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gewiesen auf die berschiedene Alaffenlage, in der sich die arbeitende, tretet Ihr das Bereinsgefeh doch.- So könne und dürfe nicht Gneisenauftr. 67. Ihm wird ein Fahrstuhlunglüd zur Laft gelegt, Jugend und die Jugend der Besitzenden befänden. Das reiche nicht deduziert werden. bei welchem der in dem Hause wohnende Buchdrudereibesitzer aus zu dem Schluß, daß der Verein eine Einwirkung auf politische Den Oberpräsidenten vertrat ein Regierungsrat aus Pots- Friedrich Posekel sein Leben eingebüßt hat. Der in Frage stehende Angelegenheiten bezwecke. Eine solche sei nur anzunehmen, wenn dam. Er hielt den politischen Charakter des Vereins für dargetan Fahrstuhl wird von den Mietern nach Bedarf selbständig in Be­der Staat, seine Gefeße, seine Verwaltung, feine Organe davon und meinte, es tomme nicht darauf an, ob die Einwirkung auftrieb gesetzt; die Mieter erhalten zu diesem Zwed die Schlüssel berührt würden und wenn man den Staat, seine Gesetzgebung usw. politische Angelegenheiten ein Haupt- oder Nebenzwed sei. Bei in Bewegung seben wolle. Von einem Einfluß auf den Staat und feinen Ausführungen sprach er mehrfach von einer Infektion ber augewiesen. Als am 5. Oktober v. J. Herr Posekel den Fahrstuhl feine Organe usm. sei aber hier nirgends die Rede. Die Gedichte, Jugend und von Hetern. Den Hauptwert legte er auf den bom benußen wollte, befand sich dieser infolge mangelhafter Tätigkeit in denen vom Recht, von Freiheit und anderen allgemeinen Idealen läger und seinen Vertretern bestrittenen, von ihm aber als fests des Triebwerkes nicht an der richtigen Stelle, Herr P. trat fehl gesprochen werde, tönne man nicht dem Verein zur Last legen. Ein stehend angesehenen angeblichen Zusammenhang zwischen dem und fiel in den Fahrstuhlschacht vom Erdgeschoß nach dem Keller Bob solcher allgemeinen Jdeale finde man auch in flassischen Ge- Verein und den seit dem Nürnberger Parteitag eingeführten hinab. Er erlitt einen Schädelbruch und war sofort tot. Der dichten. In den verlesenen Flugblättern jei nirgends auch nur ein Jugendausschüssen. Das jetzt von der Zentrale herausgegebene Angeklagte wurde für diesen betrübenden Unglüdsfall ber­Sab enthalten, aus dem man folgern fönnte, daß der Zwed des Blatt Arbeiter- Jugend" werde von allen Mitgliedern der Freien antwortlich gemacht. Eine Fahrlässigkeit wurde darin erblickt, Verfassers gewesen sei, einzuwirken auf den Staat und seine Jugendorganisation" abonniert. Das sei sicher kein Zufall. Dies Organe. Nirgends sei hervorgehoben worden, daß der erstrebte Verfahren sei nur eingeführt, um den Schlingen des Reichsvereins daß er seinen Mietern die Schlüssel ausgehändigt hatte, obwohl Schuh politisch fein müsse. Immer werde die Notwendigkeit des gejebes zu entgehen. Der Schluß seiner Ausführungen flang der Fahrstuhl vom Ingenieur Frank, der die Anlage zu re­Anschlusses an die Organisation betont. Das sei gerade der Gegen- friegervereinlich- hurrapatriotisch dahin aus: Der Staat müsse ge- bidieren hatte, ausdrücklich wegen mangelnder Beleuchtung bezw. fatz zu einer Beeinflussung des Staates. So sei es auch mit den schüßt werden gegen die von dem Verein bezweckte Abtötung der Fehlens der automatischen Türverriegelung noch nicht als Selbst­berlesenen Notizen aus dem Mitteilungsblatt". Wenn auf den patriotischen und königstreuen Gesinnung seiner Jugend. Bumm, fahrer" zugelassen worden war. Auf Grund einer eingehenden Gegensatz zwischen Reichen und Besißlosen hingewiesen werde, so bumm. Beweisaufnahme hielt der Gerichtshof eine Fahrlässigkeit des würden damit nur Tatsachen festgestellt. Artifel des Vorwärts" Rechtsanwalt Wolfgang Heine wiederholte seine Beweis- Angeklagten für erwiesen und verurteilte ihn zu sechs Wochen fönnten nicht in Betracht kommen; es werde auch bestritten, daß anträge und verlangte u. a. die Vernehmung der Genossen Rechts- Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate beantragt. Maschte der Verfasser des einen zitierten Artikels sei. Gs würde anwalt Haase- Königsberg. Ebert von der Jugend- Zentralstelle, aber auch unerheblich sein, was er als Privatmann in einer Liebknecht, Krille, Ledebour . Er lege, bemerkte er weiter, höflich, Alkoholfolgen. Zeitung schreibe. Auf Verhandlungen sozialdemokratischer Partei- aber ganz entschieden Verwahrung ein gegen den fortwährend vom Der Geschäftsführer Bernhard Ruside stand gestern wegen Be­tage habe der Verein gar keinen Einfluß; Rückschlüsse daraus auf Vertreter des Beklagten gebrauchten Ausdruck, daß die jungen ihn seien unzulässig. Ganz entschieden werde ein Busammenhang Leute in dem Verein infiziert würden. Das bedeute die Ansteckung leidigung von Angehörigen der bewaffneten Macht, Widerstandes der Freien Jugendorganisation" mit der jebigen Zentralstelle der mit einer Krankheit. Das seien nicht Formen, mit denen man gegen die Staatsgewalt und Körperverlegung vor der 6. Straf­Arbeiterjugend bestritten, die das Blatt Arbeiter- Jugend" heraus- über juristische Fragen sachlich diskutiere. Wie der Verein in lammer des Landgerichts I . Der Angeklagte hatte am 17. April gebe. Dieses Blatt jei ein ganz anderes als die frühere Arbei- Wahrheit wirkte, das habe das Amtsgericht in dem freisprechenden an einer Geburtstagsfeier teilgenommen. Als er dann in stark fende Jugend", die damals allerdings vom Verein herausgegeben Urteil gegen das Vereinsmitglied Heine festgestellt. Es habe aus- animierter Stimmung auf dem Heimwege an der Kaserne des gesprochen: Die Beschaffung einer lehrreichen, anregenden, guten 4. Garderegiments in der Rathenower Straße vorbeikam, beschimpfte Rechtsanwalt Wolfgang Seine: Seit dem Inkrafttreten des Literatur, die Enthaltsamfeit von Saufereien, die Verschaffung er ohne jede Veranlassung den am Gitter stehenden Unteroffizier Reichsvereinsgesetzes habe sich die tatsächliche und die rechtliche von wissenschaftlicher und fünstlerischer Anregung, Museums Hölzer mit den Worten Spinner"," Schw- hund" und anderen dem Tierreich entlehnten Worten. Der Unteroffizier fümmerte Lage, um die es sich hier handele, geändert. Das werde besonders besuche und Besuche ernster Konzerte, Ausflüge in die Natur zu berücksichtigen sein. Einmal habe sie sich rechtlich ganz wesent- alles das seien Dinge, die im höchsten Grade lobenswert seien und sich anfänglich gar nicht um die Schimpfereien, da er diese, wie er lich geändert. Urteile des Kammergerichts, die unter dem preu- dem Verein großen Wert und Bedeutung gäben. Die andere vor Gericht bekundete, namentlich in dem Moabiter Stadtteile, schon Bischen Vereinsrecht gefällt seien, könnten hier nicht angezogen Beurteilung des Vereins durch die Polizei und durch die Verwal- gewohnt war. Als ihm die Sache schließlich doch zu bunt wurde, werden. Zwei vom Beklagten angezogene Urteile des Kammer- tungsbehörde zeige, sagt der Anwalt weiter, daß es sich um eine beauftragte er den Gefreiten Stimming und den Einjährigen Neu­gerichts aus jener Zeit handelten über die Frage des damaligen politische Aktion handele. Er sage offen, man wolle die Jugend mann mit der Festnahme des Angeklagten. Die beiden Soldaten preußischen Rechts, ob ein Verein eine Einwirkung auf öffentliche der konfessionellen Beeinflussung erhalten, die überall in Jugend- hatten hierbei einen sehr schweren Stand, da R. wie ein Lob­Angelegenheiten bezweckte. Dieser Begriff sei ein ganz anderer, bünden, christlichen Vereinen usw. exponiert politisch betrieben süchtiger um sich schlug und dem Stimming einen Fußtritt vor den viel weitgehender als der des§ 3 des Reichsvereinsgefeßes vom werde. Der Klagende Verein verwahre sich dagegen, so abgewürgt Unterleib versezte. Erst mit vielen Mühen gelang es, dem an­Verein, der eine Einwirkung auf politische Angelegenheiten be- zu werden. scheinend vom Militärfoller Befallenen nach der Kasernenwache zwecke". Ebenso sei ein tatsächlicher Strich nach dem Inkrafttreten Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfeld schloß sich dem Protest des und von dort zur Polizeimache zu schaffen. Das Schöffengericht des Reichsvereinsgefeges gemacht worden. Unter dem alten preu Mitvertreters an und hob nochmal hervor, daß von den 1200 Ver- erkannte mit Rücksicht auf die Schwere der Ausschreitung auf hischen Vereinsgesetz(§ 8) brauchte sich ein Verein, dem Lehrlinge sammlungen, die der Verein abgehalten habe, nichts seitens der 2 Wochen Gefängnis. Die Berufungsstraflammer ermäßigte die ufm. angehörter nur davor hüten, in Berfammlungen politische Gegenpartei beigebracht sei, und daß der Oberpräsident und fein Strafe auf 98 M. Geldstrafe, da festgestellt wurde, daß R. ein sonst Gegenstände zu erörtern. Dagegen war er nicht genötigt, ängstlich Bertreter die auf dem Nürnberger Parteitag gemachten Aus- ruhiger Mensch ist, der jenen Erzeß nur unter dem Einfluß des zu sein im Hinblick auf Artikel in seinem Organ. So brauchte führungen durchaus misverstanden hätten. Die Zusammen- Alkohols begangen hatte. Während der Verhandlung ereignete sich man sich damals nicht genieren, in das damalige Vereinsorgan toppelung der Kommissionen mit dem Verein jei absolut falsch. ein fleiner Zwischenfall. Der im Zuhörerraum anwesende Bruder " Arbeitende Jugend", das an sich Bildungszweden diente, auch Die Gründe, aus denen man den Verein schließen wolle, seien des Angeklagten rief dem Zeugen Unteroffizier Hölzer die Worte mal politische Artifel hineinzubringen. So wie der Verein damals absolut unzureichend. Man übersehe auch vollkommen, welchen zu: Der ist ja berrüdt!" Staatsanwalt Dr. Lehmann beantragte bestrebt gewesen sei, sich dem preußischen Vereinsrecht anzupassen, Stulturwert man in der Jugendorganisation zerstören würde. Stein eine sofort zu vollstreckende Ordnungsstrafe von 48 Stunden Haft. so habe er unter dem Reichsvereinsgefes die Absicht gehabt und weifel, daß man einer großen Anzahl junger Leute vollkommen Das Gericht beließ es bei einer Geldstrafe von 20 M. eventuell bier betätigt, sich diesem anzupassen. Der Verein habe deshalb sein die Möglichkeit entziehe, an sich weiter zu arbeiten und sich empor Tagen Haft. Organ Arbeitende Jugend" seit dem Inkrafttreten des Reichs zu arbeiten. Den Tod seines eigenen Kindes bereinsgefeßes eingehen lassen. Aus diesen Erwägungen heraus Nach beinahe fiebenstündiger Verhandlung und Beratung wies schon sei dem Verein nichts anzurechnen, was in der eingegangenen das Oberverwaltungsgericht in beiden Sachen die Klage ab. Die verschuldet hat der Gärtner Kaspar Ortlieb, der am 22. Juni vom Arbeitenden Jugend" stand, an deren Stelle das Mitteilungs- Gründe sollen erst im schriftlichen Urteil mitgeteilt werden. Man Landgericht Ellwangen wegen fahrlässiger Tötung zu 3 Tagen Ge blatt" getreten set. Der Anwalt stellt eine Reihe von Beweisanträgen. Gr ver- barf auf die Entschuldigungsgründe für das falsche Erkenntnis Er gespannt sein. langt u. a., daß dem Gericht alle bis zum Brozeß erschienenen Nummern des Mitteilungsblatts" vorgelegt werden, sowie auch alle Nummern des früheren Organs Arbeitende Jugend". Ferner wurde die Vernehmung verschiedener Beugen beantragt. Mit aller Energie legte der Anwalt Verwahrung gegen die Deduktion des Oberpräsidenten ein, die dahin geht: Ja, Ihr habt Euch sorgfältig bemüht, Euch den Beschränkungen des Vereinsgefeges anzupassen, aber das habt Ihr alles nur aus Vorsicht getan! innerlich über

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Gerichts- Zeitung.

Fahrstuhlgefahr.

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Unter der Anklage der fahrlässigen Tötung stand gestern der Fabrikbefizer Babliefch vor der 4. Straftammer des Band gerichts II. Der Angeklagte ist der Gigentümer des Hauses

fängnis verurteilt worden ist. Er hat einen Garten gepachtet, der an einem nicht eingefriedigten Mühlenkanal liegt. Eines Tages hatte er sein 1½jähriges Söhnchen mit in den Garten genommen. Während der Bater, der es beaufsichtigte, für furze Zeit ins Ge­wächshaus ging und der Gehilfe Wasser aus dem Kanal holte, ber­schwand plöblich das Kind. Nach längerem Suchen wurde es tot Kanal gefunden. Das Gericht hat angenommen, daß der An­Seine Revision wurde am Donnerstag bom Reichsgerichte ver Belagte burch Fahrlässigkeit den Tob seines Kindes verursacht hat. worfen.

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