Wie fterSen wollen, so Wie er 5as Vudgei ablehnenmüssen. So kann er nur als Helfershelfer des Zentrumseingeschätzt werden, wobei es durchaus kein Milderungsgrundist, daß er solche Politik weniger aus Böswilligkeit als ausDummheit und Feigheit macht.politiscbe deberficbt.Berlin, den 12. August 1910.Ultramontan-nationalliberales Wahlkompromiß.In der Donnerstagnummer berichteten wir. daß der voneinem katholischen Pfarrer mit dem charakteristischen NamenLust in Wanne gemachte Vorschlag, Zentrum und national-liberale Partei sollten für die nächste Reichstagswahl imWahlkreise Bochum-Gelsenkirchen ein Stichwahlbündnis schließen,um den Kreis der Sozialdemokratie zu entreißen, nicht nurbei dem offiziellen Bochumer Zentrumsblatt, der„WestfälischenVolkszeitung". Zustimmung gefunden hat, sondern daß diesesBlatt sogar den Vorschlag dahin erweitert hat, schon bei derHauptwahl müßten beide Parteien zusammengehen und einengemeinsamen Kandidaten aufstellen.Hat das Bochumer Blatt auch schwerlich diesen Vorschlagohne Kenntnis der Zentrumsleitung im Wahlkreise Bochum-Gelsenkirchen gemacht, so mußte man doch nach der bisherigenHaltung der meisten rheinischen Zentrumsblätter annehmen,daß dieses Verlangen nach einem Kompromiß mit denNationalliberalen sich auf Bochum und vielleicht einigeandere westfälische Wahlkreise beschränkte. Wie sich zeigt, istdas aber durchaus nicht der Fall. Auch die„Köln.V o l k s z t g." hat nichts gegen die Kompromiß-sucht ihrer westfälischen Parteigenossen ein-zuwenden. In einem Artikel, in welchem sie die Pro-klamierung des Wittener Oberbürgermeisters zum national-liberalen Kandidaten als einen„außerordentlich glücklichenSchritt" bezeichnet und darauf hinweist, daß schon 1907 trotz„der Blocktendenz und der unglaublich gehässigen Hetze derHauptwahl" zwei Drittel der Zentrumswähler in der Stich-Wahl für den nationalliberalen Kandidaten gestimmt hätten,heißt es zum Schluß:«Sollten also bei der nächsten Stichwahl die Gegner dieselbenund die äußere Situation ziemlich dieselbe sein, so läge die Er-zielung eines besseren Resultates vor allem bei den Nationalliberalenselbst. Herr Pfarrer Lust in Wanne hat zwar von einem etwaigenKompromiß gesprochen, aber durchaus nicht be«dingungslos. Nach ausführlicheren Berichten hat er fichdahin ausgesprochen, daß, wenn«unser liebes Baterland nicht zu-gründe gehen soll, die bürgerlichen Parteien sich verständigenmüssen". Und er rief:«Darum fort auch mit aller konfessionellenHetze deS Evangelischen Bundes." Also nicht besondere Liebe zuden Nationalliberalen, sondern echter patriotischer Sinn hat dieseWorte eingegeben. Zu der Berständigung, von der die Rede war,müssen auch d i e N ati o n a l l ib e r a len g e g eb en en-falls beitragen, und zwar nicht nur durch Garantienin der Person des Kandidaten. Diese Garantien waren eine Be-dingung oder, wenn man will, Boraussetzung, aber nicht die ewzige.Gewiß verlangt niemand, daß die Nationalliberalen aufhörensollen, nationalliberal zu sein, aber nach den Rezeptendes Ev ang elischen Bun d es dürfensie nicht agi-t i e r e n und als antinational dürfen sie das Zentrum auch nichtin einer Weise verschreien, daß sie es als größere Gefahr ansehenals die Sozialdemokratie. Schließlich wird eine etwaige Stichwahl-parole des Zentrums auch nicht ausgegeben werden ohne Rücksichtdarauf, wie die Freunde der hiesigen Liberalen in anderen Wahl«kreisen fich zu unseren dortigen Freunden stellen. DaS muß mitaller Deutlichkeit betont werden...Also gegen ein Wahlkompromiß mit den Nationallibe-ralen hat die„Köln. Volkszeitung" nichts einzuwenden, Vor-bcdingung ist nur, daß die Nationalliberalen keine Kandidatenaufstellen, die ihr evangelisches Glaubensbekenntnis allzu starkbetonen und das Zentrum für eine unpatriotische Parteierklären, vor allem aber, daß die Nationallibe-ralen die Verpflichtung eingehen, dafür in anderenWahlkreisen die Zentrumskandidaten gegen die Sozialdemo-traten zu unterstützen. Demnach haben wir inRheinland-Westfalen auf eine allerlieb st eKompromisselei bei den nächsten Reichstags-wählen zu rechnen. Pack schlägt sich und verträgt sich.genannt, das sie begehen, können die kleinen Dinger in ihrer Un-schuld nicht ahnen. Beim Wiedereinfangen und Zurückbringensteht dem Unternehmer die Polizeimacht uneingeschränkt zur Ver-fügung. Nur darf diese nicht allzu oft gebraucht werden. Denndie Losreißung von schreienden Mädchen von der Schürze der Mutterdurch brutale Polizeifäuste macht auf dem Lande immer bösesBlut und kann der Reputation der den Fang der Lohnsklaven be.treibenden Agenten nicht förderlich sein. Da trotz aller Aufsichtsehr viele davonlaufen, sehen sich die Unternehmer gezwungen, zudem alten Rezept: Brot und Spiel zu greifen.Nach einem Bericht, der in allem Ernst die Herrlichkeiten diesermodernen Leibeigenschaft preist, heißt es:«Aber der Musterfabri-kant geht noch weiter. Er sorgt(neben Schlafstatt und Reis) fürVergnügen und Unterhaltung der Mädchen in deren Räumen.Komödianten und Gaukler werden gerufen und Belustigungen durchBilder arrangiert. Dann werden im Herbst und Frühling Aus-flüge(unter Aufsicht natürlich) nach berühmten Plätzen veranstaltetund alle Art Sport zur Unterhaltung getrieben. Auch Kranken-Häuser haben die Fabrikanten für ihre kranken und verletzten Ar-beiter eingerichtet. Privatschulen sind auch für die Kinder der ver-heirateten Leute geschaffen worden. Das ist vorteilhaft für beideSeiten. Der Vorteil des Unternehmers ist: wenn die Mäd-chen nach Ablauf ihres dreijährigen Kontraktes heim aufs Landgehen, sind die Eltern sehr erfreut über ihre Geschicklichkeit und sieerzählen es den Nachbarn. Wir erlauben den Eltern in der Wochezu kommen, um ihre Töchter zu sehen. Wir zahlen ihnen dafür dieAusgaben."Nach Aufzählung aller dieser Herrlichkeiten klagt der Bericht,baß die undankbaren Racker von kleinen Mädchen trotzalledem aus-reißen:„Ungeachtet dessen besteht die Gefahr, daß wir dieMädchen noch nach Ueberwindung der Schwierigkeiten und Kostenverlieren. Oft wenn sie zu Einkäufen hinausgehen, lassen sie sichentführen. Agenten von andern Fabriken offerieren ihnen bessereLöhne und nehmen sie mit. Die Sache hat der Assoziation derSpinnereibesitzer Japans vorgelegen, ohne bis heute zufrieden-stellend geregelt zu sein."Allerdings versprechen die Agenten den kleinen dummenMädchen bessere Löhne. Daß die Versprechen nachher nicht ge-halten werden, ist nicht ihre Sache. Für sie handelt eS sich vor«allem um die S oder 10 Fen betragende Fangprämie.Da die Freude am Gaukler, und Komödiantenspiel ein wenigverläßliches Mittel für die Fesselung von Lohnsklaven ist, wirdmit Prämiensystemen der Versuch gemacht, oder eine„Lehrzeit"von möglichst langer Dauer kontraktlich festgelegt. Die Lach-muskeln drohen zu platzen, wenn man hört, daß für die Er-(UBMg einer Handfertig leit, die nicht ejaejt Tag beansprucht,Immer noch Wahlrechtsprozesse.In Halle a. S. wurden am Mittwoch aufs neue einige derWahlrechtsprozesse verhandelt, die dem Blutsonntage des 13. Fe-bruar gefolgt waren. Die Schubert-Strafkammer zu Halle a. S.hatte am 19. März vier Arbeiter zu je vier bezw. fünfWochen Gefängnis wegen Auflaufs und Beamten-beleidigung verurteilt. Das Reichsgericht hatte die Urteileaufgehoben und zur nochmaligen Prüfung zurückverwiesen. Dieerneute Verhandlung, in der die Angeklagten wieder von dem Ge-nossen Rechtsanwalt Dr. Karl Liebknecht und dem Rechts-anwalt Dr. Müller- Halle verteidigt wurden und das Vor-gehen der Polizei abermals als ein durchaus brutales und un-gerechtfertigtes erwiesen wurde, endete mit der Verurteilung dervier Angeklagten zu denselben Strafen, wie sie in dem erstenUrteil ausgeworfen waren.Die Polizei in Suhl(Regierungsbezirk Erfurt) war am10. April sehr besorgt um die Aufrechierbaltung der preußischenOrdnung. Als die Suhler Arbeiter für ein freies Wahlrecht auf derStraße demonstrierten, griff die Polizei einfach fünf Genossenheraus und brannte ihnen ein Strafmandat von je50 Mark wegen Veranstaltung eines nicht genehmigten öffentlichenAufzuges auf. Das Schöffengericht Suhl bestätigte die Strafe, aberauf eingelegte Berufung erkannte das Landgericht Meiningenbei drei der Angeklagten auf Freisprechung, während beizweien die Berufung verworfen wurde. Der Staats-anwalt gab dabei eine ganz besondere Probe der Objektivität derobjektivsten Behörde ab, indem er meinte, es bleibe sich gleich, obSozialdemokraten oder Konservative auf der Straßedemonstriert hätten— bestraft wären beide worden. Alle Achtungvor der herzoglich meiningischen Justiz. In Preußen glaubt mauan ein solches Wunder der Gerechtigkeit nicht.Ein Kongreß der Gelbe».Am 15. und 16. Oktober wollen die sogenannten„reichs-treuen und vaterländischen Arbeitervereine" in Magdeburg eineallgemeine Konferenz abhalten, um zu beraten, wie der„Druck derGewerkschaften" am besten abgewehrt werden könne. In demAufruf des Konferenzausschusses heißt es:„Ueberall in Deutschland haben sich die Arbeiter aufgelehntgegen den Druck der Gewerkschaften, die im Gegensatz zu unsererBewegung grundsätzlich die Jnteressengegensätzlichkeit zwischenArbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten, und haben, da dereinzelne ihm nicht Widerstand zu leisten vermochte, Vereint-gungen zur Herstellung ruhiger, gesicherter Arbeitsverhältnisseauf dem Wege gütlicher Verständigung zwischen Arbeitgeber undArbeitnehmer geschaffen. Wir wollen durch unsere Bewegungdie wirtschaftliche Lage der Arbeiter bessern. Wir wollen denArbeiter politisch frei und unabhängig machen. Wir sind derAnsicht, daß diese Ziele nur zu erreichen sind im Rahmen derheutigen Gesellschaftsordnung, und daß für deren Erhaltungerste Bedingung ist, daß die einzelnen Kreise und Stände sichnicht feindlich gegenüberstehen und bekämpfen, sondern daß auchauf wirtschaftlichem Gebiete eine Interessengemeinschaft zwischenArbeitgeber und Arbeitnehmer— Arbeit und Kapital= anerkannt wird."Unzeichnet ist der Aufruf von folgenden Vereinen: Arbeiter-Verein vom Fried. Krupp A.-G. Grusonwerk, A. Weidmann;Arbeiterverein der N. Wolfschen Werke, O. Hoffmeister; Arbeiter-verein der Fabriken der Firma Schäffer u. Budenberg, M. Grögel;Arbeiterverein der Maschinenfabrik Buckau A.-G., Fr. Willborn;Arbeiterverein der Firma Otto Gruson u. Co.; Verband reichs-treuer Arbeiter Magdeburg, G. Brüggemann; Nationaler Arbeiter-verein Magdeburg-Cracau Ferd. Mendt; Vaterländischer Arbeiter-verein Salbke und Umgegend; Evangelischer ArbeitervereinMagdeburg, Fr. SiemS; Evangelischer Arbeiterverein Magdeburg.Buckau, W. Schräder; Bund deutscher Bäcker- und Konditoren-gehilfen(Ortsgruppe Magdeburg), A. Schwer; Verein Bäcker-gesellen-Brüderschaft Magdeburg, G. Becker; Ortsgruppe derverein. Fachvercine des GastwirtsgewerbeS, Magdeburg.Kafernenknltnr.Wegen Mißhandlung, vorschriftswidriger Behandlung und Be-leidigung eines Untergebenen stand der UnteroffizierSemen er vom 103. Infanterieregiment vor dem DresdenerKriegsgericht. Der Angeklagte ist bereits wegen vorschriftswidrigerBehandlung vorbestraft. Während des Fechtens hatte seine Kor-poralschast einen Befehl mißverstanden und ging zum Lauflchrittüber. Darüber geriet der Herr Unteroffizier in Erregung. Erlief vor die Front und brüllte den Soldaten Wenzel mit empor»gehobener Hand an:«Bleiben Sie stehen, sonst hau ich Ihnenein paar runter, daß Sie sich in Ihrem eigenenMiste wühlenl" Als die Soldaten einige Zeit danach imExerzierhause angetreten waren, mußten sie aus Befehl des An-geklagten längere Zeit in Fechterstellung stehen bleiben und dabeiden linken Arm nach vorn strecken. Dem Soldaten Wenzel fing nacheinigen Minuten der Arm an herunterzusinken. Der Angeklagtetrat darauf auf Wenzel zu und versetzte ihm mit den Worten:fünf Jahre nötig erachtet werden. Da müssen, um nur einBeispiel anzuführen, in einer Trikotspinnerei in Tokio die Jungenfünf Jahre„lernen". Sie sind beim Unternehmer einquartiert.Neben Reis und Schlafplatz erhält jeder einen Monatslohn voneinem Den(2 Mk.). Ein zweiter Aen wird, wie der Fabrikantschmunzelnd erzählt, für jeden Lehrling in eine Sparkasse gelegt.Der in fünf Jahren sich häufende Betrag wird bei„zufrieden-stellendem" Abgang dem Arbeiter ausgehändigt. ES wäre inter-essant zu wissen, ob jemals ein Arbeiter die so für ihn gesparteSumme erhalten hat.In der Nippon Boseke Kaischa(Spinnerei), die weit über3000 Arbeiterinnen(und Arbeiter) beschäftigt, wovon fünf Sechstelin der Fabrik eingepfercht sind, ist ein gut ausgebautes Prämien-system rn Kraft. Von den Arbeiterinnen, die zwei Jahre ohnejede Unterbrechung arbeiten, erhält die Aelteste ein Hundert Uen— eine für japanische Verhältnisse ungeheure Summe— aus.bezahlt. Die Prämiensumme steigt weiter mit der Länge derununterbrochenen Arbeitszeit. Der Beamte setzte mit nicht geringemStolz hinzu, einige Arbeiterinnen hätten sogar zehn Jahqe ausgehalten. Nachprüfen konnte ich diese wundersame Kunde nicht,auch nicht, ob eine Arbeiterin die versprochene Prämie wirklichbekommen hat. Wenn wir auf die uns durch die Fabrik begleiten-den Mädchen zugingen, um sie zu fragen, zerstoben sie in alleWinde.Uever die Metallindustrie.Die Metallindustrie, die drittgrößte der IndustrienJapans, ist noch recht schwach entwickelt. Sie beschäftigt nur(1906)58 977 Personen(darunter 1678 Frauen). Im Maschinenbau sind24 543, im Schiffbau 19 535, in der Gießerei 8143 und bei derWerkzeugmacherei 11751 Personen tätig. Die Metallarbeiter er-freuen sich— nach asiatischen Begriffen— guter Löhne. Einige,allerdings unter sehr zahlreichen Gruppen, stehen mit ihrem Lohn-einkommen weit über dem Durchschnitt. Die Tagelöhne derMetallarbeiter schwanken im allgemeinen zwischen 64 und 133Pfennige. Im besondern ist der durchschnittliche Tagclohn derArbeiter auf der(kaiserlichen) Schiffswerft Bako auf 3,40 M. an»gegeben. DaS ist der höchste Satz in der ganzen Industrie. Ergilt nur für eine Branche von 146 Köpfen.Ich will von den Berichten, die ich'bei den Metallarbeiternsammelte, nur einen hierhersetzen, und zwar eines gutbezahlten,wenn nicht deS besten Mechanikers eines Eelcktrizitätswcrkcs inTokio.«Die Fabrik", erzählte er.»ist eine der besten, wenn nicht diebeste, in Tokio. Die dort geltende Arbeitszeit und die Löhne kennennicht viele Ärdeitcr. Sie gilt als ein Msterixerl. M Leute«„Sie Roßjung?, breckiger, großschnäuziger' einenkräftigen Schlag mit der Faust auf den linkenOberarm. W. trug einen blutunterlaufenen Fleck davon undhatte mehrere Tage Schmerzen.In der Verhandlung wurde festgestellt, daß täglich gemeineAusdrücke und Schimpfworte vom Angeklagten gebraucht wordensind. DaS Gericht nahm jedoch einen„m i n d e r s ch w e r e n"Fall an und verurteilte den Unteroffizier zu— 10 Tagen mittlere»Arrest.Eine ähnliche Erziehungsmethode wendete der OberjägerS ch o m e r vom 13. Jägerbataillon an. Er machte eines TageS dieWahrnehmung, daß die beiden Soldaten vom Stubendienst ihreArbeit zu spät begonnen hatten. Sie wurden angeschnauzt unddann der eine zur Tür hinausgeworfen, während der andere einigeStöße vor die Brust erhielt, so daß er gegen einenSchrank flog und dort zusammenstürzte. Verletzungenan Schulter und Hüfte und einige Tage Dienstunfähigkeit warendie Folgen. Der als tüchtiger Unteroffizier geschilderte Ange-klagte will die Soldaten„nur etwas geschoben" haben. Auchfür diese Mißhandlung warf das Dresdener Oberkriegsgerichtunter Annahme eines„m i n d e r s ch w e r e n" Falles ganz«—10 Tage mittleren Arrest aus.Oettemid?.Die Ermordung RybakS.Krakau, 11. August. Der Zeichner MilziSlauS WojtaSkiewiezaus Warschau ist unter dem Verdacht der Mitschuld an der Er«mordung RybakS verhaftet worden. DaS Begräbnis deS Er«mordeten hat heute nachmittag ohne Zwischenfall stattgefunden.>Italien.Gesehesmaßnahmcil gegen den AlkoholismuSder Minderjährigen.Aus Rom wird uns geschrieben: Um dem ständigen Stetgen derjugendlichen Delinquenz in Italien entgegenzuwirken, hat seinerzeitder Justizminister Orlando eine Kommission ernannt, die diegeeigneten Gesetzesmaßnahmen ausarbeiten soll. Nun wird einEntwurf veröffentlicht, der auf die Bekämpfung deS Alkoholis-mus abzielt. Das geplante Gesetz bestimmt, daß in allenElementar- und Mittelschulen sowie in den Fortbildungskursenwenigstens eine Stunde im Monat der Belehrung über den Schadendes Alkohols gewidmet werden soll. In den Abendschulen ist dieseUnterrichtsstunde auf den Sonnabend zu verlegen. Wichtig ist auchdie Bestimmung des zweiten Paragraphen, der festsetzt, daß inSchulen und Erziehungsanstalten, sowie bei Schulausslügen undFesten den Kindern kein Wein oder anderes alkoholhaltiges Getränkgereicht werden soll. Bis heute wird in den 64 staatlichen Knaben-erziehungSanstalten Italiens zu den beiden Hauptmahlzeiten Weingegeben. Eine Einschränkung erleidet das geplante Verbot dadurch,daß der Leiter der Anstalt die Darreichung von Wein zum Essenauf Wunsch oder mit Einwilligung der Eltern gewähren darf.Von einschneidender Bedeutung sind die Bestimmungen, die sichauf die öffentlichen Verkaufs st eilen alkoholhaltigerGetränke(Esereizi pubblici) beziehen. Diese Verkaufsstellen dürfenvon Kindern unter 15 Jahren nur in Begleitung Erwachsener be-treten werden. Personen unter 21 Jahren darf kein alkoholhaltigesGetränk verkauft werden. Die Verkaufsstellen müssen mindesten?500 Meter von allen öffentlichen Erziehungsanstalten entfernt seinund dürfen an Sonntagen nur eine Stunde vormittags und zweiStunden nachmittags geöffnet sein. An Wahltagen sind sie ganzzu schließen. Die Stadtverwaltung kann zeitweilig eine Verlange-rung des sonntäglichen Betriebes erlauben. Der Besitzer oderUnternehmer eines Betriebes, in dem alkoholhaltige Getränke ver»kaust werden, ist zivilrcchtlich verantwortlich für den Schaden, deraus Verbrechen erwächst, die von Betrunkenen in seinen Lokalenbegangen werden. Schulden, die Minderjährige für Wein und dgl.machen, können nicht gerichtlich eingetrieben werden. Die Schuldirek«toren und Leiter der anderen Erziehungsanstalten, sowie die Besitzerder Schenken usw. werden im Falle der Zuwiderhandlung gegen dieBestimmungen oeS Gesetzes mit Geldstrafen bis zu 50 Lire und imRückfalle bis zu 500 Lire und Haft bis 1 Monat bedroht. Beiwiederholten Rückfällen kann auf Dienstentlassung oder Entziehungder Betriebserlaubnis erkannt werden. Dieselben Strafen treffenjede Person, die einem Kinde unter 12 Jahren Wein usw. reicht,oder die Trunkenheit eines Kindes von unter 16 Jahren verursacht,oder schließlich einer schon trunkenen Person Alkohol verabfolgt.Sechs Monate nach Veröffentlichung des Gesetzes haben sich dieWirtshausbesitzer in Einklang zu seinen Bestimmungen zu setzen.Bon großer Wichtigkeit ist an dem Gesetzentwurf die Bestim»mung, die die Schadenersatzpflicht der Wirte für Alloholexzesse inihren Lokalen festsetzt. Auch die Aberkennung der väterlichen Ge»walt bei Uebertretung des Gesetzes, die der Paragraph 9 festfetzt,stellt eine weitgehende Neuerung dar. Dem Gesetz fehlt eine De-finition deS Begriffe? der öffentlichen Lokals, die alkoholhaltigeGtränke verkaufen. In jedem Cafö kann man in Italien Marsalaund Bier bekommen. Sollen alle diese Betriebe am Sonntagschließen? Man kann darauf gefaßt sein, daß das Alkoholkapitalsich mit Wucht und Wut gegen den Entwurf zur Wehr setzen wird.——— i.....ijdarunter 150 Frauen, sind dort beschäftigt. Die Löhne der(ge-lernten) Arbeiter schwanken zwischen 50 und 100 Sen(1 bis 2 M.ffür den zehnstündigen Arbeitstag; die Arbeiterinnen, vielfachFrauen der Arbeiter, erhalten bis 40 Sen. Es wird von 7 bis5 Uhr gearbeitet: mittags wird eine halbe Stunde gerastet. Werbis zu fünf Minuten zu spät kommt, dem wird für eine Viertel-stunde der Lohn abgezogen. Wir haben jeden siebenten Tag einenFeiertag, während so ziemlich überall in Japan(das den Sonntagnicht kennt) nur alle vierzehn Tage, oft auch nur alle Monat einTag. der Zahltag, frei ist; viele kennen überhaupt keinen Rasttagund sind froh, daß sie keine Lohneinbuße durch Feiertage erleiden.Stückarbeit wird allseitig begehrt. Vor zwei Jahren noch konntenwir bis hundert Prozent mehr als bei Zeitarbeit verdienen.Seitdem sind aber die Stückpreise auf den sechsten Teil de?Preises reduziert worden. Eine Kündigungsfrist kennen wir nicht.Wer geht oder fortgeschickt wird, kann seinen Lohn am nächstenZahltag erhalten. Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis werdenzuerst vom Meister, dann endgültig vom Direktor entschieden. Aucheine Unfallversicherung ist für die Arbeiter geschaffen. Pro Monatwird das Drittel eines Tagelohnes dafür abgezogen. Nach zwei-wöchentlicher Krankheit(Erwerbsunfähigkeit) beginnt die Unter-ftützung, die die Hälfte des durchschnittlichen Lohnes beträgt undfür sechzig Tage gezahlt wird. Danach wird der Arbeiter, wenner noch nicht wieder arbeitsfähig ist, als nicht mehr zur Fabrikgehörig betrachtet. Für eine Ein- oder Zweizimmerwohnungmuh der gutbezahlte Arbeiter fünf, auch sechs Aen(10 bis 12 M.)monatlich zahlen. Für jedes meiner Kinder zahle ich jetzt 20 Sen(40 Pf.) Schulgeld monatlich, später, für die höhere Schule, einenUen(2 M.)."Die Kunst der Metallbearbeitung wird noch in unzähligenkleinen Krauterbudcn geübt. Deren Arbeitsmethoden find rechtinteressant, wenigstens— für den A r ch ä o l o g e n. Die technischeEinrichtung der paar großen Betriebe, zumeist staatliche Etablisse-ments, unterscheidet sich nicht von der europäischer Fabriken. Mansieht auf den ersten Blick das Werk der europäischen Ingenieure.Der Besuch der Fabriken ist dort nicht erschwert. Abgesehen vonden Staatswerkstätten, für die die Erlaubnis des Militär-kommandos eingeholt werden muß, wird so ziemlich überall derEintritt gestattet. Nur hier und da wird um eine Bude ein weiterBogen gemacht, damit nicht das listige Auge des Fremdlings hinein.spähen kann, denn darin werden— die Erfindungen und Ge»Heimnisse deö braunen Genies aufgetürmt. Auf der großenSchiffswerft in Nagasaki werden die Lehrlinge undjugendlichen Arbeiter während der Eßpausenvon einem Unteroffizier, den der Platzkommandant zu sendengeruht, im Exerzieren und im Gebrauch derKriLgsVuffso geübt.