Friedens' könne niZHZ die Rede fein. EVensoivenig liege Nötigung vor. Kräftige Worte von Arbeitern könnten als„Drohlvorte" nur von verzärtelten Ohren empfunden werden, die von hellhörigen Gendarmen in Furcht gesetzt seien, die Arbeitswilligen allerhöch- slens durch das feige Gebaren ihrer Vorgesetzten und das Ver- halten der Gendarmen. Die Arbeitswilligen seien in der Mehr- zahl zur Fortsetzung der Arbeit bereit gewesen. Ein Vergehen gegen§ 153 der Gewerbeordnung finde keinen Platz. Festgestellt sei nicht, daß die Ausgesperrten eine„Verabredung" zur Erlangung günstiger Lohnverhältnisse getroffen hätten. Selbst wenn die Aus- gesperrten die Arbeitswilligen zur Arbeitseinstellung hätten bewegen wollen, so könne hierin nicht die Bestimmung zur Teilnahme an einer solchen Verabredung erblickt werden. Schließlich könnten sich „ausgesperrte" Arbeiter überhaupt niemals des Vergehens gegen Z 153 G.°O. schuldig machen; denn diese Bestimmung setze dem Wortlaute und dem Sinne nach voraus, daß die Täter überhaupt noch in einem Arbeitsverhältnis ständen, das sie aufzubessern be- gehrten; Ausgesperrte gehörten also nicht hierzu. Der Verteidiger beantragte unter Hinweis darauf, daß eine Bestrafung eine Ver- nichtung des gesetzlich gewährleisteten Koalitionsrechtes sei. die Freisprechung sämtlicher Angeklagten. Das Gericht machte sich die Ausführungen des Verteidigers im wesentlichen zu eigen und sprach die Angeklagten von der Störung des öffentlichen Friedens» Nötigung und Streikvergehens frei. Zwei Angeklagte wurden wegen Beleidigung der Gebrüder Siegheim zu Gefängnisstrafen verurteilt, außerdem erhielten acht Angeklagte kleinere Geldstrafen wegen Ueberschreitung des Bahngleiscs. So endete der gegen die Steinarbeiter unternommene Feldzug mit einer kläglichen Niederlage der Staatsanwaltschaft. Berkennung der Notwehr. Vom Landgerichte Bochum ist am 2g. April der Bergmann August Dellmann wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte in der Neujahrs- nacht in einer Wirtschaft Streit mit mehreren anderen. Diese gingen um 4 Uhr fort, lauerten aber dem Angeklagten auf, bis dieser um 6 Uhr fortgehen wollte. Kaum war er auf der Straße, so näherten sich ihm seine Gegner. D. war der Ansicht, daß sie ihn gemeinschaftlich mißhandeln wollten und gab mit den Worten: „Drei Schritt vom Leibe!" aus seinem Revolver einen Schuß ab. Er traf den Bergmann B. am linken Oberschenkel und verletzte ihn derart, daß er einen Monat arbeitsunfähig war.— In seiner Revision rügte der Angeklagte Verkennung der Putativ-Notwehr. Er habe nur annehmen können, daß Leute, die ihm so hartnäckig auflauerten, ihn mißhandeln wollten.— Der Reichsanwalt beantragte di« Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an ein anderes Gericht. Der Angeklagte habe doch wirklich von den Leuten nichts Gutes erwarten können. Die Strafiammer ge- stehe zu, daß D. sich in Putativ-Notwehr befand, meine aber, ein Schreckschuß würde genügt haben. Zu prüfen sei aber lediglich, ob der Angeklagte sein Vorgehen mit dem Revolver für erforderlich hielt. Daß der Angeklagte auf Leute, die ihm zwei Stunden lang aufgelauert hatten, besondere Rücksicht zu nehmen hätte, könne man nicht gerade behaupten.— Das Reichsgericht hob am Dienstag das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Essen . Ist eine Kegelbahn ein Gebäude? Vom Landgericht Essen (Ruhr) ist am 20. April der Bergmann Paul Urbanski wegen schweren Diebstahls und der Bergmann Hammacher wegen Hehlerei verurteilt worden. U. hat aus einer Kiste, die in einer Kegelbahn stand, mehrere Päckchen Kautabak ent. wendet und sie dem H. gegeben. Auf die nur von U. eingelegte Revision hob am Dienstag das Reichsgericht daS Urteil bezüglich beider Angeklagten auf, weil möglicherweise nur Mundraub vor- liegt, dann aber auch, weil nicht festgestellt ist, daß die Kegelbahn alS ein Gebäude(8 243,2) anzusehen ist. ES ist durchaus anerkennenswert, daß daS Reichsgericht sich in letzter Zeit wiederholt gegen die Einengung des Begriffs„Mund- raub" und gegen die Allsdehnung deS Begriffs»schwerer Dieb- stahl" gewendet hat._ Traumatische Hysterie bei einem SchulmSdche» als Folge vo« Ohrfeigen. Vom Landgerichte Darmstadt ist am 3. März die Lehrerin H. wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amte zu 10l> Mk. Geldstrafe verurteilt worden. Die Schülerin M. hatte der Anweisung der Angeklagten zuwider das auf dem Hofe umherliegende Papier nicht aufgesucht und. zur Rede gestellt, erwidert, ihr Vater habe gesagt, sie solle nicht anderer Leute Dreck aufheben. In ihrer Erregung ver- setzte die Angeklagte ihr mindestens drei kräftige Schläge mit der Hand nach dem Kopfe, während die M. sie mit der Hand abzu- wehren suchte. Die M. lief sofort nach Hause. Unterwegs hatte sie Erbrechen. Zu Haufe stellte die Mutter fest, daß die eine Wange geschwollen war und fünf Fingerabdrücke zeigte. Das Kind erbrach sich wiederholt, war in der Nacht ganz irre und sprang aus dem Bette. Es war drei Wochen lang bettlägerig und konnte zurzeit der Hauptverhandlung die Schule noch nicht wieder besuchen. Es handelt sich um traumatische Hysterie, die durch psychische Beein» flussung in absehbarer Zeit zu beseitigen sein wird. Sie ist die Folge der Schläge.— Die Revision der Angeklagten wurde am Montag vom Reichsgerichte verworfen. Nach dem hessischen Schul» gesetze ist jede Ueberschreitung deS MaßeS elterlichen ZüchtigungS- �chws als strafbare Körperverletzung anzusehen. Da festgestellt ist, daß die Angeklagte die Züchtigung in durchaus unväterlicher Weise vorgenommen hat und daß diese gegen alle vernünftige! Er- ziehung verstoße, so ist die Angeklagte zu blecht verurteilt. dZurden an Preußen nicht durch KompetcnzkonfliktSerhebung schlagende �.ehrer dem Strafrichter entzogen, so würden hunderte von Fallen verhütet, baß Kinder, die der Schule zur Ausbildung ihrer körperlichen Fähigkeiten anvertraut sind, durch Mißhandlung körperlich und geistig verelenden müssen. Wann wird endlich auch im Kultusministerium die an Oesterreich längst betätigte An- sicht durchdringen:-ein~ehrer, der schlägt, ist unfähig zu erziehen." Hus der fraucnbcweguiigo Tie Gcschäftsdame. In den letzten Tagen sind vor dem Berliner Kaufmannsgericht drei Fälle erörtert worden, die ein äußerst bezeichnendes Licht auf das unwürdige Abhängigkeitsverhältnis der Ladenproletarierinnen gegenüber ihrem Chef werfen. ES dürfte angebracht fein, auf das Wort Proletarierinnen hier besonderes Gewicht zu legen, denn nicht gu wenige junge Arbeitertöchlter gibt es, die unter dem Gewerbe des .GeschäftsftSuleinS" sich etwas außerordentlich Ideales vorstellen. obgleich das Monatsgehalt fast in den meisten Fällen niedriger ist. als da» eines Dienstmädchens. In dem einen Falle wurde eine Ver- kauferin von ihrem Chef deshalb Knall und Fall entlassen, weil sie sich zu„ausschweifend" kleidete. Der Chef nahm an, daß sie bei ihrem Monatsgehalt von 90 M. sich nicht eine nach seinen Begriffen luxuriöse Kleidung leisten könne. Auf die Klage der entlassenen Lerka»'f«in billigte das Kaufmannsgericht dieser daS Restgehalt zu. iiur den Alltagsmenschen mag die Affäre damit zu seiner Zu- friedenheit erledigt sein, für einen aufgeklärten Arbeiter ist sie das im Begriffe semer Töchter nicht. Ist eS nicht schon überaus bezeichnend, daß der maßregelungs. lustige Chef überhaupt hoffen konnte, vor dem Kaufmannsgericht zu seinen Gunsten entschieden zu sehen? Angenommen, die Ver» käuferin hätte wirklich eine Garderobe getragen, die über ihre finan. ziellen Verhältnisse hmauSgegangen wäre, so ist doch damit noch lange nicht der Verdacht des unsittlichen Lebenswandels begründet. Sie konnte ja einen ehrlichen Verkehr haben und von diesem ein kostbares Garderobenstück geschenkt erhalten haben Weit trauriger als die Beschränktheit eines solchen Chef» scheint uns aber die Praxis Hl KwpKSMjsgeriAtzt. Dikles hgt erst nach umfAlsMex Beweisaufnahme festgestellt, daß die Mutter beS Mädchens das Kleid selbst angefertigt und die Hutfasson nicht mehr als 4 M. gelostet hat. Ja, was wäre geworden, wenn dieser Nachweis nicht gelungen wäre und in der Tat die Kleidungsstücke einen verhältnismäßig hohen Wert repräsentiert hätten? Wäre dann die Verkäuferin unschuldigerweise um das ihr zustehende Restgehalt gekommen? Und was noch viel schlimmer ist, wäre sie des unreellen Einkommens „überführt", kurzum, sie wäre als eine Hure gebrandmarkt gewesen. Man schaudere nicht; denn das ist doch die logische Konsequenz, die aus einer solchen Beweisaufnahme und der sich auf diese stützende Spruchpraxis folgt. Das ist einfach ein ganz unhaltbarer Zustand. gegen den selbst im Interesse der guten Sitten eingeschritten werden müßte. Die ungeheuerlichsten Möglichkeiten sind ja bei einer solchen Judikatur gegeben. Im zweiten Falle hatte eine verheiratete Angestellte Kuchen gegessen; nach der Ansicht deS Chefs zu viel. Als dieser sie owch nach dem Einkommen ihres Mannes ausfragen wollte, sagte sie dem Chef, statt ihn glatt abzuweisen, die Unwahrheit. Das hätte sie nicht tun sollen. Für den Ausgang der Sache hatte es aber keine Bedenken. Auch hier fand vor dem Kauftnannsgericht eine um- fangreiche Beweisaufnahme statt. Deren Ergebnis war, daß die Entlassene täglich nicht mehr als für 15 Pfennig Kuchen verzehrt hätte. Auch hier verurteilte das Gericht den komischen Chef zur Zahlung des Nestgehaltes. Wäre vielleicht festgestellt worden, daß die Entlassene an manchen Tagen für 30 oder 50 Pfennig gegessen hätte, so wäre hier, wo es sich um eine verheiratete Frau handelte, die doch mit vom Einkommen ihres Mannes lebt, dieselbe Konsequenz wie oben eingetreten, bloß»wch mit der Hinzufügung, daß vielleicht gar noch der Mann, der seine Frau als Zeuge herauszureden sucht, als— Zuhälter, bei dem kaufmannsgerichtlich„festgestellten" un- sittlichen Lebenswandel angesehen worden wäre. Es ergeben sich also aus einem solchen Gebaren dieses Gerichts die glanzvollsten Perspektiven. Man sollte doch meinen, daß, wenn nicht sichere Anzeichen eines schlechten Lebenswandels vorliegen, der Chef sich hüten sollte, zu solchen Mätzchen zu greifen. Viel schlimmer aber ist es, daß das KaufmannSgericht bei solchen, durch nichts gerecht- fertigten Anschuldigungen in eine Beweisaufnahme eintritt. Im dritten Falle wurde jemand beschuldigt, die Registrierkasse nicht richtig gehandhabt zu haben, was auch zutraf, indem einmal ein größerer und einmal ein kleinerer Betrag durch die Ungeschick- lichkeit der Kassiererin angezeigt wurde, zuletzt sich aber die wirk- liche Summe ausglich. Es mag zugegeben werden, daß bei einem solchen wiederholten Vorkommnis der Chef mißtrauisch werden kann. Aber wir möchten hier auf einen anderen unwürdigen Mißstand hinweisen, unter dem die Berliner Verkäuferinnen in den Fleischereien. Bäckereien und Butterhandlungen zu leiden haben. In diesen Geschäften müssen fast überall die Verkäuferinnen ihr Portemonnaie abgeben! Wollen sie abends oder des Sonntags ausgehen oder benötigen sie eines Kleidungsstückes und dergleichen, so müssen sie sich das Portemonnaie vom Chef dazu aus- bitten und nachher wieder zurückgeben. Dieser Brauch wird gepflegt, um Unredlichkeiten deS Personals vorzubeugen. Eine andere Mög- lichkeit der Kontrolle hat der Chef angeblich nicht, auch da nicht, wo Registrierkassen vorhanden sind. Bemerkt nun dieser, daß seine An- gestellte irgend einen Einkauf gemacht hat, ohne von ihm das Porte- monnaie erbeten zu haben, dann ist sie geliefert. Es beginnt ein Kreuzverhör unter Hinzuziehung oder auch bloßer Androhung der Polizei, Entlassung, gerichtlicher Auseinandersetzung usw. Solche Fälle kommen in Berlin täglich vor. Man wird staunen, aber uns sind Fälle bekannt, wo deshalb, weil am Montag morgen bei der Verkäuferin der Rest einer Tafel Schokolade, oder ein verwelktes Veilchensträußchen, oder ein Straßen» bahnbillett bemerkt wurde, ohne daß sie sich, was ihr immer peinlich war, daS Portemonnaie erbeten hatte— die Unkosten beim Sonn- tagSauSflug bestritt ihr Bräutigam— die Exekution begann. Begreiflicherweise weigert sich das Mädchen oft zu sagen, daß ihr Bräutigam die kleinen Auslagen beglich, denn das könnte ja wieder die genannten Perspektiven des„unsittlichen" Lebenswandels vor das Tribunal rufen, und gibt sie es notgedrungen zu, dann wird der Bräutigam als Zeuge usw. belästigt. Man sieht also, welche Zustände unter dem„freien Arbeits- Verhältnis" innerhalb der Verkäuferinnenbranche in Berlin Herr- schen. Sie sind genau so beschämend, unwürdig und drückend, ja vielleicht noch mehr beim Dienstmädchen! Das sollten die Ge- schäftsproletarierinnen einsehen und ihren einzigen Hort nur in dem von dem verderblichen Standesdünkel freien Zentralverbande sehen. Auch für diesen bleibt hier ein schweres Stück Arbeit gegen die Spruchpraxis der KaufmannSgerichte zu tun übrig. Leseabende. Mariendorf . Besonderer Umstände halber findet dieser Lese- abend am Freitag, den 15. d. Mts. bei LucaS, Königstraße 14, abends 8 Uhr, statt. Steglitz . Freitag, den 15. Juli, abends Uhr: Frauenleseabend bei Rohmann. Vortrag des Genossen Stadtv. Thurow über: „Die Armen- und Waisenpflege". Der Vorstand. Versammlungen— Veranstaltungen. Rummelsburg . Ausflug nach Baumschulenweg am 20. Juli, morgens WO Uhr. Treffpunkt bei Blume. Im Lokal deS Ge- Nossen Erbe nachmittags 3 Uhr Kaffeekochen. Vermischtes. Sräbeben in 8üddeutrd>land und Cirol. Ein wellenförmiger Erdstoß von drei Minuten Dauer wurde Mittwoch vormittag 9°/« Uhr in Garmisch-Partenkirchen verspürt. Durch das Klirren der Fensterscheiben und das Erzittern der Möbel wurden vielfach die Leute in Schrecken versetzt und liefen ins Freie. Der Meteorologe auf der Zugspitze hat den Erdstoß ebenfalls beobachtet. Sein HauS erzitterte wie bei heftigem Sturme. Auch in Oberammergau wurde der Erdstoß verspürt. In München wurde das Erdbeben in mehreren Teilen der Stadt verspürt. Wie die dortige Erdbebenstation mitteilt, arbeitete der Seismograph sehr stark; er verzeichnete die erste Er- schütterung um 9 Uhr 32 Min. 37 Sek., die stärkste Erschütterung 9 Uhr 82 Min. 51 Sek. Der Herd des Erdbebens ist vermut- lich in Tirol zu suchen. DaS Erdbeben wurde in vielen Häusern an dem Schwanken der Möbel verspürt. In einigen Schulen wurde ein plötzliches Schwanken der Schultafeln und Wandkarten beobachtet. Besonders stark machte sich das Erdbeben in der Gegend des Gärtnerplatz-TheaterS bemerkbar. Im Schulhause an der Klenze- straße hörte man, besonders in den oberen Stockwerken, ein starkes Donnern und Poltern. Die Mädchen liefen laut schreiend aus den Lehrzimmern. In den Kellerräumcn der Schule zeigten sich Nisse. Auch der große Nathausbau war starker Erschütterung aus- gesetzt. Im großen städtischen Bibliotheksaal schwankten die hohen mit Tausenden von Büchern belegten Wandregale in bedenklicher Weise. Anfänglich herrschte der Glaube vor, eS hätte«ine Explosion stattgefunden. Die Leute liefe« vielfach zusammen, um die Ursache der Erschütterung zu erfahren. Seitdem dt« Erb» bebenstation in München besteht, ist ein derartige? Erdbeben hier nicht wahrgenommen worden. Auch an anderen Orten Ober- und Nieder-Bayerns sowie der Oberpfalz , wie in Landshut , Rosen« heim und Regensburg , ist am Vormittag ein Erdbeben verspürt worden. In Innsbruck hat der Erdstoß mehrere Sekunden angedauert. Die zweite Erschütterung dauerte fünf Minuten und war von dumpfem Rollen begleitet; sie war sehr stark fühlbar, die Leute verließen vielfach fluchtartig ihre Häuser. Bilder fielen von den Wänden, Türen sprangen auf und Fensterscheiben gingen mehrfach in Trümmer. Am stärksten war der Erb- stoß im Oberinntal. In Nassereith und Silz stürzten mehrere Zimmerdecken und Schornsteine ein, mehrere Häuser zeigen klaffsnde Mauersprünge. Die Bevölkerung von Silz wurde von panikartigem Schrecken erfaßt. Vierfacher Mord. Eine schwere Bluttat verübte gestern früh 4 Uhr in Helm« st e d t bei Braunschweig der Grünwarenhändler Hermann Seelen- b e r g. Er erschoß seine Frau. zwei seiner Kinder und sich selbst, nachdem er noch drei Kinder so schwer verletzt hatte, daß sie in das Krankenhaus Marienberg übergeführt werden mußten. An ihrem Aufkomnaen wird gezweifelt. Die Motive der Tat find in Nahrungs- sorgen zu suchen. Seelenberg , der früher eine gutgehende Bäckerei besaß, aber in Konkurs geriet, hatte schon öfter geäußert, er werde bei Geldmangel sich und seine Familie erschießen. Nach einem neueren Telegramm aus Helmstedt find von den nach dem Krankenhaus geschafften drei schwer verletzten Kindern bereits zwei gestorben. Das dritte Kind liegt hoffnungslos danieder. Schweres Eisenbahnunglück in Kalifornien . In der Nähe der Station Metz(Kalifonaien) ist gestern ein Exprcßzng der Southern Pacific Bahn aus bisher noch unbekannten Ursachen entgleist. Da der Zug sich in voller Fahrt befand, ist daS Unglück sehr groß. Der Unfall ereignete sich in einer Kurve; Maschine und Tender stürzten einen steilen Abhang hinunter, die ersten beiden Wagen schoben sich vollständig ineinander, während die übrigen umstürzten und den Abhang hinabrollten. Die Wagen sind vollkommen zerstört. Im ganzen sind S Personen getötet und einige 30 mehr oder minder schwer verletzt worden. Bluttat eines Wahnsinnigen. In der Nähe von Eisenbrod in Böhmen warf ein Mann im Wahnsinn sein jüngstes Kind in einen Topf mit siedendem Wasser, tötete ein zweites Kind dnrch Fußtritte, erwürgte seine herbeieilende Mutter und spaltete seinem Pater mit einem Beil de» Kopf. Erst nach einiger Zeit gelang es, den Wahn- sinnigen zu überwältigen und in die Irrenanstalt zu Kos- manoS zu schaffen. Zwei größere Kinder hatten sich noch rechtzestig verstecken können. Nach einer Meldung aus Budapest hat der Gutsbesitzer Horvath in Beed bei Oedenburg wegen finanzieller Schwierig- ketten seine Frau, seinen Schwager, den evangelischen Pfarrer Karsay und sich selbst erschossen. Kleine Notizen. Automobilunfälle. Bei B i s s e n d o r f ereignete fich gestern ein schwerer Automobilunfall, wobei der Buchdruckereibesitzer Moehle und der Buchhalter Rahe aus Bünde i. Wests. umS Leben kamen.— An der Straßenkreuzung bei Turnau ist ein Automobil mit einem Geschäftswagen zusammengestoßen. Das Automobil wurde in den Straßengraben geschleudert, der Chauffeur und dessen Braut, die sich in dem Automobil befand, wurden lebensgefährlich verletzt, während der Besitzer des Geschäftswagens mit leichteren Verletzungrn davonkam. Ein Cholrrafall im Schwarzen Meer. Auf einem im Schwarze» Meer befindlichen deutschen Schiffe soll ein Chjolerafall kon» statiert worden sein. Großfeuer aus Malta . Nach telegraphischen Meldungen aus Malta brach in den Futlerschuppen des TrainS der britischen Truppen ein verheerendes Feuer aus, dessen man noch gestern abend Herr geworden ist. Viele Militärpersonen und Zivilisten wurden verletzt. Opfer seines Berufs. Der Marinetaucher Duve in Kiel wurde während semer Beschäftigung unter Wasser ohnmächtig und ertrank. Ein Kupplernest aufgehoben. Die Besitzerin des Triester Hotels .Zur Stadt Wien ", ihr Geschäftsführer sowie der Portier deS Hotels wurden wegen Gelegenheitsmacherei verhastet. Ebenso wurden mehrere Mädchen im Alter von 13 bis 24 Jahren in Haft ge- nommen. Selbstmord im Eisenbahnzug. Gestern wurde in dem um 1 Uhr 32 Min. aus Dortmund in Gelsenkirchen eingetroffenen Zuge in einem Abteil zweiter Klasse die Leiche eines erschossenen ManneS aufgefunden. Aus einem bei dem Toten vorgefundenen Briefe geht hervor, daß Selbstmord vorliegt. Ein Hauptmann unter Bormundschaft. DaS Amtsgericht Hamm (Westfalen ) hat den Hauptmann Möllenhoff unter Vormundschaft seines Bruders gestellt. Wie erinnerlich, ist Hauptmann a. D. Möllenhoff kürzlich vom Schwurgericht in Bochum wegen Körper» Verletzung mit Todeserfolg bezw. versuchten Totschlages, begangen an seinem Pächter August Jürgens und dessen Bruder, zu 3'/, Jähret» Gefängnis verurteilt worden. Der Brand in Cauipbclltown. Die Stadt Campbelltown im Norden von Neu-Braunschweig ist, wie gemeldet, durch eine Feuers- brunst vollständig zerstört worden. DaS Feuer kam nachmittags in den Fabriken von Richard zum Ausbruch. Die Flammen griffen sehr schnell um sich und wurden durch einen heftigen Nordwestwind be- günstigt. Bald stand das Zentrum der Stadt in Brand, der die königliche Bank und die Bank von Neu-Schottland , zwei Kirchen, das Hospital, drei Fabriken, die Oper und einige Magazine zer- störte. DaS Feuer dehnte sich bald über eine Strecke von sieben Kilometer aus. Ein großer Teil der obdachlosen Einwohner der entlang der Eisenbahnlinie gelegenen Stadt wurde von den Eisen- bahnzügen aufgenommen und nach den nächstgelegenen Städte» transportiert. Die Hitze in Amerika hält an. Zwar ist sie um wenige Grad gesunken, doch da sie immerhin noch 85 Grad Celsius beträgt fordert sie täglich neue Opfer. Während der letzten 24 Stunden sind allein 12 Personen vom Hitzschlag befallen worden und ge» storben. Auch die Zahl der am Hitzschlag Erkrankten ist groß. Balkoneinsturz. Bei einer kirchlichen Feier in Sand in TauferS stürzte nach einer Meldung aus Innsbruck , infolge von Ueberlaftung ein HauSbal.kon ein, auf dein sich 20 Personen befanden. Alle wurden verletzt, an dem Aufkommen von zweien wird gezweifelt. Touristenunglück. Aus der B i r n I ü ck e sind einige Touristen, die sich im Neuschnee verirrt hatten, in eine Eisrinne gestürzt. Ein tcäulein Zenig und ein Herr Anton Pesch, beide aus Berlin und anS Rieder aus Wien sind schwer, zwei andere leicht verletzt. Eie wurden alle von ihren Begleitern nach Kasem gebracht. KrUkKssUn der Redahtfon. «. K. SS. Nein.— A. S. 10. Für die Zelt Ihrer ArbeUSloflgkeit wnnen Sie bei der Steuerdeputation Erlaß der Steuer beantragen.— A.<3. 100. 1. Ja. 2. 18 Jahre. 3. Ebenso lange.— Szalwickt Tegel . Nein. — H. 27. Die Frau soll fich unter Darlegung des Sachverhalts an den österreichischen Konsul wenden mit der Bitte, die amerikanische Gesandtschast um Nachjorjchungc»«ach du» Ausenthalt des Mlmnes zu ersuchen.—>
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