der Bürgermeister auf etwaige Tantiemen als Aufsichtsratmitglied[ gesinnten Frauen fet. Die Versammlung fieht in der Anerkennung gehen gegen die Bostnobelle Berurteilt werden. Diese Rechtsauss zugunsten der Stadt verzichte. Der Bürgermeister, der von ber ber staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Frauen eine felbfiber führungen wurden von der Revision der Staatsanwaltschaft beStadt ein Jahresgehalt von 16 000 m. bezieht, tollte von dieser ständliche Folge liberaler Grundfäße und erwartet, daß die Mits fämpft. Der Reichsanwalt trat der Revision bei und wies darauf Verzichtleistung nichts wissen und appellierte an das elsaß - lothringische arbeit der Frauen zu dieser Anerkennung durch das Parteiprogramm hin, daß der Borinstanz ein wesentlicher Rechtsirrtum unterWas man schon mal gefordert, das erwarten" die gelaufen fei. Das Gesetz spreche nicht von Anstalten zum EinMinisterium, das indessen die Entscheidung des Bezirkspräsidenten führen wird. in Colmar bestätigt hat. Ausnahmsweise kann man hier mit fortschrittlichen Damen jegt nur noch. Die Kombination Fortschrittliche sammeln, Verteilen und Befördern, sondern zum Einsammeln, Volkspartei" und" liberale Grundsäße", sollten die tapferen Kämpfe- Berteilen oder Befördern. Es genüge daher zur Strafbarkeit, der Regierung einverstanden sein. wenn die Anstalt eine dieser Tätigkeiten gewerbsmäßig gegen Berinnen sich eigentlich patentieren lassen. zahlung ausübe oder ausüben lasse. Einen Unterschied fönne es nicht machen, daß die Anstalt dem Auftraggeber die in ihrem Dienste stehenden Boten zum Austragen von Briefen überläßt. Im übrigen wurde auf die bereits in ähnlichen Sachen ergangenen Reichsgerichtsentscheidungen verwiesen. Das Reichsgericht hob das freisprechende Erkenntnis auf und verwies die Sache an das Landgericht zurüd.
Satyrspiel. Am Dienstag ängftigte sich die Börse eine Weile mit ter angedrohten Metallarbeiteraussperrung. Besonders waren Kursrückgänge am Montanmarkte und in Elektrizitätsaktien zu fon statieren. Im weiteren Verlaufe trat eine Befestigung ein, da verbreitet wurde, es werde doch noch eine Einigung zustande kommen. Am Mittwoch hat man sich von dem Schrecken dann nochmals wieder erholt.
Aus der Frauenbewegung.
Verlöbnis und Ehe.
Gerichts- Zeitung.
Von der Bewertung der Kinderaussagen
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Die Ortsverwaltung- grober Unfug.
hing das Schicksal zweier Personen ab, die sich unter der Anklage des Sittlichkeitsverbrechens vor dem Moabiter Strafrichter zu verDer Gastwirt Dümde in Augsdorf, einem Orte im Mans antworten hatten. Vor der 10. Straffammer des Landgerichts Ifeldischen, entzog auf den bekannten„ reichstreuen" Druck der Gemußte sich der Bürgermeister a. D. Dr. jur. Johannes Stutte wertschaft hin der organisierten Arbeiterschaft sein Lokal, um cs Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann aus dem Verlöbnis kein Strafgesetzbuches verantworten.- Anfang Dezember v. J. erschien reichstreuen Verbande zur Verfügung zu stellen. Nun forderte der wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des§ 176,3 des dafür dem Protektionsfinde der Mansfelder Gewerkschaft, dem rechtlicher Anspruch auf Eingehung der Ehe hergeleitet werden. Das in dem Lokal der Schankwirtin Kühn ein älterer, beffer gekleideter Reiter der Bahlstelle Augsdorf des Bergarbeiterverbandes, Genosse Berlöbnis ist an feine Form gebunden. Das Wechseln der Minge, Mann, der sich viel mit dem elfjährigen Sohne der Frau N. be- Staiser, durch Bettel, die er der Bergarbeiterzeitung" beilegte, die oder eine Anzeige an Verwandte, Bekannte usw. ist nicht er schäftigte. Nach dem Weggange des Unbekannten erzählte der Verbandsmitglieder auf, das fragliche Lokal zu meiden. Auf den forderlich. Als Verlöbnis gilt nur das ausdrückliche Eheversprechen. Sinabe seiner Mutter, daß sich der Fremde an ihm in fittlicher Betteln hieß es, u. a. Stameraden, übt Solidarität", die Unterschrift Das Verlöbnis wird aufgehoben durch gegenseitiges Einverständnis, Beziehung vergangen habe. Die Ermittelungen nach dem Täter Taubete" Die Ortsverwaltung." Aus zweierlei Gründen erblidte durch Tod oder durch Rücktritt eines der Verlobten. Tritt blieben erfolglos. Eines Tages erschien der jebige Angeklagte in der Amtsanwalt in Gisleben in der Verteilung dieser Zettel groben ein Verlobter bon dem Eheversprechen zurüd, fo hat dem Lokal. Kaum hatte ihn der Knabe erblidt, als er feiner Unfug. Einmal sollte die Verhängung des Boytotts groben Unfug er dem anderen Teile und dessen Eltern sowie dritten Mutter mitteilte, daß dies jener Mann sei. Der Angeklagte ver- bedeuten. Dann aber sollte der Tatbestand des Groben Unfug- ParaPersonen, die an Stelle der Eltern mit Rücksicht auf die in Aussicht wahrte sich ganz entschieden gegen den Berdacht und behauptete graphen auch dadurch gegeben sein, daß auf den Betteln Die Orts stehende Ehe Aufwendungen machten, diese oder vielmehr den auch jezt vor Gericht, daß er das Opfer einer Bersonenverwechse beriwaltung" als verantwortlich figurierte. Denn, so folgerte der erwachsenen Schaden zu ersetzen. Dem anderen Verlobten hat der lung sei. Der Knabe befundete dagegen mit aller Bestimmtheit, Amtsanwalt, Mindergebildete hätten daraus entnehmen können, zurücktretende Teil ebenfalls den Schaden zu ersetzen, den dieser daß St. jener Mann gewesen sei. Das Gericht tam nach längerer daß die Zettel vom Ortsvorsteher herrührten und soweit seien wir erleidet, indem er in Erwartung der Ehe sein Vermögen oder feine Beratung zu einem non liquet( nicht aufgeklärt), da es die Aus- noch nicht, daß wir eine sozialdemokratische Ortsverwaltung" Erwerbsstellung berührende Maßnahmen getroffen hat. Der Schaden sage eines elfjährigen naben, die durch teinerlei Nebenmomente hätten, würden auch nicht soweit kommen. Das Amtsgericht in Eisist jedoch nur insoweit zu erfezen, als die Aufwendungen bei Ein- unterstützt wird, für nicht ausreichend hielt, um die Verurteilung leben lehnte den Erlaß eines Strafbefehls ab. gehung der Verbindlichkeiten und die sonstigen Maßnahmen den Um eines bisher unbescholtenen Mannes herbeizuführen. Das Urteil wandte sich beschwerdeführend an das Landgericht in Halle a. S. tänden nach angemessen waren. Würde z. B. die Braut in Er lautete deshalb auf Freisprechung. und dieses Gericht beschloß die Gröffnung des Hauptverfahrens! wartung der Ehe ihre Stellung aufgeben, so ist auch der hieraus sich Vor dem Schöffengericht in Eisleben führte Genosse Dr. Lands ergebende Nachteil zu ersetzen. berg- Magdeburg die Sache des Angeklagten. Er frug gegenüber der burch den Amtsanwalt beliebten Kritik des Boykotts, ob dieser Beamte auch die von den Militärbehörden praktizierte Sperre von Lokalen, die der organisierten Arbeiterschaft zur Verfügung stehen, als groben Unfug fennzeichnen wolle. Werauf der Amtsrichter den Verteidiger ersuchte, im Gerichtssaal feine Politik zu treiben! Daß der Amisanwalt vorher von sozialdemokratischer Ortsverwaltung" gesprochen, focht den Richter nicht an. Sodann ging der Verteidiger noch auf die Frage der Ortsverwaltung ein. Die Augsdorfer Einwohner müßten geradezu in Schutz genommen werden gegen die Unterstellung, daß sie die Ortsverwaltung des Bergarbeiterberbandes nicht vom Ortsvorstande der Gemeinde zu unterscheiden wüßten. Wenn aber wirklich unter der reichstreuen" Bevölkerung Beute wären, denen diese Verwechselung passieren könnte, so sei das doch ohne Gefahr, denn die Zettel seien nur an Verbandsmitglieder gelangt und diese besäßen das notwendige Unterscheidungsvermögen.
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Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn ein wichtiger Grund für den Rücktritt vorliegt. Was ist nun als ein wichtiger Grund für den Rücktritt vom Berlöbnis anzusehen? Langwierige ansteckende Krankheiten, Mängel im Charakter, Verlegung der Verlöbnistreue. Dagegen gilt nicht als ein wichtiger Grund, wenn die Eltern nach weislich nur aus Geldgier die Zustimmung zurückziehen. Beranlagt ein Verlobter den Rücktritt des anderen durch ein Verschulden, das einen wichtigen Grund für den Rücktritt bildet, so ist er ebenfalls zum Schadenersag verpflichtet.
Zu dem gleichen Resultat gelangte die 3. Straffammer des Landgerichts III in der Straffache gegen den Barbier Baul Schilling aus Lichtenberg , der des wiederholten Sittlichkeitsverbrechens an Schulmädchen beschuldigt wurde. Die beteiligten Kin der hatten bei der polizeilichen Vernehmung Dinge erzählt, die nach und nach immer mehr an Unglaubwürdigkeit zunahmen. Der Angeklagte selbst bestritt ganz entschieden, sich irgendwie strafbar gemacht zu haben. Das Gericht tam zu der Ueberzeugung, daß den Aussagen der Kinder kein Glauben beizumessen sei und erkannte auf Freisprechung.
Der Amtsanwalt
Das Gericht fonnte sich denn auch nicht zu der eines humoristi
Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die BeiDie Berliner Messenger- Boys- Compagnie als Privatpoft. wohnung gestattet, so kann sie, wenn der Verlobte zurücktritt oder Nachdem die Messenger- Boys- Gesellschaften in einer Reihe den Rücktritt der Braut verschuldet, nach dem Gesetz auch wegen des ideellen Schadens eine angemessene Entschädigung in Geld ver- anderer Städte sich in die Maschen des Postgefeßes verwickelt langen. Ansprüche können hier schon gestellt werden, wenn auch hatten, ist dieses Geschick nun auch der ältesten Anstalt dieser Art auf dem Kontinent, der Berliner , widerfahren. Am Dienstag hat feine Schwängerung vorliegt. Die zu zahlende Entschädigung richtet sich nach der gesellschaft das Reichsgericht das Urteil des Landgerichts II in Berlin vom lichen Stellung, dem Vermögen und den Einkünften der Parteien. 14. März dieses Jahres, durch welches die Direktoren der Gesellschen Beigeschmads nicht entbehrenden Auffassung des Amtsanwalts Erforderlich ist durchaus nicht, daß die Braut Jungfrau war, auch schaft, Dr. Hoffmann und Hofmeister, sowie der Gastwirt Reinhard entschließen, sondern sprach den angeklagten Genossen frei. Die eine Witwe oder geschiedene Frau fann in solchem Falle Ent- von der Anklage des Vergehens gegen das Postgesez freigesprochen Verteidigungskosten auf die Staatskasse zu übernehmen, lehnte es schädigung beanspruchen. Bemerkt sei noch, daß jeder frühere worden sind, auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben. ab, da der Angeklagte das Zutrauen zum Gericht hätte haben außereheliche Geschlechtsverkehr die Braut als bescholten" stempelt. Reinhard wollte seinen Kunden und anderen Personen eine ge- müssen, auch ohne Verteidiger sein Recht zu finden! Diese Ansicht Wer den Rücktritt des anderen Teiles verschuldet, muß auch druckte Mitteilung zustellen und erbat sich von der Messenger- Boys- des Gerichts ist um so merkwürdiger, als doch ein höheres Gericht außerdem die erhaltenen Geschenke, zu welchen auch der Verlobungs- Compagnie zwei Boten gegen Bezahlung. Diese Boten beförderten das in Halle einen falschen Beschluß in der Sache gefaßt hatte ring gehört, zurückgeben, er hat aber feinen Anspruch auf Burück- dann die teils offenen, teils verschlossenen Sendungen an bestimmte und die Rechtslage demnach keineswegs einfach war. gabe der von ihm gemachten Geschenke. Ansprüche auf Grund Adressen. Das Landgericht war der Meinung, daß die M.-B.-C. Siefer Bestimmungen berjähren in zwei Jahren von der Aufhebung des Verlöbnisses an. Zum Schluß sei noch darauf hingewiesen, daß eine Frau ohne besondere behördliche Erlaubnis nicht vor Vollendung des sech zehnten Lebensjahres ehelichen darf.
Tapfer rückwärts. Aus Anlaß des in Frankfurt abgehaltenen fortschrittlichen Frauentages ließ man in einer öffentlichen Verſammlung eine Resolution annehmen, in der betont wird, daß die Mitarbeit in der fortschrittlichen Volkspartei eine Pflicht aller entschieden liberal
Unserem Parteigenossen Adolf Weidner nebst Braut zurhochzeit die besten Glückwünsche. Die alten Genossen d. Bezirks 718.
Deutscher Metallarbeiter- Verband Verwaltungsstelle Berlin.
Nachruf.
Den Kollegen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Dreher Adolf Lachmann
am 24. September infolge Unfalls gestorben ist.
Ehre seinem Andenken! 122/19
Die Ortsverwaltung
Verband der Schneider und
Schneiderinnen,
( Filiale Berlin I.) Todes- Anzeige.
Den Mitgliedern geben wir hiermit befannt, daß der Kollege
Louis Thiede
im Alter von 55 Jahren ber storben ist.
163/14
Ehre seinem Andenken!
Die Beerdigung findet am Freitag, den 7 Oftober, nach. mittags 4%, Uhr, von der Leichenballe des Zentral- Friedhofes in Friedrichsfelde aus statt.
Die Ortsverwaltung.
Danksagung.
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme bei der Beerdigung meines lieben Mannes sage ich hierdurch allen Freunden und Bekannten, speziell dem Wahlverein Rigdorf und der Firma Mig u. Geneit, sowie auch dem Sparverein Lehter Nidel" meinen aufrichtigsten Dant. 12382
pe. Hanke nebst Kindern. Danksagung. Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme sowie die fostharen Kranzspenden bei der Beerdigung meines lieben Mannes und unseres guten Baters Christoph Grether sagen wir den Kollegen der Firma Kolb sowie allen anderen Stollegen, Freunden und Bekannten unseren herzlichsten Dant.
12632
Witwe Berta Grether nebst Kindern.
Verband der Friseurgehilfen Deutschlands . Zweigverein Berlin und Vororte. Donnerstag, den 6. d. Mts., abends 9 Uhr, Rosenthaler Straße 11/12: Bersammlung.
feine Einrichtung zum Einsammeln, Verteilen und Befördern von Briefen sei, und daß die beiden jungen Leute als expresse Boten anzusehen seien. Dr. Hoffmann und Hofmeister sind nicht nur des Vergehens gegen Artikel 3 der Postnovelle von 1899, sondern Zentralverband der Fleischer. Heute, Donnerstag, den 6. Dltober, auch gegen§ 1 und la des Postgeseges von 1871 für nicht schuldig erachtet worden. Denn selbst, wenn die Beförderung( geschlossene abends 9 Uhr: Mitgliederversammlung im Rosenthaler Hof( großer Saal). Rosenthaler Str. 11-12. Tagesordnung: 1. Bericht von der Situng der Briefe!) unzulässig gewesen wäre, so würde nicht festgestellt fein, Interessenten der Stellenvermittelung im Polizeipräsidium und die neuen daß Dr. H. und H. gewußt hätten oder annehmen konnten, daß Tagen für die Vermittler. Referent: Kollege B. Bergmann. 2. Die EntR. die bestellten Boten zu einer verbotenen Tätigkeit benußen widelung der Gefamtorganisation im ersten Halbjahr 1910. 8. Ver würde. Danach konnte auch R. nicht wegen Beihilfe zu dem Ver- waltungsangelegenheiten. Mitgliedsbücher find mitzubringen.
Am 4. Dltober verschied unverhofft mein innigftgeliebter Mann, unser herzensguter Bater, Sohn, Bruder, Schwager und Onkel, der Restaurateur
Hermann Ramlow
im 49. Lebensjahre.
Dies zeigen tiefbetrübt im Namen der Hinterbliebenen an
Marie Ramlow geb. Brinkmann
nebst Kindern, Schönholz Nr. 14.
Die Beerdigung findet Sonnabend, den 8. Ottober, nach mittags 4 Uhr, vom Trauerhause, Schönholz Nr. 14, aus statt.
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