Die Wahlreform als Wahlköder.
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am 12. d. Mts.
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quer über die öffentlichen Verkehrswege zog. Das ist zwar Der Rechtsweg zur Beseitigung eines fürstlichen Wildzaunes dar nicht gestattet, aber wenn mant ein durchlauchtiger Fürst nicht beschritten werden. um etwas durchzusetzen, Inzwischen fahren die Einwohner bon Fried. Die Berliner Pol. Nachr." schreiben anscheinend ist, findet man schon die Mittel, was gewöhnlichen Staatsbürgern nicht erlaubt ist. Wenn Fürst richshof fort, durch Offenlassen der Tore die offiziös: Zu den Erörterungen der Presse über die Wahlreform ist Bismard sogar die Klinke der Gesetzgebung in seinem privaten Verfügung des Amtsvorstehers azu übertreten. zu bemerken, daß, wie dies ja auch nach den Erklärungen des Interesse handhabte, warum sollte Fürst zu Solms nicht die Klinte Kürzlich hat das Schöffengericht in Baruth wieder Ministerpräsidenten bei Einbringung der Wahlrechts- polizeilicher Verfügungen zu seinen Gunsten in Bewegung segen? einen solchen Frevler verurteilt. Der legte natürlich Beborlage im Abgeordnetenhause nicht zweifelhaft sein konnte, die Der Fürst beantragte also bei dem stellvertretenden Amtsvorsteher rufung ein und stand infolgedessen gestern vor der Strafe Staatsregierung die Durchführung der Königlichen Willens v. Lochow in Petkus , eine Verfügung zu erlassen, wonach dem kammer in Potsdam , wo ihn Rechtsanwalt Dr. Karl meinung in der Thronrede von 1908 nicht mit dem ersten ber Fürsten gestattet wird, den Wildzaun quer über die Straßen zu Liebknecht verteidigte. Der Verteidiger bezeichnete die polizeigeblichen Versuche als erledigt ansieht. Man hat mit unbeSingter Sicherheit vielmehr damit zu rechnen, daß der Landtag führen und an der Ueberführungsstelle ein Tor anzubringen, welches liche Verfügung als ungesetzlich, weil sie nicht dem öffentlichen Ber noch in der laufenden Legislaturperiode aber von den Bassanten zu öffnen und zu schließen ist. Der stell- tehr diene, sondern ihn hemme, auch nicht im öffentlichen, sondern mals mit der Frage der Wahlreform efaßt vertretende Amtsvorsteher er ist ja auch ein Junker! erließ lediglich im privaten Interesse des Fürsten erlassen sei. Der Ber werden wird. Was aber die Frage anlangt, welche der die Verfügung unter Berufung auf seine wegepolizeilichen Befug- teidiger beantragte Freisprechung und lebernahme der drei Tagungen dieses Gefeßgebungsabschnittes zur Er- niffe. Die öffentlichen Bertehrswege, wurden also Verteidigungskosten durch die Staatstaffe. ledigung der gesetzgeberischen Aufgabe gewählt werden soll, so durch die fürstlichen Gittertore gesperrt und der Das Gericht gab diesem Antrage in bollem ist dies eine Frage reiner 3wed mäßigkeit. Daß amtsvorsteher ließ an jedem Zor eine Betannt umfange statt. Es stellte sich auf den Standpunkt, den das dabei auch die bevorstehenden Neuwahlen zum Reichsmachung anbringen, die jeden, der das Tor nach Landgericht schon in den früheren Prozessen eingenommen hat, wotage eine beträchtliche Rolle spielen werden, liegt auf der Hand. Man wird auch ohne weiteres anerkennen müssen, bem passieren nicht wieder schließt, mit einer nach die Verfügung des Amtsvorstehers ungesetzlich ist. Hierdurch ist also der Fürst zu Solms- Baruth, sowie die für daß die Gründe, die in der Preise für die Verschiebung der Er- Geldstrafe bis 30 m. bedroht. neuerung des Versuches zur Lösung des Wahlrechtsproblems Die Einwohner von Friedrichshof waren begreiflicherweise sehr seine Interessen wirkenden Verwaltungsbehörden aufs neue verurbis nach den Reichstagswahlen angegeben werden, von erheblichem ungehalten über das Verkehrshindernis, welches der Fürst mit teilt. Die Sperrung der Wege durch den fürstlichen Wildzaun Denn auf ſeite Gewicht sind. Denn für die Wahl des Zeitpunktes, zu welchem der polizeilicher Erlaubnis auf die dem öffentlichen Verkehr dienenden wird aber trotzdem nicht beseitigt werden. Landtag wiederum mit der Wahlreform zu befassen ist, kommt es doch wesentlich auch darauf an, daß die Aussichten auf Wege hingepflanzt hatte. Zunächst beschritten sie gegen die Ver- des Fürsten stehen ja die Verwaltungsbehörden bis zum Minister Amtsvorstehers den Beschwerdeweg. Der hinauf. Ja, der Fürst vermehrt sogar die Absperrung der ein positives Ergebnis sich möglichst günstig gestalten. fügung des der Regierungspräsident und der Wege und der Amtsvorsteher fanttioniert folche Absperrungen durch In dieser Beziehung aber ist es sicher von erheblichem Einfluß, andrat, wie durch das Ergebnis der nächsten Reichstagswahlen sich die Minister wiesen die Beschwerbeführer ab. Die Ver neue Verfügungen im öffentlichen Intereffe". Gegen eine solche allgemeine politische Lage gestaltet. Man wird daher sicher in fügung des Amtsvorstehers so hieß es sei im verkehrspolizei Verfügung ist bereits am 31. Oftober 1909 Beschwerde erhoben. der Annahme nicht fehlgehen, daß zurzeit die Gründe für die lichen Interesse erlassen und bestehe zu Recht. Die Sperrung Sie ist aber bis jetzt nach acht Monaten noch nicht erledigt Verabschiedung der Wahlreform auf eine spätere Zeit noch der Wege durch fürstliche Gittertore war also von höchster Stelle und schwebt noch beim Regierungspräsidenten. Wie fie erledigt überwiegen." werden wird, das kann nach den bisherigen Erfahrungen wohl nicht sanktioniert. Hier wird also abermals beteuert, daß noch in der laufen- Die Friedrichshofer sagten sich: Wenn der Fürst schon die zweifelhaft sein. den Legislaturperiode dem preußischen Landtag von der Re- Wege sperren darf, dann mag er wärter anstellen, welche In Preußen herrscht der Junker. Das erklärt alles und es gierung eine neue Wahlrechtsvorlage präsentiert werden solle. die Tore den Bassanten öffnen und schließen. Wir sind gibt trotzdem Leute, die Preußen für einen Rechtsstaat" Halten. Nur werde sie wahrscheinlich erst nach den Reichstagsneu- nicht des Fürsten Diener und haben teine Veranlassung, Ja, der Staatsanwalt erklärte erst fürzlich wahlen den beiden Häusern zugehen. Begründet wird diese seine Tore zu schließen, um so weniger, da das Deffnen und in dem Prozeß gegen die Welt am Montag" Preußen für den Hinausschiebung der Vorlage mit der Rücksichtnahme auf ein Schließen der Tore für Wagenführer sehr umständlich ist. Man fittlichsten Staat in der ganzen Welt". positives Ergebnis. Denn von dem Ergebnis der ließ also hinter sich das Tor offen. Die Landleute, welche nächsten Reichstagswahlen hänge wesentlich die Gestaltung so gegen die Verfügung des Amtsvorstehers gefrevelt hatten, wurden der politischen Lage ab. bom Schöffengericht Baruth - dem Sige des Fürsten !- Die Verschiebung der Vorlage hat in der Tat bom wirklich zu Strafe verurteilt. Die Straftammer in Standpunkt der Regierung und der reaktionären Parteien Botsdam hat aber diese Urteile es war schon im Jahre 1906 aus manches für sich. Denn fäme man vor den Wahlen aufgehoben und die Angeflagten freigesprochen mit der ait einem neuen Wechselbalg, so würde das die Situation der verständigen Begründung: Die Wegepolizei hat den Interessen des #aatserhaltenden" Parteien nur noch mehr verschlechtern. öffentlichen Verkehrs Genüge zu tun. Hier handelt es sich um eine Die Ankündigung der dem nationalliberalen Führer außerdem wäre es ja nicht unmöglich, daß dann im Landtag Maßnahme, welche den öffentlichen Verkehr hemmt, die polizeiliche Baffermann nahestehenden Blätter, daß ihr Heros nicht daran son neuem die schäbigen Eifersüchteleien und giftigen n Verfügung ist demnach ungeseßlich und ihre Uebertretung nicht denke, in der jetzigen politischen Lage seinen Bosten zu vertrigen zwischen blauschwarzem Block und den sogenannten strafbar. lassen, hat den Kampf um Bassermann in der nationallibeMittelparteien", den Freikonservativen und National- Troß dieses Gerichtsurteils wurde weder ralen Partei feineswegs gemildert. Die Gegner Bafferliberalen, ausbrächen, daß sich also gerade die Parteien die Verfügung des Amtsvorstehers aufgehoben manns auf dem rechten, großindustriellen Flügel scheinen entzweiten, die Bethmann Hollweg für die Sammel.noch die Gittertore des Fürsten zu Solms vielmehr aus dieser Ankündigung die Lehre gezogen zu haben, politik der Wahlen so gerne bereinigen möchte! Baruth beseitigt. Nun bersuchten es die Ein- daß Bassermann noch nicht genügend diskreditiert ist und er Deshalb will man sich also mit dem Versprechen der wohner von Friedrichshof mit einer Privatllage gegen deshalb noch weit spöttischer und verächtlicher behandelt Wahlreform begnügen. Ein solches Versprechen ist zwar blut- den Fürsten . Sie beantragten, ihn zur Entfernung der werden muß als bisher, damit er entweder des gegen ihn ge wenig zumal nach dem Versuch der Einlösung der Thron- Gittertore zu berurteilen, da die Vermögensintereffen der richteten Intrigenspiels der eigenen Parteigenossen müde die Sperrung Friedrichshof durch rede, den wir eben erst schaudernd erlebt haben aber er ist Grundbesitzer der wird und geht, oder er wenigstens das Ansehen, das er noch doch immerhin besser als gar nichts. Wege Schaden litten. Beim Landgericht Potsdam er immer in einem großen Teil des nationalliberalen gewerbDenn wenn auch die empörten Volksmassen durch die stritten die Kläger ein obfiegendes Urteil. Der lichen Mittelstandes genießt, mehr und mehr verliert. Dieses erneute Verheißung der Wahlreform natürlich nicht zu Fürst wandte sich an das Rammergericht, erschien aber nicht schöne Ziel zu erreichen, deucht der unter dem Einfluß der düpieren sind, so werden wahrscheinlich um so leichter die zur Berhandlung, ließ sich auch nicht vertreten, denn er rheinisch- westfälischen Großindustriellen stehenden Bresse fein Nationalliberalen auf diesen Köder anbeißen. stellte sich auf den Standpunkt: In dieser Angelegenheit haben Mittel zu niedrig. So schreibt z. B. die rechtsliberale Rhein . Schon jetzt ist ja der einflußreichste Teil der Nationalliberalen die Gerichte nicht mitzusprechen. Dieser echt junkerliche Westfälische 8tg.", das Blatt der westfälischen Kohlen- und machte aber auf δας Kammergericht bereit, einem Wahlgroßblock gegen die Sozialdemokraten bei- Standpunft feinen Hüttenmagnaten, in einem Bassermann" überschriebe zutreten. Herr v. Bethmann Hollweg braucht der Partei Eindruck. Es fällte gegen den Fürsten ein Versäumnisurteil. Hiernen Artikel: Ehe es zur mündlichen Ver Drehscheibe nur noch einige Wahlrechtszusicherungen zu gegen erhob der Fürst Einspruch. „ Erst war es der Abg. Fuhrmann, Herr auf Walsleben, der machen, die in der Richtung der Herrenhausbeschlüsse liegen, handlung über den Einspruch fam, faßte die önigliche Reben Zeitgenossen verkündete, daß der Schwiegersohn der Laden um fie völlig für seine Sammelpolitik einzufangen! gierung zu Botsdam einen Plenarbeschluß, welcher burger fünftig auf minder anstrengende Weise als ben Rechtsweg in dieser Angelegenheit als un im Reichstag feine Millionen zu verbrauchen aulässig erklärte. Die Regierung erhob den Kompetenz gedente. Als die Parteizeitungen aller Richtungen diese Mitfonflitt und der Kompetenzgerichtshof erklärte denselben teilung mehr oder weniger bedauernd kommentierten, sprach Baffer. ant 17. April 1909 für begründet, da sich die Klage gegen eine manns Leibblatt in Mannheim sehr indigniert von unsauberen polizeiliche Verfügung richte. Ein vom Kompetenzgerichtshof ein- machenschaften rechtsstehender Gegner" und verkündete, daß sein gefordertes Gutachten des Kammergerichts sagt dagegen, die lage Gebieter gar nicht daran denke, so bald schon sein sicht richte sich nicht gegen die polizeiliche Verfügung, sondern auf Be- unter den Scheffer au stellen. Dagegen behauptete feitigung der Gittertore. Der Kompetenzgerichtshof aber schob dies Abg. Stresemann, er habe es aus Bassermanns eigenem Munbe Gutachten einfach beiseite und erklärte, wie gesagt, den Rechtsweg gehört, daß ihn eine Unpäßlichkeit, die gewöhnlich abgangsreife Minister befällt, bei den nächsten Reichstagswahlen
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Fürft zu Solms- Baruth gegen das öffentliche Intereffe.
Seit einigen Jahren liegen die Einwohner der Gemeinde Friedrichshof bei Baruth mit dem Fürsten zu Solms- Baruth in Friedrichshof bei Baruth mit dem Fürsten zu Solms- Baruth in einem Rechtsstreit, welcher einen geradezu Klassischen Beitrag zur preußischen Polizei- und Verwaltungspragis liefert. Die Tatsachen, welche diesem Streitfalle zugrunde liegen, zeugen mit unverfembarer Deutlichkeit, wie die preußische Verwaltungsmaschinerie im privaten Interesse eines Junkers in Bewegung gefegt werden kann.
Der Fürst zu Solms- Baruth umgab sein Waldgebiet im Jahre 1905 mit einem Wildzaun. Durch den Wald führen mehrere Land ftraßen, welche die umliegenden Drtschaften miteinander verbinden. Hätte der Fürst den Zaun längs der Straßen errichtet, so würde das erheblich höhere Kosten verursacht haben, als wenn er ihn
Erinnerungen aus der Zeit des
Sozialistengeſetzes.
in
für ausgeschlossen.
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Diese hat, wie wir gesehen haben, im öffentlichen Interesse" eine Verfügung erlassen, die in Wirklichkeit nur den privaten Intereffen des Fürsten dient. Dagegen ist nun in Preußen nichts zu niachen. fommissar Engel gegeben wurde, der seine Begutachtung dahin abgab: Saß habe gewußt, als er aus dem Gefängnis heraus heiratete, daß seine Frau schwer trank war, und er rechnete wohl damit, daß fie während einer längeren Gefängnishaft ihres Mannes sterben würde. Diesen Tod wollte er benußen, um aus dem Gefängnis Urlaub zu erhalten und dann zu entfliehen.
Politische Ueberlicht.
Berlin , den 28. Juli 1910. Die Großzindustriellen im Kampf gegen Baffermann.
In der Tat, ein flassisches Beispiel preußischer Zustände. Die unter Umständen verhindern könne, nach Mannheim , Jena , Karls. Gerichte, selbst das Kammergericht, geben den lagenden Land- ruhe, Frankfurt a. O. und Hoyerswerda in einem sechsten WahlTeuten recht und berurteilen den Fürsten . Die Regierung aber treis Umschau zu halten. In der Zwischenzeit halfen jungliberale greift zu deffen Gunsten ein und sagt: Hier haben nicht die Gerichte Bertrauenstundgebungen und eine Unmasse nationalliberaler Leita artikel für und wider über das Thema„ Bassermann", die große zu sprechen, sondern nur die Polizei. sommerliche Stille", von der am letzten Sonntag die„ Nordd. Allg. 3tg." in Sperrdruck allerlei Süffisantes zu plaudern wußte, ein venig aufregender zu gestalten. Bis gestern aus dem Blätterwald burg gebracht wurde und dann von hier aus per Poft oder Bahn nach Deutschland an die verschiedensten Orte versandt wurde. Bei dieser Gelegenheit kam eine mit Sozialdemokrat" gefüllte, nach Rostock bestimmte Kiste dort an einen falschen Adressaten gleichen Namens, der die Kiste annahm und, nachdem er ihren Inhalt ge= sehen, sie der Polizei übergab, die ihrerseits wieder die Altonaer Polizei von der Sendung benachrichtigte. Der Zufall wollte es, daß eine an den jekt verstorbenen Genossen Peters in Schwerin adressierte Stifte aufsprang, ehe der Adressat fie erhielt. Die Bahnverwaltung machte der Polizeibehörde von dem Funde Mitteilung und nun erst hatte der gewiegte Kriminalist Engel Anhaltspunkte für die Nachforschung über die Verbreitung des Züricher Sozialdemokrat" nach dem Innern Deutschlands . Er konnte nun leicht die Spuren auffinden, die jeder Dorfpolizist auch hätte entdecken tönnen. Der Genosse August Küdelhahn wurde als der Versender ermittelt und kam nach dreimonatiger Untersuchungshaft vor den Strafrichter unter der Anklage, sich in 26 Einzelfällen der Verbreitung des verbotenen Züricher Sozialdemokrat" schuldig gemacht zu haben. Hierbei hat nun Engel bei der Verhandlung in der tendenziösesten Weise seine besonderen Verdienste bei der Festnahme des Verbrechers" in das hellste Licht zu sehen versucht. Die Belohnung hierfür ist denn auch nicht ausgeblieben. Ein Orden von Berlin war die Folge, derselbe Orden, der am Sonnabend neben 20 und 30 Personen seinem Sarge folgte. Der Genosse Rüdelhahn aber hatte es diesem Zufall und nicht der Findigkeit Engels zu danken, daß er auf dreieinhalb Jahre nach Der Glü d stadt ins Gefängnis wandern mußte. Staatsanwalt Groschuft, der jede einzelne Verbreitung als selbstständige Handlung ansah, wollte ihn sechs Jahre siken lassen, bas Gericht berknurrte ihn zu 3½ Jahren, welches Urteil durch das Reichsgericht bestätigt wurde. Der Genoffe Beters in Schwerin , der wegen 13 Verbreitungen infolge des Nudelhahnschen Prozesses angeklagt wurde, kam mit fünf Monaten davon. Hier nahm das Gericht an, daß nur eine einmalige Verbreitung borlag. Engel hat also wesentlich dazu beigetragen, die unter seine Hände geratenen Genoffen mit möglichst hohen Strafen bes legen zu laffen, aber wenn die Genossen während des Sozialisten gesetzes nicht schlauer gewesen wären als die Polizei, so wären Tausende von Jahren Gefängnis über sie verhängt worden, so sehr haben sie in Hamburg- Altona auf das Gesetz- und auf Engel
Das war Saß zuviel. Er brach zusammen und kam nach einiger In Altona ist vor einigen Tagen der Polizeifommiffar Gnge! Beit wieder zu seinen Leidensgefährten auf die Station, wo er gestorben. Engel ist vielen älteren Genoffen bekannt wegen seiner schluchzend diesen Schurkenstreich erzählte mit dem Bemerken, der Tätigkeit bei der Jagd auf rotes Edelwild unter dem Sozialisten Gefängnisdirektor habe ihm sein Bedauern ausgesprochen, ihm gefebe. Das Hamburger Echo" erzählt nun aus der da feinen Urlaub geben zu fönnen, und das übrige der Engelschen maligen Zeit einige Episoden, um davan zu zeigen, was tatsächlich Begutachtung wolle er ihm lieber nicht mitteilen". Es war auch so an der von der bürgerlichen Bresse in den letzten Tagen gerühmten schon gerade genug für unseren Genossen! Der Tag, an dem ihm Findigkeit des Verstorbenen Wahres war. Das„ Hamburger Echo" diese Mitteilung wurde, war ein Sonntag, wo also nicht gearbeitet schreibt: wurde. Der Genosse Saß fnidte, nachdem er das erzählt hatte, Am 4. August 1886 wurden in einer Wirtschaft in der Tal- auf seinem Bock zusammen und legte sich mit Armen und Kopf straße, St. Pauli, acht Genossen ausgehoben", wie der technische auf den Tisch. Das war Mittags. Als es Abend war und die Glode Ausdrud lautet. Altonaer und Hamburger Polizeibeamten teilten im Gefängnishof zum Vorbereiten für das Bubettgehen geläutet fich in die Lorbeeren des Erfolges über die Roten. Unter den wurde, da erst fam unser Genosse wieder hoch. Die anderen sieben Polizisten war natürlich auch der berühmte Kommissar Engel. Genossen, die alle an einem Tische saßen, haben an diesem Sonntag Auf die Aushebung folgte der damals obligate Geheimbundsprozeß, fein lautes Wort zu sprechen gewagt, und so wie sie den ganzen in diesem Fall unter dem Aktenvermerk" Saß und Genossen". Tag schweigend am Tisch gesessen haben, ebenso schweigend gingen Der Prozeß endigte mit der Verurteilung der acht Sozialdemokraten sie zu Bett; während sonst die Abwesenheit des Aufsehers und die zu je einem Jahr Gefängnis, ohne Anrechnung der ein- Möglichkeit, sich ungeniert unterhalten zu dürfen, die Gefangenen monatigen Untersuchungshaft. Aber so war es ja damals Brauch, noch einige Stunden wach erhielt, herrschte tiefe Stille. An dem und insofern hatte die Geschichte nichts Besonderes. Das gab ihr Tage sprach keiner mehr ein Wort. Aber bis heute, nach 23 Jahren, erst der Polizei- Engel. ist dieser Schurkenstreich Engels oftmals von denen, die den Schmerz unseres Genossen miterlebten, erzählt worden; dem Urheber dieses Schandftücs müssen oft die Ohren geklungen haben. Unser Genoffe Saß hat furz nach der Entlassung aus dem Gefängnis, am 17. November 1887, den Staub Deutschlands von seinen Bantoffeln geschüttelt und lebt jekt in Toledo im Staate Ohio ( Nordamerika )."
Genosse Saß hatte eben vor der Verhaftung alle Vorbereitungen zur Heirat getroffen, und er sehte es auch durch, daß er als Untersuchungsgefangener die Ehe schließen konnte; ein Gefängnisauffeher begleitete ihn nach dem Standesamt und wieder zurüd in die stille Klause. Während nun Saß in Glüdstadt seine Strafe berbüßte", ertranfte im Februar 1887 feine junge Frau und starb nach kurzer Zeit. Ein Antrag des Genossen Saß, ihn Das Hamburger Echo" erzählt dann einen zweiten Vorgang, zum Besuch seiner schwerkranten Frau auf ein paar Tage zu be too es der Polizeikommissar Engel wohl fertig brachte, dem Genossen urlauben, wurde abgelehnt. Ein weiterer Antrag des Gefangenen August Küdelhahn zu der unerhört hohen Strafe von drei Jahren auf Urlaub zur Beerdigung seiner Frau wurde ebenfalls abgelehnt. sechs Monaten Gefängnis zu verhelfen, wie er aber an der EntDiese Bescheide wurden unserem schwergeprüften Genossen durch dedung dieses Sünders nicht den geringsten Anteil hatte. ben Gefängnisdirektor in Glückstadt mitgeteilt. Darin war ent August Rüdelhahn war der damalige Versender des Büricher halten, daß das Gesuch zur Begutachtung an den Altonger Polizei- Sozialdemokrat", der auf Umwegen von der Schweiz nach Ham- gepfiffen,"