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üuch ein Urbciterltongreß. AuS Braunschweig   wird unS geschrieben: Die kleinlich ge- hässige Arbeiterfeindlichkeit der braunschweigischen Regierung ist durch das den Wahlrechtsdemonstranten am 26. Januar bereitete Blutbad und die daraus folgenden Prozesse sowie durch eine Menge anderer Vorkommnisse weltbekannt geworden. Da ist eS denn recht interessant zu sehen, daß dieselbe Regierung Arbeiter auch in überschwenglicher Weise ehren kann. Vom 3. bis 5. September hielten nämlich diedeutschnatio- nalen" Arbeiter, die vom Reichsverbandsgeneralissimus organi- sierte Streikbrechergarde, imWilhelmsgarten" in Vraunschweig ihren Bundestag ab. Zu Ehren dieser Arbeiter hatte die Strassen- bahn, deren Direktor Major a. D. Ribbentropp als blindwütiger Arbeiterfeind allgemein bekannt ist, den sonst nur bei Fürsten  - empfängen üblichen Galaflaggenschmuck aufgezogen. Zur Eröff- nungSfeier hatte das Infanterieregiment Nr. S2 seine ganze Kapelle gestellt. Den Vorsitz führte ein reichsverbändlenscher Regierungsbaumeister. Als Ehrengäste waren der Stadtrat Frei- Herr von Frankenberg   und Ludwigsdorff, der Generalmajor von Loebell, Offiziere in Menge, Rittergutsbesitzer, die Regierungs  - spitzen und als Vertreter des Staatsministeriums der Minister des Innern Hartwing erschienen. Dieser Hartwing, derselbe, der am 26. Januar dem Blutbade vom Fenster deS Ministerialgebäudes gemütlich zusah und dann später den Ukas unterschrieb, der den Säbelhelden die höchste Be- lobigung des Ministeriums aussprach, stellte sich dendeutsch  - nationalen" Arbeitern als Arbeiterfreund vor. Er sei auch ein Arbeiter, alle seien Arbeiter, ohne Unterschied des Standes. Die hohe Begeisterung, die ihn empfangen habe, sei ihm eine besondere Genugtuung gewesen. Und diedeutsch  -nationalen" vulgo gelben Arbeiter klatschten diesem Manne, der ein Todfeind der klassen- bewuhten Arbeiterschaft ist und die Braunschweiger Arbeiter un- unterbrochen verfolgt, tosenden Beifall. Die Gelben Liebertscher Färbung rühmten sich an diesem Eröffnungstage, an dem ein hoher Regierungsbeamter den anderen mit sedanfeierlichen und sozialistenfresserischen Anreden ablöste, 125 Bundesvereine mit 26 066 Mitgliedern zu besitzen. Auch der von seiner siebenmonatigen Weltreise zurückgekehrte Regent Johann Albrecht von Mecklenburg, der schon als er zum ersten Male in Braunschweig   seinen Geburtstag feierte, dem in- zwischen von der Bühne verschwundenen Gelbenführer Gittelbauer die Hand gedrückt und sich gewissermassen zum Protektor der Gelben im Herzogtum Braunschtveig proklamiert hatte, sandte ein BegrüssungStelegramm. Ja selbst Wilhelm II.   ehrte seine Gelben durch einen telegraphischen Gruss, in dem er seine Freude über ihre unwandelbare Treue aussprach. Wenn sich die hohen Herren an diese Arbeiter wenden müssen, um auch einmal von Arbeitern ein Huldigungstelegramm zu erhalten, dann müssen sie wahr- hastig schon jeden Glauben daran verloren haben, sich jemals die Sympathie der klassenbewussten, ehrlichen und verständigen Ar Heiterschaft erwerben zu können. Bei einem splendiden Festessen, daS die Gelben ihren hohen Gästen gaben wo wohl das Geld dazu hergekommen ist? hatten die Arbeiter mit den Ministern, Generalen und hohen Be- amten bunte Reihe gemacht. Sie gaben sich gewissermassen den Bruderkuß, wenn sie wohl auch nicht gleich Schmollis getrunken haben werden. Daß dieserBund deutsch-chaterländischer Arbeitervereine' Nichts anderes ist und nichts anderes sein will als eine Streik brechergarde, zeigte sich am zweiten Verhandlungstage, an dem ein Syndikus Scheda ein Referat hielt, das darin gipfelte, die Paragraphen 152 und 153 der Gewerbeordnung umzugestalten, um die Koalitionsfreiheit wieder aufzuheben. Die Gelben klatsch ten diesem Manne Beifall und nahmen einstimmig folgende Re solution an: Die Hauptversammlung des Bundes vaterländischer Ar heitervereine begrüßt eS mit Genugtuung, daß die Frage deS Schutzes der Arbeitswilligen wieder aufgerollt ist, sowohl seitens der Industriellen in Köln  , als auch durch den Allgemeinen Deutschen   Jnnungs- und Handlverkertag zu Berlin  . Auch die vaterländischen Arbeitervereine verlangen Schutz gegen den Missbrauch des Koalitionsrechtes, durch den die Willens- freiheit des Arbeiters in unerträglicher Weise beeinträchtigt und gegen den Willen des Gesetzgebers ein Koalitionszwang geschaffen wird. Der Vorstand des Bundes wird ersucht, ge- eignete GesetzeSmassregeln, insbesondere auch das Verbot des Streikpostenstehens zu beantragen. Ferner ersucht die Bertreterversammlung den Vorstand, bei den Arbeitgebern zu beantragen, daß in den Arbeitsordnungen der Absatz eingefügt werde: Arbeiter, welche es unternehmen, Arbeitswillige an der Arbeit zu hindern oder sie während derselben zu belästigen, sind sofort zu entlassen, bezw. nicht wieder einzustellen." Hiernach erübrigt sich jedes Wort zur Charakterisierung der »deutsch  -nationalen" Arbeiter. Im Kriege benutzen die Parteien auch Spione und Verräter; sie ehren sie aber nicht. Auf der Braunschweiger Tagung dagegen wurde die Streikbrechergarde, die sich das Brandmal des Verräters selbst auf die Stirne drückte, von den Behörden mit Ehren- und Gunstbezeugungen förmlich überhäuft. Auch ein grosses Abendessen mit Gartenkonzert, an dem sich alle Spitzen beteiligten, wurde den organisierten Streikbrechern gegeben. Auch ein Theaterabend wurde den Gelben in demselben Braunschweig   veranstaltet, in dem erst kürzlich dem BildungSauSschuss der klassenbewussten Arbeiter­schaft die mit einer Privatbühne bereits fest vereinbarten Vor- ftellungen von der Polizei auf Anordnung der Regierung hinter. trieben worden waren. Wer schliesslich noch irgendwie über das Wesen derdeutsch  - nationalen" Arbeiter im unklaren sein sollte, den müßte folgende Resolution belehren, die am dritten Verhandlungstage der Gelben ebenfalls einstimmig gefaßt wurde: Der Bund vaterliinbislber Arbeitervereine verurteilt ein- stimmig und mit aller Schärfe den Gedanken, zwischen biirger- lichrn Parteien und der Sozialdemokratie Wahlbündnisse herbei- zuführen. Er erblickt in solchen Bündnissen eine Verwischung drS tiefen GegensaheS zwischen der vaterländisch-bürgerlichcn und intcrnational-sozialdemokratischen Weltanschauung, eine schwere Schädigung der Interessen de? Baterlandes und eine politische Kurzsichtigkeit, die sich an denjenigen Parteien rächen auf?, die auf diese Weise die Sozialdemokratie fördern helfen. Der Bund nimmt mit Bedauern Kenntnis davon, daß ein badifcher StaatSminister in Berkcnnnng deS innersten Wesens der Sozialdemokratie dieser rin Verdienst um die Befreiung beb vierten Standes zugeschrieben hat. Einen vierten Stand gibt eS im Deutschen   Reiche nicht. Wenn man aber von der früheren Befreiung der handarbeitenden Stände sprechen will, so ist diese vollzogen worden durch Staatsakte, an denen die Sozialdemokratie keinen Anteil hatte: wie die allgemeine Schul- pslicht, die Stein-Hardenbergische Gesetzgebung und die Per- sassung des Deutschen Reiches. Die Früchte dieser Errungen- schaften aber werden in Frage gestellt ourch den Mißbrauch, den die Sozialdemokratie mit den Freiheiten des deutschen   Volkes treibt, durch die terroristische Fesselung der Arbeiterschaft, die einem grossen Teile der Arbeiter nicht nur die Freiheit der Erwerbsbetätigung raubt, sondern auch die Gedankenfreiheit, die Freiheit, vaterländisch zu fühlen und zu handeln. Wir lassen uns in der Hoffnung nicht beirren, daß ein immer grösserer Teil der deutschen   Arbeiterschaft sich zu der Erkenntnis durch- ringen wird, daß gerade ihr eigenes Wohl direkt abhängt von der politischen Machtstellung des Reiches und dem gileichmässigen Gedeihen aller Teile unserer Volkswirtschaft." Natürlich war auch der berüchtigte E r m e r t» Mildenburg vuf der Tagung anwesend. Er saß neben Generalmajor von Loebell, T»ie beiden toasteten sich gegenseitig an, In Bpaunschweig hat der gelbe Bund allerdings schon wieder- holt Pech gehabt, indem sich seine Vorsitzenden als ausgesprochene Nichtgentlemen entpuppten, was aber die sonst so empfindlichen hohen Herren nicht hinderte, ihnen die Hand zu drücken. Dem ausgesprochensten Nichtgentlcman unter den Gelben wurde diese Ehrung auch auf der heurigen Tagung zuteil. Der mit allen er- dcnklichen Huldbeweisen Uebcrschüttete hat nämlich als Kommoden- knacker er brach einer Witwe die Kommode auf und stahl ihr das Sparkassenbuch das Unglück gehabt, mit Zuchthaus bestraft zu werden. Ter alte Zuchthäusler als gefeierter Jubelgreis in- mitten der Minister und Generals I Daß es auch Gelbe wider Willen gibt, zeigt folgender Vorfall: Bei der Werbung von Abonnenten erklärte ein Arbeiter einem unserer Leute, daß er denVolksfreund" gern abonnieren möchte, es aber nicht könne, weil er ein Gelber sei. Er sei völlig kaput, stark schwindsüchtig und Vater einer großen Familie, da werde er in der Jüdelschen Fabrik Jüdel ist Geheime? Kommcrzienrat. Stadtverordneter, LandtagSabgeordncter. Doktoringcnieur bonoris causa und der reichste Mann in Braunschweig  , der seine Laufbahn als Hausierer mit Ellentvarc» begann nur geduldet, wenn er demdeutsch  -nationalen" Arbciterbunde angehöre. DvS nennen die Reichsverbändler natürlich nicht TerroriSmuS, sondern Wohl- tatigkeft. Soziales. Die Konventionalstrafe im Arbeitsvertrage. Der Wächter M. klagte beim Gewerbegericht gegen die Berliner  Nachtwach- und Schließgesellschaft Julius Arndtstein u. Co. auf Rückzahlung der gestellten Kaution von 36 M. Die Beklagte will die Kaution nicht zahlen, weil der Kläger   eine vertraglich ausbe- dungene Konventionalstrafe von 36 M. verwirkt habe. Der Ver- trag bestimmt nämlich, daß der Kläger   innerhalb zweier Monate nach Austritt aus der Beschäftigung bei der Beklagten keinen Dienst auf Stellen annehmen darf, wo er zuvor im Auftrage der Gesell- schaft tätig war, anderenfalls die Kaution von 30 M.. die immer erst zwei Monate nach Lösung des Arbeitsverhältnisses zurückzu- zahlen ist. als Konventionalstrafe verfällt. Der Kläger   hatte die Separatbewachung einer Fabrik im Auftrage der Beklagten aus- geführt, hat aber den Dienst bei der Beklagten aufgegeben, um bei der Fabrik als Wächter Stellung zu nehmen. Die Beklagte hat dadurch die Fabrik als Kundin verloren. DaS Gericht verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der Kaution. Die Gegenforderung der Beklagten auf Zahlung der Konventionalstrafe konnte schon deshalb nicht aufgerechnet werden, weil nach§ 4 Absatz 2 des Gewerbegerichtsgefetzcs Forderungen dieser Art nicht zur Zuständigkeit des Gewerbcgerichts gehören. Ein erbitterter Konkurrenzkampf, der zwischen dem Krawattenakademicdirektor Stcinberg und dem Krawattcnfabrikanten Sklarz entbrannt ist, wird gegenwärtig vor dem Gewerbegericht ausgetragen. Ebenso wie Stcinberg betreibt Sklarz gemeinsam mit seiner Ehefrau unter der Firma Offene Handelsgesellschaft   Heinrich Sklarz u. Co. in mehreren sogenannten Krawattenfabriken Legen Entgelt in kurzer Frist die Ausbildung von Frauen und Mädchen im Krawattennähen. Prospekte und sonstige Reklamen genügten beiden nicht mehr, um die eigenen Lehrinstitute als die vorteilhafteren und die des Gegners als nach- teilig und minder leistungsfähig hinzustellen. So sollte denn ge- richtlich festgestellt werden, daß die Ausbildung der Frauen und Mädchen beim Konkurrenten nichts wert ist und deshalb die Schüle- rinnen um Geld und Zeit benachteiligt werden. Einige Schüle- rinnen vom Gegner, die die ihnen zuvor von ihrem Lehrinstitut versprochene lohnende und dauernde Heimarbeit im erwarteten Umfange nicht erhalten hatten und obendrein gewahr wurden, daß ihre Künste auch in anderen Krawattenfabriken keineswegs be- gehrt wurden und sich somit benachteiligt fühlten, waren bald aus- findig gemacht. Nun standen sich in letzter Zeit die beiden Kon- kurrenten wiederholt vor dem Gewerbegericht als Prozessvertreter der klagenden Schülerinnen gegenüber. Dieser Konkurrenzkampf an sich könnte unS sehr gleichgültig sein, wenn es nicht im öffentlichen Interesse, zumal in dem der auf Erwerb ausschauenden Frauen und Mädchen die den beiden Herren leider immer noch in grosser Zahl als Objekte zulaufen geboten erschiene, von den Prozessen Notiz zu nehmen. Von den Verhandlungen, dem Ausgang des Prozesses, den Sklarz in Vertretung dreier ehemaliger Schülerinnen des Stein- berg gegen diesen führte, haben wir bereits in Nr. 129 desVor- wärts" vom 26. August berichtet. Bekanntlich wurden die Kläge- rinnen mit ihrer Forderung auf Rückzahlung des Lehrgeldes ab- gewiesen, weil sich Steinberg von ihnen nach Beendigung des Lehr- kursus attestieren ließ, daß sie mit dem genossenen Unterricht zu- frieden waren. Dadurch war es für daS Gcwerbcgericht leider nicht mehr erforderlich, sich des näheren mit dessen Lehrmethode und Geschäftspraktiken zu befassen. Nicht ganz so gewitzigt war sein Konkurrent. Dieser wurde am Sonnabend zur Zurückzahlung des Lehrgeldes verurteilt. Die drei Klägerinnen hatten sich auf die Inserate in den Tageszeitungen hin um die ausgebotene Heimarbeit bemüht und uni diese zu er- halten, auch einen Lehrkursus bei der beklagten Firma Heinrich Sklarz u. Co. absolviert, für den sie 15 M. bezahlt hatten. Sie kamen täglich einige Stunden in die Fabrik, wo sie von der Direk- trice in den einzelnen Arbeiten unterwiesen wurden und erhielten dann zugeschnittene Stoffe zu einem halben bis ganzen Dutzend Krawatten zu Uebungszwccken mit nach Hause. Nach etwa drei Wochen war der Lehrkursus beendet und die Klägerinnen traten nunmehr als Heimarbeiterinnen bei der Beklagten   ein. Sie mußten sich aber täglich Arbeit holen und erhielten diese immer erst nach stundenlangem Warten in ganz geringen Quantitäten zu- geteilt, so daß sie nicht einmal 3 M. pro Woche verdienen konnten. So zogen sie es schliesslich vor. auf die weitere Beschäftigung gänz- lich zu verzichten. Da sie von anderen Fabriken wegen ihrer ge- ringen Leistungen zurückgewiesen wurden. Arbeit also nicht er- halten konnten, verlangten sie Rückzahlung des Lehrgelde« von je 15 M. und Bezahlung der als Uebungsarbeiten angefertigten Kra­watten mit 16 M. Der zum Termin erschienene Mitgesellschafter des Beklagten   Heinrich Sklarz und dessen Prozeßbeistand Redakteur Dr. Haase bestritten sowohl die mangelhafte Ausbildung der Kläge- rinnen als auch die Verpflichtung der Beklagten  , die Klägerinnen voll beschäftigen zu müssen. Die Heimarbeit sei den Klägerinnen allerdings garantiert, aber nur als Nebenbeschäftigung. Die Klägerinnen seien von vornherein darauf hingewiesen worden, daß sie nur 4 bis 6 M. pro Woche in der ersten Zeit verdienen könnten. Mit der zunehmenden Uebung würde der Verdienst allerdings steigen. Die Klägerinnen bleiben jedoch bei ihrer Behauptung, daß nicht von Nebenverdienst gesprochen worden sei. sondern nur von dauernder und lohnender Heimarbeit. Von der umfangreichen Beweisaufnahme interessieren die Be- kundungen zweier Zenaiuncn, die auch dem Gewerbegericht für die Beurteilung der Streitsachen massgebend waren. Die Direktrice Frau W., die in der Fabrik am Planufer 23 unterrichtet, gab zu- nächst über die Lehrmethode Auskunft. Sie selbst hat erst im Januar das Krawattcnnähen von ihrer Vorgängerin erlernt. Ein Fräulein D., die später in der Fabrik in der Landsberger Strasse 66 als Direktrice wirkte, ist von ihr allerdings nur kurze Zeit, etwa acht Tage lang, unterrichtet worden. Auf Anordnung des Mit- gesellschafterS Sklarz erklärt sie jeder neu eintretenden Schülerin auf Befragen, datz das Krawattcnnähen nur als Nebenerwerb zu betrachten sei, davon zu leben sei nicht möglich, da nur 4 bis 5 M. wöchentlich dabei zu verdienen seien, jedoch garantiere sie jeder Schülerin für dauernde Beschäftigung nach dem Auslernen. Die Zeugin Frau R. ist auf Veranlassung einer Annonce zur Beklagten gegangen und hat einen Lehrkursus für 16 M. genommen. Sie ist erst am Planufer von der Direktrice Frau W. unterrichtet worden, da ihr aber der Betrieb in der Landsberger   Strasse näher war, hat 'ie dort weiter gelernt. Dort wurde ihr ihre Mitschülerin, die mit ihr gleichzeitig zu lernen angefangen hatte, als Direktrice vorge- stellt. Diese hatte sich selbst gewundert, daß sie trotz ihres Mangels an Kenntnissen Direktrice spielen sollte. Zur Zeugin und der einen Klägerin, die zur gleichen Zeit lernte, habe. Fräulein D. mehrmals geäussert:Ich soll Ihnen alles zeigen und verstehe es selber noch nicht." Die Beklagte bestreitet nicht, datz die Klägerinnen von der in Rede stehenden Direktrice unterwiesen worden sind, behauptet aber, daß diese von der Mitgesellschafterin Lola Sklarz unterstützt worden sei. Doch auch der Gesellschafterin wird von klägerischer Seite die genügende Kenntnis bestritten. Das Gericht unter Vorsitz des Magistratsassessors Dr. Maguhn verurteilte daraufhin die Beklagte, den Klägerinnen das Lehrgeld mit je 15 M. zurückzuzahlen. ES war zu der Ncberzeugung ge- kommen, daß der Unterricht, den die Klägerinnen genossen haben, ein wertloser war. ES kann keine Rede davon sein, hieß es in der Begründung, daß etwa von der Beklagten bei der kurzen Lehrzeit etwas ganz besonderes verlangt werden könne, aber es müssen wenigstens Vorkehrungen getroffen sein, die eine sachgemäße Aus- bildung garantieren. Da aber die Klägerinnen doch in der Haupt- fache von der selbst unkundigen Direktrice D. unterwiesen wurden, habe eine sachgemäße Ausbildung nicht stattgefunden. Die Mehr- forderungen sind abgewiesen worden, da die Klägerinnen eine Be- zahlung für Arbeiten, die sie selbst als wertlos bezeichnen, nicht verlangen können._ Huö Induftric und Fjandel. 2181 Millionen Mark Aktienkapital. Wir haben in Deutschland   jetzt 15 Aktiengesellschaften mit einem nominellen Aktienkapital von je 100 und mehr Millionen Mark. Setzt man für die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft die projektierte Kapitalserhöhung mit ein, dann ergibt sich folgendes Bild: Millionen Mark Deutsche Bank........... 200 Dresdner Bank........... 200 Reichsbank............ 180 Friedr. Krupp........... 180 Diskontogesellschaft......... 170 Darmstädter Bank......... 160 Gclsenkirchener Bergwerksgesellschaft... 156 H. Schaasshausenscher Bankverein.... 145 Allgeineine Elektrizitätsgesellschaft.... 130 Hamburg-Amerika-Linie  ....... 125 Norddeutscher Lloyd  ......... 125 Berliner Handelsgesellschaft...... 110 Große Berliner Straßenbahn..... 100 Phönix.......-..... 100 Deutsch-Luxemburgische Bergwerksgesellschaft 100 Die 15 Gesellschaften verfügen demnach zusammen über 2181 Millionen Mark Aktienkapital. Pro Kopf der Eriverbs- tätigen in Deutschland   sind allein in diesen Gesellschaften 115 Mark nominelles Aktienkapital investiert. Diese Unter- nehmer erhalten für das Kapital so viel Gewinn, als zirka 200000 Arbeiter als Lohn erhalten und wovon sie mit ihren Familien existieren müssen._ Süße Dividenden. Die grosse Berliner   Schokoladenfabrik Saroiti veröffentlicht jetzt ihren Abschluß für das verflossene Geschäftsjahr. Sie hat in diesem aus dem Verkaufe ihres Hausgrundstücks in der Leipziger Strasse   an die Firma A. Wertheim einen ausserordentlichen Gewinn von 703 000 M. erzielt. Daraus nimmt sie aber erhöhte Abschreibungen auf ihren übrigen HauSbesitz ab. Sie verwendet für diesen Zweck 650000 M. gegen 156000 M. im vergangenen Jahre. Die Dividende beträgt 12 Proz. auf das erhöhte Kapital von 3Va Millionen Mark gegen 8 Proz. auf 3 Millionen Mark im ver» gangenen Jahre. Der Vortrag auf die neue Rechnung erhöht sich von 37000 M. auf 132 000 M. Stinnes als Händler mit englischer Kohle. In Rotterdam   ist der grosse deutsche KohlendampferHugo Stinnes  " mit einer Ladung englischer Steinkohle für Süddeutschland   eingetroffen und wird dem- nächst seinen Weg nach dem Oberrhein weiter nehmen. Der Vor- gang zeigt wieder einmal deutlich, dah jede Ueberspannung seiner Machtstellung dem Kohlcnsyndikat selbst den größten Schaden bringt. Das westdeutsche und süddeutsche Industriegebiet ist erfreulicherweise nicht von der Diktatur des Syndikats abhängig. Die Teuerung in Oesterreich  . Die Wiener   Handelskammer fder Sprengel der Handelskammern in Oesterreich   umfaßt meistens eine ganze Provinz!) versendet soeben einen Bericht über die Vieh- und Fleischteuerung und ihre Abwehr. Die Ursachen der Teuerung sind die gleichen wie in Deutschland  : das Wachstum des ViehstandeS hält nicht Schritt mit dem der Bevölkerung, Wucherzölle undsanitäre" Grenzsperre schließen die Vieheinfuhr aus den Balkanstaaten und Uebcrsee aus. Der Mindestpreis für 100 Kilogramm Rind(Lebendgewicht) stieg seit 1907 von 69 Kronen 5 Heller aus 81 Kronen 83 Heller. Der Wiener  Pferdefleischkonsum stieg in dieser Zeit von 19 256 Stück auf 31 456 Stück. Die Rindereinfuhr aus Serbien  (vor der Grenz» sperrung) betrug 4 bis 6 Proz. des Konsums, die jetzt vertragsmäßig gestattete Fleischeinfuhr nur mehr höchstens 1 Proz. I Die(im Deutschen Reich   kolossal überschätzten) Maßregeln der Regierung, die Frachttarife zu ermäßigen u. dergl., werden als wirkungslose Verlegen» heitSmaßregeln enthüllt. Oeffnung der Grenzen, auch für gefrorenes Argentimenfleisch, wird gefordert so wäre auch Ersatz für die ans dem Balkan   verlorenen Absatzmärkte der Industrie zu ge- Winnen._ Hue der frauenbewecfung* Ein Schandfleck. Die Frauen sollen im Hause bleiben. Solchen billigen Rat gab ihnen Wilhelm II.   Und die reaktionären Blätter der Orthodoxie, der Kraut- und Schlotjunker klatschen Beifall. Das hat seine Ur- fache! Die ausbeutenden und unterdrückenden Sippen haben einen feinen Instinkt für die Qualitäten sozialer Bewegungen. Sic hassen die Frauenbewegung, weil sie darin eine der stärksten fort- schnttlicheiv und revolutionären Triebkräfte erkennen. Daher ihr sehnlichster Wunsch, der Frau möge es verwehrt bleiben, als mit- besttmmungSberechtigter Faktor auf das gesellschaftliche Leben Ein» fluß zu gewinnen. Die ausgcfcimtesten Ausbeuter weiblicher Ar» beilSkraft verbinden mit dem politischen noch ein direkt Wirtschaft- licheS Interesse bei der Sucht, die Frauen nicht mündig werden zu lassen. Die wehrlose entrechtete Frau ist ein zu bequemes Aus- beutungSobjekt. Dieser Tatsache gegenüber können moralische Er- wägungen überhaupt nicht aufkommen. Was uns förderlich ist, ist gut! Dieses kapitalistische Glaubensbekenntnis ist bestimmend. Und es erlaubt, die weibliche Arbeitskraft noch schamloser, noch inten- siver auszubeuten als die Arbeitskraft des starken Geschlechts. Allerdings versucht man, die schlechtere Entlohnung der tvciblichcn Arbeitskrast als in deren Mindertvcrligkeit begründet zu recht» fertige». Solcher Einwand kann vor der strengen und unparteiischen Kritik nicht bestehen. Wird doch dort, wo die Frau dieselbe Arbeit leisict wie der Mann, dieser im allgemeinen höher entlohnt als jene. Und was als Argument gegen den erwähnten Einlvand noch stärker spricht, ist die Tatsache, daß auch� für Arbeiten, die von Männern garnicht oder doch nur unvollkommen geleistet werden können, die tief leistungsfähigeren Frauen nicht den Lohn von