Nr. 239. 27. Jahrgang.
Die Luftbarkeitsiteuer im Ausschuß.
Der Ausschuß zur Vorberatung der Vorlage betreffend die Erhebung einer Lustbarkeitssteuer hielt Montagabend seine zweite Sigung ab. Auf Antrag der sozialdemokratischen Mitglieder hatte der Ausschuß in der ersten Sigung beschlossen, all die Petitionen und Kundgebungen gegen die Vorlage, die nur handschriftlich eingegangen waren, durch den Druck vervielfältigen und den Mitgliedern zugehen zu lassen.
Ferner überreichte der Herr Kämmerer zu Beginn der Sizung die bon bürgerlicher Seite erbetene Zusammenstellung der in Berlin borhandenen Schantstätten in den letzten sechs Jahren. Die Zahlen dieser Zusammenstellung lassen flar erfennen, welche Wirkung neben anderen Ursachen auch die sogenannte Reichsfinanzreform auf die beteiligten Gewerbe ausgeübt hat. Schantstätten im engeren Sinne, d. H. exklusive Gastwirtschaften und Branntwein- Kleinhandelsstätten waren borhanden Ende des Jahres 1904: 11 730, 1905: 12 100 3,15 Prog.), 1906: 12 359(+2,14 Proz.), 1907: 12 562 1,64 Proz.), 1908: 12 451(-0,88 Proz)., 1909: 12 247 1,64 Proz.).
Das neue Petitionsmaterial enthält Kundgebungen des Vereins Deutscher Mufitwerkefabrikanten, der Internationalen Artiſtenloge, des Vereins Berliner Musiker, des Präsidenten der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger , des Vereins reisender Schausteller, des Berliner Handwerkervereins, des Philharmonischen Chors, des Vereins Berliner Restaurateure, der Sozialen Kommission der Deutschen Gewerkvereine Groß- Berlin, des Verbandes der Freien Gast- und Schankwirte Deutschlands u. a. m.
Die meisten dieser Petitionen find sorgfältig begründet und enthalten umfassendes Zahlenmaterial. Fast wichtiger noch als dieses Zahlenmaterial find aber zwei amtliche Rundgebungen, die einer Petition als Anlagen beigegeben und erst dadurch zur Kenntnis des Ausschusses gekommen sind.
In der Verwaltungsstreitfache eines Ausstellers präparierter Naturfeltenheiten hat der Bezirksausschuß zu Magdeburg auf Freis ftellung des Klägers von der von ihm erforderten Luftbarkeitssteuer erkannt, weil es allein entscheidend ist, ob die betreffende Darbietung nach der Absicht des Veranstaltenden dazu bestimmt und auch geeignet sei, entweder zu ergößen oder zu unterhalten erst unter dieser Voraussetzung liege eine Luftbarkeit im Sinne des Kommunalabgabengesetzes überhaupt vor oder zu unterrichten und zu belehren.
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Da diese Verfügung bisher nicht bekannt geworden ist, da sie Schiller- Theater und freie Voltsbühnen auf der anderen Seite. Die im weiteren Verlauf der Beratungen voraussichtlich eine große Rolle Herren sollten daran denken, welches Vergnügen es der preußischen spielen wird und schließlich die Möglichkeit besteht, daß zwar nicht Regierung bereiten würde, einer von den Berliner , städtischen Bedie Vorortsgemeinden Berlins aber doch andere Gemeinden dem hörden beschlossenen Steuerordnung die Bestätigung zu versagen, schlechten Beispiel des Berliner Magistrats nacheifern werden, so sei weil sie ungerecht und unsozial sei. Das aber würde die Regierung diese amtliche Sundgebung hier im Wortlaut abgedruckt: im vorliegenden Falle mit den denkbar besten Gründen tun können. Der Minister des Innern. Berlin , 11. Dezember 1909. Würde also das Aufkommen aus der Steuer unbedingt sehr In der letzten Zeit ist wiederholt Klage darüber geführt zurüdgehen gegenüber der Annahme des Magistrats, so scheine der worden, daß die Säße der kommunalen Luftbarkeitssteuern viel- Magistrat auf der anderen Seite die Erhebungskosten sehr gering fach das zulässige Maß weit überschreiten. Die Beschwerden veranschlagt zu haben. Die Angaben, die der Kämmerer in seinem werden nicht nur von Veranstaltern von Lustbarkeiten erhoben, Vortrage in der ersten Sizung über die finanziellen Unterlagen die als Befizer von Schießbuden, Ausstellungsfabinetten, Kas der Vorlage gemacht hat, seien ganz unzulänglich. Niemand russells usw. eine den Fortbestand ihres Gewerbebetriebes schwer fönne sich daraus von der Sachlage ein Bild machen. Wie man bedrohende steuerliche Belastung nachgewiesen haben, sondern aber auch zur Vorlage stehe, so müsse doch zunächst einmal über die auch von Fabrikanten mechanischer Musikinstrumente, denen finanziellen Grundlagen Klarheit geschaffen werden. Der Magistrat der Absatz ihrer Fabrikate derartig geschmälert ist, daß wurde daher ersucht, dem Ausschuß bis zur nächsten Sigung- Einschränkungen der Fabrilbetriebe haben erfolgen müssen. Diese eventuell nur zur vertraulichen Behandlung im Ausschuß- sein Klagen sind in besonderem Maße hervorgetreten, seitdem das Zahlenmaterial schriftlich mitzuteilen. Nachdem mehrere bürgerliche Gesetz vom 26. Juni 1909, betreffend die Abänderung des Stempel Mitglieder des Ausschusses dieses Ersuchen lebhaft unterstützt hatten, steuergesetzes, die Steuersäge für die Genehmigung zur Ver- sagte der Kämmerer die Erfüllung dieses Wunsches zu. Die Generalanstaltung von Luftbarkeiten erheblich erhöht, und für Automaten debatte wurde daraufhin beendet und die dritte Sigung für die überund Mujitwerke jährliche Stempelabgaben neu eingeführt hat. nächste Woche verabredet. Wiederholt haben wir darauf hingewiesen, daß die kommunalen Luftbarkeitssteuern nicht in einer Höhe bemessen werden dürfen, daß sie zu einer Unterdrückung der beteiligten Gewerbebetriebe führen. In diesem Sinne sind die Erlasse vom 27. Februar 1890 ( Min. Bl. S. 43), 17. August 1897( Min. Bl. S. 189) und 31. Januar 1907( Min. Bl. S. 47) ergangen.
Jugendbewegung.
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Arbeiter- Jugend.
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Die soeben erschienene Nummer 21 hat unter anderem folgenden Inhalt: Aus der Praxis des gefeßlichen Arbeiterschutzes für junge Wir erwarten nunmehr, daß bei der Einführung neuer und Arbeiter. Der Wert. III. Von Gustav Eckstein . Drei Freunde der Aenderung bestehender Lustbarkeitssteuerordnungen die zur( Fortsetzung). Von Hermann Thurow.- Wie mißt man die Ents Zustimmung berufenen Behörden sich die genaue Beachtung dieser fernungen im Weltenraume?( Mit Illustrationen). Von F. Lincke. Borschriften ernstlich angelegen sein lassen werden. Ein neuer Anschlag auf die freie Jugendbewegung.. Aus der Die gleichen Erwägungen machen es außerdem erforderlich, Jugendbewegung. Die Gegner an der Arbeit. Zur wirtschaftdaß feitens der Aufsichtsbehörden sorgfältig geprüft wird, ob die lichen Lage. Steuersäge der bestehenden Luftbarkeitssteuerordnung noch für Beilage: Sven.( Schluß). Von Dtto Koenig. Humorist angemessen erachtet werden können. Gegebenenfalls wird auf die und Freiheitsdichter( Friedrich Stoltze ). Von Richard Wagner. - Gemeinden einzuwirken sein, daß sie zu einer Aenderung der Tarife Franz von Sidingen und seine Burg( Mit Illustrationen). sich entschließen. Dabei bemerken wir noch im einzelnen, daß für den einer Lehrlingsstatistik. Schatten. Bon Emma Dölz.- Gedichte. Betrieb von Orchestrions , Phonographen , elektrischen Klavieren usw. vielfach Steuersäge gefordert werden, die zu den Anschaffungs, Verzinsungs- und Amortisationskosten in feinem Verhältnis stehen. In anderen Fällen wird die Darbietung von Klavierund Gesangsvorträgen so hoch besteuert, daß dem Veranstalter die Möglichkeit des ausreichenden Erwerbes ohne weiteres genommen ist. Der Finanzminister. Der Minister des Innern. An sämtliche Herren Regierungspräsidenten .
Diese Entscheidung des Magdeburger Verwaltungsgerichts beckt sich durchaus mit einer inzwischen bekannt gewordenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, das in einer Klagefache des Vereins für Hindernisrennen gegen die Gemeinde Friedrichsfelde - Karlshorst auf Freistellung des Vereins von der Luftbarkeitssteuer erkannt hat. Danach sei der Hauptzweck im Rahmen der Generaldebatte möglich war, im einzelnen aus, daß bei den von dem Verein veranstalteten Pferderennen, die nach wissenschaftlichen Grundsätzen betriebene Pferdezucht zu fördern, also ein höheres Interesse der Wissenschaft. Die Darbietung einer Unterhaltung bei den Rennen sei nur Nebenzwed; die Rennen könnten daher als Luftbarkeit nicht betrachtet und besteuert werden.
Werden diese Entscheidungen, wie von unseren Genoffen des breiteren dargelegt wurde, dazu führen müssen, eine große Reihe von Veranstaltungen, die der Magistrat schlankweg der Steuer unterwerfen will, aus der Steuerordnung herauszunehmen, so ist eine Verfügung der preußischen Minister der Finanzen und des Innern vom 11. Dezember 1909 für die Höhe der vom Magistrat im einzelnen vorgeschlagenen Steuersäge geradezu bernichtend.
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Aus
Amtlicher Marktbericht der städtischen Markthallen Direktion über den Großhandel in den 8entral- Marttballen. Marktlage: Fleisch: Bufuhr genügend, Geschäft ruhig, Breise unverändert. Wild : Zufuhr nicht genügend, Geschäft lebhaft, Breise behauptet. Geflügel: Bufuhr reichlich, Geschäft nicht rege genug, Preise schwankend. Fische: Bufuhr mäßig, Geschäft ruhig, Breise wenig verändert. Butter und Räse: Geschäft ruhig, Preise unverändert. Gemüse, Dbf und Südfrüchte: Zufuhr reichlich, Geschäft still, Preise wenig verändert.
Witterungsüberficht vom 11. Oftober 1910. morgens 8 lthr.
Stationen
Better
Stationen
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Gestützt auf die Verfügung führten unsere Genoffen, soweit das die Steuersäge der Vorlage nicht aufrecht erhalten werden können. So betrage z. B. der Preis eines Orchestrions durchschnittlich 1500 m. Ein solches Orchestrion werde nicht in Räumen aufgestellt werden, die weniger als 100 Quadratmeter Grundfläche haben. Bei Räumen aber von 100-200 oder von 200 Quadratmeter Grundfläche betrage nach der Vorlage die Steuer für das Spielen eines solchen Orchestrions 2400 bis 3600 M. pro Jahr! Die elegantesten Hotels 757 SS werden für ihre Diner und Abendkonzerte nach der Grundfläche der 753 SSW 2 bedeckt 12 Räume mit den gleichen Sägen zur Steuer herangezogen wie der 766 S 1 molten! 8 Baris 762 SSD 2 tollig 765 Still fleine Gastwirt an der Peripherie, der zur Belustigung seiner Gäste Wien halb bd. 11 einen Phonographen spielen läßt. Das sei ebenso unmöglich und Wetterprognose für Mittwoch, den 12. Oftober 1910. unhaltbar wie bei der Billettsteuer die gleiche, unterschiedslose Be Etwas wärmer, zunächst vielfach heiter bei ziemlich lebhaften südlichen handlung von Kabaretts und Monopol- Theater auf der einen, Winden; später zunehmende Bewöltung und leichter Regen.
Swmembe 764 23 Damburg 763 SSD Berlin 764 S Franfi.a M. 764 S München
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