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Nr. 149. 27. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Mittwoch, 29. Juni 1910.

Achter Verbandstag des Deutschen Holzarbeiter­

verbandes.

München  , 25. Juni 1910.

Gerichts- Zeitung.

Urteil gegen Graf Dr. von Zeppelin.

Wird das Urteil rechtskräftig, so würde, falls keine Einigung zustande kommt, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil durch Geldstrafen herbeizuführen sein.

Heringsdorfer Strandklatsch,

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Der Polarfahrer Theodor Lerner   hatte eine Polarexpedition Der Peary  - Prozeß vor dem Berliner   Landgericht. In der Klage, über deren Inhalt wir gestern berichteten, er Es wird in die Beratungen der zum Statut gestellten Abände- geplant. Mittel hierfür hatte er sich bereits verschafft. Während rungsanträge eingetreten. Einem Antrag der Statutenberatungs- seiner Vorbereitungen kam er bekanntlich mit Graf Dr. v. Zeppelin klärte sich gestern das Gericht für zuständig und beschloß eidliche tommission entsprechend werden alle Anträge, die sich auf die Ab- überein, mit diesem und Professor Dr. Hergesell aus Straßburg   eine Klage ist dem Beklagten, als er in einem Berliner   Hotel wohnte, Vernehmung des Dr. Cook. In der Begründung bieß es: Die schnitte: Beitritt und Beitrag beziehen, abgelehnt. Polarexpedition zu unternehmen. Statt sich auf eigene Straft zu ordnungsmäßig zugestellt worden. Angesichts des Umstandes, daß Angenommen wurde ein Antrag Berlin  , nach dem, wenn die verlassen, hielten die Herren es für angemessen, ein Komitee, den der Beklagte eine Reise von Amerika   nach Berlin   unternommen Arbeitsssigkeit die Folge einer Waffenübung ist, diese bei der sogenannten Arbeitsausschuß zuzuziehen. Ehrenvorsitzender oder habe, sei anzunehmen, daß er in Befiz großen Reisegepäcks, mithin Wartzeit in Anrechnung zu bringen ist. Die Unterstützung Protektor des Komitees wurde Prinz Heinrich. Zu den Managern, genügender Vermögensstücke gewesen sei. Der Gerichtshof sei daher be Streits und Aussperrungen soll je nach der auer der Mitgliedschaft bei 26 Wochen 9 M. und bei 260wöchent- die nunmehr als eine Art Mäcene der Expedition nach außen hin auf Grund des§ 23 der Zivilprozeßordnung zuständig. Da das icher Mitgliedschaft 14 M. pro Woche betragen. Ferner tann 1 m. erscheinen sollten, gehörte der Geheime Oberregierungsrat Dr. Eigentumsrecht des Klägers bestritten worden ist, hat der Gerichts­pro Kind gewährt werden bis zu den Höchstbeträgen von 15 bis 20 Otto Lewald. Lerner, dem auch an der Mitwirkung des Prinzen hof beschlossen, Dr. Cook eidlich vernehmen zu lassen. Nachdem fest­Mart. Da bisher schon bei 13wöchentlicher Mitgliedschaft Unter- Heinrich lag, war damit einverstanden, daß er als Generalsekretär gestellt sein wird, vor welchem Gericht Dr. Coof zu vernehmen ist, stützung bezogen werden konnte, erbliden verschiedene Redner darin der Polarexpedition nach außenhin fungierte. Dem Graf Zeppelin wird von Kläger   ein Kostenvorschuß eingefordert werden. eine Verschlechterung, was om Hauptvorfißenden ei part be- wurden allerlei Gerüchte gegen Lerner hinterbracht. Er oder der stritten wurde. Der Antrag der Kommission wurde angenommen. Arbeiterausschuß erklärte deshalb unter Bedauern, Herrn Lerner Die Gemaßregelten unterstübung wird ebenfalls nach die Stellung kündigen müssen. Lerner vertrat den Standpunkt, auch seinen Weg in Berliner   Gesellschaftskreise gefunden hatte, lag der geeignet war, eine junge Dame stack zu kompromittieren und dem Antrag des Vorstandes festgesezt. In besonderen Fällen ist der Borstand berechtigt, den Unterstügungssap bis zu 3 M. in der Woche daß der Arbeiterausschuß ihm gar nichts zu sagen habe, daß viel- einer vor dem Schöffengericht Berlin Schöneberg  mehr zwischen Zeppelin, Hergesell und ihm der alte Vertrag fort- verhandelten Privatflage zu Grunde. zu erhöhen. Jm Herbst 1908 brachte die Bei den Bestimmungen über die Lokalverwaltungen wird dauere, nachdem alle drei als Gleichberechtigte, er als Leiter, Klatschgeschichten zugängliche Große Glode" eine völlig haltlose einem Antrag des Vorstandes zugestimmt, wonach für die richtige fungieren sollten. Energischen Schritten von ihm gelang es, da- Notiz, daß ein Fräulein Stranz, die mit ihren Eltern in Herings­Abrechnung und Ablieferung der Gelder die Vorstandsmitglieder der hinterzukommen, wer Verdächtigungen gegen ihn ausgestreut hatte. Dorf weilte, mit dem Sohne eines Berliner   Börsenfürsten durch­Ortsverwaltungen dem Hauptborstande gegenüber verantwort Die deshalb angestrengten Beleidigungsklagen schweben noch. gegangen sei. Zwei um Rat angegangene Rechtsanwälte rieten ab, lich zu machen sind. Außerdem strengte Lerner gegen Grafen v. Zeppelin und Professor gegen dieses Blatt wegen Beleidigung vorzugehen, damit die, wenn auch absolut unwahre Sache nicht erst in der Deffentlichkeit breit Hergesell beim Landgericht Stuttgart   eine Zivilklage an. Sein getreten werden sollte. Dagegen brachte die Große Glocke" Alageantrag ging dahin: in ihrer nächsten Nummer den von ihr geforderten Widerruf 1. Königliches Landgericht wolle feststellen, daß die Parteien unter dem Ausdruck des Bedauerns mit der Erklärung, daß vertraglich übereingekommen sind, mit Zeppelin- Luftschiffen von die Verdächtigungen auf bösartigen Klatsch zurüc der Groß- Bai respektive einem anderen Punkte auf Spißbergen zuführen seien. Da aber das böswillig aufgebrachte Gerücht weitere als Operationsbasis aus gemeinsam eine arktische Expedition Berbreitung fand, so strengte, als man im Frühjahr 1910 erfuhr, zu veranstalten zur Erforschung der Atmosphäre arktischer daß eine ältere Dame, Frau K., die feit 27 Jahren den Sommer Breiten, zur geographischen Erforschung unbekannter arktischer regelmäßig in Heringsdorf   verlebt, die beleidigende Aeußerung zu Gebiete möglichst weit von der Operationsbasis entfernt, zur Vor- einem ihr verwandten Offizier getan habe, Fräulein Stranz nahme meteorologischer und ozeanographischer Untersuchungen gegen diese Dame die Beleidigungsklage an. Im Termin vor dem Schöffengericht regte der Vorsitzende einen Vergleich an, indem er die Haltlosigkeit der üblen Nachrede hervorhob und be tonte, daß ausweislich der Aften auch nicht das geringste vorliege, wodurch die Klägerin ihre Mädchenehre irgendwie verlegt gefühlt haben könnte. Nach dieser Erklärung des vorsitzenden Richters versicherte der Vertreter der Privatklägerin, daß seiner Klientin nur an der gerichtlichen Klarstellung der Angelegenheit gelegen fei. Die Privatflägerin gab sich schließlich mit folgender zu Protokoll gegebenen Erklärung der Angeklagten zufrieden:" Die Angeklagte bedauert, veranlaßt durch ein Gerücht und eine Zeitungsnotiz, eine Aeußerung getan zu haben, daß die Privattlägerin mit einem Herrn der Gesellschaft durchgegangen sei und erklärt, daß sie heute davon überzeugt sei, daß der Privatklägerin nichts Ehrenrühriges vor­geworfen werden könne.

Den Bericht über die Revisionsfommission erstattete Starte- Dresden. Der Vorstandsvorlage über die Gehalts­tegelung hat sich die Revisionskommission im wesentlichen ange­schlossen. Danach sind die Beamten in vier Klassen eingeteilt. Die befoldeten Vorstandsmitglieder und Redakteure sollen 200 M. An­fangsgehalt bekommen, steigend nach jedem Dienstjahre um 10 M. bis 250 M. monatlich. Die Hilfsarbeiter im Verbandsbureau sollen 170 M. Anfangsgehalt bekommen, steigend bis 200 M.; ebenso die Gauvorsteher. Das Anfangsgehalt der Lokalbeamten soll 150 Mark betragen, steigend wie bei den anderen Gruppen, aber nur bis zu 180 m. Zu diesen Säßen kommen noch Ortszuschläge von 10 und 20 M. Die Zahlstellen werden verpflichtet, diese Mindeſt= fäße zu bezahlen. Bei der Abstimmung wird die Gesamtvorlage des Vorstandes mit den von der Kommission beantragten Aende rungen und unter Annahme eines Antrages, daß die leitenden Bahlstellenbeamten den Gauvorstehern im Gehalt gleichgestellt wer­den mit 109 gegen 41 Stimmen angenommen. Die neuen Säße sollen möglichst sofort, spätestens aber bis 1. Oktober in Kraft treten. SsDem Vorstand zur Erwägung überwiesen wurde ein Antrag Magdeburg  : Der Vorstand hat sich mit der Generalfommission gheds Gründung einer Gewertschaftsbank ins Ein­bernehmen zu setzen. Ueber den Verlauf der Gewerk­fhaftsfongresse in Hamburg   und Berlin   erstattete Math- München Bericht. Bum nächsten Gewerkschaftstongreß wurden 19 Delegierte gewählt. Zum Internationalen Holz= arbeiterfongreß werden gewählt: Leipart, König Rayfer, und Glode- Berlin  , Neumann- Hamburg und Raith­München. Die seitherigen Vorstandsmitglieder sowie die Gau borpeher wurden einstimmig wiedergewählt. Der nächste Verbandstag findet in Berlin   statt. Mit einem Resumee über die vom Verbandstag geleisteten Arbeiten und einem begeistert aufgenommenen Hoch auf den Deutschen   Holzarbeiter Brband wurde der 8. Verbandstag geschlossen.

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in der Arktis  .

2. Daß die Parteien vertraglich übereingekommen sind, daß bei dem gemeinsamen, zu 1. erwähnten Unternehmen der Kläger   die notwendigen und voraussichtlich auf zwei Jahre er­stredenden Vorerpeditionen mit Bolarschiffen zur Errichtung von Proviantstationen, Gasflaschen und Benzindepots persönlich leiten und während der Dauer der Vorbereitungen die Exekutive der gemeinsamen Beschlüsse haben solle.

Die Beklagten zogen durch die Art ihrer Prozeßführung die Verhandlung und Urteilsfällung hinaus. Das Gericht legte ihnen deshalb vor einigen Monaten die Kosten, die die Vertagung er­forderte, auf. Gestern ist nun das Urteil des Landgerichts gefällt. s geht, wie uns ein Telegramm mitteilt, dahin:

Die Beklagten   haben dafür zu sorgen, daß der Kläger   in einer seiner Polarerfahrung entsprechenden Stellung an den von ihnen beabsichtigten Expeditionen teilnehmen darf. Mit seinen Mehransprüchen wird der Kläger   abgewiesen.

In der Hauptsache hat also der Kläger   gewonnen. Mit seinen weitergehenden Ansprüchen scheint er deshalb abgewiesen zu sein, weil er den ursprünglich vereinbarten Gesellschaftsvertrag durch seine Zustimmung dazu verändert hatte, daß er als Generalsekretär fungiere.

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Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen- Direttion über den Großhandel in den 8entral- Markthallen. Marktlage: Fleisch: genügend, Geschäft lebhaft, Breise befriedigend. Geflügel: Bufuhr in Bild: Zufuhr Bufuhr genügend, Geschäft flau, Preise unverändert. Gänsen reichlich, sonst knapp, Geschäft ruhig, Preise etwas nachgebend. Fische: Zufuhr mäßig, Geschäft ruhig, Breise wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Breise unverändert. Gemüse, Dbft und Südfrüchte: Bufuhr reichlich, besonders in Gurken, Geschäft schleppend, Preise wenig berändert.

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