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Wie fterSen wollen, so Wie er 5as Vudgei ablehnen müssen. So kann er nur als Helfershelfer des Zentrums eingeschätzt werden, wobei es durchaus kein Milderungsgrund ist, daß er solche Politik weniger aus Böswilligkeit als aus Dummheit und Feigheit macht. politiscbe deberficbt. Berlin  , den 12. August 1910. Ultramontan  -nationalliberales Wahlkompromiß. In der Donnerstagnummer berichteten wir. daß der von einem katholischen Pfarrer mit dem charakteristischen Namen Lust in Wanne gemachte Vorschlag, Zentrum und national- liberale Partei sollten für die nächste Reichstagswahl im Wahlkreise Bochum  -Gelsenkirchen   ein Stichwahlbündnis schließen, um den Kreis der Sozialdemokratie zu entreißen, nicht nur bei dem offiziellen Bochumer   Zentrumsblatt, derWestfälischen Volkszeitung". Zustimmung gefunden hat, sondern daß dieses Blatt sogar den Vorschlag dahin erweitert hat, schon bei der Hauptwahl müßten beide Parteien zusammengehen und einen gemeinsamen Kandidaten aufstellen. Hat das Bochumer   Blatt auch schwerlich diesen Vorschlag ohne Kenntnis der Zentrumsleitung im Wahlkreise Bochum  - Gelsenkirchen   gemacht, so mußte man doch nach der bisherigen Haltung der meisten rheinischen Zentrumsblätter annehmen, daß dieses Verlangen nach einem Kompromiß mit den Nationalliberalen sich auf Bochum   und vielleicht einige andere westfälische Wahlkreise beschränkte. Wie sich zeigt, ist das aber durchaus nicht der Fall. Auch dieKöln  . V o l k s z t g." hat nichts gegen die Kompromiß- sucht ihrer westfälischen Parteigenossen ein- zuwenden. In einem Artikel, in welchem sie die Pro- klamierung des Wittener Oberbürgermeisters zum national- liberalen Kandidaten als einenaußerordentlich glücklichen Schritt" bezeichnet und darauf hinweist, daß schon 1907 trotz der Blocktendenz und der unglaublich gehässigen Hetze der Hauptwahl" zwei Drittel der Zentrumswähler in der Stich- Wahl für den nationalliberalen Kandidaten gestimmt hätten, heißt es zum Schluß: «Sollten also bei der nächsten Stichwahl die Gegner dieselben und die äußere Situation ziemlich dieselbe sein, so läge die Er- zielung eines besseren Resultates vor allem bei den Nationalliberalen selbst. Herr Pfarrer Lust in Wanne hat zwar von einem etwaigen Kompromiß gesprochen, aber durchaus nicht be« dingungslos. Nach ausführlicheren Berichten hat er fich dahin ausgesprochen, daß, wenn«unser liebes Baterland nicht zu- gründe gehen soll, die bürgerlichen Parteien sich verständigen müssen". Und er rief:«Darum fort auch mit aller konfessionellen Hetze deS Evangelischen Bundes." Also nicht besondere Liebe zu den Nationalliberalen, sondern echter patriotischer Sinn hat diese Worte eingegeben. Zu der Berständigung, von der die Rede war, müssen auch d i e N ati o n a l l ib e r a len g e g eb en en- falls beitragen, und zwar nicht nur durch Garantien in der Person des Kandidaten. Diese Garantien waren eine Be- dingung oder, wenn man will, Boraussetzung, aber nicht die ewzige. Gewiß verlangt niemand, daß die Nationalliberalen aufhören sollen, nationalliberal zu sein, aber nach den Rezepten des Ev ang elischen Bun d es dürfensie nicht agi- t i e r e n und als antinational dürfen sie das Zentrum auch nicht in einer Weise verschreien, daß sie es als größere Gefahr ansehen als die Sozialdemokratie. Schließlich wird eine etwaige Stichwahl- parole des Zentrums auch nicht ausgegeben werden ohne Rücksicht darauf, wie die Freunde der hiesigen Liberalen in anderen Wahl« kreisen fich zu unseren dortigen Freunden stellen. DaS muß mit aller Deutlichkeit betont werden... Also gegen ein Wahlkompromiß mit den Nationallibe- ralen hat dieKöln  . Volkszeitung" nichts einzuwenden, Vor- bcdingung ist nur, daß die Nationalliberalen keine Kandidaten aufstellen, die ihr evangelisches Glaubensbekenntnis allzu stark betonen und das Zentrum für eine unpatriotische Partei erklären, vor allem aber, daß die Nationallibe- ralen die Verpflichtung eingehen, dafür in anderen Wahlkreisen die Zentrumskandidaten gegen die Sozialdemo- traten zu unterstützen. Demnach haben wir in Rheinland-Westfalen   auf eine allerlieb st e Kompromisselei bei den nächsten Reichstags- wählen zu rechnen. Pack schlägt sich und verträgt sich. genannt, das sie begehen, können die kleinen Dinger in ihrer Un- schuld nicht ahnen. Beim Wiedereinfangen und Zurückbringen steht dem Unternehmer die Polizeimacht uneingeschränkt zur Ver- fügung. Nur darf diese nicht allzu oft gebraucht werden. Denn die Losreißung von schreienden Mädchen von der Schürze der Mutter durch brutale Polizeifäuste macht auf dem Lande immer böses Blut und kann der Reputation der den Fang der Lohnsklaven be. treibenden Agenten nicht förderlich sein. Da trotz aller Aufsicht sehr viele davonlaufen, sehen sich die Unternehmer gezwungen, zu dem alten Rezept: Brot und Spiel zu greifen. Nach einem Bericht, der in allem Ernst die Herrlichkeiten dieser modernen Leibeigenschaft preist, heißt es:«Aber der Musterfabri- kant geht noch weiter. Er sorgt(neben Schlafstatt und Reis) für Vergnügen und Unterhaltung der Mädchen in deren Räumen. Komödianten und Gaukler werden gerufen und Belustigungen durch Bilder arrangiert. Dann werden im Herbst und Frühling Aus- flüge(unter Aufsicht natürlich) nach berühmten Plätzen veranstaltet und alle Art Sport zur Unterhaltung getrieben. Auch Kranken- Häuser haben die Fabrikanten für ihre kranken und verletzten Ar- beiter eingerichtet. Privatschulen sind auch für die Kinder der ver- heirateten Leute geschaffen worden. Das ist vorteilhaft für beide Seiten. Der Vorteil des Unternehmers ist: wenn die Mäd- chen nach Ablauf ihres dreijährigen Kontraktes heim aufs Land gehen, sind die Eltern sehr erfreut über ihre Geschicklichkeit und sie erzählen es den Nachbarn. Wir erlauben den Eltern in der Woche zu kommen, um ihre Töchter zu sehen. Wir zahlen ihnen dafür die Ausgaben." Nach Aufzählung aller dieser Herrlichkeiten klagt der Bericht, baß die undankbaren Racker von kleinen Mädchen trotzalledem aus- reißen:Ungeachtet dessen besteht die Gefahr, daß wir die Mädchen noch nach Ueberwindung der Schwierigkeiten und Kosten verlieren. Oft wenn sie zu Einkäufen hinausgehen, lassen sie sich entführen. Agenten von andern Fabriken offerieren ihnen bessere Löhne und nehmen sie mit. Die Sache hat der Assoziation der Spinnereibesitzer Japans   vorgelegen, ohne bis heute zufrieden- stellend geregelt zu sein." Allerdings versprechen die Agenten den kleinen dummen Mädchen bessere Löhne. Daß die Versprechen nachher nicht ge- halten werden, ist nicht ihre Sache. Für sie handelt eS sich vor «allem um die S oder 10 Fen betragende Fangprämie. Da die Freude am Gaukler, und Komödiantenspiel ein wenig verläßliches Mittel für die Fesselung von Lohnsklaven ist, wird mit Prämiensystemen der Versuch gemacht, oder eineLehrzeit" von möglichst langer Dauer kontraktlich festgelegt. Die Lach- muskeln drohen zu platzen, wenn man hört, daß für die Er- (UBMg einer Handfertig leit, die nicht ejaejt Tag beansprucht, Immer noch Wahlrechtsprozesse. In Halle a. S. wurden am Mittwoch aufs neue einige der Wahlrechtsprozesse verhandelt, die dem Blutsonntage des 13. Fe- bruar gefolgt waren. Die Schubert-Strafkammer zu Halle a. S. hatte am 19. März vier Arbeiter zu je vier bezw. fünf Wochen Gefängnis wegen Auflaufs und Beamten- beleidigung verurteilt. Das Reichsgericht hatte die Urteile aufgehoben und zur nochmaligen Prüfung zurückverwiesen. Die erneute Verhandlung, in der die Angeklagten wieder von dem Ge- nossen Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht   und dem Rechts- anwalt Dr. Müller- Halle verteidigt wurden und das Vor- gehen der Polizei abermals als ein durchaus brutales und un- gerechtfertigtes erwiesen wurde, endete mit der Verurteilung der vier Angeklagten zu denselben Strafen, wie sie in dem ersten Urteil ausgeworfen waren. Die Polizei in Suhl  (Regierungsbezirk Erfurt  ) war am 10. April sehr besorgt um die Aufrechierbaltung der preußischen Ordnung. Als die Suhler   Arbeiter für ein freies Wahlrecht auf der Straße demonstrierten, griff die Polizei einfach fünf Genossen heraus und brannte ihnen ein Strafmandat von je 50 Mark wegen Veranstaltung eines nicht genehmigten öffentlichen Aufzuges auf. Das Schöffengericht Suhl   bestätigte die Strafe, aber auf eingelegte Berufung erkannte das Landgericht Meiningen  bei drei der Angeklagten auf Freisprechung, während bei zweien die Berufung verworfen wurde. Der Staats- anwalt gab dabei eine ganz besondere Probe der Objektivität der objektivsten Behörde ab, indem er meinte, es bleibe sich gleich, ob Sozialdemokraten oder Konservative auf der Straße demonstriert hätten bestraft wären beide worden. Alle Achtung vor der herzoglich meiningischen Justiz. In Preußen glaubt mau an ein solches Wunder der Gerechtigkeit nicht. Ein Kongreß der Gelbe». Am 15. und 16. Oktober wollen die sogenanntenreichs- treuen und vaterländischen Arbeitervereine" in Magdeburg   eine allgemeine Konferenz abhalten, um zu beraten, wie derDruck der Gewerkschaften" am besten abgewehrt werden könne. In dem Aufruf des Konferenzausschusses heißt es: Ueberall in Deutschland   haben sich die Arbeiter aufgelehnt gegen den Druck der Gewerkschaften, die im Gegensatz zu unserer Bewegung grundsätzlich die Jnteressengegensätzlichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, und haben, da der einzelne ihm nicht Widerstand zu leisten vermochte, Vereint- gungen zur Herstellung ruhiger, gesicherter Arbeitsverhältnisse auf dem Wege gütlicher Verständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen. Wir wollen durch unsere Bewegung die wirtschaftliche Lage der Arbeiter bessern. Wir wollen den Arbeiter politisch frei und unabhängig machen. Wir sind der Ansicht, daß diese Ziele nur zu erreichen sind im Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnung, und daß für deren Erhaltung erste Bedingung ist, daß die einzelnen Kreise und Stände sich nicht feindlich gegenüberstehen und bekämpfen, sondern daß auch auf wirtschaftlichem Gebiete eine Interessengemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit und Kapital= an­erkannt wird." Unzeichnet ist der Aufruf von folgenden Vereinen: Arbeiter- Verein vom Fried. Krupp A.-G. Grusonwerk, A. Weidmann; Arbeiterverein der N. Wolfschen Werke, O. Hoffmeister; Arbeiter- verein der Fabriken der Firma Schäffer u. Budenberg, M. Grögel; Arbeiterverein der Maschinenfabrik Buckau A.-G., Fr. Willborn; Arbeiterverein der Firma Otto Gruson u. Co.; Verband reichs- treuer Arbeiter Magdeburg  , G. Brüggemann; Nationaler Arbeiter- verein Magdeburg-Cracau   Ferd. Mendt; Vaterländischer Arbeiter- verein Salbke   und Umgegend; Evangelischer Arbeiterverein Magdeburg, Fr. SiemS; Evangelischer Arbeiterverein Magdeburg. Buckau  , W. Schräder; Bund deutscher   Bäcker- und Konditoren- gehilfen(Ortsgruppe Magdeburg  ), A. Schwer; Verein Bäcker- gesellen-Brüderschaft Magdeburg, G. Becker; Ortsgruppe der verein. Fachvercine des GastwirtsgewerbeS, Magdeburg  . Kafernenknltnr. Wegen Mißhandlung, vorschriftswidriger Behandlung und Be- leidigung eines Untergebenen stand der Unteroffizier Semen er vom 103. Infanterieregiment vor dem Dresdener  Kriegsgericht. Der Angeklagte ist bereits wegen vorschriftswidriger Behandlung vorbestraft. Während des Fechtens hatte seine Kor- poralschast einen Befehl mißverstanden und ging zum Lauflchritt über. Darüber geriet der Herr Unteroffizier in Erregung. Er lief vor die Front und brüllte den Soldaten Wenzel mit empor» gehobener Hand an:«Bleiben Sie stehen, sonst hau ich Ihnen ein paar runter, daß Sie sich in Ihrem eigenen Miste wühlenl" Als die Soldaten einige Zeit danach im Exerzierhause angetreten waren, mußten sie aus Befehl des An- geklagten längere Zeit in Fechterstellung stehen bleiben und dabei den linken Arm nach vorn strecken. Dem Soldaten Wenzel fing nach einigen Minuten der Arm an herunterzusinken. Der Angeklagte trat darauf auf Wenzel zu und versetzte ihm mit den Worten: fünf Jahre nötig erachtet werden. Da müssen, um nur ein Beispiel anzuführen, in einer Trikotspinnerei in Tokio   die Jungen fünf Jahrelernen". Sie sind beim Unternehmer einquartiert. Neben Reis und Schlafplatz erhält jeder einen Monatslohn von einem Den(2 Mk.). Ein zweiter Aen wird, wie der Fabrikant schmunzelnd erzählt, für jeden Lehrling in eine Sparkasse gelegt. Der in fünf Jahren sich häufende Betrag wird beizufrieden- stellendem" Abgang dem Arbeiter ausgehändigt. ES wäre inter- essant zu wissen, ob jemals ein Arbeiter die so für ihn gesparte Summe erhalten hat. In der Nippon Boseke Kaischa(Spinnerei), die weit über 3000 Arbeiterinnen(und Arbeiter) beschäftigt, wovon fünf Sechstel in der Fabrik eingepfercht sind, ist ein gut ausgebautes Prämien- system rn Kraft. Von den Arbeiterinnen, die zwei Jahre ohne jede Unterbrechung arbeiten, erhält die Aelteste ein Hundert Uen eine für japanische Verhältnisse ungeheure Summe aus. bezahlt. Die Prämiensumme steigt weiter mit der Länge der ununterbrochenen Arbeitszeit. Der Beamte setzte mit nicht geringem Stolz hinzu, einige Arbeiterinnen hätten sogar zehn Jahqe aus­gehalten. Nachprüfen konnte ich diese wundersame Kunde nicht, auch nicht, ob eine Arbeiterin die versprochene Prämie wirklich bekommen hat. Wenn wir auf die uns durch die Fabrik begleiten- den Mädchen zugingen, um sie zu fragen, zerstoben sie in alle Winde. Uever die Metallindustrie. Die Metallindustrie, die drittgrößte der Industrien Japans  , ist noch recht schwach entwickelt. Sie beschäftigt nur(1906) 58 977 Personen(darunter 1678 Frauen). Im Maschinenbau sind 24 543, im Schiffbau 19 535, in der Gießerei 8143 und bei der Werkzeugmacherei 11751 Personen tätig. Die Metallarbeiter er- freuen sich nach asiatischen Begriffen guter Löhne. Einige, allerdings unter sehr zahlreichen Gruppen, stehen mit ihrem Lohn- einkommen weit über dem Durchschnitt. Die Tagelöhne der Metallarbeiter schwanken im allgemeinen zwischen 64 und 133 Pfennige. Im besondern ist der durchschnittliche Tagclohn der Arbeiter auf der(kaiserlichen) Schiffswerft Bako auf 3,40 M. an» gegeben. DaS ist der höchste Satz in der ganzen Industrie. Er gilt nur für eine Branche von 146 Köpfen. Ich will von den Berichten, die ich'bei den Metallarbeitern sammelte, nur einen hierhersetzen, und zwar eines gutbezahlten, wenn nicht deS besten Mechanikers eines Eelcktrizitätswcrkcs in Tokio  . «Die Fabrik", erzählte er.»ist eine der besten, wenn nicht die beste, in Tokio  . Die dort geltende Arbeitszeit und die Löhne kennen nicht viele Ärdeitcr. Sie gilt als ein Msterixerl. M Leute« Sie Roßjung?, breckiger, großschnäuziger' einen kräftigen Schlag mit der Faust auf den linken Oberarm. W. trug einen blutunterlaufenen Fleck davon und hatte mehrere Tage Schmerzen. In der Verhandlung wurde festgestellt, daß täglich gemeine Ausdrücke und Schimpfworte vom Angeklagten gebraucht worden sind. DaS Gericht nahm jedoch einenm i n d e r s ch w e r e n" Fall an und verurteilte den Unteroffizier zu 10 Tagen mittlere» Arrest. Eine ähnliche Erziehungsmethode wendete der Oberjäger S ch o m e r vom 13. Jägerbataillon an. Er machte eines TageS die Wahrnehmung, daß die beiden Soldaten vom Stubendienst ihre Arbeit zu spät begonnen hatten. Sie wurden angeschnauzt und dann der eine zur Tür hinausgeworfen, während der andere einige Stöße vor die Brust erhielt, so daß er gegen einen Schrank flog und dort zusammenstürzte. Verletzungen an Schulter und Hüfte und einige Tage Dienstunfähigkeit waren die Folgen. Der als tüchtiger Unteroffizier geschilderte Ange- klagte will die Soldatennur etwas geschoben" haben. Auch für diese Mißhandlung warf das Dresdener   Oberkriegsgericht unter Annahme einesm i n d e r s ch w e r e n" Falles ganz« 10 Tage mittleren Arrest aus. Oettemid?. Die Ermordung RybakS. Krakau  , 11. August. Der Zeichner MilziSlauS WojtaSkiewiez aus Warschau   ist unter dem Verdacht der Mitschuld an der Er« mordung RybakS verhaftet worden. DaS Begräbnis deS Er« mordeten hat heute nachmittag ohne Zwischenfall stattgefunden.> Italien  . Gesehesmaßnahmcil gegen den AlkoholismuS der Minderjährigen. Aus Rom   wird uns geschrieben: Um dem ständigen Stetgen der jugendlichen Delinquenz in Italien   entgegenzuwirken, hat seinerzeit der Justizminister Orlando   eine Kommission ernannt, die die geeigneten Gesetzesmaßnahmen ausarbeiten soll. Nun wird ein Entwurf veröffentlicht, der auf die Bekämpfung deS Alkoholis- mus abzielt. Das geplante Gesetz bestimmt, daß in allen Elementar- und Mittelschulen sowie in den Fortbildungskursen wenigstens eine Stunde im Monat der Belehrung über den Schaden des Alkohols gewidmet werden soll. In den Abendschulen ist diese Unterrichtsstunde auf den Sonnabend zu verlegen. Wichtig ist auch die Bestimmung des zweiten Paragraphen, der festsetzt, daß in Schulen und Erziehungsanstalten, sowie bei Schulausslügen und Festen den Kindern kein Wein oder anderes alkoholhaltiges Getränk gereicht werden soll. Bis heute wird in den 64 staatlichen Knaben- erziehungSanstalten Italiens   zu den beiden Hauptmahlzeiten Wein gegeben. Eine Einschränkung erleidet das geplante Verbot dadurch, daß der Leiter der Anstalt die Darreichung von Wein zum Essen auf Wunsch oder mit Einwilligung der Eltern gewähren darf. Von einschneidender Bedeutung sind die Bestimmungen, die sich auf die öffentlichen Verkaufs st eilen alkoholhaltiger Getränke(Esereizi pubblici) beziehen. Diese Verkaufsstellen dürfen von Kindern unter 15 Jahren nur in Begleitung Erwachsener be- treten werden. Personen unter 21 Jahren darf kein alkoholhaltiges Getränk verkauft werden. Die Verkaufsstellen müssen mindesten? 500 Meter von allen öffentlichen Erziehungsanstalten entfernt sein und dürfen an Sonntagen nur eine Stunde vormittags und zwei Stunden nachmittags geöffnet sein. An Wahltagen sind sie ganz zu schließen. Die Stadtverwaltung kann zeitweilig eine Verlange- rung des sonntäglichen Betriebes erlauben. Der Besitzer oder Unternehmer eines Betriebes, in dem alkoholhaltige Getränke ver» kaust werden, ist zivilrcchtlich verantwortlich für den Schaden, der aus Verbrechen erwächst, die von Betrunkenen in seinen Lokalen begangen werden. Schulden, die Minderjährige für Wein und dgl. machen, können nicht gerichtlich eingetrieben werden. Die Schuldirek« toren und Leiter der anderen Erziehungsanstalten, sowie die Besitzer der Schenken usw. werden im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen oeS Gesetzes   mit Geldstrafen bis zu 50 Lire und im Rückfalle bis zu 500 Lire und Haft bis 1 Monat bedroht. Bei wiederholten Rückfällen kann auf Dienstentlassung oder Entziehung der Betriebserlaubnis erkannt werden. Dieselben Strafen treffen jede Person, die einem Kinde unter 12 Jahren Wein usw. reicht, oder die Trunkenheit eines Kindes von unter 16 Jahren verursacht, oder schließlich einer schon trunkenen Person Alkohol verabfolgt. Sechs Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes haben sich die Wirtshausbesitzer in Einklang zu seinen Bestimmungen zu setzen. Bon großer Wichtigkeit ist an dem Gesetzentwurf die Bestim» mung, die die Schadenersatzpflicht der Wirte für Alloholexzesse in ihren Lokalen festsetzt. Auch die Aberkennung der väterlichen Ge» walt bei Uebertretung des Gesetzes, die der Paragraph 9 festfetzt, stellt eine weitgehende Neuerung dar. Dem Gesetz fehlt eine De- finition deS Begriffe? der öffentlichen Lokals, die alkoholhaltige Gtränke verkaufen. In jedem Cafö kann man in Italien   Marsala und Bier bekommen. Sollen alle diese Betriebe am Sonntag schließen? Man kann darauf gefaßt sein, daß das Alkoholkapital sich mit Wucht und Wut gegen den Entwurf zur Wehr setzen wird. i.....ij darunter 150 Frauen, sind dort beschäftigt. Die Löhne der(ge- lernten) Arbeiter schwanken zwischen 50 und 100 Sen(1 bis 2 M.f für den zehnstündigen Arbeitstag; die Arbeiterinnen, vielfach Frauen der Arbeiter, erhalten bis 40 Sen. Es wird von 7 bis 5 Uhr gearbeitet: mittags wird eine halbe Stunde gerastet. Wer bis zu fünf Minuten zu spät kommt, dem wird für eine Viertel- stunde der Lohn abgezogen. Wir haben jeden siebenten Tag einen Feiertag, während so ziemlich überall in Japan  (das den Sonntag nicht kennt) nur alle vierzehn Tage, oft auch nur alle Monat ein Tag. der Zahltag, frei ist; viele kennen überhaupt keinen Rasttag und sind froh, daß sie keine Lohneinbuße durch Feiertage erleiden. Stückarbeit wird allseitig begehrt. Vor zwei Jahren noch konnten wir bis hundert Prozent mehr als bei Zeitarbeit verdienen. Seitdem sind aber die Stückpreise auf den sechsten Teil de? Preises reduziert worden. Eine Kündigungsfrist kennen wir nicht. Wer geht oder fortgeschickt wird, kann seinen Lohn am nächsten Zahltag erhalten. Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis werden zuerst vom Meister, dann endgültig vom Direktor entschieden. Auch eine Unfallversicherung ist für die Arbeiter geschaffen. Pro Monat wird das Drittel eines Tagelohnes dafür abgezogen. Nach zwei- wöchentlicher Krankheit(Erwerbsunfähigkeit) beginnt die Unter- ftützung, die die Hälfte des durchschnittlichen Lohnes beträgt und für sechzig Tage gezahlt wird. Danach wird der Arbeiter, wenn er noch nicht wieder arbeitsfähig ist, als nicht mehr zur Fabrik gehörig betrachtet. Für eine Ein- oder Zweizimmerwohnung muh der gutbezahlte Arbeiter fünf, auch sechs Aen(10 bis 12 M.) monatlich zahlen. Für jedes meiner Kinder zahle ich jetzt 20 Sen (40 Pf.) Schulgeld monatlich, später, für die höhere Schule, einen Uen(2 M.)." Die Kunst der Metallbearbeitung wird noch in unzähligen kleinen Krauterbudcn geübt. Deren Arbeitsmethoden find recht interessant, wenigstens für den A r ch ä o l o g e n. Die technische Einrichtung der paar großen Betriebe, zumeist staatliche Etablisse- ments, unterscheidet sich nicht von der europäischer Fabriken. Man sieht auf den ersten Blick das Werk der europäischen   Ingenieure. Der Besuch der Fabriken ist dort nicht erschwert. Abgesehen von den Staatswerkstätten, für die die Erlaubnis des Militär- kommandos eingeholt werden muß, wird so ziemlich überall der Eintritt gestattet. Nur hier und da wird um eine Bude ein weiter Bogen gemacht, damit nicht das listige Auge des Fremdlings hinein. spähen kann, denn darin werden die Erfindungen und Ge» Heimnisse deö braunen Genies aufgetürmt. Auf der großen Schiffswerft in Nagasaki   werden die Lehrlinge und jugendlichen Arbeiter während der Eßpausen von einem Unteroffizier, den der Platzkommandant zu senden geruht, im Exerzieren und im Gebrauch der KriLgsVuffso geübt.