2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 159.
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quam Sonntag. den 9. Juli 1893.
Gerichts- Beifung.
Reichsgericht. Leipzig , 5. Juli. Von den berechtigten Interessen der Presse. Die sozialdemokratische Freie Presse" in Elberfeld brachte am 1. Oftober v. J. einen Bericht über die Tags zuvor stattgehabte Straffammerverhandlung, in welcher sich ibre Redakteure Lingweiler und Gewehr auf drei Anflagen hin zu verantworten hatten. Der zweite Prozeß, über welchen berichtet wurde, bezog sich auf einen unter der Berantwortlichkeit von Gewehr erschienenen Artikel, welcher„ Die Elberfeld " überschrieben war. Der
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10. Jahrg.
Soziale Leberlicht. beten, die ausgefüllten Liſten in der am Montag stattfindenden
Achtung, Vergolder! Die Vertrauensleute werden ge( Versammlung abzugeben. Diejenigen Werkstätten, welche noch Am Donnerstag, den 20. Juli, findet in den Konkordia- Fest- nicht im Besik von Listen sind, werden gebeten, dieselben in der sälen eine Parteiversammlung statt mit der Tagesordnung: Versammlung in Empfang zu nehmen. taong sio? Der Internationale Arbeiterkongreß zu Zürich und Wahl der sdo is mis- aid Die Ortsverwaltung.
Delegirten.
Jin Interesse der Sache ersuchen wir die Parteigenossen, an diesem Tage teine Versammlungen einzuberufen. Die Vertrauenspersonen,
Au Gewerbegerichten sind auf grund des Gesetzes vom 29. Juni 1890 eingeführt worden in den sechs größten deutschen Staaten 179 Gewerbegerichte, nämlich 188 in Preußen, 13 in Bayern , 18 in Sachsen , 9 in Württemberg , 7 in Baden und 4 in Hessen ; die Reichslande besigen noch kein einziges GewerbeProzeßbericht trug die Ueberschrift Die Bastille von An die Parteigenossen von Berlin und Umgegend! gericht. Die Mehrzahl der preußischen Gewerbegerichte kommt Elberfeld und die Freie Presse". Es wurde mitgetheilt, Bei der verflossenen Reichstagswahl hat die Lokalfrage wieder auf den gewerbereichen Westen. Die oftelbischen Provinzen des daß der Gefängniß- Oberinspektor Dölle sich durch jenen eine bedeutende Rolle gespielt. Während fast überall den Gegnern Königreichs haben, wenn man die Regierungsbezirke Potsdam Artikel beleidigt gefühlt habe und daß der Angeklagte Gewehr die Säle zur Verfügung standen, wurden unseren Genossen an und Schleswig ausschließt,' nur 52 Gewerbegerichte, die westdeswegen verurtheilt worden sei. Zum Verständniß des Pro- den meisten Orten die Lokale verweigert und somit der Agitation elbischen dagegen einschließlich Potsdam und Schleswig den Rest zesses waren einzelne inkriminirte Stellen des fraglichen Artikels für unsere Sache sehr geschadet. Es ist auch vorgekommen, daß von 81. Von den Regierungsbezirken fallen durch die große wiedergegeben. In dieser Erwähnung erblickte die Staats- Wirthe, die bisher ihre Lokalitäten hergaben, wenn sie einen Bahl der in ihnen errichteten Gewerbegerichte auf Potsdam anwaltschaft eine neue Beleidigung und erhob Anklage Wink von oben erhielten, ihre Busage zurücknahmen. und Posen mit 7, Siegnig mit 8, Breslau mit 9, Düsseldorf gegen den Redakteur Wilhelm Gewehr, der am 1. Oktober den Spandauerberg- Brauerei hatte bisher ihrem Defonom gestattet, mit 11 und Arnsberg mit 13 Gewerbegerichten, von denen allerProzeßbericht veröffentlicht und verantwortlich gezeichnet hatte. unserer Partei die Lokalitäten zu Versammlungen herzugeben. Das Landgericht Elberfeld sprach ihn jedoch am 18. April cr. Da in Spandau tein Lokal für uns zu haben ist, hielten die dings 9 abgezweigte Spruchkammern des Kreis Gewerbegerichts Altena sind. frei, da es die Voraussetzung des§ 193( Wahrnehmung be- Spandauer Genossen ihre Versammlungen auf dem Bock ab. rechtigter Interessen) für gegeben erachtete. Das Urtheil sagte Am 14. Juni, am Tage vor der Hauptwahl, sollte wieder eine in dieser Beziehung:„ Es ist davon auszugehen, daß eine Versammlung auf dem Bock" stattfinden, und nun wurde uns Redaktion das berechtigte Interesse hat, ihre Leser über Straf mit einem Mal das Lokal verweigert. Nochmals traten bei der prozeffe gegen einen ihrer Redakteure zu unterrichten und zu dem Zwecke Stichwahl die Spandauer Genossen an den Defonom heran, er Berichte über die Gerichtsverhandlungen zu bringen. Jedenfalls möge uns den Saal zur Verfügung stellen; jedoch war derselbe Der Verein deutscher Schuhmacher Filiale I Berlin ist der Angabe des Angeklagten Glauben zu schenken, daß er, dazu nicht zu bewegen, ja selbst als unsere Genossen bei der bezw. der Verfasser des Berichts bei der Abfaffung den Zwed Direktion vorstellig wurden und 300 M. Entschädigung boten, tagte am 8. Juli. Genosse Wagner hielt einen mit vielem verfolgt haben, die Leser über die Gründe, aus denen die Re- wurde ihnen die Antwort gegeben:„ Nach der Wahl, jeht nicht." Beifall aufgenommenen Vortrag über:" Die Ursachen der Verbatteure verurtheilt feien, aufzuklären, und daß er die ernste Ab- Dadurch nun, daß man uns das Lokal verweigerte, ist unsere brechen". Den Kollegen wurde nochmals das Stiftungsfest zum ficht gehabt habe, zur Wahrung der Interessen des Blattes zu Wahlagitation in Spandau sehr geschädigt worden. Am 6. Juli 9. Juli bekannt gegeben, und ein scharfer Tadel ausgesprochen handeln. Damit find die Voraussetzungen für die Anwendung fand auf Veranlassung des Spandauer Vertrauensmannes eine über das wenige Intereffe seitens der Kollegen gegenüber dem des§ 193 gegeben. Daß neben dem Angeklagten noch ein Ronferenz der Spandauer , Charlottenburger und Berliner Lokal- Schuhmacher- Fachblatt. Sämmtliche Vorstandsmitglieder nehmen anderer Redakteur im Vorprozesse angeklagt war, fann nichts tommission statt mit Hinzuziehung der dortigen Vertrauenspersonen. Abonnements entgegen, ferner Kollege Holzgrefe, Wasserthorverschlagen, da der Angeklagte berufen war, die Interessen Auf dieser Konferenz ist nach reiflicher Erwägung der Beschluß straße 45, 3 Tr. Die nächste Versammlung findet am 17. Juli sämmtlicher Redakteure zu wahren. Die Ueberschrift ist offenbar gefaßt worden, die Spandauer Bergbrauerei zu boykottiren und bei Henke, Blumenstr. 38, statt. nur gewählt, um durch Wiederholung der Ueberschrift des früheren nicht eher frei zu geben, bis uns Bedingungen garantirt sind, die Die freie Vereinigung der Zivil. Berufsmufifer be Artikels den Lesern zu zeigen, um was es sich handelt. Es mag vor solchen Vorkommnissen schüßen. Wir bitten nun die Geschäftigte sich in einer am 4. Juli cr. abgehaltenen Generalversammlung mit Antrage des Bergbrauerei schänken, diese
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Versammlungen.
auch die Absicht des ursprünglichen Artikels gewesen sein, nossen, alle die Wirthe anzuzeigen, wir dann veröffentlichen. nach welchem eine Anzahl von Mitgliedern, die als Arbeiter eine
hinzustellen, in dem heute inkriminirten Artikel findet sich diese In Bichelswerder steht das Lokal von Adolf Winkel( Restaurant Beschäftigung oder als Pensionäre eine auskömmliche Pension Absicht nicht ausgedrückt." Die von der Staatsanwalt. Wilhelmshöhe ) und in Pichelsdorf das Lokal von Witte zur Ver- beziehen, von der ferneren Mitgliedschaft ausgeschlossen würden. schaft gegen die Freisprechung Gewehr's eingelegte Revision fügung. Den Vorwärts" legt aus Bernhart, Pichelsdorfer- Nach einer lebhaften Diskussion gelangte der Antrag mit großer wurde am Montag vom 1. Straffenate des Reichsgerichts unter Straße. In Berlin hat unterschrieben und ist zu Versammlungen Majorität zur Annahme. Die Statuten fanden nach kurzer Defolgender Begründung verworfen:" Der Senat stimmt mit der zu haben Berliner Prater", Kastanien- Allee 8/9. Parteigenossen, batte die Zustimmung der Versammlung. Der Kollege Fallen. Reichsanwaltschaft darin überein," daß die Redaktion eines forgt dafür, daß obiger Beschluß seine Wirkung im Interesse berg wurde vom Verein ausgeschlossen, und die Vereinbarung Blattes ein berechtigtes Interesse daran haben kann, ihre Leser unserer Partei nicht verfehlt. mit dem Bund geselliger Arbeitervereine über den Tarif von der Versammlung gutgeheißen.
über Strafprozesse gegen ihre eigenen Redakteure zu unterrichten. Es ist nun festgestellt, daß dieser Vericht auch nur gebracht ſei zum Zwecke der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Dafür,
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Die Botalfommission. J. A.: Julius Wernau, Rosenstr. 30.
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Briefkaffen der Redaktion.
Achtung, Weber! Am 29. Juni wurden die Weber der daß noch andere Gründe zur Reproduzirung der beleidigenden Besams'schen Fabrit in Eimbeck durch Lohnreduzirung sowie Stellen vorgelegen hätten, war ein Anhaltspunkt nicht vorhanden. Maßregelung von acht Kollegen gezwungen, die Arbeit nieder Das Gericht war nicht verpflichtet, andere Zwecke zu erörtern, zulegen. Wir ersuchen die Kollegen, den Zuzug von Webern nach wenn es einen bestimmten Zweck für vorliegend erachtete." Gimbeck streng fernzuhalten. Der Zentralvorstand der Textil- und den Vertrag dem Wirth übergeben haben. arbeiter und Arbeiterinnen. J. A.: Karl Hübsch.
J. Ks. Der Wirth ist gebunden, falls Sie unterschrieben F. B. Nein.
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