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Der Zeitpunkt lann beschleunigt werden, wenn Sem schwächeren Höchst eigenartig erscheint in diesem Falle die Stellung des nicht eingehen zu fönnen, denn es sei nicht wahr, daß Arbeffer den Teil die Möglichkeit geboten wird, dies ohne Gefühl der Demüti Herrn Dr. G. als Vertrauensarzt des Schiedsgerichts und die Firmeninhabern derartige Angaben gemacht haben. Aus den weiteren Vergleichsverhandlungen ging hervor, daß die gung zu tun. Eine Verschmelzung der sozialistischen Organisationen Stellung des Schiedsgerichts selbst. Der Arzt hat sich lediglich allein würde in keiner Weise genügen, denn es bliebe dann immer über die medizinische Frage des ursächlichen Zusammenhangs zu Flugblätter von Schachtsic sen. verfaßt sind, der jedoch behauptet, noch die weit wichtigere Frage von deren Verhältnis zur Arbeiter- äußern. Nicht aber ist es seine Sache, dem Schiedsgericht zu sagen, er habe nur das Material bearbeitet, welches ihm von Arbeitern, ob ein Betriebsunfall vorliegt oder nicht. Dieses ist lediglich Sache die der Firma treu geblieben seien, zugegangen sei. Die Flug­partei zu lösen. Dagegen würde der Anschluß der S. D. P. die der Nichter und nicht des Arztes. Das Rundschreiben des Präfi- blätter sind unterzeichnet mit dem fingierten Namen Krüger und sozialistische Einigkeit auf eine Weise herbeiführen, die der Ge- denten des Neichsversicherungsamts vom 31. Dezember 1901 hat so gehalten, daß der Anschein erweckt werden soll, als rühren sie von famtbewegung am meisten zuträglich wäre. Die S. D. P. würde hierauf infolge wiederholter im Reichstag vorgetragener Be- Arbeitern der Firma her, welche den Streit nicht billigen. die Schwächen, die ihr infolge ihrer Isolierung anhaften, verlieren; schwerden aufmerksam gemacht. Eine Erinnerung der Schieds- Kläger halten dem entgegen: Die Flugblätter seien ohne jede tat ihre engere Verbindung mit den großen gewerkschaftlichen Organi- gerichte an diesen Grundsatz wäre sehr am Blaze. fationen würde sie der Wirklichkeit des proletarischen Klassen­Tampfes näherbringen. Die Arbeiterpartei würde dagegen an theo­retischer Klarheit gewinnen, und die S. D. P. könnte dem über­wiegenden Einfluß der oft sehr opportunistischen Führer der J. L. P. auf die Arbeiterpartei ein Gegengewicht bieten. Wenn der Kopenhagener Pongreß auf die S. D. P. in diesem Sinne ein­zuwirken sucht, dann wird er, glauben wir, bei ihr ein williges Ohr treffen, und für die gesunde Fortentwickelung der englischen Parteiverhältnisse dasselbe leisten können, was der Amsterdamer Kongreß für die französischen geleistet hat.

erschien foeben:

Parteiliteratur.

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Gerichts- Zeitung.

Nach der Wahlrechtsdemonstration im Tiergarten,

sächliche Unterlage von den Unternehmern verfaßt. Diese hätten unter ihren getreuen Arbeitern umgefragt, ob jemand die Angaben der Flugblätter mit seiner Person decken wolle. Aber selbst unter diesen Arbeitswilligen habe sich keiner dazu bereit gefunden.

Die Aufforderung des Rechtsanwalts Heine, bie Angeklagten sollten, um ihren guten Glauben darzutun, die Arbeiter nennen, welche ihnen die Angaben gemacht haben sollen, beantworteten die durch die wir am 6. März die Polizei überraschten, kehrten einige Angeklagten mit der durchsichtigen Ausrede: das könnten sie nicht, als ein Trupp Schuhleute vorübermarschierte, traten die Demon­Teilnehmer der Kundgebung in einem Zofal in der Noßstraße ein. sonst würden die Betreffenden boykottiert werden. stranten auf die Straße, brachten ein Hoch auf das freie Wahlrecht die Angeklagten ihre unwahren Angaben einfach widerrufen hätten, An sich waren die Kläger bereit, die Sache beizulegen, wenn aus und, da noch die Erregung über die polizeiliche Säbelattaden denn es kam ihnen ja nur auf die Feststellung an, daß sie zu im Tiergarten in ihrem Innern nachzitterte, wurde den Schutz- Unrecht beschuldigt worden sind. Da aber die Angeklagten darauf leuten der Ruf: Bfui, Bluthunde!" entgegengeschleudert. Giner beharrten, es müsse im Vergleich auch gesagt werden, daß ihnen aus dem Zuge der Schuhleute, Wachtmeister Leginart, stürzte auf die Gruppe der Rufenden zu, ergriff einen aus der Gruppe, den die Angaben von Arbeitern zugetragen worden seien, so lehnten die Kläger den Vergleich ab. Tischler Gerber, der später vom Schöffengericht wegen Beleidigung Das Gericht trat in die Verhandlung ein. Sie wurde aber Sowohl der Staatsanwalt wie die Verteidigung legten dagegen ber Flugblätter bestreitet und zum Beweise feiner Beteiligung von Polizeibeamten zu 75 Mart Geldstrafe verurteilt wurde. schließlich vertagt, weil Mellin seine Mitwirkung bei Verbreitung Berufung ein, die gestern vor der 6. Straftammer des Land- Beugen geladen werden sollen. Auch die Angeklagten benannten gerichts I verhandelt wurde. Wie in der ersten Instanz, so bestritt Beugen geladen werden sollen. Auch die Angeklagten benannten einige Beugen zu ihren Gunsten. auch hier der Angeklagte ganz entschieden, daß er den Ruf aus einige Beugen zu ihren Gunsten. gestoßen habe. Der Wachtmeister müsse ihn mit einem anderen verwechselt haben. Ein Zeuge, der in der Nähe des Angeklagten war, hält es für sehr unwahrscheinlich, daß derselbe die inkrimi­nierten Worte gebraucht haben könne. Doch der Wachtmeister Reginart sowie ein Schußmann Girndt erklärten mit gewohnter Bestimmtheit, daß ein Irrtum auf ihrer Seite ausgeschlossen sei. Der Staatsanwalt wollte den Angeklagten mit einem Monat Ge­fängnis bestraft wissen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld, beanragte Herabsehung der Strafe. Das Gericht verwarf die Berufung und bestätigte das erste Urteil. Vereinsgesetz gegen Jugendliche.

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Erpressungsversuche gegen einen Offizier beschäftigten gestern unter Vorfiz des fürzlich zum Landgerichts­direktor ernannten früheren Staatsanwaltschaftsrats Crüger die 10. Straftammer des Landgerichts I , Aus der Strafhaft wurde der Kellner Heinrich Schöne vorgeführt, um sich wegen wiederholter versuchter Erpressung zu verantworten.

Im Verlage der Buchhandlung Vorwärts, Berlin . Alkoholfrage und Arbeiterklasse. Heft 6 der Arbeiter Gesundheits- Bibliothet. 6. Auflage. Der Verfasser hat unter Berücksichtigung des Leipziger Parteitagbeschlusses ein neues Vorwort vorangeschickt, in dem er hervorhebt, daß der aus politischen Motiven geborene Beschluß diesen 8wed weit hinter sich lassend die Arbeiterklasse stärkt in ihrem Kampfe gegen das preußische Junkertum Denn", sagt der Verfasser, mit jedem Tropfen Schnaps, den die deutsche Arbeiterschaft weniger trinkt, fällt auch etwas von der Zäuschung und dem Trost dahin, mit dem die Alkoholbetäubung das proletarische Elend verdeckt. Und jede Minute, die die Arbeiterschaft so für die nüchterne, verstandesklare Betrachtung ihrer Lage gewinnt, Der Angeklagte lebte, wie die Anklage behauptet, schon seit bedeutet neue Straft zur Abschüttelung des Joches, unter dem sie einer Reihe von Jahren von Erpressungen gegen hochgestellte Ber­seufzt. Jede solche Minute falten, flaren Erkennens erzeugt neue sonen. Erst vor kurzem wurde er in Düsseldorf wegen wiederholter Gedanken, neue Einsicht, neue Gefühle der Empörung, die zusammen Erpressung gegen einen Offizier aus der Gegend von Koblenz zu gehämmert durch den Druck der Verhältnisse jenen proletarischen einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Bei seinen Straftaten Gesamtwillen erzeugen, der, alle Hindernisse überwindend, zum Vor dem Jugendgericht Charlottenburg waren gestern zwei geht der Angeklagte gewöhnlich mit der größten Vorsicht zu Werke und Siege führen muß." Aus dem Inhalt heben wir die folgenden iugendliche Arbeiter, die Mitglieder der Freien Jugendorganisation zwar sucht er nicht wie andere Erpresser selbst die Bekanntschaft der Stapitel herbor: Was versteht man unter Altoholfrage? Häufig- find, angeflagt, am 14. November 1909 an einer öffentlichen politischen päteren Opfer zu machen, sondern er horcht in den Kreisen gewisser Lebens- Versammlung im Boltshause teilgenommen zu haben. In dieser die nach§ 175 Str.-G.-B. strafbar sind. Auf diese Weise hat er von feit der Alfobolerkrankungen.- Altohol und Verbrechen.- Lebens- Bersammlung im Volkshauſe teilgenommen zu haben. In dieser junger Burschen berum, um Namen von Persönlichkeiten zu erfahren, Die Ursachen des Bersammlung sollte Eduard Bernstein über die englische Verfassung einem Büchsenmachergehülfen, einem nahen Berivandten eines hiesigen dauer der Abstinenten und der Mäßigen.- Es hatten sich eine Reihe jugendlicher Großkaufmanns, erfahren, daß dieser angeblich zu einem Hauptmann Alkoholismus. - Die Trinkfitte, der Trinkawang.-Das Proletariat einen Vortrag halten. und der Alkohol. Warum wir Abstinenten sind. Personen eingefunden. Plöglich erschien die Polizei und forderte Freiherrn von Th. in gewisse Beziehungen getreten war. Das Heft ist zum Preise von 20 Pf. durch jede Parteibuchhand- die Jugendlichen auf, den Bersammlungsraum zu verlassen. Ver- schönen Tages erhielt von Th. einen Erpresserbrief, in welchem ihm lung und Rolporteure zu beziehen. Eine Ausgabe auf befferem geblich erhob der Vorsitzende der Versammlung und der Referent mit einem öffentlichen Standal gedroht wurde, wenn er nicht eine Bapier fostet 50 Pf. Einspruch. Die Namen der beiden Angeklagten wurden festgestellt, bestimmte Summe zable. Auf diesen Brief folgten noch drei andere. In der gestrigen Verhandlung, die unter Ausschluß der Deffent­Jm selben Verlag erschien: Gegen den Militarismus. Seft 5 als fie im Saal verblieben. Die Versammlung wurde alsdann lichkeit stattfand, beftritt der Angeklagte, der Verfasser der Sozialdemokratischen Flugfchriften. Aus dem vertagt. In der heutigen Verhandlung behaupteten die An- jener Briefe zu sein. Der als Schreibfachverständiger geladene Inhalt heben wir hervor: Die bösen Sozialdemokraten. Das Heer geklagten, daß es fich weber um eine öffentliche, noch um eine poli Rechnungsrat Altrichter befundete, daß er durch Handschriftenber gegen den inneren Feind".- Das stehende Heer. Der Kasten tische Bersammlung gehandelt habe. Der Polizeileutnant Meyer und gleichung zweifelsfrei festgestellt habe, daß die Briefe von der Hand Dünkel. Der Stommißgeist im bürgerlichen Leben. Die Heeres- der Polizeiwachtmeister Bursche fonnten nur befunden, daß sie von des Angeklagten herrühren. Staatsanwalt Löwenherz hielt den An­Toften. Kosten pro Soldaten. Das Heer der pensionierten dem Bolizeipräsidenten den direkten Auftrag hatten, die Jugend- geflagten für völlig überführt und beantragte eine Gefängnisstrafe Offiziere. Die Schuldenlaft. Der Soldaten befte Freunde.lichen, die zur Versammlung erscheinen würden, festzustellen. Sie von 4 Jahren zusäßlich. Das Gericht hielt es jedoch zur weiteren Die Nuganwendung. vermochten nicht anzugeben, warum der Polizeipräsident diese An Aufklärung der Sache für erforderlich, erst noch mehrere Beugen in Die Broschüre loftet 10 Bf. und ist in allen Parteibuchhandlungen ordnung getroffen hatte. Beide Zeugen bekundeten nur, daß Jugend. Sölu kommissarisch bernehmen zu laffen, auf welche sich der Angellagte erhältlich. Eine Agitationsausgabe, bie aber nur an Agitations- liche und ältere Personen im Saale anwesend waren, während ihre nicht in Berlin , sondern in Köln aufgehalten hatte. Die Sache fiel zum Beweise dafür bezogen hatte, daß er sich um jene Zeit überhaupt tomitees usw. abgegeben wird, ist ebenfalls hergestellt und zum Preise Angaben darüber, ob Bernstein über die englische Verfaffung schon deshalb einer Bertagung anheim. bon 10 M. für 1000 Exemplare zu beziehen. zu sprechen begonnen hatte, voneinander abwichen. Während der Bolizeileutnant beschwor, daß Bernstein schon zur Sache zu reden begonnen hatte, stellte der Polizeiwachtmeister dies in Abrede.

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Soziales.

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Der Amtsanwalt beantragte die Verurteilung beider Angeklagten zu einem Berweis, weil es fich aweifellos" um eine öffentliche politische Versammlung gehandelt habe.

Eines

Niedrig, gemein, ekelhaft und verwerflich sind derartige Er. preffungsversuche. Der Boden tönnte ihnen aber durch gesetz geberische Maßnahmen entzogen oder wenigstens erheblich ein­geengt werden. Es liegt, wie schon bei der Beratung des Strafgesetzbuches von medizinischer Seite scharf betont wurde, Gegen Einengung des Begriffs Betriebsunfall". tein Grund für Beibehaltung der gegen homosexuellen Verkehr Der Arbeiter Otto Schw. war am 21. Dezember 1908 im Be- Der Berteidiger Dr. Kurt Rosenfeld wies demgegenüber darauf gesetzbuch will dennoch die Strafvorschriften beibehalten und gar bestehenden Strafvorschriften vor. Der Vorentwurf zum Straf triebe der Firma S. u. B. in Berlin mit noch einem anderen hin, daß der Amtsanwalt keine Tatsachen habe angeben können, die auch den jetzt straffreien Verkehr zwischen weiblichen Personen unter Arbeiter beschäftigt, 4-5 8entner schwere Fäffer zu verlegen. den öffentlichen und politischen Charakter der Versammlung beweisen. Strafe stellen. Aufgabe des fünftigen Strafgesegbuchs muß die Beint aufheben des vierten Fasses tlagte Sch. seinem Mitarbeiter Es stände nicht fest, was Bernstein habe sagen wollen. Das Thema Beseitigung des§ 175 Str.-G.-B. unter Vorsehung von Schutz­plöblich über Schmerzen in der Magengegend und Uebelkeit. Er fonnte nicht mehr weiter arbeiten. Sch. begab sich sofort zum Arzt. allein rehtfertige die Annahme nicht, daß er einen politischen Vor- bestimmungen gegen Verführung Minderjähriger sein. Damit entfielen Der Verteidiger beantragte die Frei auch die übermeisten der niedrigen Erpressungsversuche, über die die Am darauffolgenden Tage wurde Sch. in dem Krantenhaus Bris trag babe halten wollen. aufgenommen. Hier mußte eine Operation des oberen Teils der fprechung der Angeklagten und die Uebernahme der Kosten der Ver- Bresse und die Sriminalstatistit leider recht häufig berichten muß. Der Fortfall der Strafvorschriften würde freilich Erpressungsversuche Leibeshöhle vollzogen werden; dabei wurde ein Durchbruch der teidigung auf die Staatstaffe. auf diesem Gebiete noch nicht völlig tilgen. Denn die Aufdeckung Magenwand infolge eines Geschwürs festgestellt. Das Gericht entsprach dem Antrage des Verteidigers, folcher dem Normalempfinden fremder und widerlicher Betätigungen Ginige Tage nach der Operation ist Sch. verstorben. Die insoweit Die insoweit er Freisprechung beantragte, lehnte es aber würde wahrscheinlich nach wie vor von vielen gefürchtet werden. Witwe führte den Tod ihres Mannes auf das Heben der schweren ab, die Kosten der Verteidigung auf die Staatskaffe zu übernehmen. Die allgemeine Meinung würde aber bald zwischen den Fäffer zurüd. Sie stellte bei der Lagerei Berufsgenossenschaft den Das Thema sei an sich fein politisches und könne nur dann als unglüdlich veranlagten und solchen Personen unterscheiden, die Antrag auf Gewährung der Hinterbliebenenrente. Sie wurde in­erst erworben haben und deffen mit ihrem Anspruch abgewiesen. In der Begründung hieß politisch angesehen werden, wenn der Redner Barallelen zwischen die homosexuelle Neigung sich es: Ein Betriebsunfall im Sinne des Gesetzes, d. h. ein plögliches der englischen und deutschen Verfaffung gezogen und Abänderungen ein Recht auf besondere Schonung nicht befizen. Wer sich vor der abnormes Greignis liegt nicht vor, der mit seinen Folgeerschei- der deutschen Verfassung verlangt hätte. Der Redner habe aber Aufbedung bermeidbarer Handlungen fürchtet, unterlasse sie. Die nungen zum Tode führende Durchbruch des Magengeschwürs viel. feinen Vortrag nicht gehalten und darum könne die Feststellung, daß Aufhebung des§ 175 Str.-G.-B. würde ferner den Zustand beseitigen, daß die Polizeibehörde eine Liste Homosexueller zu führen und da mehr der gewöhnlichen, seit Jahren verrichteten Tätigkeit ohne es sich um eine politische Versammlung gehandelt habe, nicht getroffen durch einen nichts weniger als einwandfreien Einfluß auf diese äußere Veranlassung erfolgt ist." werden. Bur Uebernahme der Verteidigungskosten habe keine Ber Bersonen auszuüben in der Lage ist. Daß eiue folche Liste, auf der Gegen diesen Ablehnungsbescheid legte die Witwe Berufung anlaffung vorgelegen, da die Sache eine sehr einfache und eine Ver- fich Namen bis in sehr hohe Streise hinein befinden, in Berlin beim Schiedsgericht für Arbeiterversicherung Stadtkreis Berlin ein. teidigung zur Klärung der Rechtsfrage nicht notwendig, dazu viel existiert, ist ja vor Jahren im Reichstage unwidersprochen festge­Indessen auch hier wurde sie abgewiesen. Maßgebend für die stellt. Die Zeiten der ungefühnten Eulenburgereien und die leber Zurüdweisung der Berufung war das vertrauensärztliche Gut- mehr das Gericht allein in der Lage und berufen sei. Diese Begründung der Ablehnung des Antrages, die Kosten der treibungen mancher Gegner des§ 175 Str.-G.-B. erleichtern den achten des Herri Dr. E., der sich im wesentlichen auf dem Stand­punkt der Berifsgenossenschaft stellt. Der Sachverständige meint, Berteidigung der Staatstasse aufzubürden, enthält wider willen eine Verfechtern einer strafrechtlichen Bekämpfung des§ 175 ihre daß der Durchbruch des Magengeschwürs ebenso gut beim Niesen, durchaus berechtigte Kritik gegen die Leichtsinnigkeit, mit der un- Stellung. Nichtsdestoweniger ist sie unberechtigt. Daß die Gr pressungsfälle sich naturgemäß gegen vermögende Leute und eine Stuhlleeret usw. erfolgen fann. Ginen Betriebsunfall tönne er begründete anklagen gegen Arbeiter erhoben werden, geht aber auffallend hohe Zahl von Offizieren richtet, fann uns nicht ver nicht anetennen, denn Sch. hat die Arbeit jahrelang verrichtet und trotzdem völlig fehl. Denn sie verletzt den Grundsatz der Billigkeit anlaffen, die ungerechtigkeit und Zwedwidrigkeit des§ 175 nicht zu der Bo fall vereignete sich erst beim Aufrichten des vierten Faffes. und Gerechtigkeit, den wie hier offensichtlich unberechtigt Angeklagten bekämpfen. Das Schiebsgericht schloß sich dieser ärztlichen Aeußerung seines zum mindesten die Kosten der Verteidigung zu ersetzen. Bertauensarztes an. Die Zurückweisung der Berufung wird vom Schedsgericht damit begründet: daß die Arbeit lediglich die Ge

Vermischtes.

Eilenbahnkatastrophe in Ohio .

Legenheitsurfache für den Geschwürdurchbruch der wohl auch Die Rampfesweise eines Unternehmers gegen streifende Arbeiter. ftviejo in Kürze eingetreten wäre gewesen sei. Derartige Im Ottober vorigen Jahres streitten die Fliesenleger der Firma Ragengeschwürdurchbrüche ereignen sich öfters ohne weitere Ver- Schachtsid u. Mellin, weil die Firma eine turz vorher mit den anlassung bei irgend welcher Gelegenheit"." Arbeitern abgeschlossene Vereinbarung wegen Abschaffung des Die Witwe focht das Urteil des Schiedsgerichts im Nekurswege Zwischenmeistersystems nicht inne hielt. Um die Streifenden, be Ein schwerer Eisenbahnunfall ereignete fich Montagnach­an. Das Reichsversicherungsamt beschloß weitere Beweiserhebung sonders die an der Leitung des Streiks stehenden Personen in mittag 25 Meilen südlich von Dayton in Ohio . Dort ist und entschied vor kurzem die Sache zugunsten der Witwe. Von Arbeiterkreisen zu diskreditieren, ließ die Firma Schachtsid u. ein Expreßzug, der auf der Station Sharon( Bennsylvania) ber Arbeitgeberin war eine Auskunft über die Arbeitsverhältnisse Mellin zwei Flugblätter drucken und verbreiten. In diefen Mach- die Geleise wechselte, mit einem Güterzuge zufammengestoßen. eingefordert worden. Die Auskunft bezeichnete die Arbeit bei den werken wird behauptet, die Sprecher und Führer der Streifenden Der Zusammenstoß erfolgte bei voller Fahrt. Der Expreßzug Aus- und Eingängen der Waren als eine schwerere, wie die sonst hätten den Streit veranlaßt, um ihre Kollegen aus der Arbeit zu wurde fast vollständig zersplittert, die Lokomotive fiel einen üblichen Arbeiten. Ferner war von dem dirigierenden Arzt des bringen und sich selbst gute und lohnende Arbeit zu verschaffen; Strantenhauses Briz, Sanitätsrat Dr. Sch., ein ausführliches ärzt sie hätten die Einrichtungen ihrer Organisation in strafwürdiger Abhang hinunter; Maschinenführer und Heizer find tot. Kurz liches Gutachten und endlich ein Obergutachten vom Professor Dr. Weise benutzt, um Rache dafür zu nehmen, daß einige von ihnen nach dem Zusammenstoß gerieten die Wagentrümmer in E. in Berlin über die Frage des ursächlichen Zusammenhanges eine nachgefuchte Wertmeisterstelle bei der Firma nicht erhalten Brand, was das Unglüd noch vergrößerte. Nach den eingefordert worden. Der erkennende Senat begründete sein Urteil hätten und wollten nun als Gemaßregelte von den Arbeitergroschen ersten Meldungen nahm man an, daß über 70 Per­bei der Verfündung etwa in folgender Weise: Der erkennende müßig leben. fonen getötet oder verlegt wurden. Diese Mitteilung Senat hat das Borliegen eines Betriebsunfalles angenommen. Es Waldheim, der als Funktionär des Maurerverbandes mit dem hat sich erfreulicherweise nicht bestätigt. Nach den fann dabei gleichgültig sein, ob der Durchbruch des Geschwürs beim Streit zu tun hatte, und Schneider, der zu den Streifenden ge- neuesten Meldungen beträgt die Zahl der Toten 19, außer­ersten oder vierten Faß erfolgte. Jedenfalls handelt es sich um eine hörte, fühlten sich durch die Behauptungen der Flugblätter getroffen bem find brei Personen tödlich und sechs schwer verletzt worden. behältnismäßig furze Zeit" bei der schweren Arbeit, als der und verklagten die beiden Inhaber der Firma: Mellin, Ernst dem sind drei Personen tödlich und sechs schwer verletzt worden. Durchbruch des Geschivürs erfolgte. Damit ist indessen auch der Schachtfic, sowie den Sohn des letteren, Otto Schachtfid. Die Zahl der Leichtverletten konnte noch nicht genau festge Begriff Betriebsunfall" gewahrt. Auch die Frage des ursächlichen In erster Instanz wurden die drei Angeklagten ohne Beweis stellt werden. Busammenhanges zwischen dem Tode und dem als Betriebsunfall erhebung freigesprochen, weil ihnen das Gericht den Schutz des Aus Hamilton und Dayton wurden sofort Hilfszüge nach anerkannten schweren Heben" ist, nach dem ärztlichen Gutachten 193 zubilligte. Infolge der von den Alägern eingelegten dem Schauplatz der Katastrophe abgesandt. Da die Gegend, § des Sanitätsrats Dr. Sch., dem auch der als Obergutachter gehörte Berufung hatte sich gestern die 9. Strafkammer des Landgerichts I in der sich das Unglück ereignete, ziemlich unbewohnt ist, Professor Dr. E. beigetreten ist, zu bejahen. Die Lagerei Berufs. mit der Sache zu beschäftigen. genossenschaft war daher zur Leistung der Entschädigungspflicht zu Sier erklärten fich die Angeklagten auf Anregung des Vor. fo hatten die Verlegten große Dualen auszustehen, bis ihnen fitenden zu einem Vergleich und zur Abgabe der Erklärung bereit, Hilfe gebracht werden konnte. Die Wagen haben sich voll­Die Witwe ist also, wenn auch spät, doch zu ihrem Recht daß fie die Angaben, welche ihnen aus Arbeiterkreisen zugegangen ständig ineinander geschoben; besonders schwer hat der Speise­gelangt. Das Reichsversicherungsamt hat mit Recht fich gegen die feien, nicht aufrechterhalten tönnen. Rechtsanwalt Wolfgang wagen gelitten, der sich zweimal überschlug und dann einen Einengung des Begriffs Betriebsunfall gewendet. Seine erflärte namens der Kläger , auf diese Form der Erklärung hohen Abhang hinunterroйte.

perurteilen.

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