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Und prophetischen Blickes verkündet der alldeutsche Graf am Schlüsse seiner Kriegshetze:Noch ein Jahrzehnt Frieden wäre für Deutschland ein Unglück". DieTSgl. Rundschau' täte wirklich besser, sich auf den Kampf gegen den Vatikan zu beschränken und nicht derartige alldeutsche Narreteien zu propagieren._ Rußland braucht nicht zu zahlen. Bekanntlich hatte ein Herr v. H e l l f e l d t auf Grund eines rechtskräftigen Urteils deS Gerichts in Tsingtau beim Amtsgericht Berlin-Mitte einen Pfändungsbeschlutz gegen den russischen Staat erwirkt. Durch den Beschlutz war das Guthaben deS russischen Fiskus bei dem Bankhause Mendelssohn u. Co. in Höhe von llVa Millionen Rubel mit Beschlag belegt. Das Aus- wärtige Amt hatte darauf den Kompetenzkonflikt erhoben, weil eS behauptete, das Völkerrecht lasse nicht zu, datz gegen einen fremden Staat ein Urteil aus- gesprochen und vollstreckt werde. Der Kompetenzgerichts- Hof entschied gestern in dieser Sache dahin, datz der Kompetenzkonflikt begründet sei und deshalb der Psändungs- und Ueberweisungsbeschlutz vom 15. Dezember 1309 aufzuheben ist. Das Urteil wird unseres ErachtenS weder durch das Völkerrecht, noch durch deutsche Gesetze gestützt. ES liegt in ihm sicherlich auch keine Hochachtung vor rechtskräftigen Er- kenntnissen deutscher Gerichte. Indessen: wer die Macht hat, hat das Recht. Die Intervention des Auswärtigen Amtes hat dem russischen FiSkus dazu verholfen, nicht zahlen zu brauchen, wozu er rechtskräftig verurteilt war. Wir möchten annehmen, das Auswärtige Amt hütete die Interessen des Deutschen Reiches besser, wenn eS in den Fällen, in denen Deutsche einen Anspruch gegen einen Ausländer haben, durchsetzte, datz der Anspruch befriedigt wird. Indessen, manche Leute scheinen Deutschland noch immer für eine russische Provinz zu halten._ Ein Ungewöhnlicher Staatsanwalt. Eine rühmliche Ausnahme unter seinen Kollegen ist der in Dresden lebende Staatsanwalt Erich Wulfsen, be- kannt durch Veröffentlichungen, die sich mit kriminal-psychologischen Problemen beschäftigen. Eine furchtbare Anklage gegen die kapi- talistische Gesellschaftsordnung erhebt Staatsanwalt Wulffen in einem auch sonst vortrefflichen Werke, das jüngst unter dem TitelDer Sexualverbrecher' im Langenscheidtschen Verlag in Berlin erschienen ist. Wulffen schreibt darin: Die anstrengende Arbeit der Eltern, insbesondere auch der Mutter, schädigt da? Kind oft schon im Mutterleibe. Ungenügende Nahrung, Wohnung, Pflege lassen das Neugeboreue nicht gedeihen. Ein Heer von Schwachsinnigen, Hysterischen, Epileptikern, schweren Neurasthenikern, chronischen Alkoholisten, alle zur allgemeinen Ver- brechensverübung und zur Begehung von Sittlichkeitsdelikten im besondern bereir, wächst in den Industriezentren empor. Teilweise stehen sie jenseits der Zurechnungsfähigkeit; eine ungenügende Jrrengesetzgebung schützt die Gesellichaft nicht vor ihnen. ... Der Proletarier schlägt im Kriege die Schlachten. Er bestellt im Frieden den Acker, baut die Stratzen und Städte, schafft mit seiner Hand die Ware, die er auf Rädern und Schiffen über die Erde führt. In ruhelosem Zeugen und Ge« bären enreuern er und sein Weib stetig die markige Bolls- kraft. Mit den Leibern seiner Frauen und Töchter stillt er die sexuelle Unersättlichkeit der Männer seines Volkes. Und zum Lohne für alle Opfer und Entbehrungen trägt er überdies zum firotzten Teil ein moderner Atlas mit seinem Leibe und einer Seele die Kriminalität seiner Nation!' Im Gegensatz zu der übergrotzen Mehrheit seiner Berufskollegen steht Wulffen nicht nur in der individuellen Anlage die Ursache des Verbrechens; in voller Uebercinstimmung mit der sozialdemokra- tischen Auffassung macht er vielmehr die Gesellschaft dafür verant- wortlich. Wirklich ein ungewöhnlicher Staatsanwalt l Aufreizung zum Klassenhaß." Auf die Konfiskation des Dortmunder Liederbuches folgt nun der Swafprozetz. Dem Genossen Um breit. Geschäftsführer der »Arbeiterzeitung ' ist die Anklageschrift bereits zugestellt worden. Sie lautet auf Vergehen gegen§ 130 des Strafgesetzbuches. Unter Anklage gestellt sind die Lieder: Soziali st enmarschsl) die Arbeitsmänner, das Bundeslied und die Internationale. Die Anklageschrist betont besonder?, datz daS Bundeslied und die Arbeits- männer schon früher zu Berurteilungen geführt haben. Wenn das wirtlich wahr sein sollte, so steht doch fest, datz diese Lieder seit Jahr- zehnten unbeanstandet gesungen werden. DaS Berfahren ist ein- geleitet auf Ersuchen von BerlinI Terniin zur Hauptverhand- lung ist noch nicht festgesetzt._ Die Haftpflicht des Reiches. l DaS Gesetz über die Haftung deS Reichs für seine Beamten ist nunmehr durch Kaiserliche Verordnung in Kraft getreten. Nach dem. Gesetz übernimmt das Reich die Haftung für Amtspflichtver- letzungen seiner Beamten, wenn der Schaden in Ausübung der dem Beamten übertragenen öffentlichen Ge- walt zugefügt ist. Ausgeschlossen ist die Haftung, wenn der Geschädigte bei fahrlässigem Verfahren des Beamten auf andere Weise Ersatz erlangen kann oder wenn der Beamte auf Grund von Gesetzen nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Beschränkung der schon bestehenden Haft- Pflicht auf Grund des Reichshaftgesetzes von 1371 wird durch das neue Gesetz nicht berührt, hier bleiben für gewisse Fälle noch die Beamten allein verantwortlich. Dagegen haftet der FiSkus für militärische Unfälle, die bei militärischen Uebungen durch die Schuld von Personen des SoldatenstandeS verursacht sind, auch für die Folgeerscheinungen bei Soldaten mihhandlungen. Die Folgen der Reichsfiuanzreform. In der Kölner Generalversammlung der Kaffee-Grotz» Händler wurde folgende Resolution gefatzt: In der am 20. Juni d. I. in Köln siattgebabien General- Versammlung des Verein? Deutscher Kaffee- Grotzhändler und -Röster e. V.. Sitz Köln , ist durch eingehende Aussprache festgestellt worden, datz durch die Erhöhung des Kaffeezolles alle diejenigen Schäden, welche die Kaffeehändler zur Zeit der Reichsfinanzreform vorausgesehen und der Re- gierung gegenüber nachdrücklich geltend gemacht haben, in vollem Umfange eingetreten sind; datz besonders eine w e s e n t- liche Konsuin Minderung wahrgenonimen, und daher der Zweck der Kaffeezollerhöhung: die Reichsein- nahmen zu vermehren, auch nicht entfernt er- reicht worden ist. Demnach erwartet nunmehr der Kaffeehandel von der Regierung, datz zu seinem Schutze dre geeigneten Matz- nahmen ohne Verzug getroffen werden, so wie sie in den ver- schiedenen Eingaben des geschädigten deutschen Kaffeehandels be- reits vorgeschlagen worden sind. In dem Bericht der Handelskammer zu Halle a. S. wird über die Wirbmg der neuen Finanzgesetze auf die Brau- und dieZigarrenindustrie ausgeführt: »Die Brauindustrie, die bisher vielen Tausenden von Ar- beitern, Angestellten und Handwerksineistcrn sowie vielen anderen Industrien und Geiverbon guten Verdienst brachte, hat unter den durch das neue Gesetz geschaffenen Verhältnissen schwer zu leiden. Es wird für sie einer Reihe arbeitsreicher Jahre unter Berschonung von allen weiteren ihr nachteiligen gesetzgeberischen Matzregeln bedürfen, um nach allen Erschütterungen der letzten Zeit Wieder in erträgliche Verhältnisse zu kommen.... DaS Tabak st euergesetz hat im Handel mit Tabak und! Zigarren außerordentlich große Schwankungen hervor-' gerufen. In der ersten Hälfte des Jahres lähmte die Unsicherheit, die vor der Beratung des Gesetzes herrschte, das Geschäft sehr, und nur in der Zeit zwischen Annahme und Inkrafttreten deS neuen Steuergesetzes nahm der Absatz in Fertigfabrikaten einen Umfang an, wie er noch nie dageweien ist. Die danach ein- getretene Stille im Geschäft der ganzen Tabakbranche machte diesen Borteil schnell wieder weit, und gegen Ende des Jahres standen die Fabrikanten vor Lägern fertigen Fabrikats, die sie ohne Aus- nähme zwangen, Arbeiter zu entlassen oder die Betriebe zu schließen. Die nachteiligen Folgen des Gesetzes dauern an. und in den Dctaillistenkreisen macht sich eine sehr bedeutende Ein- schränkung des Konsums, sowie bei manchen Rauchern Be- vorzugung der Zigarette bemerkbar. DaS Festhalten an alten Ver- laufspreisen, wie sie vor Inkrafttreten des Gesetzes bestanden, für die noch in großer Menge vorhandenen alten Fabrikate wirkt auch nicht belebend auf das Geschäft. Nach dem geringen Ergebnis der ersten Monate deS Jahres sind die Aussichten für die nächste Zukunft nur als sehr schlechte zu bezeichnen.'_ Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz. Wie wir bereits vor einigen Tagen gemeldet haben, befindet sich unter den Vorlagen, die dem Reichstage im Herbste zugehen sollen, auch eine Novelle zu dem Gesetz über Erwerb und Verlust ocr Reichs- und Staatszugehörigkeit vom 1. Juni 1870. Wie eine parlamentarische Korrespondenz schreibt, soll nach der Novelle ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit nicht gegen seinen Willen verlieren, auch sollen die Meldungen bei den Konsulaten, die jetzt vorgeschrieben sind, in Fortfall kommen. Der 6j 21 des Gesetzes(Verlust der Nationalität bei zehnjährigem Auslands- aufenhalt) soll aufgehoben werden. Der Wiedererwerb der Staatsangehörigkeit durch frühere Deutsche oder ihre Nachkommen soll erleichtert werden, von diesen soll die Er- füllung der Wehrpflicht nicht mehr gefordert werden bei Wieder- crlangung der Neichsangehörigkeit, doch sollen die männlichen Nach- kommen dieser neuen Deutschen , soweit diese Nachkommen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geboren werden, wehrpflichtig sein. Di« Stellung solcher Wehrpflichtigen kann bei den Konsulaten erfolgen, die auch unter Umständen über die Tauglichkeit der Wehrpflichtigen entscheiden können, auch die Ableistung der Dienstpflicht in deutschen Lwlonien mit Militärmacht soll vorgesehen werden. Die Mansfelder Streikjustiz offenbart sich vor dem Reichsgericht als eine Schnelljustiz, deren Richtigkeit zu der Fixigkeit im ungekehrten Verhältnis steht. Am Donnerstag hob das Reichsgericht zwei Urteile der Eislebener Strafkammer Ivegen erheblicher Mängel auf. Am 7. März hat sie die Bergleute Johannes Mosebach und Hermann Rausche wegen Vergehens gegen ß 153 der Gewerbeordnung und versuchter Nötigung bezw. Körperverletzung zu je einem Monat Ge- fängnis verurteilt. Sie sollen beteiligt gewesen sein bei einer Menge, die einen ArbeitswilligenSpiehrutenlaufen' ließ. Auf die Revision der Angeklagten hob das Reichs- gericht das Urteil auf und verwies die Sache an die Strafkammer zurück. Datz auf den Arbeitswilligen L. Zwang ausgeübt worden sei durch das Spietzrutenlaufenlassen sei zwar festgestellt, nicht aber, inwiefern der Angeklagte Mosebach selbst den L. zu bestimmen ver­sucht hat, am Streik teilzunehmen. Bezüglich Rausches liegt der- selbe Mangel vor. Auch sei unzureichend festgestellt, datz er sich der Körperverletzung schuldig gemacht habe. In dem Zerreitzen von Kleidern müsse nicht notwendig eine Körperverletzung gefunden werden._ Der Reserveoffizier und der Liberalismus. München , 23. Juni. Zu einem amüsanten Vorfall kam eS ge­legentlich der Beratungen des Militäretats in der Kammer. Herr Dr. Ouidde hielt eine flammende Rede über das Referve-Offizierstum und feinen nachteiligen Einfluß auf das bürgerliche und besonders das politische Leben. Es war daS Ganze eine Erinnerung aus seinen besseren zurückliegenden'demokrati- scheu Zeiten, allerdings schon eine Erinnerung, denn die An- schauungen sind wesentlich milder geworden. Er konnte auch ein paar Fälle anführen, in denen Reserveoffizieren Schwierigkeiten gemacht wurden. Während der Rede des Herrn Dr. Ouidde machte sich große Unruhe in den Reihen der Liberalen geltend. Ihr Parteifreund auf dem Kriegspfade gefiel'ihnen garjnicht. Alsbald erhob sich derjFraktions- chef Dr. C a s s e l m a n n und erklärte, datz er im Namen der ganzen Fraktion die Ausführungen seines.Fraktionsfreundes' Dr. Onidde zurückweisen und mißbilligen müsse. Er habe ein ganz anderes Urteil über den Stand der Reserveoffiziere, der für die Schlag- fertigkeit der Armee außerordentlich wichtig sei. Sozialdemokraten können selbstverständlich keine Aktiv- und keine Reserveoffiziere werden, weil diese dem König den Treueid leisten müssen und die Sozialdemokraten bekanntlich die Monarchie abschaffen wollen. Eins hat der liberale Dr. Casielmann vergessen hinzuzufügen: nämlich, daß auch die Sozialdemokraten als gemeine Soldaten den Eid leisten und doch auch nach ihrer politischen Ucberzengung die Monarchie abschaffen wollen. Freilich ans sie kann man nicht gut verzichten._ Die«nantastbare Lohnerhöhung. Gegen den Genossen M a r k w a l d ist ein Verfahren wegen B e- leidigung der Prinzen des HanseS Hohenzollern eingeleitet worden. Die Beleidigung wird gefunden in einem Artikel der.K ö n i g s b e r g e r B o l k s z e i t u n g", der sich mit der Ge- haltSerhöhung für Wilhelm II. beschäftigte. jVollstündig verpufft. München , 25. Juni. In dem Prozeß gegen den Schriftsteller Mühsam- Berlin und Genossen wurde heute das Urteil gesprochen. Sämtliche Angeklagten wurden von der Anklage der Geheimbündelei freigesprochen. Schulz und Ertl wurden wegen Entfernung eineS Hoheitszeichens(sie haben bei einer Ferrer-Demonstratio» das Wappen der spanischen Botschaft in München abgerissen) zu fünf bezw. zwei Monaten Gefängnis verurteilt. Ein charakteristisches Urteil. Vor dem Kriegsgericht der 2. Gardedivision fand dieser Tage eine Verhandlung wegen Soldatenmißhandlnng statt, bei der sowohl der Urheber der Mißhandlung wie auch der Mißhandelte selbst auf der Anklagebank saßen. Es waren die« der Unteroffizier Wenzel vom Königin- Elisabeth-Garde-Grenadier-Regiment und der Grenadier Mehla. Eines TageS gab W. dem M. den Befehl, nach dem Hof zu gehen und einige Säcke zu holen. Der Grenadier kam dem Befehl aber nicht nach und auch auf erneute Aufforderungen de« Vorgesetzten beharrte er im Ungehorsam. Darauf verfetzte ihm W. einen Stoß vor die Brust und einen zweiten Stoß mit der Gewehr stütze. M. lieh nun die Aeußerung fallen:Der Herr Unteroffizier hat mich nicht anzufassen »nd zu schlagen. Auf dem Flur faßte W. den Grenadier an die Brust und schleppte ihn vor den Feldwebel, um die Gehorsamsverweigerung zur Meldung zu bringen. Das Kriegs- gericht verurteilte den Unteroffizier zu zehn Tagen gelinden Arrest und den Grenadier wegen AchtungSvcrletzung und Be- Harrens im Ungehorsam zu zwei Monaten und vierzehn Tagen Gefängnis. Nach dem Grundsatze: unter allen Umständen Wahrung der Disziplin I wird der Mißhandelte auf Monate in« Gefängnis ge- schickt, der Soldatenpeiniger aber mit gelindem Stubenarrest belohnt. Oesterreich. Eine Wahlrechts-Thronrede. Budapest , 25. Juni. Der Reichstag wurde heute vom König in der Ofener Königsburg mit einer Thronrede eröffnet, in der es heißt: Die erste Aufgabe der Regierung wird eS fein, behufs Wiederherstellung de» gesetzmäßigen ZustandeS auf dem Gebiete des Staatshaushaltes entsprechende Vor- lagen zu unterbreiten. Die Thronrede zählt sodann Reformen in verschiedenen Zweigen der Verwaltung auf und betont als dringende Notwendigkeit die Regelung der B a n k a n g e l e g e n h e i t. Sodann heißt es: Die dringendste und unaufschiebbarste Aufgabe ist die Neu- rcgelung des Wahlrechts. Die Regierung wird auf Grund des allgemeinen Wahlrechts einen Gesetzentwurf unterbreiten, der bei voller Wahrung des einheitlichen Charakters des ungarischen Staates den Ansprüche» der demokratischen Entwickelung entsprechen wird. Schweis. Umtriebe der politischen Polizei. Zürich , 24. Juni. (Eig. Ber.) Unsere Parteipresse ist gegen- wärtig mit den Umtrieben der politischen Polizei beschäftigt, da der Berner Tagwacht" das umfangreiche Kreisschreiben der Bundes- anwaltschaft vom 31. Mai 1910 an die Polizeidirektionen der Kantone in die Hände gefallen ist, das nicht weniger als 39 Namen von Schweizern, Deutschen , Oesterreichern, Italienern und Franzosen enthält, die von der Bundesanwaltschaft und ihren Kreaturen be- spitzelt und verfolgt werden. Die ganze Perfidie der schweizerischen politischen Polizei mag man daraus ersehen, datz an der Spitze der Proskriptionsliste der Sekretär und französische Redakteur des Schiveizerischen Metallarbeiterverbandes, Genosse Achill « Graber, domiziliert in Genf , steht, und zwar alsAntimilitarist ". Unter Nr. 28" figuriert ein aus Baden stammender deutscher Schneider. der in einem Schweizerstädtchen ein eigenes Geschäft hat und jeden- falls ein biederer Meister ist. Die geschäftige Polizei weiß von ihm nur zu berichten:Als Anarchist hat er sich dort nicht bemerkbar gemacht." Von einem Italiener wird erzählt, datz er wegen Be- günstigung der erwerbsmähigen Unzucht aus dem Kanton Zürich ausgewiesen ist. Ein anderer Italiener ist wegen Unterschlagung ausgeschrieben. Andere sollen Anarchisten sein oder mit Anarchisten verkehren, aber von strafbaren Handlungen wird nichts gesagt. Unsere Genossen im Nationalrat haben nun den Bundesrat über die Umtriebe der politischen Polizei interpelliert,»«.l frsnkreich. Der Mandatsschacher. Paris , 25. Juni. Der Verband des sozialistisch-radilalen Wahl« komiteeS in Paris hat beschlossen, den Industriellen Ja cquelin wegen deS skandalösen Wahlvertrages mit seinem Gegen- kandidaten Ehevaux aus der Partei auszuschließen. Spanten. Der Konflikt mit dem Vatikan . Die Unnachgiebigkeit, mit der das katholische Pfaffentum sich auch den selbstverständlichsten Zugeständnissen an die Religionsfreiheit entgegenstemmt, scheint einen Konflikt un° ausweichlich zu machen. Der König hat in der Thron- rede erklärt, daß die V e r m e h r u n g der Klöster Be- sorgnis erwecke, weshalb Sorge für die Durchführung des Konkordats(des Vertrages zwischen Staat und Kirche, der nur drei Orden im Lande zuläßt, welche Zahl aber weit über- schritten worden ist) getragen werden müsse. Ferner hat die Regierung die Verfassungsbcstimmung, die den nichtkatholischen Religionen öffentliche religiöse Kundgebungen verbietet, im mildesten Sinne ausgelegt. Während danach bisher denKetzern" überhaupt kein öffent- sicher Gottesdienst gestattet wurde, ihre religiösen Gebäude äußerlich unkenntlich sein mußten u. a., wird das Verbot jetzt auf öffentliche Aufzüge und dergleichen vordringliche Ver- anstaltungen, wie sie aber gerade jene kirchlichen Vereinigungen weniger zu veranstalten pflegen, beschränkt. Der Erz- bischof von Toledo , der führende Kirchenfürst, hat bereits gegen diese Duldung Protest erhoben und ist dabei von der ganzen Geistlichkeit und ihrer Presse, die teilweise in den wüstesten Schimpfereien eifert, unterstützt worden. Auch der Pabst selbst hat gegen die Auslegung der Regierung Protest erhoben, ist aber niit der Erklärung, daß es sich um eine innere Angelegenheit Spaniens handle, abgewiesen worden. Noch schärfer>vird der Kampf um die Orden ent- brennen. Bekanntlich haben die Mönchs- und Nonnenklöster, befördert durch die Begünstigung der bisherigen Regierungen, sich dreist über das Gesetz hinweggesetzt. Sie haben sich nach Belieben vermehrt, auch einen Teil der aus Frankreich ver- triebenen Orden aufgenommen und durch ihre skrupellose Geschäftstätigkeit, Erbschleicherei usw. ungeheuere Macht er- worden und gewaltige Mißstimmung hervorgerufen. Nun hat die Negierung die Aufnahme eines Verzeichnisses angeordnet, in das alle Orden und ihre Angehörigen eingetragen und auf Grund dessen dann weitere Maßnahmen gegen die nicht» zugelassenen ergriffen werden sollen. Dagegen wehrt sich die Kirche gleichfalls. Die Ausfüllung der Listen wird ver- weigert, und die klerikale Presse geht in maßlosester Weise gegen die Regierung vor, die teilweise mit offenem Ausruhr bedroht wird. Es ist sicher, daß die spanische Regierung, wenn sie jetzt energischer gegen die klerikale Krankheit vorgeht, die das ganze Leben Spaniens vergiftet, damit dem Willen des Volkes, wie er sich bei den KorteSwahlen entschieden kundgegeben hat, Rechnung trägt. Von der Energie, mit der sie hier vorgeht, wird es voraussichtlich abhängen, ob es ihr gelingen wird. die wachsende republikanische Bewegung niederzubalten. Dafür dürften die Mächte des Rückschritts sich bemühen, den Bürger» krieg zu schüren._ Eine Erklärung des Ministerpräsidenten. Madrid , 24. Juni. Nach einem heute unter dem Vorsitz des Königs abgehaltenen Ministerrat erklärte Ministerpräsident EanalejaS, er habe dem Könige die feste Absicht der Regierung wiederholt, von dem bisher in der R e l i g i o n S f r a g e be« obachteten Verhalten nicht abzugehen. Er werde die Vorrechte der Krone sowie die RegiernngSgewalt aufrecht erhalten. Mit der Aufhebung und Beschränkung religiöser Gemein- s ch a f t e n werde nian fortfahren. Die jüngsten Dekrete, die sich auf die Ausübung der Kulte bezögen, berührten in keiner Weise daS Konkordat und würden nicht abgeändert werden. TünftraUcn. DaS Programm der Arbeiterpartei. Melbourne , 24. Juni. Eine Konferenz der Arbeiterpartei, an der sämtliche Bundesminister teil- nahmen, hat sich nach siebentägiger Verhandlung auf folgendes Programm der am 1. Juli beginnenden Tagung des Bundesparlaments geeinigt: Zurückziehung der von der letzten Regierung beschlossenen Marineanleihe in Höhe von stl/z Millionen Pfd. Stekl.,' Einführung einer pro» gressiven Boden st euer auf unkultivierte Ländercicn, Ausgabe von Eommonwealth-Banknoten mit 23proz. Gold- reserve, Ausdehnung der Alterspension durch Herabsetzung des Alters der Pensionsberechtigten auf 60 und für Arbeitsunfähige auf 55 Jahre. Eine Rc- Vision des Zolltarifs im Sinne höherer Schutzzölle wurde auf nächstes Jahr verschoben.