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Soziales.

Bleß ein für den Export Bestimmtes großes Industrietvert zu er- fondern effent. F. Wiederholte: Das war ein Freffen. Darauf auch ein furzer, Sen Gefühlen der Trauerberfammlung us. richten gedenkt. Mit dem Fürsten Pleß sollen Verhandlungen im wurde er deshalb wegen Ungebühr vor Gericht zu 24 Stunden Haft druck gebender, an sie gerichteter Nachruf für den Toten. Hier Buge fein. verurteilt! Die Strafe wurde gleich vollstrect. Wegen Dienstver- seien die Worte aber gar nicht an die Trauerbersammlung lassens erhielt F. 15 M. Geldstrafe. gerichtet gewesen und hätten auch nicht den Ausdruck eines Krasser kann die Schußlosigkeit des Gefindes und die Rechtlofig- Gedankens enthalten, sondern es seien nur Erklärungen dessen feit der Staatsbürger vor Gericht kaum gekennzeichnet werden. Der gewesen, was die Angeklagten gerade taten. Also sei das Wann ist der Zeitungsverkäufer Gewerbegehilfe? Arbeiter erhält seiner Ansicht nach ein nicht für Menschen, sondern zeichenbegängnis auch dadurch nicht zu einem ungewöhnlichen Wegen einer Entschädigung von 6 M. flagte der Beitungs- bielleicht für Bieh geeignetes Essen. Das führt er zu seiner Ver- geworden. Ebenso verhalte es sich mit dem Singen, denn es Händler A. gegen die Firma August Scherl G. m. b. H. beim Ge- teidigung an. Darauf wird allein der für die schlechte Beschaffen- fei üblich, daß am Grabe von Gesangvereinen einige Lieder merbegericht. Die Beklagte wendet fachliche Unzuständigkeit des heit des Essens verantwortliche Besiger als eine Art Gutachter ver- gesungen würden, die einen unpolitischen Inhalt hätten wie Gerichts ein. Der Kläger besorgte den Verkauf der Mittagsaus- nommen. Der Knecht bleibt mit allem Fug bei seiner Behauptung das hier gesungene. Ferner entspreche es einer alten Sitte, gabe des Lokalanzeigers". Er habe aber dieselbe mit 3 Pf. das und gibt auf die Bemerkung, daß Menschen essen und nicht fressen, daß bei Leichenbegängnissen Kränze getragen würden, die der Eremplar von der Beklagten gekauft und für 5 Pf. wiederverkauft. in prägnanter Kürze seiner Ansicht Ausdruck, es sei eben das ihm Mitgliedschaft des Verstorbenen zu einer Partei Ausdruck Da der hieraus erzielte Gewinn jedoch ein zu geringer sei, ist ihm außerdem noch eine Vergütung von 6 M. pro Woche gegeben vorgefeßte ein Futter für Tiere, nicht ein Essen für Menschen gäben. Ein Unterschied zwischen bürgerlichen Parteien und worden. Der Kläger sei demzufolge als selbständiger Gewerbe- gewesen. Darin soll Ungebühr vor Gericht liegen. Danach liegt also der Sozialdemokratie dürfe nicht gemacht werden. Deshalb eine Ungebühr vor, wenn ein Landarbeiter das, was er für wahr sei gegen das Tragen und Niederlegen des Kranzes mit der Das Gericht verwarf jedoch den Einwand der fachlichen Un- hält, zu seiner Verteidigung anführt. Einen tieferen Standpuntt roten Schleife nichts einzuwenden. Somit sei zu verneinen, zuständigkeit und berurteilte die Beklagte zur Zahlung der Klage- tann die Klassenjustiz taum erreichen. daß das Leichenbegängnis in irgendeiner Hinsicht von anderen fumme. Da der Kläger an bestimmten Tagesstunden beschäftigt Leichenbegängnissen abwich. Es müsse als gewöhnliches an­wurde und ihm für die Ausübung seiner Tätigkeit ein bestimmter gesehen werden. Plaz von der Beklagten angewiesen war, und da obendrein die Beklagte den Kläger auch noch kontrollieren ließ, war er nicht selb­ftändig sondern Gewerbegehilfe.

treibender zu betrachten.

Eine musterhafte Ordnung

Gerichts- Zeitung.

Das Kammergericht verwarf dieser Tage die von der Polizeiverordnungen über das Halten von Laienreden Staatsanwaltschaft gegen das Urteil eingelegte Revision mit am Grabe sind ungültig. folgender Begründung: Mit Recht gehe das Landgericht zu Mit der in letter Instanz vom Kammergericht bestätigten nächst davon aus, daß Polizeiverordnungen, welche das Halten muß in den Bergmann- Elektrizitätswerken Aft.- Ges. Herrschen. Freisprechung endete ein Strafverfahren gegen Lippmann von Grabreden durch Laien von einer Genehmigung abhängig Erlitt da der im Berliner Werk als Stanzer beschäftigte Arbeiter und Genossen aus Hamborn , die das Vereinsgesetz durch Ver- machen, nach dem Inkrafttreten des Reichsvereinsgesetzes, M. am 29. April einen Betriebsunfall, der eine längere Grwerbs anstaltung beziehungsweise Leitung eines nicht genehmigten welches die Materie endgültig regle, ungültig seien. Denn unfähigkeit bis zum 1. Juni zur Folge hatte. Ihm wurde Weiter- ungewöhnlichen Leichenbegängnisses übertreten haben sollten solche Polizeiverordnung bedeute einen Eingriff in das Ver. beschäftigung nach seiner Wiederherstellung zugesichert. Als er sich aber zum Wiederantritt meldete, wurde er mit der Wiederein- und denen außerdem zum Vorwurf gemacht wurde die Ueber- eins- und Versammlungsrecht, wie er durch§ 1 Absatz 1 des stellung in einer anderen Abteilung mit leichterer Arbeit für den tretung einer Polizeiverordnung, welche es den Laien ver- Gesezes ausgeschlossen sei, wonach dieses Recht polizeilich nur übernächsten Tag bertröstet. Der Obermeister schidte ihn nach bietet, ohne Genehmigung auf Friedhöfen Reden zu halten. den in diesem Gesetz und ander enReichsgefeßen enthaltenen dem Wert in Rosenthal. Dort wurde er abgewiesen, weil nichts für Vorausgesagt möge sein, daß im Vereinsgesetz ungewöhnliche Beschränkungen unterliege. Und was das Reichsvereinsgesetz ihn zu tun sei. M. meldete sich wieder im Berliner Wert, wurde Leichenbegängnisse wie öffentliche Aufzüge und öffentliche angehe, so scheitere die Revision an den tatsächlichen Fest aber wochenbang immer wieder von einem zum anderen Tag ver- Versammlungen unter freiem Himmel behandelt werden. ftellungen, die einen Rechtsirrtum nicht erkennen ließen. Es tröstet. Gegen Ende Juli wurde er von neuem nach Rosenthal Das heißt, fie bedürfen der Genehmigung und auf Zuwider. fei zivar nicht recht verständlich, weshalb sich die Worte der berwiesen. Des dortigen Meisters fonnte er trotz stundenlangen handlungen finden die entsprechenden Strafbestimmungen Angeklagten nicht an die Trauerversammlung gerichtet haben Wartens vor dem Fabriktor nicht habhaft werden. M. ging Tags der Vereinsgesetzes(§ 19) Anwendung. Der Tatbestand war sollen. Gegen tatsächliche Feststellungen" sei aber nichts zu herigen Abteilungsmeister noch den Obermeister an. Des Wartens hier folgender: Auf dem städtischen Friedhof in Hamborn machen. Deshalb müsse es bei der Vorentscheidung ver­bleiben. müde, forderte er im Lohnbureau seine Papiere, um sich andere wurde Herr Beier beerdigt, der Mitglied des Freidenker­weitig um Arbeit zu bemühen. Da er aber feinen die Herausgabe bereins und der Sozialdemokratie war. Der etwa 100 Per anweisenden Bettel vom Meister hatte, wurden ihm im Lohnbureau sonen starke Leichenzeug begab sich vom Trauerhause nach dem bie Papiere nicht ausgehändigt. Darauf ersuchte er den Ober- Kirchhof. Im Zuge wurde je ein Kranz mit roter, weißer meister brieflich, doch die Zusendung der Papiere zu veranlassen. und schwarzer Schleife getragen. Lippman trat auf dem Der Obermeister aber war auf Urlaub. Inzwischen erwartete M. Kirchhof an das Grab, in das die Leiche herabgesenkt worden Tag für Tag fehnsüchtigst die Papiere. Sie persönlich nochmals abzufordern, hielt er nach den gemachten Erfahrungen für vergeb- war, heran, legte den Stranz mit der weißen Schleife nieder lich. Nach einigen Wochen entschloß er sich, noch einmal zu schreiben. und sprach die Worte: Im Namer der Freidenker lege ich Er richtete seinen Brief jetzt an die Geschäftsleitung. Am nächsten diesen Seranz nieder, leb wohl, treuer Kamerad." Und Groß­Lage, dem 23. August, erhielt M. endlich die Papiere, die ihm die mann sprach beim Niederlegen des Kranzes mit der roten Firma schon im Juni auszuhändigen verpflichtet war, wenn sie Schleife: m Namen des sozialdemokratischen Vereins fei ihn nicht beschäftigen konnte. Nun flagte M. beim Gewerbegericht dieser Kranz Dir gewidmet; leb wohl, Du treuer Kamerad." auf eine Entschädigung von 360 M. für die so muhlos verstrichenen Dann wurde von mehreren Freunden des Verstorbenen ein zwölf Wochen. Dort tam es gestern zu einem Vergleich auf 150 M. Ried gesungen, das von der Grabesruhe handelte.

darauf wieder nach dem Berliner Wert, traf aber weder seinen vor­

" 1

wurden 12 Zeugen vernommen. Ein Amtsbruder des Verurteilten,

Gin Pfarrer als Erbschleicher wegen Falscheides verurteilt. Die Straffammer in Mülhausen i. Elf. verurteilte vergangenen Freitag nach mehrstündiger Verhandlung den 58jährigen katholischen Pfarrer August Schlienger von Noppenzweiler im Streise Altkirch wegen fahrlässigen Falscheides zu einem Monat Gefängnis. Es Pfarrer Schoepfer von Dürmenach , hatte durch eigenhändiges Testament vom 5. Februar 1900 u. a. dem Fabrikanten Vittor Schlumberger, der ihm früher 10 000 m. gegeben hatte, fein Wohn. haus mit Zubehör vermacht; durch notarielles Testament vom 10. Juni 1908 aber wurde das Vermächtnis abgeändert und das Wohnhaus der Kirchenfabrik" Dürmenach, d. H. der Ortskirche von Dürmenach vermacht. Dabei hat Pfarrer Schlienger nach der Aussage des beteiligten Notars und eines als Zeuge beim notari­Das Landgericht in Duisburg als Berufungsinstanz ellen Att zugezogenen Lehrers dem sterbend im Bette liegenden sprach die Angeklagten frei. Es war der Meinung, daß die Pfarrer Schoepfer, dem der Notar sich nicht mehr hatte verständlich machen können, den Wortlaut der neuen lehttvilligen Verfügungen Wegen Uebertretung des Gesezes vom 24. April 1854 war der mitangezogene Bolizeiverordnung ohne weiteres ausscheide, vorgelesen und dessen Zustimmung dazu eingeholt, worauf er am Dienstknecht Gustav Fischer, der bei dem Bauerngutsbesiker Grote weil derartige Polizeiverordnungen nach dem Infrafttreten 2. Februar d. J. in einem wegen dieses Testamentes anhängig ge­in Alt- Töplit sich verdungen hatte, vor dem Potsdamer Schöffen - des Reichsvereinsgesetzes nicht mehr gültig seien. Aber auch machten Zivilprozeß vor dem Nichter eidlich aussagte, daß er wäh gericht angeklagt. F. hatte im Juli den Dienst verlassen, während das Reichsvereinsgesetz könne nicht Anwendung finden, weil rend der Aufnahme des Testamentes am 10. Juni 1908,, weder mit feine vertragliche Dienstzeit bis Mitte Dezember dauern sollte. Als verneint werden müsse, daß es sich um ein ungewöhnliches dem Notar noch mit dem Verstorbenen gesprochen habe". Bei dieser Grund dafür gab er an, daß er die schlechte Beköftigung und lange Zeichenbegängnis handle. Dadurch, daß kein Geistlicher Aussage blieb der Pfarrer trob Gegenüberstellung mit dem Lehrer Arbeitszeit von 4 Uhr morgens bis abends um 9 Uhr nicht vertragen daran teilnahm, habe das Leichenbegängnis nicht aufgehört, Peter, der bei der Niederschrift des Testamentes Zeuge gewesen tönnte. Der Dienstherr erklärte als Zeuge, daß bei ihm die Be- ein gewöhnliches zu sein. Nun würden ja Grabreden von war, und nahm die Aussage als irrig" erst nach Einleitung der Strafuntersuchung wegen Falscheides zurück. Das Gericht nimmt föstigung gut sei. Der Amtsanwalt hatte nun gegen F. 15 M. Laien an sich ein Leichenbegängnis zu einem ungewöhnlichen mit der Anklagebehörde Fahrlässigkeit infolge Gedächtnißschwäche Geldstrafe beantragt. Auf die Frage des Vorsitzenden, was. auf machen. Das Gericht meine aber, daß es sich bei den wenigen an. Als straferschwerend müsse aber die vorbildliche Stellung des ben Antrag erwidern wolle, erklärte F.:" Das ist kein Essen, das ist Worten, die hier gebraucht worden seien, überhaupt um feine Angeklagten als Pfarrer" und sein leichtsinniges Vorgehen" in ein Fressen!" Der Vorsitzende entgegnete: Menschen fressen nicht. Reden handle. Zwar sei nach der Judikatur eine Grabrede Betracht gezogen werden.

,, Das ist kein Effen, das ist ein Fressen."

Zur Vermählung des Ge­noffen

10462

Hermann Schneider mit Emma Neufert die herzlichsten Glüdwünsche. Die 11. Abteilung.

Unserem Bezirksgenossen

Gustav Bahlke nebst Fran

die herzlichsten Glüdwünsche zum 25jährigem Ehejubiläum. 1120b] Wahlbezirk 381, IV. Kreis.

Sozialdemokratischer Wahlverein

für den

2. Berl. Reichstagswahlkreis.

( Bezirk 122.)

Am 24. d. m. verstarb unser Mitglied, der Bauarbeiter

Hermann Dömlang.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet beute nachmittag 4 Uhr, von der Leichen­halle des Heilig- Kreuz- Kirchhofes, Mariendorf , aus statt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht 211/3 Der Vorstand.

Verband der haugewerblichen Hilfsarbeiter Deutschlands . Zweigverein Berlin u. Umg egend. ( Bezirk Südwest.)

Den Mitgliedern hierdurch zur Nachricht, daß unser langjähriger, treuer Sollege

Hermann Dömlang

nach langem schweren Leiden verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet heute nachmittag 4 Uhr von der Leichen­halle des Heilig- Kreuz- Kirchhofes in Mariendorf aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 31/12 Der Zweigvereinsvorstand.

Am 25. d. Mts., früh 6 Uhr, entschlief nach langem, schwerem Leiden mein innig geliebter Mann und herzensguter Bater, der Stod arbeiter 10452

Karl Lenzner.

Dies geigen tiefbetrübt an Witwe Lina Lenzner geb. Zernick nebst Sohn.

Die Beerdigung findet Mittwoch, den 28. September, nachmittags 4 Uhr, bom Trauer hause Bücklerstraße 5 aus statt.

Deutscher Holzarbeiter- Verband

Den Mitgliedern zur Nachricht. daß unser Kollege, der Stod arbeiter

Karl Lenzner

am

am 25. September gestorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Mittwoch, den 28. September, nachmittags 4 Uhr, bom Trauer hause, Büdlerstraße 5, aus auf dem Georgen- Stirchhof, Lands berger Allee, statt.

Um rege Beteiligung ersucht 90/11 Die Ortsverwaltung.

Verband der Maler, Lackierer, Auftreicher usw.

Filiale Berlin . Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Lackierer

Albert Goyke

am Sonntag, den 25. September 1910 berstorben ist.

am

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Mittwoch, den 28. d. Mts., nach­mittags 4 Uhr, vom Trauerhause aus nach dem neuen Nazareth­Kirchhofe, Reinidendorf- Weft, statt. 129/19 Die Ortsverwaltung.

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Beerdigungsverein

Berliner Zimmerleute.

Am 23. September starb im Alter von 70 Jahren an Herz­schwäche unser Mitglied, der Bim­

merer

Albert Bertermann.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet hente Dienstag, den 27. September cr., nachmittags 3 Uhr, von der Leichenhalle des Friedenskirchhofes in Nordend aus statt.

Um rege Beteiligung ersucht 11255 Der Vorstand.

Verband der Brauerei- und Mahlenarbeiter und verwandter

Berufsgenossen. Ortsverwaltung Berlin .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am 25. September der Stollege Betriebsarbeiter

Erich Grau ( Schultheißbrauerei, Abt. II) plöglich verstorben ist.

Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung erfolgt am Donnerstag, den 29. September, nachmittags 4 Uhr, von der Leichen­halle des Heilig- Kreuz- Kirchhofes in Mariendorf , Eisenacher Str. 62 aus statt.

Rege Beteiligung erwartet 43/9 Die Ortsverwaltung.

Verband der Brauerei- und Mühlenarbeiter und verwandter

Berufsgenossen.

Ortsverwaltung Berlin .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am 25. September der Kollege Mitfahrer

Paul Kleefeld ( Brauerei Bözow) nach kurzer Krankheit verstorben ist. Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet am Mittwoch, den 28. September, nachmittags Uhr, Don der Leichenhalle des Krankenhauses Friedrichshain aus nach dem Georgenfriedhof, Weißensee, Nölle straße 93, statt. 43/10 Nege Beteiligung erwartet Die Ortsverwaltung.

Heute früh entschlief nach schwerem Leiden mein innig geliebter Mann und herzensguter, treuforgender Vater, der Richtwart der Schultheißbrauerei in Nieder­ Schöneweide

Max Buhl

im Alter von 36 Jahren. Um stille Teilnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen Emilie Buhl und Tochter. Ober- Schöneweide , 25. Sept. 1910. Die Beerdig ng findet Mittwoch, den 28. d. M., nach­mittags 4, Uhr, von der Halle des städtischen Friedhofes in der Müller­itraße, Ede Seestraße aus statt.

am

Verband der Brauerei- und Muhlenarbeiter und verwandter

Berufsgenossen. Ortsverwaltung Berlin .

Den Mitgliedern zur Nachricht, daß am Sonntag, den 25. Sep­tember der Kollege, Beleuchter

Max Buhl

( Schultheiß 4)

nach kurzer Krankheit verstorben ist. Ehre seinem Andenken!

Die Beerdigung erfolgt am Mittwoch, den 28. September, nachmittags 4, Uhr, von der Leichenhalle des Städtischen Fried­hofes, Müllerstr. 42-43, aus statt Rege Beteiligung erwartet 43/8 Die Ortsverwaltung.

Invaliden- Unterstützungskasse d. Steindrucker u. Lithographen.

Die

Beerdigung des

am

23. September verstorbenen Stein­druders

Eduard Stuhlmann

findet statt am Dienstag, den 27. September, nachm. 4 Uhr, von der Leichenhalle des Elisabeth­Kirchhofes, Prinzenallee. 11296

Das Komitee.

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Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß am 25. d. M., nachmittags 2, Uhr, unser lieber Sohn

Max Zirkel

ber­

im 18. Lebensjahre nach kurzem, schwerem Leiden plötzlich storben ist. Dies zeigen tief­betrübt an

Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet Mittwoch, den 28. September, nachmittags 34, Uhr, von der Leichenballe des Rigdorfer Gemeindefriedhofes am Mariendorfer Weg aus statt.

Danksagung.

Für die überaus zahlreichen Be weise herzlichster Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unferes guten Vaters

Max Nathow

sage ich allen Verwandten, Freunden und Bekannten, dem Spar- u. Lotteries berein Grüner Zweig" somie feinen Mitarbeitern der Firma Wuttig meinen herzlichsten Dant

Die trauernde Witwe Martha Nathow und Kind.

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