Ar. 217. 27. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Freitag, 16. September 1910.
Stadtverordneten- Verfammlung.
25. Sigung vom Donnerstag, den 15. September, nachmittags 5 Uhr.
gistrat befürworten den Abschluß des neuen Vertrages auf dieser Geringschäßung zu suchen ist, mit der Völker auf niedriger EntGrundlage, da sie sich von der der Stadt kontraktlich zustehenden wickelungsstufe die Frauen betrachten. eventuellen Uebernahme der vorhandenen Reklameeinrichtungen für anderweiter Vermietung befriedigende Resultate nicht versprechen. 40 Proz. des Anschaffungswertes und von der Ausschreibung zu
So ist es unter den Dyaks von Nordwest- Borneo jungen Männern berboten, Wildbret zu genießen. Dieses gilt als Nahrung für Frauen und Greise. Denn man hält das Fleisch für gefährlich Nach kurzer Besprechung findet die Vorlage die Mehrheit. und meint, etwas von den tierischen Eigenschaften fönne auf den Der Vorsteher Michelet eröffnet die Sigung nach 51 Uhr. Es ist dem Magistrat gelungen, auch mit den Landgemeinden Genießer übergehen. Da man Frauen und Greise aber ohnehin Vor der Sigung sind von den Abteilungen vier Ausschüsse ge- Basdorf , Wandlig und Klosterfelde und mit der Stadt bei den Dhats nicht achtet, so läßt man es bei ihnen rubig darauf wählt worden. In den Ausschuß für die Vorlage betr. die Revision gemeinde Liebenwalde Gasversorgungsverträge zu vereinbaren. ankommen, ob sie vertieren oder nicht. Die Knaben des Wiraijurider Lohusätze für die städtischen Arbeiter hat die sozialdemokratische Da auf sofortige Rentabilität der Gaslieferung nicht geredet Stammes dürfen nicht mit Mädchen spielen; tun fie es doch, so Fraktion die Stadtverordneten Glode, Hinge, Leid und werden kann, ist für Liebenwalde eine 60 jährige, für die übrigen ernten sie Spott. Unter den Samojeden und unter den SchamanenMetzke deputiert, in dem Ausschuß für die Wasserwertsvorlage ist Orte eine 50 jährige Vertragsdauer bedungen. Der Anschluß an Stämmen gilt die Frau als unrein; der Mann vermeidet es, Dinge sie durch die Stadtverordneten Borgmann, Pfanntuch, das städtische Gasrohrnez soll von Schönwalde aus erfolgen; es zu berühren, die ihr gehören. Die Weiber haben bei diesen Dr. Wenl, Dr. 8 adet vertreten. werden etwa 25 Kilometer Röhren zu verlegen sein. Die Anlage Stämmen deshalb eigenes Geschirr und besondere Gerätschaften. Stadtrat Weigert hat der Versammlung angezeigt, daß er eine losten sind auf 400 000 t. veranschlagt, wovon die Hälfte noch als Wohnort gilt ihnen nur ein Winkel des Beltes. Wo sich etwaige Wiederwahl nicht annehmen kann. 1910 verwendet und auf das Extraordinarium des Etats über Männer aufhalten, dürfen sie sich nicht sehen alssen; auch dem Am 80. Juni ist von der sozialdemokratischen Fraktion der fol nommen werden soll. Feuer dürfen sie sich nicht nähern. Ist einmal ein Mann gezwungen, gende Antrag eingebracht worden: Die Vorlage und die Verträge gelangen ohne, Debatte zur die Gerätschaften einer Frau zu benutzen, so räuchri er sich mit Annahme. größter Sorgfalt aus, gleich als wenn die Frau aussäßig wäre. Zu den Kosten des Bürgerhauswertes", welches der Verband Bei vielen Austral- Negerstämmen der Südseeinseln darf die Frau deutscher Architekten- und Jugenieurvereine herausgibt, will der nicht wagen, die Nahrung zu berühren, die für die Männer bestimmt Magistrat 3000 m. beifteuern. Diese Kosten sind auf 100 000 m. it, oder die den Fetischen geopfert wird. Einige Indianerstämme berechnet. Das Wert soll bei einer Auflage von 1000 Abdrücken für Brasiliens glauben, daß durch die Anwesenheit der Frau die Gärung 80 m. verkäuflich sein. des Weines verhindert würd. Berührt zum Beispiel bei den Nukahiba die Frau einen geweihten Gegenstand, der zu priesterlichen Handlungen dient und als heilig gilt, so darf von ihm niemals mehr Gebrauch gemacht werden, während die Frau ihre Todsünde mit dem Leben zu bezahlen hat. In Tahiti haben die Frauen die Pläße frei zu halten, die gewöhnlich von den Männern eingenommen werden; ebensowenig dürfen sie von ihren Waffen und Fischgeräten Gebrauch machen. Selbst der Gatte und Baber gilt durch die Bes rührung mit der Frau als verunreinigt. Ein Gegenstand, der vom Oberhaupt als tabu bezeichnet ist, darf nicht einmal von dessen Weib oder Schwester in die Hand genommen werden. Der Bire mane betrachtet es als unehrenhaft, eine Frau über sich wohnen zu haben. Um solche Entehrung zu vermeiden, baut man in Birma nur einstöckige Häuser.
In Erwägung, daß durch Reichsgerichtsurteil vom 28. Juni 1910 der Erla des Kultusministers als ungesetzlich erklärt worden ist, nach welchem die Erteilung von Turnunterricht in Turnvereinen an nicht mehr schulpflichtige Personen von einem Erlaubnisschein abhängig gemacht wurde, ersucht die Versammlung den Magistrat, dem Turnverein ,, Fichte" die städtischen Turnhallen wieder zur Verfügung zu stellen.
Die Versammlung gibt ihre Zustimmung.
An der Internationalen Hygieneausstellung, welche Mai bis Oftober 1911 in Dresden stattfindet, will sich der Magistrat durch Beschichung mit geeigneten Ausstellungsgegenständen für die Gruppen Wasser, Kanalisation, Nahrungsmittel, Störperpflege, Stranfenfürforge und Rettungsweien, Säuglings-, Kinderfürsorge und Schulhygiene, Bekämpfung der Zabnirankheiten beteiligen und sucht dafür einen Stredit von 20 000 W. nach. Die Bersammlung bewilligt die Summe ohne Debatte.
Stadtrat Selberg: Die Schuldeputation hat bereits an den Berein eine Buschrift ergehen lassen, wonach er ersucht wird. bezüglich der am besten passenden Stunden des Unterrichts Mitteilung zu machen und sich event. mit den betreffenden Reftoren in Berbindung zu sehen, auch mitzuteilen, ob den betreffenden Turnvereinen nur Lehrlinge angehören. Diese Verfügung der Schuldeputation gründet sich auf einen Beschluß des Magistrats vom 26. August, wonach dieser Verein entsprechend dem Reichsgerichtserkenntnis beDem Berliner Frauenverein gegen den Alkoholis. züglich der Benutzung von städtischen Turnhallen nicht anders als mus foll gegen eine jährliche Anerkennungsgebühr von 1 m. die andere Vereine behandelt werden soll; dem Unterrichtsministerium Errichtung einer Erfrischungshalle zwecks billigen Verkaufs falter soll jedoch von der veränderten Sachlage Kenntnis gegeben werden. und warmer alkoholfreier Getränke auf dem Spreewaldplatz ( Redner verliest auszugsweise die vom Magistrat an das Ministerium gestattet werden. eingereichte Denfsdrift.) Das Erkenntnis des Reichsgerichts erfolgte Stadtv. Zubeil( Soz.): Der Platz ist erst vor kurzem zu einem am 28/6. d. J.; der Magistrat hat bereits am 26./8. beschlossen, wirklichen Schmuckplatz ausgestaltet worden. Legt man die nach diesem zu verfahren, während der Antrag Vorgmann erst am alle, wie es jegt gefchehen foll, in die Mitte des Plages 8. September zum erstenmal zur Beratung stand. direkt bor den Görlitzer Bahnhof, so würde so würde dem Blage Stadtv. Stadthagen ( Soz.): Unfer Antrag mag ja dem ein großer Teil seiner grünen Fläche genommen, während für das Magistrat offiziell nicht zur Kenntnis gekommen sein; gestellt vom Bahnhof tommende Bublikum die Halle wegen des unmittelbar ist er aber viel früher. Wir können uns doch nur an die davor stattfindenden Straßenbahnverkehrs gar nicht oder nur sehr Stadtberordnetenversammlung wenden. Im Jahre 1909 hat der schwer zu erreichen und daher faft werties fein würde. Früher war Magistrat seinen Eingriff in das bisherige Recht des Turnvereins für die Halle eine andere, geeignetere Stelle in Aussicht genommen. Fichte" vorgenommen, ohne zu untersuchen, ob das ProvinzialSchultollegium mit seinem Verlangen recht hatte; der Oberbürger meister meinte sogar, die städtische Verwaltung würde sich dadurch einer Rechtsverlegung schuldig gemacht haben. Diese Rechts auffaſſung ist durchaus irrtümlich. Eine Behörde hat niemals nach zugeben, wenn fie zur Begehung einer strafbaren Handlung aufgefordert wird; selbst beim Militär ist diese Auffassung grundsätzlich mit der ministeriellen Verfügung in Widerspruch setzten, sondern diejenigen Beamten, welche der Verfügung entsprechend verfuhren. Wir freuen uns, daß das oberste Gericht unserer Auffassung ist und unferem Standpunkt recht gegeben hat. Das Provinzialschulkollegium hat damals, ebenfalls widerrechtlich, hervorgehoben, daß eine Gerichtsentscheidung nach Lage der Gesetzgebung unzulässig ist.
anerkannt. Strafbar waren nicht diejenigen, welche fich
Dem Antrage 8ubeil gemäß wird die Vorlage an einen Ausschuß von 10 Mitgliedern verwiesen.
Für die Pflasterung der Zugangswege zum Portal des städtischen Zentralfriedhofes in Friedrichsfelde find 4000 M. aufgewendet worden, deren nachträgliche Bewilligung ohne Diskussion erfolgt.
Was eine Gefängnisdruckerei erzählt.
Alljährlich wird bei Beratung des Etats für Gefängniswesen im Abgeordnetenhause Klage geführt über die Konkurrenz, die die Gefängnisse den Privatunternehmern machen, und es ist wiederholt verlangt worden, dieser Schmutzkonkurrenz, wie sie von den HandEs ist zu bedauern, daß dieser Behörde erst durch den Vor- werksmeistern auf ihren Handwerkertagen bezeichnet worden ist, ein wärts" und die Arbeiter Unterricht gegeben werden mußte, daß ein Ende zu machen. Wohl müßten die Gefangenen beschäftigt werden, folches Verfahren sehr wohl zulässig sei. Bei der flaren Rechtslage so wurde ausgeführt, das fönne aber in einer Weise gefchehen, die ist es wirklich verwunderlich, wie es tommen konnte, daß die Beden Privatunternehmern und natürlich auch den freien Arbeitern hörden auf das widerrechtliche Geheiß des Kultusministers hin leinen Schaden bringe, indem lediglich Arbeiten für den Staat anwiderrechtliche Handlungen vornahmen. Mit der Androhung von Geldstrafen für die Uebertretung der Ministerialverfügung ist gefertigt würden. Die Regierung hat fast stets wohlwollende Erwägung auch gegen§ 345 des Strafgesetzbuchs verstoßen worden. Dieser zugesagt, aber im wesentlichen ist nicht sehr viel geändert worden. ganz neue Feldzug gegen die Sozialdemokratie mit Hilfe Bur Beleuchtung des gegenwärtigen Zustandes möge folgender Beider Einschränkung der Befugnisse der Selbstverwaltungsförper trag dienen: Zu den Betrieben, die im Tegeler Gefängnis vorhanden hat sich als eine einzige Rechtswidrigteit erwiesen. Ich sind und in denen Gefangene beschäftigt werden, gehört auch eine zweifle nicht, daß die Staatsanwaltschaft sich der Sache näher an- Druckerei. In dieser Druckerei werden die verschiedensten Arbeiten nehmen und die Handlungsweise der in Frage kommenden Beamten hergestellt. Ein guter Kunde ist der Staat, für den Adreffen geunter die Lupe nehmen wird; sollte sie zu der Auffassung kommen, druckt werden auf die zahlreichen gleichfalls im Gefängnis herdaß ihnen trotz alledem der Dolus gefehlt hat, so wird ja wenig zu machen sein, aber als Warnung wird der Fall immerhin dienen gestellten Kuverts.
wandeln, bie den Tempel umgeben. Würde sie dem Verbote au
Unter den Kaffas von Ostafrika bleibt die Frau stets auf den inneren Teil der Hütte beschränkt: den übrigen Raum nimmt der Gatte für sich in Anspruch. Ueberdies ist ihr streng verboten, das Haus zu verlassen; jede Uebertretung dieses Verbots wird mit drei Jahren Gefängnis bestraft. Eine Balari- Frau, die man nach ihrem Namen fragt, wird immer nur antworten: ich bin ein Weib. Auch feine Samojedin oder Koreanerin trägt einer Namen. Nicht nur bei vielen heidnischen Kulten ist den Frauen der Zutritt zu den Tempeln versagt. Auch der Islam ist nicht frei von solchen Be Stimmungen. So ist der Zutritt zu der berühmten Staaba von Meffa den Frauen verboten. Unter den Bewohnern der SandwichInseln herrscht die Meinung, die Frauen genöffen keinen Raum im Paradiese. Berührt ein Hinduweib ein Gößenbild, fo gilt es fernerhin der Verehrung als unwürdig. Unter den Fidschi - Infulanern sind die Hunde vom Betreten einiger, die Frauen vom Betreten aller Tempel ausgeschlossen. Auf den Marquesas- Inseln darf keine Frau wagen, während des Gößendienstes einen Tempel zu bebreten; sie darf während dieser Zeit nicht einmal im Schatten der Räume widerhandeln, so würde sie sogleich getötet werden. Dieser Volksftamin ist auch in anderer Hinsicht ganz besonders ungalant gegen das schöne Geschlecht. Weder an Tanzbergnügungen noch bei sonstigen Festen und Trinkgelagen dürfen Frauen teilnehmen. Die Männer tanzen für sich allein, ebenso bei ihren eigenen Vergnü gungen die Weiber. Würden diese es sich einfallen lassen, sich bei einem feste unter die Männer zu mischen, würde man sie ohne weiteres töten. Auch bei den Grönland - Esfimos fennt man diese Trennung der Geschlechter, die dort unter manchen Stämmen selbst bei Begräbniszeremonien aufrechterhalten wird. Die Kaffern im Orange- Freistaat halten den Fluch des Mannes für unschädlich, während der von Frauen ausgesprochene Fluch als verderblich gilt. In Gangpur sind alle Frauen als Heren verschrien. In Panagur merden die Frauen, wenn einmal drei oder vier Todesfälle hintereinander folgen, beargwöhnt und die Verdächtigen berjagt. In einzelnen Fällen hat die Furcht der Männer vor den geheimen Kräften der Frauen diesen zu einer Art Vorherrschaft verholfen. So glaubt man an der Sklavenküste von hysterischen Frauen, daß sie von Geistern bewohnt seien. Manche unter ihnen, die re ligiöse Funktionen auszuüben haben, besitzen über ihre Gatten volle Manche Aufträge entbehren nicht eines Gewalt; die Männer haben ihnen zu dienen und sie zu verehren. gewissen öffentlichen Interesses. Speziell interessiert uns ein Die Fuegians feiern ein jährliches Fest zum Andenken an die Be Geheimzirkular des Kommandos der Matrofenartillerie Kiautschou, freiung der Männer von der Weiberherrschaft, die einstmals bei das an die Herren Zivilvorsitzenden der Ersatzkommissionen des diefem Stamm herrschte, und die die Frauen mit Hilfe von Zauber Ueberhaupt standen die mitteln rücksichtslos ausgenußt hatten. Aushebungsbezirks gerichtet ist und in welchem unter Bezugnahme Frauen von jeher in hohem Maße im Verdacht der Heyerei, eine auf den Erlaß des Ministers des Innern vom 19. September 1894 Erscheinung, die man nicht nur bei den unzivilisierten Völkerer verweigere die Turnhallen dem Berein, weil er sozial- um Auskunft gebeten wird, ob ein näher Bezeichneter etwa der stämmen, sondern auch unter den Kulturvölkern des Altertums und demokratisch sei. fozialdemokratischen Bartei angehört oder gar für diefelbe agitatorisch bis in die Neuzeit hinein beobachtet hat. ( Hört! hört 1) Das wäre eine flagrante Rechtswidrigkeit tätig war. Der Genannte habe sich zum freiwilligen Eintritt Und bei uns? Das schwache Geschlecht wird für die gleiche Arbeit schlechter bezahlt als der starke Mann. Die Frau hat mit und es ist dringend erforderlich, daß der Magistrat auch den Reftoren gemeldet. die entsprechenden Eröffnungen macht. Inhaltlich ist mit der VerBuchdruckerkreise wird es besonders interessieren, daß auch der dem Herrn der Schöpfung diefelben Staatsbürgerpflichten, aber alle fügung der Schuldeputation unfer Antrag erfüllt; durch Kenntnis Baterländische Frauenverein in der Gefängnisdruckerei arbeiten und bioten auf einer Stufe. Der uneheliche Vater, der sich nicht Rechte sind ihr borenthalten; sie rangiert mit Verbrechern, Kindern nahme der Ausführungen des Stadtrats können wir daher die Angelegenheit für erledigt erklären unter der Voraussetzung, daß läßt, wenigstens möchte man das annehmen, da ein Vortrag einer um seine Kinder kümmert, spielt in der„ guten" Gesellschaft eine nun auch die entsprechenden Taten folgen. Den Urhebern des rechts- Frau v. Hönika geb. Gräfin v. Kreuz- Belzig in Tegel gebrudt Seldenrolle, Orden und Ehren sind ihm nicht verwehrt so lange widrigen Erlaffes wird, wie ich hoffe, ihr Recht werden nach dem worden ist, den diese Dame auf ausdrücklichen Wunsch des Vor- er die Mutter seiner Kinder nicht heiratet. Die Mutter aber, die Standes des Sage:„ Unkenntnis des Gesetzes fchüßt nicht vor Strafe." neugegründeten Bezirks Süden des Provinzial aus Verzweiflung ihr Kind verläßt oder gar tötet, fliegt ins GeStadtrat Selberg: Die Reftoren haben in der Sache über bereins Berlin des Vaterländischen Frauenvereins in feiner fängnis! Das Weib, das aus Not feine Liebe verkauft, ist das verhaupt feine ausschlaggebende Stimme, sondern lediglich die Schul- erften Sigung am 9. Juni 1910 1910 gehalten hat und der achtetste Geschöpf; Edelste der Nation verkaufen sich, um ein Prasser. leben führen, ihr verblaßtes Adelsschild neu vergolden zu können beputation. Gegebenenfalls wird diese dem betr. Reftor entsprechende sich betitelt:„ Meine Erlebnisse und Erfahrungen bei Begründung und sie sind hochangesehen im Staate der Gottesfurcht und frommen Anweisung geben. Uebrigens hat schon am 30. September 1908 der bes ersten Bezirks in Schlesien ." Danach braucht es nicht weiter au Sitte. Magistrat an das Provinzialschulkollegium in einem Sinne sich ge verwundern, daß auch der Bund Deutscher Militäranwärter Drucks wendet, der durchaus dem Standpunkt des Vorredners entspricht. arbeiten hat anfertigen lassen. ( Redner verliest den Eingang der betreffenden Eingabe.)
fönnen.
Auffällig ist, daß wegen der zu wählenden Stunden neue Verhandlungen stattfinden sollen, während es doch ein Gebot der Gerechtigkeit wäre, wieder die alten Stunden zu nehmen. Ein nicht unerheblicher Teil der Rektoren soll erklärt haben,
Die Angelegenheit wird damit von der Versammlung als er= Ledigt erklärt.
Die unentgeltliche Geburtshilfe in der Stadt Zürich . Auch Leute mit langvollem Namen befinden sich unter den Seit längerer Zeit schon beschäftigt man sich in der Stadt Zürich Kunden der Gefängnisdruckerei. Eine Frau v. Bülow und ein auf sozialdemokratische Initiative hin mit der Frage der Einführung Die Mietsentschädigung für die Gemeindeschul- und Fach- Fräulein v. Schierstedt sind glückliche Inhaberinnen einer Pension einer unentgeltlichen Geburtshilfe. Jetzt hat nun der Meine Stadt lehrerinnen soll entsprechend dem Gesetz vom 25. Juni 1910 mit Fürst Bismarck" in Baden- Baden . Diese Damen lassen Reklamen rat( Magistrat) dem Großen Stadtrat( StadtverordnetenversammWirkung vom 1. April 1910 auf 560 M.( bisher 550 m.) festgesetzt für ihre Pension mit Abbildung des Gebäudes in Tegel drucken und lung) den Antrag unterbreitet, allen Wöchnerinnen, die seit minund ebenio den Vorschriften dieses Gesetzes gemäß der Pensions- lassen den mit dieser Arbeit Beauftragten ganz besonders die Ent- destens einem Jahre in Zürich wohnen und auf ein Einkommen von betrag der vor dem 1. April 1908 in den Ruhestand getretenen nicht mehr als 2000 Fr. angewiesen sind, zum unentgeltlichen Besuch Lehrerinnen dementsprechend anderweit festgestellt werden, jedoch ohne ziehung der Freiheit zum Bewußtsein kommen. der fantonalen( staatlichen) Frauenfiinit oder zum Bezug der staatlichen Hebammengebühr zu berechtigen. Zu den Kosten der Erwei Nachzahlung für die vor dem 1. April 1910 liegende Zeit. terung der Frauenklinik soll ein Beitrag von 440 000 Fr. aus der Stadtkaffe geleistet werden.
Stadtv. Caffel( A. 2.) beantragt Ausschußberatung. Bei Erlaß des Lehrerbefoldungsgefeßes seien Minimalfäße für die Miets entschädigung normiert worden, die aber in besonderen Fällen nach Lage der örtlichen Verhältnisse erhöht werden können.
Die Versammlung beschließt nach dem Antrage Cassel.
Das ist insofern noch nicht die bolle unentgeltliche Geburtshilfe, als davon nicht die Rede ist, den Wöchnerinnen, die zu Hause die
Auch als Liebesbruderei entpuppt sich der Seßbetrieb in Tegel . Die Zeitung, die in der Liebesdruckerei" hergestellt wird, betitelt sich hochzeitszeitung". Die eine Hochzeitszeitung ist gedruckt zum 2. April 1910, eine andere zu Sonnabend, den 14. Mai 1910. Der Inhalt dieser bierseitigen Hochzeitszeitungen" ist natürlich dem Durch die Reform des höheren Mädchenschulwesens, insbesondere age angepaßt und wird unter den Setzern sicherlich den Wunsch Geburtshilfe und der Krankenpflege zu bezahlen. Aus verschiedenen geweckt an den Tafelgenüssen der Hochzeitsgäste Die Interessentenfreise aber werden andere Wünsche haben. des zehnflafsigen Schulsystems sowie die Anstellung weiterer, Sie werden Protest einlegen, daß der Staat derartige Privatarbeiten namentlich wissenschaftlich gebildeter Lehrkräfte notwendig geworden. annimmt und den steuerzahlenden Bürgern die Ausübung ihres Im Rechnungsjahr 1909 find dadurch an Mehrausgaben 24 618, für Gewerbebetriebes in erheblichem Maße erschwert. 1910 rund 90 000 m. erwachsen.
als„ höhere Lehranstalteh" im Sinne der Ministerialerlasse vom nehmen. August 1908 ist die Einrichtung je einer 20ften Stlaffe zum Ausbau
Die Versammlung nimmt von der Mitteilung Kenntnis. Die Berliner Reklamegesellschaft, Warschauer Straße 83, hat Beim Magistrat die Verlängerung ihres Ende des Monats ohne Kündigung erlöschenden Vertrages beantragt, wonach ihr für einen jährlichen Mietszins bon 7000 m. die Innenflächen der Außen wände der öffentlichen Bissoirs au Reklame zweden auf 8 Jahr überlassen waren. Sie wünscht eine Verlängerung auf 6 Jahre, bietet aber nur 3000 W. Miete, um die bedeutenden Verluste, die sie in der bisherigen Vertragszeit, namentlich zu Anfang gehabt hat, wieder herauszuwirtschaften. Straßenreinigungsdeputation und Ma
Aus der Frauenbewegung.
Die soziale Stellung der Frau bei verschiedenen Völkern.
In einem Aufsatz der North American Review" find Beispiele von der sonderbaren Behandlung, die Stämme wilden oder halb wilden Tharatters ihren Frauen angedeihen lassen, in großer Bahl angeführt, und es ist interessani, daraus zu entnehmen, daß die Ursache aller dieser eigenartigen Sitten und Gewohnheiten in der
für ihre Niederkunft die Frauenklinik aufsuchen.
Versammlungen Veranstaltungen. Zentralverband der Hansangestellten. Sonntag, den 18. September: Dienstboten- Versammlung in den Corona- Festsälen( früher Neues Klubhaus), Kommandantenstr. 72, I. Vortrag, Herr Diefing: Was nüßt den Dienstboten die Vereinigung?" Saalöffnung 6 Uhr. Anfang 7 1hr. Freie Aussprache. Tanz. Die Ar beiterschaft ersuchen wir, alle ihr bekannten Dienstboten auf diese Versammlung aufmerksam zu machen.
Leseabende.
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