Polizeilicher Eifer gegen Streifposten.
Aus aller Welt. Schiffskatastrophe auf hoher See.
50 Menschen ertrunken.
Linke und Täubrich Reiter des Zuges gewesen seien, vermochten die hat den Fabrikbefizer Damke auf die Anklagebank gebracht. Gegen Beamten nichts weiter als ihren Eindruck anzugeben. Der VerDamte, den Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld verteidigte, ver- teidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Heinemann- Berlin beantragte Freisprechung der Angeklagten, da das Reichsvereinsgeseh handelte gestern das Schöffengericht Berlin- Tempelhof. Damke Tatsachen verlange, aus denen der Begriff der Leitung des Aufging eines Tages ahnungslos das Tempelhofer Ufer entlang. Bor zuges sich ergebe. Mit allgemeinen Eindrücken und Vermutungen Jm Golf von Panama ereignete sich auf dem einer Gummifabrit, wo damals gestreift wurde, stand ein Schuß- ließe sich nicht operieren. Eingehend legte der Verteidiger sodann mann. Der sistierte einen Radfahrer und richtete auch an Damte an der Hand der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts dar, englischen Personendampfer, Chiriqui" eine schwere die Aufforderung, weiter zu gehen. Der Schuhmann behauptet, daß das Tragen der roten Fahne kein grober Unfug im Sinne des Kesselerplosion, durch die der Dampfer in kurzer Zeit Das Schiff hatte 70 Personen an er habe gesagt: Auch Sie müssen weiter gehen, hier wird gestreift. Gesezes sei. Man sollte glauben, daß mit dieser Furcht vor der zum Sinten tam. Nur einem ges -Nach Damtes Angabe, die von einem Zeugen mit großer Sicher- roten Farbe endlich aufgeräumt sei. Das Reichsgericht, das früher Bord, darunter 27 Passagiere erster Stlasse. heit bestätigt wird, ist er von dem Schuhmann angeschrien worden: eine andere Rechtsauffassung vertreten habe, stehe jett fonstant auf ringen Teil der Besatzung gelang es, sich in Rettungsboote dem richtigen Standpunkt, daß der grobe Unfugsparagraph nur Scheren Sie sich hier weg. Als Damte sich diesen Ton verbat, ben äußeren Bestand der öffentlichen Nuhe und Ordnung, nicht die zu flüchten, gegen fünfzig Personen fanden in schob ihn der Schuhmann mit Unterſtüßung eines zweiten Schutz- politischen Empfindungen der der Sozialdemokratie feindlich gegen den Wellen den Tod. Ein Rettungsboot, in dem sich manns weiter. Nachdem Damke ein Stück fortgegangen war, überstehenden Streise schüßen wolle. Auf das energischste aber dreizehn Ueberlebende befanden, ist in dem Hafen von Ueber den Verbleib eines zweiten entschloß er sich, gegen das Berhalten des Schußmanns Beschwerde müsse Front gemacht werden gegen das, was die Vorderrichter Gara chim gelandet.
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Schreckenstat eines Frrsinnigen.
zu führen. Er ging deshalb nach der Polizeiwache. Im Flur der zum Strafmaß sagen. Hier sei mit Klarsten Worten gesagt, die Bootes mit zehn Personen ist bisher nichts befannt; es wird Wache kam ihm der Schußmann, mit dem er das Renkontre auf Angeklagten müßten deshalb, weil sie Sozialdemokraten seien und jedoch befürchtet, daß es auf hoher See getentert ist. der Straße hatte, entgegen und fragte: Was wollen Sie denn hier? eine Straftat bei Gelegenheit der Betätigung dieser ihrer GeDarauf finnung begangen hätten, besonders streng angefaßt werden. Wenn Ich will mich über Sie beschweren! war die Antwort. sagte der Schuhmann: Na, dann kommen Sie mit, ich fiftiere Sie! gegen solche Deduktionen der Vorwurf der Klassenjustiz erhoben In Lissabon wurde gestern Professor Bombarda, ein werde, so dürfte das Berufungsgericht dieses nicht für unbegründet Damke wurde nun auch wegen Nebertretung der Straßenpolizei- halten. bekannter antifleritaler Deputierter und Direktor eines Frrenverordnung angezeigt. Vor Gericht nach dem Grunde der SistieDas Gericht verneinte, daß Linke und Täubrich Leiter des hospitals, von einem Leutnant durch Revolver. rung befragt, sagte der Schutzmann, Damte habe ihn heraus- Aufzuges gewesen seien und sprach beide Angeklagte frei. Dagegen schüsse tödlich verletzt. Der Leutnant befand sich zur Visite fordernd und verachtend angesehen, so daß er, der Schußmann, sich wurde Nöhle zu einer Woche Haft verurteilt. Gegen das Röhle im Privatkabinett des Direktors. Nach einer kurzen Unterredung hätte beleidigt fühlen müssen. Er habe sich doch nicht als Nacht- verurteilende Erkenntnis wird selbstverständlich Revision eingelegt. zog er plöglich einen Revolver und gab vier Schüsse auf Professor
wächter zeigen können.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 12 Mark und erklärte, daß die Aussagen der beiden vernommenen Schuhleute durch die anderen Zeugen nicht erschüttert worden seien. Selbst wenn der Schuhmann gesagt haben sollte: Scheren Sie sich weg, so sei das doch eine Aufforderung, sich zu entfernen, und daß sie im Interesse der öffentlichen Ordnung ergangen sei, habe der Schuhmann zum Ausdruck gebracht durch die Bemerkung: hier wird gestreift.
Das nennt man gefegliche Gewährleistung des Streikposten
stehens".
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Glatter Fußbodenbelag im Nathaus.
Bombarda ab, durch die diefer an Kopf und Brust schwer verletzt wurde. An seinem Aufkommen wird gezweifelt. Man nahm zuerst an, daß es sich um ein politisches Attentat handele; später konnte en, daß es fich um die 2 jedoch festgestellt werden, daß es sich um die Tat eines Geistesfranken handelt.
Schwere Stürme an der englischen Küste.
Am Montag haben schwere Stürme an der englischen und irischen Stüfte gewütet und der Schiffahrt viele Schäden ver urfacht. Der Dampfer Welholme", von Grimsby nach Liverpool unterwegs, ist in der Nordsee gestrandet und untergegangen. Mit Ausnahme eines Matrosen fonnte sich die gesamte Befagung retten. In der Nähe der Eelfen- Bill- Jufeln ist eine Fischerbarte gefunken; zwei Insassen der Barke ertranfen. Bahlreiche Yachten und Fischerboote sind durch den Sturm start beschädigt worden.
Die Rettungsstation Norderney der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger telegraphiert : Bon dem hier gestrandeten deutschen Schoner„ Adolph", Stapitän Schulte, von Leith nach Norden ham bestimmt, wurden vier Personen durch das Rettungsboot " Fürst Bismard" der Weststation gerettet.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Eigentümer von Gebäuden, die dem Berkehr offen stehen, verpflichtet, diese Baulich feiten fo einzurichten und zu unterhalten, daß die dort verkehrenSen Personen gegen Gefahren geschützt sind. Zu diesen von unserer Judikatur allgemein vertretenen Rechtsgrundsägen intereffiert die jüngst vor dem Reichsgericht aufgerollte Streitfrage über die Zulässigkeit der Verwendung von glatten Tonfliesen als Fußbodenbelag in öffentlichen Gebäuden. Wenn auch an und für fich gegen die Verwendung von schönen, glatten Bierfliesen nichts einzuwenden ist, so ergeben sich aus dieser Verwendung doch von selbst die Nebenfragen, ob diese Fliesen ohne Sicherheit für den Verkehr frei liegen dürfen, ob sie mit Läufern zu belegen sind und Krieg im Frieden scheint in der Gemeinde Rosenthal- Wilhelmsruh zu herrschen, deren ob das eventuell schon nach den ersten Unfallereignissen zu geschehen hat. Vertreter sich in der Mehrzahl gestern vor der BerufungsstrafJm vorliegenden Rechtsstreit handelt es sich um einen Belag tammer des Landgerichts III ein Rendezvous gaben. Wegen Beleidigung des früheren Gemeindevorstehers Schmidt mußte sich der von Schwandorfer Zonfliesen, mit denen die korridore des neuen Leipziger Rathauses versehen worden sind. Infolge der Glätte Gemeindevertreter, Beamter der Landesversicherungsanstalt Frie- dieser Tonfliesen sind schon im Jahre 1907 einzelne Personen zu drich Ligner verantworten. Der Angeklagte war in erster Instanz Fall gekommen. Man versuchte deshalb auf einzelnen Stellen, bevon dem Schöffengericht Banfot zu einer Geldstrafe von 1050 M. verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte L. Berufung eingelegt. sonders im Parterre, der gefahrdrohenden Glätte durch RauhIn der Ortschaft Wilhelmsruh- Rosenthal herrschen seit einiger machen der Fliesen und durch andere Mittel zu begegnen, kam je Zeit in der Gemeindevertretung recht" triegerische" Zustände, die doch damit nicht ordentlich vorwärts. Am 30. Juni 1908 hatte der schon mehrfach zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. Geschäftsmann R. aus Leipzig im Zwischenstock des neuen RatIm Mittelpunkt dieser Differenzen steht der frühere Gemeindevor- hauses zu tun und kam an einer mehrfach begangenen glatten steher Schmidt, der bis zum April dieses Jahres dieses Amt be- Stelle zu Schaden. Er fiel hin und erlitt als Folge eine Zähmung fleidete und jetzt Synditus einer großen Elektrizitätsgesellschaft ist. des ganzen Körpers und der Sprache: Seinen gegen die StadtEines der größten Schadenfeuer, das seit Jahren in Netv In der Gemeindevertretersizung vom 22. März sollte u. a. über gemeinde Leipzig wegen vollständiger Erwerbsunfähigkeit erhobenen das dem S. auszustellende Zeugnis und über die Höhe der an S. Schadenersabanspruch machte das Landgericht Leipzig von einem York wütete, tam am Montag in einem Häuserblock, der zu zahlenden Pension verhandelt werden. Die Debatte nahm einen Gide über die Unfalltatsache abhängig. Auf die Berufung der von der 24. Straße und der 11. Avenue begrenzt wird, aus. fehr erregten Verlauf, da Schmidt in der Person des jetzigen An- Stadtgemeinde erkannte das Oberlandesgericht Dresden auf Ab- Dem Feuer fiel ein Hotel, eine Fabrik und mehrere geflagben einen Widersacher hatte. Dieser brachte u. a. vor, daß weifung des Klägers. Das Oberlandesgericht führt aus, es handele sich hier um andere Gebäude zum Opfer. Der Brand, der erst man Schmidt wiederholt in schwer bezechtem Zustande im Rinn- einen Brachtbau, der die hohe Bierde des Ortes darstelle und der nach Stunden zum Stillstand gebracht werden konnte, richtete stein aufgelesen" und nach Hause gebracht habe. In der Sibung bom 15. April verſtieg sich L. sogar zu der Behauptung, Schmidt modernen Kunstrichtung Rechnung trage. Deshalb dürfe man einen Schaden von etwa 1 Millionen Dollar an. Ein zweites Riefenfeuer, bei dem gleichfalls Millionen habe Atten gestohlen. Der von ihm in der ersten Verhandlung nicht so weit gehen und die Verwendung von schönen, glatten Bier angebotene Wahrheitsbeweis fiel vollständig ins Wasser. Auch in fliesen untersagen, weil sie an den Verkehr eine größere Aufmerk- Mark an Werten vernichtet wurden, tam gestern nachmittag der gestrigen Verhandlung fonnte er für seine Angaben feinerlei famfeit stellen. Auch habe die beklagte Stadtgemeinde alles Er- am Hafen der südamerikanischen Stadt Montevideo Beweise bringen. Die Berufungsstraftammer hielt es mit Rüd- forderliche getan, indem sie vor der Verwendung der Fliesen bei aus. Durch die Flammen wurden die neuerbauten Zollspeicher ficht auf die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten für ange- den Stadtgemeinden Nürnberg und München , die den gleichen Be- eingeäschert. Alle aus Europa eingetroffenen und am Hafen bracht, die Strafe zu ermäßigen, und erkannte auf eine Geldstrafe lag haben, Grfundigungen eingezogen und nichts Nachteiliges über lagernden Waren verbrannten. Das Feuer gefährdete die im von 550 M., auch wurde dem Beleidigten die Publikationsbefugnis die Verkehrssicherheit in Erfahrung gebracht habe. Es sei deshalb Hafen vor Anker liegenden Schiffe, die aber noch rechtzeitig nicht einzusehen, weshalb bie Besucher des Rathauses die mäßige zugesprochen. Glätte solchen Bierbelages nicht mit in Kauf zu nehmen hätten. in Sicherheit gebracht werden konnten. Infolgedessen lasse sich auch lein objektiv widerrechtliches Handeln Schätzung beträgt der Wert der verbrannten Waren gegen Einige Tage vor dem 1. Mai d. J. suchte der Vertreter des der Beklagten im Sinne von§ 823 2. G.-B. konstruieren. Wenn 3 tv ei Millionen Mart. Gewerkschaftskartells zu Weißwasser beim Amtsvorsteher in Weiß man die einzelnen Unfälle berücksichtige, die vor dem Unfall des twasser die Genehmigung zu einem Umzug mit Musit nach, der am Klägers geschehen sind, so lasse sich doch die Ertvägung nicht von 1. Mai veranstaltet werden sollte. Es war beabsichtigt, den Zug der Hand weisen, daß die. Beklagte alles getan habe, was nach bis Keula zu führen, wo die Versammlung zur Maifeier abgehalten billigem Ermessen von ihr gefordert werden konnte. Man habe wurde. Der Amtsvorsteher erteilte zunächst die Erlaubnis, wider- Bersuche angestellt, eine größere Berkehrssicherheit zu schaffen: es rief sie dann aber und untersagte den Aufzug im Interesse der seien die Korridore wöchentlich zweimal gewaschen worden, um Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit". Es versammelten etwa gesteigerte Glätte, die durch das Uebertragen von Wachs aus sich trotzdem in Weißwasser eine große Anzahl von Personen, die den gewachsten Zimmern mittels der Stiefelsohlen der Beamten sämtlich zur Versammlung zogen. In diesem Spaziergang er- hervorgerufen wurde, zu beseitigen. Nach dem Unfall des Klägers blickte die Polizeibehörde einen Aufzug, der ohne polizeiliche Ge- habe man dann gefunden, daß es das beste Mittel sei, die Sorrinehmigung veranstaltet worden sei. Es wurde deswegen gegen die dore mit Linoleumläufern zu belegen. Genossen Linke und Täubrich aus Weißwasser und einige andere Gegen dieses Urteil hatte der Kläger Revision beim Reichs. Personen als angebliche Leiter des Aufzuges wegen Vergehens gericht eingelegt und jetzt auch die Aufhebung des oberlandesgegen das Reichsvereinsgesetz Anklage erhoben. Außerdem wurde gerichtlichen Urteils erzielt. Der 6. Ziviljenat verwies die Sache der Genosse Nähle, der den Spaziergängern voran mit etwa aur andertveiten Verhandlung und Entscheidung an das Ober20 anderen Personen auf dem Nade fuhr und dabei geständlich landesgericht Dresden zurück. Er legt dar, daß gegen die ursprüngeine rote Fahne trug, wegen groben Unfugs angeklagt. Das liche Anschaffung der Fliesen nichts einzuwenden sei und dieser ReSchöffengericht in Muskau berurteilte jeden der drei Angeklagten visionsangriff deshalb scheitern müsse. Dagegen sei vom Oberzu 2 Wochen Haft. Die übrigen wurden freigesprochen. In Linke landesgericht nicht genügend geprüft worden, ob gemäß der Beund Täubrich fand das Gericht die Leiter des Aufzuges mit Rüd- weisantretungen das Verhalten der Stadt nach den angeblich statt ficht auf ihre Stellungen in Partei und Gewerkschaft, weil sie von gefundenen Unfällen zu billigen sei. Das Reichsgericht scheint den Gendarmen in den ersten Reihen des Zuges gesehen wurden danach die Meinung zu vertreten, nach den ersten Unfällen hätte und da sie ferner den Gendarmen, die den Zug anhielten, auf Be- die Stadt eiliger mit der Schaffung einer sicheren Gehbahn in den fragen die gewünschte Antwort erteilt hatten. In dem Tragen gefährlichen Korridoren vorgehen müssen. der roten Fahne wurde grober Unfug gesehen. Üeberaus charat- Die Entscheidung des Oberlandesgerichts widerspricht geworden. 17 Personen sind bisher wegen Verdachts der Teilnahme teristisch ist, was das Gericht in Muskan über die Höhe der zu ver- sundem Rechtsempfinden ebenso wie das Verhalten der Leipziger Die Cholera. In der Stadt Neapel find während des letzten hängenden Strafe sagte. Von einer Geldstrafe sei Abstand zu Stadtverwaltung. Selbst wenn die Stadtverwaltung nach dem nehmen, da eine solche zweifellos von der Parteitaffe getragen Buchstaben des Gesetzes für den Unfall zu haften nicht verpflichtet ages 10 Personen an Cholera ertranft und drei ge würde. Die zu berhängende Freiheitsstrafe müsse aber auch eine ist, weil sie ihn nicht verschuldet" hat, so hat sie ihn doch veran- torben. In der Provinz Neapel wurden 17 Erkran In Konstan fungen und sechs Todesfälle ermittelt. hohe sein, denn die Straftat sei von Leuten begangen, die sich im laßt. Und dem gefunden Recht empfinden entspricht es, daß der tinope I find während der letzten 24 Stunden sech 3 Erkran ftändigen und zielbewußten Gegensatz zur Staatsautorität be- wirtschaftlich Starke, der einen Unfall veranlaßt, auch für seine finden. Solchen Leuten tann nur eine etwas längere Freiheits- Folgen haftet. Dies als Rechtsgrundsatz im B. G.-B. aufzu- tungen und drei Todesfälle an Cholera festgestellt worden. ftrafe die Ueberzeugung beibringen, daß es noch eine staatliche nehmen, hatte die Kommission zur Vorberatung des B. G.-B. vorMacht gibt, der sie nicht ungestraft trogen fönnen". geschlagen. Der Bundesrat und später der Neichstag lehnten leider Lese- und Diskutierklub seine". Heute abend 8%, Uhr Sizung In der am 1. Oftober vor der Straffammer in Görlis ver- das Prinzip des ökonomischen Ausgleichs ab. Eine Stadtverival- bei Grünberg, Rodenbergstr. 8. Gäste winkommen. Lese- und Diskutierklub„ Süd- Ost". Heute Mittwoch, abends 8, Uhr handelten Berufung mußten, die Gendarmen zugeben, daß der Zug tung, die der Empfindung nicht bar ist, daß sie auch soziale Verfeinen geordneten, geschlossenen Charakter getragen habe, die Teil- pflichtungen hat, würde Ablehnung der Haftung in dem erörterten bei Neidhardt, Görliger Straße 58: Mitgliederversammlung. Gäste will nehmer vielmehr lose nebeneinander gegangen seien. Dafür, daß Fall für ihrer selbst unwürdig halten.
Maifeier.
Kleine Notizen.
Nach vorläufiger
Nachwehen einer Geburtstagsfeier. In der Umgebung von Bernburg fand ein Säbelduell zwischen einem Offizier und. einem Studenten statt. Der Offizier wurde durch einen Brusthieb schwer verlegt. Ursache des Zweitampfes war ein Zusammenstoß bei einer Stompagniefeier zum Geburtstage des Herzogs
von Anhalt.
Auf der Schlesiengrube" bei Königshütte brachen große Kohlenmassen nieder. Ein Bergmann wurde getötet, mehrere andere konnten gerettet werden. Arbeit des Nachrichters. Auf dem Hofe des Lisfaer Ge
fängnisses wurde am Dienstagmorgen der mehrfache Luftmörder
Rosziol hingerichtet.
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Die Affäre des Grafen" de la Ramé beschäftigte am Dienstag das Gericht im Haag. Die deutsche Negierung hatte die Auslieferung des angeblichen Grafen wegen seiner Betrügereien bere langt. Der Angeschuldigte und sein Anwalt verlangten ebenfalls die Auslieferung, die dann auch ausgefprochen wurde.
100 000 Dollars Belohnung. Für die Ergreifung der Urheber des Brandes im„ Times"-Gebäude in Los Angeles sind Gesamt belohnungen im Betrage von 100000 Dollars ausgefeßt
tommen.
Attentat verhaftet worden.
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