bete, daß der Angeklagte so schwer Teidend fet, daß er sich zuleht| frug und schlug ihn an dem Kopf der hohen Obrigkeit entzwei., Flugapparates in Mariemont darf nicht länger als zwei Stunden nur noch an Krüden habe fortbringen können. Die eigentliche Ur- Weil aber bei diesem Verfahren nicht bloß der Maßkrug, sondern bauern. Mehrere Bewerber haben sich bereits einschreiben lassen. fache seines rheumatischen Leidens sei, daß der Angeklagte in Ves auch der bürgermeisterliche Kopf ziemlich stark mitgenommen Zu den Bilzvergiftungen in Lünen . In Lünen ( Westfalen ) nezuela, als auf dem Schiffe Feuer ausgebrochen war, im Hemd worden war, mußte der Michel vor dem Schöffengericht erscheinen. starb nunmehr auch die Frau des Maurers Blum an PilzLängere Zeit im Wasser habe stehen müssen. Verschiedene Tropen- Als der Herr Amtsrichter ihn fragte, warum er denn den Herrn vergiftung. Sämtliche 5 Familienmitglieder hatten Knollenblätterfranfheiten, wie Typhus und Fieber in Verbindung mit Erzessen Bürgermeister so hätt zug'richt, da sagte der Pfarrmeßner, das schwamm gegessen. in Altohol und Zigarettenrauchen und ferner der Genuß von Col. Gauze wär halt nur a Biergaudi gewesen. Dieser Auffassung 7 Gebäude niedergebrannt. In Stubelow bei Schwerin chicinpräparaten, um die Schmerzen zu stillen, hätten den Angeklag- konnte sich indes das Gericht nicht anschließen. Der Herr Pfarr- wurden 7 Gebäude durch Feuer vernichtet. Einer der Besizer wird ten zu einem psychisch und physisch völlig minderwertigen Menschen meßner muß nun wegen der Beleidigung und der schweren Körper- bermißt. Er ist wahrscheinlich in den Flammen umgekommen. gemacht, dessen Widerstandsfähigkeit soweit herabgefeßt sei, daß berlegung 90 M. dem Herrn Fiskus opfern, wenn er es nicht vorman von einer bollfommenen moralischen Minderwertigkeit sprechen zieht, die Sache abzusiken. fönne. Der zweite Sachverständige, der praktische Arzt Dr. Friedmann, bezeichnete den Angeklagten als eine törperliche und geistige Ruine. Die Verhandlung endete mit der Berurteilung des Angeklagten wegen Untreue in drei Fällen und Unterschlagung in einem Falle zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahre.
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von einem Jahr AO
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Vermischtes.
Von einem Sandkasten totgedrückt. In der Eisengießerei von Fries in Sachsenhausen a. M. wurde an einem 80 Zentner schweren Sandkasten eine neue Aufzugstette befestigt. Schon bei dem ersten Aufzug riß die Kette entzwei, so daß der Kasten auf den Arbeiter Grumm aus Bischofsheim herabstürzte, der mit einem Kollegen den Behälter hochgezogen hatte. Der Berunglückte starb bald nach feiner Einlieferung im Krankenhause.
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Wafferstands- Nachrichten
Kriegsspielerei zur Belebung der Scdanfeier. Dieser patriotische Klimbim, der seit einigen Jahren in den rückAmtlicher Marktbericht der städtischen Marktballen Direktion über ständigsten Winkeln Ostpreußen durch" staatserhaltende Marktlage: Fleisch: Elemente" eifrig gefördert wird, hat bereits wiederholt bedauerliche den Großhandel in den Zentral- Marftballen. gebraucht wird, Zufuhr start, Geschäft ruhig, Preise für Kalb- und Schweinefleisch an Unglücksfälle herbeigeführt, ohne daß die Behörden daran denken, ziehend, sonst unverändert. Bild: Bufuhr genügend, Geschäft lebhaft, dagegen einzuschreiten. Ueber einen der neuesten Fälle lasen wir in Breije gut. Geflügel: Zufuhr in Gänsen reichlich, sonst genügend, Seichäft ruhig, Preise zum Teil befriedigend. einigen Provinzzeitungen fürzlich folgendes: Fische: Zufuhr etwas Es handelt sich um ein Kriegsspiel, das die Bewohner reichlicher, Geschäft schleppend, Breise fast unverändert. Butter und Saje: Geschäft ruhig, Breife unverändert. Gemüse, Obst und zweier Nachbardörfer bei Goldap , Kerichten und Bod- Südfrüchte: Zufuhr reichlich, Geschäft schleppend, Preise unwesentlich schwingten alljährlich zur Sedanfeier abhielten. So geschah dies verändert. auch am 12. September v. J. Die Kerschter stellten die Franzosen , die Bodschwingfer die Deutschen dar. An dem Kriegsspiel beteiligten sich nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene; so z. B. " kämpfte" auf der Seite der Franzosen auch der Besizersohn Kapust aus Kerschten. In einem Taltessel kam es zum Zus sammenstoß. Auch Goldaper Schulkinder mit ihren Fahnen nahmen diesmal teil. Plötzlich sprang Kapust auf eins der Kinder zu und wollte ihm die Fahne entreißen. R. Hatte nicht gesicherte Gewehr in der einen geladene und Hand. Der Schuhmacher Friedrich Hilpert aus Goldap , der unter anderen auch als Zuschauer dem Kriegsspiel beiwohnte, rief dem K. zu, er möge dem Kinde doch die Fahne lassen. K. drehte sich gleich nach Hilpert um und kam mit dem Gewehr auf ihn zugelaufen. H. wollte fliehen, S. Holte ihn aber ein und stieß ihm die Mündung des Gewehrs mit aller Kraft in die Seite. Der Schuß ging los,. fant getroffen zu sammen. H. wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, starb aber schon am nächsten Tage infolge der Schußverletzung; er war ettva 45 Jahre alt und Familienbater."
Grober Unfug. Wie dort, wohin das Auge der Oeffentlichkeit selten blickt, Anflagen zustande kommen, wie die Amtsgewalt dafür bot cine von dem Bürgermeister und Amtsanwalt in Erms leben ( Kreis Mansfeld) inszenierte Haupt- und Staatsaktion ein interessantes Schulbeispiel. In der Angelegenheit wurde am 20. Juli vor dem Schöffengericht in Ermsleben verhandelt. Der auf dem Gebiete reichsverbändlerischer Sozialistenbekämpfung schon wiederholt erfolgreiche Bürgermeister- Amtsanwalt Sümpte ist sein Name hatte eine auf Verübung von groben Unfug lautende Antiage fabriziert, die 8 Genossen auf die Anlagebank brachte. Drei von ihnen sollen groben Unfug durch Verbreitung eines Boytottflugblattes verübt haben; 4 Mann waren des Vergehens angeElagt, weil sie Boykottposten gestanden hätten; der 8. Angeklagte, Genoffe Wagner, war beschuldigt, durch Mißbrauch seines Anfehens, durch Gewaltandrohung die 7 anderen Angeklagten zu Ser Verübung des groben Unfugs veranlaßt zu haben. Die Vorgeschichte des Sümpte- Feldzuges ist kurz folgende: Durch Uebergang des bisher von unseren Genossen benutten Lokals in anderen Befiz waren sie als Partei völlig obdachlos geworden. Der Besiztwechsel war gewissermaßen behördlich erzwungen worden, weil dem Inhaber mit Hinweis darauf, daß die Sozialdemokraten das Lokal benutzen würden, die Erteilung der vollen Konzession verweigert wurde. Unsere Genossen versuchten nun, ein anderes Lokal sür Versammlungen zu erlangen. Sie sprachen darum den Inhaber des Lokals zur Stadt Berlin " an. Dieser lehnte ab, obwohl er schon verschiedentlich Festlichkeiten hatte abhalten laffen, auch zu Bersammlungen sein Lokal zur Verfügung zu stellen. Durch ein Flugblatt, das nicht öffentlich, sondern von Haus zu Haus" verbreitet wurde, gaben unsere Genossen der Bevölkerung die Tatsachen bekannt, wobei die Meinung und Erwartung ausgesprochen wurde, daß die Arbeiter das in Betracht kommende Lokal in 8utunft auch nicht mehr als Verkehrslokal benuten würden. Weiter hieß es in dem Blatte:„ Auch die Geschäftsleute, die zum größten Teile Arbeiterfundschaft haben, werden auf unserer Seite stehen. Sie werden sich sagen, daß sie schon aus Anstand gegen ihre Arbeitertundschaft nicht in einem Lokale verkehren können, wo man den Arbeitern keine Gleichberechtigung gewährt..." Was ergab nun die Verhandlung? Die Genossen Krause, Schähler und Buchmann hatten die Blätter, die fie in ihrer Beitungsabholeſtelle vorgefunden, mitgenommen und verbreitet. Das leugnete niemand. Die Genossen Geisler, Kaul, Apel und Hungoband waren dann in der Nähe des Lokals Stadt Berlin " gesehen worden, als dort ein Kriegervereinsfest gefeiert wurde. 6 Belastungszeugen marschierten auf: 1 Polizist, 1 Gendarm und 4 Zivilzeugen, die alle bekundeten, an dem in Betracht kommenden Abend Leute in der Nähe des betreffenden Lokals gesehen zu haben. Einzelne Zeugen konnten auch einzelne der Angeklagten wiedererkennen, aber auf die eingehenden Fragen an die Zeugen, ob die Angeklagten, oder die Leute, die sie gesehen, irgendwelche Aeußerungen getan, oder irgendetwas unter nommen hätten, um sie oder andere von dem Besuche des Lokals abzuhalten, mußten sie ausnahmslos mit einem unbedingten ,, Nein!" antworten. Auch bekundeten alle, daß sie in keiner Weise fich belästigt gefühlt hätten; erst im Lokal hätten sie gehört, die Beute fungierten als Boykottposten. Und feiner der Zeugen wußte auch nur einen Umstand anzuführen, der darauf hindeutete, daß der Angeklagte Wagner die Flugblattverbreitung oder das angebliche Boykottstehen veranlaßt habe. Nach dem Ergebnis dieser Beweisaufnahme durfte man gespannt darauf sein, wie der Bürgermeister Amtsanwalt es begründen werde, den Genossen Wagner mit einem Strafbefehl, wegen Mißbrauch seines Ansehens usw., belästigt, ihn auf die Anklagebant gebracht zu haben. Und was geschah? Der Süter des Rechts erklärte, daß er leider(!) die Anklage gegen Wagner müsse fallen lassen; er lönne nur Freisprechung beantragen. Wegen Verübung groben Unfugs beantrage er für die 7 übrigen Angeklagten je 30 M. Geldstrafe, eventuell 10 Tage Saft. Der Verteidiger des Genoffen Wagner, Dr. Müller- Quedlinburg , erklärte, er könne dem Amtsanwalt nicht den Vorwurf ersparen, in leicht finniger Weise eine Anklage erhoben zu haben. Wenn er einen Etrafbefehl erlaffe wegen Rädelsführerschaft und Gewalttätigkeit, dann müsse er doch irgendwelchen Grund dafür haben; das aus rein subjektivem Ermessen zu tun, sei doch mindestens leichtsinnig. Chas rakteristisch für die Auffassung des Amtsanwalts sei auch seine Bemerkung, daß er leider die Anklage nicht aufrecht erhalten könne. Von einem groben Unfug fönne keine Rede sein; das Flugblatt sei durchaus mäßig gehalten und vertrete berechtigte Interessen. Solche Abfuhr mußte sich der Stratege in mißglüdten Sozialistenvernichtereien als Vertreter der objektivsten Behörde der Welt" gefallen lassen! Das Gericht glaubte in dem oben zitierten Passus des Flugblattes das Kriterium des groben Unfugs erblicken zu können, weshalb die Verbreiter in Strafe zu nehmen seien. Es erkannte für die drei in Betracht kommenden Angeklagten auf je 10 Mark Geldstrafe; die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen. Den Antrag des Verteidigers auf Uebernahme der dem Angeklagten Wagner erwachsenen Kosten lehnte das Gericht ganz ungerechtertreise ab. Die Verurteilten werden hoffentlich gegen das Urteil Berufung anmelden, denn es ist unhaltbar; durch den Inhalt eines Flugblattes fann grober Unfug nicht berübt werden. Der ausgezeichnete Bürgermeister- Amtsanwalt dürfte der Partei noch manchen agitatorischen Dienst leisten, wiewohl in der Erhebung der völlig grundlosen Anklage grober Unfug im strafrechtlichen Sinne nicht liegt. Uebrigens: Weshalb ist wegen der Begründung der Ronzeffionsverweigerung kein gerichtliches Verfahren anhängig ge
macht?
Die Biergaudi" des Pfarrmeßners.
Der Pfarrmeßner Michael Wildmoser in Untermenzing wollte am 25. April, dem St. Markustage, dem Heiligen zu Ehren fich auch einmal einen vergnügten Tag machen. Er ging deshalb in bie Wirtschaft und zechte so wacker darauf los, daß er bald gehörig einen fißen hatte". Da tam das Oberhaupt des Dorfes, der Bürgermeister Josef Schmid, dem der Michel schon lange nicht grün war, in die Wirtschaft. Es dauerte nicht lange, da ging das Sticheln zwischen den beiden guten Freunden los. Der Wildmoser rief dem Bürgermeister u. a. zu: Was wärst denn Du, wenn wir Anno 1904 net unser Kircha hätt'n renovieren lassen, nachat hättst halt a nig!" Das schlug dem Faß den Boden aus. Der Bürgermeister ging auf Wildmofer zu, faßte ihn vorn an seiner Jade und jepte ihn das nieder auf die Bant. Darauf nahm der Wildmoser feinen MaßBerantwortlicher Petateur Richerd Parth, Berlin . Für den
das
Vor der Straffammer in 2 yd hatte sich Anfang dieses Monats der große Sedan held, Besizersohn Kapust wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Er wurde zu sechs Monaten Gefängnis berurteilt.
Wenn unsere Parteigenossen in Ostpreußen auf einer großen Wiese der sonstigem freien Platz eine Versammlung unter freiem. Himmel abhalten wollen, wird ihnen hierzu die polizeiliche Ge nehmigung versagt mit der unbewiesenen Begründung, daß Gefahr für die öffentliche Sicherheit " zu befürchten sei. Diese Seriegsspiele, die tatsächlich wiederholt die öffentliche Sicherheit gefährdet haben, werden nach wie vor in dem Rechtsstaate Preußen nicht nur geduldet, sondern auch behördlicherseits noch gefördert.
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Erfolgreiche Kühnheit einer Fabrikarbeiterin. Rom , 19. Juli. ( Eig. Ber.) In Verola , Prov. Brescia , geriet eine Seidenspinnerei in Brand. Durch einen Kurzschluß verursacht, ergriff das Feuer alle Maschinenräume, ehe die Feuerwehr zur Stelle war. Es war mitten in der Nacht, und oberhalb der Maschinenräume schliefen mehr als 100 Arbeiterinnen. Die Treppen waren schon verbrannt und die Rufe der Unglücklichen wurden von leider von den Telegrammen verschwiegen wird, sprang von der der Menge nicht einmal vernommen. Eine Arbeiterin, deren Name ateiten Etage herab, wobei fie so glüdlich war, fich nur leicht zu verlegen. Dann schleppte sie selbst eine Leiter herbei und half alle ihre Gefährtinnen beim Herabsteigen. Durch diese entschlossene Tat ist tein Menschenleben zu betlagen. 500 Arbeiterinnen find arbeitslos.
die
Der Provinzial des Kapuzinerordens für Desterreich- Ungarn hat, wie die Wiener N. Fr. Presse" meldet, im Auftrage des Papstes an sämtliche Klöster des Drdens in Desterreich- Ungarn ein Rundschreiben gerichtet, in welchem die Ordensangehörigen aufgefordert werden, zu den alten ſtrengen Ordensregeln zurückzukehren, die im Laufe der letzten Zeit zum großen Teil außer Uebung gekommen find. Für Angehörigen des Drdens bedeutet diese Verfügung eine um fo schärfere Maßnahme, als bie meisten von ihnen in milderer Handhabung der Ordensregeln aufgezogen worden sind. Nach den strengen Ordensregeln dürfen die Kapuziner teinen Hut tragen, teine Schuhe, sondern lediglich die Lodenfutte, die mit einem Strid um die Taille zugeschnürt wird. Sie dürfen weiter teine Leibwäsche tragen, dürfen nicht im Bette schlafen, sondern haben als Lagerstätte zwei Bretter zu benußen, die mit einer einfachen Koze überdeckt sind. Sie dürfen sich ferner weder baden noch waschen und müssen sich den Bart wild wachsen lassen. Das Haupthaar wird ihnen abrasiert und nur ein fchmaler Strana Haare wird stehen gelaffen. Da die Wiedereinführung der alten, strengen Ordensregeln in Kreisen der Ordensangehörigen sehr schwer empfunden wird, soll ein Ausweg dadurch gefunden werden, daß lediglich die neu eintretenden Novizen den Strengen Regeln unterworfen werden. Der Kapuziner - Drden hat in feinen 57 Ordensprovinzen in Desterreich über 700 Klöster mit rund 10 000 Mitgliedern. Er leitet über 600 000 Tertiarier( angegliederte Laien). Die Kapuziner. find ein Zweig des Franziskaner Ordens , der unter allen Stongregationen die ftrengste Regel hat. Mönchen darstellender Bettelorden konstituiert. 9 als extremer, das Proletariat unter den Eine ähnliche Reform durch Wiedereinführung der alten strengen Ordensregel follte vor einigen Jahren im Benediktiner Drden durchgeführt werden und begegnete damals in den großen Benediktiner - Stiften Desterreichs derartig starkem Widerstande, daß in diesen Stiften von der Durchführung dieser Reform Umgang genommen wurde." Diese Verfügung des Drdensprovinzials hat unter den in Ungarn ansässigen Kapuzinern große Erregung hervorgerufen. In der fäffiger Mitglieder des Kapuziner - Ordens stattfinden, in der über die nächsten Zeit wird eine Versammlung jämtlicher in Ungarn anweiteren gemeinsam zu ergreifenden Schritte beraten werden soll.
Der Drden wurde 1529
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Kleine Notizen.
Doppelfelbstmord. Aus Golm bei Potsdam wird gemeldet: Gestern abend wurden in einem Graben beim hiesigen Sägewer! die Leichen des 20jährigen Hilfstelegraphenarbeiters Ernst Häuchler und des 19jährigen Dienstmäd chens Marie Edeling, beide aus Golm, aufgefunden. Die beiden Selbstmörder haben sich wegen unglücklicher Liebe ertränkt.
Eine Tollwutepidemie in einer füditalienischen Provinz. Die Tribuna" erfährt aus Lecce, daß in dieser Provinz nicht weniger als 200 Personen von tollen Hunden gebissen wurden. Das erste Auftreten der schrecklichen Krankheit datiert vom September vorigen Jahres. Damals biß ein wutkranker Hund sechzig hunde, von denen zwanzig nicht getötet werden konnten. Jetzt schreitet man zu Massenvergiftungen der herumstreichenden Hunde durch Strychnin.
10 000 Franks für einen Flug von Brüssel nach Mariemont und zurüd. Der Brüsseler Großindustrielle Marocque hat einen Preis von 10 000 Frants gestiftet für denjenigen Aviatiker, welcher als erster den Flug Brüffel- Mariemont und zurück ausführt. Der Preis muß bis zum 15. Auguft gewonnen werden. Der Aufenthalt des Injeratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin , Drud u, Verlag: Vorwärts
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182
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Fall.
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Unterpegel.
Neze, Bordamm Ibe, Leitmeriz
Dresden Barby Magdeburg
)+ bedeutet Wuchs,
198
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Freie Jugendorganisation Steglitz und Umgegend.
Unseren Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Kollege Fritz Maschke plöglich verstorben ist.
288/5
Er war uns ein lieber Freund und Berater in seiner dreijährigen schweren Tätigkeit als 1.Borsigender in der Berliner Drganisation.
Ehre seinem Andenken!
Sozialdemokrat. Wahlverein Rixdorf.
Am 19. b. Mts. verstarb plöt lich unser Mitglied
Fritz Maschke
( 1. Bezirk.) Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute Freitag, nachmittags 4 Uhr, bort der Halle des neuen Rig dorfer Friedhofes, Mariendorfer Weg, aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht 235/8 Der Vorstand.
Allen Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß meine liebe Frau
am
Minerva Schaumann
am
geb. Otto 19. Juli nach langem, schwerem Leiden verschieden ist. Die Beerdigung findet Sonnabend, den 23. Juli, nachm. 2 Uhr, von der Halle des Moabiter Krankenhauses nach dem Bentral- Friedhof in Friedrichsfelde 476
statt. Die trauernden Hinterbliebenen August Schaumann.
Filiale
Todes- Anzeige. Den Mitgliedern geben wir hiermit befannt, daß die Kollegin,
Frau M. Schaumann
am 19. Juli cr. im Alter von 51 Jahren verstorben ist.
Ehre ihrem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 23. Juli cr., nachm. 4 Uhr, auf dem Friedhof zu Friedrichsfelde statt. 163/10
Die Ortsverwaltung.
Todes- Anzeige. Am 19. Juli verschied nach Tangem, schwerem Leiden meine innigstgeliebte Frau, unsere gute Mutter, Tante, Schwester und Schwägerin
Martha Barlösius
geb. Huft
im 39. Lebensjahre.
Die trauernden Hinterbliebenen Georg Barlösius nebst Kindern.
Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 23. Juli, nachm. 3 Uhr, von der Leichenhalle des städtischen Friedhofs in Friedrichs felde aus statt.
2522
Sozialdemokratischer Wahlverein
für den
Fischerstraße 7.
Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Sonntag, den 24. Juli, nachmittags 5 Uhr, von der Leichenhalle der Hedwigs- Gemeinde in Reinidendorf, Berliner Str. 24/28, aus ftatt. 208/3 Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
Sozialdemokratisch. Wahlverein
für den
4. Berliner Reichstagswahlkreis.
Köpenicker Viertel. ( Bezirk 212, Teil II.) Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unsere Genossin
Frau Henriette Möbus
Faldensteinstraße 34 geftorben ist.
Ehre ihrem Andenken!
Die Beerdigung findet am Sonnabend, den 23. Juli, nachmittags 4, Uhr, von der Halle des Bentral- Friedhofes in Friedrichs. felde aus statt.
Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand,
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes
Friedrich Schultz
sage ich den Inhabern der Firma Gehrs& Co., dem Meister der Ab. teilung der Maschinenformer, den Kollegen der Firma Gehrs& Co., den Genossen des 217. Wahlbezirks, dem Wahlverein für den 4. Berliner Reichstags Wahlkreis, bem Metallarbeiter Berband, der Wagenbauer Staffe, Bezirk 17, bem Sparberetn " Blühe", den Sängern, insbesondere dem Genoffen Brandenburg für den herzlichen Nachruf und allen Verwandten und Bekannten meinen beften Dant.
Die trauernden Hinterbliebenen. Wwe. Schultz nebst Kindern. Dr. Simmel
Spezial- Arzt
für Haut- und Harnleiden. dicht am
10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4
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