r. 171. 27. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Gerichts- Zeitung.
Rautionsschwindel.
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In blinder Eifersucht
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Sonntag, 24. Juli 1910.
eidlich bekundet wurde. Hinzu kam noch die Tatsache, daß seit Die Schreibereien an den Oberst waren sicherlich unschön und jener Beit die Beraubungen der Patete aufgehört haben. Das überflüssig. Als nicht minder unschön dürfte aber die Erhebung Gericht nahm eine versuchte Unterschlagung an und erkannte auf des nach dem Gesez dem Hauptmann zustehenden Einwandes sein, 1 Monat Gefängnis. daß auch ein anderer mit dem Mädchen, mit dem er häufig sehr intim zusammen war, Budenzauber" getrieben habe. Ein Mädchen Wegen vollendeten und versuchten Betruges in zahlreichen mit ihrem Kinde unter diesen Umständen ohne jede Unterstützung Fällen hatte sich vor der 2. Ferienstraffammer des Landgerichts II hat sich der Schuhmacher Wilhelm Müller eines Messerattentats laffen, mag Allensteiner Offiziersempfinden ebenso sehr entsprechen, zu Berlin der Kaufmann Mundwis zu verantworten. Die Brüder schuldig gemacht, welches ihn gestern vor den Strafrichter führte. als die Verurteilung des Mädchens, das so hohe" Budenzauber". Louis und Karl Baar vertreiben hier in Form einer Gesellschaft Der Angeklagte unterhielt ein Verhältnis mit einer Frau Soff- Steuer hat entrichten müssen, dem gesunden Rechtsempfinden wider. mit beschränkter Haftung einen Patentartikel. Louis Baar forderte mann, die von ihrem Manne getrennt lebt. Am 23. Mai d. J. spricht. eines Tages den Angeklagten auf, ihn zu besuchen. Der Besuch suchte die H. den in der Wendenstraße wohnhaften Händler Brüller, schloß mit einer Uebereinkunft zwischen Louis Baar und dem An- für den sie die Wäsche wusch, auf, um sich von diesem ihr Waschgeld Dürfen Tanzluftbarkeiten in der Nacht vom ersten zum zweiten Weihnachtstage stattfinden? geklagten. Danach sollte dieser zum Nußen der Gesellschaft mit zu holen. Von Eifersucht geplagt, schlich ihr der Angeflagte nach, Die Verordnung des Brandenburger Oberpräsidenten über befchränkter Haftung der Haufierhandel in Groß- Berlin organi- in der Meinung, daß sie ihm untreu sei. Als er die H. in der fieren. Zu diesem Zwede sollten zunächst in den verschiedensten Stellerwohnung des B. verschwinden sah, glaubte er diesen Verdacht die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage vom 21. März Stadtteilen Filialen errichtet werden. Die Mittel zur Errichtung bestätigt. Er machte nunmehr vor dem Hause einen Mordsspektakel, 1905 bestimmt, gleich den in anderen Provinzen erlassenen Verderselben sollten die anzustellenden Filialleiter in Gestalt von flopfte gegen die Scheiben und schrie: der„ Ghebrecher" solle einmal frommungsverordnungen, daß Tanzlustbarkeiten und ähnliche LustKautionen hergeben. Die einzelne Staution war auf 350 M. be- herauskommen. Als B. schließlich auch auf die Straße tam, um barkeiten, auch solche geschlossener Gesellschaften, an Sonntagen messen worden Von den Kautionen sollte vorerst die Ware bezahlt zu sehen, was es gabe, fiel der Eifersüchtige sofort über ihn her. und den zweiten Feiertagen der großen Feste nicht vor 3 Uhr werden, welche die Gesellschaft mit beschränkter Haftung bezw. Es entstand eine wüste Rauferei, bei der Müller plößlich ein nachmittags beginnen dürfen(§ 11). Für die ersten Feiertage der Louis Baar liefern würde. Auf Betreiben des Angeklagten, der Meffer hervorzog und wie toll auf B. einstach, bis dieser aus großen Feste, sowie für Bußtag, Totensonntag usw. sind sie über. feine Kanzlei in den Geschäftsräumen der Gesellschaft mit be- mehreren tiefen Wunden blutend, zu Boden sant. Der recht erheblich haupt verboten(§ 12). Wegen Uebertretung der Vorschriften war schränkter Haftung errichtet und sein Firmaschild neben der G. m. verlegte B. mußte sofort nach der Unfallstation und von dort in Baersch aus Mühlenbed angeklagt worden. Es hatte bei b.. angebracht hatte, wurden mun unter allerlei Bersprechungen das Krankenhaus geschafft werden, wo er mehrere Wochen danieder. ihm ein geschlossenes Stiftungsfest des Theatervereins Fidelitas" zahlreiche Filialleiter aus den minderbegüterten Kreisen der lag. Der Staatsanwalt beantragte gegen den Angeklagten eine am ersten Weihnachtsfeiertage stattgefunden. Bis 12 Uhr nachts Arbeiter, der Lohndiener und der Handwerker gewonnen. Die Leule Gefängnisstrafe von 6 Monaten. Das Gericht ging jedoch, mit dauerte eine Theateraufführung. Dann wurde noch einige Stun erhielten aber weder eine Filiale, noch Gehalt; dagegen wurde Rüdsicht darauf, daß gegen Messerhelden mit aller Schärfe vor den getanzt. Das Landgericht sprach den Angeklagten frei, Louis Baar auf leichte Weise zwei größere Posten Ware gegen gegangen werden müsse, über den Antrag des Staatsanwalts hinaus also am zweiten Feiertage, und somit nicht unter das Verbot für weil das Tanzvergnügen erst nach 12 Uhr nachts begonnen habe, Barzahlung los. Als der Schwindel von einem der Geschädigten und erkannte auf 10 Monate Gefängnis. aufgedeckt wurde, waren die Kautionen nicht mehr vorhanden, sie den ersten Feiertag falle, während andererseits die Bestimmung maren berwässert worden. Der Angeklagte behauptete in der über die Sonntage und zweiten Feiertage( Beginn nicht vor 3 Uhr Berhandlung, daß er das Opfer des Louis Baar sei. Dieser habe deren Beginn die Festlichkeit längst beendet gewesen sei. nachmittags) nur die Zeit des Gottesdienstes schüßen wolle, bei ihn zu dem Schwindel gedrängt, weil er feine Geschäfte gemacht und in finanzieller Hinsicht sich auch völlig festgefahren hätte. Der Angeflagte wurde mit Rücksicht auf sein gemeingefährliches Treiben au 2 Jahren Gefängnis verurteilt und seine Berhaftung angeordnet. Beraubungen von Boftpaketen
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Allensteiner„ Budenzauber".
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beschäftigte fürzlich die Potsdamer Straflammer. Die damals 23jährige Verkäuferin Leopolda Strehlau war im Jahre 1905 in Allenstein tätig. Dort trat der damalige Oberleutnant Willi Schmack, und berurteilte den Angeklagten zu der nied. Das Kammergericht hob jezt das Urteil auf jest Hauptmann in Sensburg , zu ihr in intime Beziehungen. Im rigsten Geldstrafe. Solche Vorschriften über die äußere Jahre 1907 siedelte die Str. nach Nowawes über. Bald darauf Heilighaltung der Sonn- und Feiertage, wie die erwähnten, feien schentte sie einer Tochter das Leben. Dann verlobte sie sich mit rechtsgültig. Sie fänden in den alten preußischen Provinzen ihre dem Bureaugehilfen Wilhem Groger in Nowawes . Als Vater ihres Rechtsstüße in der Kabinettsorder vom 7. Februar 1837 und in auf dem Anhalter Bahnhofe lagen einer Anklage wegen Unter- Kindes bezeichnete sie den Hauptmann Willi Schmack. Groger den neueren Landesteilen im Gesez vom 9. Mai 1892, betreffend schlagung im Amte zugrunde, die gestern den Postschaffner Karl schrieb im Einverständnis mit seiner Braut an den Hauptmann die äußere Heilighaltung der Sonn- und Feiertage. Die zwed. Runite bor die 4. Ferienstraftammer des Landgerichts I führte. und forderte ihn auf, Unterstübungsgelder für das Kind zu zahlen, mäßigkeit der Vorschriften habe der Richter nicht nachzuprüfen. Seit einiger Beit liefen auf dem Batetpostamt Anhalter Bahnhof anderenfalls er die Geschichte" dem Regiment und der Braut des Uebrigens gäbe es auch gute Gründe dafür. Man brauche hin zahlreiche Beschwerden darüber ein, daß Batete zum Teil ihres Schm. unterbreiten werde. Der Brief blieb jedoch unbeantwortet. In sichtlich der Vorschrift über den Beginn jener Luftbarkeiten an Inhaltes beraubt worden waren. Es waren dies zumeist sogenannte zwischen hatte sich der schwebende Alimentationsprozeß zugunsten Sonntagen und zweiten Feiertagen nur an die Frühmessen der Soldatenpakete, in welchen manche Minna" und" Auguste" ihrem des Hauptmanns erledigt, da er sich auf das 8eugnis eines Ratholiten zu denken. Der Vorderrichter habe die Bestimmungen in der Ferne weilenden Schahz außer den üblichen Leberwürsten Beutnants berufen konnte, der befchwor, daß er in der falsch ausgelegt. Nach ihm sei nach 12 Uhr nachts, beim Beginn und Schinten fleinere Geldbeträge zufchidten. Zumeist waren diese fraglichen Beit mit der Str. gelegentlich eines Buben- des Tanges, der erste Feiertag beendet gewesen. Dann handele es Geldbeträge bei der Ankunft der Patete zum größten Leibwefen der aaubers" gleichfalls intim verkehrt habe. Ein zweiter Brief, sich aber um den zweiten Feiertag, an welchem bor 3 Uhr nach Musketiere oder Kanoniere spurlos verschwunden. Die amtlichen der mit gefährlichen Enthüllungen" drohte, hatte denselben Erfolg. mittags mit dem Tanz nicht hätte begonnen werden dürfen. Wollte Baufzettel, die in derartigen Fällen, erlassen werden, führten zu Jebt schrieb Groger an den Kommandeur des Regiments in Allen- man aber fagen, der zweite Feiertag habe in den ersten Stun der Feststellung, daß die Beraubung der Batete schon in Berlin ſtein, dem er mitteilte, daß er die beiden Offiziere wegen straf den nach 12 Uhr nachts noch nicht begonnen gehabt, dann müßten vorgenommen sein mußte. Der Verdacht der Täterschaft fiel auf barer und entehrender Handlungen anzeigen müffe. Die Antwort diese Stunden noch zum ersten Feiertage gezählt werden. Es sei den Angeklagten Kuntte, der in den Bahnpoftwagen auf dem An- auf diesen Brief war eine verantwortliche Vernehmung Grogers undenkbar, daß ein Tag beendet gewesen wäre, der folgende Tag Halter Bahnhofe tätig war. Eines Abends beobachtete ein mit der und später die Anklageerhebung gegen Groger und Strehlau wegen aber noch nicht begonnen hätte. Der Angeklagte müsse deshalb Untersuchung betrauter Oberpostschaffner den Angeklagten, wie Erpressungsverfuchs und verleumderischer Beleidigung. In der auf Grund der Berordnung verurteilt werden. biefer in einem Bahnpoftwagen die Umhüllung eines Patetes ent- Verhandlung fam zur Sprache, daß die Angeklagte Strehlau dem fernte und in dem Inhalt herumwühlte. Der Angeklagte wurde Oberleutnant Geschente im Werte von 10 M. gemacht hatte, und daß hierbei überrascht, wobei es sich ergab, daß. fämtliche eingegan. fie diese nicht zurückerhalten hat. Das Urteil ging dahin, daß genen Soldatenpakete nicht, wie üblich, einsortiert, sondern besonders Groger der versuchten Erpreffung und der verleumderischen Begelegt hatte, um fie anscheinend später ebenfalls auf ihren Inhalt leidigung in drei Fällen, und die Angeklagte Strehlau der ber Bu prüfen. Der Angeklagte beftritt ganz entschieden, jenes Patet fuchten Erpressung in einem Fall schuldig befunden wurde. Groger geöffnet und durchsucht zu haben, während dies von dem Oberpost- wurde zu 6 Monaten, und die Angeklagte Strehlau zu 1 Monat fchaffner und einem von diesem hinzugezogenen zweiten Zeugen Gefängnis verurteilt.
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Da Ihr Stahlbrannen meiner Frau gegen Hämorrhoidenlelden und nervöse Schwäche gute Dienste geleistet, fann ich nicht umbin, Ihnen hierfür meinen herzlichen Dank auszusprechen, und werde nicht verfehlen, Sie bei meinen Verwandten und Bekannten wärmstens au empfehlen.
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Ich bestätige hierdurch aus elgenom Ermessen sehr gern, dass mir der Berliner Stahlbrunnen vorzügliche Dienste geleistet hat, Ich trank Flaschen, und haben mich dieselben in der Zelt der Wechseljahre vollständig von hochgradiger Nervosität, Gelenkrheumatismus and Ischlas gebeilt. Ich bin nach Ihrem Brunnen so gesund wie ich selten war und bitte Sie, dies zum Wokle der Menschheit zu veröffentlichen. Borhagen Rummelsburg , Beamtenhaus, 27. Oftober 1909. Fran Amtsgerichtefekretär Ida Klenow.
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