Betrages auf das Konto ker vom Kläger vertretenen Naffe felnmüßte, so könne diese SLirkung doch deshalb nicht eintreten, weilein Erlaß des Oberpräsidenten vom 16. April 190g(durch den derOberpräsident nachträglich selber die Ueberweisung deS Betragesverlangt), solange für die Kasse verbindlich sei, als er nicht mitErfolg angefochten werde. Die der Kasse durch den Erlaß er-Wachsens Pflicht gehe aber bei der Uebereinstimmung des Erlassesmit der Verfügung des Magistrats vom 17. Dezember 1908 eben-falls dahin, den Betrag von 439 103,31 M. vom 1. Januar 1909an der Krankenkasse der Vereinigten Siemenswerke zu überweisen.Die erfolgte Ueberweisung müsse deshalb als Ausführung des Erlasses vom 16. April 1909, über den der Bezirksausschutz nicht zubefinden habe, aufrechterhalten bleibe.Der Borstand der neuen Maschinenbauerkasse legte, wiewohl ergewonnen hatte, Revision ein, weil durch die gesperrt gedrucktenWorte im Urteil des Bezirksausschusses die Ausführung der Rück-gängigmachung der Vermögensübertragung unmöglich gemacht war.Ihm lag natürlich daran, dah die zu Unrecht der Kasse fort-genommene Summe der Kasse wieder zugeführt werde. Er ver-lanate, den Magistrat zu verurteilen, die aus dem Vermögen derKasse entnommene Summe der Kasse wieder zuzuführen. Autzer-dem bat er dringend, die grundsätzliche Frage, datz die Siemens-lasse gegen das Gesetz bestehe, zu entscheiden. Der Magistrat hatteeingewendet, die Prozetzvertreter der Kasse seien nicht aktiv legiti-miert und die Kasse greife zu Unrecht lediglich die Gründe deSUrteils an.Gestern gelangte die Revision zur Verhandlung vor dem drittenSenat deS Oberverwaltungsgerichts. Die Kasse wurde durch dasKassenvorstandsmitglied Leuschner vertreten.Der Senat wie? die Revision mit folgender Begründung zu-rück: Die Aktivlegitimation der Kläger und ihrer Vertreter istzweifellos völlig in Ordnung. In der Sache selbst habe die Kasseerreicht, was sie wolle, nämlich die Aufhebung der Anordnungen derAufsichtsbehörde. Die Frage, wie die Rückzahlung deS Betrages,der in Ausführung der Anordnung des Oberpräsidenten an dieSiemenskasse überwiesen sei, zu erfolgen habe, falle in da? Gebietder Exekution. Dazu sei das Verwaltungsstreitverfahren nichtkompetent. Selbstverständlich fei eS allerdings, daß die Behörden,deren Anordnungen aufgehoben würden, auch dir Berpflichtunghaben, die Konsequenz daraus zu ziehen. Aber das zu über-wachen, sei nicht Sache deS Verwaltungsgerichts. Allerdings ist dieAusführung im Urteil deS Bezirksausschusses, die den Anlatz zurRevisionseinlegung gegeben hat, nämlich die Ueberweisung müsseaufrechterhalten bleiben, weil inzwischen der Erlatz des Ober-Präsidenten vom 16. April 1909 ergangen sei, rechtSirrig. Für dasBoraehen deS Oberpräsidenten ist das VerwaltungSstreitverfahrennicht gegeben, ebensowenig war der Magistrat berechtigt, zu tun,was etwa Sache deS Obcrpräsidentcn sei. Einen RevisionSgrundgegen das Urteil des Bezirksausschusses habe aber die Kasse nicht,denn sie habe in vollem Umfange die Aufhebung der Anordnungendes Magistrats im ersten Urteil erreicht. Die Durchführung derAufhebung müsse auf anderem Wege erfolgen.In der Sache selbst ist demnach der Magistrat und indirekt auchder Obcrpräsident und Minister vollkommen unterlegen. Aber dieDurchführung des Rechtes der Kasse ist fast unmöglich. Denn derKasse nun anheimzugeben, gegen die Durchführung der rechts-widrigen Anordnung bei dem Oberpräsidenten Beschwerde zu er-heben, heitzt ihr den Rat erteilen, den Teufel bei Beelzebub zuverklagen. Die Rechtswidrigkeit des Statuts der Siemenskasse kannim Verwaltungsstreitverfahren durchgefochten werden. Aber abge-sehen davon, datz autzerordentlich zweifelhaft ist, ob die AllgemeineMaschinenbauerkasse ein solches Recht hat, wer steht dafür, datz diegewonnene Klage nachher durchgeführt wird? Es ist anzunehmen,datz die Exekution eines siegreichen Erkenntnisses ebensowenig wiedie des bisher ergangenen Urteils von den Behörden erfolgen wird.Der Stand der Sache ist also jetzt der: ES besteht gegen Gesetz und gegen Recht die SiemenSkasse. Die Aufhebung dieses rechts-widrigen Zustandes ist bei dem Oberpräsidenten und Handels-minister nicht durchzusetzen gewesen. Vielmehr hat der Oberpräsi-dent den Magistrat veranlaßt, gewissermaßen als Prämie für denVertragsbruch über 439 000 M. aus dem Vermögen der NeuenMaschiuenbauer-Krankenkasse in daS der sogenannten Siemens-lasse überzuführen. Die Verwaltungsbehörden haben bis in diehöchste Instanz zugunsten der Kasse entschieden: der Magistrat hattekein Recht zu dahingehenden Anordnungen und Vornahmen. Aberdie Rückzahlung der Summe kann nur im Wege der Beschwerdegegen den Magistrat beim Oberpräsidenten und Minister erfolgen.Gewiß müßte nunmehr die Rückzahlung vom Minister und Ober-Präsidenten augeordnet werden. Aber dieselben Gründe, die diesebeiden Behörden veranlaßt haben, entgegen dem Gesetz zuungunstender Arbeiter und der kleinen Betriebe die Riesenbetriebe derA. E. G. und der Siemenswerke auszuscheiden, werden verhindern.datz die Prämie für Vertragsbruch der geschädigten Kasse zurück-gezahlt wird. A. E. G. und die Siemenswerke werden wie einausländischer Staat gegen Exekution aus dem Urteil des höchstenGerichts geschützt. Macht gebt vor Recht. Der Verlauf deS Pro-zesseS zeigt deutlich, wie dringend notwendig es ist, gegen An-oronungen einer Verwaltungsbehörde durchweg das Per-waltungsstreitverfahren der Kasse einzuräumen.SerieKts- Reitling.Ein Hoch auf das freie Wahlrechtsollte dem Bäcker Heidcr als grober Unfug angerechnet und bestraftwerden. So wollte es die Polizei.— Heider war am 20. Februar,als er von seiner Arbeitsstätte nach Hause ging, unter die ausder Brauerei Friedrichshain kommenden Besucher einer Wahlrechts.Versammlung geraten, welche die Demokratische Vereinigung ab»gehalten hatte. Als in der Umgebung Heiders ein Hoch auf dasallgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht ausgebrachtwurde, stimmte er natürlich in den Hochruf ein. Obgleich nachder Rechtsprechung deS Kammergerichts die Ausbringung einesHochs auf das freie Wahlrecht kein grober Unfug ist, klingt einsolches Hoch für preußische Polizeiohren sehr mitztönig und wirdimmer noch von preutzifchcn Polizeibeamten als grober Unfug zustempelst versucht.— Als die Hochrufe ertönten, griff ein Schutz-wann auf den Wink eines Polizeileutnant» zwei von den Hoch-rufern heraus, von denen einer der Bäcker Heider war. Sie wurdensistiert. Sin Strafmandat folgte, gegen das Heider die Entscheidungdes Schöffengerichts anrief. Gestern wurde die Sache vor der 142.Abteilung des Schöffengerichts Brrlin-Mitte verhandelt. Da, wiegesagt, die Hochrufe an sich kein grober Unfug sind, so drehte sichdie Verhandlung um die Feststellung, ob die Hochrufe besonderslaut gewesen seien, oder ob sonst irgendein Umstand vorliege, derdie Anklage wegen groben Unfugs stützen könnte. Doch es konntenichts Derartiges festgestellt werden. AuS der Vernehmung de?Schutzmanns Drews, der die Sistierung vorgenommen hatte, sowieeines anderen Zeugen ging hervor, datz auch nicht da» geringsteMoment vorlag, wodurch daS Wahlrechtshoch zum groben Unfughätte gestempelt werden können.— Angesichts dieser Sachlage sahsich selbst der AmtSanwalt veranlatzt, die Freisprechung des An.geklagten zu beantragen.— Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr.Karl Liebknecht, beantragte außerdem, datz dem Angeklagten auchdie Berteidigungskosten ersetzt werden, da die Anklage auf einevöllig unbegründete Anzeige der Polizei zurückzuführen sei. DenWeitergehenden Antrag des Verteidigers lehnte das Gericht jedochab mit der Begründung, die Sache liege so überaus einfach, daßder Angeklagte keines Verteidigers bedurft hätte.Die Begründung ist durchaus nicht zutreffend. Wenn diePolizeibehörde eine strafbare Handlung für vorliegend erachtet,dann kann ein einfacher Arbeiter doch nicht annehmen, eS handelesich um eine so überaus einfache Sache, datz er im Vertrauen auflein gutes Recht und auf UWexständniS ds Behörhe o�nx juiiftieschen Beistand bor Gericht erscheinj. Schon allein die Achtung bordem Rechte des Staatsbürgers sollte die Gerichte veranlassen, alleNachteile und Kosten, welche einem Angeklagten aus einer so un-begründeten Anklage wie der vorliegenden erwachsen, zu entschädi-gen, soweit es das Gesetz zulätzt. Aber im preußischen Polizeistaatgilt das Recht des Bürgers so wenig, daß er schon froh sein kann,wenn er autzer unbegründeten polizeilichen Belästigungen nichtnoch Strafe auferlegt bekommt.Ein Zeuge in Schwulitäten.Der Weg zum Kadi ist dem Bauunternehmer R. aus Jüterbogrecht schlecht bekommen. In einer Ancklagesache wegen versuchterErpressung hatte R. gestern als Zeuge vor der 7. Strafkammer desLandgerichts l zu erscheinen. Angeklagt war der Dekorateur JuliusReim.Der Angeklagte war niit einem Dienstmädchen H. verlobt,welches häufig in einem Obstgeschäft in der Bülowstratze Einkäufemachte. Eines TageS wurde die H. von dem Zeugen R. der sichzum Besuche seiner Verwandten hier aufhielt, angesprochen.Zwischen beiden entstanden gewisse zarte Beziehungen, die einesschönen Tages von dem Angeklagten dadurch entdeckt wurden, datzer in der Tasche der H. einen Liebesbrief fand, der von R. stammteund in welchem er die H. zu einer Fahrt nach Leipzig aufforderte.Um zu erfahren, welcher Art die Beziehungen des R. zu seinerBraut waren, richtete der Angeklagte an den Bauunternehmer einenBrief, in welchem er ihn zu einer Aussprache aufforderte. Als R.sab, datz sein Liebesabenteuer entdeckt war, ersuchte er den An-geklagten vor allem um Rückgabe der ihn stark kompromittierendenBriefe. Der Angeklagte bekümmerte sich in der folgenden Zeitüberhaupt nicht mehr um die ganze Sache und erst nach Wochen,als er das Verhältnis mit der H. lösen wollt«, bat er den R. umeine Zusammenkunft am Anhalter Bahnhof. Nach Behauptung desAngeklagten habe ihm R. hierbei angeboten, die Briefe gegenZahlung von 20 M. zurückzukaufen. Kaum habe er sein Einver-ständnis damit bekundet, als R. ein Zeichen gab und er von einemin der Nähe postierten Kriminalschutzmann verhaftet wurde. Wieder völlig unbescholtene Angeklagte versicherte, habe ihm der Gedankeeiner Erpressung völlig ferngelegen. Er sei vielmehr in eine Fallegelockt worden.— In der gestrigen Verhandlung kam eS zu einemrecht tragikomischen Intermezzo. Der Zeuge, der sichtlich bemühtwar, die Rolle deS biederen Ehrenmannes zu spielen, behauptete,datz seine Beziehungen zu der H. völlig harmloser Natur gewesenfeien. Als darauf festgestellt wurde, datz R. stets postlagerndeBriefe auch von anderen Mädchen empfange und er die H. in einemBriefe mit„süßer Engel" titulierte, erklärte er schließlich, datz erüber die Art seiner Beziehungen die Aussage verweigern wolle.Als Grund hierfür gab er mit einem ängstlichen Blick nach rückwärtsan, daß seine Ehefrau im Zuhörerraum säße. Sehr kritisch wurdedie Situation des R., als der Vorsitzende, LandgerichtsdirettorSplettstößrr, dadurch ein phänomenales Gedächtnis bekundete, daher sich erinnerte, datz R. schon einmal vor 7 Jahren in einer ganzähnlichen Sache, die zu einer Meineidsanklage vor dem LandgerichtPotsdam geführt hatte, als Zeuge eine sehr zweifelhafte Rollegespielt hatte. In jener Sache chatte der LandgerichtsdirektorSplettstötzer ebenfalls den Vorsitz geführt. Er erinnerte sich nochjetzt nach 7 Jahren des Zeugen R., den er nur einmal gesehenhatte. Diesem Umstände hatte eS der Angeklagte zu verdanken.datz daS Gericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen R. näher prüfte.hierbei kam zur Sprache, daß dieser schon schwer vorbestraft istund in einer Irrenanstalt gewesen war. Auch der als Zeuge ge-ladene Kriminalschutzmann Neidhardt erklärte, datz die Polizei denAngaben des R von Anfang an sehr skeptisch gegenübergestandenhatte.— DaS Gericht kam schließlich zu einer Freisprechung deSAngeklagten, indem eS die Angaben des R. gegenüber den Behaup.tungen eines völlig unbescholtenen Menschen für unglaubwürdighielt._AuS dem Lager der Anarchisten.Zu unserem Bericht in Nr. 163 wird un» mitgeteilt, der miteinem Tage Hast belegte Zeuge, der nach einem BeweiSantraa imDienste der Polizei stehen soll, heißt nicht Schiffer» sondernMathia». genannt Max Schiefer. Geschäftsführer de?-FreienArbeiter" ist.nicht Witte, sondern Kielmeyer.Versammlungen.Die Freie Bereinigung der Krankenkassen der Provinz Brandenburghielt am Sonntag im großen Saale des Gewerkschaftshauses ihr«6. Konferenz ab. ES ist diesmal davon Abstand genommen worden.ReyierungSvertreter einzuladen, da nach den früheren Erfahrungendie Herreu doch fo überlastet sind, datz sie nicht an der Konferenzteilnehmen können.Den ersten Punkt der TageSavdnung bildete der Geschäfts-und Kassenbericht und der Bericht der Revisoren. Inseinem Geschäftsbericht erwähnte der Referent SimanowSkizunächst die durch die Zentrale für das deutsche Krankenkassenwesenveranstalteten Umfragen, die sich namentlich auf di« Frage derHinterziehung von Kassenbeiträgen, der Mehrbelastung der Arbeit-geber durch Halbierung der Beiträge und auf das Ergebnis derwegen der Reform der Krankenversicherung abgehaltenen Kassen»Versammlungen bezogen. Das Resultat dieser Umfragen lag derKonferenz gedruckt vor. ES ist ein wertvolles Material, daS zumUeberflutz beweist, wie berechtigt di« Forderungen der Versichertensind. Der Redner betonte, daß sich die Kassenvorstände noch leb-hafter als bisher an solchen Umfragen beteiligen müssen. Die vonder ReichSkonfevenz im April dieses JahreS beschlossene Petitionan den Reichstag, worin die grundsätzlichen Forderungen von neuemvertreten werden, ist nun von ver dazu gewählten Kommissionausgearbeitet worden. Der geschäftsführende AuSschutz schlägt vor,daß diese Petition an die Kassen versandt werden, um von diesenden ReicWagSabgeordneten der betreffenden Kreise vorgelegt unddem Reichstag zugestellt zu werden. ES erscheint notwendig undzweckmäßig, daß sie den Abgeordneten nicht einfach übersandt,sondern ihnen durch Deputationen der Kassen personlich überreichtwird, damit ihnen zugleich auch die in vielen Fällen notige münd-liche Aufklärung gegeben werden kann. Der Redner erwähntesodann, daß die Arztfrage im verflossenen Jahre völlig geruht hatund in dieser Hinsicht nur hier und oa einzelne kleine Differenzenzwischen Kassen und Aerzten vorgekommen sind, daß aber ver Wirt-schaftliche Aerzteverband sich nach wie vor gegen die Erweiterungder VcrsicherungSgrenzen wendet. Weiter betonte der Redner, daßeS im Interesse ver Kassen nicht angeht, die dem Verkehr frei»gegebenen Handverkaufsartikel von der Lieferung durch die Dro-giften auszuschließen. Die Krankenkassenvorstände sollten an allenOrten Versammlungen einbrufen, damit die Mitglieder selbst zudieser Frage Stellung nehmen. DaS sollte so schnell wie möglichgeschehen. Der Freien Vereinigung der Krankenkassen der ProvinzBrandenburg gehören jetzt 63 Krankenkassen an. Angeschlossenhaben sich im letzten Geschäftsjahre 10 Krankenkassen mit 14 606Mitgliedern, ausgetreten ist eine Kasse mit 10S Mitgliedern.—Der Kassenbericht weist eine Einnahme von 1749.91 M., dem1491,74 M. an Ausgaben gegenüberstehen, so datz 348,17 M. übrigblieben. Aus dem Defizit der beiden ersten Jahre sind jedoch noch51,86 M. zu decken, da sich einige der Kassenvorstände nicht an demUmlageverfahren beteiligt haben. Die Beiträge für daS verflosseneJahr sind noch nicht erhoben worden; sobald sie eingegangen sind,wird man nicht mehr mit einem Defizit zu rechnen haben, vielmehrwird ein Ueberschutz vorhanden sein.Zum zweiten Punkt der Tagesordnung:„Die Kranken»Versicherung in der neuen Vorlage einer Reichs-Versicherungsordnung", sprach als Referent Herr AlbertKohn. Der Redner gins; in seinem Vortrage namentlich auf diePunkte ein. die, soweit sw die Krankenversicherung betreffen, beider Beratung in der ReichStagSkommission geändert worden sind,sowie auf die Bestimmungen, deren Abänderung die Versichertenganz besonder» dringend verlangen. Er schloß mit den Worten.datz die Versicherten nach wie vor gegen die Verschlechterungens&bfktes Prostst«heben, Wd M> dafür Lgrgea mützteih hgtz die»jenigen Mgeordneten, 51« über Sit TragKeile ver Vorschläge undKommissionsbeschlüsse gar nicht genügend orientiert sind, die nötigeAufklärung erhalten.Der zweite Referent, G. Bauer, sprach über:„Die Ver»sicherungsb«Hörden, gemeinsame Vorschriften.Straf- undallgemeineVorschrifteninderReichs-versicherun gSordnung. Er gab eine eingehende Uebersichtund Kritik der Vorlage und Kommissionsbeschlüsse, soweit sie dieVersicherungsbehörden betreffen. Das schlimmste an dem Entwurfsei, daß den Krankenkassen das Rechtsmittel gegen die Entschei-düngen der Aufsichtsbehörde genommen werden soll. Bis jetzt istder Rechtsweg im Verwaltungsstreitverfahren das beste Schutz-mittel gegen Vergewaltigung der Kassen. Statt dieser Rechts-aarantie soll künftighin im allgemeinen nur noch Beschwerde andas Oberversicherungsamt zulässig sein. Schon durch diese Bestim-mung würde den Kassen, selbst wenn die Verwaltung dieselbe bliebe,die Selbstverwaltang genommen. Der Redner schilderte dann dieungeheuerlichen Strafbestimmungen und erklärte eS für fast un-glaublich, datz die Reichstagskommission unter anderem eine Be-stimmung gutheißen konnte, die in der Praxis darauf hinausläuft,Arbeitgeber, die sich Beitragsunterschlagung zuschulden kommenlassen, vor Unannehmlichkeiten zu schützen. Leider müsse damit ge-rechnet werden, datz die Vorlage m verschiedener Hinsicht nochwieder verschlechtert werde. Es gälte nun die ganze Kraft einzu-setzen, damit das Gesetz nicht allzu sehr zuungunsten der Versichertengestaltet werde, und m diesem Sinne auf die Abgeordneten ein»wirken.Zur Diskussion wurde das Wort nicht verlangt. Di« Delc-gierten erklärten sich einstimmig mit den Ausführungen der Refc-renten einverstanden, und ebenso einstimmig wurde beschlossen, diebeiden Referate drucken zu lassen und sie sämtlichen ÄeichtsagS-abgeordneten zu überweisen. Ferner beschloß die Konferenz ein»stimmig, datz die schon erwähnte Petition den Kassenvorständen inder nächsten Woche übersandt werden soll, um sie dann in denTagen vom 1. bis 8. August den Reichstagsabgeordneten der ver»schiedenen Kreise vorzulegen.Sodann beschäftigte sich die Konferenz mit dem Vertrage überLieferung der dem freien Verkehr überlassenenHandverkaufsartikel. Herr Apotheker Sk aller gabhierzu eine Uebersicht über die Bedeutung des zwischen der Zentraleder Krankenkassen und der Vereinigung der deutschen Drogistenabgeschlossenen Vertrages. Nach einer kurzen Besprechung dieserAngelegenheit wurde der Vertrag, der gedruckt und den Kassenvor-ständen zugestellt werden soll, von der Konferenz einstimmig gut-geheißen. Wie SimanowSki hervorhob, ist eS notwendig, daßdie Kassenvorftänd« mit den Aerzten Rücksprache nehmen, und datzdiese sich verpflichten, die dem Verkehr freigegebenen Handverkaufs-mittel nur auf den gelben Rezeptscheinen zu verordnen, die ihnenunentgeltlich zu liefern und durch die Kassenvorstände von derfentralkommission der Krankenkassen Berlins für ein geringesntgelt zu beziehen sind.Hierauf erfolgte die Neuwahl deS geschäftsführenden Aus»schusses. Die bisherigen Mitglieder des Ausschusses wurden, soweitsie nicht ausgeschieden sind, wiedergewählt. Neugewählt wurdenin den Ausschutz die Herren K ö h l e r» Rathenow. Schulz»Nowawes und Heide mann» Forst. M» Tagungsort für d,enächste JahreSkonserenz wurde Brandenburg bestunmt. Wenn sichjedoch nach Annahme der neuen ReichSversicherungSordnung dasBedürfnis nach einer außerordentlichen Konferenz herausstellt, fosoll diese wiederum in Berlin stattfinden.Wie die Mandatsprüfung ergab, waren auf der Konferenz der»treten 38 Berliner Ortskrankenkassen mit 603 424 Mitgliedern durch74 Delegierte, nämlich 17 Aroeitgeber, 43 Arbeitnehmer und14 Beamten; 63 Brandenburger Ortskassen mit 276 094 Mit»gliedern durch 137 Delegierte, nämlich 23 Arbeitgeber, 82 Arbeit-nehmer und 32 Beamte; 4 Berliner Betriebskrankenkassen durch4 Delegierte aus dem Arbeitnehmerkreife; 3 Brandenburger Be».triebskrankenkassen durch 4 Delegierte. 1 Arbeitgeber, 2 Arbeit-nehmer und 1 Beamter; 8 Berliner JnnungSkrankenkassen durch8 Delegierte, 2 Arbeitnehmer und 1 Beamter; 1 BrandenburgerJnnungSkrankenkaffe durch 2 Delegierte, 1 Arbeitnehmer und einBeamter, sowie 16 Hilfskassen durch 18 Delegierte, 14 Arbeitnehmerund 4 Beamte Im ganzen sind eS 128 Kassen mit 890 768 Mit-gliedern, die durch 242 Delegierte vertreten waren. Zudem warnoch eine Vtteimggflg mit 77 848 Mitgliedern duxch L SeJSöiuJjSvextreteo.." �_________Vermifcktes.Eine schwerwiegende Petition.Der ZentrumSfraktion im bayerischen Landtagwurde die Ankunft«wer große» Kiste gemeldet. Schon lief dem„kenigllchen Abgeordneten Filser' das Wasser im Munde zusammenin Erwartung des außerordentlichen Leckerbissens, den irgend einstommer Untertan in Dankbarkeit den Filsers auf die FroktionS»bude gesandt hat. Der eine riet auf la Backstein käse, derandere auf ertragrotz« neue Kartoffeln, der dritte ausWein usw.Die Kiste wurde geöffnet und zum Entsetzen der begierigenschwarzen DeputatiS lagen darin: Steine, Saud und ein gelberBatzen Lehm.Von irgendwoher kam eine Petition um Erbauung einer Lokal»bahn, und um dem Gesuch«in grötzere» Gewicht zu verleihen, hattendie Petenten eine Kiste mit den Steinen der Petition.beigelegt".E» sollte damit der Beweis erbracht werden, wie reich die betreffendeGegend an erdigen und steinigen Schätzen sei, deren Erschließungund Verwertung nur die erbetene Lokalbahn ermöglichen könne.Der Gemahl der ehemaligen Frau von Schönebeck.Ueber den Gemahl der ehemaligen Frau von Schönebeck berichtetdie»Kölnische Zeitung':„Herrn Webers Psyche ist un» auch am Ende de» Prozessesrätselhaft geblieben. Nur eine Tatsache ist bekannt geworden, dievielleicht etwas Licht in das Dunkel bringt. Herr Weber hat sie,wie e« scheint, der Ocffentlichkeit selbst zur Beurteilung unterbreitet.Herr Weber ist nämlich beteiligt an einer Verlagsanstalt, dem neu-gegründeten„Weber-HauS G- m. 6. H.' in Berlin. Diese Verlag«-anstatt hat kurz vor Beginn deS Prozesses den deutschen Buchhandelim Börsenblatt für den deutschen Buchhandel durch folgend« Anzeigeauf sich aufmerksam gemacht:Bisheriger Absatz über 160000 BändelGeehrter Herr KollegelWir bitten, die nachstehenden satirischen Schriften vonA. O. Webernicht aus Lager fehlen zu lassen.Durch seineHeirat mit der im Vordergrundde» Interesse» stehenden Frau v. Schönebeck.deren Prozeß demnächst inAllenstein verhandeltwird, wird die Nachfrage«ach den WeberschenSatiren andauernd sein.Wir unterstützen den Antrag durch eine großzügige Reklameund stellen Ihnen somit ein grotzeS Geschäft in Aussicht.Die Weberschen Satiren find keine Eintagsfliegen; täglich istim Sortiment Nachfrage nach gutßpointierten Vortragsstücken, da»her verkaufen sich die Bändchen spielend leicht.Wir empfehlen Ihnen den Bezug zu unsem günstigen Parti»sätzen.— Sie riskieren dabei nicht».—HochachtungsvollWeber-HauS G. m. b. H.. Verlin IHV. 62, ThomasiuSstr. 23.DaS Blatt bemerkt dazu:„Datz der deutsche Buchhandel«etwasriskiert', wenn er dieser Aufforderung Folge aeben wollte, kannman nur hoffen. Datz aber da»»Weber-HauS' durch seineSeschäftSreklame mit dieser Ehe bei alle» anständigen Leute»