Br. 143. 27. Jahrgang.
Mittwody. Juni
1. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittw, 22. i 1910.
Der Wahlrechtsipaziergang vor dem Bähne bewaffnete Bolizeimenge. Die Heiterteit, die dieser poli- haben. Eine Versammlung sei eine an Zahl nicht allzu kleine,
Kammergericht.
gesez.
Das schriftliche
Urteil des Landgerichts
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zeitiger Berhaftung des Treptower Parks durch eine bis an die plaz öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel stattgefunden zeiliche Reinfall auslöste, wird unvergeßlich bleiben. Das mußte äußerlich irgendwie vereinigte Menschenmenge, sobald zu dem durch gerächt werden. Die Anklagebehörden und die Gerichte tappten das örtliche Zusammensein bedingten äußeren Bande eine auf ge dann hin und her, um den Genossen Barth mit der Schlinge meinsamem Wollen beruhende innere Vereinigung hinzutritt. Bis Gestern hat das Kammergericht als Revisionsinstanz in einem irgendeines Strafgesetzes zu fangen. Schon vor dem 6. März auf einige Zuschauer seien die Menschen offenbar nach einer Direk eigenartigen Urteil den Monat Haft bestätigt, welche die unteren ging unserem Genoffen Barth die Anschuldigung zu, durch die tibe an den beiden Bunkien zusammengeströmt, um dort gegen die Vorwärts" artikel habe er zum Ungehorsam gegen eine Anordnung Wahlrechtsvorlage durch die ungeheuren Massen bewußt und geInstanzen unserem verantwortlichen Redakteur, Genossen Barth, bes Bolizeipräsidenten aufgefordert und habe gar ein Verbot des wollt gemeinschaftlich zu demonstrieren. Dieser gemeinschaftliche aufgebrummt hatten. Der Monat Haft stellt die Sühne für Polizeipräsidenten umgangen. Von einer rechtmäßigen Anord- 3wed habe sie alle verbunden zu diesem Zweck seien vor und nach das homerische Gelächter dar, das über die Berliner Polizei wegen nung des Polizeipräsidenten konnte keine Rede sein, und das Um dem Zusammenströmen Arbeiterlieder gesungen und Hochs auf das ihres negativen Erfolges in ihrem Stampf mit der Sozialdemokratie gehen, das Nichtbegehen einer Straftat ist bislang in den Straf - allgemeine Wahlrecht ausgebracht worden. Auch die Rede des und dem Vorwärts" bei Freund und Feind ausgeschüttet wurde. gesehen noch nicht mit Strafe bedroht. Beide Anklagepunkte fielen Mannes vom Sockel des Bismarcdenkmals, das Ansammeln auf der Lächerlichkeit tötet. Und deshalb mußte die durch ihr Vorgehen in ins Wasser. Dann sollte der Genosse Barth das Vereinsgefeß nach Reichstagstreppe, das Schwenken der roten Fahne von dort herab der ganzen Welt herabgesetzte Polizei in ihrem Ansehen geflickt, die mehrfachen Richtungen hin schwer verletzt haben. Oeffentliche Auf- spreche in Verbindung mit den vorangegangenen Aufzügen für die Staatsautorität aufrecht erhalten werden. Diese Aufgabe erhielten züge und Versammlungen unter freiem Himmel follte er veran innere Vereinigung, welche die Massen verband. staltet, also das Vereinsgeset verletzt haben. Daneben sollte er nun Diese Aufzüge auf öffentlichen Straßen und die öffentlichen die Gerichte, und glauben sie erfüllt zu haben. Eigenartige Gründe auch andere mit Erfolg aufgefordert haben, Aufzüge und Ver- Versammlungen unter freiem Himmel habe der Angeklagte ohne führten zur Verurteilung. Das Kammergericht hat anerkannt, daß sammlungen ohne behördliche Genehmigung zu veranstalten. Das die vorgeschriebene Genehmigung der Polizeibehörde veranstaltet. das Urteil der Borinstanzen unhaltbar ist, soweit es den Genossen Schöffengericht gelangte am 1. April au einer Verurteilung in Veranstalter sei, wer die Aufzüge und Bersammlungen auch nur Barth wegen Veranstaltung öffentlicher Aufzüge und von Versamm- vollem Umfange und meinte, zur Teilnahme an den Versamm beranlasse oder anrege. Dies treffe auf den Angeklagten zu. Die lungen unter freiem Himmel verurteilte. Von der Missetat eines lungen seien auch noch nicht 18 Jahre alte Personen aufgefordert. in den Nummern 51/55 des Vorwärts" an der Spize erschienenen Verstoßes gegen das Vereinsgefeh wurde der Preisünder frei- Das Landgericht sprach nicht mehr von der Aufforderung an Artikel hätten die Jbee, am 6. März, mittags zwischen 1 und gesprochen. Dennoch hielt das Kammergericht das volle Straßmaß Minderjährige, verurteilte aber den Genoffen Barth zu derselben 2½ Uhr, gegen die Wahlrechtsvorlage zu demonstrieren, in die Strafe von einem Monat Haft als vermeintlichen Veranstalter Massen der Gesinnungsgenossen getragen. Zwar werde in den gegen ihn aufrecht. Das Landgericht hatte den Genossen Barth nicht öffentlicher Aufzüge und Versammlungen und gleichzeitigen erfolg. Artifeln immer nur von einem Wahlrechtsspaziergang gesprochen, nur als Veranstalter von Versammlungen und Aufzügen bestraft, reichen Aufforderer zu solchen Vergehungen gegen das Vereins- doch sei dieses Wort geschickt gewählt, nur um die eigentliche Absondern auch wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen das Berficht zu verbergen. Der Angeklagte, verantwortlicher Redakteur einsgeset verurteilt. In seinen Gründen hatte es in weiser Vordes Vorwärts", mit dessen Wissen und Willen die Artikel im ahnung, daß nicht alles klappt, ausdrücklich erklärt: wenn auch nur Vorwärts" erschienen seien, habe durch die Artikel feinen Spa eine der unserem Genossen antonstruierten Straftaten vorliegen spricht zunächst von den Ansammlungen der Tausende in der Gegend siergang inszenieren wollen, sondern geschlossene Massenkundwürde, so würde dennoch auf diefelbe Strafart und Strafhöhe er- des Treptower Parts, an der Grenze Rigdorfs, im Schlesischen Busch gebungen mit Aufzügen und Massenversammlungen an bestimmten Punkten. Er habe auch gewußt, wie bei den Gesinnungsgenossen fannt sein. Daran klammerte sich das Kammergericht, um nur nicht und von vereinzelten Zügen von Manifestanten, die sich im Anschluß seine Aufrufe wirken würden und daß diese die Publikation so wieder die Sache in die Vorinstanz zurückverweisen zu müssen. Un- daran im Südosten Berlins bemerkbar machten. Dann schildert es bekannte Leiter, unbekannte Veranstalter, und dennoch soll der Ge- auf Grund der Beweisaufnahme das Zusammenströmen der auffaffen würden, wie er wollte. Bei der großen Verbreitung des nosse Barth sie zu ihrem schnöden Zun veranlaßt haben. Um folches Zentrum der Demonstration gewesen. Allerorts seien Hochs aus- Feststellung begründet, daß der Angeklagte durch die Publikation Menschenmassen im Tiergarten. Besonders der Große Stern sei das Vorwärts", bei der führenden Rolle dieses Parteiorgans, sei die Urteil rechtfertigen zu können, war es nötig, daß das Kammer- gebracht worden und an den verschiedensten Stellen die Arbeiter in der Stopfleiste in Verbindung mit den sie erläuternden Artikeln gericht den Begriffen Aufzug" und" Versammlung" eine Auslegung marseillaise gesungen worden. Es wird u. a. hervorgehoben, daß die Aufzüge auf öffentlicher Straße und die öffentlichen Vera geben mußte, nach der alltäglich, wie der Verteidiger zutreffend nach dem Zeugnis der Chefredakteure Wolf ( Tageblatt) und Dehlte, fammlungen unter freiem Himmel veranstaltet habe. Durch dies hervorhob, Mädchenpensionate demnächst wegen öffentlicher Aufzüge des Redakteurs Engel und des Reichstagsabgeordneten Stadthagen felbe Handlung sei aber auch ein Verstoß gegen die§§ 111 und 110 verurteilt werden müßten, wenn die Mädchen einen Spaziergang die nach dem Großen Stern wandernden Menschen Ruhe und Ord- des Reichsstrafgesetzbuches begangen. Denn der Angeklagte habe unternehmen. Das Kammergericht verkennt ebenso wie der von ihm nung gewahrt, auch nicht den Verkehr unterbunden hätten. Die durch die Verbreitung der Artikel zur Begehung strafbarer Handa angezogene Kommentator, daß ein Aufzug nach dem Sprachgebrauch Schriftstellerin Ruth Bré habe sich sogar bewundernd über die Dis- lungen aufgefordert. Er meine, in den Artikeln könne höchstens Dem fei nicht beizuerst dann vorliegen kann, wenn ziplin ausgesprochen, welche in einem starten Zuge geherrscht habe, eine gewisse Anreizung gefunden werden. abgesehen von anderen Voraus- in dem, für sie allerdings nicht erkennbare Ordner die Direktive treten. Unter Aufforderung sei eine an einen anderen sich richtende ſebungen die Teilnehmer nach einem bestimmten Ort, zu einem gegeben hätten. In bezug auf die Polizeiattade am Großen Stern Sundgebung zu verstehen, durch welche dieser in einer für ihn erbestimmten Zweck in ähnlicher Weise hinziehen, wie dies die Wacht- vertrat der Chefredakteur Wolf als Augenzeuge die Ansicht, daß kennbaren Weise zu einem Tun und Lassen bestimmt werden parade bei ihrem Aufzug" tut. Unmutsäußerungen über die Polizei und vorübergehende Unruhe jolle. Der energische Wortlaut der fraglichen Kopfleisten des Vorund an solche sei Doch was soll man über die Wunderlichkeiten des tammer. in den Massen hauptsächlich durch die nach seiner Ansicht unver- wärts enthalte für jeden Gejinnungsgenossen nünftige Attade der Polizei hervorgerufen worden sei. Denselben er gerichtet eine fast in befehlendem Ton herborgebrachte Aufa gerichtlichen Urteils, das zum Schluß noch seiner eigenen verständi- Standpunkt habe auch der Abgeordnete Stadthagen vertreten. Da forderung, Aufzüge und öffentliche Versammlungen unter freiem gen Judikatur einen leisen Backenstreich berabfolgen zu müssen gegen, heißt es im Urteil, hätten Polizeibeamte ausgesagt, daß sie Himmel zu veranstalten, und zwar ohne Genehmigung der Polizeimeinte, Ausführungen machen! Es sind ja nicht juristische Gründe, an verschiedenen Stellen des Tiergartens auch schon bor polizeilichem behörde und entgegen dem als ungefeßlich hingestellten und be die das eigenartige Urteil hervorgezaubert haben. G3 tam biel- Einschreiten Rufe, wie Bluthunde und dergleichen, gehört hätten. trittelten Verbot des Polizeipräsidenten. Der Angeklagte habe ge mehr darauf an, die durch ihr eigenes Zun herab- Auf dem Königsplay, wo sich viele Tausende angesammelt hätten mußt, daß seine Publikation und Direktiven, sowie er sie vere gesezte Polizeiautorität zu stärfen. Das ist des und die Treppe zum Reichstagsgebäude dicht besetzt gewesen sei, standen wissen wollte, in die Tat umgesetzt werden würden, d. h., Budels Kern. Das der Grund, weshalb über unsern Genossen habe ein Mann von einer Rampe eine rote Fahne geschwenkt und daß daraufhin sofort die geeigneten Persönlichkeiten die öffentlichen Barth ein Monat Haft verhängt wurde. Ihm wie uns bleibt ein anderer habe eine Rede gehalten, bis er beim Nahen der Polizei Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel verschwunden sei. Ueberall seien Lieder gesungen und Hochrufe ohne Genehmigung der Polizeibehörde ihrerseits veranstalten die erfreuliche Genugtuung, daß der Prozeß mit seinen eigenartigen auf das Wahlrecht ausgebracht worden. Zwischen 2 und 3 Uhr würden. Und daß seine Annahme richtig gewesen sei, beweise der Erscheinungen in allen drei Instanzen der Sozialdemo. hätten sich die Massen zu zerstreuen begonnen. Vielfach seien sie in Verlauf der Bewegung am 6. März. Ob übrigens die ganze Jdee fratie und dem Wahlrechtstampf viel genutzt hat und großen geordneten Zügen davon gegangen. vom Angeklagten allein ausgeflügelt sei, ob die Einzelheiten der hoffentlich noch weiter reiche Früchte bringen wird. Ein Rückblick Das Urteil kommt zu folgenden Schlüffen: Die erwähnten Züge Ausführung von anderen mit ausgearbeitet worden seien, erscheine auf die Prozeßgeschichte und der nachfolgende Bericht über die feien Aufzüge auf öffentlichen Straßen gewesen. Es handele sich für seine strafbare Verantwortlichkeit unerheblich. Daß zunächst geftrige Verhandlung vor dem Kammergericht folgt nachstehend. nicht nur um gleichzeitiges Auftreten einer größeren Anzahl von nur der Treptower Part als Ziel der Veranstaltungen und nachher Personen auf öffentlicher Straße, sondern überall um eine zu einem schlechthin der Wahlrechtsspaziergang ohne Ziel in den Kopfleisten bestimmten Zwede Demonstration gegen die Wahlrechtsvorlage des Vorwärts" publiziert worden sei, hänge offenbar damit zu bereinigte Menschenmenge, welche sich über die öffentlichen fammen, daß die Polizei in Ungewißheit gelassen werden sollte, Straßen in einer Weise fortbewegt habe, die die Aufmerksamkeit wo der Hauptandrang zu erwarten sei. In dem Artikel„ Verlogene des Publikums zu erregen und die öffentliche Ordnung und den Heze" in Nr. 53 sei bereits die Bemerkung hineinlanciert gea Verkehr zu gefährden geeignet gewesen sei. Daß die Züge in einer wesen, daß man ja auch unter den Linden oder in den Alleen des bestimmten Ordnung sich bewegten, sei begrifflich nicht erforderlich. Tiergartens spazieren gehen fönne. Dadurch sei aber für die ein Im übrigen sei aber auch erwiesen, daß eine straffe Ordnung in geweihten, maßgebenden Personen die nötige Order herausgegeben. den meiften Zügen geherrscht habe. Daß solche Züge von vielen Die vom Genossen Barth gegen das Urteil eingelegte tausenden Personen die öffentliche Ordnung und den Verkehr zu ge= Revision fährden geeignet seien, bedürfe keiner besonderen Ausführung. Das Urteil stellt ferner fest, daß am Großen Stern und auf dem Königs- vertrat gestern in der Verhandlung vor dem unter Zeitung des
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Als der Polizeipräsident die Abhaltung von Versammlungen unter freiem Himmel und die Veranstaltung öffentlicher Aufzüge zum 6. März dem Gefeße entgegen ablehnte, legte der Vorwärts" dar, daß ein Wahlrechtsspaziergang im Treptofver Park etwas durchaus Erlaubtes ist, zu dem eine Genehmigung nicht erforder lich ist. Am 4. März teilte dann der Polizeipräsident von Jagow dem Genossen Ernst mit, daß der im Vorwärts" angekündigte Wahlrechtsspaziergang von ihm nicht geduldet werden würde. Am 6. März tam es dann zu jener denkwürdigen Wahlrechtsdemonftration im Tiergarten seitens der Sozialdemokraten unter gleich
Kleines feuilleton.
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fet.
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Blinddarmentzündung nicht ansteckend. Der Direktor der chirurgischen Universitätsklinik in Halle, Professor v. Bramann, tritt in einem Schreiben an die Saale- Zeitung" der Auffaffung entgegen, die jüngst ein englischer Arzt, Dr. Donald Houd, in der medizinischen Wochenschrift" The Lancet" über die Blinddarmentzündung lundgegeben hat. Professor Bramann bestreitet auf Grund feiner an zirka 1500 Patienten gemachten Beobachtungen die Annahme, daß Blinddarmentzündung eine ansteckende Krankheit Von einer Uebertragung der Krankheit von Mensch auf Mensch könne bestimmt nicht die Rede sein. Wenn auch die Er frankungsfälle zeitweise sich auffallend häuften, so fänden diese meist nur in Beiten statt, in denen Darmertranfungen und Katarrhe befonders häufig sind, wie bei Influenzaepidemien und zur Zeit der Dbstreife. Es handele sich dabei um Schädigungen, die bei einer großen Zahl von Menschen zu gleicher Zeit auftreten und bei einzelnen von diesen dann zu Blinddarmentzündung führen könnten, aber von einer Uebertragung der Krankheit könne nicht die
Sie wird erhöht um vier Millionen
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Von wegen, altpreußischer Sparsamteit. Es standen der Millionen sechzehn Pro Jahr für diesen Zweck bereit; Das ist zu wenig! hört man äczen, 8u wenig bei preußischer Sparsamteit! Motive? Braucht man die zu finden? Das gäb' im Parlament bloß Streit, Nein, Nein, wir sparen mit den Gründen Aus alter preußischer Sparsamteit. Wir werden nicht erst debattieren, Damit verläppert man die Zeit, Wir werden gleich mit" Ja" votieren Von wegen altpreußischer Sparsamteit! ( Lustige Blätter.")
Die Luftbarkeitssteuer und die Königlichen Theater. In Nr. 24 und 25 der Schaubühne" unterzieht Walter Turiainsti das Projekt der Luftbarkeitssteuer einer ebenso boshaften wie zutreffen den Kritik. Insbesondere wird aber die Befreiung der Königlichen Theater von diefer Steuer gegeißelt. Mit Recht wird die gänzliche Bedeutungslosigkeit dieser kostspieligen Institute, die eben erst wieder als Vorspann für die Erhöhung der Zibilliste dienen mußte, hervorgehoben und bemerkt:" Diese Lustbarkeitssteuer beginnt mit einer Sünde gegen den heiligen Geist des Reichsstrafgesetzbuches, mit einer Förderung des unlautern Wettbewerbs. Sie schlägt ihre Harphenflaue nur in den Leib der Berliner Institute, soweit sie auf Ber liner Grund und Boden belegene Privatunternehmungen sind: die Königlichen Theater also und das in Schöneberg belegene Neue Schauspielhaus läßt sie ledig. Man kann kaum darüber im Zweifel Rede sein. sein, daß diese Bevorzugung selbst wenn sie, wie im zweiten Falle, Der Ursprung der ägyptischen Mumien. Es ist wohl der Ueberein schwer leidendes Theater in seinem harten Kampfe stüßt nicht legung wert, wie die alten Aegypter überhaupt zuerst darauf ge-- Das Risiko des Porträtmalers. Der Parifer geduldet werden darf. Man müßte aber geradezu Barrikaden bauen, fommen sein mögen, ihre Toten in so merkwürdiger Weise zu be- Maler Ferdinand Bac , der den alten Papst Leo XIII. in aller wenn man daran denkt, daß die Königlichen Theater, die handeln, daß sie noch heute, nach einer ganzen Reihe von Jahr- charakteristischen Naturwahrheit porträtiert hatte, ist von Pius X. aus dem ernsthaften Berliner Kunstbetrieb ziemlich ausgeschaltet tausenden, in einem erstaunlichen Erhaltungszustand auf die späte erkommuniziert worden. Der jezige Bapst sieht in dem Porträt des find, zum Dank für ihre kläglichen Leistungen nun auch von der Nachwelt gelangen. Versuche zur Konservierung der Leichname weißen Geiers" eine verabscheuenswerte Karitatur. Stadt eine Subvention erhalten; daß sie, die die reichsten Verwal- zeigen sich wohl auch bei anderen Völkern, aber nirgend mit einem macht die respektlose Bemerkung, es müßten nun auch die Kardinale, tungsmittel zu den banalsten Zweden verwenden, zu den vor- ähnlichen Erfolg, und daher liegt eigentlich der Schluß nahe, die fein Bild gelobt haben, erkommuniziert werden. Päpste zu malen handenen Kapitalien noch weitere geschenkt bekommen sollen. Das daß die Aegypter in diesen Bestrebungen durch irgendwelche scheint danach heutzutage eine etwas schwierige und mit der Wahr ist genau dasselbe, als ginge ein Armen- Unterstügungsverein daran, find. Der heit nicht vereinbare Aufgabe zu sein, wie etwa offizielle Geschichte aus seinem Fonds zunächst einmal die Erben der Herren von Bleich Eigenheit ihrer Landesnatur unterstützt worden röder und von Mendelssohn zu dotieren. Die Königlichen Theater berühmte egyptologe Profeſſor Elliot Smith hat in einem Vortrag zu schreiben. zu Berlin sie säen nicht, sie ernten nicht, und unser Vater, Wil- bor der Philosophischen Gesellschaft in Glasgow tatsächlich eine An
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Notizen.
Der Maler
- Die beiben prähistorischen Stelettfunde, die helm der Zweite, ernährt sie doch. Sie kochen breite Bettelfuppen schauung über diesen Punkt geäußert. Er meint nämlich, daß der und haben nicht nur ein groß, nein, auch ein ständiges, sanftes, Brauch der Mumifizierung in Aegypten aus der Erfahrung Herr Hauser in Frankreich gemacht hat, der Mensch von Le in dem trockenen Moustier und von Auvignac, find jetzt definitiv vom Berliner respektvolles, aufnahmefreudiges, unfritisches und voll zahlendes hervorgegangen fei, daß die Leichname Publikum, im Gegensatz zu den übrigen Berliner Bühnen. Am und heißen Wüstensand austrocknen, anstatt zu verfallen. Die Museum für Völkerkunde erworben worden. Diese beiden Opernplab rauft man sich um die Karten, wenn die Parkettpläke Natur lehrte also die Menschen in diesem Falle eine Art wichtigsten aller neueren Funde, die für die Abstammung und die Mit der Zeit konnte man fich mit Urgeschichte des Menschen von großer Bedeutung sind, werden inr der Privattheater nicht einmal durch Bittprozeffionen Loszuwerben der Konservierung. find. So und nicht anders sieht der Lohn dafür aus, daß das König - dem einfachen Begräbnis im Wüstensande nicht mehr begnügen, Busammenhang mit anderen von Dr. 2. Reinhardt, der auch Außer- zuerst darüber in unserem Unterhaltungsblatte berichtete, in einer liche Schauspielhaus zu Berlin die Kunstpotenz seiner zum Teil vor- weil zu viele Plünderungen der Gräber vorkamen. trefflichen Mitglieder dauernd durch schlechte oder abgespielte Stüde bem gab die Entdeckung des Kupfers und die Entwickelung der fleinen Schrift( Die älteste menschliche Bevölkerung Europas zur Eisschwächt; daß das Königliche Opernhaus zu Berlin fich, Herrn Theo- Steinifulptur die Möglichkeit zur Erfindung von Särgen und zeit Neuer Frankfurter Verlag, Frankfurt a. M.) eingehend gebore Roosevelt zu Gefallen, mit amerikanischen Vierteltalenten und Sartophagen. Als man nun die Mumifizierung, die sich bis dahin würdigt. Indianer pern behilft und die im Kunstbädeter mit drei Sternen im Wüstensand von selbst vollzogen hatte, nachahmen wollte, boten- Der Wahnsinn der Bilderpreise. Die Wandlung, bezeichneten Sänger und Werke in Dresden , München , Wien , New sich dazu als Hilfsmittel einerseits Harze dar, die schon damals von die mit der neuen Wertung der Kunstwerke auch in den Preisen des Yort, Monte Carlo wirken läßt. Berschont der Inspirator der Ber - den Frauen als Schönheitsmittel benutzt wurden und außerdem die Kunsthandels eingetreten ist, ließ sich befonders deutlich bei der Verliner Bustbarkeitssteuer diese Theater, während er den andern die überreich vorhandenen Sodas und anderen Salze. Während bis auf steigerung der Gemäldesammlung des verstorbenen Sir Frederick Steuer aufbrummt, so soll man ihm getrost die blecherne Medaille die legte Zeit die älteste Mumie auf das Jahr 1580 vor Chrifti Mappin erkennen, die in den letzten Tagen bei Christie in London für Kunstfremdheit, am Hanffeil um den Hals zu tragen, verleihen." Geburt bestimmt worden war, ist jetzt das Alter einer solchen auf stattfand. Für eine Landschaft Constables Feuer bei Neyland Es gibt in der Tat feinerlei Rechtfertigung für diese besondere etwa 2700 vor Chrifti also auf rund 4600 Jahre festgestellt worden. wurde der riesige Preis von 194 800 Mark gezahlt. Das Werk, Unterstübung der Unfähigkeit, die die Steuerbefreiung darstellt. das 1836, ein Jahr vor dem Tode des Künstlers, gemalt wurde, war Mar müßte denn der allerdings zumeist zutreffenden Meinung sein, von seinem bisherigen Besizer für 15 000 m. erworben worden. daß die Königlichen Theater mit Lustbarkeit tros des luftbaren Wenn man freilich bedenkt, daß Herr Bode für die Flora, deren Her Herrn Lindau und des in mancher Hinsicht bemerkenswerten Jntenfunft von Lucas jetzt eidlich erhärtet ist, 180 000 m. bezahlte, ist der danten v. Hülfen schlechterdings nichts zu tun hätten. Constable immer noch geschenkt.
Humor und Satire.
Die Erhöhung der 8ivillifte
Wir folgen guten Traditionen, Sezt sind wir wieder mal so weit: