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Zlr. KZ. 27. Zahrglmg. i. Keilm dts Joraitls" fittlinft WlksblM Sonnabesd. 2 Znli 1910. llngiiltigkeit der Rlxdorfer Stadtverordnetcnwal)!. Am 24. November 1908 wurden in Rixdorf im Südbezirk der zweiten Wähleradteilung die Genosien Schuch, Rohr und Tjepmeisel zu Stadtverordneten gewählt. Der als»Sozialisten- töter' bekannte Herr B e l h focht den Beschluß der Stadtverordneten- Versammlung, welcher fich für Gültigkeit der Mandate aussprach, an. Unsere Genossen wurden dem Verfahren beigeladen. Es sollten verschiedene Unregelmäßigkeiten vorgekommen sein. Eine besondere Nolle spielte die Besetzung des Wahlvorstandes. Der Bezirksausschuß gab erst der Klage durch einen Bescheid statt, hob aber in der von den Beigeladenen beantragten mündlichen Verhandlung am 1. Februar 1910 den Beschluß wieder auf und er- kannte nach dem Antrage ihres Vertreters, des Rechtsanwalts Wolfgang Heine , dahin, daß die Wahlen gültig seien. Un- regelmäßigkeiten, die einen Einfluß auf das Wahlergebnis hätten haben können, verneinte der Bezirksausschuß. Zu der Frage der Besetzung des Wahlvorstandes führte er aus: Die Stellvertreter für die Mitglieder des Wahlvorstandes seien all- gemein als Stellvertreter im Wahlvorstand ernannt worden. Nun hätten öfter außer den ordentlichen Mitgliedern des Wahl- Vorstandes auch noch Vertreter am Tisch gesessen. Von den am Wahlvorstandstisch Sitzenden seien immer drei berechtigt gewesen, in ihrer Gesamtheit einen gesetzlichen Wahlvorstand zu bilden. Sei hier nun stets der Wahlvorstand in ordnungsmäßiger Besetzung bei dem Wahlgeschäst tättg gewesen, so habe eS nichts ver- schlagen können, daß außerdem gleichzeitig mehrere andere Vorstandsmitglieder am Tische anwesend waren. Mit Recht hätten die Stadtverordnetenversammlung und die Beigeladenen darauf hingewiesen, daß nur w einem einzigen Falle festgestelltermaßen von dem zu stark besetzten Wahlvorstand eine Abstimmung vorgenommen sei. Ganz abgesehen aber davon, daß dieser Vorgang auf die Wahl Einfluß nicht ausüben konnte, habe hier ein Zusammenwirken de? Wahl Vorstehers und des ausdrücklich für ihn bestimmten Stellvertreters nicht stattgefunden. Die Beschlußfasiung sei vielmehr von dem stellvertretenden Wahlvorsteher geleitet worden. Dazu komme, daß der Beschluß einstimmig erfolgte, die Mtwirkung der überzähligen, zurzett nicht zu den Funkttonea eine» Wahl- Vorstandsmitgliedes berufenen Personen also ohne Einfluß blieb. Aus der Besetzung des Wahlvorstandes könne also auch nichts gegen die Gültigkeit der Wahl hergeleitet werden. Herr Beiß legte Berufung ein. über die gestern vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt wurde. Beiß erhob unter anderem den Vorwurf gegen die Sozialdemokraten, daß fie durch Bohkottandrohung verschiedene Geschäftsleute von der Teil- nähme an der Wahl abgehalten hätten. Unter anderem berief er fich gegen die Gülttgkeit der Wahl auch auf den verlauf während der letzten Stunden, indem er die hierüber gemachten Ausführungen angriff. Der Bezirksausschuß hatte nämlich in der Be- ziehung gesagt:»Femer ist festgestellt worden, daß während de« letzten Teiles der Wahlzeit, währenddesien gerade «in besonders großer Teil der abgegebenen Sttmmen entgegen ge- nommen wurde, da« Wahllokal dicht gefüllt war, die Wähler dicht an den Tisch de» WahlvorstandeS herandrängten und ungeduldig geworden find. Ein geordnete« Herantreten und Wegtreten war nicht mehr möglich. Indes, wie- wohl der Zudrang in der Nähe de« Tisches de« Wahlvorstandes so groß war, daß ungefähr 20 bis Reihen von Wählern, je zu etwa 4 oder 6 Personen, vor dem Tisch standen, so hat sich doch nicht nachweisen lassen, daß eine irgendwie beträchtliche Anzahl von Personen durch die Vorgänge im Wahllokal sich berechtigterweise veranlaßt gesehen hat, von der beabsichtigten Stimmabgabe Abstand ,u nehmen. Auch gestatteten trotz de« Gedränge» die Raum« verhältniff» bis um 7 Uhr, als die Tür ordnungsmäßig geschlossen wurde, jedem Wahllusttgen den Eintritt in da« Lokal.' kleines f euUleton. Die zarische Bilderzensur in München . Die schmachvolle«ach- giebigkeit der bayerischen Behörden gegenüber dm unverschämten Zumutungen der russischen Diplomatie, ein im GlaSvalast au«- gestelltes Gemälde nachträglich noch zu entfemen, stellt sich bei Kenntnis der näheren Umstände noch empörender heraus, als ste an sich schon wäre. Das Gemälde FabianSkiS, da« feit dem 1. Juni ausgestellt war. stellt den großen Pogrom in Kiew von 1906 vor, bei dem eS unzählige Leichen gab. Vor einem Frauenspital liegen w wirrem Durcheinander die Getöteten, Manner. Frauen und Kinder, alle mit gräßlichen Wunden und mit Blut überströmt. An der Wand des Hause« sieht man ein Plokai, enthaltend das zur Zeit der allgemeinen Pogroms eben erlassene und massenhaft verbreitete Manifest, in dem der Zar die Konstitution verkündet und die Unverletzbarkeit von Eigentum und Leben prollamiert. Die russische Diplomatie scheint also in der nackten Darstellung der Wahrheit bereits eine MajeftätSbeleidigung und sonst waS zu erblicken. Aber seit wann sind denn deutsche Kunstausstellungen ge- zwungen, die von der zursichen Regierung gewünschte Entstellung der Tatsachen zu befördern? Wie aus Krakau berichtet wird, war das Pogromgemälde bereits in Wien , Budapest , Lemberg , Krakau und schließlich auch in Posen öffentlich ausgestellt, und in keiner der Städte, auch jener nicht, die so nahe der russischen Grenze liegen, wurde ein Einspruch der Henkerregierung gewagt. Luch hatte die Münchener Jury keinerlei Bedenken gegen die Aufnahme de» Bildes gehabt. Es ist ja begreiflich, daß die ruifische Reaktion besonders jetzt, da eben wieder in Kiew 1000 Familien vertrieben wurden, an das grausige Massaker von 1906 nicht erinnert sein will. An die furcht- bare Ironie, daß im selben Moment, da Nikolaus' Oktobermanifest der beunruhigten Bevölkerung bürgerliche Freiheiten, Sicherheit und Ruhe vortäuschte, in Kiew und vielen anderen Städten von den ssnertreuesten Soldaten des Zaren auf Anstiftung der allrussischen Meuchelmörder ein opferreiches Blutbad wie zum Hohn inszeniert wurde. Diesen grausen Stoff hat FabianSti zu einem ergreifenden Kunstwerk gestaltet. 15 bayerische Regierung entfernt eS ouS einer Ausstellung. aeren �ury es ohne Widerspruch als Kunstwerk zuließ. Man wird es keinem Künstler verübeln können, wenn er unter der Zensur einet solchen Regierung nicht mehr ausstellen mag, und die Bayern mögen sich bei ihren Bütteln bedanken, wenn München als Kunststadt wieder einmal irreparablen Schaden nimmt. An den deutschen und ausländischen Künstlern aber ist es nun, einmütig mit der Arbeiterschaft, als der Wählerin künstlerischer und politischer Freiheiten, gegen die Schergendienste einer deutschen Re- erheben �elte zarische Reaktion starken Protest zu Revolution und Theater. Während sonst das Theater in auf- geregicn Zeiten die allgemeine Vollsstunmung widerspiegelt, hat Rechtsanwalt Wolfgang Heine als Vertreter der Bei- geladenen betonte die Richtigkeit der Auffassung des Bezirks­ausschusses, namentlich auch inbezng auf die Ueberbesetzung des WahlvorstandeS, und machte bezüglich der räumlichen Verhältnisse geltend: Die Beweisaufnahme habe ergeben, daß der Eintritt in das Lokal bis 7 Uhr jedem möglich gewesen sei. Da die bis 7 Uhr Erschienenen auch nach Schluß des Wahllokals noch zur Wahl zu- gelassen wurden, habe jeder, der rechtzeitig kam, die Möglichkeit ge« habt zu wählen. Wenn dies in den Zeiten des größten Andrangs mit Unbequemlichkeiten verbunden gewesen sei, wenn die Wähler warten und im Gedränge stehen mutzten, so sei da» etwas, das von der Ausübung des staatsbürgerlichen Wahlrecht? nicht zu trennen sei. Wer sich durch solche Unbequemlichkeiten abhalten lasse, sein Wahl- recht auszuüben, der verzichte selbst darauf. Von einer Ver- Hinderung der fteien Abstimmung könne jedenfalls nicht die Rede sein. WaS die Terrorismusbehauptung angehe, so falle sie schon deshalb nicht ins Gewicht, weil die Beeinflussung der 6 oder 6 als Zeugen in Aussicht gestellten Leute, die übrigens bestritten werde, auf daS Resultat der Wahl keinen Einfluß hätte haben können. R.-A. Dr. Gebhardt trat als Vertreter der Stadtverordneten- Versammlung ebenfalls für Abweisung der Berufung des Stadt- verordneten Beiß ein. Vor Eintritt in die Beratung teilte der Vorsitzende mit, daß aus einem in Händen deS Gerichts befindlichen Aktenstück sich im Gegen- satz zur Annahme deS Bezirksausschusses ergebe, daß die stell« vertretenden Beisitzer deS WahlvorstandeS als individuelle Vertreter, d. h. jeder für sich als Bertteter je eines bestimmten Beisitzers, er- nnnnt seien. Das Ober-VerwaltungSgericht änderte die Vor- entscheidung ab und erklärte dieWahl der dreiGenossen für ungültig.. Zwei Erwägungen seien für den Senat maßgebend. Ersten» sei tatsächlich festgestellt, daß der Wahlvorstand nicht aus drei Mitgliedern, wie das Gesetz vorschreibe, bestanden habe, sondern daß zeitweilig fünf oder sechs an den Geschäften teilgenommen hätten: bei der Prüfung der Wahllegitimatton, der Entgegennahme von Stimmen und bei Fassung eines Beschlusses. Damit sei die Bestimmung verletzt, wonach der Wahlvorstand aus drei Personen zu bestehen hatte und die Wahl deshalb schon ungülttg. Zweitens aber sei nach dem, waS die Zeugen vor dem Bezirksausschuß bekundet hätten, da» Wahl- lokal so unzulänglich gewesen, daß die Freiheit der Wahl in nicht genügendem Maße gewährleistet gewesen sei. LlleS andere scheide aus. Die Wahl ist somit au» formellen Gründen, für die die Ge- wählten nicht verantwortlich sind, in wie uns scheint zu starker Be- tonung deS rein formellen Rechts für ungülttg erklärt. Hoffentlich werden die Genossen mit noch größerer Stimmenmehrheit wie früher wiedergewählt werden. Der Magistrat hätte Sorge dafür zu tragen, daß nicht abermal» Anlaß zu schikanöser Beanstandung der Wahl vorliegt. Schikanös ist die Benutzung formeller Verstöße, die für das Endergebnis unerheblich find. Deshalb hätten wir vom Oberverwaltungsgericht die Bestätigung der Entscheidung des Bezirks- auSschusses erwartet._ Soziales» Von der Hamburgischen Baugewerksgenossenschaft. Den eigentümlichsten Namen führt wohl diese Berufsgenossen- schaff, die sich nicht allein über Hamburg , sondern auch bis Lübeck , Kiel , Flensburg und Schwerin erstreckt. Nach dem vorliegenden Geschäftsbericht waren im Jahre 1909 insgesamt 11 931 Betriebe versichert. Der Zuwachs betrug 277 Betriebe. Hingegen ist die Zahl der versicherten Arbeiter um fast 2000 zurückgegangen. Im Jahre 1908 waren insgesamt 82 639 Arbeiter, im Berichtsjahre dagegen nur noch 80 909 Arbeiter beschäftigt. Die stärkste Sektion ist Hamburg mit 36 014 Bauarbeitern, ihr folgt Kiel mit 16 182. Schwerin mit 14 326, dann Lübeck mit 8667 und Flensburg mit 6321. An Arbeitslöhnen wurden der DerufSgenossenschast nach- gewiesen: Im Jahre 1903: 80 462 862 Mk., im Fahre 1909: 80 343 383 Mk. Berechnet man den Durchschnittslohn pro Arbeiter, da» Theater während der ftanzöstschen Revolutton fich in einen merk- würdigen Gegensatz zu den Gefühlen der Mehrheit gesetzt. Die Schauspieler der Comsdie Fran?aise, die noch immer den Titel »Komödianten de» Königs' führten, stemmten sich der Zeit- slrömung entgegen und führten dadurch ernsthaste Konflikte herbei. Eine ausführliche Darstellung dieser Theaterkrisen gibt B. von Kospoth in einem Aufsatz des Neuen Weges. Die ersten Revolutionen hinter den Kulissen, die durch die Revolution auf den Brettern der Weltgeschichte veranlaßt werden, sind aufS engste mit dem Namen des lungen Talma verknüpft. Sein überragendes Genie war lange durch den Neid der Kollegen unterdrückt worden. Da bot sich ihm eine Gelegenheit, hervorzutreten, als Chsnier sein von FreitheitS- ideen getragenes Trauerspiel»Karl DL' der Comüdie einreichte. Während sich die anderen Schauspieler weigerten, in diesem revolutionären Stück die Titelrolle zu spielen, tritt er als Karl DL am 4. November 1789 auf und erlangt einen gewaltigen persönlichen Triumph. Dann aber siegen wieder die reaktionären Schauspieler, und das Werk verschwindet von dem Spielplan der Comsdie. Die Republikaner wenden sich an Mirabeau, aber die»Komödianten de» König »' trotzen dem Volksredner. Am 21. Juli 1790 kommt es im Theater zu einem Skandal. Mirabeau erhebt fich und verliest eine Erklärung, die die sofortige Aufführung de«»Karl IX. ' verlangt. Tosender Beifall. Die Schauspieler suchen Ausflüchte zu machen, aber Talma erklärt sich bereit, zu spielen. Wohl oder übel muß sich die reaktionäre Mehrheit der Schauspieler diesmal ins Unvermeidliche fügen. Die Aufführung wird zu einem Triumph für Talma , aber die empörten Schauspieler stoßen ihn au« dem Verband der Comsdie aus. Darauf kommt eS im Theater zu einem Riesen- ffandal, in dem die Schauspieler in die Flucht geschlagen werden. Diesen Tumulten machte der Bürgermeister Bailly ein Ende, indem er die Wiederaufnahme Talmas und die Aufführung von »Karl IX. ' befahl. Am 27. September ging das Drama ChönierS mit Talma in der Titelrolle zum 34. Male in Szene, aber der Abgrund zwischen ihm und der Mehrzahl seiner Kollegen war nicht mehr zu überbrücken: im April 1791 gründete Talma ein neue? Theater, das zunächst»Thsatre Franyais' und dann»Theater der Republik' hieß. Mit dem Ausscheiden Talmas und einiger anderer bedeutender Schauspieler war der Comsdie ein schwerer Schlag zugefügt; die Bühne spielte während der Revolution keine künstterische Rolle mehr. Eine Eheschließung nach dem Tode. Japanische Zeitungen schildern eine selisame Zeremonie, die jüngst in einem an der Küste der Insel Hon-shiu gelegenen japanischen Fischerdorfe vor fich ging. ES hai.delt sich um eine Eheschließung zweier Liebenden, die ge- meinsam in den Tod gegangen waren. Er. der japanische Dorf- romeo, war ein Hafensischer, während sie. seine Julia, der Sproß eines uralten AdelSgeschlcchts war. Die Eltern des vornehmen Mädchens hatten sich einer ehelichen Verbindung des Liebespaares energi'ch widersetzt; da die Liegenden aber nicht voneinander lassen konnten, beschlossen sie gemeinsam in den Tod zu gehen. In einer jener herrlichen Rächte, wie man sie nur im Lande der Eheysan- so ergibt sich für 1903 ein Lohn von 975 Mk., im Jahre 1909: 993 Mk. Trotzdem die Arbeiterzahl erheblich zurückgegangen ist, haben die Unfälle zugenommen. Im Jahre 1903 wurden 3246 Unfälle, im Berichtsjahre dagegen 3283 Unfälle der Berufsgenossenschaft gemeldet. Entschädigt wurden jedoch nur 466 Unfälle, darunter 45 Todesfälle. Auf 1000 Versicherte entfielen im Durchschnitt 40,68 Unfälle. Von eingelegten Berufungen der Verletzten wurden laut Be- richt 236 zugunsten der Genossenschaft und nur 72 zugunsten der Kläger erledigt. Das Rekursverfahren brachte der Berufsgenossen - schast weitere 31 Siege und nur 9 Verluste. Ein genaues Verzeichnis führt die Namen der Unternehmer auf, die aus früheren Jahren insgesamt 23 190 MI. an Beiträgen schulden. Der Bericht der technischen Aufsichtsbeamten zeigt, daß diese Beamte die Sachlagen lediglich vom Standpunkte der Unternehmer betrachten. So heißt es u. a.: Der Verkehr mit den Betriebsinhabern und den Versscherten hat keine Veranlassung zu Differenzen gegeben. Allerdings wird in Bcrsammlungcn von gewerkschaftlichen Organisationen öfter von ungenügender Baukontrolle und von der Unzulänglichkeit der Un- fallverhütungSvorschriften geredet, wobei dann als Beweis die Zu- nähme der Zahl der Unfälle angeführt wird. Daß nun die meisten Unfälle in der Tätigkeit im Allgemeinen ihren Grund haben und durch Vorschriften und Kontrollen nicht auS der Welt geschafft werden können, wie z. B. Fallen von Leitern, Stolpern über geringfügige Gegenstände, Verletzungen an Geschirr u. dgl. wird nicht beachtet; daß ferner viele Unfälle durch Ver- schulden der Versicherten, z. B. durch Abwerfen der Steine auf das Gerüst verursacht und durch Kontrollen nicht abzustellen sind, wäh- rend sie bei etwas gutem Willen von selbst verschwinden würden, wird nicht zugegeben. Ferner bedingt auch schon die Vermehrung der Bautätigkeit und die dadurch bedingte größere Anzahl der be- schäftigten Arbeiter naturgemäß auch ein Steigen der Unfallzahl. Es ist aber den Führern der Gewerkschaften weniger darum zu tun, die Zahl der Unfälle zu vermindern, als vielmehr durch Ver- schleierung der wahren Ursachen dieser Unfallsteigerung dir jetzige Tätigkeit der staatlichen und berussgenossenschaftlichen Revisions- bamten herabzusetzen, Unzufriedenheit und Mißtrauen bei den Versicherten zu schüren und so den Wunsch nach Anstellung von Baukontrolleuren aus Arbeiterkreisen immer wieder aufs neue erheben zu können. Beschwerden von Versicherten über Mißstände im Bau- gewerbe haben nur in wenigen Fällen sich als berechttgt erwiesen, sind aber in allen Fällen gründlich untersucht worden. Mehrfach handelte eS sich um einen Racheakt eines entlassenen Arbeiters." I! Einige Zeilen weiter wird aber ausgeführt: »Viele Unfälle verursacht der jetzt immer häufiger angewandte Eisenbetonbau, der besonders in den Großstädten einen gewaltigen Umfang erreicht hat. Um hierfür besondere und erschöpfende Un- fallverhiiwngsvorschriften zu erlassen, bedarf es aber noch viel Erfahrung, besonders in der Festlegung der Zeitdauer, wie lange Schalungen usw. unter den Decken nach dem Einschütten stehen zu lassen sind, auf welche Art und Weise diese Schalung am gefahr- losesten fortzunehmen ist und dergl. Die Hauptgefahr aber bilden die vielen ungelernten, teilweise fremdsprachigen Arbeiter, welche bei dem Eisenbewnbau beschäftigt werden, doch wird dieser Uebelstand mit der Zeit wohl geringer werden, da sich auch in diesen Betrieben ein immer größerer Stab von Arbeitern einarbeitet." Im direkten Widerspruch zu den ersten Ausführungen über das Verhalten der Organisation der Arbeiter steht dann noch fol- gende Bemerkung: »Die Bauarbeiterschutzkommission in Kiel hat in einer an den Ober-Präsidenten der Provinz SchleSwig-Holstein gerichteten Ein- gäbe den Erlaß einer Polizeiverordnung für Kiel dahingehend be­antragt, daß beim Uebcrhandmauern von Etage zu Etage ein Schutzdach anzubringen ist. Die Polizeibehörde in Kiel erbat dazu eine gutachtliche Acußerung des SektionsvorstandeS der Sektion III Kiel. Letzterer empfahl, einschneidende Bestimmungen nicht zu erlassen, solange nicht deren Notwendigkeit an der Hand des in gleicher Sache vom ReichS-Versicherungsamt gesammelten statistischen Materials nachgewiesen sei, sondern lediglich anzuordnen, daß bei jedem Neubau etwa in Höhe der ersten Balkenlage ein Fanggerüst anzubringen sei." lieber Akkordarbeit heißt eS: »Die Versicherten waren in allen Fällen, in welchen sie auf daS Fehlen von Schutzvorrichtungen aufmerksam gemacht wurden. sofort bereit, diese Fehler abzustellen. Darauf kommt eS nun rhemen erlebt, eilte da» Mädchen heimlich zu dem Geliebten, der eS schon in seiner Barke erwartete. Nachdem die Segel richtig einge- stellt waren, fuhr da? Schifflein der Liebenden ähnlich wie e« in Gottfried Kellers wundersamer Geschichte von Romeo und Julia aus dem Dorfe' geschildert wird vom Ufer weg und kreuzte, so lange der Mond am Himmel stand, vor dem Heimatsdorfe. Als aber am Himmel die Morgepröte auf- stieg, beschloß da» Liebespaar seinen traurigen Borsatz auszuführen. Sie banden sich mit starken Stricken fest aneinander und sprangen in» Meer. Am Vormittag warf die Flut die beiden Leichen an den Strand. Es wurde sofort eine Untersuchung ein« geleitet und der Gemeindevorsteher machte, nachdem er über die Ursachen der Tragödie unterrichtet war, den trauernden Eltern des Selbstmörderpaares den Vorschlag, die beiden, die im Leben nicht hatten zusammenkommen können, wenigsten? in, Tode zu verbinden, auf daß die gütigen Götter fie auch in der anderen Welt beisammen lassen mögen. Der Borschlag wurde all« gemein gebilligt, und die Trauungszeremonie ging mit allen landeS« üblichen Riten von statten. Die Angehörigen des Bräutigams und der Braut beglückwünschten fich gegenseitig; nach altem Brauche tauschte» fie bei der traurigen HochzeitSfeier auch Geschenke auS. In die standesamtlichen Register wurde sofort die amtliche Nottz über die vollzogene Eheschließung eingetragen; dann erst wurde die Todesnachricht registriert. Jetzt, wo sie auf Erden nach allen An- forderungen de» Gesetzes vereint sind, können die Seelen der beiden Liebenden glücklich und sorglos in den paradiesischen Garten ein- gehen, der nach einer alten Legende sich hoch in den Lüften über Japan ausbreitet._ Notizen. Christine Hebbel hat zwei Porträts von Rahl, die fie und Hebbel darstellen, den Berliner Museen vermacht. Hamburger Mucker. Auf Veranlassung des Mit. gliedeS der Hamburger Bürgerschaft Dr. Mönckeberg beschlagnahmte die Polizei in einer Kunsthandlung am Jungfcrnstieg in Hamburg eine größere Anzahl von Bildern als unsittlich. Wie berichtet wird. handelt es sich namentlich um Bilder von Reznicek und Malern verwandter Richtung, die meistens schon imSimplicisfimus" zum Abdrucke gelangt find. Prof. Ehrlich über sein neues Heilmittel. Prof. Ehrlich erwiderte unseren Genossen in Mako lUngarnf, die ihm zu seiner Erfindung des Syphilisferiims beglückwünscht hatten: »Empfangen Sie meinen herzlichsten Dank für die außerordentlich liebenswürdige und warme Glückwunschdepesche, welche mich auf» tteffte bewegt und ungemein erfreut hat. Leider ist die große Auf- gäbe noch nicht gelöst; denn derzeit ist mir die provisorische wohl« tättge Wirkung des Serums erwiesen worden, aber die Hauptsache, ob eine dauernde und bleibende Heilung möglich ist, ist derzeit in- folge der Kürze deS Zeilraums, der für die Versuche und Proben bisher anberaumt gewesen war, noch fraglich.' Worte eines bescheidenen und abwartenden Forscher».