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Nr. 241. 27. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Freitag, 14. Oktober 1910.

Aus der Reichsversicherungsordnungs- und beantragten, daß nach wie vor die Staatskasse in Anspruch ge- 1903( Erweiterter Senat) zum Ausdruck gebracht. Der erkennende

Kommiffion.

Sigung bom Donnerstag, den 13. Oktober.

Die Aussprache über die Vermögensverwaltung zog sich noch recht lange hin. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um den

Zwang zum Ankauf von Reichs- oder Staatspapieren.

Hiergegen erhoben die Sozialdemokraten Einspruch diesen Standpunkt auch in einer Rekursentscheidung vom 20. Juni nommen werden soll. Die Bestimmung des Entwurfs wurde aber Senat trat diesem Einwand bei. Es wurde weiterer Beweis er­gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Polen   hoben. Vornehmlich mußte sich die Beweiserhebung auf ärztliche

angenommen. Nächste Sigung morgen.

Kleine Uriachen, große Wirkungen.

Gutachten beschränken. Zunächst wurde ein ärztliches Gutachten des Herrn Professor Dr. Gl., der im Jahre 1895 und 1896 die schwierigen Operationen an B. vorgenommen hatte, eingefordert. In diesem Gutachten heißt es unter anderem:" Diefe tuberkulöse Erkrankung ist im Falle B. in der Tat, ich möchte tast sagen, mit der Sicherheit eines Experiments infolge einer Influenza aufe getreten und zwar von der rechten Lungenspitze aus. Ob das bald Der Entwurf bringt nämlich hier ebenso wie bei der Unfallver= Der Maler Karl B. erlitt am 3. Oktober 1895 durch Betriebs. nach dem Unfalle oder 5-7 Jahre später geschah, ist an sich irrelevant. Ich vermag also den ursächlichen Zusammenhang ficherung die Neuerung, daß die Versicherungsanstalten verpflichtet unfall eine Rißwunde am rechten Mittelfinger. Die Wunde wurde zwischen Unfall und Tuberkulose im Falle B. nicht abzuleugnen. sein sollen, mindestens ein Viertel ihres Vermögens in Anleihen leider nicht genügend beachtet. Infolgedeffen schloß sich an diese sch habe vielmehr die Ueberzeugung, daß der abgelaufene fieber­Verlegung eitrige Unterhautzellgewebeentzündung an, hafte Infektionsprozeß einerseits, daß ferner vor allem die Narben­Die Sozialdemokraten hatten die Streichung dieser Be- welche wiederholt äußerst schwere operative Gingriffe nötig kontraktion infolge der enormen Gewebsverluste des rechten Bruſt­stimmung beantragt. Ferner forderten sie, daß die Befugnis der machte. Von der Ellenbeuge bis zum Brustbein mußten die forbes, welche die ausgiebige Entfaltung der rechten Lunge beim Versicherungsanstalten, das Vermögen insbesondere zur Förderung Haut und auch die Muskeln, die brandig und verjaucht waren, Atmen hinderten, den günstigen Boden lieferten, um bei einer zu­des Arbeiter- Wohnungswesens zu verwenden, ausdrücklichst im entfernt werden. Die großen Blutgefäße und Nervenstämme waren fälligen Erkrankung des Respirationsapparats früher oder später Gesetz angeführt werde. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der nur von einem dünnen Narbengewebe bedeckt. Er bezog von der eine tuberkulöse Erkrankung der rechten Lunge zu ermöglichen, Antragsteller abgelehnt. Nordöstlichen Baugewerks- Berufsgenossenschaft eine Rente von welche dann zur allgemeinen tödlichen Tuberkulose führen konnte;

des Reiches oder der Bundesstaaten anzulegen.

Das Zentrum wollte der Bestimmung über den Zwang zum Ankauf von Reichs- oder Staatspapieren hinzufügen, daß da­durch nicht beschränkt werde die Gewährung von Darlehnen und Unterstützung für gemeinnüßige Zwecke, Errichtung von Kranken­anstalten, Genesungsheimen, Bau von Wohnungen für die minder­mittelten Volkskreise, Förderung der Ansiedlung ländlicher Ar­beiter, Hebung des Genossenschaftswesens usw. Dieser Antrag wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Bentrums abgelehnt und darauf von derselben Mehrheit die Bestimmung des Entwurfs unverändert angenommen. Für die Sonderanstalten der Staatsbetriebe usw. sollte aber nach der Vorlage diese Bestimmung nicht gelten. Auf An­trag der Konservativen wurde gegen den Einspruch der Re­gierungsvertreter diese Ausnahme beseitigt; mithin sollen auch die Sonderanstalten zum Ankauf von Reichs- oder Staatspapieren ver­

pflichtet sein.

20 Prozent.

eine

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Sie

Im August 1902 stellte B. den Antrag auf Erhöhung der und im Falle B. auch in der Tat geführt hat, wenigstens mit einer an Gewißheit grenzenden Wahrscheinlichkeit." Rente, da sich sein Zustand verschlechtert habe und auch Lungen­Dieses Gutachten gab der Nordöstlichen Baugewerks- Berufs­beschwerden zugekommen wären. Der Antrag wurde vom Schieds­gericht durch Urteil vom 30. Oftober 1902 abgelehnt. Das Schieds- genossenschaft Gelegenheit, ein ärztliches Gutachten ihres Ver­welcher den ursächlichen Zu­gericht folgte dem Gutachten seines ärztlichen Beraters, dem als trauensarztes Dr. Rothenberg Areisarzt geprüften Dr. K., derselbe stellte zwar eine rechtsfeitige fammenhang auf das entschiedenste bestritt einzureichen. Die ungenerkrankung fest, indessen verneinte er den ursächlichen Zu- Berufsgenossenschaft beantragte, den Rekurs zurückzuweisen, eben­fammenhang der Lungenerkrankung mit dem Unfall vom 3. Oktober tuell noch ein Obergutachten von einem der Sache völlig fremd 1895 aus örtlichen und zeitlichen Gründen. Der Rekurs des Ver- gegenüberstehenden Spezial- Sachverständigen einzufordern. letten gegen dieses Urteil wurde vom Reichsversicherungsamt durch brachte den Geh. Med.- Rat Prof. Dr. Kr., Direktor der inneren Urteil vom 17. März 1903 zurückgewiesen. Damit hatte auch die Klinik der Königlichen Charité, in Vorschlag. Diesem Antrag wurde höchste Instanz sich leider auf den verneinenden Standpunkt des im Verhandlungstermin stattgegeben. Das erstattete Obergutachten Kausalzusammenhangs gestellt. Trotzdem die Erkrankung der von Herrn Geb.- Rat Prof. Dr. Kr. war den Klägern günstig. Mit der Rente nicht erlangen, weil just rechtskräftig das Zungenleiden Unfall vom Jahre 1895 indirekt in ursächlicher Beziehung zu der Lunge sich weiter entwickelte, konnte der Verletzte eine Erhöhung gewisser Wahrscheinlichkeit nimmt der Obergutachter an, daß der als Unfallfolge verneint war. tuberkulösen Erkrankung steht, an der B. 1908 verstorben ist. Wieder kommt Herr Dr. Rothenberg mit einem Gegengut­achten. Herr Prof. Dr. Kr. habe sicher nicht alles in Betracht ge= 3ogen, besonders die zugrunde gegangenen größeren äußeren Brust­muskeln haben mit der eigentlichen Atmung so gut wie gar nichts zu tun. Dafür sind ganz andere Muskeln vorrätig. welche bei B. unversehrt geblieben waren..... Würde Herr Geh.- Rat Prof. Dr. Kr. diese Muskeltätigkeit erwogen haben, ich zweifle nicht, daß sicht, daß die Beurteilung des ganzen Falles dann eine viel be= stimmtere werden fann, als sie es bisher geworden ist. Auch ver­liert dann der Fall seine Ausnahmestellung."

rungspflichtig zu werden, nur bei der Sonderanstalt weiter ber eine wesentliche Veränderung in dem Zustande nicht feststellen, eine er zu einer anderen Auffassung gelangt wäre, und ich bin der An­

Schmälerung der Ansprüche der Versicherten. Versicherungsberechtigte in Betrieben, für die eine Sonder­anstalt besteht, fönnen sich nur bei ihr freiwillig versichern und beim Ausscheiden aus der Beschäftigung nur bei ihr die Versicherung fort­sezen. Versicherungspflichtige in solchen Betrieben können sich, wenn sie aus ihrer Beschäftigung ausscheiden, ohne anderswo verfiche­fichern. Die Sozialdemokraten beantragten den Zusatz: Werden die Personen anderweitig versicherungspflichtig, so bleibt die etwa bestehende Anwartschaft auf Leistungen an die Witwen und Waisen gegen Zahlung eines entsprechenden, durch die Sabungen zu be­stimmenden Beitragsteils unberührt. Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt.

Für die Wöchnerinnen.

Als Beitragswochen der Lohnklasse 2 werden, ohne daß Bei­träge entrichtet werden, u. a. die vollen Wochen bis zu einem Jahre angerechnet, in denen der Versicherte trant war. Die Genesungs­zeit wird der Krankheit gleichgeachtet. Dasselbe gilt auf die Dauer von höchstens 8 Wochen für die durch eine Nieder­funft veranlaßte Arbeitsunfähigkeit, von denen mindestens sechs Wochen auf die Zeit nach der Niederkunft fallen müssen. Auf Antrag der Sozialdemokraten wurde hinzugefügt, daß auch die Schwangerschaft dabei berüdsichtigt werden muß. Außerdem hatten die Sozialdemokraten beantragt, daß nicht nur 8 Wochen, sondern wie bei einer Krankheit die ganze Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu einem Jahre als Beitrags­wochen angerechnet werden. Leider wurde auch dieser Antrag gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und des Polen   ab gelehnt.

Der Staat will nicht für den Militärdienst zahlen.

Ebenso wie bei den Krankheiten werden auch die Wochen an­gerechnet, in denen der Versicherte zur Erfüllung der Wehrpflicht in Friedens-, Mobilmachungs- oder Kriegszeiten eingezogen ge­wesen ist, oder in Mobilmachungs  - oder Kriegszeiten freiwillig mili­tärische Dienstleistungen verrichtet hat. Die Kosten, die dies ver­ursacht, hat bisher die Staatstaffe getragen. Jeßt sollen sie nach dem Entwurf den Berufsgenossenschaften zur Last fallen.

Kleines feuilleton.

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Indeffen am 5. September 1905 stellte die Nordöstliche Bau­gewerks- Berufsgenossenschaft den Antrag, die Rente von 20 auf 10 Proz. herabzusehen. Nach einem ärztlichen Gutachten des Dr. Rothenberg ist eine Besserung eingetreten, denn: bei der Ere hebung des rechten Armes zerren sich die Narben der rechten Bruft feite nicht mehr". Das Schiedsgericht holte ein weiteres ärztliches Gutachten von demselben Dr. K. ein. Dieser Gutachter fonnte solche sei auch nach der Art der anatomischen Verhältnisse nicht mehr zu erwarten. Da indessen, heißt es im Gutachten, seit dem Unfall mehr als 10 Jahre und seit der Festsetzung der 20prozen­tigen Rente 8 Jahre vergangen sind, ohne daß an den Narben und den darunterliegenden Organen, namentlich an den großen Ge­fäßen, krankhafte Erscheinungen sich gezeigt haben, so muß mit Recht das Moment der Gewöhnung" als Besserung angenommen werden. Das Schiedsgericht gab denn auch dem Antrage der Be­rufsgenossenschaft statt und setzte die Rente vom 1. Oktober 1905 auf 10 Proz. herab. Das Reichsversicherungsamt kassierte das Schiedsgerichtsurteil. Dem Verletzten müßte die Rente bon 20 Proz. weitergezahlt werden.

10. April 1908 verstarb B. an Lungen- und Kehlkopftuber­tulose. Die Witte stellte bei der Berufsgenossenschaft den Antrag, ihr und ihren Kindern die Hinterbliebenenrente zu gewähren, der Tod sei ursächlich auf den Unfall vom 3. Oftober 1895 zurück zuführen. Sie wurde indessen mit ihren Ansprüchen von der Be­rufsgenossenschaft und vom Schiedsgericht für Arbeiterversicherung Stadtkreis Berlin   mit der Begründung abgewiesen:" Es steht rechtskräftig fest, daß das tuberkulöse Lungenleiden, an welchem B. später erkrankte, nichts mit dem Unfall zu tun hat. Wenn er daher jetzt keiner Tuberkulose erlegen ist, so ist die Beklagte nicht verpflichtet, Hinterbliebenenrente zu zahlen, da die todbringende Krankheit des B. nicht vom Unfall verschuldet ist."

So Herr Dr. Rothenberg.

Wieder wurde die Verhandlung vertagt und Herr Prof. Dr. Kr. noch einmal um seine Meinung befragt unter Berücksichtigung der Einwände des Dr. Rothenberg. Herr Prof. Dr. Kr. begründete in einem Ergänzungsgutachten in eingehender Weise noch einmal die ganze Frage und sagte am Schlusse: Wir halten das von uns früher ausgestellte Gutachten in jeder Weise völlig aufrecht."

Es erfolgte abermals Vertagung, da die Berufsgenossenschaft In ein neues Gutachten des Dr Rothenberg beigebracht hatte. diesem Gutachten behauptete Dr. Rothenberg, daß die Lungen des B. nachweislich(!) bis 1902 gesund geblieben sind. Dement sprechend mußte auch die Entscheidung des Reichsversicherungsamts vom 17. März 1903 ausfallen, mit welcher, wie a priori anzunehmen fein müßte, auch die Todesfallsache erledigt ist. Im weiteren fommt er zu dem Ergebnis, daß Herr Prof. Dr. Kr. durch den Afteninhalt irregeführt sei, daher habe er zu feiner anderen Auf­fassung gelangen können.

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Noch einmal wird dieses Gutachten dem Herrn Prof. Dr. Kr. zur Kenntnisnahme und Gegenäußerung vorgelegt. Darauf erging folgende Antwort durch einen Assistenzarzt an der II. medizinischen Klinik der Königlichen Charité cin:

famen Spiels. Im Verhandlungstermin ist der erkennende Senat den ärztlichen Gutachtern Professor Dr. Gl. und Geh.- Rat Pro­

Gegen das Urteil legte die Witwe beim Reichspersicherungs- Im Auftrage des Herrn Geheimrat Kr. erwidere ich hierdurch amt Returs ein. Begründend wurde ausgeführt, daß die Sachlage in Bezug auf die Anfrage vom 27. April 1910 in Sachen B., daß von neuem zu prüfen sei. Die Rechtskraft des Urteils vom 17. den Gutachten vom 19. Januar 1910 und 24. Februar 1910 durch März 1903 tönne jetzt nicht mehr in Betracht kommen. Mit dem das weitere Gutachten des Dr. Rothenberg vom 17. März 1910 nichts Tode B.s sei die Rechtskraft der früheren Urteile erloschen. Jest neues hinzuzufügen ist." fei ein neues Recht entstanden. Die Witwe mache ihr Recht gel- Nun war auch dem Reichsversicherungsamt genug des graue tend und da müsse die Rechtslage und die Frage der Kausalität von neuem nachgeprüft werden. Das Reichsversicherungsamt habe immer ihre Rechte gegen sie, die einzigen, die in diesem Zustande geschont werden. Wem die Herrschaft über lektere bleibt, der wird immer auch mit ersteren fertig und wer die Befriedigung der letzteren an seine Wahl Bei den Krawallen in Moabit   wurden anständige Leute von bindet, hat die beste Sicherheit, daß die ersteren dafür arbeiten." Bewaffneten niedergeschlagen. Hierzu wird amtlich verlautbart, Schuckmann fragt schließlich an, ob er die Domänendotation, daß niemand angegriffen wurde, sondern daß bloß die Waffen wenn sie in Anregung gebracht wird, nach aen Umständen zögern der Schußmannschaft für den Fall eines Hereroeinbruches er oder ausweichen foll( wozu die seitdem erfolgte Verschuldung der Domänen mit Pfandbriefen guten Grund gibt)", oder ob er die Dotation wirklich vollziehen soll.

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man habe gar nicht eine Versammlung aufgelöst, sondern nur den Saal von einer ungefeßlichen Vers anstaltung geräumt.

Der Breslauer Erste Staatsanwalt hat gegen den von der dortigen Justiz niedergehezten Redakteur Genossen Albert einen Steckbrief erlassen. Natürlich soll dadurch bloß veranlaßt werden, daß Albert statt in einem schlechten ausländischen in einem erft­flaffischen preußischen Sanatorium sich erhole.

Die Herrschaft über die Mägen. Die wichtigste Forderung Wilhelm von Humboldts bei Begründung der Berliner   Universität war die Sicherung ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit durch Ueber­lassung von Domänen auf ewige Zeit. Durch Kabinettsorder vom 28. August 1809 versprach Friedrich Wilhelm III., die notwendigen 150 000 Taler für die Berliner   Universität sollten durch Domainen von diesem jährlichen Ertrage fundirt und es solle des Endes diesen Ebenfalls in Moabit   nahmen Bewaffnete einem Arbeiter seine Instituten von dem Grund- Vermögen des Staates so viel als hierzu Das war Geist vom Geiste Friedrich Wilhelms III. Diese gefeßlich gewährleistete Freiheit und gaben ihn der Hingefchen nöthig auf ewige Zeiten als Eigenthum überantwortet werden". materialistische" Berufung auf die professoralen Mägen war für Streifbrecherhorde zu beftialischer Mißhandlung preis. Dazu sind Es war ein echtes Hohenzollern  - Versprechen. Mit unendlichen ihn ebenso verständlich, wie der Hohn über alle Reformbestrebungen wir festzustellen ermächtigt, daß die Festnahme und Berprügelung Schlichen und Formalien wurde zunächst die Erfüllung verschleppt. in diefer legendarischen Zeit preußischer Wiedergeburt"! Zwar des Arbeiters nur in seinem Intereffe erfolgte, nämlich um seine Mit jedem Monat mehr wuchs der Widerstand gegen die Forderung, das königliche Versprechen bestand einmal, aber die wird man los, Widerstandsfähigkeit zu ermitteln. Man war entschlossen, den deren Einlösung schließlich verweigert wurde. Das war der Grund, indem man ausweicht". warum Wilhelm v. Humboldt   noch vor Eröffnung der Universität Das ist die regierende Universitätspolitik Preußens in dem Staatsbürger erforderlichenfalls auf Kosten der Stadt Berlin   au Berlin  , seiner eigentlichen Schöpfung, aus dem Amte schied. Sein Jahrhundert geblieben, und namentlich für Berlin  : Durch die Ab- begraben. Nachfolger v. Schuckmann hatte nun die Aufgabe, jene fönigliche hängigkeit der Mägen sich die Herrschaft über die exaltierten Köpfe Kabinetisorder auch formell zu beseitigen. Er tat das in einem zu sichern, die etwa nicht im Hohenzollerndienst die höchste aller Antrag beim Staatsfangler vom 3. März 1811, der klassischen Ur- menschlichen Aufgaben erkennen wollen! kunde für die Auffassung der preußischen Regierung und der preußi- Ein Leuchtturm ohne Wächter. Auf der Klippenreichen Reede des schen Monarchie von der Stellung der Wissenschaft und ihrer Lehrer. Hafens Saint Pierre, auf der Insel Guernsey  , ist nach Mitteilungen Sayuckmann proklamierte an diesem Tage, den man als Hundertjahr in der Zeitschrift des Vereins Deutscher Ingenieure" ein Leuchtturm Jubiläum, dem Geifte nach, viel passender feiern sollte, als jest errichtet worden, dessen Lichtzeichen durch eine Sirene selbsttätig im Oktober, gegen die Forderung wirtschaftlicher Unabhängigkeit unterstügt werden kann und dessen Einrichtung einen Wächter über Staates, wie fie eben wieder in der ganzen Welt anläßlich des Ueberhaupt ist die ganze Auffassung vom Wesen des preußischen mit grandiosem Zynismus die Herrschaft über die flüffig macht. Der Turm ist in Stampfbeton ausgeführt und auf Ueberfalls der englischen Journalisten auf die Polizei in Moabit  Mägen als oberstes Gesetz preußischer Wissenschaftspolitik. einer bei Ebbe gerade über den Wasserspiegel hinausragenden Klippe zum Ausdruck kam, durchaus mißverständlich. Solange es noch Nach finanziellen Einwänden, veranlassen noch höhere Betrach gegründet. Das Leuchtfeuer, dessen Lichtquelle eine Azetylenlampe ist, Biviliften und Nichtbeamte in Preußen gibt, sind eben gelegentliche tungen", die Frage nochmals zu erörtern, ob es nötig und ratsam sei, die höchsten wissenschaftlichen liegt 15 Meter über Hochwasserspiegel und wird durch ein Uhrwerk Steibereien unausbleiblich. Die staatlichen Drgane können sich doch bedient, das auch die Läutsignale der Sirene auslöst. Die Sirene, schließlich nicht alles gefallen lassen! Zentralinstitute des Staates nicht etwa bloß in ihrem freien wissen die alle 11% Minuten ertönt, wird durch Druckluft gespeist, die aus schaftlichen Streben und Wirken, sondern auch mit ihrer Sub- drei auf dem Turm angeordneten Behältern entnommen wird. Die sistenz und Dauer vom Oberhaupte des Staates unabhängig zu Druckluft wird durch zwei in Kammern, die im Beton ausgespart machen, und sie von dieser Seite gegen das Bestehen der jebigen sind, aufgestellten Kompressoren erzeugt. Verfassung, des Königs und Seiner Dynastie in den Zustand der werden durch Elektromotoren angetrieben, die je nach dem Ueber Theater veranstaltet am Sonntag, abends 8% Uhr, als ersten Die Kompressoren Runstaben b. Das Charlottenburger Schillers Gleichgültigkeit zu versehen?" druck in den Behältern selbsttätig angelaffen oder stillgesezt werden. Schuckmann verneint diese Frage. Aus folgenden Die elektrische Energie wird den beiden Elektromotoren vom Ufer einen Robert- Schumann  - Abend. Gründen: Mein höchster Standpunkt für diese Welt, von dem ich her durch ein 2000 Meter langes Stabel, das auch eine Ferusprech Vorschlag machen einige amerikanische   Chemiker. Sie gehen von in meinen praktischen Urteilen auszugehen vermag, ist die An­hänglichkeit an den König, sein Haus und die bestehende Verfassung, 170 000 M. getostet, während die Anlage eines Leuchtturmes mit wenn es erhitzt und darauf entsprechend chemisch bearbeitet wird, leitung enthält, zugeführt. Die ganze Leuchtturmanlage hat nur der Tatsache aus, daß das Kasein, das ist der eigentliche Stäfestoff, und feine schön flingenden Phrasen fönnen mich ein höheres einem oder mehreren Wächtern auf ungefähr 1,2 Millionen Mark Brinzip erkennen lassen, sobald es auf das Handeln ankommt." zu veranschlagen ist. Außerdem war es nicht möglich, auf der zu plastischen Zwecken außerordentlich tauglich erscheint und sich Sonst glaubte man nur die Erfahrungen der Bäter für die Reede von Saint Pierre genügend Grundstücke zum Errichten eines drechseln und meißeln läßt wie etwa Elfenbein. Man solle es Kinder verloren, dem jebigen Zeitgeiste find die eigenen schon früher größeren Leuchtturmes zu erhalten, ohne daß zu recht teueren verloren, ehe die Wunden, welche sie schlagen, zu heilen beginnen. Gründungsarbeiten hätte gegriffen werden müssen. Wer mag gewähren, welche Theorien zu dieser und jener Zeit dort und da herrschend und Mode werden können und versucht werden wollen. Vor 10 Jahren zum Beispiel waren in der deutschen Ge­lehrten- Republik aber Prinzipien Mode, die aus Frankreich   famen. Jezt ist die innere Tendenz gerade umgekehrt, wenngleich die Furcht deren Aeußerungen beschränkt. Wie aber auch die Köpfe egaltiert sein mögen, so behalten doch die Mägen

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Humor und Satire.

Amtliche Erläuterungen preußischer Miß.

verständnisse.

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Denkmäler aus

Notizen.

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Käse. Einen bemerkenswerten

Denkmälern verwenden. Außer dem geschilderten Vorzug hat das gehärtete Kafeïn noch den anderen, daß es sehr leicht vollkommen gefärbt werden kann. Wenn die Industrie sich wirklich dieser Idee bemächtigt, so können die großen Männer" fünftig in Naturfarben prangend aus Käse gebauen werden.

daber zu Ornamenten, Statuetten und womöglich auch zu

Hoffentlich lassen sich besagte Denkmäler aber auch in Käse Die Lichtenberger Polizei hat bekanntlich Bildungs- zurückverwandeln. Denn nur so wäre zu hoffen, daß sich viele der veranstaltungen auseinandergejagt und dann erklärt, I großen Männer jemals um die Menschheit verdient machen.