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»an 2000 VIS unter 2500 und von 600 bis unter 900 Registertonnen (8,9 Pro,.. 7,3 Proz., 5,5 Proz,, 5,0 Proz. und 4,7 Proz.) Verteuerung durch llederMuug im Kleinhandel. Die Gegner der Konsumvereine verneinen bekanntlich die BedNrfniSsroge be« barrlich mit dem Argument, dajz schon die enorme Uebersetzung im Kleinhandel für äußerst niedrige Preise sorge. Man halte dem nun einmal gegenüber, was die.Düsseldorfer Zeitung" ausführt, die schreibt: .Der Kleinhändler wird aber viel weniger vom Warenhaus und vom Konsumverein, als vielmehr durch die zu große Zahl gleicher Betriebe bedroht. Man gehe doch durch die Straßen einer Groß- stadt und schaue fich die Uebersetztheit mit gleichen Geschäften ans einer kurzen Strecke Weges an: Schlächter, Bäcker, Kolonialwaren-, Grünkram- und Milchgeschäfte sitzen aufeinander, so daß man sich unwillkürlich fragt: Können so viele Geschäfte nebeneinander be-' stehen? Sollen sie überhaupt bestehen, dann kann es nur dadurch möglich sein, daß die Kunden die Uebersetztheit in höheren Lebensmittel- preisen bezahlen müssen. Für die Bewohner eines Häuserblocks, für die eine Schlächterei, ein Bäcker, ein Grünkram-, ein Kolonialwaren- Händler und ein Milchgeschäft ausreichte, ist ficherlich die Auswahl unter zwei bis vier gleichen Geschäften vorhanden. Die Inhaber der Geschäfte und ihre Familien wollen aber existieren, und so treibt ganz von selbst die Bewegung der Verkaufspreise nach oben, um so mehr, als die Konsumenten gerade beim Einkauf ihrer alltäglichen Bedürfnisse von einer ziemlichen Gleichgültigkeit sind; sie stellen sich nicht gegen zu hohe Preisforderungen, da sie ja einzeln doch nichts auszurichten vermögen." Die Konkurrenz im Kleinhandel wirlt nicht preisverbilligend, sondern verteuernd._ Hus der f rauenbewegung. Gegen daS Lehrerinnen-Zölibat. Die zu Pfingsten abgehaltene Tagung des Landesvereius preußi- scher Lehrerinnen nahm in der Frage des Lehrerinnen-Zölibats eine direkt reaktionäre Resolution an. Man begnügte sich damit, für den Verzicht auf daS Recht der Ehe einige materielle Vergünsti- gungen zu erbetteln. Jetzt hat sich eine Freie Vereinigung deutscher Volksschullehrerinnen gebildet, die den Kampf für das Eherccht der Lehrerinnen erneut aufnehmen will. Die Vereinigung tritt mit einem Aufruf an die Oeffentlichkeit, in dem gesagt wird: ... Wir verstehen es durchaus, daß die älteren Kolleginnen, die die Majorität hatten, so und nicht anders beschließen mußten. Sie sind im Zwangszölibat grau geworden. Auf der anderen Seite aber steht daS junge Geschlecht, das, unter der Sonne der deutschen Frauenbewegung herangewachsen, sein einfachstes» Menschenrecht und zugleich das Recht der Selbstbestimmung fordert. Unter diesen Frauen sind viele, die dem Staate gesunde, hochbegabte Kinder schenken könnten. Sie wollen aus der Berufs- arbeit die Arbeit ihres Lebens machen und dem Werke der Volks- erziehung treu bleiben durch alle Wechselfälle de» Lebens. Sie sehen in der Ehe die große Erziehungsschule für den Volks- erzieher und zugleich eine Kraftquelle für Mann und Weib. Sie haben eingesehen, daß der Zwang zu einem ehelosen Leben die normale EntWickelung der Persönlichkeit behindert, und sie halten es für ihre Pflicht, dieser Beschränkung der EntWickelung zur Persönlichkeit entgegenzutreten..." Ein Ausschuß soll propagandistisch für die Forderungen der Lehrerinnen wirken. Lehrerinnen, die sich der Bewegung an- schließen wollen, werden gebeten, sich an Berta Wallroth, Berlin- Pankow, Parkstr. 126, zu wenden. Die Frauen und der Kinderschuh. In der amerikanischen Industrie, vorwiegend in den Südstaaten, ist die Kinderarbeit noch stark verbreitet. Für den Kinderschutz treten hier wie in anderen Ländern besonders die F r a u e n ein. und ihrer Agitation ist ein Fortschritt in dieser Beziehung in den letzten sechs Jahren in erster Linie zu verdanken. In der Bundcskommission für ein- Zeitliche Gesetzgebung in allen zum Bund gehörigen Staaten wurde jüngst wieder ein Gesetz zur Regelung der Kinderarbeit in den ''Vereinigten Staaten   empfohlen. Bei der Beratung bemerkte der lGeneralsekretär, daß in den letzten sechs Jahren 13 Staaten und der Distrikt von Columbia besondere Abteilungen zur Durch- f ü h r u n g der Kinderschutzgesetze eingerichtet hätten. Zehn Staaten und Columbia(d. h. Washington  ) haben den achtstündigen Arbeitstag für Kinder unter 16 Jahren eingeführt, darunter als einziger Südstaat Oklahoma  . Vor sechs Jahren bestand nur in 12 Staaten die Altersgrenze von 14 Jahren für Kinderarbeit; heute gilt diese Altersgrenze in 37 von insgesamt 48 Staaten. Im Jahre 1904 war in 14 Staaten Kinderarbeit während der Schul- zeit verboten; heute besteht dies Verbot in 23 Staaten. Damals hatte kein Staat ein Gesetz, das die Arbeit in Kohlenbergwerken für Kinder unter 16 Jahren verbot; heute ist diese Altersgrenze in 6 Staaten festgesetzt, eine Altersgrenze von 14 Jahren in 18 Staa- ten und von 12 Jahren in 8 Staaten.   Fortschritte im Kinder­schutz sind also zu verzeichnen, aber diese Fortschritte zeigen, wie- viel es noch auf diesem Gebiete zu tun giht. Die sozialdemokra- tischen Frauen nehmen sich dieser Aufgabe, die Kinder vor der kapitalistischen   Ausbeutung zu schützen, mit immer größerem Eifer an. Während die bürgerlichen Frauen leicht im Kampfe versagen, wenn die Unternehmer von derUnentbehrlichkeit der Kinder- arbeit" in dieser oder jener Industrie ihr Liedchen singen, bestehen die sozialistisch denkenden Frauen prinzipiell darauf, daß alle Kinderarbeit abgeschafft werde. Wieder eine sozialistische Kandidatin zu eine« Staatöamt. Die kalifornische Partei hat für den Posten der Leitung deS öffent- lichen Unterrichts die Genossin AgneS H. Downing vor- geschlagen. Sie stammt aus Minnesota   und war dort früher Lehrerin, gab dann aber diesen Beruf auf, um Rechtswissenschaft zu studieren. Sie war die erste Frau, die in Minnesota   als Advokalin zugelassen wurde. Jetzt übt sie ihren Beruf in Los Angeles  , Ka., aus. Sie beweist noch immer reges Interesse für ErztehungSfragen und ist die Vorsitzende der Eltern- und Lehrervereinigung von Los Angeles  . Die zahlreichen sozialistischen   Frauenkandidaturen, zumeist zu hochwichtigen Aemtcrn, sind ein Zeichen sowohl der Anerkennung, die sich die amerikanische Frau in fortschrittlichen Kreisen errungen hat, a.s cor vorurteilslosen Tapferkeit, mit der unsere amerlknnischen Genosien auch auf diesem Gebiete den Kampf gegen zopfige Ueber- lieferungen und hemmende Staatsgesetze führen. Leseabende.. Bohnsdorf  . Donnerstag, den 22. September, 8>4 Uhr, bei Mentel Vortrag des Genossen Liefländer:»Die sozialen Schäden der Heimarbeit"._ Soziales» Tödliche Unfälle bei Dacharbciten und ihre Ursachen. Die Zahl der tödlichen Unfälle im Dachdeckergewerbe mehrt sich mit der verstärkten Bautätigkeit in Entsetzen erregender Weise. Eben erst sind wieder zwei Dachdecker in Köln   in die Tiefe gestürzt und sofort tot geblieben. Di« Ursache fast aller schweren Unfälle im Dachdcckergewcrbe ist die Unzulänglichkeit der Schutzgerllste infolge der mangelnden Gesehesvorsckiriften. Die Gerüste ent- sprechen zumeist den behördlichen Vorschriften; aber diese Vor- schriften gehen nicht weit genug. Die üblichen Schutzgerüste sind in der Regel gar nicht imstande, den Anprall eine? Abstürzenden aufzuhalten. Vielfach gehen die Gerüste mit dem oder den Fallen- den in die Tiefe. Verhängnisvoll wird den Arbeitern ihr guter Glaube an das Schutzgerüst: Beim Absturz lassen sie sich oft auf das Gerüst gleiten, weil sie glauben, von diesem au» leicht gerettet werden zu können..So.Wen es auch die.beide» in Köln   zu Tode gekommenen Dachdecker gemachi; d?er das Gerüst hielt der auf- schlagenden Last nicht stand. Seit mehreren Jahren besteht unter den Dachdeckermeistern Deutschlands   eine Bewegung auf Reform der Geröste, die sich mit den Interessen der Arbeiter vollständig deckt. Schon im Jahre 1908 tagte in Köln  , das den Hauptfitz dieser Bewegung darstellt, eine große Protestversammlung der Dachdeckermeister aus dem Bereiche der rheinisch-westfälischen Bauberufsgenossenschaft, um gegen die ungenügenden Unfallverhütungsvorschriften Stellung zu mehmen. In diesem Falle kollidieren die Interessen der Unter- nehmer des Dachdeckergewerbes mit denen der eigentlichen Bau- bezw. Maurer-, Putz- und Stuckunternehmer sowie des Bau- kapitalS. In jener Kölner   Versammlung wurde von sämtlichen Rednern bestätigt, daß bei Bruch eines DachhakenS oder Gerüst- taueS die vorgeschriebene Schutzvorrichtung nicht standhalte, zumal wenn mehrere Arbeiter und vollends gar mit Material abstürzten. Ein Schntzgerüst müsse zugleich Arbeits- und Ianggerüst sein; die jetzigen Gerüste seien sozusagen eher eine Gefahr als ein Schutz. Die Redner forderten statt der heute üblichen Ausleger- oder Bock- Hängegerüste ein stabiles Arbeitsgerüst, das allein wirksamen Schutz gewähre und auch billiger herzustellen sei, als alle anderen Gerüste, weil es von sämtlichen Bauarbeitern benutzt werden könne, und zumal sei es billiger, da man ja später doch für die Ausfuge-, Stuck- und dergleichen Arbeiten wieder ein solches von unten heraufgehendes Gerüst bauen müsse. Den Dachdeckern sei das Halten solcher großen.Gerüste wegen der Kostspieligkeit nicht möglich. In einer Resolution forderte die Versammlung ein stabiles, mit dem Fortschritt des Baues zugleich hochzuführeudeS Arbeits- gerllst, daS solange stehen bleiben müsse, bis alle Arbeiten am Dache beendet seien; dieses Gerüst sei vom Maurermeister aufzu- führen und vom Bauherrn zu bezahlen. Um dieser Resolution Nachdruck zu verleihen, entsandte die Versammlung mehrere Delegierte zum Präsidenten deS ReichSverstcherungsamteS. Zwei Jahre lang hörte man dann von dieser für die Bau- Handwerker so hochwichtigen Sache nichts mehr, bis sich vor kurzem abermal» in Köln   eine Unkernehmerversammlung mit der Gerüst- frage befaßte. Als Hauptredner berichtete ein im Jahre 1909 nach Berlin   gesandter Delegierter, daß der Präsident de» Reichsversiche- rungsamteS Dr. Kaufmann mit großem Interesse den AuSfüh- rungen der 1998 in Köln   gefaßten Resolution gefolgt sei. und daß er im Prinzip die praktische Auffassung der Kölner   Resolution betreffend die wirksame Regelung der Schuhgeriistfrage«eile und zu der seinigen mache. Die Kölner   Dachdeckermeister-Vereinigung wurde ersucht, ihre Auffassung nebst Begründung schriftlich nieder- zulegen und nach Berlin   zu senden. Dieser Bericht ist schon im Mai 1999 an das ReichSversicherungSamt abgegangen. Aber erst kürzlich, nach Verlauf eines vollen Jahre», ist als Antwort auf den Bericht ein Schreiben des ReichSbersicherungsamteS eingelaufen. daS die nochmalige Entsendung von zwei Delegierten in Sachen der Gerüstfrage wünschte. Die Versammlung sandte die beiden Delegierten nach Berlin   und erneuerte im übrigen die Resolution von damals. Zwei Wochen später erschienen dann in der Tagespresse große Berichte über die Besprechungen der Delegierten mit dem Reichs- bersicherungsamt. Und was war das Ergebnis dieser Besprechung? Von feiten des Reichsversicherungsamts hatte man erklärt, gesetz- lich könne man den Bauherrn nicht bestimmen, ein stabiles Bau- gerüst zu errichten und solange stehen zu lassen, bis alle Dach. deckerarbciten fertig seien; aber die Handwerksmeister sollten in ihren Verträgen selbst dahin wirken, daß ein wirksames Schutz. gerüst vom Maurermeister auf Kosten des Bauherrn errichtet wird und bis zum Schluß der Dacharbciten stehen bleibe. Das RcichSversichcruiigSamt gibt also auSdrückltch zu. daß die erhobenen Forderungen in ihrem ganzen Umfange berechtigt sind; aber man will die Konsequenzen nicht ziehen und lehnt die An- Wendung der Verordnungs- oder der Gesetzgebungsmaschinerie ab. Die zuständigen Stellen sind schon vor Jahren gewarnt worden. und immer wieder sind seitdem brave Arbeiter und Familienväter in den Tod gestürzt; aber zur Abhilfe hat man lediglich gute Rat- schlage. Müssen weitere Hekatomben auf dem Altar de» Bau- kapltalismut geopfert werden, ehe man zu gesetzgeberischen Maß- nahmen schreitet, wie man das. wenn agrarische Interessen auf dem Spiele stehen, so eilig zu tun pflegt? Betriebsunfall oder Unfall bei einer Privattätigkeit? war die Frage, tvclche das Schiedsgericht für Arbeitcrversicherung für den Stadtkreis Berlin   in folgendem Fall zu entscheiden hatte. Der Chauffeur Sch. war von dem Buchdruckereibesitzer F. an- genommen worden, um mit dem Automobil Geschäftsfahrten als auch Privatfahrten des Besitzers auszuführen. Am 30. Oktober 1909 erhielt Sch. den Auftrag, einen Pelz abzuholen Und nach dem Restaurant Josth am Potsdamer Platz   zu bringen. Als Sch. vor dem Pelztvarengeschüft daß Auto ankurbelte, schlug die Kurbel zurück, wodurch Sch. einen Bwich de» rechten Unterarmes erlitt. Der Verletzte machte nunmehr bei der Deutschen Buchdrucker-Be» rufsgenossenschaft Entschädigungsansprüche geltend, welche letztere ablehnte, weil der Unfall sich bei einer Tätigkeit ereignet habe, die von dem Gewerbe-Unfallgesetz nicht mit umfaßt wird. Nur die im Buchdruckereibetriebe Besck�äftigten waren gegen die Folgen von Betriebsunfällen versichert. Die Genossenschaft nahm an, daß Sch. lediglich im Privatinteresse des F. tätig war und auch bei einer solchen Tätigkeit verunglückte. Auf dagegen eingelegte Berufung beim obengenannten SchiedS- grrtcht vernahm dasselbe den Buchdruckereibesitzer. Derselbe sagt aus, daß Sch. wohl als Pridatchauffeur angenommen war, daß er aber im wesentlichen im Interesse des Geschäfts tätig gewesen sei. So hätte er ihn nach seiner Privatwohnuug zu fahren und wieder abzuholen gehabt. De» weiteren, daß der Geschäftsführer Fahrten im Interesse de» Geschäfts mit dem Auto unternommen habe und daß ferner Drucksachen und andere Geger stände zu den Geschäfts- künden durch den Chauffeur gefahren w>rden sind. Auf Grund dieser Aussage verurteilte dann das Schiedsgericht die Berufs- genossenschaft zur Zahlung einer Rente, irdem es sich auf die Aus- sagen deS BuchdruckereibejitzerS F. stützte, wonach Sch. im wesent» lichen im Cieschäftsinteresse tätig war. Der Unfall ist also als Be. triebSunfall von der Verufsgcnossenschaft zu entschädigen. Die Versicherungsanstalt in Berlitz steuerpflichtig? Die LandeSverflcherungSanstatt Berlin   klagt gegen den Magi- strat in Beelitz   vor dem Bezirksausschuß in Potsdam  . Die Ge. meinde Beelitz hat die Versicherungsanstalt zur Gemeinderin- kommen stciier veranlagt, indem sie den Betrag von 950010 509 Mark als Einnahmen aus Wohnungsmiete zugrunde legte. Hier- �egen hatte die Versicherungsanstalt Einspruch erhöben; öffentlichen »uristischcn Personen könne auS den Gebäuden, die den Beamten als Wohnung dienen, kein steuerpflichtiges Einkommen entstehen. Vor dem Bezirksausschuß führte sie an, daß ihr Einkommen au» Miete nur 2o00 M. betrage. Die ständige Anwesenheit sämtlicher A-rzte, Beamten, Wärter sei zum ordnungsmäßigen Betriebe der Heftstätte dringend notwendig. Diese Behauptung bestritt der Ver. treter der Stadt Beelitz  . Er hielt für die einzelnen Stationen je einen Diensttuenden und Steflvertreter für ausreichend. Die jungen Mädchen, die in der Anstalt ausgebildet würden, wären auch nicht ständig erforderlich. Außerdem wies er darauf hin, daß die Anstalt einen Gewerbebetrieb für Fleisch- und Backwaren be- treibe, der nickt nur auf die aus dem Anstaltsgebiet Wohnenden beschränkt sei, sondern sich auch bis. ia die Stadt Beelitz   ausdehne. (In ketzser Zeit soll beb Betrieb nür auf da» NnstaltSgebkt be. schränkt sein.) Außerdem wird jetzt«in Gelände, entsern-t von der Anstakt, zu Wohnungsbauten zur Verfügung gestellt, so daß hier- durch schon der Beweis erbracht sei, daß die ständig heit aller Angestellten nicht dringend notwendig ist. Die Stadt Beelitz   soll eine genaue Nachweisung der von den einzelnen Gc° bäuden aufgebrachten Mietsbeträge einreichen. Gerichts- Leitung. RechtSangelegeuheiteii. Etwa 80 Personen waren gestern vor dem Sitzungssaal der dritten Strafkanioier des Landgerichts I versammelt Und erörterten mit dem Ausdruck größter Erregung die Höhe der Strafe, die den Angeklagten unbedingt treffen müßte, der da soeben den Anklage. räum betreten hatte. ES handelte sich um den Kaufmann Rudolf Frey, der alle diekleinen Leute", die da draußen vor dem Sitzungs- saake standen, in raffinierter Weise betrogen haben soll. Frey, der schon mehrmals vorbestraft ist, betreibt in der Spenerstraßc in Moabit   einInkasso- und Detektivbnrean". Er empfahl sich zur Besorgung von Rechisangelegenheiten jeglicher Art und soll nun noch dem Ergebnisse der angestellten Ermittelungen die lknerfahren- heiten seiner Mandanten dazu benützt haben, um ihnenVorschüsse" abzunehmen, ohne sich verpflichtet zu fühlen, etwas in ihrem Inter­esse zu tun. Wie behauptet wird, soll er sich daS«ertrauen feiner Mandanten auch dadurch erworben haben, daß er ihnen dorredetc, er sei früher Sekretär bei der Staatsanwaltschaft gewesen und wisse mit Prozeßangelegenhciten außerordentlich gut Bescheid. Eine Spezialität von ihm war die Abfassung sogenannterEhcver- träge", mit denen sein« Klienten nichts anzufangen wußten, da sie ungültig waren, obwohl Frey ihnen den Anschein gültiget Doku- mente gegeben und dafür sein Honorar eingestrichen hatte. Ter Angeklagte teilt nun das Schicksal vieler seiner Mitmenschen in der heutigen Zeit: er ist sehr nervös und hat vorsichtigerweise eine Zeitlang Sanitätsrat Dr. A. Straßmanns Sanatorium. Hau? Falkcnhagcn" bei Seegefeld  , aufgesucht. Der gestrige Termin kam erst gegen Mittag an die Reihe, und bei der großen Zahl der zu vernehmenden Zeugen würde er mindestens 6 Stunden in An- spcuch genommen haben. Da erklärt« Sanitätsrat Dr. Straßmann als Sachverständiger den Angeklagten nicht mehr für Verhandlung»- fähig. Unter diesen Umständen blieb nichts übrig, als die samt- lichen Zeugen zu entlassen und den Termin zu vertagen. Zur Verhandlung soll demnächst eine ganze Tagesjitzung anberaumt werden,_ Hus aller Alelt. ein)VIeirterriUch der ßumukratfc. Es muß alle» seinen geregelten Gang gehen! So wird ein Hilfstechniker sagen, der. im Toipedoressort der RcichSwerft in Wilhelmshaven   beschäftigt, kürzlich das Malheur hatte, beim Dienstantritt sich um vier Minuten zu verspäten weil er eine» Arzt konsultiert hatte. Ueber diese unerhörte Bummelei wurde zunächst eine Meldung eine» höheren Beamten aufgesetzt, die zirka 15 Minuten dauerte. Hierauf mußte der Techniker, der zwecks Entschuldigung schon etwa eine Viertelstunde hinter dem betreffenden Tagesdiensthabenden hergejagt war. seine Verspätungbe- gründen", waS ebenfalls mit einem Zeitverlust von 20 Minuten verknüpft war. Inzwischen hatte sich die Werft nicht geniert, einen Boten zu dem Arzt zu schicken, um sich über die Wahrheit der Angaben des Ge- meldeten zu informieren. Dann wurde dieser zu einem Baumeister beordert und verhört; Dauer zirka eine halbe Stunde. Hierauf wurde der Geplagte zum Torpedodirektor, einem Korvetten- kapitäst. zitiert, der ihm in Gcgenlvart' Ve« BmnneisterS in mili­tärischer Weise Ordnungsliebe beizubringen versuchte. ihn bis 20 Minuten nach Beendigung des Dienste» festhielt nnd dann mit einer»genauen Begründung seines ZuspätkomnienS" beauftragte; Verhandlungsdauer zirka Stunden. Hierzu brauchte der Beklagenswerte am nächsten Morgen etwa drei Stunden. Dann wurde er wieder vor das Tribunal geschleppt und ihm in zirka einstündiger Auseinander- s e tz u n g erklärt, daß er seine Meldung kürzer abzufassen hätte. Er brachte diese dann in zehn Minuten wieder in die erste Fonn, und da» inhaltsschwere Schreiben wanderte den Instanzenweg ent- lang zum Oberwerftdirektor. Wie lange dieser mit seinem Stab, dem Kriegsgerichtspersonal usw. daran beschäftigt war, kann leider nicht nachgewiesen werden, da solche Geheimsachen äußerst diskret behandelt werden. Nach etwa 14 Tagen erhielt der Sünder den Bescheid, daß er mit einem Verweise bestraft sei, woran sich im Beisein zweier weiterer Personen eine etwa 50 Minuten währende Ermahnung schloß. Die Staatskosten des Ver- fahren» aber find ungefähr folgende: Abfassung der Meldung durch den TageSdiensthahenden M.--.50 Entschuldigung und Begründung des Missetäters..».25 Verhör beim Baumeister........... 1,40 Verhör beim Torpedodirektor(ohne Ueberstunden)..» 5, Abermaliges MeldungSschretben.......... 2, Beratung beim Oberwerftdirektor(nicht bekannt)..» Letzte Handlung............... 6,65 Summa M. 15,50 exklusive de» geheimen Schriftwechsel», Papierverbrauchs, der Boten» gänge und Betätigung des OderwerftdirektorS. Und da sage man noch, daß" daS alte Sprichwort recht habe: »Der Bureaukrat tut feine Pflicht von neun bis drei, mehr tut« nicht l"_ Krieg im Frieden. Bei den dayerischenManövern sind nach Meldung verschiedener Blätter zahlreiche Unfälle vorgekommen. Bei einem Reiterangriff in der Gegend von Lendcrshausen stürzten etwa IL Mann vom 3. und 5. Chevauxleger- Regiment; der Gefreite Behringer brach das Genick. auch sein Pferd war sofort tot; die übrigen Reiter kamen mit leichten Verletzungen davon, einige Pferde mußten getötet werden. Bei einer anderen Gelegenheit stürzte ein Rekrut des 5. Chcvauxleger-Regiments und war sofort tot. Bei KIctneibstadt wurde ein Soldat deS 5. Feld- artillerie-Regiment» von einem Geschütz erschlagen. Bei Hofheim   wurde einem Artilleristen durch ein Geschütz der Arm überfahren. Ein Soldat des 5. Infanterie- Regiments stürzte in einen Steinbruch und erlitt eine schwere Verletzung am Kopfe. Ein Ulan vom 1. Manen» Regiment brach ein Bein. Auf Bocks Spuren. Wie ein Telegramm au» Köln   meldet, ist seit letztet Woche der Lehrer GüSgen von der katholischen Knabenschule in Rodenkirchen bei Köln   flüchtig. GüSgen hat sich seit Jahren zahlreiche sittliche Verfehlungen an Schulern setner Klasse zuschulden kommen lassen. Nachdem der Knaben- schänder das Weite gesucht hat, wird jetzt«ine eingehende Untersuchung der Angelegenheit enigcleitet. Recht verivunderlich ist es, daß da» Treiben Gttsgen» seiner vorgesetzten Behörde so lange verborgen bleiben konnte.