Rixdorf. Aus der letzten Sitzung der Gemeindevertretung heben wir den Antrag des Genossen Schröder hervor, die Planirungsarbeitcn behufs Erweiterung des Gemeinde-Begräbniß- Platzes direkt an Arbeiter unter Leitung eines Vorarbeiters zu vergeben und lieber den Arbeitern etwas höhere Löhne zu zahlen, als einem Schachtmeister die Ausführung zu übertragen. Die bürgerliche Majorität war jedoch für diesen Antrag nicht zu ge- Winnen, sondern beschloß, die bestehende Kommisston zu bevoll- mächtigen, die Arbeiten nach ihrem Ermessen ausführen zu lassen.— Mit Rücksicht ans die zahlreichen Vertragsverletzungen, die sich die Charlottenburger Wasserwerke bisher haben zu Schulden kommen lassen, beschloß die Vertretung, die genannte Gesellschaft aufzufordern, innerhalb der vertragsniäßigen Frist— sechs Monate!!— Vorkehrungen zu treffen, welche in Zukunft sowohl den Wassermangel wie die Ungenießbarkeit des Wassers aufheben. Andernfalls sähe die Gemeinde auf grund der Ver- trags-Bestimmungen denselben für gelöst an. Die Heiligkeit deS EigeuthumS. Der Bericht über die Pfändung des Sarges für die Frau des Lokomotivführers Epangenberg könnte vielleicht den Jrrthum zulassen, als handle es sich um eine Schuld des Herrn Spangenberg, wegen deren die Pfändung stattfand. Herr Sp. hatte den Sarg bestellt und be- zahlt, und auf dem Transport nach seiner Wohnung pfändete ihn der Gerichtsvollzieher Malinowski wegen einer Schuld des betreffenden Tischlermeisters.— Herr Spaugenberg sah sich ge- nöthigt, sofort einen anderen Sarg zu beschaffen, den er infolge der Verlegenheit, in die er gebracht war, noch lbeurer bezahlen mußtet Schon Tages vorher hatte die Leiche auf Geheiß des Arztes fortgeschafft werden sollen und nur mit Mühe erlangte der Gatte einen Ausschub von 24 Stunden. Herr Sp. wird die Sache weiter verfolgen und seine Schadensersatz-Ansprüche geltend machen. Es dürste bisher unerhört sein, daß den Leid- tragenden der bezahlte Sarg wegen der Schuld des Lieferanten weggenommen wird.— Abgestürzt von einem Gerüst ist gestern Morgen der 24 Jahre alte Arbeiter Georg Reimann aus der Rüdersdorferstraße. Um neun Uhr war er damit beschäftigt, an dem Hause Jahnstr. S in Höhe des vierten Stockes eine Stangeurüstung abzubrechen. Hierbei verlor er das Gleichgewicht und stürzte auf die Straße. Der Tod trat sofort ein; die Leiche wurde dem Schauhause zu- geführt. Vom Trapez abgestürzt ist am Sonntag Abend gegen Vslv Uhr in dem Vergnügungslokal„Feldschlößchen" Müller- straße 142 der Luft- und Trapezkünstler Fredetli. Als der Artist auf dem etwa 10 Meter hohen Trapez stehend das Seil in schaukelnde Bewegung setzte, verlor er das Gleichgewicht und stürzte, da ein Sicherheitsnetz nicht angebracht war, auf den mit Kies bedeckten Erdboden. F. erlitt dabei erhebliche Verletzungen im Gesicht, sowie auch anscheinend innere Schäden; er wurde mittels Droschke nach seiner in der Nähe des obengenannten Nestaurants belegenen Wohnung geschafft. Im Polizeibericht vom 22. d. M. befindet sich eine Notiz, nach welcher ein Maurerlehrling aus dem Lokal Gräfestr. 4a gewaltsam entfernt wurde, bei welcher Gelegenheit er sich so schwere innere Verletzungen zuzog, daß er nach dem Kranken- hause am Urban überführt werden mußte. Dieser Vorfall trug sich nicht im Hause Gräfestr. 4a, sondern Gräfestr. 40 zu. Dem Wirth aus dem Hause Gräfestr. S sind durch die falsche Ver- offentlichung allerlei Unzuträglichkeiten erwachsen, weil die Nummern>— 4 in der Gräfestraße noch garnicht bebaut sind. Es nah»» daher bis jetzt jeder an, daß sich das Borlommniß im Hause Nr. 5 zugetragen haben müsse. Ei»» eigenartiger Leicheufuud ist gestern Morgen um ßVa Uhr durch den Kielerstr. 18 wohnenden Schisser Schreiber im Humboldthafen gemacht worden. Er landete einen etwa bS Jahre alten Mann, der erst ganz kurze Zeit im Waffer ge- legen haben kann und nur mit einem das Zeichen R. W. 4 tragenden Oberhemd, einem blauen Beinkleid und Stiefeln an- pethan war. Der Tobte hat einen graugemischten Vollbart. Merkwürdig ist, daß um den Hals des Leichnams eine Zucker- schnür saß, sodaß die Möglichkeit eines Verbrechens nicht aus- geschloffen erscheint. Andererseits ist die Annahme zulässig, daß der Verstorbene Gründe hatte, einen Selbstmord als unwahr- scheinlich hinzustellen, dagegen den Verdacht zu erregen, es könne eine sremde Hand im Spiele sein. Tie Möglichkeit, daß er zuerst einen Selbstmord durch Erhängen versucht habe, ist gänzlich von der Hand zu weisen, da sonst die Schnur eine zerrissene Stelle zeigen müßte. Der bisher noch dunkle Vorfall wird vielleicht nach Feststellung der bisher unbekannt gebliebenen Persönlichkeit nähere Aufklärung finden. Selbstmordversuch in einem Hotel. Am Sonnabend Abend betrat ein Mann den Gasthof zum grünen Baum in der Krausenstraße, um daselbst Unterkommen zu finden. Am nächsten Morgen wurde er vermißt und in seinem Zimmer in einer großen Blutlache aufgefunden. Er hatte sich mit einem Nasirmesser in selbstmörderischer Absicht den Hals durchschnitten, war aber noch am Leben und wurde mittels Kopp'schen Krankenwagens der Charitee eingeliefert. Nach dem Ergebniß der dort vorgenommenen ärztlichen Untersuchung ist der Schnitt mit solcher Kraft geführt worden, daß auch der Kehlkopf mit durchschnitten wurde, und dem Schwerverletzten eine silberne Kanüle eingesetzt werden mußte, um zunächst den sofortigen Eintritt des Todes zu verhindern. Trotzdem ist sehr zweifelhaft, ob eine Wiederherstellung erzielt werden kann. Aus vorgefundenen Papieren ist ersichtlich, daß es sich um den Hilfsarbeiter beim Magistrat Wilhelm Jesse handelt, ver im Jahre 1661 in Berlin geboren wurde. Näheres über die Verhältnisse hat sich bei der völligen Bernehmungsunsähigleit des Kranken bisher nicht feststellen lassen. Von einem Hunde arg zerfleischt wurde dieser Tage der I2jährige Sohn des Gastwirths Reikowski in Britz . Auf dem Grundstück Dorsstraße 2 spielten mehrere Kinder, darunter auch der genannte Knabe. Ein anderer Junge machte sich nun daraus ein Vergnügen, den au der Kette liegenden bissigen Hofhund des Eigenthüincrs Fittig fortgesetzt zu necken. Unter den Sprüngen des wüthenden Thiercs riß die Kette und der Hund stürzte sich sofort auf den in der Nähe stehenden Knaben Reikowski, dem er die Beine derart zerfleischte, daß der bedauernswerlhe Knabe jetzt schwerkrank darniederliegt. Verschtvuudeues Kind. Im benachbarten Britz ist seit Freitag Nachmittag der vierjährige Knabe Karl Braun spurlos verschwunden. Derselbe hatte kurz zuvor noch auf dem Grund- stücke Rudowerstraße 29 gespielt. Alle Nachforschungen nach dem verbleib des Kindes waren bisher fruchtlos. Polizeibericht. Am 24. d. M. Vormittags stürzte«in im Hause Alle Jakobstr. 123 beschäftigter Arbeiter aus dem ersten Stock aus den Bürgersteig hinab und erlitt eine» Schädelbruch. Er wurde nach der Charitee gebracht.— Vor den» Hause Wiesenstr. 33 wurde ein zwei Jahre alter Knabe von einem Vierwagen überfahren und verstarb auf der Stelle.— Nachmittags wurde die Feuerwehr nach der Lessingbrücke gerufen, wo ein Pfahl, anscheinend durch Funken aus de» dort verkehrenden Dampfern, in Brand geralhen war. — Am 25. d. M. Mittags brachte sich ein Mann in einem Gast- Hofe mehrere Verletzungen am Halse und am Handgelenk bei, so daß er nach der Charitee gebracht werde» mußte.— Im Hause Linienstr. 199 b stürzte Nachmittags ein neunjähriges Mädchen beim Spielen über das Treppengeländer aus dem dritten Stock auf den Flur hinab und erlitt außer mehreren Quetschungen anscheinend so schwere innere Verletzungen, daß seine Ueber- sührung nach dem St. Hedwigs-Krankenhaule erforderlich wurde. — Ein Trehorgelspieler sprang in. der Trunkenheit von der Moabiter Brücke in die Spree, wurde jedoch noch lebend aus dem Wasser gezogen und nach dem Krankenhause Moabit gebracht. — Am 26. d. M. Morgens wurde im Humboldthafen die Leiche eines etwa 50 Jahre alten Mannes angeschwemmt.-- Im Lause des Tages fanden vier Brände statt. Gevirklks�eikuttg. Der MajestätsbeleidigungS-Prozest gegen den Zivil- ingenieur v. Gerlach und dessen Ehefrau Therese, geb. Koch, fand gestern vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I statt. Den Vorsitz führte Landgerichtsdireklor Schmidt, die Anklagebehorde vertrat Staatsanwalt Oppermann, die Verlheidigung führten die Rechtsanwälte Dr. Haase und Unger. Die Verhandlung fand bei verschlossenen Thüren, die Urlheilsverkündigung dagegen in öffentlicher Sitzung statt. Der Vorsitzende' führte im Wesentlichen folgendes aus: Die Anklage beruhe im Wesentlichen aus der Aussage der Zeugin Braun. Es sei nun durchaus kein Beweggrund zu finden, wes- halb diese völlig intakte Zeugin, eine gebildete Dame, einen Meineid leisten solle, um die Angeklagten zu verderben. Die Zeugin habe die Anzeige auch nicht erstattet, sondern stehe der Einleitung des Verfahrens völlig fern. Das Gericht habe der Zeugin völligen Glauben schenken und damit die Schuld der Ehefrau v. Gerlach für erwiesen achten müssen. Was nun die in Frage kommende Aeußerung der Angeklagten v. Gerlach be- treffe, so enthalte dieselbe eine so schamlose und ungeheuerliche Ehrenkrünkung des Königlichen Hauses, wie sie dem Gerichtshose in seiner bisherigen Praxis noch nicht vorgekommen sei. Er- schwelend falle ins Gewicht, daß die Angeklagte als Tochter eines Professors eine gute Erziehung genossen, daß sie durch ihre Verheirathung dem Adelsstande angehöre und sich rühme, in Beziehungen zum Hose zu stehen. Die Angeklagte fei zu zwei Jahren G e s ä n g n i ß verurtheilt worden; die Strafe würde noch weit hoher ausgefallen fein, wenn nicht zu gunsten der An- geklagten angenommen worden wäre, daß sie sich vielleicht nicht der vollen Tragweite ihrer abscheulichen Verleumdungen klar gewesen. In Betreff des Ehemannes von Gerlach habe der Ge- richtshof beschlossen, die Verhandlung gegen ihn auszusetzen, da Zweifel darüber angeregt worden seien, ob er völlig geistes- gesund sei. Er solle nach dieser Richtung hin durch den Medizinal- rath Dr. Long einer Untersuchung unterworfen werden. Die Augeklagte Ehefrau von Gerlach ist bei der Höhe der gegen sie erkannten Strafe sofort in Hast genommen worden. Ein Nnarchistenprozest beschäftigte gestern wiederum die siebente Strafkammer des Landgerichts I . Auf der Anklagebank befanden sich fünf Personen, die sich offen zum Anarchismus be- kannten, der Zigarrenmacher Paul Hermann, der Stuckateur Wilhelm Grünberg, der Schankwirth Oskar Witzle, der Schlosser Wilhelm Wiese und der Maurer August Witte. Sie waren der Aufreizung zu Eewaltthätigkeiten beschuldigt. Am 11. November v. I. fand im Lokale„Königsbank" in der Großen Frankfurlerstraße eine von Anarchisten und Sozialdemo- traten besuchte Versammlung statt, die von einem Anarchisten einberufen worden war. Auf der Tagesordnung stand die Dis- kussion über die Frage:„Warum sind am 11. November 1891 die fünf Anarchisten in Chikago erhängt worden?" Sämmtliche Angeklagte traten in dieser Versammlung als Redner auf. Zu- nächst führte der Angeklagte Hermann aus. daß es keineswegs erwiesen fei, daß es Anarchisten waren, die gelegentlich eines Tumultes in Chikago eine Bombe unter die Polizisten warfen, wodurch sieben derselben getodtet und eine große Menge anderer Personen verletzt wurden. Die fünf Anarchisten seien Opfer der Verhältnisse geworden, sie seien für ihre lieber- zeugung in den Tod gegangen und deshalb ehrenwerlhe Männer. Der Angeklagte soll dann für die Propaganda der That eingetreten sein. Der Angeklagte Grünberg soll ebenfalls Ausführungen aufreizenden Inhalts gemacht haben,„jeder einzelne müsse so be- lehrt werden, daß er wisse, wohin er gehöre, wenn es heiße, die heutige Gesellschaft aufzuhedea". In ähnlichen Ausführungen sollen sich die übrigen drei Angeklagten ergangen sein und be- sonders der Angeklagte Witzke soll den Opsermulh der fünf hin- gerichteten Anarchisten im Gegensatze zu der Feigheit der Sozial- demokraten gepriesen haben.— Die Angeschutvigten machten den Einwand, baß ihre Reden eine viel gemäßigtere Fär- bung hatten als in der bruchweise herausgezogenen Wiedergabe in der Anklageschrist. Staatsanwalt v. Jaroczewski hielt es für zweifellos, daß die Reden sümmtlicher Angeklagten eine aufreizende Tendenz hatten. Bei der Gemein- gesährlichkeit dieser Handlungsweise sei eine empfindliche Strafe geboten, er beantrage gegen den Angeklagten Hermann sechs Monate, gegen die übrigen Angeklagten je vier Monate Gefängniß. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Mühsam 1 wies auf mehrere Widersprüche hin, welche sich zwischen den Notizen, die der überwachende Polizeilieutenant verlesen und dem von demselben zwei Tage später verfaßten Bericht befanden, er hielt eine Verurtheilung der Angeklagten auf grund dieses Belastungs- Materials nicht für angängig und beantragte Freisprechung. Der Gerichtshof verurtheilte»ur die Angeklagten Hermann, Grünberg und Wiese und zwar die beiden ersteren zu je vier, den Letzteren zu drei Monaten Gefängniß. Witzke und Witte wurden freigesprochen. Wegen TtraffenraubeS ist gestern der 34 Jahre alte„Ar- bester" Paul Gustav Krause von dem Schwurgericht des Landgerichts II zu acht Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Ehr- vertust verurtheilt worden. Am 23. März d. I. wurde die 63 Jahre alte Frau Marie Nohrlcder aus dem Wege zwischen Sadoioa und Ostend von Krause überfallen, der ihr das Taschen- messer mit den Worten„Geld oder—" an den Hals setzte. Als Frau R. Miene machte, uin Hilfe zu rufen, wurde sie durch die Drohung:„Ruhig oder durch", die Krause aus das angesetzte Messer bezog, zun, Schweigen gezivungen. Sie gab ihre 72 M. enthaltende Börse. Ter Thäter, der von dem Fischerei- desitzer Pietsch ans Köpenick vergeblich verfolgt wurde, entkam nach Berlin , wo er sich von dem Raube zunächst einen neuen Anzug beschaffte, dann aber in Gastwirth- schasten durch Geldausgaben verdächtig machte, so daß feine Festnahme erfolgte. Die vor Schrecken krank geworden» Neber- saltene ist noch nicht wiederhergestellt und mußte in den Gerichts- saal geführt werden. Krause hat außer vielen anderen Strafen schon vier Jahre Zuchthaus wegen Diebstahls erlitten, ist über- Haupt seit dem Jahre 1830 nur wenig auf freiem Fuße gewesen. Seine letzte Zuchthausstrafe hatte er im Mai v. I. verbüßt. Er hatte sich seitdem dem Vogelsang zugewandt und will zu diesen, Zwecke auf einer Brücke gestanden haben, als ihm die alte Frau in die Hände lies und die Raubgier in ihm wachrief. AlS„Näuberhauptmann Cassini" stand heute der I9jährige Lederarbeiter Karl viudolf H e n n i g vor dem Schwur- gericht hiesigen Landgerichts I unter der Anklage der Erpressung, der Bedrohung und des wiederholten Diebstahls. Die Thaten dieses fungen Burschen sind so ungeheuerlich, daß, wenn er in den freundlichen Gefilden der Rauberromantik lebte, er alle Aussicht hätte, den Ruhm des chrenwerthen Athanas und anderer Helden seines gleichen zu verdunkeln. Am 13. Januar dieses Jahres erhielt der Schneidermeister Wölsel einen freundlichen Schreibebricf, dessen Inhalt etwa wie folgt lautete:„Bringen Sie am Montag, 16. d. M., Abends 9 Uhr, zur zweiten Brücke vor dem Schlesischen Thore die Summe von 300 M., sonst sind Sie acht Tage später eine Leiche! Unterstehen Sie sich nicht, der Polizei Mittheilung von diesem Briefe zu machen, sonst geht es Ihnen schlecht! Als Er- kennuiigszeichen haben Sie, wenn Sie das Geld bringen, ein weißes Tuch in der Hand zu tragen." Herr Wölsel ließ sich jedoch nicht einschüchtern, sondern machte der Polizei Mit- theilung von dem Vorgefallenen und am 16. Januar, Abend? gegen 9 Uhr, machte sich ein Mann nach der zweiten Brücke vor dem Schlesischen Thore auf den Weg und dieser Mann bielt als Erkennungszeichen ein weißes Taschentuch in der Hand. Er trug aber nicht die gewünschten 300 M. bei sich, denn es war ein Kriminalbeamter, der sich in die Kleider des Herrn Wölsel ge- steckt hatte, um den frechen Erpresser abzufassen.� Dieser aber kam nicht; er hatte jedenfalls in der Nähe jener ominösen zweiten Brücke gemerkt, daß die Luft nicht rein sei und so mußte denn der Kriminalbeamte unverrichteter Sache wieder abziehen. Am nächsten Tage erhielt Herr Wölsel abermals einen freundlichen Brief, in welchem die Worte standen:„Warte, D» Schuft, das soll Dir vergolten werden: Deine Stunden sind gezählt! Cassini, Räuberhauptmann." Durch spätere Ereignisse, bei denen der Angeklagte eine hervorragende ver- brecherische Thätigkeil entwickelt hat, ist es gelungen, den Angeklagten als den Schreiber dieser Briefe festzustellen. Im Monat Januar kamen hier in Berlin viele höchst gemein- gefährliche Ladendiebstähle vor, die sämmtlich nach derselben Methode ausgeführt wurden. Zwei, auch drei zusammen „arbeitende" jugendliche Verbrecher warteten vor dem betreffen» den Laden, bis die Verkäufer oder Verkäuferinnen einen Augen- blick in das an den Laden gewöhnlich angrenzende Zimmer ge- treten waren. Merkwürdiger Weise sind häufig die dieses Zimmer abgrenzenden Thüren von der Ladenseite aus zu verriegeln und mit dieser Thatsache rechneten die Verbrecher. Einer von ihnen stürmte in den Laden, verriegelte schleunigst die Thür und der auf diese Weise im Nebenzimmer gefangene Ladeninhaber mußte durch die Glasscheibe mit zusehen, ivie ihm die Ladenkasse gestohlen wurde. Der Bestohlene stürmte dann gewöhnlich hinten heraus zur Hausthür, er wurde jedoch an der Verfolgung der Eindringlinge gehindert, da in allen diesen Fällen die Hausthür in gleicher Weise gesperrt war. In die eine Hälfte der Thür war«in kräftiger Bohrer hinein- getrieben und um die Klinke und diesen Bohrer ein so kräftiger Bindfaden geschlungen, daß sich die Thür nicht offnen ließ. Ehe das Hinderniß beseitigt werden konnte, waren die Spitzbuben längst über alle Berge. Speziell interessiren hier drei Fälle dieser Art. Eines Abends hatte sich die junge Schwester des Seifenhändlers Grothe in der Gräfestraße einen Augenblick in das an dem Laden grenzende Zimmer begeben. Tie dorthin führende Thür war nicht vom Laden aus verschließbar. Plötzlich drang vom Laden her ein junger Mensch in das Zimmer, hielt dem jungen Mädchen eine» Revolver vor und herrschte sie an, keinen Laut von sich zu geben. Als das Mädchen doch um Hilfe schrie, würgte es der Fremde am Halse, schlug es mit Fausischlägen zu Boden, raubte die Laden- kasfe und entfloh. Aehnliche Streiche waren in dem Ruthenberg- scheu Geschäfte, Nnunpiistr. 83, und in dem Elsner'schen Milch- geschäst, Stralsunderstratze 53, ausgeführt worden. In diesen beiden Fällen war, wie in den noch zur Kenntniß der Polizei gelangten 10 bis 12 Fällen, die zum Laden führende Thür und die Hausthür in der oben beschriebenen Weise versperrt worden. Als man die Thäter verfolgen konnte, hatten dieselben schon zu großen Vorspruug und entkamen, nachdem sie die betr. Laden- kassetten von sich geworfen hatten. Die Recherchen des mit den Ermittelungen betrauten Kriminalschutzmanns Guban waren längere Zeit vergeblich. Da kam die Mordlhat in der Gerichtsstraße, bei welcher die Fran Leschonski in so grausamer Weise durch einen Mensche», der sich in den Keller geschlichen, ermordet worden war. Nachdem die Personalbeschreibung des muthmaßlichen Mörders in den Zeitungen erschienen war, kam dem Schuhmacher Grau- bäum der Gedanke, daß der Angeklagte vielleicht der Mörder sein könnte und theilte seinen Verdacht der Polizei mit, indem er gleichzeitig erwähnte, daß Hennig ja auch das Attentat aus die Grolhe verübt habe. Graubaum hatte den Angeklagten in dem Verein„Einigkeit" kennen gelernt und war von diesem an- gegangen worden, mit ihm gemeinschaftlich Verbrechen zu verüben. Er hatte den Graubaum den ganzen Plan zu jenen Ladcudiebstählen entwickelt, Graubaum hatte dem Angeklagten auch au jenem Abende, als der Streich gegen den Schneider Wölsel ausgeführt werden Lllte, ein Stück Weges begleitet. Bei seiner Rückkehr von der „zweiten Brücke" vor dem Schlesischen Thore halte ihm Hennig mitgetheilt, daß die Sache nicht geglückt sei, da Polizei zur Stelle zewesen sei. Graubaum ist ein völlig unbescholtener Mann, der ich scheinbar auf die Pläne des Angeklagten einließ, thatsächlich dieselben aber später allesammt der Polizei mittheilte. Die Er- Mittelungen des Kriminalbeamten Guban bestärkten zwar gegen den Augeklagten den Verdacht der Thäterschaft an der Ermordung der Frau Leschonsli nicht, ergaben jedoch nach der anderen Richtung hin schwerwiegende Verdachtsmomente. Der Beamte stellte fest, daß der Angeklagte ein sehr gewaltthätiger Mensch ist. Sein Lehrhcrr stellte ihm das denkbar ungünstigste Zeugniß aus, nach welchem der Ange- klagte nicht nur gegen seine Millehrlinge, sondern auch gegen seinen Meister gewaltsam vorzugehen versucht hatte. Der Ange- klagte hatte grundsätzlich jede Arbeit gemieden, trotzdem aber doch stets reichliche Geldmittel besessen. Er hat sich seine „Braut" gehalten. Gelage aller Art gegeben und eimnal auch den Graubaum zu überreden gesucht, ihn aus einer Diebesfahrt nach Friedrichsfelde zu begleiten. Seinem eigenen Vater halte er mittels Einbruchs ein Sparkassenbuch gestohlen und daraus mehrere hundert Matt abgehoben. Der Beamte sah sich veranlaßt, bei dem Angeklagten Haussuchung abzuhalten. Er fand dabei einen Revolver mit Patronen vor und als er eine kleine Kassette öffnete, suchte der Angeklagte durch eine» kühnen Griff etwas aus derselben zu entfernen. Der Versuch mißlang. Der Beamte and in dieser Kassette u. a. zwei Drohbriese vor, welche mit „Cassini, Rä überhaupt in a nn" unterzeichnet waren. Dieselben sollten offenbar bei einer nächsten Gelegenheit verwendet werden. Das Gutachten des Schreibsachversländigen, Redakteurs Langenbruch, ließ keinen Zweifel darüber, daß der Angeklagte auch den Drohbrief an Wülfel geschrieben. Hennig gab dies auch zu, behauptete aber, daß er durch Graubaum dadurch verleitet worden sei. Was die Ladenkassen-Diebstähle anbetrifft, so legte sich der verbrecherische Bursche aufs Leugnen, er wurde aber in den drei zur Anklage stehenden Fällen überführt. Die Zeugin Fräulein Grothe erkannte den Angeklagten mit aller Bestimmt- heit als den Menschen wieder, welcher am Abende von Kaisers Geburtstag in ihren Laden gedrungen mar, ihr den Revolver entgegen gehalten und sie zu Boden geschlagen hatte. In den beiden anderen Fällen waren Knaben vorhanden, welche unmittelbar vor der That den Au- geklagten mit zwei anderen Männern vor den betr. Läden be- nierkl haben wollten. Auch diese Wiedererkennungen waren ganz bestimmte. Der von dem Angeklagten angetretene Alibibeweis versagte vollständig. Nach dem Ergebniß der Bemeisausnahme beantragte Staatsanwalt Fiedler die Bejahung sämmtlicher Schuldsragcn und erklärte sich mit aller Entschiedenheit gegen die Bewilligung mildernder Umstände. Man müsse doch bedenken, daß in letzter Zeit gerade die schwersten Verbrechen in Verlin von jugendlichen Leuten, die oft noch nicht einmal den Kinderschuhen ent- wachsen waren, verübt worden sind. Wenn hier in der Residenz die Leute, die hinler dem Ladentische ihren Geschäften obliegen, nicht mehr ihres Lebens sicher sein sollen, wenn es solche Burschen, wie der Angeklagte, unternehmen können, in die Läden zu dringen und die Verkäufer unter Umständen niederzuschießen, dann würde die Zubilligung mildernder Umstände sehr schlecht am Platze sein.— Der Vertheidiger, Rechtsanwalt T i ch a u e. plädirte für Freisprechung, da die Rekognitionen doch nicht sicher genug seien und der Drohbrief an Herrn Wülfel kaum ernst genommen werden könne.— Die Geschworeneu hielten in den beiden letztgedachten Fällen des Ladeukaffen- Diebstahls die Beschuldigung des Angeklagten durch die beiden Knaben nicht für ausreichend, sie sprachen denselben aber der qualistzirten räuberischen Erpressung und deS qualifizirten Raubes im Falle Grothe schuldig. Der Staatsanwalt beantragte zehn
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