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Betrages auf das Konto ker vom Kläger   vertretenen Naffe feln müßte, so könne diese SLirkung doch deshalb nicht eintreten, weil ein Erlaß des Oberpräsidenten vom 16. April 190g(durch den der Oberpräsident nachträglich selber die Ueberweisung deS Betrages verlangt), solange für die Kasse verbindlich sei, als er nicht mit Erfolg angefochten werde. Die der Kasse durch den Erlaß er- Wachsens Pflicht gehe aber bei der Uebereinstimmung des Erlasses mit der Verfügung des Magistrats vom 17. Dezember 1908 eben- falls dahin, den Betrag von 439 103,31 M. vom 1. Januar 1909 an der Krankenkasse der Vereinigten Siemenswerke zu überweisen. Die erfolgte Ueberweisung müsse deshalb als Ausführung des Er­lasses vom 16. April 1909, über den der Bezirksausschutz nicht zu befinden habe, aufrechterhalten bleibe. Der Borstand der neuen Maschinenbauerkasse legte, wiewohl er gewonnen hatte, Revision ein, weil durch die gesperrt gedruckten Worte im Urteil des Bezirksausschusses die Ausführung der Rück- gängigmachung der Vermögensübertragung unmöglich gemacht war. Ihm lag natürlich daran, dah die zu Unrecht der Kasse fort- genommene Summe der Kasse wieder zugeführt werde. Er ver- lanate, den Magistrat zu verurteilen, die aus dem Vermögen der Kasse entnommene Summe der Kasse wieder zuzuführen. Autzer- dem bat er dringend, die grundsätzliche Frage, datz die Siemens- lasse gegen das Gesetz bestehe, zu entscheiden. Der Magistrat hatte eingewendet, die Prozetzvertreter der Kasse seien nicht aktiv legiti- miert und die Kasse greife zu Unrecht lediglich die Gründe deS Urteils an. Gestern gelangte die Revision zur Verhandlung vor dem dritten Senat deS Oberverwaltungsgerichts. Die Kasse wurde durch das Kassenvorstandsmitglied Leuschner vertreten. Der Senat wie? die Revision mit folgender Begründung zu- rück: Die Aktivlegitimation der Kläger   und ihrer Vertreter ist zweifellos völlig in Ordnung. In der Sache selbst habe die Kasse erreicht, was sie wolle, nämlich die Aufhebung der Anordnungen der Aufsichtsbehörde. Die Frage, wie die Rückzahlung deS Betrages, der in Ausführung der Anordnung des Oberpräsidenten an die Siemenskasse überwiesen sei, zu erfolgen habe, falle in da? Gebiet der Exekution. Dazu sei das Verwaltungsstreitverfahren nicht kompetent. Selbstverständlich fei eS allerdings, daß die Behörden, deren Anordnungen aufgehoben würden, auch dir Berpflichtung haben, die Konsequenz daraus zu ziehen. Aber das zu über- wachen, sei nicht Sache deS Verwaltungsgerichts. Allerdings ist die Ausführung im Urteil deS Bezirksausschusses, die den Anlatz zur Revisionseinlegung gegeben hat, nämlich die Ueberweisung müsse aufrechterhalten bleiben, weil inzwischen der Erlatz des Ober- Präsidenten vom 16. April 1909 ergangen sei, rechtSirrig. Für das Boraehen deS Oberpräsidenten ist das VerwaltungSstreitverfahren nicht gegeben, ebensowenig war der Magistrat berechtigt, zu tun, was etwa Sache deS Obcrpräsidentcn sei. Einen RevisionSgrund gegen das Urteil des Bezirksausschusses habe aber die Kasse nicht, denn sie habe in vollem Umfange die Aufhebung der Anordnungen des Magistrats im ersten Urteil erreicht. Die Durchführung der Aufhebung müsse auf anderem Wege erfolgen. In der Sache selbst ist demnach der Magistrat und indirekt auch der Obcrpräsident und Minister vollkommen unterlegen. Aber die Durchführung des Rechtes der Kasse ist fast unmöglich. Denn der Kasse nun anheimzugeben, gegen die Durchführung der rechts- widrigen Anordnung bei dem Oberpräsidenten Beschwerde zu er- heben, heitzt ihr den Rat erteilen, den Teufel bei Beelzebub zu verklagen. Die Rechtswidrigkeit des Statuts der Siemenskasse kann im Verwaltungsstreitverfahren durchgefochten werden. Aber abge- sehen davon, datz autzerordentlich zweifelhaft ist, ob die Allgemeine Maschinenbauerkasse ein solches Recht hat, wer steht dafür, datz die gewonnene Klage nachher durchgeführt wird? Es ist anzunehmen, datz die Exekution eines siegreichen Erkenntnisses ebensowenig wie die des bisher ergangenen Urteils von den Behörden erfolgen wird. Der Stand der Sache ist also jetzt der: ES besteht gegen Ge­setz und gegen Recht die SiemenSkasse. Die Aufhebung dieses rechts- widrigen Zustandes ist bei dem Oberpräsidenten und Handels- minister nicht durchzusetzen gewesen. Vielmehr hat der Oberpräsi- dent den Magistrat veranlaßt, gewissermaßen als Prämie für den Vertragsbruch über 439 000 M. aus dem Vermögen der Neuen Maschiuenbauer-Krankenkasse in daS der sogenannten Siemens- lasse überzuführen. Die Verwaltungsbehörden haben bis in die höchste Instanz zugunsten der Kasse entschieden: der Magistrat hatte kein Recht zu dahingehenden Anordnungen und Vornahmen. Aber die Rückzahlung der Summe kann nur im Wege der Beschwerde gegen den Magistrat beim Oberpräsidenten und Minister erfolgen. Gewiß müßte nunmehr die Rückzahlung vom Minister und Ober- Präsidenten augeordnet werden. Aber dieselben Gründe, die diese beiden Behörden veranlaßt haben, entgegen dem Gesetz zuungunsten der Arbeiter und der kleinen Betriebe die Riesenbetriebe der A. E. G. und der Siemenswerke auszuscheiden, werden verhindern. datz die Prämie für Vertragsbruch der geschädigten Kasse zurück- gezahlt wird. A. E. G. und die Siemenswerke werden wie ein ausländischer Staat gegen Exekution aus dem Urteil des höchsten Gerichts geschützt. Macht gebt vor Recht. Der Verlauf deS Pro- zesseS zeigt deutlich, wie dringend notwendig es ist, gegen An- oronungen einer Verwaltungsbehörde durchweg das Per- waltungsstreitverfahren der Kasse einzuräumen. SerieKts- Reitling. Ein Hoch auf das freie Wahlrecht sollte dem Bäcker Heidcr als grober Unfug angerechnet und bestraft werden. So wollte es die Polizei. Heider war am 20. Februar, als er von seiner Arbeitsstätte nach Hause ging, unter die aus der Brauerei Friedrichshain   kommenden Besucher einer Wahlrechts. Versammlung geraten, welche die Demokratische Vereinigung   ab» gehalten hatte. Als in der Umgebung Heiders ein Hoch auf das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht ausgebracht wurde, stimmte er natürlich in den Hochruf ein. Obgleich nach der Rechtsprechung deS Kammergerichts die Ausbringung eines Hochs auf das freie Wahlrecht kein grober Unfug ist, klingt ein solches Hoch für preußische Polizeiohren sehr mitztönig und wird immer noch von preutzifchcn Polizeibeamten als grober Unfug zu stempelst versucht. Als die Hochrufe ertönten, griff ein Schutz- wann auf den Wink eines Polizeileutnant» zwei von den Hoch- rufern heraus, von denen einer der Bäcker Heider war. Sie wurden sistiert. Sin Strafmandat folgte, gegen das Heider die Entscheidung des Schöffengerichts anrief. Gestern wurde die Sache vor der 142. Abteilung des Schöffengerichts Brrlin-Mitte verhandelt. Da, wie gesagt, die Hochrufe an sich kein grober Unfug sind, so drehte sich die Verhandlung um die Feststellung, ob die Hochrufe besonders laut gewesen seien, oder ob sonst irgendein Umstand vorliege, der die Anklage wegen groben Unfugs stützen könnte. Doch es konnte nichts Derartiges festgestellt werden. AuS der Vernehmung de? Schutzmanns Drews, der die Sistierung vorgenommen hatte, sowie eines anderen Zeugen ging hervor, datz auch nicht da» geringste Moment vorlag, wodurch daS Wahlrechtshoch zum groben Unfug hätte gestempelt werden können. Angesichts dieser Sachlage sah sich selbst der AmtSanwalt veranlatzt, die Freisprechung des An. geklagten zu beantragen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht, beantragte außerdem, datz dem Angeklagten auch die Berteidigungskosten ersetzt werden, da die Anklage auf eine völlig unbegründete Anzeige der Polizei zurückzuführen sei. Den Weitergehenden Antrag des Verteidigers lehnte das Gericht jedoch ab mit der Begründung, die Sache liege so überaus einfach, daß der Angeklagte keines Verteidigers bedurft hätte. Die Begründung ist durchaus nicht zutreffend. Wenn die Polizeibehörde eine strafbare Handlung für vorliegend erachtet, dann kann ein einfacher Arbeiter doch nicht annehmen, eS handele sich um eine so überaus einfache Sache, datz er im Vertrauen auf lein gutes Recht und auf UWexständniS ds Behörhe o�nx juiiftie schen Beistand bor Gericht erscheinj. Schon allein die Achtung bor dem Rechte des Staatsbürgers sollte die Gerichte veranlassen, alle Nachteile und Kosten, welche einem Angeklagten aus einer so un- begründeten Anklage wie der vorliegenden erwachsen, zu entschädi- gen, soweit es das Gesetz zulätzt. Aber im preußischen Polizeistaat gilt das Recht des Bürgers so wenig, daß er schon froh sein kann, wenn er autzer unbegründeten polizeilichen Belästigungen nicht noch Strafe auferlegt bekommt. Ein Zeuge in Schwulitäten. Der Weg zum Kadi ist dem Bauunternehmer R. aus Jüterbog  recht schlecht bekommen. In einer Ancklagesache wegen versuchter Erpressung hatte R. gestern als Zeuge vor der 7. Strafkammer des Landgerichts l zu erscheinen. Angeklagt war der Dekorateur Julius Reim. Der Angeklagte war niit einem Dienstmädchen H. verlobt, welches häufig in einem Obstgeschäft in der Bülowstratze Einkäufe machte. Eines TageS wurde die H. von dem Zeugen R. der sich zum Besuche seiner Verwandten hier aufhielt, angesprochen. Zwischen beiden entstanden gewisse zarte Beziehungen, die eines schönen Tages von dem Angeklagten dadurch entdeckt wurden, datz er in der Tasche der H. einen Liebesbrief fand, der von R. stammte und in welchem er die H. zu einer Fahrt nach Leipzig   aufforderte. Um zu erfahren, welcher Art die Beziehungen des R. zu seiner Braut waren, richtete der Angeklagte an den Bauunternehmer einen Brief, in welchem er ihn zu einer Aussprache aufforderte. Als R. sab, datz sein Liebesabenteuer entdeckt war, ersuchte er den An- geklagten vor allem um Rückgabe der ihn stark kompromittierenden Briefe. Der Angeklagte bekümmerte sich in der folgenden Zeit überhaupt nicht mehr um die ganze Sache und erst nach Wochen, als er das Verhältnis mit der H. lösen wollt«, bat er den R. um eine Zusammenkunft am Anhalter Bahnhof  . Nach Behauptung des Angeklagten habe ihm R. hierbei angeboten, die Briefe gegen Zahlung von 20 M. zurückzukaufen. Kaum habe er sein Einver- ständnis damit bekundet, als R. ein Zeichen gab und er von einem in der Nähe postierten Kriminalschutzmann verhaftet wurde. Wie der völlig unbescholtene Angeklagte versicherte, habe ihm der Gedanke einer Erpressung völlig ferngelegen. Er sei vielmehr in eine Falle gelockt worden. In der gestrigen Verhandlung kam eS zu einem recht tragikomischen Intermezzo. Der Zeuge, der sichtlich bemüht war, die Rolle deS biederen Ehrenmannes zu spielen, behauptete, datz seine Beziehungen zu der H. völlig harmloser Natur gewesen feien. Als darauf festgestellt wurde, datz R. stets postlagernde Briefe auch von anderen Mädchen empfange und er die H. in einem Briefe mitsüßer Engel" titulierte, erklärte er schließlich, datz er über die Art seiner Beziehungen die Aussage verweigern wolle. Als Grund hierfür gab er mit einem ängstlichen Blick nach rückwärts an, daß seine Ehefrau im Zuhörerraum säße. Sehr kritisch wurde die Situation des R., als der Vorsitzende, Landgerichtsdirettor Splettstößrr, dadurch ein phänomenales Gedächtnis bekundete, dah er sich erinnerte, datz R. schon einmal vor 7 Jahren in einer ganz ähnlichen Sache, die zu einer Meineidsanklage vor dem Landgericht Potsdam geführt hatte, als Zeuge eine sehr zweifelhafte Rolle gespielt hatte. In jener Sache chatte der Landgerichtsdirektor Splettstötzer ebenfalls den Vorsitz geführt. Er erinnerte sich noch jetzt nach 7 Jahren des Zeugen R., den er nur einmal gesehen hatte. Diesem Umstände hatte eS der Angeklagte zu verdanken. datz daS Gericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen R. näher prüfte. hierbei kam zur Sprache, daß dieser schon schwer vorbestraft ist und in einer Irrenanstalt gewesen war. Auch der als Zeuge ge- ladene Kriminalschutzmann Neidhardt erklärte, datz die Polizei den Angaben des R von Anfang an sehr skeptisch gegenübergestanden hatte. DaS Gericht kam schließlich zu einer Freisprechung deS Angeklagten, indem eS die Angaben des R. gegenüber den Behaup. tungen eines völlig unbescholtenen Menschen für unglaubwürdig hielt._ AuS dem Lager der Anarchisten. Zu unserem Bericht in Nr. 163 wird un» mitgeteilt, der mit einem Tage Hast belegte Zeuge, der nach einem BeweiSantraa im Dienste der Polizei stehen soll, heißt nicht Schiffer» sondern Mathia». genannt Max Schiefer. Geschäftsführer de?-Freien Arbeiter" ist.nicht Witte, sondern Kielmeyer. Versammlungen. Die Freie Bereinigung der Krankenkassen der Provinz Brandenburg  hielt am Sonntag im großen Saale des Gewerkschaftshauses ihr« 6. Konferenz ab. ES ist diesmal davon Abstand genommen worden. ReyierungSvertreter einzuladen, da nach den früheren Erfahrungen die Herreu doch fo überlastet sind, datz sie nicht an der Konferenz teilnehmen können. Den ersten Punkt der TageSavdnung bildete der Geschäfts- und Kassenbericht und der Bericht der Revisoren. In seinem Geschäftsbericht erwähnte der Referent SimanowSki zunächst die durch die Zentrale für das deutsche Krankenkassenwesen veranstalteten Umfragen, die sich namentlich auf di« Frage der Hinterziehung von Kassenbeiträgen, der Mehrbelastung der Arbeit- geber durch Halbierung der Beiträge und auf das Ergebnis der wegen der Reform der Krankenversicherung abgehaltenen Kassen» Versammlungen bezogen. Das Resultat dieser Umfragen lag der Konferenz gedruckt vor. ES ist ein wertvolles Material, daS zum Ueberflutz beweist, wie berechtigt di« Forderungen der Versicherten sind. Der Redner betonte, daß sich die Kassenvorstände noch leb- hafter als bisher an solchen Umfragen beteiligen müssen. Die von der ReichSkonfevenz im April dieses JahreS beschlossene Petition an den Reichstag  , worin die grundsätzlichen Forderungen von neuem vertreten werden, ist nun von ver dazu gewählten Kommission ausgearbeitet worden. Der geschäftsführende AuSschutz schlägt vor, daß diese Petition an die Kassen versandt werden, um von diesen den ReicWagSabgeordneten der betreffenden Kreise vorgelegt und dem Reichstag zugestellt zu werden. ES erscheint notwendig und zweckmäßig, daß sie den Abgeordneten nicht einfach übersandt, sondern ihnen durch Deputationen der Kassen personlich überreicht wird, damit ihnen zugleich auch die in vielen Fällen notige münd- liche Aufklärung gegeben werden kann. Der Redner erwähnte sodann, daß die Arztfrage im verflossenen Jahre völlig geruht hat und in dieser Hinsicht nur hier und oa einzelne kleine Differenzen zwischen Kassen und Aerzten vorgekommen sind, daß aber ver Wirt- schaftliche Aerzteverband sich nach wie vor gegen die Erweiterung der VcrsicherungSgrenzen wendet. Weiter betonte der Redner, daß eS im Interesse ver Kassen nicht angeht, die dem Verkehr frei» gegebenen Handverkaufsartikel von der Lieferung durch die Dro- giften auszuschließen. Die Krankenkassenvorstände sollten an allen Orten Versammlungen einbrufen, damit die Mitglieder selbst zu dieser Frage Stellung nehmen. DaS sollte so schnell wie möglich geschehen. Der Freien Vereinigung der Krankenkassen der Provinz Brandenburg gehören jetzt 63 Krankenkassen an. Angeschlossen haben sich im letzten Geschäftsjahre 10 Krankenkassen mit 14 606 Mitgliedern, ausgetreten ist eine Kasse mit 10S Mitgliedern. Der Kassenbericht weist eine Einnahme von 1749.91 M., dem 1491,74 M. an Ausgaben gegenüberstehen, so datz 348,17 M. übrig blieben. Aus dem Defizit der beiden ersten Jahre sind jedoch noch 51,86 M. zu decken, da sich einige der Kassenvorstände nicht an dem Umlageverfahren beteiligt haben. Die Beiträge für daS verflossene Jahr sind noch nicht erhoben worden; sobald sie eingegangen sind, wird man nicht mehr mit einem Defizit zu rechnen haben, vielmehr wird ein Ueberschutz vorhanden sein. Zum zweiten Punkt der Tagesordnung:Die Kranken  » Versicherung in der neuen Vorlage einer Reichs- Versicherungsordnung", sprach als Referent Herr Albert Kohn. Der Redner gins; in seinem Vortrage namentlich auf die Punkte ein. die, soweit sw die Krankenversicherung betreffen, bei der Beratung in der ReichStagSkommission geändert worden sind, sowie auf die Bestimmungen, deren Abänderung die Versicherten ganz besonder» dringend verlangen. Er schloß mit den Worten. datz die Versicherten nach wie vor gegen die Verschlechterungen s&bfktes Prostst«heben, Wd M> dafür Lgrgea mützteih hgtz die» jenigen Mgeordneten, 51« über Sit TragKeile ver Vorschläge und Kommissionsbeschlüsse gar nicht genügend orientiert sind, die nötige Aufklärung erhalten. Der zweite Referent, G. Bauer, sprach über:Die Ver» sicherungsb«Hörden  , gemeinsame Vorschriften. Straf- undallgemeineVorschrifteninderReichs- versicherun gSordnung. Er gab eine eingehende Uebersicht und Kritik der Vorlage und Kommissionsbeschlüsse, soweit sie die Versicherungsbehörden betreffen. Das schlimmste an dem Entwurf sei, daß den Krankenkassen das Rechtsmittel gegen die Entschei- düngen der Aufsichtsbehörde genommen werden soll. Bis jetzt ist der Rechtsweg im Verwaltungsstreitverfahren das beste Schutz- mittel gegen Vergewaltigung der Kassen. Statt dieser Rechts- aarantie soll künftighin im allgemeinen nur noch Beschwerde an das Oberversicherungsamt zulässig sein. Schon durch diese Bestim- mung würde den Kassen, selbst wenn die Verwaltung dieselbe bliebe, die Selbstverwaltang genommen. Der Redner schilderte dann die ungeheuerlichen Strafbestimmungen und erklärte eS für fast un- glaublich, datz die Reichstagskommission unter anderem eine Be- stimmung gutheißen konnte, die in der Praxis darauf hinausläuft, Arbeitgeber, die sich Beitragsunterschlagung zuschulden kommen lassen, vor Unannehmlichkeiten zu schützen. Leider müsse damit ge- rechnet werden, datz die Vorlage m verschiedener Hinsicht noch wieder verschlechtert werde. Es gälte nun die ganze Kraft einzu- setzen, damit das Gesetz nicht allzu sehr zuungunsten der Versicherten gestaltet werde, und m diesem Sinne auf die Abgeordneten ein» wirken. Zur Diskussion wurde das Wort nicht verlangt. Di« Delc- gierten erklärten sich einstimmig mit den Ausführungen der Refc- renten einverstanden, und ebenso einstimmig wurde beschlossen, die beiden Referate drucken zu lassen und sie sämtlichen ÄeichtsagS- abgeordneten zu überweisen. Ferner beschloß die Konferenz ein» stimmig, datz die schon erwähnte Petition den Kassenvorständen in der nächsten Woche übersandt werden soll, um sie dann in den Tagen vom 1. bis 8. August den Reichstagsabgeordneten der ver» schiedenen Kreise vorzulegen. Sodann beschäftigte sich die Konferenz mit dem Vertrage über Lieferung der dem freien Verkehr überlassenen Handverkaufsartikel. Herr Apotheker Sk aller gab hierzu eine Uebersicht über die Bedeutung des zwischen der Zentrale der Krankenkassen und der Vereinigung der deutschen Drogisten abgeschlossenen Vertrages. Nach einer kurzen Besprechung dieser Angelegenheit wurde der Vertrag, der gedruckt und den Kassenvor- ständen zugestellt werden soll, von der Konferenz einstimmig gut- geheißen. Wie SimanowSki hervorhob, ist eS notwendig, daß die Kassenvorftänd« mit den Aerzten Rücksprache nehmen, und datz diese sich verpflichten, die dem Verkehr freigegebenen Handverkaufs- mittel nur auf den gelben Rezeptscheinen zu verordnen, die ihnen unentgeltlich zu liefern und durch die Kassenvorstände von der fentralkommission der Krankenkassen Berlins   für ein geringes ntgelt zu beziehen sind. Hierauf erfolgte die Neuwahl deS geschäftsführenden Aus» schusses. Die bisherigen Mitglieder des Ausschusses wurden, soweit sie nicht ausgeschieden sind, wiedergewählt. Neugewählt wurden in den Ausschutz die Herren K ö h l e r» Rathenow  . Schulz» Nowawes und Heide mann» Forst. M» Tagungsort für d,e nächste JahreSkonserenz wurde Brandenburg   bestunmt. Wenn sich jedoch nach Annahme der neuen ReichSversicherungSordnung das Bedürfnis nach einer außerordentlichen Konferenz herausstellt, fo soll diese wiederum in Berlin   stattfinden. Wie die Mandatsprüfung ergab, waren auf der Konferenz der» treten 38 Berliner   Ortskrankenkassen mit 603 424 Mitgliedern durch 74 Delegierte, nämlich 17 Aroeitgeber, 43 Arbeitnehmer und 14 Beamten; 63 Brandenburger   Ortskassen mit 276 094 Mit» gliedern durch 137 Delegierte, nämlich 23 Arbeitgeber, 82 Arbeit- nehmer und 32 Beamte; 4 Berliner   Betriebskrankenkassen durch 4 Delegierte aus dem Arbeitnehmerkreife; 3 Brandenburger Be». triebskrankenkassen durch 4 Delegierte. 1 Arbeitgeber, 2 Arbeit- nehmer und 1 Beamter; 8 Berliner   JnnungSkrankenkassen durch 8 Delegierte, 2 Arbeitnehmer und 1 Beamter; 1 Brandenburger  JnnungSkrankenkaffe durch 2 Delegierte, 1 Arbeitnehmer und ein Beamter, sowie 16 Hilfskassen durch 18 Delegierte, 14 Arbeitnehmer und 4 Beamte Im ganzen sind eS 128 Kassen mit 890 768 Mit- gliedern, die durch 242 Delegierte vertreten waren. Zudem war noch eine Vtteimggflg mit 77 848 Mitgliedern duxch L SeJSöiuJjS vextreteo.."_________ Vermifcktes. Eine schwerwiegende Petition. Der ZentrumSfraktion im bayerischen Landtag wurde die Ankunft«wer große» Kiste gemeldet. Schon lief dem kenigllchen Abgeordneten Filser' das Wasser im Munde zusammen in Erwartung des außerordentlichen Leckerbissens, den irgend ein stommer Untertan in Dankbarkeit den Filsers auf die FroktionS» bude gesandt hat. Der eine riet auf la Backstein käse, der andere auf ertragrotz« neue Kartoffeln, der dritte aus Wein usw. Die Kiste wurde geöffnet und zum Entsetzen der begierigen schwarzen DeputatiS lagen darin: Steine, Saud und ein gelber Batzen Lehm. Von irgendwoher kam eine Petition um Erbauung einer Lokal» bahn, und um dem Gesuch«in grötzere» Gewicht zu verleihen, hatten die Petenten eine Kiste mit den Steinen der Petition.  beigelegt". E» sollte damit der Beweis erbracht werden, wie reich die betreffende Gegend an erdigen und steinigen Schätzen sei, deren Erschließung und Verwertung nur die erbetene Lokalbahn ermöglichen könne. Der Gemahl der ehemaligen Frau von Schönebeck  . Ueber den Gemahl der ehemaligen Frau von Schönebeck   berichtet die»Kölnische Zeitung  ': Herrn Webers Psyche ist un» auch am Ende de» Prozesses rätselhaft geblieben. Nur eine Tatsache ist bekannt geworden, die vielleicht etwas Licht in das Dunkel bringt. Herr Weber hat sie, wie e« scheint, der Ocffentlichkeit selbst zur Beurteilung unterbreitet. Herr Weber ist nämlich beteiligt an einer Verlagsanstalt, dem neu- gegründetenWeber-HauS G- m. 6. H.' in Berlin  . Diese Verlag«- anstatt hat kurz vor Beginn deS Prozesses den deutschen Buchhandel im Börsenblatt für den deutschen Buchhandel durch folgend« Anzeige auf sich aufmerksam gemacht: Bisheriger Absatz über 160000 Bändel Geehrter Herr Kollegel Wir bitten, die nachstehenden satirischen Schriften von A. O. Weber nicht aus Lager fehlen zu lassen. Durch seineHeirat mit der im Vordergrund de» Interesse» stehenden Frau v. Schönebeck  . deren Prozeß demnächst inAllenstein verhandelt wird, wird die Nachfrage«ach den Weberschen Satiren andauernd sein. Wir unterstützen den Antrag durch eine großzügige Reklame und stellen Ihnen somit ein grotzeS Geschäft in Aussicht. Die Weberschen Satiren find keine Eintagsfliegen; täglich ist im Sortiment Nachfrage nach gutßpointierten Vortragsstücken, da» her verkaufen sich die Bändchen spielend leicht. Wir empfehlen Ihnen den Bezug zu unsem günstigen Parti» sätzen. Sie riskieren dabei nicht». Hochachtungsvoll Weber-HauS G. m. b. H.. Verlin IHV. 62, ThomasiuSstr. 23. DaS Blatt bemerkt dazu:Datz der deutsche Buchhandel«etwas riskiert', wenn er dieser Aufforderung Folge aeben wollte, kann man nur hoffen. Datz aber da»»Weber-HauS' durch seine SeschäftSreklame mit dieser Ehe bei alle» anständigen Leute»