen in einzelne» Städten die finanzielle Mehrbelastung sehr gering und zum Teil durch lokale Verhältnisse durchaus bedingt ist. Die deutsche   Branntwcincrzeugung hat im Mai weiter ab­genommen, indessen beträgt dieser Rückgang im verflossenen Monat nur noch 1,4 Millionen Liter, während seit Beginn der Saison die Mindererzeugung bisher 54 Millionen Liter gegenüber dem Vor« jähre betragen hat. Offenbar zwingen die großen Vorräte an Kartoffeln die Brenner noch zu großer nachträglicher Produltion. Der Trinkverbrauch bleibt demgegenüber, wenn er sich auch im Mai etwas gehoben hat, doch immer noch ungewöhnlich klein. Während in den ersten Monaten des laufenden Steuerjahres der Minder« abstoß an Trinlbranntwein im Vergleich mit dem Vorjahre über 30 Proz. ausmachte, ergibt sich für den Monat Mai ein Weniger von nicht ganz 20 Proz. Seit dem 1. Oktober beträgt dieser Minderverbrauch gegenüber dem Vorjahre bis jetzt bereits rund 284 000 Hektoliter sl 203 325 Hektoliter gegen 1 685 264 Hektoliter). Der Export ist zwar nicht groß, aber doch ivesentlich umfangreicher als in den Monaten zuvor. Die Branntweinerzeugung im deutschen Steuergebiet betrug im Mai d. I. 233 200 Hektoliter sim Vorjahre 297 203 Hektoliter); davon wurden zur steuersreien gewerblichen Verwendung abgelassen 145 975 Hektoliter(113 694 Hektoliter), und zwar darunter vollständig vergällt 115 952 Hektoliter(76 129 Hekto« liter). Ende Mai sind in den Lagern und Reinigungsanstalten unter amtlicher Ueberwachung verblieben 1458 321 Hektoliter(1573 811 Hektoliter). Im Mai sind nach Versteuerung in den freien Verkehr (als Trinkverbrauch) gesetzt 157 976 Hektoliter(195 944 Hektoliter). Mit Anspruch aus Steuerfreiheit wurden ausgeführt 2229 Hektoliter roher und gereinigter Branntwein und 711 Hektoliter Branntwein« erzengnisse. Lohnprellerei. Brüssel, 16. Juni. Wie aus Charleroi   mit« geteilt wird, sollen die Grubenbesitzer beschlossen haben, die Kohlen- preise für die Eisen- und Glasindustrie herabzusetzen. Mit anderen Worten: Die Lohnerhöhung vom vergangenen März soll für diese Kategorie Kohlen nicht aufrecht erhalten bleiben! Großartiger Schwindel. New York  , 15. Juni. Die Bundes- behörden ließen den Präsidenten und den Vizepräsidenten der United Wireleß Telegraph Comp, verhasten, weil sie beschuldigt werden, nach einem großartigen Plan ihre Aktionäre zu betrügen. Es wird behauptet, daß sie den Wert der Aktien der Gesellschaft durch verschiedene Manipulationen willkürlich bedeutend gesteigert hätten. Ein Beamter hätte dadurch 5 Millionen Dollar erbeutet. Der Segen der Finanzreform. Ueber die Schädigung der Maschinenindustrie durch die kon- serbativ-klerikale Reichsfinanzreform wird imBerliner Jahrbuch für Handel und Industrie" geklagt: Besonders hart betroffen wurden die Fabrikanten von Maschi nen für Brauereien und zur Zündholzbereitung. Durch die Er höhung der Brausteuer wurden die Brauereien so stark belastet, daß sie von allen nicht unbedingt nötigen Anschaffungen Abstand nahmen. Noch mehr aber vielleicht schädigte es die Maschinenindu- strie, daß bis zur Klärung der Frage, wie die Brvusteuer auf die Konsumenten abgewälzt werden soll, eine absolute Unentschlossen« hcit bei den Brauereien hervortrat, irgendwelche Betriebsverände- rungen vorzunehmen. Der Neubau von Brauereien aber ist durch das neue Brausteuergesetz erheblich erschwert. Aehnlich wie die Lage in der Brauereimaschinenfabrikation war die der Fabrikanten von Zündholzmaschinen. Als die infolge der beschlossenen Zünd« hclzsteuer schnell steigende Nachfrage nach Zündhölzern die Beschäs- tigung der Zündholzfabrik in ungeahnter Weise steigerte, entstand auch eine plötzliche Nachfrage nach Maschinen, der jedoch nur, soweit es sich um Lagerware handelte, entsprochen werden konnte. Mit Inkrafttreten der Steuer am 1. Oktober trat eine vollständige Lahm- legung der deutschen   Zündholzindustrie ein, die meisten Fabriken schränkten die Arbeitszeit erheblich ein, einige Betriebe schlössen vcllständig. Ein regelmäßiger Betrieb der deutschen Zündholz- fabriken dürft« erst wieder in der zweiten Hälfte des Jahres 1910 zu erwarten sein, wenn die großen Mengen ausländischer Ware, die vor der Steuer importiert und vom Publikum aufgenommen wurden, aufgebraucht sein werden. Aber auch dann ist für die Zündholzmaschinenindustrie eine Belebung des deutschen Marktes nicht zu erwarten, da die durch das Zündholzsteuergesetz eingeführte Kontingentierung der Zündholzproduktion die Fabriken in ihrer Produktionsfähigkeit begrenzt und die Errichtung neuer Fabriken durch die diesen aufgelegte Mehrsteuer ausschließt. Die Zündholz- maschinenindustrie ist deshalb für die Dauer des Kontingentie- rnngStjesetzes, d. h. bis Ende 1914, auf das Auslandsgeschäft allein angewresen._ Gerichts-Zeitung» Verantwortungslose SäbelschlSger. Die Polczeisäbeleien, die am 31. Januar 1909 auf den Straßen Hannovers   im Anschluß an Wahlrechtsversammlungen vorkamen, hatten am Dienstag ein Nachspiel vor dem preußischen Ober- Verwaltungsgericht. Der damals 20jährige Glasschleifer Bruno Paul   war in einer der gegen 12 Uhr mittags ihr Ende findenden Versammlungen gewesen und wollte auf dem kürzesten Wege über die Georgenstraße nach einem Restaurant der Humboldtstraße, wo er regelmäßig zu Mittag. Da an der einen Ecke die Georgen- straße durch eine SchutzmannSkette gesperrt war, so wollte er schnell hinter dem Theatar herum und von dort seinen Weg über die Georgenstraße nehmen. Plötzlich tauchte eine Reihe Schutzleute auf, die mit außerordentlicher Schnelligkeit eine Kette zogen und die herankommenden Menschen zurückdrängten. Es erging die übliche Aufforderung und auf Befehl des Polizriinspektors Sachs zogen die Beamten die Säbel blank. P. machte kehrt, um sich in Sicherheit zu bringen. Das war aber nicht möglich, denn die Masse, die inzwischen herangekommen war, staute sich. Plötzlich erhielt er von hinten her einen Säbelhieb über die Hand. Der Hieb traf sie sehr stark dort, wo der Arm ansetzt. Sofort floß das Blut. Nach VerHeilung der Wunde blieb eine erhebliche Beschränkung der Gebrauchsfähigkeit der Hand zurück. Er klagte gegen den Polizeikommiffar Freiherrn   von Münchhausen, den ein Augenzeuge als Täter bezeichnete, auf Zahlung von Schmerzensgeld und auf Schadenersatz. Diesen bezifferte er für die Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli 1909 auf 273 M., und von da ab beanspruchte er eine Jahresrente von 720 M. Bevor es zur Verhandlung kam, erhob die Regierung den Konflikt und machte geltend: Erstens stände nicht fest, daß von Münchhausen der Täter gewesen sei. Dann aber wäre er auch zum Gebrauch der Waffe verpflichtet gewesen, da sein Vorgesetzter, der Polizeiinspektor Sachs, es befohlen habe. In Betracht käme hierfür die Dienstanweisung des Polizei- Präsidiums, wonach die Verpflichtung zum wirksamen Gebrauch der Hiebwaffe bestanden habe. Eine Amtsüberschreitung falle ihm nicht zur Last! Vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin   wurde der Ver- letzte am 14. Juni durch Rechtsanwalt Dr. Lehrend vertreten. ES wurde unter anderem vom Anwalt geltend gemacht, daß auf jeden Fall Herr von Münchhausen über den Nahmen seiner AmtSbcfug- nisse hinausgegangen sei. wenn er auf einen Mann, der bereits zurückging, von hinten einschlug. Hierfür sei aber im Zivilprozeh Beweis angetreten worden, der auf jeden Fall hätte erhoben werden müssen. DaS Oberverwaltungsgericht erklärte aber den Konflikt für begründet und entschied demgemäß, daß das Verfahren gegen den Polizeikommissar endgültig einzustellen sei. Begründend wurde ausgeführt: Selbst wenn v. M. der fragliche Beamte gewesen sei, würde er doch in den Grenzen seiner AmtSbcsugnisse gehandelt haben. Abgesehen davon, daß er sich infolge der ganzen Situation in begreiflicher Erregung befunden habe, so habe er vor allem ja nicht dem einzelnen gegenübergestanden, sondern der ganzen Menge, die der Aufforderung zum Auseinandergehen nicht gefolgt sei und deren Widerstand nach dem Befehl de» Polizeiinspektors gebrochen werden sollte. Wenn unter diesen Umständen bcdauer- licherwcife jemand zu Schaden gekommen sei, der keinen Wider- stand leisten wollte, so sei das nicht die Schuld des Beamten, sondern der Situation. Eine Ueberschreitung der Amtsbefugnisse durch den Polizeikommissar käme deshalb hier nicht in Frage. Der Bürger ist danach gegen Polizisten rechtlos. So etwas nennt manRechtsstaat" Preußen. 5. K. T. Der Reklamescherz eines national-polnischen Schuhmacher? hat zu einer Anklage wegen Beleidigung und unlauteren Wettbewerbes geführt, die gestern die vierte Strafkammer des Landgericht? I be- schäftigt. Die Anklage richtete sich gegen den Herausgeber und Redakteur des in Berlin   erscheinenden PolenorgansDziennik Berlinski", Franz Krysiak, und den Schuhmacher Leo Schulz, der in der Ebertystratze ein Schuhwarengeschäft betreibt und seinen Namen Schulz längere Zeit in Leona Szulka umgewandelt hatte. Besagter Herr Schulz hatte längere Zeit hindurch in derDziennik Berlinski" ein Inserat folgenden Inhalts veröffentlicht:Ich muß mich nur beeilen, daß ich zur rechten Zeit hinkomme nach dem Schuhwarengeschäft von Leo Schulz in der Ebertyjtraße, denn wenn ich wo anders kaufe, werde ,ch stets bemogelt, bei Schulz aber kaufe ich stets gut ein." Als Verkündiger dieses Bekennt- nisses war ein Gigerl abgebildet, der einen Hund an der Leine führte. Auf diesen Hund waren die Buchstaben H. K. T. an. gebrachk. Da man mit diesen Buchstaben die Hakatiffen zu be- zeichnen pflegt, so empfanden die Mitglieder des Ostmarkenvereins diese bildliche Verunglimpfung als eine schwere Beleidigung und der Vorstand des Vereins stellte Strafantrag. Gleichzeitig stellte aber auch der Vorstand der Schuhmacherinnung einen Strafantrag wegen unlauteren Wettbewerbs. Das polnische Wortoszwabiony' war von den Dolmetschern alsbemogeln" verdeutscht worden und ursprünglich war angenommen, daß damit ausgedrückt werden sollte,auf schwäbische(d. h. deutsche  ) Art bemogeln". Die Schuh- macherinnung war daher der Meinung, daß durch das Inserat in Verbindung mit dem Bilde behauptet werden sollte: Das kaufende Publikum werde im allgemeinen von den deutschen Schuhmachern betrogen. Der Angeklagte Krhsiak versicherte, daß er sich um den Annoncenteil der Zeitung gar nicht gekümmert habe und er- klärte es für wenig ritterlich, daß ein großer Verein, wie der Ostmarkenverein  , die Bagatelle einer solchen Annonce benutze, um ein Strafverfahren gegen seine Gegner zu inszenieren. Er ver- wies darauf, daß er schon acht Jahre das polnische Blatt leite und noch nie eine Beleidigungsklage sich zugezogen habe. Er begreife gar nicht, wie er den Ostmarkenverein beleidigt oder sich gar des unlauteren Wettbewerbes schuldig gemacht haben könne. Sehr spaßig waren die Auslassungen des zweiten Angeklagten. Er er- klärte, daß er zwar die Bezeichnung Hakatisten schon gehört habe, aber gar nicht sagen könne, was das Wort bedeute. TaS Bild auf seinem Inserat sollte eine ganz harmlose Reklame sein. Die Buchstaben H. K. T. auf dem Körper des Hundes sollten gar keinen beleidigenden Hinweis auf die Hakatisten darstellen, sondern soll- ten dahin gedeutet werden:Hassia Kamasze Trzenski", d. h. Gamaschen und Zugstiefel von der bekannten Schuhwarenfirma Hassia in Offenbach   a. M. Diese Behauptung erweckte allgemeine S eiterkeit und fand weder bei dem Staatsanwalt noch bei dem erichtshof Glauben, obwohl Herr Schulz tatsächlich Rechnungen vorlegte zum Beweise, daß er Ware von der Firma Hassia be- zogen hatte. Der Staatsanwalt hielt es für ganz zweifellos, daß der Angeklagte Schulz, der in der national-polnischen Bewegung kein Fremdling sei, die Hakatisten habe beleidigen wollen und auch die deutschen Schuhmacher verunglimpft habe. Der Strafantrag lautete auf je 669 M. Geldstrafe event. je 60 Tage Gefängnis.   Das Gericht hielt auch eine Beleidigung der Mitglieder des Ost- markenvereins für erwiesen, nicht aber den unlauteren Wett- bewerb, und verurteilte den Angeklagten Krystak zu 100 M., den Angeklagten Schulz zu 150 M. Geldstrafe, event. für je 10 M. einen Tag Gefängnis.  _ Lohn für Feiertage. Nach der Bestimmung des 8 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs  steht dem Dienstverpflichteten bei unverschuldeter vorübergehender Behinderung an der Dienstleistung ein Anspruch auf die Vergütung zu. Danach sollte man es als selbstverständlich annehmen, daß den Arbeitern, zumal wenn sie im. Wochenlohn beschäftigt werden, für die in die Woche fallenden Feiertage ein Abzug vom Lohn nicht gemacht werden darf. Was jedoch die scharfmacherischen Arbeitgeberverbände durch ihre die Wirksamkeit dieser Gesetzes- Vorschrift ausschließenden Bestimmungen in den Arbeitsordnungen infolge des Widerstandes der Arbeiterorganisationen nicht voll er- reichen konnten, das besorgt eine den Arbeitern ungünstige, dem Gesetz widersprechende Rechtsprechung, die leider auch von einigen Gewerberichtern gepflegt wird. Es wird jetzt vielfach die Ansicht vertreten, daß auch dem in Wochenlohn beschäftigten Arbeiter ein Anrecht auf den Lohn für die Feiertage nicht zustehe, wenn er die Ucberstunden extra bezahlt erhält, weil dadurch der Wochen- lohn den Charakter des festen Bezuges verloren habe. Die Kammer 3 des Gewerbegecichts hält jedoch erfreulicher- weise an ihrer bisherigen dem Gesetz entsprechenden Spruchpraxis fest, wie ein gestern verhandelter Rechtsstreit des Arbeiters H. mit der Firma Palis Nachfl. zeigt. Der Kläger   verlange Lohn für den Himmelfahrtstag sowie den 2. und 3. Pfingstfeiertag mit 9,75 M. Den Einwand der Beklagten  , daß der Kläger   auf Bezahlung! der Feiertage keinen Anspruch habe, weil er nicht Wochenlohn, sondern Tagelohn bezog, verwarf das Gericht, weil der Lohn in wöchentlichen Raten an den Kläger gezahlt wurde. Es verurteilte? die Beklagte, dem Kläger   den Himmelfahrtstag sowie den zweiten. Pfingstfeiertag mit 6,50 M. zu bezahlen; mit der Forderung auf Bezahlung auch des dritten Pfingstfeiertages wurde der Kläger  abgewiesen, weil er damit einverstanden gewesen war, daß er an diesem Tage nicht arbeite, ohne gleichzeitig einen Anspruch auf Be- zahlung des Tages geltend zu machen. Hierbei möchten wir wiederholt betonen, daß Abreden, die Nichtzahlung deS Lohnes für Feiertage festsetzen, rechtsungültig sind. Denn sie verstoßen gegen ß 2 des Lohnbeschlagnahmegesetzes. Das wird unter anderem auch in dem bekannten Meyerschen Kommentar zum Lohnbeschlagnahniegesetz anerkannt. Versammlungen. Der Zentralverband der Sckimicde hielt am Montag in den Musikersälen in der Kaiser-Wilheliro-Straße eine gut besucht« außerordentlich« Mitgliederversammlung ab. Die" Delegierten Samereier und S ch l i n s k y erstatteten Bericht von dem in München   stattgefundenen Verbandstage. Sie gaben«inen aus. sührlichen Ueberblick über die Verhandlungen und Beschlüsse des- selben und halten diese als zufriedenstellend. In der Diskussion nahm zunächst Basner, der als AuSschußvorsitzender an den Verhandlungen des VerbandStages teilgenommen hat, daS Wort, um darzutun, wie der VcrbandStag dazu kam, die von der Man. datSprüfungSkommission beanstandeten fünf Berliner   Mandate dennoch als gültig zu erklären. Der VerbandSvorstaud hatte eS unterlassen, dem berechtigten Protest stattzugeben und eine Neu. Wahl anzuordnen. Der Vorstand hatte demnach ein gut Teil Schuld daran, daß die Berliner   Mandate nicht unanfechtbar waren. Der Verbandstag wollte aber die Zahlstelle Berlin   nicht unvertreten- sein lassen. Schubert ging des näheren auf den Geschäfts. bcricht des Vorstandes ein und machte die schwankende Haltung des Verbandsvorstandes in verschiedenen bedeutungsvollen Fragen» für die Stagnation in der Mitgliederbcwegung des Verbände» verantwortlich. H e n t ch e l ging aus die beschlossenen Statuten. abänderungen ein und bezeichnete sie als dürftig und oberflächlich. Obwohl sämtliche Berliner   Delegierte zu den Befürwortern der Verschmelzung des Verbandes mit dem Deutschen Metallarbeiter. verbände zählen, zeigte doch die Diskussion sowie die Stimmung der Versammlung, daß noch eine beachtenswerte Minderheit der Berliner   Mitglieder gegen die Verschmelzung ist. Die genannten Redner gehören dieser Minderheit an. Sie forderten, unter Zu. stimmung eines wesentlichen Teiles der Versammlung, daß die vom Verbandstag im Prinzip beschlossene Verschmelzung erst nach einer Urabstimmung im Verbände erfolgen darf. Daß der«er. bandstag am Frohnleichnamsfeste einen ganzen Verhandlungstag ausfallen ließ, hat Mißfallen erregt. Ein Antrag, nach dem dies auf das Entschiedenste verurteilt wird, sowie ein Antrag, der sich gegen die beschlossene volle Ausnutzung des Delegationsrechtes des Verbandes zu den verschiedenen Kongressen wendet, lagen schon zu Beginn der Berichterstattung vor. Die weitere Diskussion über die Berichterstattung und die Abstimmung über die vorliegenden An» träge wurden aus ein« spätere Versammlung vertagt. Die Versammlung nahm darauf zu der Höhe des LokalbcitrageSi Stellung. Schlinsky empfiehlt namens der Ortsverwaltung. es bei dem bisherigen Beitrag von 10 Pf. pro Woche zu belassen. Stenzel beantragt, den Lokalbeitrag auf 5 Pf. herabzusetzen. Nachdem noch BaSner und andere für den Antrag Stenzel! gesprochen, wurde derselbe angenommen. Darauf wurden zu Gau. beiiltzern Ferch land, Hentschel. Schlinsky und Timmermann, in den Ausschuß Battmer, Karl Müller, Samereier und Schubert gewählt. Zu unserem Bericht über die Generalversammlung deS vierte» Wahlkreises werden wir gebeten, nachzutragen, daß dort die Ge. nossin-Wengels als Delegierte für den internationalen Kongreß ,n Kopenhagen   vorgeschlagen ist.