Einzelbild herunterladen
 

"

"

dus Barbier- und

nehmen; es ist ja das Recht des Grafen, zu schalten über sein| fräftige Bescheid ohne weiteres anfgehoben. Der neue Bescheid von Morgens(?) bis Nachmittags 2 Uhr und in den Winter Eigenthum", wie es ihm beliebt. Dasselbe Blatt bringt eine tritt vollständig an die Stelle des zulegt erlassenen dergestalt, daß monaten von Morgens( 3) bis Nachmittags 8 Uhr ausgesprochen bezeichnende luftration zu der Vortrefflichkeit des sogenannten auch den anderen Rentenfeststellungs- Instanzen nunmehr die Mög- hat. Nach Ansicht des Referenten sei aber an ein Durcharbeiten Wildschadengesetzes. Eine Wittwe, so schreibt es, beantragte lichkeit gewährt ist, ihrerseits den geltend gemachten Anspruch einer nicht zu denken, auch müsse der Beginn der Arbeitszeit vor Als Mitglied des Aus­jüngst Wildschadenersatz für eine durch Hochwild abgefressene umfassenden, an die Begründung des neuen Bescheides in feiner allen Dingen festgestellt werden. Fichtenkultur. 15 M. Wildschaden und 30,60 M. Kosten sind Weise gebundenen Prüfung zu unterziehen. Hieran wird auch schusses des Gewerbegerichts, welchem festgesetzt worden. Empört ist man allgemein über die großen dann nichts geändert, wenn der nunmehr allein maßgebende Friseurgewerbe zur Recherche zugetheilt ist, war Schneider Wildschäden, die das Wild in den angepachteten Gemeindejagden, Bescheid sich ausdrücklich auf die Rechtskraft des früheren beruft. Pfeiffer erschienen, um die Wünsche der Versammlung ent­welche vom Anpächter umzäunt und in ungefeßlicher Weise Wenn dagegen der Anstaltsvorstand die Ertheilung gegenzunehmen und danach sein Gutachten abgeben zu können. gehegt und gepflegt werden, verursacht. Nach dem neuen Jagd- eines anderweiten Rentenbescheides in form Die Freie Vereinigung selbständiger Barbiere sind Friseure_habe gefeße ist der arme Bauer nie in der Lage, Schadenersaß zu loser Weise ablehnt, so stellt dieses Antwortschreiben ihre Wünsche dahin präzisirt, daß an Sonatagen von 7 Uhr bekommen, höchstens fann er noch Kosten hinzuzahlen. Der einen anderweiten berufungsfähigen Rentenbescheid im Sinne des Morgens bis Nachmittags 2 Uhr ohne Unterbrechung gearbeitet Kleine Bauer fann teine hohen Herren zur Jagd einladen und Gesetzes nicht dar und kann dagegen auch ein Rechtsmittel nicht werden möge, sich aber bereit erklärt, den Gehilfen in der Woche muß einfach still halten, wenn ihm nicht Pachtland u. s. w. eingelegt werden. einen freien Tag zu gewähren. Einer der anwesenden Innungs gekündigt werden soll und Generationen leiden unter diesen Zu- Im Falle der Wiederaufnahme des Verfahrens meister erklärte zwar die Sonntagsruhe für den Ruin des Ges ständen." gemäߧ 82 des Invaliditäts- und Altersversicherungs- Gesetzes werbes und befürchtete, daß die Sonntagsrub bewirken werde, Das vielseitigste Geschöpf in Preußen ist unstreitig der ständigkeit betreffende§ 547 der Zivil- Prozeßordnung- wonach wachsen will, oder aber sich selbst rasiren und sich gegenseitig die und§ 543 Nr. 3 der Zivil- Prozeßordnung findet der die Zu- daß die Sonntagskunden fortan wachsen lassen würden, was Sieger von Sadowa. Was einem preußischen Schulmeister alles in diesem Falle zur Entscheidung über die Anfechtungs- Haare schneiden würden; trotzdem war das Resultat der ge zugemuthet wird, das zeigt von neuem wieder die nachstehende,(" Restitutions"-) klage das Berufungsgericht ausschließlich zu pflogenen Berathungen doch dieses, daß die Versammlung sich für von der Preußischen Lehrerzeitung" veröffentlichte Verfügung ständig ist feine Anwendung. Das Reichs- eine öftündige Arbeitszeit, und zwar Sommer und Winter von eines Königlichen Kreis- Schulinspektors, die dem genannten Blatte Versicherungsamt ist vielmehr stets dann zur Wiederaufnahme 7-10 und von 12-2 Uhr erklärte. aus Luckenwalde   zugestellt worden ist: des Verfahrens zuständig, wenn es entweder die angefochtene Entscheidung selbst oder auch nur eine der mehreren angefochtenen Eine öffentliche Versammlung in der Metalla Entscheidungen gefällt hat. und Ars industrie beschäftigter Arbeiter Die Vorschrift des§ 549 der Sivil- Prozeßordnung, wonach beiterinnen tagte am 2. Juli. In dieser hielt der Kollege die Wiederaufnahmeklage vor Ablauf eines Monats, nachdem Sartung einen Vortrag über die Organisation. Der Vor­Die Bartei von dem Anfechtungsgrunde Kenntniß erhalten hat, tragende empfahl den Anschluß an den deutschen Metallarbeiter­zu erheben ist, findet auch in dem Wiederaufnahmeverfahren des Verband. Der Beitrag zum Verbande beträgt pro Woche 15 Pf., Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes Anwendung. wofür jedem Mitgliede allwöchentlich auch das Verbandsorgan, Auf einen lediglich auf die Behauptung, daß der Kläger   die Deutsche Metallarbeiter- Zeitung", geliefert wird. Der Vers für die Richtigkeit seiner Angaben neue Zeugen ermittelt habe, band zählt ca. 30 000 Mitglieder. Dem Referenten traten gestüßten Wiederaufnahmeantrag gewährt die Bivil- Prozeßordnung, hold und Näther entgegen, den Zentralverband mithin in entsprechender Anwendung" derselben auch der§ 82 als verwerfend, Unterstützungsverein während Ellert des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes die Restitutions- und Müller für Fachvereine eintraten. Diese gegen wurden theiligen Standpunkte in der weiteren Debatte flage nicht. in gründlicher Weise zur Geltung gebracht. In seinem Schlußworte stellte der Referent nochmals die Nothwendigkeit des Zentralverbandes in das hellste Licht. Zur Annahme ge langte eine Resolution, in welcher sich die Versammlung mit den Ausführungen des Referenten einverstanden erklärte und fich Eine öffentliche Verfammlung für den 5. Wahlkreis die Anwesenden verslichteten, dem deutschen Metallarbeiter- Ver war vom sozialdemokratischen Wahlverein am 3. Juli nach der bande anzuschließen. Bekannt gegeben wurde, daß im Norden Brauerei Friedrichshain einberufen, um sich mit dem Thema zu eine Zahlstelle, Gerichtsstr. 19 beim Restaurateur Baar  , besteht beschäftigen: Unsere Aufgaben nach den Wahlen". Reichstags- und daß daselbst Sonnabends Abends von 8-10 Uhr tafsirt Abgeordneter Robert Schmidt referirte hierzu. Er be- wird. Die Mitglieder des Nordens wurden zu einer Be merkte, daß die gestellte Frage einfach dahin beantwortet werden sprechung am Sonnabend Abend bei Baar  , Gerichtsstr. 19, eins fönne: Wir haben nach der Wahl das zu thun, was wir bisher geladen.

Es sind mir heute mehrfach eruste Klagen zu Ohren ge­tommen, daß sich eine große Anzahl von Schülern und Schüle: rinnen der Volksschulen an den letzten Abenden spät, d. i. bis

11 Uhr und darüber, bei den Schaustellungen der Volksbelufti­gungen auf dem Wege vor dem Lackner'schen Etablissement be­theiligt, bezw. herumgetrieben hätte. Abgesehen von der Un­gehörigkeit folcher Treibereien, haben sich die Folgen deutlich und schmerzlich zu erkennen gegeben in der Schlaffheit und mangeln­den Leistungsfähigkeit der Betreffenden. Ich sehe mich deshalb veranlaßt, Ihnen hiermit aufzugeben, am morgenden Vor­mittag fofort in sämmtlichen Klaffen der Volks- und der ge hobenen Knabenschule ausdrücklich sämmtlichen Schülern das Verbleiben auf dem genannten Plaze bis nach 8 Uhr Abends strengstens unter Androhung angemessener Schulstrafen zu unters fagen. Die Organe der Polizeiverwaltung sind gleichzeitig an­gewiesen, Schüler und Schülerinnen, die sich trotzdem da draußen fehen lassen, nicht nur zu verweisen, sondern auch zu notiren. Behufs Erleichterung der Kontrolle durch die Polizei- Organe, die zunächst nicht im stande sein werden, das Erforderliche völlig zu leisten, wollen Ew. Wohlgeboren von jeder Schule, so longe der pp. Morgenroth hier weilt, abwechselnd je einen der jüngeren Lehrer ersuchen, den genannten Organen Hilfe zu leisten. Ich erwarte von diesen Herren, daß sie im Intereffe der Schule und der ihr anvertrauten Schüler und Schülerinnen gern bereit sein werden, helfend beizuspringen. Zander, Kreis- Schulinspektor." Vielleicht, daß man für die Lehrer bei guter Führung fähigung noch ein übriges thut und sie dann zu ständigen Polizei beamten befördert. Natürlich mit ressortmäßigem Gehalt.

Derlammlungen.

"

"

60 und 9 cm=

=

-

hänger zu gewinnen und die Angehörigen unserer Partei in fammlung ab, in der Kollege Witte über die Lohnregulirung stets gethan haben: aufzuklären, für unsere Jdeen neue An- Die Parquetbodenleger hielten am 3. Juli eine Vers unferen Anschauungen zu befestigen. Der Redner gab dann bei der Firma Emil Ende, Kochstr. 50/51, berichtete. Der Die Vorschriften und die Einrichtung in dem Betriebe einen Ueberblick über den Ausfall der Wahlen und die Partei- Ginmüthigkeit des größten Theiles der dort arbeitenden zirka der Bleifarben- und Bleizucker- Fabriken vom 12. April 1886 gruppirungen, zum Schluß die Genoffen ermahnend, dem Wahl- 50 Kollegen sei es zu verdanken, daß Herr Gnde sich herbeiließ, haben insofern eine Aenderung erfahren, als der§ 7 der ge- verein beizutreten und unsere Presse zu unterstützen. Mit leb­bachten Vorschriften nunmehr besagt, daß jugendliche Arbeiter in baftem Beifall stimmten die Anwesenden diesen Ausführungen am 29. Juni folgenden Tarif zu bewilligen: 1. für Stäbe unter 1,20 M.; 2. für Stäbe von 60 und 9 cm und solchen Anlagen bis zum 1. Mai 1903 nicht beschäftigt werden zu. Bur Diskussion wurde von feiner Seite das Wort verlangt. Darüber 1,10 M.; 3. diese tafelartig verlegt 1,35 M.; dürfen und daß Arbeiterinnen bis zum gleichen Zeitpunkt in Nachdem eine Pause zur Aufnahme neuer Mitglieder für den 4. in Muster mit Quadern 1,50 90.; 5. für Parquet solchen Anlagen nur zugelassen werden dürfen, wenn sie mit Wahlverein stattgefunden hatte, erfolgte Uebergang zum dritten à Quadratmeter= 0,80 m., und 6. mit Bordüren per Zimmer bleibaltigen Produkten nicht in Berührung fommen. Den Ar- Punkt der Tagesordnung: Verschiedenes. Hier wurde beschlossen, 4 M. Zulage bei fostenloser Lieferung der erforderlichen Nägel. beitgebern soll aufgegeben werden, zu den nach§ 17 der oben ein Sommerfest abzuhalten und 11 Genossen als Komitee Dieser Zarif soll jedoch keineswegs bindend für angeführten Verordnung zu erlassenden Vorschriften, wonach mitglieder gewählt. andere Firmen sein, sondern nur für jene Kollegen, die Arbeiter Branntwein, Bier und andere geistige Getränke nicht in die Anlage bringen dürfen, hinzuzufügen, daß die Arbeiter im Falle der Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit und ohne Kündigung entlassen werden

tönnen.

=

Freie Vereinigung der Bureau- Angestellten Berlins   und Um­gegend. Große öffentliche Bersammlung heute Abend 8% Uhr, bet Stein, Rosenthalerstr. 38. Tagesordnung: Begründung der Petition zur gesetzlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse der Bureau- Angestellten. Referent: Kollege F. Schulz.

Eine öffentliche Schneider- und Schneiderinnen- noch geringere Preise erhalten, als vorläufig zu erstrebendes Biel  Versammlung tagte am Montag, den 3. Juli, in Gratweil's gelten. In der ausgedehnten Debatte über diesen Bericht wurden Bierhallen". Kollege Timm sprach über das Submissionswesen die Firmen Fröhlich, Teltowerstraße, Leibe u. Kom p., Groß­in der Schneiderei und unsere Stellung hierzu. Redner erklärte, beerenstraße, und Mittag, Möckernstraße, als solche benannt, bei daß die Submissionsfrage dadurch in ein anderes Stadium ge- denen ein derartiges Vorgehen der Kollegen dringend von Hygienische Bestimmungen für Zigarrenfabriken. In- langt sei, daß die Maurer bei dem Ausschuß der Submissions- nöthen wäre, und gelangte ein Antrag zur Annahme, die in der folge der Gewerbe- Ordnungs- Novelle vom 1. Juni 1891, sowie fommission wegen eines festzusetzenden Minimallohnes petitionirt legten Versammlung gewählte Kommission möge in Verbindung infolge des Umstandes, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die hätten, und vertrat die Ansicht, daß auch für die Arbeiter mit der Ortsverwaltung des deutschen Holzarbeiter Verbandes Bundesraths- Verordnungen, welche die Einrichtung und den anderer Branchen etwas Bestimmtes festgesetzt werden müsse. In einen einheitlichen Lohntarif ausarbeiten, der alsdann der Betrieb der zur Anfertigung von Bigarren bestimmten Anlagen der Schneiderei tämen die Schußmanns-, Feuerwehr- und Post- nächsten Versammlung vorgelegt werden soll, um nach endgiltiger betreffen, in letzter Instanz ein freisprechendes Urtheil ergangen lieferungen besonders in Betracht, und sei von der Kommune Beschlußfassung schleunigst allen Firmen unterbreitet zu werden, ist, ist Anlaß gegeben, diese Vorschriften unter Aufhebung der Berlin   zu verlangen, daß diese sich die Lage der Arbeiter an- damit sich diese bei der nächsten Bauperiode danach richten. betreffenden Berordnung vom 9. Mai 1888 auf grund der gelegen sein laffe und deshalb die Arbeiten nur dorthin vergebe, wo Es wurden noch weitere Mißstände in der Branche besprochen §§ 120e und 138a neu zu erlaffen; und hat das Plenum des diefelben in eigenen Arbeitsräumen hergestellt werden. Pflicht aller und den Kollegen der Anschluß an den Holzarbeiter- Verband Bundesraths in seiner lezten Sitzung hierzu seine Zustimmung Kollegen und Kolleginnen sei, alles diesbezügliche Material unverzüg- empfohlen, um bei einer eventuellen Lohnbewegung einen fräf gegeben: lich dem Ausschußmitgliede Pfeiffer zuzustellen. Er schlage hierzu tigen Rückhalt zu haben. Kollege S ch mits rügte, daß in solch Im wesentlichen gehen diese neuen Bestimmungen dahin, daß folgende Resolution vor: Die Versammlung der in der wichtiger Versammlung ein Beitragsammler des Holzarbeiter das Abrippen von Tabak und Sortiren der Zigarren in Keller- Schneiderei beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen stellte be- Verbandes anwesend war; auch wurde über das Aufheben der räumen und Bodenräumen, welche unter nicht verschalten Dächern züglich des Submissionswesens in unserer Branche folgende Zustellung des Verbandsorgans durch Spediteure lebhaft Klage liegen, in Wohn-, Schlaf-, Koch- oder Vorrathsräumen oder auch Anträge: geführt. Innerhalb acht Tagen soll wieder eine Versammlung, in Lager- und Trockenräumen verboten sein soll. Alle Arbeits- Von der Stadtgemeinde Berlin   ist zu fordern, daß sie alle der Branche stattfinden. räume müssen mit einem festen und dichten Fußboden versehen zu vergebenden Arbeiten in eigene Regie übernimmt und die­fein, eine Höhe von mindestens 3 Metern haben, und mit Fenstern felben in Betriebswerkstätten bei geregelter Sstündiger Arbeitszeit versehen sein, welche geöffnet werden können. Auf jede be- und einem Minimallohne von täglich 4 M. herstellen läßt. In schäftigte Person haben mindestens 7 Kubikmeter Luftraum zu gleicher Weise hat der Berliner Magistrat seinen Einfluß geltend entfallen. In den Arbeitsräumen dürfen Vorräthe von Tabat zu machen bei den Arbeiten, welche staatlich im Submissions­und Halbfabrikaten nur insoweit gelagert werden, als dieselben wege vergeben oder in Gefängnissen und Buchthäusern angefertigt zur Tageszeit erforderlich sind. Das Trocknen von Tabak 2c. werden, für welche die Stadt aber die sächlichen Kosten zu tragen ist in diesen Räumen auch außerhalb der Arbeitszeit untersagt. hat. Werden Arbeiten in Submission vergeben, so sind dem be­Während der Mittagspause und nach Beendigung der Arbeit treffenden Unternehmer obige Forderungen als Grundbedingung müffen die Arbeitsräume durch vollständiges Deffnen der Fenster zu machen. Die Versammlung protestirt entschieden dagegen, daß gelüftet und die Fußböden und Arbeitstische mindestens täglich angesichts der herrschenden Arbeitslosigkeit in unserer Branche einmal vom Staube gründlich gereinigt werden. Die Kleidungs- folche Unternehmer diese Arbeiten erhalten, welche dieselben in stücke der Arbeiter dürfen nur innerhalb der Arbeitsräume Buchthäusern und Gefängnissen anfertigen lassen und dadurch aufbewahrt werden, wenn dies in ausschließlich dazu bestimmten den freien Arbeitern Konkurrenz machen." verschließbaren Schränken geschieht. In besonderen Fällen fann Pfeifferfügte noch einiges über die Eisenbahn- und Waisen­die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag des Unternehmers in Lieferungen hinzu, und verurtheilte die Lauheit vieler Kollegen bezug auf das Lüften der Arbeitsräume Abweichungen gestatten, betreffs Unterbreitung geeigneten Materials. Die Resolution wenn anderweitig für eine ausreichende Ventilation gesorgt ist. Zimm wurde einstimmig angenommen. A. Schulz erstattete In bezug auf die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugend- den Bericht der Streit- Kontroll- Kommission. Bei der darauf lichen Arbeitern wird bis zum 1. Mai 1903 beſtimmt, daß die folgenden Neuwahl eines Delegirten in die Streit- Kontroll- Dem württembergischen Staatsminister von Schmid genannten beiben Kategorien in unmittelbarem Arbeitsverhältniß Kommission wurde A. Schulz wiedergewählt und als dessen widmet das Tettnanger Amtsblatt" folgende Artifelchen, das zum Unternehmer stehen müssen, durch andere Arbeiter weder Stellvertreter Pfeiffer. Timm hob zum internatio- auch ohne Randbemerkung deutlich genug spricht:" Tettnang  , angenommen noch abgelohnt, noch für Rechnung anderer Arbeiter n alen Kongreß in Zürich   die Nothwendigkeit der inter  - 17. Juni. Am 26. Juni d. J. feiern die Eheleute Franz Anton beschäftigt werden dürfen, sofern dieselben nicht im Verhältniß nationalen Verständigung in der Schneiderei hervor; um ein von Ehegatten, Geschwistern und Deszendenten und Aszendenten Vorgehen in der Konfettion zu ermöglichen, bedürfe man der ftehen. Für männliche und weibliche Arbeiter müssen getrennte Unterstüßung aller Länder. Sei von diesem ersten internationalen Aborte und getrennte Aus- und Ankleideräume vorhanden sein, Kongres auch nicht allzuviel zu erhoffen, so müsse eine Ver­wenn über 10 Personen beschäftigt werden. Die vorstehenden fändigung herbeigeführt werden; die Verhältnisse in der Vorschriften betreffen alle Anlagen, in welchen Personen der Schneiderei, hauptsächlich in der Konfektion erfordern dies. Bigarrenfabrikation beschäftigt werden, welche nicht zu den Familienmitgliedern des Unternehmers gehören.

$

Von allen Ländern sei ein Delegirter zu entfenden. Jeder Ort habe das Vorschlagsrecht, und auf grund dessen seien bis jetzt Bwiener Bielefeld, Holzhäuser Flensburg, Neumann München, Stühmer Hamburg, Sabath Hamburg und Timm- Berlin vor­geschlagen. Abgelehnt habe Sabath- Hamburg  .

=

$

=

gefe- und Diskutirklub Bentrum. Generalversammlung am Mitt­Vierteljahres- Bericht. Wahl des Vorstandes.

woch, den 6. Juli, Abends& Uhr, bet Sommer, Grünftr. 21. Tagesordnung:

Landsmannschaft der Schleswig- Holsteiner zu Berlin  . Mittwoch, den 5. Juli, Abends 8% Uhr: Generalversammlung im Kommandanten­Garten", Kommandantenstr. 10/11. Tagesordnung: Geschäfts- und Kaffen­bericht. Ausgabe der Billets zur Stremserpartyte am 16. Juli er. nach Safelhorst.

Wanderfreunde. Mittwoch, den 5. Jult, Abends 8% thi: Monats: des Schatzmeisters.

Sigung. Tagesordnung: Mittheilungen der Führerschaft und Berichterstattung

Theater- Verein Uniknm. Sizung um Uhr bet Sehmann, Ratfer Franz- Grenadier- Plaz 7.

"

Vermischkes:

Schmid( geb. 18. Juni 1812 in Munderkingen  ) und Maria Anna Gaupp( geb. 18. Januar 1813 in Oggelsbeuren  ) ein feltenes Fest, nämlich die diamantene Hochzeit. Den beiden hochbetagten Leutchen möchte man es taum ansehen, wenn sie die öffentliche Unter­in ihrem hohen Alter beanspruchen müssen, ftüßung daß sie gar hohe Herren unter ihre nächsten Verwandten zählen. Der diamantene Hochzeiter" ist nämlich der Onkel des Staats­ministers von Schmid, der in früheren Tagen, da dem alten Bärchen die Sonne rosiger leuchtete und sie in besseren Verhält nissen standen als heute, oft die Vakanz bei seines Vaters Bruder zugebracht. Heute sind die Leute nicht nur alt, sondern auch arm, und fühlen sich auf fremder Leute Butthätigkeit angewiesen. Deshalb haben sie auf öffentliche Feier des feltenen Festes auch verzichtet."

Todesfall. Salzburg  . 8. Juli. Der Direktor des Mozar teums, Otto Bach, ist gestorben.

Ein Schuldenmacher. Wie die Zeitungen melden, hat sich der Airika- Reisende und Schriftsteller Lieutenant Alexander Barges der Wiener Polizei mit der Selbstantlage gestellt, daß er aller Mittel entblößt sei und leichtsinniger Weise etwa 4000 fl. Schulden gemacht habe, welche er nicht bezahlen könne. Varges wurde daraufhin in Haft genommen.

Bur Jnvaliditäts- und Altersversicherung. Die Nr. 18 der Sonderausgabe der Amtlichen Nachrichten des Reichs- Ver­ficherungsamtes", Invaliditäts- und Altersversicherung, vom Nachdem Pfeiffer die Bedeutung eines Delegirten von Berlin  1. Juli d. J. enthält folgende Revisionsentscheidungen: besonders flargelegt, wurde Timm mit 89 von 90 abgegebenen Der Schiedsgerichts Borsigende hat nach§ 16 Stimmen gewählt. Der Vorsitzende gab noch bekannt, daß die der Kaiserlichen Verordnung vom 1. Dezember 1890 das Recht, Potsdamer Kollegen eine Einladung zu ihrem in Charlottenhof vor der mündlichen Verhandlung, um diese zweck am Sonntag, den 9. d. M., stattfindenden Sommerfest ergehen mäßig vorzubereiten, von Behörden 2c. die ihm geeignet er ließen. Wer sich hieran betheiligen wolle, möge sich Sonntag scheinenden Urfunden und Auskünfte jeder Art früh 8 Uhr 5 Min. auf dem Potsdamer Bahnhoje einfinden. einzuziehen. Er ist aber auch verpflichtet, den Betheiligten In einer Mitgliederversammlung der Drechsler am vor der Urtheilsfällung von dem Inhalte der eingezogenen Ur- 26. Juni hielt Fräulein Wabniz einen mit Beifall aufgenom­tunden ze. Renntniß zu geben oder doch wenigstens ihnen die menen Vortrag über Andere Wölfer, andere Sitten". An der Möglichkeit zu gewähren, daß sie sich die Kenntniß davon ver- darauf folgenden Diskussion betheiligten sich fünf Kollegen. Schaffen. Zum Untergang der Wiktoria". Ein Augenzeuge der Es besteht im allgemeinen feine Pflicht, sondern nur eine Eine kombinirte Versammlung von Arbeitgebern und furchtbaren Katastrophe erzählt: Es war Morgens 3 Uhr Befugniß der Versicherungsanstalt, nach Erlaß Arbeitnehmern des Barbier und Friseurgewerbes tagte 35 Minuten; das Wetter war prachtvoll und das Meer ruhig. eines die Gewährung einer Altersrente ablehnenden Bescheides am 3. d. M. behufs Stellungnahme zu den Erhebungen über die Ich befand mich gerade im Innern der Victoria  ", als ich auf grund nachträglich beigebrachter Unterlagen in eine wieder Sonntagsruhe. Wie der Referent, Herr Steca niewski, mit plöglich einen heftigen Stoß verspürte und auf die Brücke stürzte. helte Prüfung des Rentenanspruchs einzutreten theilte, habe sich der Handelsminister Herr v. Berlepsch an die Rapitän Bourke, der Kommandant des Schiffes, gab in diesem und zutreffendenfalls einen anderweiten Bescheid zu ertheilen. organisirte Arbeiterschaft gewandt mit dem Ersuchen, ihm die Augenblick den Befehl, alle Beute sollten sich nach hinten zurück­Hat aber einmal der Vorstand von jener Befugniß durch Er Wünsche betreffs der Sonntagsruhe befannt zu geben. Die sieben. Nunmehr fonnte ich mir Rechenschaft geben von dem, theilung eines neuen berufungsfähigen Be- Innung habe bereits hierzu dergestalt Stellung genommen, daß was vorgefallen: der Camperdown" war in das Steuerbord fheides Gebrauch gemacht, so wird dadurch der frühere rechts- fie fich für Offenhaltung der Geschäfte in den Sommermongten der Victoria  " gerannt. Als man sah, daß der Zusammenstoß

"

"

"