---«m. 2. jtiliije Ks Jormntts" DM» Jolblilalt.«v»« Partei- Angelegenheiten. ■ Zweiter Wahlkreis. Achtung! Dritte und vierte Ab- t e i I u n g(Friedrichstadt ): Morgen Sonntag, den 19. Juni, AuSflug nach Fricdrichshagen. Treffpunkt von 7 bis 10 Uhr im„Kurpark" gleich an der Bahn). Für Nachzügler:„Freibad Müggelsee", hinter den Wasserwerken. Zahlreiche Beteiligung wünschen Die Abteilnngssührer. Zweiter Wahlkreis. Die 7. und 8. Abteilung veranstaltet morgen Sonntag, den 19. Juni, nachmittags, in Rabes Garten, Fichtestr. 29, ein Familien-Kaffeekochen. 1 Liter 70 Pf., Vs Liter 85 Pf. Außerdem findet Konzert und Tanz statt. Kinderbelustigungcn aller Art, Verlosung usw. Einen genußreichen Tag versprechend ladet ergebenst ein_ Die Kommission. Der Sozialdemokratische Wahlverein Kreis Nicdcrbarnim veranstaltet am morgigen Sonntag, den 19. Juni er., sein diesjähriges Kreis-Sommerfeft am Rummelsburger See in den Etablissements von Tempel, Cafö Bellevue in Rummelsburg , und Witwe Schonert, Neu-See- land in Stralau, unter Mitwirkung mehrerer Arbeiter- Vergnügungs- und Sportvereine. Billetts im Vorverkauf 20 Pf. Kinder frei. Eine Dreistigkeit sondergleichen leistet sich der Restaurateur Franz Schieffer, indem er große Plakate bei den Geschäfts- leuten am Orte zum Aushang bringen läßt, auf denen er nach seinem Lokale zum„Kreis-Sommerfest, veranstaltet vom sozialdemokratischen Wahlverein Rummelsburg", einladet. Am Schluß des Plakates heißt es: „Zu diesem Feste gewähre ich meinen Genossinnen und Genossen freien Eintritt sowie Freitanz. Mitgliedsbuch legitimiert." Hierzu bemerken wir ausdrücklich, daß das Kreis-Sommerfest des Wahlvereins Kreis Niederbanum nicht bei Schieffer, sondern in den Lokalen Cafe Bellevue in Rummelsburg und Neu-Seeland in Stralau am Sonntag, den 19. Juni, nachmittags 2 Uhr, stattfindet. Wir ersuchen unsere Parteigenoffen, die Geschäftsleute von den unlauteren Manipulationen des Herrn Schieffer in Kenntnis zu setzen und für Entfernung der Plakate zu sorgen. Mit Herrn Schieffer wird die Organisation an anderer Stelle noch ein ernstes Wörtchen zu reden haben. Der Kreisvorstand. Charlottenburg . Am morgigen Sonntag feiert der Wahlverein in den Gesamträumen des Volkshauses das Sommerfest. Neben dem Konzert gelangen Gesangs- und humoristische Vorträge zur Aufführung. Außerdem: Preiskegeln und-schießen, Blumen- Verlosung, turnerische Aufführungen. Fackelpolonaise. Eintritt 25 Pf. Herren zahlen für den Tanz 50 Pf. nach. Anfang 4 Uhr. Kaffee- küche ist ab 3 Uhr geöffnet. Um zahlreichen Besuch ersucht Der Vorstand. Nicder-Schönhausen-Nordend. Sonntag, den 19. Juni:„Fackel"- Verbreitung in Mühlenbeck . Abmarsch mittags 12 Uhr vom Ge- noffen Schüßler, Nordend, Blankenfelder Straße. Die Bezirksleitung. Reinickendorf -Ost. Am Sonntag früh findet von den bekannten Stellen aus eine Flugblattverbreitung statt. Reinicktiidorf-Wcst. Sonntag früh 3 Uhr findet eine Flugblatt- Verbreitung von den bekannten Lokalen aus statt. Dienstag, den 21. d. M., abends 3 Uhr, bei Gäbe, Eichborn- und Waldstraßen-Ecke, Mitgliederversammlung des Bezirkswahlvereins. Tagesordnung: 1. Aufnahme neuer Mitglieder. 2. Vortrag des Genossen P. Robinson über den Entwurf der ReichSversicherungSordnung. 8. Vereinsangelegenheiten. 4. Verschiedenes. Mitgliedsbuch legitimiert. Die Bezirksleitung. Bezirk Oranienburg . Die Mitgliederversammlung findot nicht am Sonntag, den 19. d. Mts., sondern am Mittwoch, den 22. d. Mts., abends 3 Uhr, im Lokal von E. Schumann statt. Tagesordnung: 1. Bericht über die Tätigkeit der Stadtverordnetenfraktion im ersten halben Iaht. 2. Parteiangelegenheiten. 3. Stellungnahme zum Stiftungsfest. Programme zum Sommerfest des Kreises am Sonn- tag, den 19. d. Mts. sind noch beim Genossen O. Paris zu ent- nehmen. Mühlcnbcck und Umgegend. Sonntag, den 19. Juni, nachmittags 4Vz Uhr: Volksversammlung im Gasthof zur Sonne, bei schönem Wetter im Garten. Tagesordnung: Die politische Lage im Reiche und in Preußen. Referent: Genosse Reichstagsabgeordneter Emil Eichhorn. _ Die Bezirksleitung. Berliner JVaebriebten» Berliner Bettlerp>. Während heute jeder arme Teufel, der bettelnd an die Tür klopft und dabei von einem Schutzmann erwischt wird, sistiert und verurteilt wird, gab es früher Zeiten, in denen Bettler gewisse Privilegien besaßen. Bereits im Jahre 1486 bestimmte der Rat, daß diejenigen, welche arbeitsfähig seien, nicht mehr betteln sollten. den Bedürftigen dagegen das„Zeichen der Städte" zu erteilen sei. Ein Visitationsrezeß von 1540 besagt, ,,da� jetzt viele Bettler in den Gassen umherlaufen, welche arbeitsfähig und un- bekannt sind, so soll der Rat auf sie achten, und insofern sie sich zu arbeiten weigern, sollen sie verwiesen werden. Die Gebrechlichen aber sollen ein Zeichen erhalten, das sie am Hute oder Schleier zu tragen haben, damit sie von den andern Bettlern, welche dieses Zeichen nicht haben, leicht zu unterscheiden sind.„Ein solches Zeichen bestand im Jahre 1550 aus einem Stück Blei, etwa Vi Zoll groß, das in roher Prägung, in der Form eines Wappen- schildes den nach links aufsteigenden Bären ohne Halsband zeigte. lieber demselben standen die Jahreszahlen 15 B(Berlin ) 50 und 15 B 54. Das Zeichen galt also für 4 Jahre. Die späteren Zeichen waren aus Messingblech in der Größe eines Doppeltalers und trugen um den nach rechts gewendeten Bären mit dem Halsbande die Inschrift„Gebet den Armen zu Berlin ". Köln hatte ähnliche Zeichen mit dem Adler. Derartige Bettlerabzeichen, die also ein Bettel- Privilegium einschlössen, wurden nicht nur an Einheimische gegeben, sondern unter Umständen auch an Auswärtige, namentlich bei be- sonderen Unglücksfällen, Brand, Waffersuot usw. Die Männer trugen die Abzeichen am Hut, die Frauen am Schleier, der— auch das war uniform— au? grober Leinewand bestand. Wahrscheinlich führte indessen die Privilegierung der Bettelei zu großen Mißständen, denn Friedrich der Große richtete daraufhin das Arbeitshaus, den„Ochsen- köpf" ein, nachdem in kurzem mehr als 100„mutwillige" Bettler in Berlin aufgegriffen worden waren. Das Schicksal der Königskolonnaden. Die Königskolonnaden sollen bekanntlich im Botanischen Garten ihre Ausstellung finden. So ist es von den Gemeindebehörden be- schloffen worden mit Zustimmung der fiskalischen Behörden. Jetzt werden Mitteilungen verbreitet, nach denen es als fraglich bezeichnet wird, ob nicht doch wieder die gettoffene Entscheidung umgestoßen werden wird. ES sollen von Künstlern gegen die Ausstellung des Gontardschen Werkes im Botanischen Garten neuerdings wieder De- denken geltend gemacht und auch dem Kaiser vorgetragen worden sein. Ein neuerdings gemachter Borschlag geht dahin. die Kolonnaden im Tiergarten aufzustellen. Der Kaiser soll, so will der „Lokal-Anzeiger" wissen, erneute Prüfung angeordnet haben. Wir können uns kaum denken, daß die nach langen Beratungen und Prüfungen getroffene Entscheidung schon wieder umgestoßen werden soll._ Die Polizeivcrordmmg über die äußere Heilighaltuug der Sonn' und Feiertage vom 17. Mai 1910, wonach das Nichtverhängen der Schaufenster und Schaukästen fortan nur für die Zeit des Haupt- gottesdienstes(in Berlin , Charlottenburg , Wilmersdorf , Rixdorf Lichtenberg und Stralau: 10—12 Uhr, in Schöneberg und Box- hagen-Rummelsburg 9Vz— 11V» Uhr) strafbar ist, ist im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam vom 27. Mai d. Js. ver- öffentlicht worden und daher gemäß Ziffer IV der Verordnung mit diesem Tage in Kraft getreten. Die Polizeiexekutivbeamten sind an- gewiesen worden, nach Möglichkeit darauf zu achten, daß die frag- liche, auf Wunsch der Gewerbetreibenden herbeigeführte Milderung der bisherigen Vorschriften nicht etwa dazu mißbraucht wird, durch Heranziehung von Angestellten usw. zum Auf- und Zuziehen von Vorhängen, Jalousien usw. außerhalb der im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen zugelassenen Beschäftigungszeit die Sonntags- ruhe der Handelsangestellten oder diejenige der Arbeiter zu beein- trächtigen._ Prügelp iidagogeu. Trotz des seinerzeit von der städtischen Schuldeputation, auf Veranlassung des Stadtschulrats Dr. Fischer, an alle Lehrer und Lehrerinnen versandten Merkblattes bezüglich des Prügelns der Kinder in den Gemeindeschulen, scheint doch lustig weiter geprügelt zu werden, und zwar oft in Formen, daß man annehmen muß, daß das Merkblatt längst vergessen ist oder gar nicht beachtet wird. Vor uns liegt ein Attest eines Arztes mit folgendem Wortlaut: „Der Knabe Otto F. wurde mir heute in der Sprechstunde vorgestellt, weil er von dem Herrn Rektor seiner Schule geschlagen worden sei. Am Gesäß findet sich bei ihm ein über beide Hälften ziehender roter, an den Rändern bläulicher Striemen, am rechten Oberschenkel,<m dessen äußerer Seite ein zweiter, der in weiter Ausdehnung von einer blauen Blutunterlaufung umgeben ist. Berlin , 16. Juni 1910. Dr........ Arzt. Der Vorgang hat sich nach den Angaben der Mutter des Knaben in folgender Weise abgespielt. Frau F., die außer dem Knaben Otto noch 5 Kinder hat, mußte am Mittwoch früh eine dringende Angelegenheit erledigen und bat die Nachbarsfrau dafür zu sorgen, daß die Kinder rechtzeitig zur Schule kommen. Leider hat die Frau doch nicht aufgepaßt und der Junge kam infolgedessen zu spät und wurde sofort dem Rektor vorgeführt. Nach den Aus- sagen des Knaben hat er Prügel bekommen. Der Rektor habe ihm gejagt, er solle machen, daß er nach Hause komme. Als die Mutter nach Hause kam, fand sie den Knaben wieder vor. Sie nahm ihn am Arm und führte in— da gerade Sprechstunde war— dem Rektor zu. Auf die Frage, warum der Junge wieder nach Hause geschickt worden sei, bestritt der Rektor dies, und als der Junge sagte:„Ja. der Herr Itektor hat es doch gesagt!" packt ihn der Rektor und ruft:„Du lügst!" und prügelt ihn vor den Augen der Mutter durch. Hat sich der Vorgang, so wie ihn die Mutter schildert, zu- getragen, so ist das ein Vorgang, der die Fähigkeit dieses Päda- gogen in ein eigenartiges Licht stellt. Als der Knabe dann nach Hause kam, ist die Mutter, nachdem sie die Wirkung der Schläge am Körper ihres Kindes gesehen, zum Schularzt gegangen, der die Untersuchung aber verweigerte, da er ohne Schein eine solche nicht vornehmen dürfe. Am anderen� Tage ging die Mutter zu dem attestierenden Arzt und hat dann den Jungen selbst wieder, aller- dings auch verspätet, in die Schule gebracht und dabei dem Rektor bedeutet, daß ihr Mann sich beschweren werde. Nachdem die Mutter fort war, ist der Junge von neuem, wie er angibt, vom Rektor geprügelt worden. Der Junge ist nun verängstigt und will über. Haupt nicht mehr zur Schule, denn er hat auch in der Klasse die Hosen herunterziehen und zeigen müssen, wie er aussieht. Der Rektor der 288. Gemeindeschule in der Sencfederstraße, Herr Gillert, in dessen Schule sich die Sache abgespielt hat, dürfte all Veranlassung haben, sich zu prüfen, ob er hier die Anweisungen seiner vorgesetzten Behörde befolgt hat und ob es sich mit den hohen Aufgaben eines Vokscrziehers verträgt, das Kind vor den Augen der Mutter in der angegebenen Weise zu behandeln. Die Schuldeputation dürfte aber gut tun, zu prüfen, ob Herr Gillert die notwendige Ruhe und Gemütstiefe besitzt, um das ver- antwortungsvolle Amt eines Rektors der Berliner Gemeindeschule zu verwalten._ Von den Anlicgerbciträgcn. Der Besitzer Israel , der in der Schönhauser Allee in Berlin ein Hausgrundstück besitzt, war zu den Ausbaukosten dieser Straße anteilig herangezogen worden. Er klagte gegen den Magistrat und verlangte Freistellung, indem er geltend machte, nach einer mit einem Stadtrat getroffenen Ver» einbarung hätte er keine Anliegerbeiträge zu zahlen. Eventuell müßte aber der geforderte Betrag ermäßigt werden. Die Straßen- bahngesellschaft habe nämlich zum Ausbau der Straße pro Meter 50 M. beigetragen, und das müßte bei Berechnung der Beiträge in Anrechnung gebracht werden, was nicht geschehen sei. Der Bezirksausschuß wies die Klage ab, das Oberverwaltungs- gericht hob aber das Urteil auf und verwies die Sache an den Bezirksausschuß zurück. Die Vorinstanz müsse die Akten einsehen, ob sich daraus nichts für die Behauptung des Klägers ergebe, daß ihm tatsächlich Freistellung zugesichert sei. Ferner habe Kläger damit recht, daß vor Verteilung der Anliegerbeiträge von den Straßenherstellungskosten� der fraglichen Straßenstrecke abgezogen loerden müsse, was die Straßenbahn beigetragen habe. Denn her Magistrat könne nur verlangen, was er wirklich aufgewendet habe. Die Uebcrwachung der Spree - und Haveldampsrr wird seit einiger teit durch die Polizeibehörden sehr streng durchgeführt. An allen altestellen sind Beamte postiert, welche darüber zu wachen haben, daß die Dampfer nur die polizeilich vorgeschriebene Personenzahl aufnehmen. Schon die Fahrscheinverkaufsstellen find gehalten, nur soviel Fahrscheine auszugeben, als der zur Fahrt fällige Dainpfer Personen aufzunehmen vermag. Von Zeit zu Zeit erhalten die Dampfer auch polizeilichen Besuch, um festzustellen, ob die RettungS- apparate der Vorschrift genügen. Die RettungSgürtel werden durch Belastung im Wasser erprobt, auch wird recherchiert, ob eine genügende Anzahl Stricke sowie Stangen mit Rettungsbügeln zum Auffischen ins Waffer gefallener Personen vorhanden sind. Eine Menschenjagd verursachte gestern bei Strausberg große? Aufsehen. Aus der dortigen Fürforgeanstalt war ein Zögling— nur mit Hemd und Hose bekleidet— entwichen. Die Flucht war aber kurz darauf entdeckt worden und sofort machten sich fünf Beamte mit dem Spürhund auf die Suche nach dem Entflohenen. Kaum hatte der letztere beobachtet, daß er verfolgt werde, so eilte er nach dem Straußensee, sprang in die kühlen Fluten und schwamm nach dem anderen Ufer. Die Verfolger setzten auf einem Kahn über und blieben dem Flüchtling weiter auf den Fersen. Aber trotzdem gelang es dem jungen Menschen glücklich zu entkommen. Er hatte sich auf der Flucht auch noch seines Beinkleides entledigt und sich mit einem Badeanzug ver- sehen. Jedenfalls wird er in dieser Bekleidung nicht soweit kommen. Die Art, in der fünf Bcantte nnt einem Spürhund aus einen Menschen Jagd machen, scheint auf die. Fürforgeanstalt kein gerade günstiges Licht zu werfen. Die Strausberger Anstalt steht unter Leitung des Pastors Seifert und beherbergt Zöglinge aus der Provinz Brandenburg. _ Ablenkung von Straßenbahnlinien. Die Straßenbahn ist ge- nötigt, wegen Gleisarbeiten an der Kreuzung der Andreas- und Breslaver Straße die Linien 1, 3, 6 und 22 in der Nacht umzu- lenken. Die Umlenkung findet in den Nächten vom 20. zum 21. und vom 23. zum 24. Juni statt. In der ersten der beiden Nächte beginnt sie 1.30 Uhr, in der zweiten schon um 1 Uhr. Die Linie 1 (Stadtring) geht dann über die Brücken-, Holzmarkt- und Markus- straße, den Grünen Weg und die Andreasstraße sowie umgekehrt. Von der Linie 3(Großer Ring) kommt nur die Richtung A links um den Ring in Betracht. Die Linie geht dann von der Ecke der Köpenicker und der Adalbertstraße über die Köpenicker und Brücken. straße wie die Linie 1. Die Linie 6(Moabit — Küstrin er Platz) geht über den Grünen Weg, die Markus- und Holzmarktstraße. Die Linie 22(Müllerstraße— Rixdorf) wird in beiden Richtungen wie die Linien 1 und 3 abgelenkt. Segelbootunglück. Donnerstag abend gegen 1Ü6 Uhr kenterte auf dem Tegeler See kurz vor der Liebesinsel ein Segelboot mit 2 Herren, dem Kaufmann E. und dem Ingenieur R., 2 Damen und einem dreijährigen Knaben. Durch die bewundernswerte Energie und Tatkraft der beiden Segler, beides vorzügliche Schwimmer, wurde die eine des Schwimmens unkundige Dame und das Kind, die vom Boot abgekommen Ware» und zu ertrinken drohten, solange über Wasser gehalten, bis der in der Nähe befindliche Dampfer „Hansa" der Sterngescllsck)aft, sämtliche Passagiere bergen konnte. Bis auf einige Verluste an Wertsachen, sind die Teilnehmer der Segelpartie mit dem Schrecken davongekommen. Unholde. Wegen Verbrechens und Vergehens gegen die Sittlich- keit wurden gestern zwei Männer festgenommen. Ein Maurer Karl Friese aus der Fürstenberger Straße rief an der einsamen Pappel auf dem Exerzierplatz an der Schönhauser Allee ein neunjähriges Mädchen an sich, schenkte ihm 5 Pf., nahm es dann mit nach der Wohnung seiner Braut und vergewaltigte es dort.— Ein russischer Glasarbeiter, Treitel Rafchandow. der in Berlin noch keine Wohnung zu haben behauptet, lockte ein kleines Kind nach der Bedürfnisanstalt nach dem Moubijou-Platz und verging sich dort an ihm. Die Mutter, die die Kleine vermißte und suchte, überraschte den Unhold und übergab ihn der Polizei. Die Verhafteten wurden beide nach dem Untersuchungsgefängnis gebracht. — Ein schweres SittlichkeitSverbrechen ist gestern an zwei zwölf- jährigen Mädchen in Tegel verübt worden. Ein unbekannter etwa 30jähriger Mann zog die Kinder durch Verabreichung von Geld- gefchenken an sich und verschleppte sie nach dem Felde hinter dem Borsigwerk, wo er sich an den) Mädchen verging. Bei der An» Näherung von Passanten flüchtete der Unhold, von dem bisher leider keine Spur gefunden werden konnte. Ein aufregendes Drama hat sich Donnerstag nachmittag am Tegeler See abgespielt. Ein etwa zwanzigjähriges unbekanntes Mädchen, das sich längere Zeit in der Nähe der Dampferlandestelle aufgehalten hatte und das durch sein aufgeregtes Wesen die Auf- merksamkeit der Vorübergehenden hervorrief, lief plötzlich an den Uferrand und stürzte sich mit lautem Ausschrei in den Tegeler See . Man unternahm sofort Rettungsversuche, die aber vergeblich ver- liefen. Die Lebensmüde war bereits untergegangen und ertrunken. Wahrscheinlich handelt es sich um eine junge Berlinerin. Zu dem Lcichcnfund Sei Maricndorf an der Lichtenrader Chaussee wird mitgeteilt, daß alle, die mit dem erschossen aufgefundenen Lederrnöbelfabrikanten August Kohlmetz zu tun gehabt haben, nicht daran zweifeln, daß der Mann selbst seinem Leben ein Ende ge- macht hat. Kohlmetz, der 37 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern im Aller von 14 und 9 Jahren war, gründete vor 11 Jahren in der Simeonstr. 11 mit seinem Bruder Franz eine Ledermöbelttschlerei, die durchweg 14 bis 16 Gesellen beschäftigte. Vor drei Jahren geriet er mit seinem Bruder in Zwist und trennte sich von ihm. Ein halbes Jahr später nahm er einen Tischlermeister Massengier zum Sozius. Auch mit diesem vertrug er sich nur ein Jahr. Streitigkeiten führten dann auch hier wieder zur Trennung. Kohlmetz richtete sich jetzt in der Alten Jakobstrntze 4 eine Werkstatt mit vier Gesellen ein, während Massengier sein Geschäft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umwandelte. Zwischen dieser Gesellschaft und Kohlmetz schweben jetzt wegen der Auseinander- setzung noch verschiedene Rechtsstreitigkeiten in letzter Instanz bei dem Kamnicrgericht. Gestern nachmittag fand eine Obduktion der Leiche statt, deren Ergebnis jedoch noch nicht bekannt wurde. Die Besichtiguug der Leiche hat nur feststellen können, daß sich fünf bis sechs Schrot- k ö r n e r im Kopf befinden, an der Stirn, a», rechten Auge und an der Nase. Die Mariendorfer Kriminalpolizei läßt jetzt in der Um- gcbung des Fundortes das Korn abmähen. Vielleicht findet man hierbei irgend einen Anhaltspunkt zur weiteren Aufklärung der Todesart. Warnung vor Jnkassoschwindlern. In jüngerer Zeit gehen beim Königlichen Polizei-Präsidium Berlin häufiger Anzeigen aus dem Publikum ein, in denen über Schädigung durch Agenten eines Berliner Jnkasso-Jnstitutes geklagt wird. Gleichmäßig wird der Tat- bestand ungefähr folgendermaßen dargestellt: Es erscheint— vorwiegend bei kleineren Geschäftsleuten— ein Agent, fragt, ob der Geschäftsmann ausstehende Forderungen habe, und preist auf die bejahende Antwort die Borzüge des von ihm vertretenen Jnkassoiustitutes an, das totsicher die Außenstände ein- bringe. Auf die Frage, was denn das koste, wird dem Geschäfts- mann mit der größten Zungenfertigkeit auseinandergesetzt, die Kosten seien nur gering; das Institut bedinge sich 20 Proz. des ein- gebrachten Geldes auS und im übrigen würden ein geringes Eintrittsgeld und Portokosten beansprucht. Alsdann muß der Ge- fchäftsmann seine Dokumente über die Außenstände übergeben und einen Schein unterschreiben— angeblich die Vollmacht zum Inkasso; alles geschieht in größter Eile unter ständigem Redefluß des Agenten, und der Auftraggeber komnit gar nicht dazu, den Vor- druck des von ihm zu unterschreibenden Scheines, der bisiveilen sogar mit der Hand bedeckt wird, durchzulesen. Meist erst am folgenden Tage, sobald zu seinem großen Schrecken eine Nach- nähme über 15 M. von dem Jnkasso-Jnstitut eingeht, nimmt er den Schein zur Hand(notadsno wenn er ein Duplikat erhalten hat) und entdeckt nun, daß er sich nach dem Text auf der Rückseite des Scheines verpflichtet hat, ein Abonnement mit dem Institut auf zwei Jahre innezuhalten und außer der Inkassoprovision von den Eingängen und den Porti pro Jahr 15 M. zu bezahlen. Bei etwaiger Nichteinlösung der Nachnahme erfolgt dann mit allergrößter Pünktlichkeit Klage(nach bereits vorgedrucktem Formular) und eventuell auch Verurteilung auf Grund des unterschriebenen Abonnements- VerpflichtungSscheines. Resigniert zahlt der Geschäftsmann auch die nicht unerheblichen Kosten und hofft, nun wenigstens einen Erfolg der Jnkassotätigkeit zu erfahren. Aber auch damit ist es meist nichts. Will er jetzt seine Papiere wieber haben, um rem Institut die Sache abzunehmen, so kommt er zum zweiten Male übel an; er erhält ein ebenso höflich wie bestimmt gehaltenes Schreiben, in dem gesagt wird, daß der Uebersendung der Papiere nichts entgegen- stehe, sofern zuvor 20 Proz. der einzuziehenden Beträge gezahlt würden. Uebersieyt er nun gar noch in seinem Aerger und seiner Unlust, mit der Sache noch etwas zu tun zu haben, daß er drei Monate vor Ablauf des Abonnements aufzukündigen hat, so läuft dasselbe vertragsgemäß noch zwei Jahre fort, und er muß abermals zweimal 15 M. bezahlen. Es empfiehlt sich, daß alle diejenigen, die durch betrügerische Versprechungen solcher Art geschädigt sind, ihre Erfahrungen unter Beifügung der Unterlagen zur Strafverfolgung der Berliner Kriminalpolizei mitteilen.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten