und schwindelt ihnen vor, fie habe foeben bei der Herrschaft Abrechnung des Gewerkschaftsfestes; von dem erzielten Ueberschuß| Urteils ohne Verhandlung nach Ablehnung des BeweisanSeidenstoffe abgeliefert. Die Hausfrau habe nun nicht Geld wurden der Unterkommission 30,90 m. überwiesen. Sodann hielt trages ist, wie das Reichsgericht wiederholt anerkannt hat, genug zur Stelle gehabt und sie beauftragt, das zum Einkauf Genosse Babel einen instruktiven Vortrag über:" Die Aufgaben der ein gröblicher Verstoß gegen die elementarsten, zur Aufrechtausgeschickte Dienstmädchen aufzusuchen, um sich von diesem den Gewerkschaftskommissionen und Kartelle". Der Beifall und die sich erhaltung der Ordnung und Sicherheit in der StrafprozeßRest der Kosten geben zu lassen. Die vertrauensseligen Mädchen dem Vortrage anschließende rege Diskussion bewies die Notwendiggeben in der Regel arglos das Geld her. Die Schwindlerin hat feit des gewählten Themas. Alsdann gab Genosse Babel einen crdnung enthaltenen Vorschriften. Die völlige Kassierung auf diese Weise Beträge bis zu 13 M. erbeutet. Wenn sie den furzen Ueberblick über die in der nächsten Zeit zu entfaltende eines solchen Urteils, das nicht nur das materielle Recht verNamen der Herrschaft nicht genau kennt, so versteht sie es, ihn von Agitation; er forderte die Anwesenden auf, sich rege an allen letzt, sondern den formalen Mindestschutzvorschriften, die die den Mädchen erst geschickt herauszuholen, um ihn dann mit um so Arbeiten zu beteiligen. Um die Agitation einzuleiten, wurden Strafprozeßordnung zugunsten der Gerechtigkeit enthält, größerer Sicherheit zu benußen. Die Gaunerin ist etwa 25 bis Fragebogen betreffend das Arbeitsverhältnis ausgegeben. Nicht geradezu in das Gesicht schlägt, ist zu erwarten. Kennt die 30 Jahre alt, 1,55 bis 1,58 Meter groß und untersett, hat blondes vertreten waren die Maurer, Handlungsgehilfen und Zimmerer. Justizverwaltung und die zur Besetzung der Vorsitzendenstellen Haar, ein volles, rundes Gesicht und eine niedrige Stirn und trug bisher ein dunkles Kleid und eine helle Schürze und über dem Arm zuständige Behörde nicht genügend Richter in Berlin , die dem Spandan. ein gestreiftes Tuch. Kopfbedeckung trug sie nicht. Gesetz Achtung zu erweisen fähig und willens sind?
nahmt.
Auf der Arbeitsstelle plötzlich gestorben ist die 27 Jahre alte Kontoristin Marie Wiese, die in dem Wäschegeschäft von Engel in der Rosenthalerstr. 40/41 tätig war. Sie trat gestern nachmittag um 3 1hr aus und kehrte nicht zurück. Als man sich nach einer Viertelstunde nach ihr umsah, fand man sie tot auf. Ein Arzt stellte Anzeichen von Vergiftung fest. Die Leiche wurde beschlagDas Peitschenknallen. Polizeilich wird bekanntgegeben: Es wird mit Recht Klage geführt, daß Kutscher durch Knallen mit der Peitsche das Publikum belästigen und die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen. Das Knallen mit der Beitsche ist nach der Straßenordnung verboten und strafbar(§§ 17, 133). Die Reviere werden angewiesen, strenge Aufsicht zu üben und in jedem Falle einer festgestellten Zuwiderhandlung unnachsichtig Strafanzeige zu erstatten. Ein Fahrrad gestohlen wurde am Sonnabend, den 24. September. Im Verdacht steht ein junger Mann von 20 Jahren; vielleicht hat er versucht, es in einem Lokal zu verkaufen. Gefl. Mitteilungen werden erbeten an Ernst Schwanherz, Eisenbahnstr. 7 II, oder im Polizeibureau Manteuffelstraße.
Selbstmord beging gestern nachmittag der 38 Jahre alte, aus Landsberg gebürtige Bankbeamte Erich Nietschte, der mit feiner Familie in der Stephanstraße wohnte. Der Mann warf sich auf dem Bahnhof Bellevue gegen drei Uhr vor einen Stadtbahnzug, ließ sich überfahren und wurde buchstäblich zerstückelt. Auf dem Wege nach dem Krankenhause erlag er den entsetzlichen Verlegungen.
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Der Mann im Bett.
Stadtverordnetenversammlung. In einer dringlichen Vorlage verlangt der Magistrat 8000 M. aus der Hafenanleihe zur Herstellung einer elektrischen Beleuchtungsanlage für die Schulenburgbrücke und Schulenburgstraße. Nach einem Kostenanschlage der Ein drastisches Intermezzo in einer Gheirrungs- Affäre beFirma Siemens u. Halste, welcher die Arbeit freihändig übertragen schäftigte gestern die 2. Straffammer des Landgerichts I unter werden soll, soll die Arbeit aber nur zirka 5000 M. fosten. Die Ver- Vorsiz des Landgerichtsrats Haberstroh. Wegen gemeinschaftlicher sammlung bewilligte daher nur eine Summe bis zu 6000 M. Bei gefährlicher Körperverlegung, Freiheitsberaubung und Beleidigung der ersten Vorlage der Tagesordnung der öffentlichen Sigung tam waren die Frau Elsbeth Pirgalke und deren Mutter, die Frau auch die leidige Brückenstraßenangelegenheit wieder zur Sprache. Der Berta Elfert angeklagt. Die Erstgenannte ist seit mehreren Jahren Magistrat fordert in seiner Vorlage den Abbruch des Friedrichshofes mit einem fleinen Beamten verheiratet. Schon in der ersten Zeit und des Hauses Schiffbauerdamm 1/2, um etwaigen Interessenten ihrer Ehe glaubte fie Veranlassung zu der Annahme zu haben, daß die etwa Parzellen dort kaufen wollten, einen besseren Ueberblick zu ihr Ehemann hin und wieder sich fleine Seitensprünge erlaube. gewähren. Vom Referenten Stadtverordneten Baurat Bender wurde Vor einiger Zeit erfuhr Frau P., daß ihr Ehemann in intimen Bedarauf verwiesen, daß die Straße ja noch nicht einmal ganz reguliert ziehungen zu einer Frau Hallig stehe. Um den auf ihm ruhenden fei und auch, bevor die neue Charlottenbrücke nicht gebaut sei, nicht Verdacht abzuwälzen, veranlaßte B. seine Geliebte, sich in die ganz reguliert werden könne. Jetzt wolle man auch noch die beiden Höhle des Löwen" zu wagen und dort wahrheitswidrig zu erklären, letzten einzigen rentablen Gebäude niederreißen. Dabei sei daß sie mit ihm nicht das Geringste zu tun gehabt habe. Er mußte schon wieder ein neuer Plan aufgetaucht, den Schiffbauerdamm, jedoch wohl eine dunkle Ahnung haben, daß diese Zusammenkunft den die Stadt mit einem Kostenaufwand von zirfa 500 000 m. auf mit einem Knalleffekt enden würde. Er wählte deshalb einen zwar geführt und befestigt hat, wieder abtragen zu lassen. Die Ver- originellen, jedoch nicht gerade von großem Mut zeugenden Ausfammlung etwas gewißigt durch die trüben Erfahrungen, die sie weg, indem er sich einfach in das Bett legte. Er hatte auch ganz mit der Brückenstraße gemacht hat, genehmigte nur den Abriß des richtig kalkuliert. Denn schon nach den einleitenden Worten entFriedrichshofs, obgleich dies auch noch nicht viel nügen wird, denn wickelte sich zwischen den drei Frauen ein wütender Kampf. Die in es werden sich nicht eher Käufer finden, bis die Straße ganz ihrer Frauenehre tief getränkte Angeklagte stürzte sich mit ihrer reguliert werden kann, oder die Stadt müßte beabsichtigen, die Mutter auf die Frau H., die sich recht tapfer zur Wehre jezte. Bei Bei dem Kampfe mußte wohl ein kleiner Teil der Möbeleinrichtung in Parzellen ähnlich wie den Stadtwald, halb zu verschenken. der Vorlage Nachlieferungen für die Jubiläumsturnhalle und die Schul- Stücke gegangen sein, denn die Frau Pirgalfe hielt plöblich einen umwehrungen in der Moltkestraße sowie Bewilligung der erforderlichen großen Glasscherben in der Hand, mit welchem sie auf die Frau H. Mittel in Höhe von 14 420 M. erklärte Genosse Pieper, daß er und losschlug und dieser recht erhebliche Verlegungen beibrachte. Wähseine Freunde der Vorlage nicht zustimmen können, weil man die rend dieser Schlacht lag, wie in der Verhandlung festgestellt wurde, Vermist. Seit dem 3. September d. J. wird die 76 Jahre alte Turnhalle nicht allen Turnvereinen, namentlich nicht dem Verein der Herr Gemahl im Bett und hatte sich außerdem noch die BettWitwe Emma Schulze, geb. Löhne, die zuleht Proskauer Straße 7 Freie Turnerschaft zur Verfügung stelle. Er stellt nochmals den decke über den Kopf gezogen. Wie die Zeugin Hallig angab, habe wohnte, vermißt. Sie ist von kleiner Figur, hat dunkles Haar, Antrag, die Jubiläumsturnhalle oder eine andere Schulturnhalle die Frau P. bevor die Prügelei losging erst noch die Türen ber= rundes, volles Gesicht und gebückte Haltung. Bekleidet war sie mit dem Verein Freie Turnerschaft zur Verfügung zu stellen und schlossen. Die deshalb erhobene Anklage wegen Freiheitsberaubung schwarzem Tuchrock, moosgrüner, farierter Taille, schwarzer Schürze, stellte unter Hinweis auf die Angelegenheit des Turnvereins wurde jedochy von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen, da die grauen Strümpfen, schwarzen, niedrigen Zeugschuhen, schwarzem" Fichte" in Berlin ebentuell eine Klage in Aussicht. Die Beweisaufnahme keine genügende Klarheit hierüber erbrachte. Das Umschlagetuch und trug einen Schirm bei sich. Es wird vermutet, Bersammlung stimmte wohl der Magistratsvorlage zu, lehnte Gericht erkannte mit Rücksicht auf die Gesamtfachlage auf nur je daß die Vermißte in geistiger Umnachtung umherirrt, oder daß sie aber den Antrag des Genossen Pieper gegen die 50 Mark Geldstrafe. Wie der Vorsitzende in der Urteilsbegrünvon einem Unglücksfall betroffen ist. Mitteilungen über den Ver- Stimmen der sozialdemokratischen Stadtverordneten ab. Schuldung wörtlich ausführte, habe das Gericht angenommen, daß der bleib der Vermißten werden von jedem Polizeirevier oder im König- sparkassen beabsichtigt die Schuldeputation für die Gemeindeschulen Ehemann eine ganz erbärmliche Rolle gespielt habe, die ihn in anlichen Polizeipräsidium zu Berlin , Zimmer 321, entgegengenommen. einzurichten. Wie der Bürgermeister Wolf bei der Vorlage erklärte, ständigen Kreisen unmöglich mache und er hierdurch die beiden soll dem Lehrer Rohrbeck für die Verwaltung der in Haselhorst Angeklagten in jene maßlose Erregung versetzt habe, die zu der bereits bestehenden Schulsparkasse eine Entschädigung von jährlich allerdings bedauerlichen schweren Ausschreitung geführt habe. 75 M. gezahlt werden. Die Mehrzahl der Stadtverordneten, namentlich aber die Lehrer erklären sich gegen die Schulsparkassen Dem Schute des Publikums gegen nachlässige Barbiere im allgemeinen, weil sie die Lehrer zu sehr belasten und bei den dient eine Polizeivorschrift, deren Gültigkeit in Frage stand in Kindern Neid hervorrufen. Trotzdem genehmigte man die Vorlage, einem Strafprozeß gegen den Barbier und Friseur Schmittker aus weil die Schulsparkasse in Haselhorst mun einmal bestehe. Hagen . Die Polizeiverordnung des Regierungspräsidenten zu Der jährliche Beitrag für den Volksbildungsverein wurde auf Arnsberg vom 25. Mai 1909 bestimmt im§ 2 Absatz 1: Stämme, 1000 m. erhöht. Gelegentlich der Vorlage betreffend Verlegung Messer, Scheren und Haarschneidemaschinen, die im Barbier, der Dampferanlegestelle vom Torfgraben nach der Triftstraße wurde Friseur- und Haarschneidegewerbe gebraucht werden, müssen vor an der Dampfergesellschaft Stern, welche hier ein Anlegemonopol be- jedesmaligem Gebrauch mit einem mit Seifenspiritus oder absosist, scharfe Stritit geübt, weil sie die Wünsche und Forderungen des lutem Alkohol getränkten reinen Wattebausch gründlich abgerieben Publikums fast gar nicht berücksichtigt. Die Vorlage wurde der Ver- werden." Der Absatz 2 desselben Paragraphen bestimmt dann: fehrsdeputation überwiesen. Das Honorar, welches die Stadt für„ Die dem Geschäftsumfange entsprechende Menge reiner entfetteter jeden Impfling mit etwa 20 Bf. bezahlt, foll auf 50 Pf. erhöht Watte und des Seifenspiritus( aus 6 Teilen Olivenöl, 7 Teilen – werden. Aber die Versammlung lehnte sowohl die Vorlage wie Salilauge, 30 Teilen Weingeist und 17 Teilen Wasser bestehend) einen hierzu gestellten Antrag, das Honorar auf 40 Pf. zu erhöhen oder des absoluten Alkohols hat der Gewerbetreibende stets vorab. Wegen vorgerückter Beit wurden einige Vorlagen vertagt und rätig zu halten." Gegen diese lettere Bestimmung hatte sich der in die geheime Sigung eingetreten. Angeklagte vergangen. Bei einer Revision hatte man in seinem Geschäft weder Seifenspiritus noch absoluten Alkohol gefunden. Er wurde deshalb angeklagt. Das Landgericht in Hagen sprach ihn frei, indem es die angezogene Bestimmung für ungültig erklärte. Sie sei ungültig im Hinblick auf§ 37 des preußischen Gesetzes von 1905, welches die Bekämpfung ansteckender Krankheiten betreffe und diese Materie erschöpfend regele. Nach seinem§ 37 feien auf dem Gebiete der Bekämpfung ansteckender Krankheiten neben den Vorschriften dieses Gesetzes andere gesetzliche Vorschriften nicht mehr gültig. Dazu gehörten auch Polizeiverordnungen. Die fragliche Vorschrift der Verordnung wolle nun im wesentlichen der Uebertragung schon bestehender, also ansteckender Krankheiten vorbeugen. Deshalb sei fie ungültig.
Vorort- Nachrichten.
Die Stadtverordneten- Erfahwahlen sind, wie berichtet wird, vom Magistrat auf den 3., 4. und 5. November anberaumt worden. Es finden statt am Donnerstag, den 3. November: die Ersatzwahlen für den 1. Bezirk( bis Ende des Jahres 1913) und 5. Bezirk ( bis 1911) der dritten Wählerabteilung.- Am Freitag, den 4. November: die Ersatzwahlen im 1. Bezirk( bis 1913) und 2. Bezirk( bis 1913) der zweiten Wählerabteilung. Am Sonnabend, den 5. November: die Ersatzwahlen im 1. Bezirk( bis 1911) und 4. Bezirk( bis 1911) der ersten Wählerabteilung. Die betreffenden Mandate waren bisher vertreten im 1. Bezirk der britten Abteilung und im 1. Bezirk der ersten Abteilung durch einen Sozialdemokraten; im 1. und 2. Bezirk der zweiten Abteilung und im 4. Bezirk der ersten Abteilung durch Mitglieder der Vereinigten alten Fraktionen.
Die Mitgliederversammlung des Wahlvereins nahm zunächst den Bericht des Parteitages, den Genoffe Wenze I erstattete, entgegen. Nach einer Diskussion, in der das Einverständnts mit dem Referenten zum Ausdruck fam, gelangte eine vom Vorstande eingebrachte Resolution zur einstimmigen Annahme, die sich in zustimmendem Sinne zu den Beschlüssen des Parteitages äußert. Aufgenommen wurden 15 neue Mitglieder. Außerdem wurde bekanntgegeben, daß der Partei in Groß Lichterfelde Süd das Lokal von Erpel von jeẞt ab zur Verfügung steht. Wie mitgeteilt wurde, soll sich der Restaurateur Herr, Berliner Straße , besonders Mühe gegeben haben, den Wirt zur Verweigerung seines Lokals zu veranlassen. Die Versamm
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lung beschloß außerdem, an die Bauarbeiter, die auf den am Bahnhof Botanischer Garten" gelegenen Bauten beschäftigt sind, Handzettel zu verteilen, worin dieselben auf die über das am Bahnhof gelegene Lokal„ Schüßenraft" verhängte Sperre aufmerksam gemacht
werden.
Jugendveranstaltungen.
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Freie Jugendorganisation Steglitz und Umgegend. Heute, Sonnabend, abends 8%, Uhr, Abteilungsversammlung in Zehlendorf . Vortrag des Herrn Eulert über: Henrik Ibsen ". Am Sonntag, den 2. Oftober, Generalversamm Iung in Steglitz bei Schellhase, Ahornstr. 14a. Vortrag des Schriftstellers Herrn Georg Davidsohn über: Schundliteratur". Jeden Sonntag in Lichterfelde bei Wahrendorf, sowie in Wilmersdorf bei Selfe: Unterhaltungsabend. Zehlendorf ( Wannseebahn ). Heute, Sonnabend, abends 8, Uhr: Jugendversammlung bei Benno Midley. Bortrag. Vereinsangelegenheiten. Diejenigen Parteigenoffen, deren Kinder jetzt aus der Schule entlassen sind, wollen Sorge tragen, daß dieselben zu dieser Versammlung erscheinen. Der Jugendausschuß.
Gerichts- Zeitung.
Das Kammergericht als Revisionsinstanz hob das Urteil aber dieser Tage auf und verurteilte den Angeklagten gleich zu der zus lässig niedrigsten Strafe von 1 Mart. Es erachtete die Vorschrift, wegen deren llebertretung der Angeklagte zur Rechenschaft gezogen wurde, für rechtsgültig. Allerdings stehe das Kammergericht auf dem Standpunkt, daß derartige Berordnungen insoweit ungültig seien, als die einzelnen Vorschriften die Nebertragung ansteckender Das Zeugnis des Schuhmanns genügt. Krankheiten verhindern sollten. Das ergebe sich aus§ 37 des preuEine sonderbare Auffassung über die Art, wie die objektive Bischen sogenannten Menschenseuchengefeßes. Soweit aber solche Wahrheit zu ermitteln ist, scheint der Vorsitzende der 142. Abteilung Borschriften keine Uebertragung verhindern sollten, sondern dem Schuße gegen Entstehung noch nicht vorhandener Krankheiten des Schöffengerichts Berlin- Mitte zu haben. Vor dieser Abteilung dienten, seien sie nicht durch jenen§ 37 ausgeschlossen, sondern In der öffentlichen Wählerversammlung wurde einstimmig der hatte sich am Freitag der Schmied Eckert zu verantworten. Er ist rechtsgültig. Die angezogene Bestimmung sei aber eine solche Genosse Hans Herrmann als Kandidat für die stattfindende Ersatzwahl zur dritten Klasse aufgestellt. Die Wahl findet für beschuldigt, als Streikposten mit anderen auf der Granitbahn vor gültige Vorschrift. Sie solle nicht bloß der Uebertragung vorMariendorf am Montag, den 3. Oftober, bon 12 bis dem Hause Ackerstr. 147„ verkehrshindernd" gestanden zu haben. Handener Krankheiten vorbeugen, sondern es solle damit auch der 8 Uhr, im Lotale von Herold, Chausseestr. 283, statt. Für den So behauptet es der Schuhmann Plathe. Dagegen versichert der Entstehung von Wundfieber entgegengetreten werden. Wenn durch Ortsteil Südende ist die Wahl auf Dienstag, den 4. Oktober, Angeklagte, er habe zur fraglichen Zeit überhaupt nicht auf dem die Behandlung beim Barbier eine Wunde entstehe, so könne, ohne bon 12 bis 5 Uhr, im Lokale von Dahl, Lichterfelder Straße, Bürgersteig gestanden, er sei nicht einmal auf der Straße gewesen, daß ein Ansteckungsstoff vorhanden sei, dadurch eine Krankheit herfestgesetzt. Wähler, die jezt am 1. Oktober in einen anderen Drt sondern sei gerade aus einem Schanklokal gekommen, als der Schutz- borgerufen werden, daß von den Gerätschaften des Barbiers Unberzogen sind, können ihr Wahlrecht noch ausüben. Erscheine jeder mann einen Kollegen des Angeklagten, der mit anderen auf der reinlichkeiten in die Wunde kämen. Das solle die Vorschrift auch verhindern. Darum sei sie gültig. rechtzeitig zur Wahl. Der Wahlakt wird pünktlich geschlossen. Auch Straße war, sistierte. Er, der Angeklagte, fei dem Sistierten ge= empfiehlt es sich, sich mit Legitimationspapieren( Steuerquittung) zu folgt und habe ihm am Gingang zur Polizeiwache zugerufen:" Ich Am Sonntag früh 8 Uhr Flugblattverbreitung. Um warte, bis Du zurückkommst!" In diesem Augenblick habe sich der Schußmann umgedreht und zum Angeklagten gesagt:„ Na, dann 10 Uhr Treffpunkt bei Löwenhagen. kommen Sie man auch gleich mit!" Dann gab mir der SchußStealau. mann einen Puff, daß ich hinaufflog in die Wache, versicherte der Aus der Gemeindevertretung. Zunächst wurde die Jahres- Angeklagte. Der Schuhmann gibt zu, daß er den Angeklagten rechnung für das Rechnungsjahr 1909 festgestellt. Danach betrug vor der Wache festnahm, er meint aber, er würde ihn, nachdem er die Einnahme 241 685,14 M., die Ausgabe 223 992,25 M., so daß den anderen zur Wache gebracht hatte, sowieso festgenommen haben. im genannten Jahre 665 M. vorhanden. Dem früheren Gemeinde
bersehen.
Briefkaften der Redaktion.
zeichen beizufügen.
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Eilige
Die juristische Sprechstunde findet Lindenstraße Nr. 69, vorn vier Treppen- Fabrituhl-, wochentäglich von 4%, bis 7 lbr abends, Jeder für den Brief: Sonnabende von 42 bis 6 1hr nachmittags statt. fasten bestimmten Anfrage ist ein Buchstabe und eine Zahl als Werks Briefliche Antwort wird nicht erteilt. Fragen trage man in der Sprechstunde vor. F. D., Martin- Opit- Straße. Es kann für den Fall der Weigerung A. W. 101. Einziehung durch den Vollziehungsbeamten versucht werden. Wiederholen Sie Ihre Anfrage unter Angabe des ersten Ehewohnsites. Karl S. 2. Die Urfunden reichen aus. Auf dem Scheidungsurteil muß Max 75. Ersuchen Sie das sich aber das Rechtskraftattest befinden. Gericht um Erteilung einer Abschrift des Terminsprotokolls. Sit in demselben für Sie die Verpflichtung zur Uebernahme der Kosten enthalten, so 9. m. 100. 1. Die Klage muß durch find Sie auch zahlungspflichtig. einen Rechtsanwalt erhoben werden. Der Klage vorausgehen muß ein Sühneverfahren bei dem zuständigen Amtsgericht. Das vom Amtsgericht zu erteilende Sühneattest ist mit dem Armutszeugnis und der Heiratsurkunde bei dem Landgericht mit dem Antrag auf Bewilligung des Armenrechts und Beiordnung eines Rechtsanwalts einzureichen. 2. Der Wohnsiz des Mannes ist entscheidend für die Zuständigkeit. 3. Landgericht I Berlin , Grunerstr. Löhr, Schivelbeinerstr. 1. Der Termin ist noch nicht bestimmt. Die 2. und 3. Der Berliner Spar- und Bauverein, Sidingenstr. 7, erteilt auf Sache ist anhängig bei der Strafkammer des Landgerichts III Berlin. Nachfrage Auskunft, sendet Ihnen auf Verlangen auch die Statuten zu. 4. In der Regel Schwindel. Das Polizeipräsidium führt eine sogenannte Die Höhe des den Kindern zustehenden Anteiles tönnten wir erst angeben, Geheimmittelliste. No. 37 E. S. Teilung des Nachlasses der Mutter. nachdem wir Kenntnis von dem Jahr, in welchem die Mutter die zweite Ehe eingegangen ist und wo der erste Ehewohnsiz gewesen ist, haben. B. R. 100. 1. Sa. 2. 181. bis 302. Tag vor der Geburt. 3. Dann ist In der Sigung der hiesigen Gewerkschaftskommission, zu welcher feiner der beiden unterhaltspflichtig. 4. Ja. Der Anwalt muß aber bei Das Verfahren widerspricht aufs schroffste den Vor- dem Gericht zugelassen sein. 5. Das ist ein Irrtum. 2. 3. 241. Eine die Vorsitzenden der Gewerkschaften und Bezirksführer des Wahlbereins geladen waren, gab Genoffe Boppe den Bericht über die schriften der Strafprozeßordnung. Die Verkündung des solche Verpflichtung besteht unseres Erachtens nicht. D. W. Ja. Berantwortlicher Redakteur Nichard Barth, Berlin . Für den Enseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.
ein Bestand bon 17 692,89 m. verbleibt. An Steuerresten waren Der Verteidiger Dr. Oskar Cohn beantragte die Badung sekretär Wagner wurden Umzugskosten in Höhe von 400 M. bewilligt. mehrerer Zeugen, die bekunden sollen, daß der Angeklagte nicht zu Des weiteren wurde einstimmig beschlossen, eine einmalige Spende denen gehörte, die sich auf dem Bürgersteig bewegten. Nachdem in Höhe von 25 M. an diejenigen Veteranen zu zahlen, deren Ein- der Verteidiger diesen Antrag gestellt, aber noch nicht zur Sache tommen die Summe von 2100 M. nicht übersteigt und die ferner plädiert hatte, zog sich das Gericht zurück, um, wie man annehmen ein Jahr am Orte wohnen. Gegen lettere Bestimmung wandte sich mußte, nur über den Antrag zu beraten. Doch es wurde sogleich unser Vertreter ganz besonders; er hatte beantragt, allen Veteranen das Urteil gefällt, welches der Vorsitzende dahin verkündete: Das die Spende zu zahlen. Der Antrag wurde abgelehnt, nachdem der Gericht hat keine Veranlassung, noch weitere Zeugen zu vernehmen, Gemeindevorsteher mitgeteilt hatte, daß fast alle in Frage am wenigsten die, welche sich ebenso schuldig gemacht haben wie der Kommenden länger als ein Jahr im Orte wohnen. Die Spende Angeklagte. Der Schuhmann hat den Vorgang sorgfältig beobauch an diejenigen zu zahlen, bei denen diese Bedingung nicht zutrifft, achtet. Dadurch ist der Tatbestand genügend festgestellt. Da der bleibt dem Gemeindevorstand überlassen. Da im ganzen etwa 20 Veteranen in Frage kommen, entsteht der Gemeinde eine Aus- Angeklagte in einer verkehrsreichen Straße den Verkehr gehindert Dem Antrage des Gemeindevorstandes, hat, wird die von der Polizei festgesette Strafe von 6 M. auf 10 M. gabe von zirka 500 m. 200 Drtspläne zu beschaffen, welche an Interessenten zum Preise erhöht. Damit war die Sache aus, ohne daß dem Verteidiger Gelegen. von 5 W. das Stück abgegeben werden sollen, wurde zugestimmt. Einige fleinere Vorlagen wurden ohne wesentliche Debatte erledigt. heit zum Plädoyer gegeben war und ohne daß der Angeklagte das lette Wort erhalten hatte. Adlershof .
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