Einzelbild herunterladen
 
  

das Doppelte erhalten haben. AuS dem Bericht der Kommission war zu entnehmen, daß es sich hier nicht nur um die eine Arbeit handelte, sondern um noch zwei weitere Arbeiten, so dag dieser Punkt der Beschwerde haltlos wurde. Ebenso erging es den übrigen. Die Kommisston empfahl, um in Zukunft derartige Verdächtigungen unmöglich zu machen, die Offerten von jetzt ab schriftlich einzureichen und in öffentlichem Termine zu öffnen. Spandau . Eine Feriensitzung hielten am Donnerstag die hiesigen Stadt- verordneten ab. Es handelte sich im wesentlichen um die Geneh- migung des Entwurfs für den Rathausneubau, sowie um eine Er- Weiterung der Rathausneubau-Anleihe bis zur Kostenanschlags- summe von 2 949 000 M. und Bewilligung von 3100 M. für ein Baumodell und die Transmissionsberechnung der Zentralheizungs- anlage. Ursprünglich waren für den Rathausneubau 2 Millionen Mark vorgesehen. Es hat sich aber durch Bohrungen ergeben, daß die FundamentierungSarbeiten erheblich höhere Kosten erfordern, als angenommen, und so ist man denn schon auf 3 Millionen Mark gekommen. Dabei ist die innere Einrichtung noch nicht mit ein- begriffen. Die Versammlung genehmigte im Prinzip die Vorlage, behielt sich jedoch für die einzelnen Bauausführungen noch die Beschlußfassung vor. Auch sonst stand diese Ferienversammlung im Zeichen der Geldbewilligungen. Es wurden gefordert und auch bewilligt: 30 000 M. für die Gasrohrverlegung über die Schulen- burgbrücke am Hafen, sowie von der Pichelsdorfer bis zur Ruh- lebener Straße; 25 000 M. zur Herstellung des Wafferrohrnetzes im Hafengelände; 75 000 M. zur Herstellung von Zufahrtsstraßen vom Tiefwerderwog nach den Ufern IIa, II und III des Hafens; 5000 M. zur Herstellung einer Regenwafferleitung in der Götel- straße; 40 000 M. zur Verbreiterung, Befestigung und Entwäffe- rung der östlichen Brückenrampe der Schulenburgbrücke am Hafen; 77 000 M. zur Pflasterung der Zufahrtstratzen und Befestigung der Lagerplätze am westlichen Ufer des Haveldurchstichs am Hafen; 0200 M. zur Herstellung von Treppenanlagen an der Schulenburg- brücke. Es ergibt dies das nette Sümmchen von 204 800 M. außer der Drei-Millionen-Anleihe für den Rathausneubau. Manchem biederen Spießbürger fällt schon jetzt das Herz in die Hosen, wenn er an die Aufbringung der Mittel denkt. Namentlich in Spekulanten- und Grundbesitzerkreisen ist man sehr unruhig dar- über, daß man sie zur Deckung etwas schärfer heranziehen wird. Am Sonntag, �den 7. August, feiert dieFreie Turnerschaft" ihr diesjähriges Sommerfest in der Brauerei Pichelsdorf. Auch finden nachmittags die Kinderspiele statt. Es wäre sehr wün» schenswert, wenn die Genossen sowie die Gewerkschaftler sich recht rege an dem Sommerfest beteiligen würden, da dieFreie Turner- schaft" schon immer bei den Festen der Partei und Gewerkschaften zur Verschönerung tätig gewesen ist. Nachmittags um 2 Uhr findet ein Festzug statt, welchers vom RestaurantVorwärts", Schönwalderstraße, ausgeht.__ Jugendveranstaliunge«. Pankow » Nieder- Schönhausen. Am Sonntag, den 7. August: Ausflug nach dem Lehnitzsee. Tresspunkt:'/J Uhr Bahnhof Schönholz; für Nachzügler bis'1,10 Uhr:ParadieSgarten", Birlenwerder. Gäste herzlich willkommen I_ 6cricbt9- Zeitung. Ein nächtlicher Einbruch in ein Grabgewölb» lag einer Anklage zugrunde, welche gestern vor der 1. Ferienstraf- tammer des Landgerichts III zur Verhandlung kam. Aus der Untersuchungshaft wurden der Monteur Egidius RybSki und der Bauarbeiter Otto Mehlitz vorgeführt, um sich wegen Ein- bruchsdiebstahls zu verantworten. Am 0. Juni d. I. drangen die beiden Angeklagten durch ein offenstehendes Dachfenster in die Kirche zu Blumberg ein. Nachdem sie in der Kirch« selbst nichts Wertvolles gefunden hatten, versuchten sie in die unter der Kirche S gelegene Gruft der Familie von Arnim einzudringen. Nachdem ie mehrere Stühle losgerissen und auf den Altar geworfen hatten, versuchten die beiden Einbrecher die Steine zu lösen, um in das Grabgewölbe zu gelangen. Als ihnen dies zu beschwerlich war, verschafften sie sich durch einen Seiteneingang Zutritt zu der Gruft, in welcher die Leiche des im Jahre 1871 verstorbenen Gene. rals von Arnim aufgebahrt stand. Di« Verbrecher scheuten selbst davor nicht zurück, den Zinksarg aufzuschneiden und in den Knochenresten herumzuwühlen, da sie dort Schmucksachen der- muteten. Als sie hier nichts fanden, demolierten sie den Sarg eines im Jahre 1881 verstorbenen Angehörigen der Familie von Arnim . Diesem zogen sie von dem Handgerippe einen Trauring ab. Nachdem sie sich dann noch mehrere Orden und Ehrenzeichen, u. a. das Eiserne Kreuz , welches der General von Arnim getragen hatte, angeeignet hatten, verließen sie die Kirche wieder durch das Dachfenster. Glücklicherweise wurde der Diebstahl bald darauf von dem Ortsgeistlichen bemerkt. Dieser benachrichtigte sofort den Gendarmeriewachtmeister Zühlke in Blumberg , der sich kurz ent- schloffen auf sein Rad schwang und die Verfolgung der beiden Ein- brecher, die das Dorf in der Richtung nach Berlin zu verlaffen hatten, aufnahm. Es gelang dem Beamten, die Diebe kurz vor Ahrensfelde zu verhaften. In ihrem Besitz wurden die der Leiche abgenommenen Orden und der Trauring vorgefunden. Vor Ge­richt behauptete der Angeklagte Mehlitz plötzlich nach altbewährtem Rezept, geisteskrank zu sein. Das Gericht beschloß deshalb, die Verhandlung gegen Mehlitz abzutrennen und diesen erst auf seinen Geisteszustand untersuchen zu lasten. Gegen Rybski, der erst kurz vorher aus dem Zuchthause gekommen war, lautete das Ur- teil mit Rücksicht auf die überaus schändliche Tat auf 5 Jahre Zuchthaus, 5 Jahre Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht. BestrafterPatriotismus". Einen recht eigenartigen Abschluß hatte eine Verhandlung, die gestern unter Vorsitz des Landgerichtsrats H e i l b r u n n die 2. Ferienstrafkammer des Landgerichts l beschäftigte. Wegen Dieb« stahls war der Arbeiter Hermann Kuhnert angeklagt, während sich die Produktenhändlerin Marianne Jäger und der Althäudler Wilhelm H ö l l e r wegen Hehlerei zu verantworten hatten. Der Angeklagte Kuhnert, welcher in einer Fabrik in der Skalitzer Straße beschäftigt war, hatte einem aus demselben Grundstück wohnhaften Gelbgietzermeister größere Ouantitäten Messingabfälle und messingene Türklinken gestohlen, die er dann bei den beiden Mitangeklagten verkauft hatte. Kuhnert wurde wegen Diebstahls zu 9 Monaten, die Frau Jäger wegen Hehlerei zu 6 Monaten Ge- sängnis unter Anrechnung von 4 Monaten der erlittenen Unter- suchungshaft verurteilt. Der dritte Angeklagte Höller wurde frei- gesprochen, da angenommen werden mußte, daß er den strafbaren Erwerb des Metalls nicht gekannt habe. Während Landgerichtsrat Heilbrunn das Urteil publizierte, ereignete sich etwas Uner- wartetes. Der freigesprochene Angeklagte Höller kletterte plötzlich auf die Anklagebank und rief mit Stentorstimme durch den Ge- richtssaal:Hurra, hoch lebe Se. Majestät der Kaiser und König!" Nachdem man sich von der ersten Ueberraschung erholt hatte, er- hob sich der Vertreter der Amtsanwaltschaft und beantragte gegen den eifrigen Patrioten eine sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von einer Woche Haft. Das Gericht erblickte ebenfalls in dem Verhalten des Angeklagten eine Ungebühr, ließ jedoch Milde walten und erkannte auf eine Ordnungsstrafe von 10 Mark. Straßenauflauf. Dortmund . An einigen Abenden im Mai entstanden vor dem Laden des von den Arbeitern boykottierten Tabakfabrikanten Hannemann am Steinplatz Menschenansammlungen, wo- gegen eine große Zahl Polizeimannschaften aufgeboten wurden. die den Platzsäubern" sollten. Verschiedene Personen wurden verhaftet. Am 4. August beschäftigte sich die Strafkammer mit der Sache. Vier Personen waren angeklagt, den Weisungen der Beamten, sich zu entfernen, nicht Folge geleistet und die Beamten als Bluthunde, Schweinehunde usw. beschimpft zu haben. Einer Ler Angeklagten ist Werkmeister, einer'christlich' organisiert vnd ein dritter ist in keiner Gewerkschaft und gab selbst an, bei einem Streiktreu und brav" weitergearbeitet zu haben. Sieben Polt- zeibeamte wären als Zeugen aufgeboten worden. Einer will einen Steinwurf an den Kopf bekommen haben. Daß die Angeklagten die Schimpfworte gebraucht haben, wollen einige der'Beamten daraus schließen, daß sieMundbewegungcn" gesehen haben. Ueber solch kühnen Schluß war auch der Gerichtsvorsitzende etwas er- staunt. Das Gericht erkannte auf Geldstrafen von 100, 75 und zweimal 50 M., eventuell entsprechende Gefängnisstrafen. Am Tage vorher hatte sich schon das Schöffengericht in einem Falle mit der gleichen Sache beschäftigt. Der Angeklagte sollte mit einem Stein in einen Straßenbahnwagen geworfen haben, in dem Hannemann und ein Polizeibeamter eingestiegen waren. Ein Zeuge wollte entsprechende Armbewegungcn des Angeklagten ge- sehen haben. Der Amtsanwalt hatte 5 Monate Gefängnis be- antragt, das Gericht kam zu einem Freispruch. Mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit könne nach dem Urteil der Angeklagte als Täter angesehen werden, aber es sei doch nicht ganz ausgeschlossen, daß es ein anderer gewesen sei._ Kann ein Gemeindeerntefest eine geschlossene Lustbarkeit sein? In Adlich-Bublitz bei Stolp i. P. wurde im Herbst 1909 beim Gastwirt Schulz das Gemeindeerntefest gefeiert. Der Gemeinde- vorstand hatte den Saal dazu gemietet. An dem Fest nahmen auch einige Einwohner von Köntglich-Bublitz, der Nachbargemcinde, teil. Der Tanz wurde bis nach 12 Uhr nachts ausgedehnt. Gegen den Gastwirt erfolgte demnächst Anklage wegen Uebertretung der Polizeistunde und wegen Uebertretung einer Regierungs-Polizei- Verordnung vom 10. Juni 1804, wonach öffentliche Tanzlustbar- ketten nicht über 19 Uhr abends hinaus dauern sollen. Die Staats- anwaltschaft ging davon aus, daß es sich hier um eine öffentliche Tanzlustbarkeit handele, die an die Polizeistunde gebunden sei, mindestens aber nach der erwähnten Polizewerordnung um 10 Uhr beendet sein müsse. Die Strafkammer in Stolp trat der Auf- fassung bei und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe. Schulz legte Revision ein und machte geltend, daß das Ge- meindeerntefest schon seit vielen Jahren so gefeiert worden sei, und daß noch niemals Bedenken dagegen geltend gemacht worden seien. Es handele sich um eine ganz kleine Gemeinde, wo sich alle Einwohner kennen. Das Vergnügen müsse deshalb als ge- schlossene Gesellschaft angesehen werden, die ihren Charakter als solche auch nicht dadurch verliere, daß einige Leute aus dem Nach- barort, besonders von Burschen eingeladene Mädchen, an dem Tanz teilgenommen hätten. Die geschlossene Gesellschaft sei aber nicht an die Polizeistunde gebunden und die angezogene Polizeiverord- nung, die ja nur auf öffentliche Tanzlustbarkeiten sich beziehe, könne auch nicht Anwendung finden. Das Kammergericht hob auch die Vorentscheidung auf und ver- wies die Sache zu nochmaliger Verhandlung und Entscheidung an die Strafkammer zurück. Begründend wurde ausgeführt: In der Auffassung des Begriffsöffentliche" Tanzlustbarkeif habe der Vorderrichter durchaus gefehlt. Die Strafkammer lege auf die An- Wesenheit einiger Personen aus der Nachbarschaft zwar nicht den größten Wert, meine aber, daß, wenn eine ganze Ortschaft zu einem Tanzfest eingeladen sei, wie hier, auf jeden Fall eine öffent- liche Tanzlustbarkeit vorliege. Die Strafkammer habe ganz über- sehen, daß es sich hier um ein kleines Dorf handele und daß es Dörfer gebe, die nur fünf oder sechs Stellen hätten. Es sei denk- bar, daß sich in Adlich-Bublitz die Leute untereinander kennen. Eine geschlossene Gesellschaft würde vorliegen, wenn die Ein- wohner eines kleinen Orts durch das äußere Band der Gemeinde miteinander verbunden seien und ein inneres Band der Freund- schaft oder guten Bekanntschaft zwischen ihnen bestehe. Gerade wenn die Leute aus einem kleinen Ort gemeinschaftlich ein Ernte- fest feierten, spreche das gegen die Annahme einer öffentlichen Tanzlustbarkcit und für die Möglichkeit einer geschlossenen Gesell- schaft. Darum müsse die Strafkammer sich nochmals mit der Sache beschäftigen, um festzustellen, ob hier die Teilnehmer an dem Erntefest einennach außen abgegrenzten, innerlich miteinander verbundenen Personenkreis" darstellten. Sei das der Fall, dann sei der Begriff der geschlossenen Gesellschaft erfüllt upd bet ange­klagte Gastwirt müsse freigesprochen werden. Vermischtes. (UetinVäterchen" Befuche macht Nikolaus der Blutige will für einige Zeit feinem Lande ent- fliehen. Die unmenschlichen Greuel, die unter seiner Zustimmung verbrochen, das Entsetzen der ganzen Menschheit hervorgerufen haben, lassen ihn natürlich beständig für sein ärmliches Leben fürchten. Mit der schwersten Blutschuld beladen, zittert er vor der Rache seines getretenen und geknechteten Volkes. Ist es da ver- wunderlich, daß zu dem Ende August erwarteten Besuche in Hessen schon jetzt die umfangreichsten Vorsichtsmaßregeln getroffen werden? In Friedberg , wo der Henker seines Volkes Wohnung nimmt, ist man, wie ein Telegramm meldet, dabei, das Schloß in eine regelrechte Festung zu verwandeln. Bauliche Aenderungen werden borgenommen, die Gewähr bieten sollen, daß daS Leben des Zaren nicht in Gefahr gerät. An dem vorderen Tore des Schlosses wird ein Schlagbaum errichtet werden; das nördliche Burgtor bleibt während der Anwesenheit des Zarenpaares vollständig geschlossen. Sämtliche Kanalabflüsse, welche nach dem Burgwall zu münden, werden einer genauen Kon- trolle unterzogen, die Kanalabflüsse werden mit starken Eisengittern versehen. Sämtliche in der Umgebung des großherzog - lichen Schlosses bewohnten Privatgebäude werden leer stehen. Den Bewohnern ist zum 15. August gekündigt worden. Eine Witwe, die in einem der großherzoglichen Häuser ein Mädchenpensionat unterhält, das mit der Nord- und Ostscite an den Schlotzgarten angrenzt, muß bis zum 15. August eben- falls ihre Wohnung räumen. Die bisher von ihr be- nutzten Zimmer sollen zur Unterkunft für russische und deutsche Polizeibeamte hergerichtet werden. Die übergroße Mehrzahl des deutschen Volkes ist einig in dem Gedanken, daß der Besuch des Oberhauptes des fluchwürdigen Regimes eine Schmach für Deutschland bedeutet. Kulturträger. Vergnügte Tage resp. Nächte bereiteten sich in Pirna der sogenannten besseren Gesellschaft angehörende Lebejünglinge und-Greise. Sie belustigten sich in einem Kinematographentheater an der Vorführung unzüchtiger Bilder, wie beispielsweise Im Harem".Haremsfreuden" usw. Das nächtliche Amüsement dauerle so lange, bis die Polizei dahinter kam und dem Treiben ein jähes Ende bereitete. Die Filmz wurden beschlagnahmt und eine Untersuchung darüber eingeleitet, wer der Hersteller der unzüchtigen Films war. Da ergab sich die merkwürdige Tatsache, daß sie nicht etwa aus Paris , sondern aus Dresden stammten. Der Inhaber einer hiesigen Filmfabrik Dederscheck hatte einige zwanzig, männliche und weibliche, Modelle engagiert, mit denen die be- treffenden Sujetsgemimt" wurden, und zwar teils inner- halb der Fabrik, teils aber auch unter freiem Himmel. Darauf wurde gegen Dederscheck und seine Modelle die An- klage erhoben. Am Donnerstag wurden die Angeklagten vor dem Dresdener Landgericht abgeurteilt. Dederscheck sowie sein Kompagnon Kretschmar erhielten je fünf Monate Ge- f ä n g n i S, die Modelle, von denen nur zwei freigesprochen wurden, wurden zu Geldstrafen von 20200 M. verurteilt. Fürsorglicher- weise hatte das Gericht, da die FilmS auf einem Apparat vorgeführt wurden, die Vertreter der Presse von der Verhandlung auS« geschloffen, dagegen aber einigen Vertretern de? Polizei» Präsidiums und des M i n i st e r i u m s d e S Innern die Teilnahme gestattet. Sicherlich gehören die beteiligten Pirnaer Lebemänner zu jener Gattung, die über Unsittlichkeit und Verrohung in Arbeiterkreisen zetert._ Anch ein Glaubensstreiter. Fanatische Anhänger der christlichen Kirche versuchen oftmals mit allen Mitteln der religiösen und politischen Verhetzung dem von ihnen vertretenen Glauben zu dienen. Nicht der geringsten einer von diesen fanatisierten GlaubenSaposteln scheint der katholische Pfarrer Adam Pfeuffer in Hendungen sNordbayern) zu sein, der es fertig brachte, vor kurzem von der Kanzel herab auf die k i r ch e n f e i n d l i ch e Presse zu schimpfen und dabei zu er- klären, daß die Frau, deren Ehemann dieNeue bayerische Landes- zcitung" lese, da S Recht habe, sofort Klage auf Ehe« scheidung zu stellen. Die genannte Zeitung ist ein in W ü r z b u r g erscheinendes mittelstandsparteiliches, dabei aber anti ultramontanes Blatt. Die so recht zu Herzen gehende Sonntagsprcdigt gab Anlaß zu einer Korrespon­denz zwischen dem Ehegatten, auf den die Rechts- belehrungen des Gottesmannes gemünzt waren und dem Diener der allbarmherzigen Religion. In dem Antwortschreiben hupfte der rechtsgelahrte Pfarrer zwar etwas zurück: er wollte es nicht ganz so gemeint haben, es sei nur seine persönliche Ansicht gewesen usw., fügt dann aber am Schlüsse hinzu: Ich bitte Sie, wer ist denn schuld am Unfrieden? Doch nur Ihre Zeitung! Ei, so schaffen Sie sie ab, und es wird vieles besser....Ihre Frau macht schon lange auf die Leute den Eindruck eines tiesbekümmerten Weibes. Bin ich daran schuld? Es kann die Schuld nur an Ihnen liegen.... Ich bitte Sie nochmals, tun Sie Ihrer Frau, der Gemeinde und vor allem Gott zu lieb ein kirchenfeindliches Blatt weg! Le sen Sie lieber den, General-An- zeig er", wenn Sie ein katholisches Blatt nicht mögen! Ich habe gestern abend noch viel für Ihre Familie gebetet und will es fort und fort tun. Ihr wohlmeinender Pfarrer Pfeuffer. Dem Empfänger des Briefes werden wohl die Gebete eine? Mannes, der durch seine religiöse Verhetzung den Anlaß zum Unfrieden in der Ehe gibt, sehr wenig imponiert haben. Fraglich erscheint es auch, ob der von dem P'arrer angerufene Gott gerade ein begeisterter Anhänger desGeneral- anzeigerS" ist. Das ganze Vorgehen des Pfarrers zeigt aber, welch ungeheueren Einfluß die katholische Kirche noch aus die familiären Verhältnisse ihrer Mitglieder ausübt. Kleine Notizen. Infolge heftigen Regens ist in Hamburg der Damm der Stadtbahnstrecke Hamburg Güterbahnhof bis Berliner Tor an mehreren Stellen gerutscht. Der Verkehr wird durch Pendel- und Teil- betrieb aufrecht erhalten. § 175. Zu den vor einigen Tagen von uns gemeldeten Ver­fehlungen gegen den§ 175 in Magdeburg ist zu berichtigen, daß nicht die Tochter des Gastwirtes, sondern ein Lehrling, der erkrankte, der Polizei von dem Treiben Kenntnis gab. Im ganzen sind bisher 17 Verhaftungen vorgenommen. Der Wirt des Lokales hatte von den Vorgängen im Lokale keine Kenntnis. Bei einer Bootsfahrt auf der Donau kippte in der Nähe von Budapest das Boot, in dem sich vier Studenten befanden, um. Alle vier Studenten sind ertrunken. Die Erdbebenwarte i» Laibach registrierte gestern morgen 2 Uhr 4? Minuten ein etwa 8000 Kilometer entferntes Erd» beben. Das Beben dauerte eine Minute und zehn Sekunden. Buboncnpest in Odessa . Auf einem im Hafen von Odessa vor Anker liegenden Schiffe ist ein Matrose an der Bubonenpest er- krankt. Selbstmord eines RennstallbesitzerS. Schwere Spielverluste auf Rennplätzen haben den Rennftallbesttzer und Husarenleutnant Karl G o l d s ch m i d t in W i e n in den Tod getrieben. Gestern früh jagte sich Goldschmidt, der weit über seine Verhältnisse Hinaus ge­lebt hat, eine Kugel ins Herz. Ein schwerer Automobilunfall ereignete sich in der Nähe der rumänischen Ortschaft S i n a i a. Dort stießen in voller Fahrt zwei Automobile zusammen. Von den Insassen wurde ein Kind ge- tötet, eine Frau und zwei Kinder lebensgefährlich verletzt. Die Fahrzeuge gingen vollständig in Trümmer.! Frelreligiöse Gemeinde. Sonntag, den 7. August, vormittags 1t Uhr, Kleine Frankfurter Straße S: Vortrag des Herrn M. H. Barge: Der Materialismus, seine Vorzüge und seine Grenzen'. Damen und Herren als Gäste sehr willkommen. Mmtlteher Marktbericht der städttlchen Martthallen-DireNIo» ttder den Großhandel in den Zeniral-Marttballen. Marktlage: Fleisch: Zufuhr reichlich. Geschält etwas reger, Preise unverändert. Wild : Zufuhr nicht genügend, Geschäft rege, Preise anziehend. Geflügel: Zusuhr reichlich in Gänsen, sonst genügend, Geichäst lebhaft, Preise befriedigend. Fische: Zusuhr etwas reichlicher, Geschäst ziemlich lebhaft, Preise wenig verändert. Butter und Käse: Geschäft ruhig, Preise unverändert. Gemüse, Obst und Südfrüchte: Zusuhr genügend, Geschäft leb- Haft, Preise wenig verändert.__ Wttternngstiberstch» vom 5. August XOXO, morgens« Udr. «Settervrognose für Sonnabend, den 6. Nugiist l»to. Weiter ausklarend, aber noch veränderlich, langsame Erwärmung, vereinzelte Gewitterregen. Berliner Wetterburea«. «SasserstandS. Nachrichten der Landesanstalt für Gewässerkunde, mitgeteilt vom Beritner '1-I- bedeutet Wuchs, Fall. Unierpeaei. Nach tclegraphischen Meldungen haben die Lausitzer Reitze, Fulda , obere Aller, Oker , Leine und I n n e r st e Hochwasser. leboch wurde daS mttlere Hochwasser heute morgen noch nicht überschritten. Die obere Fulda , obere Oker und obere I n n e r st e s allen bereits wieder. Mraotjportlicher AMfteyc; HgpL Weber, Berlin . Für de» Jnjergtenteil verantw.; TH.GUckr, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdrucker« u, Verlggsanstglt Paul Einger h Co» Berlm SW.