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ih m 27«, 2.§eillll>t des LllMlilts" Kttlim WlllsIllM. S«I«S 9 WM.M. JviUrnrttthz Rundfchau. Die Gemeinbebttriebe der Stadi Dreiburg im Breisgau von Dr. Jos. Ehrler, PreiZ 2,4kl 31t.; Leipzig von Stadtamt. mann Paul Wcigel, Preis 3,60 M.; Remscheid von Dr. Bucerius. Preis l,40 M.? Königsberg i. P r. von Dr. Georg Neuhaus, Preis 3,40 M. I n den Städten, Kreisen und Landgemeinden des ober- schlesischen Jndustriebezirks von Dr. Heinrich Lücker. Preis 2 M. Verlag von Duncker u. Humdlot in Leipzig . Die von dem Vereine für Sozialpolitik herausgegebenen Schriften sind Teilbeiträge zu den neueren Versuchen und Er- fahrungen über die Ausdehnung der kommunalen Tätigkeit in Deutschland und dem Auslande. Nur ein einziger Bericht unter den gegebenen ist einigermaßen erfreulich und zeigt, daß Rat und Stadtverordneten jener Stadt dem städtischen Eigenbetriebe vor- urteilslos gegenüberstehen und ahn nach Umständen fördern. Alle übrigen Berichtsorte aber stehen, wenn auch ein gewisser Fort- sckritt nicht zu verkennen ist, noch immer in dem Banne der liberal-manchesterlichen Anschauung des vergangenen Jahrhunderts, die bekanntlich den Grundsatz aufstellte, daß Staat und Stadt sich jeder gewerblichen oder industriellen Eigentätigkeit zu enthalten, diese dielmehr der Privatindustrie zu überlassen habe. In keiner der angeführten Städte und Landgemeinden ist der eigennützige Widerstand des Unternehmertums gegenüber der gewerblichen Ge- meindetätigkeit endgültig gebrochen. Die Stellung der Stadt, und Gemeindebehörden aber ist gegenüber dem Prinzip des Gemeinde- betricbeS lau und zuwartend, wenn nicht innerlich widerstrebend. Nur so ist es zu verstehen, wenn der Rat der Stadt Königsberg im November vorigen JahrcS allen Ernstes die Frage erwog, ob er sein entsprechend rentierendes Elektrizitätswerk nicht an eine Privatgesellschaft verpachten solle! Unter den aufgeführten Gemeindebetrieben befindet sich, ab- gesehen von den Zuschussbetrieben, eine ganze Menge solcher, die bei dem in Aussiebt stehenden Profite das Privatkapital von vornherein nicht lockten. Dazu gehören ein Teil der der Gesundheit und Wohl- fahrt dienenden kommunalen Betriebe wie z. B. Markthallen und Schlachthöfe. Andererseits sind die Städte gern bei denjenigen Unter- nehmungen zum Regiebetrieb übergegangen, bei welck?en der Privat- betrieb denHerrn-im-Hause-Standpunkt" der Stadtbehörden all­zusehr bedrohte. Recht bezeichnend in dieser Hinsicht ist die Er« ilärung des Rates der Stadt Leipzig vom Jahre 1862 an die Stadt- verordneten wegen des städtischen Wasserwerkes. Er sagt da,mit einem Worte, die allgemeine öffentliche Verwaltung hört auf, Herr im eigenen Hause zu sein, sobald sie in demselben für so Ivichtige Unternehmungen wie Wasserleitungen, Gasanstalten und der» gleichen der Privatindustrie das Terrain räumt". Was den Rat der gleichen Stadt im Jahre 1893 aber doch nicht hinderte, Las Elektrizitätswerk dem Privatkapital zu überantworten. Die Kommunalisierung der Elektrizitätswerke ist en den Städten Freiburg , Remscheid . Leipzig und Königsberg durchgeführt, während sich die unentwickelteren, kredit- und kapitalsschwächeren oberschlesischen BerichtSstädtc vollständig in den Händen des Privat- kapitals befinden. Remscheid mußte 1908 die Aktien deS Elektrizitätswerkes(nebst Straßenbahn) zu 160 Proz. übernehmen, während die Stadtver- ordneten 5 Jahre vorher einen Uebernahmekurs von 132,85 als weit übertrieben abgelehnt hatten. Leipzig , welches seine Anlage im Jahre 1905 von Siemens u. Halske übernahm,(Wert 1908: 6 305 736 M.) erzielte im Jahre 1907 einen Ueberfchuß von 318 010 M. Die oberschlesischen Städte sind Ausbeutungsobjekte'der All- gemeinen deutschen, resp. der Schlesischen Elektrizitätsgesellschaft. Wie ertragsreich für diese das Geschäft ist. geht daraus hervor, daß die Gesellschaft bei 11 Millionen Kapital und 6 600 000 M. Schuldverschreibungen im Jahre 1903 8 820 000 M.verdiente" und 9Z� Proz. ausschüttet«. Den angeschlossenen Städten war seiner- zeit als Köder ein Anteil am Reingewinn in Aussicht gestellt worden. Für diese sieht jedoch das Geschäft nicht ganz so glänzend aus, wie für die Gesellschaft. Beuthen , das obendrein noch als Großabnehmer für die dortigen Konsumenten auftritt, erhielt als Reingewinnsanteil 65 000 M., Kattowitz 42 000 M., Gleiwitz 10 000 M. für das Jahr 1909 ausgezahlt. Und dazu die Aussicht, der Gesellschaft auf lange Jahre hinaus ausgeliefert zu sein! Mit den Landgemeinden hat jene Konzessionsvcrträge von 50. mit de» Städten, z. B. Gleiwitz, Beuthen , Kattowitz , solche von 25 Jahren abgeschossen. Das Gebiet, auf welchem sich die Sünden und die Kurzsichtig. keit der Vergangenheit im städtischen Gegenwartsleben am moistcn rächen, ist dasjenige des Straßenbahnwesens. Die rücksichtslose Profitjägerei der Privatgesellschaften läßt hier die Kollisionen und Differenzen nie abreißen. Um wieviel mehr der Regiebetrieb der- selben dem Interesse einer Stadt als dem Privatbetrieb dient, zeigt eine Gegenüberstellung der vorliegenden Berichte von Frei- bürg und Leipzig . Freiburg verwaltet seine Straßenbahn ebenso sehr von sozialen, wie finanziellen Gesichtspunkten aus, während in Leipzig die Straßenbahn ausschließlich eine private Profit. Maschinerie ist. Daher kann denn auch Freiburg schreiben:ES hat sich unwiderleglich gezeigt, daß eine in der Hand der Stadt be- findliche. nack» gemeinnützigen Grundsätzen erbaute und geleitete Bahn sich für die weitesten Bevölkerungstreise als eine soziale Ein- richtung ersten Ranges darstellt, deren Wirkungen bis an die äußersten Grenzen des städtischen Verkehrs verfolgt werden können. Sie darf aber auch als eine der hervorragendsten hygienischen Maß- regeln insofern bezeichnet werden, als sie auf das wirksamste die Bestrebungen unterstützt, das enge, ungesunde Zusammenwohnen im Innern der Stadt zu verhindern und die Menschen ohne Nach- teil für ihre wirtschaftliche Existenz in Gemarkungsteilen wohnen zu lassen, in welchen sie ohne allzu große Opfer die Wohltat von Luft und Licht genießen können.' Leipzig muß dagegen berichten:Für die Gesellschaften ist eben in allen diesen Fragen in erster Linie das EftverbSinteresse ausschlaggebend, mögen sie das auch immer wieder in Abrede stellen. Nur wenn ihr Erwerbsinteresse nicht gefährdet wird, sind sie bereit, Verbesserungen einzuführen. Droht irgend eine Äeein- trächtigung des Ertrages, so lehnen sie Verbesserungen ab." Und ferner,die Gesellschaften haben bisher, wie früher die Pferd«. bahngescllschaft, immer Mittel und Wege gefunden, sich den Vor- pflichtnngen, die im Vertrage festgelegt sind, solange zu entziehen, als sie es für gut befanden". Die Leipziger Gesellschaften steckten bei solchen Betriebspraktiken denn auch im Jahre 1907 1 644 988 M. in die Tasche, während die Stadt mit 452 783 M. abgespeist wurde. Finanziell kann sich da freilich Freiburg nicht dicke tun. Die Bahn wirft, bei einem Anlagcwerte von 3074 734 M. im Jahre 1908 neben der notwendigen Amorftsation und 43 200 M. an den Erneuerungsfonds, der Stadtkasse nur 8 552 M. ab. Dagegen werden denn auch die Beamten nicht geschunden. Auch auf sozialem Gebiete nicht geknausert. Königsberg besitzt eigene Regiebahnen seit 1901, resp. 1893. Die Bahn besaß im Jahre 1908 einen Anlagewert von 6 127 493 M. und Ivarf für die Stadtkasse nach entsprechenden Abschreibungen und Rücklagen noch 49 021 M. ab. Seit 1903 hat auch Remscheid Regiebahn. Zu den interessantesten Kapiteln vorliegender Berichte gehören diejenigen, welche die Grund- und Bodenpolitik und den städtischc.n Wohnungsbau bclmndeln. Auch auf diesem Gebiete rächen sich in der Gegenwart all« Fehler und Unterlassungen der Vergangenheit. Während die mittelalterliche Stadt stets besorgt war. ihren Grund» und Bodenbesitz soviel wie nur möglich zu vermehren, konnte sich das vergangene Jahrhundert nicht genug damit tun, den über- kommenen Besitz so schnell wie möglich zu verschleudern. Königs« berg besaß z. B. noch im Jahre 1775 310 Hufen, a 300 Morgen, Landbesitz. 1833 ivar dieser auf 14 Hufen zusammengeschmolzen und im Jahre 1890 besaß die Stadt überhaupt nur noch 464 Hektar Boden. Seit dieser Zeit hat sie ihren Besitz ja wieder bis zum Jahre 1908 auf 1159 Hektar gemehrt, außerdem vor kurzem noch 803 Hektar aufgelassenes Fcstungsgelände für 29 Millionen vom Fiskus aufgekauft. Remscheid hat überhaupt keinen nennenswerten Bodenbesitz, ebenso die oberschlesischen Städte mit Ausnahme von Gleiwitz , welches 393 Hektar, und Beuthen , das 479 Hektar Forst in Händen hat. Freiburg und Leipzig aber verfügen noch über einen großen, ihnen in der.Hauptsache aus der Vergangenheit überkommene» Grund- und Bodenbesitz. Freiburg hat allein 3589 Hektar Forst, darunter 3123 Hektar Freiburger Gemarkung, die im Jahre 1908 208 480 M. Reingewinn der Stadtkasse abwarf. Der übrige Liegen- schaftsbesitz betrug: 1886 4471 Hektar 61 Ar im Werte von 18 459 300 M.; 1309 5403 Hektar 75 Ar im Werte von 82 663 700 Mark. Während also der Besitz selbst in den 23 Jahren nur um 932 Hektar 14 Ar zunahm, betrug dessen Wertsteigerung 64 204 400 Mark. Leipzig , Stadt und Johannisstift verfügten 1907 über 6321 Hektar 41 Ar Land, welches zwar nur mit 40 347 572 M. zu Buche steht, sicher aber den doppelten Wert hat. Der gesamte Besitz, Häuser, Waldungen. Rittergüter, Jagd, Fischerei usw.. warf 1907 einen Gesamtüberschuß von 1 115 107 M. ab. Da obendrein die Stadt einen scbwunghaften Grundstückshandel treibt, vermchrte sitz das städtische Stammvermögen damit in dem Zeitraum von 1894 bis 1897 um 2, von 1900 bis 1903 allein um 4 Millionen Mark. Von einem wirklich zielbewußten städtischen Wohnungsbau läßt sich unter all den Berichtsorten nur bei Freiburg sprechen. Von 1886 bis 1900 errichtete zunächst die Stadt 66 Häuser mit 222 Lllcinwohnungen im Gesamtauswandswcrte von 984 000 M. Es sind 1 3 Zimmcrwohnungen mit. einem jährlichen Mictspreise von 120 bis 396 Mark. Weitere 26 Häuser mit 108 Kleinwohnungen mit 680 000 M. Baukosten sind inzwischen aufs neue von den Stadt. verordneten bewilligt. In den Jahren 1903 bis 1908 unterstützte die Stadt den Bau von 24 Wohnhäusern mit 173 Kleinwohnungen des gemeinnützigenFreiburger Bauverein". Außerdem verfügt die Stadt und ihre Stiftungen noch über weitere 290 Klein- Wohnungen, zu denen noch 222 Wohnungen derBeurbarung",(ein städtisches Sonderbürgereigen unter städtischer Verwaltung) kom» inen, so daß Stadt, Stiftungen und gemeinnützige Bauvereine zu- sammen 1025 Wohnungen 6 Proz. der Gesamtwohnungen be» sitzen. Bei den Kleinwohnungen würde dieser Prozentsatz sogar 8,4 betragen. Recht schlimm steht es in allen Berichtsorten mit der städtischen Rcgicarbeit. Selbst Freiburg läßt nur ganz unbedeutend in eigener Regie arbeiten. Die Gemeinde führt nur die HauSanschlüsse der- Gas-, Wasser- sowie der elektrischen Kabelleitung von der Haupt- leitung in die einzelnen Häuser und die Straßenbahnerweiterungen (Bahnkörper und Oberleitung) in eigener Regie aus. So gering im allgemeinen die Entwicklung der städtischen Eigenbetriebe auch noch ist, so darf doch deren finanzielles Ergebnis und dessen Einfluß auf den Gemeindehaushalt schon heute nicht unterschätzt werden. Einzelne Ergebnisse können sich doch schon sehen lassen! So betrug in Freiburg für das Jahr 1908 die Rein- einnähme aus den städtischen Betrieben 1 325 000 M. oder pro Kopf der Bevölkerung 16,36 M. Sie machte gerade 24 Proz. de? Gesamtbedarfes auS. In Leipzig erzielten die werbenden Eigen» betriebe im Jahre 1907 3 937 681 M. Ueberfchuß oder 20.28 Proz. des Gesamtbedarfes. DaS Erbbaurecht. Geschichtlich und wirtschaftlich dargestellt von Dr. jur. Pcsl. Preis 3,50 M. Verlag von Duncker u. Humblot, Leipzig . Der Erbbau, der in England bei weitem den Eigenbau über» wiegt, hat trotz tcilweiser Regelung durch das Bürgerliche Gesetz- buch in Deutschland noch keine nennenswerte Ausdehnung gewinnen können. Erbbau, wie er zum Beispiel in der englischen lease (Bodenleihe) rechtens ist, besteht darin, daß der Bodenbesitzer ein Stück Land auf lange Frist, meistens 99 Jahre, gegen einen be- stimmten, für gewöhnlich unveränderlich bleibenden Hins abgibt, mit der Verpflichtung, darauf ein Haus usw. zu errichten. Der Boden bleibt daher dem Eigentümer oder seinen Rechtsnachfolgern, das zu erbauende Grundstück ist während der Dauer des Vertrage? freies Eigentum des lease-Nehmers oder dessen Rechtsnachfolgers, fällt aber nach Ablauf des Vertrages unentgeltlich an den Boden» besitzer zurück. Neuerdings fangen die englischen Bodenbesitzer an, sich für die letzten 10 oder 20 Jahre des Vertrages das Verkaufs- recht für das erbaute Grundstück zu sichern, weil die letzten Be» sitzer die Häuser gewohnheitsmäßig verfallen lassen. Soweit in Deutschland Erbbauverträge abgeschlossen worden, tragen sie in der Hauptsache sozialen Charakter und dienen dem Bau von Klein- und Beamtenwohnungen. Kontrahenten sind dabei entweder Staat oder Kommunen einer-, und gemeinnütziger Bau- genossenschaften andererseits. Daher werden den Erbbaunehmern bei Abschluß deS Vertrages direkte Vorschriften in sozialer Hinsicht gemacht. Ein im Jahre 1902 zwischen dem ReichsfiStuS und dem Dresdener Spar- und Bauverein abgeschlossener Vertrag bestimmt z. B.,die Mietpreise dürfen nicht höher angesetzt werden, als dies die Aufwendungen für die Verzinsung und Amortisation des zum Bau der Häuser aufgewendeten Kapitals, sowie die Kosten der Verwaltung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der Schaffung einer Reserve für etwaige Mietausfällc usw. erfordern. In einem vom Frankfurter Rat abgeschlossenen Vertrage wird vom Magistrat der Betrag festgesetzt, um welchen die Wohnungen ver- mietet werden dürfen. Ohne Zustimmung des Magistrats darf eine Erhöhung der Mieten nicht vorgenommen werden, widrigenfalls die Stadt das Erbbaurecht für erloschen erklären kann. Dergestalt sind die in Deutschland bis jetzt abgeschlossenen Erb- bauverträge von vornherein in ihrem inneren Wesen ganz ver- schieden von den englischen, wo sich der Bodenbcsitzer den Teufel darum kümmert, wie der Erbbaunehmer seine Wohnungen ver- mietet. Auch sonst ergeben sich etwelche Differenzen! Die wichtigste ist. daß man die cntschädigungslose Abtretung der errichteten Ge- bäude nicht durchgängig übernommen hat. Von den Erbbauver- trägen, die der Verfasser mitteilt, behalten sich allerdings Char- lottenburg(Stadt und Volkshotel. Ledigenheim), Frankfurt a. M. (Stadt und Gemeinnützige« Bauverein. Privatpersonen usw.). Leip- zig(Stadt und Gemeinnützige Baugesellschaft) und Posen(Pro- vinzialverband Provinz Posen und Provinzialbeamte) eine ent- schädigungslose Abtretung vor. Dagegen vergütet Essen (Stadt und Vereinigte Spar- und Baugenossenschaft) nach Ablauf den Wert des Grundstückes, wie er sich in diesem Zeitpunkt darstellt. Frei- berg i. S. 80 Proz. des Brandkassenwertes, Halle(Stadt und Ver- ein Volkswohl) den vierten Teil des vollen Materials und Ertrags- wertes, Ulm (Stadt und Ulmer Baugenossenschaft) als Höchstgrenze den ursprünglich festgestellten Bauaufwand. Die Dauer der bei uns abgeschlossenen Verträge ist meist etwa» kürzer als in England, vereinbart sind in den Verträgen von Frei- berg 30 Jahre. Elberfeld 60, Berlin , Halle, Ulm 70. Dresden . Essen, Frankfurt a. M. 80, Charlottcnburg, Posen 90 und Leipzig 100 Jahre. Der als Entschädigung für die Ucberlassuna und Benutzung deS BodenS zu zahlende Zins ist in den vorliegenden Verträgen schwankend. Nach dem Posener Vertrage ist jährlich 1 Proz. von dem Werte des Grundstückes, nach dem Berliner 2 Proz., nach dem Essener 2'A Proz. zu zahlen. Leipzig berechnet 12 Pf. pro Quadrat- meter des betreffenden Grundstückes; der Rat ist aber berechtigt. diesen Preis nach 25 Jahren auf 14, nach 50 Jahren auf 16, nach 75 Jahren auf 18 Pf. pro Jahr zu erhöhen. Elberfeld verlang!. und dies gilt besonders wohl für Privatleute, in den ersten zehn Jahren 3th Proz., in den zweiten zehn Jahren 4 Proz., in den dritten zehn Jahren 4)4 Proz., noch länger 5 Proz. von dem bei einem öffentlichen Ausgcbote deS Grundstückes erzielten Höchst - geböte. Was sich der Ausbreitung des Crbbaurcchtcs bei uns als schwerstes Hindernis entgegenstellen wird, ist vor allem die Schmie- rigkeit der Beschaffung des Baukapitals, der Beschaffung von Hypa- theken. Da. wo es sich um gemeinnützige Veranstaltungen handelt und der Staat und die betreffenden Kommunen neben Hergäbe von Grund und Boden zugleich als Darleiher des nötigen Kapitals auftreten, ist die Frage freilich schnell gelöst. So gewährt die Stadt Frankfurt a. M. den Erbbaunehmern Baudarlehen, und zwar an städtische Beamte und Lehrer bis 90 Proz., an Privatpersonen bis 75 Proz. des nötigen Bauaufwandes, und zwar für die ersteren ä 8)4, für die letzteren ä 4 Proz. Auf das Privatkapital oder die Hypothekenbanken aber dürfen zurzeit keine Hoffnungen gesetzt wevden, dafür bietet der Erbbau den Geldgebern viel zu wenig Sicherheit. Der Verfasser fordert daher zur Lösung dieser Schwierigkeit eine reichsgesetzliche Regelung dahingehend, daß jeder Grundeigentümer zur vollen Entschädigung der in sein Eigentum übergehenden Gebäude verpflichtet wird, und daß diese Gebäude für alle auf dem Erbbaurechte ruhenden Belastungen haften. In den vorliegenden Erbbauverträgen fehlt es aber trotz ihres gemeinnützigen Charakters an einer Menge rigoroser AuflösungS- Möglichkeiten durchaus nicht. So hat die Mehrzahl derselben die Bestimmung aufgenommen, daß bei nicht rechtzeitiger Entrichtung deS Zinses das Erbbaurccht entweder ohne weiteres erloschen ist, oder doch sofort aufgehoben werden kann. Wenn sich der Perfasser besonders darüber beklagt, daß gerade die Arbeiterschaft der Sache so kühl gegenübersteht, so ist die Er- klärung dieser Tatsache wirklich einfach genug! Ganz abgesehen von der Prinzipalfrage, dem Nervus verum, ist die Arbeits. Möglichkeit im Zeitalter der Aussperrungen und schwarzen Listen für einen jeden Arbeiter so unsicher und schwankend, daß es ein Viel zu großes Risiko bedeuten würde, sich leichthin durch Erbbau an einen Ort zu binden. ES ist daher durchaus»iiangebrachi, wenn der Verfasser der Arbeiterschaft für ihre Zurückhaltung statt der tatsächlich maßgebenden wirtschaftlichen Motive solche politischer Art unterschiebt. Er sogt da nämlich auf Seite 69,allerdings gibt es Leute, denen alle Eigcnhäuser, mögen sie nun auf eigenem oder geliehenem Boden erbaut sein, unsympathisch sind, nämlich die Sozialdemokraten, da sie glauben, erst wenn die Arbeiter vom Grund und Boden los seien, werden sie revolutionär denken und handeln; tatsächlich verhalten sich z. B. in Ulm die Sozialdemo- kraten ablehnend gegen die Eigenhäuser und wohnen lieber in Mietskasernen". Wenn die Ulmer Arbeiter dies wirklichaus Prinzip" tun sollte», werden sie wohl ihre schwerwiegenden Gründe dafür haben. In ihrer Verallgemeinerung aber ist die Behauptung des Verfassers einfach kindlich, so kindlich, daß es nicht lohnt, sie zu widerlegen! s. a., Unternehmertum oder Gcmeindebetrieb«? Von Emil Schiff. Verlag von Duncker u. Humblot, Leipzig . Preis 2,50 Mk, Die vorliegende Schrift ist im wesentlichen eine Polemik des Verfassers gegen ein Wert des Engländers Avcbury,Staat und Stadt des BctriebSuntcrnehmer", das im vorigen Jahre auch in deutscher Uebersetzung herauskam. Lord Avebury, Präsident der Londoner Handelskammer, Ehrendoktor zahlreicher Universitäten usw., kommt in seinen Ausführungen zu einer vollständigen Ver» vrteilung jedweden Staats- und Gemeindebetrielvs. Dem deutschen Kleinnnternehmertum, vor allem den deutschen Mittelstandsrettern, die bis zur Stunde jede Ausdehnung und Förderung von Staats- und Gcmeindebctrieben aus blankem Eigennutze auf das erbittertste bekämpfen kam jene Schrift des Engländers natürlich sehr gelegen. Aus Freude darüber versah denn auch der bekannte mittel» standsrctterlich« Professor Richard Ehrenberg die deutsche Ausgabe der Aveburysschen Schrift mit nachfolgenden Begleitworten,wenn ein solcher Mann auf Grund eines solchen Materials das Wort ergreift, um die Bilanz des neuzeitlichen Staats und Munizipal» Sozialismus zu ziehen, so haben gerade wir Deutschen ganz be- sondere Veranlassung, dasjenige, was er sagt, reiflich in Erwägung zu ziehen. Denn bei uns ist der Sozialismus noch weit stärker, und die Gefahren, welche er namentlich für unsere Willenskraft mit sich bringt, sind weit ernstere als in England." Dem Verfasser vorliegender Arbeit wird es nicht schwer, dem Engländer auf Grund eines ausreichenden Tatsachenmaterials die Unrichtigkeit der meisten seiner Behauptungen nachzuweisen. Dabei steht jener durchaus nicht etwa wirtschaftlich stark links! Gleich Avebury beseelt auch ihn die größte Furcht vor dem Sozialismus, weilder Einzelne an Freiheit der Betätigung und an Möglichkeit der Entwickelung unerträgliche Einbuße erleiden könnte!" Von den vielfachen Untersuchungen und Vergleichen über die technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Reihe von Staats- und Kommunalbetrieben, wie Gas-, Elektrizitäts-, Wasser» werke usw. mit solchen privaten Charakters will ich nur diejenigen de? privaten englisch -französischen Eisenbahnwesens mit dem staat« lich deutsch -preußischem herausgreifen. Es zeigt sich hierbei, daß so bureaukratisch rückständig auch der staatlich prcußisch-deutsche Eisenbahnbetrieb sein mag, sein technisch-wirtschaftliches Ergebnis immer noch den Vergleich mit dem privaten Betrieb Englands und Frankreichs aushalten kann. Wenn Deutschland sein Bahnnetz weit intensiver und schneller ausbaut wie beispielsweise England und Frankreich , muß dies aller- ding» zum recht beträchtlichen Teil auf das Konto deS deutschen RüstungSfieberS gesetzt werden, daS auf diesem Gebiete zu außer» ordentlichen Anstrengungen anspornt: Die Zunahme der vahnlänge betrug w den drei Jahren 1903 bis 1905: in Deutschland . 1959 Kilometer--- 3.56 Proz. Frankreich , 1243,--- 2,75 Proz. . England.. 663,--- 1,84 Proz. Die Znnabme an Betriebsmitteln. Lokomotiven, Personen» und Güterwagen betrug im gleichen Zeitraum: 5,64 Proz. 6.56 Proz. 6,04 Pro». 2,69, 0.26 1.60, 0,17. 1,36. 1,11. in Deutschland Frankreich England Allerdings partizipierte Deutschland auch am stärksten an der Eriragszunahm« in den Jahren 19031905. Sie ergab für Deutschland 267,1 Mill. Mark--- 12.8 Pro».> Frankreich 64,1,= 6,3, England» 41,0,»---2,0..!