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Erfolge für die Partei zeitigde. Nicht Jitotiget als 20 386 Frauen sind für die Sozialdemokratie gewonnen worden; zurzeit zählte die Partei 82 645 weibliche Mitglieder. Im Verhältnis zur Ge- samtpartei tvaren von je 400 Mitgliedern 43 weibliche. Jetzt dürfte das Verhältnis schon ettvaS besser sein. So erfreulich'das Resultat für die Sozialdemokratie ist, so beängstigend ist es für die Ne- aktionäre. besonders für die ultramontanen Demagogen. Deshalb möchten sie am liebsten den Frauen das Vereinsrecht wieder nehmen. Die Jesuiten rufen den Frauen zu. Gottes und der Kirche wegen sich von der sozialdemokratischen Agitation nicht umgarnen zu lassen. Angeblich will man ideale Güter schützen; in Wirklich- keit eignet den Proletarierinnen von den Gütern, die sie durch politische Indifferenz schützen sollen, nichts; was sie tatsächlich schützen sollen ist ihre wirtschaftliche und geschlechtliche Sklaverei. Daß sie dagegen aufgereizt werden, das gerade entfesselt die Wut der Arbeiterfeinde. der Volksbedrücker. Die Religion, der Name GotteS wird mißbraucht, um daS Sklavenverhältnis nicht lockern zu lassen. Mit einem der wichtigen Sache würdigen Eifer wendet sich die Sozialdemokratie der Agitation unter den Frauen zu. Der Nürnberger Parteitag sprach für die Genossen daS Pflichtgebot aus, ihre weiblichen Angehörigen dahingehend aufzuklären, daß sie Mit- glieder der Partei werden. Den männlichen Parteimitgliedern muß dieser Beschluß immer wieder in enipfehlende Erinnerung ge- bracht werden, weil er nicht strikte durchgeführt wird. Ohne Zweifel ist zum Teil die Gleichgültigkeit der Genossen hieran schuld, zu einem größeren Teil setzen aber die Frauen auS verschiedenen Gründen Widerstand entgegen. Die Beseitigung dieser Hindernisse muß in erster Reihe an- gestrebt werden. ES sei darauf hingewiesen, daß viel hemmender und feindlicher Einfluß beseitigt wäre, wenn die Frauen und er- wachsenen Töchter der Parteigenossen überzeugte Anhänger und Mitglieder der Partei wären. Das Ziel möglichst zu erreichen, sollten die Genossen sich zur Pflicht machen. Leseabende. RummelSburg . Montag, den 17. Oktober, bei Blume, Alt-Box- Hägen 56. Vortrag der Genossin Schulte. Versammlungen Veranstaltungen. verein für Frauen und Mädchen der Arbeitrrklasse. Mitt- woch. den 19. Oktober, abends Ss4 Uhr. imEnglischen Garten ", Alcxanderstr. S7c, Bortrag deL Schriftstellers Julius Bab über: Shakespeare ". Der Verein veranstaltet drei Beethoven-Konzerte, deren erstes Sonntag, den 13. November, nachmittags 3�6 Uhr, im Blüthnersaal, Lützowstr. 76, stattfindet. Eintrittskarten a 50 Pf. sind zu haben im Verein, bei Frau Klotzfch, Fichtestr. 1, Frau Köhler, Schreinerstr. 58, Frau Äulicke, Prinzenstr. 102, Frau Jordan. Lübecker St-r. 43 und in der Zigarrenhandlung Harsch, Gewerkschaftshaus. Enaelufer 15. Am 6. November, nachmittags 3lh Uhr, in DräfelS Feftsälen, Neue Friedrichstr. 35, wird Herr Dr. Leichtentritt einen einleitenden Bortrag über:Da» Leben und Schaffen Ludtvig van Beethovens" halten. Am 25. Oktober unternimmt der Berein eine Besichtigung der Königlichen Porzellanmanufaktur. Charlottenburg , Wrgeli- straße. Treffpunkt 943 Uhr pünktlich Bahnhof Tiergarten. Sericbts- Leitung. Auf der Flucht vor der Polizei. Während des Streits der Fensterputzer, der im Frühjahr bei Staehr u. Co. ausgebrochen war, wurde das in der Petristraße ge. legene Geschäftslokal der Firma von Polizei umstellt. Diese Maß» regel, die zum Schutz der bedrohten Unternehmerinteressen getroffen worden war und sich gegen die Streikposten richtete, hatte die übliche Wirkung, die Streikenden zu provozieren und überdies Neugierige anzulocken. Da die Polizei der Firma Staehr u. Co. sogar bei Nacht beschützen zu sollen glaubte, so kam eS auch da noch zu An» sammlungen und erregten Auftritten. An einem Abend etwa gegen Mitternacht wurde aus einer Gruppe von Personen gegen das Geschäftshaus von Staehr u. Co. mit Steinen geworfen, so daß eine Anzahl Fensterscheiben zerbrachen. Als die Polizisten gegen die Täter vorrückten, entstand ein« allgemeine Flucht der in der Nähe befindlichen Personen. Aus den Flüchtenden wurde als ein- ziger ein Fensterputzer Lange herausgegrifen, der mit zwei Kollegen auf dem Heimwege, sich die Umgebung deS polizeilich bewachten Hauses von Staehr u. Co. mal bei Nacht hatte ansehen wollen. Lange, der gar nicht zu den Arbeitern von Staehr u. Co. ge- hörte, wurde angeklagt, an jenem Bombcwdement teilgenommen zu haben. Vom Amtsgericht Berlin-Mitte wurde er wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung, die er in Gemeinschaft mit nicht ermittelten Personen begangen habe, zu der enormen Strafe von 3 Monate» Gefängnis verurteilt. Gestern stand er vor dem Landgericht 1 Berlin , dessen Strafkammer 6 unter dem Vorsitz des Landgerichts- direktors Goebel über die von Lange eingelegte Berufung entscheiden sollte. Der Angeklagte beteuerte, nicht mitgeworfen zu haben. Aber der Vorsitzende belehrte ihn, daß er sogar im Hinblick auf seine Flucht als der Mittäterschaft verdächtig erscheine.Warum liefen Sie denn weg?" forschte er. Angeklagter:Weil die Schutzleute so sehr hinterher waren." Vors.:Weinen Sie denn, die hätten jeden verhaftet, der da ging?" Angekl.:Weil die Beamten sich nicht be- herrschen können, kriegt man doch etwas mit ab." Vors.:Aber warum laufen Sie denn da? Wenn Sie zu Dritt waren, dann konnten Sie sich doch die Beamten vom Halse halten." Angekl.: »Da hatte ich mich schwer gehütet." Vors.:Ste glauben, daß die Beamten jeden verhaftet hätten?" Angekl.:Wenn man von Schutzleuten verfolgt wird, ist eS schon das beste, auszureißen." Vors.:Sie sind nicht von Schutzleuten verfolgt worden. Die Schutzleute haben nur die verfolgt, die mit Steinen geworfen hatten." Angekl.:Man hat es ja in der letzten Zeit gesehen, daß man da am besten tut,. Ein Beisitzer:..... wenn man nicht hingeht." Angekl.:Gewiß, wenn man nicht hingeht, daS ist noch besser. Aber wenn man mit verfolgt wird, ist es das beste, sich zu retten." Jene beiden Kollegen, die dem Angeklagten hätten als Zeugs dienen können, haben inzwischen die Wohnung gewechselt und sind bisher nicht ermittelt worden. So beschränkte die erneute Beweisaufnahme sich wieder auf die Anhörung zweier Schutzteute, die bestimmt gesehen zu haben meinten, daß auch Lange die Hand aufgehoben habe. Daß er auch geworfen habe, konnten sie nicht behaupten, sie haben wenigstens keinen Stein aus seiner Hand fliegen sehen. Zu den Bekundungen über seine Festnahme bemerkte der Angeklagte: er sei schließlich selber stehen geblieben. Der eine der beiden Schutzleute machte dann den erläuternden Zusatz:Ja, weil er nicht weiter konnte. Ich hatte nämlich den Säbel gezogen." Der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Davidsohn führte auS: eine Mit­täterschaft Langes sei nicht erwiesen. Die von den Zeugen beob- achtete Handbewegung reiche doch nicht auS, eine Verurteilung zu der hohen Strafe von 3 Monaten Gefängnis zu rechtfertigen. Er beantragte, noch jene beiden bisher nicht ermittelten Zeugen zu laden. Der Staatsanwalt fand: schon dir Handbewegung sei Beweis genug und die Strafe von 3 Monaten sei nicht zu hoch. Das Gericht beschloh aber, die Sache zu vertagen. Es soll versucht werden, jene beiden Zeugen zu ermitteln und zu einem neuen Termin zu laden. WeilS Arveitswillige tvaren. Bei der Tischlereifirma Lukat in der DieffenSachstraße wurde Anfang Juni gestreikt. Der Inhaber hate sich geiueigert. emen Maschinenuicister zu entlassen, der den Arbeitern die Fertigstellung ihrer Arbeiten erschwerte. Gegen die Arbeitswilligen, die sich ein- fanden, sowie gegen den Bruder des Geschäftsinhabers, einen.stch- lergesellen Gustav Jaster. richtete sich die Erbitterung der Sireiken- den und anderer Personn. Während eines erregten Auftrittes, der sich auf dem Hofe des Grundstückes abspielte, kam ein Tischler- geselle Czerauski dazu. Er soll dann zu Jaster eine Aeutzerung getan haben, die angeblich so lautete:Ihr verfluchten Streik- brecher, ihr müßtet aufgebaumelt werden. Ich werde Euch Lause- jun-gens, wenn Ihr herauskommt, die Knochen im Leibe zer- schlagen." Weils Arbeitswillige waren, gegen die dieser Gefühls- ausbruch sich richtete, so wurde eine große Aktion daraus gemacht und der Beleidiger durch den Staatsanwalt auf die Anklagebank geschleppt. Obwohl er nicht zu den Arbeitern der Firma Lukat gehört hatte, wurde der ß 153 der Gewerbeordnung mit fernem Arbeitswilligenschutz herangezogen, um ein« Verurteiligung zu schwerer Strafe zu rechtfertigen, und das Amtsgericht Berlin - Tevipelhof erkannte auf 1 Woche Gefängnis. Czeransh legte Be­rufung ein und stand nun vor dem Landgericht III Berlin sstraf- kammer 1). Die Beweisaufnahme hatte dasselbe Ergebnis wie vor dem Amtsgerichts Die dem Angeklagten zur Last gelegte Aeuye- rung wurde durch Zeugen bekundet. Der Verteidiger, Rechtsanwall Dr. Kurt Nosenfeld, beantragte aber, aus rechtlichen Gründen auf Freisprechung zu erkennen. Nur der Bruder deS Geschäftsinhabers habe Strafmitrag gestellt, der aber könne mit jener Aeußerung nicht gemeint gewesen sein, da sie sich doch'höchstens gegen Arbeitswillige gerichtet haben könnte. Sodann sei auch§ 153 der Gewerbeordnung hier nicht anzuwenden, da in dem vorliegenden Fall die behauptete Aeußerung nicht den Zweck gehabt haben könne, Arbeitswillige zu nötigen, daß sie an einerVerabredung zur Erlangung günstiger Lohn, und Arbeitsbedingungen" teilnahmen. Während der Ver- teidiger in längeren Ausführungen dieser Auffassung, auf die das Urteil erster Instanz sich gegründet, als irrig nachzuweisen suchte, erhob sich einer der Richter und sprach ziemlich laut mit einem, anderen Mitglied des Nichterkollegiums. Da auch der Borsitzende, Landgerichtsdirektor Hellwig, sich emsig mit den vor ihm liegenden Akten zu beschäftige,, schien, so unterbrach sich der Verteidiger und erklärte, daß es bei solcher Unruhe wähl leinen Zweck habe, weiter- zusprechen. Vorsitzender:Dann können Sie ja aufhören, das steht ja ganz in Ihrem Belieben. Dann gebe ich dem Herrn Staatsanwalt das Wort." Verteidiger:Leider steht das nicht in meinem Belieben, sondern ich habe als Verteidiger die Pflicht zu erfüllen, für den Angeklagten das zu sagen, was zu seiner«er. teidigung nötig ist. Der Herr Vorsitzenoe aber wird seiner Pflicht für Ruhe und Ordnung zu sorgen wenig gerecht, wenn er nicht einmal dafür sorgt, daß am Richtertisch Ruhe herrscht. Der Vor. sitzende lenkte dann ein:Jetzt ist es ja ruhig,' und der Ver- teidiger konnte seine Darlegungen zu Ende bringen. Gegenuber seinem Antrag auf Freisprechung beantragte der Staatsanwalt, die Berufung zu verwerfen. Das Gericht fällt das Urteil, z 153 der Gewerbeordnung sei hier in der Tat nicht anwendbar. ES bleibe mithin nur noch eine Beleidigung zu sühnen, d'ese aber sei so schwer, daß nach wie vor t Woche Gefängnis gls angemessen erachtet werde» müsse. Versammlungen. Fort mit der Sonkurrenzklausell Die Vorschläge deS Handelsministers, betreffend die Umaestal- tung der gesetzlichen Bestimmungen über die Konkurrenzklausel, ver- anlaßten den Zentralverband der Handlungsgehilfen und-Gehil- sinnen Deutschlands , am Donnerstag eine öffentliche Versammlung nach denArminhallen" einzuberufen, die sehr stark besucht war. Der Referent, Genosse Wolfgang Heine , behandelte in sachkundigem Vortrage daS Thema:Die Konkurrenzklausel und ihre Be- schützer". Der Redner verwie» darauf, daß die Konkurrenzklausel von den Organisationen der Handelsangestellten mit Recht be- kämpft wird und daß sich der Widerstand gegen dieselbe weit über die Kreise der Angestellten hinaus mehr und mehr bemerkbar macht. Auf der anderen Seite stehen die Prinzipale und die Regierung, welche die Konkurrenzklausel im Gesetz erhalten wissen wollen. Ein- gehend wies der Redner nach, daß die Konkurrenzklausel für daS Handelsgewerbe gar keine sachliche Berechtigung hat. daß sie viel- mehr die Angestellten in der schwersten Weise schädigt und dazu dient, die Prinzipale nicht nur vor der unlauteren, sondern vor jeder Konkurrenz zu schützen, und zwar auf Kosten der Angestellten. Die Vorschläge, welche der Handelsminister jetzt der Begutachtung unterbreitet hat, sind durchaus nicht geeignet, die schädigenden Wir- kungen der Konkurrenzklausel auf die Angestellten ku beseitigen. Auch die Vorschläge, welche Rechtsanwalt Dr. Junck-Leipzig auf dem Deutschen Juristentage machte, gehen nicht weit genug. Eine solche gesetzliche Bestimmung, wie die über die Konkurrenzklausel, kann nicht durch Flickwerk verbessert werden. Nur durch gänzliche Be» scitigung der Konkurrenz können die Mißstände, welche sie im Ge- folge hat. aus der Welt geschafft werden. Zum Schluß gedachte der Redner der Haltung, welche Blobel, der Führer de» deutsch -natio. nalen HandlungsgehilfenverbandeS auf dem Juristentage zur Kon- kurrcnzklausel eingenoinmei, hat. Wenn Blobel ein Zusammengehen der Kaufleute mit den Angehörigen anderer Berufe, Techniker, Privatbeamte usw., in diesec Frage ablehnt, so hat er kein gewich- tigeS Wort gegen die Konkurrenzklausel gesprochen und den Jnter- essen der Handelsangestellten nicht gedient. Die Gelegenheit, welche sich jetzt bietet, muß ausgenutzt werden, um für die Angestellten herauszuschlagen, was irgend möglich ist. DaS kann aber nur ge- schchen. ivenn alle, die durch die Konkurrenzklausel betroffen werden. einig sind. Nachdem Penn einige Mitteilungen über die Behandlung der Vorschläge deS Ministers durch den Ausschuß des Berliner Kauf- mannsgerichts gemacht hatte, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Die am 13. Oktober in denArminhallen" tagende, vom Zentralverband der Handlungsgehilfen und Gehilfinnen Deutsch - lands einberufene össentliche HandlungSgehilfenversammlung legt mit aller Entschiedenheit gegen die Vorschläge des Ministers iür Handel und Gewerbe betreffend«die Konkurrenzklausel" Zrotest ein. Die Versammelten können in diesen Vorschlägen eine Ver- besserung deS bisherigen ZustandeS nicht erblicken, sind vielmehr der Ueberzeugung, daß die Konkurrenzklausel in der vom Minister vorgeschlagenen Form das weitere Fortkommen der Handlungs- gehilfen mindestens ebenso schädigt, wie das jetzt schon der Fall ist. Eine Notwendigkeit, vie Konkurrenzklausel bestehen zu lassen, können die Versammelten um so weniger anerkennen, als durch die im Jahre 190S geschaffenen verschärften Bestimmungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein genügender Schutz gegen Verrat von Geschäftsgeheimnissen vorhanden ist. Die Kon- kurrenzklausel in jeder Form muh als ein schwerer Eingriff in das auch den Handlungsgehilfen gesetzlich anerkannte Recht der Gewerbefreiheit angesehen werden. Deshalb fordern die Ver- sammelten das gesetzliche vollständigeVerbotderKon» kurrenzklausel."_ Hud aller Älelt. harmlose SpälZe eines Pfarrers. Die Katholiken in Baden haben in letzter Zeit Pech mit ihren Seelenhirten. Nachdem bereits in letzter Zeit verschiedentlich die Gerichte sich mit Verfehlungen badischer Geistlichen beschäftigen mußten, stand in der letzten Woche wieder ein Geistlicher vor der Strafkammer in Konstanz unter der Anklage, Sittlichkeitsvergehen im Sinne der AH 173 und 174 de« Strafgesetzbuche» begangen zu haben. Der Priester vtckel aus Schiene», der sich wegen der schweren Anklage zu verantworten hatte, wurde freigesprochen, well durch da» Gericht straf « bare Lüsternheit nicht festgestellt worden ist. Wie wenig an- gcbracht aber der Jubel der Zentrumspresse über den Freispruch ist. zeigen die in der Verhandlung vorgebrachten Handlungen deS Pfarrers. Dickel verkehrte lange Zeit freundschaftlich in der Familie deS Haupt­lehrers N. Nachdem sich die beiden entzweit hatten, zeigte R. den Pfarrer bei der Kurie und beim Bürgermeister unter Erhebung schwerer Anschuldigungen an. Der Aufforderung zur Privat- klage entsprach der Pfarrer aber nicht. In der Osfizialklage gegen Bickel wurde dann das intime Verhältnis zur Lehrersfamilie enthüllt; es galt insbesondere den beide» Töchtern. So durfte die 16jährige dem Pfarrer zu Hause das Bett machen, wenn dieHuserin"(Pfarrmagd) abwesend war. Zur Belohnung legte der Pfarrer das Mädchen aufs Bett und kniff ihr in die Schenkel. An dem Oberschenkel der einen Lehrerstochter halte der Pfarrer eine Warze entdeckt, die er dann als Seelenarzt in operative Behandlung nahm. Verschiedent- lich prüfte er auch, obdieWaden der Mädchen echt seien. Einmal besuchte der Geistliche die kranke Großmutter im Lehrer- hause, verirrte sich aber ins Zimmer einer Pflege­tochter. Er wurde entdeckt, als er angeblich die Unter- suchung auf einen Nabelbruch vornahm. Der Staat!- anwalt war von der Schuld des Angeklagten so überzeugt, daß er zehn Monate Gefängnis beantragte. DaS Gericht aber sprach den Wadenkneifer, wie schon erwähnt, frei, da die juristischen Voraussetzungen zu einer Verurteilung fehlten. Da somit die Schuldlosigkeit des Seelenhirten festgestellt worden ist, wird der Herr Pfarrer auch in der Zukunft in seinem Amt bleiben und vielleicht von der Kanzel über die zunehmende Unjittlichkeit wettern._ Das Unwetter auf Kuba . Wie wir bereits gestern meldeten, wurde die Insel Kuba von einem schweren Orkan heimgesucht. Das Unwetter, das besonders die Provinzen Havanna . Matanzas und Pinar del Rio heimsuchte, ist eines der schwersten der letzten Jahre. Die Zahl der bei dem Orkan um- gekommenen Personen wird auf 100 geschätzt. Die Tabakernte ist zum großen Teil vollständig zer- st ö r t worden. Auch die Zuckerpflanzungen haben unter der Gewalt des Sturmes schwer gelitten. Eine kühne Fahrt. Der amerikanische Luftschiffer W e l l m a n n hat gestern seinen schon seit längerer Zeit geplanten Ballonflug über den atlantischenOzean angetreten. Er macht die Fahrt in einem eigens konstruierten Lenkballon, der unter anderem auch mit einem Apparat für drahtlose Telegraphie ausgerüstet ist. Der Ausstieg erfolgte tn Atlantic City , wohin«r bereits mehrere draht- lose Telegramme sandte. Wie das eine meldet, fäbrt der Ballon mit einer Geschwindigkeit von 20 Knoten tn der Stunde w Nordost- licher Richtung._ Gisenbahnkataftrophe iu Nordamerika. Auf der Bahnlinie St. Louis San Francisco ereignete stch ew schwerer Unglücksfall. Ein Bahnzug stürzte bei Compton (Oklahama) über eine Brücke herab, dereu Stützbalken morsch geworden waren. Fünf Wagen türmten stch über einander. Nach den bisher vorliegenden Meldungen sind 48 zum Teil tödlich Verwundete gezählt worden. «in SchnelligkeitSrekord. Auf dem Flugplätze in St. Louis (Vereinigte Staaten von Nordamerika ) hat der Aviatiker Leblane auf einem Bleriot« eindeckereine englische Meile--» 1524 Meter in 53 Se« künden zurückgelegt. Leblane hat mit dieser Flugletstuug einen neuen Weltrekord aufgestellt. Unter den Trümmern begrabe«. Eine schwere Einsturzkatastropho hat sich gestern in M e ch e l n(Belgien ) ereignet. Dort stürzte gegen 8 Uhr morgens das HauS eines Buchdruckereibesitzers ein. Die ganze Familie deS Buchdruckers und auch die übrigen Mieter des Hauses wurden im Schlafe von den einstürzenden Trümmern begraben. Durch den sofort organisierten Rettungsdienst wurden bisher zwei Leichen und drei Schwerverletzte geborgen. Die AufräumungL- arbeiten sind mit den größten Schivierigkeiten verbunden, da die Gefahr eines Zusammenbruches der Reste des HauseS be- fürchtet wird._ Kleine Notizen. Ein Eisbär ausgebrochen. Im Zoologischen Garten t» Jalle a. S. durchbrach ein EisbSr den Drahsichutz über seinem äfig und gelangte ins Freie, wo er ein Kind schwer ver» w u n d e t e und einem Wärter sowie dem herbeigeeilten Futter» meister durch Bisse am Kopf und Rumpf ernsteVerletzungen beibrachte. Schließlich zerriß daS Tier zwei Ziegen. Die Bestie wurde nachher im Elefantenhaus, wo sie eingedrungen war, durch einen wohlgezielten Sckuß getötet. Durch Feuer wurde das Kabelwerk Duisburg voll» ständig zer stört. Der Brand, der stundenlang wahrte, hat etwa 1 Million M. Schaden verursacht. In eine Dunggrube stürzte in Z e l l e r s im Allgäu der Oeko- nom Entrich und erstickte durch die aufsteigenden Gase. Drei Per- sonen, die ihn retten wollten, wurden ebenfalls betäubt, konnten jedoch noch rechtzeitig aus der Grube herausgeholt werden. Kein Räuberhauptmann. Wie wir vor einiger Zeit meldeten, war der Pfarrer E s p e r t aus P e a o m a s(Frankreich ) unter der Beschuldigung verhaftet worden, daß er an der S p i tz e« i n e r Räuberbande st ehe. Espert ist wieder freigelassen worden, da seine Unschuld nachgewiesen wurde. Durch eine Dunamitexplosion ist gestern in Venedig ein Haus eingestürzt. Dabei wurden 3 Personen tödlich, mehrere leichter verletzt. Peftfall an Bord eine» Dampfers. Unter den Passagieren de? DampfersHimalaya ". der im Hafen von Marseille einlief, ist ein Pest fall konstatiert worden. Der Kranke ist be- reitS gestorben. Wegen der Zollhinterziehungen der Kunsthandlung Du Veen ist auch der Bruder des bereits verhafteten Kunsthändlers in Untersuchungshaft genommen worden. Wie der New Yorker Steuerkomissar L o e b erklärte, sind die Zollhinterziehungen der Firma ebenso groß wie beim Zuckertrust. Lrsefkaften der Ikeäaktlon. Heidcnfeldftr. 18. Uns ist nicht« Ungünstiges bekannt V. V. 100. 1. Nein. Die Stenerpslicht hat mit dem Kalenderjahr IVOS aulgehört. 2. Eladtihnode innerhalb vier Wochen nach Zustellung. O. I. 83. Ja, wenn niemand in der Wohnung war. R. 17. Ja, sosern Sie nicht eine größere Familie zu unlrrbalten haben. Ottt 81. 4. Die Kosten richten sich ii-ick> dem Objekt. Die Anmeldung hat, unter Ueberreichung der Satzungen in Ur- und Abschrist, seitens de« vorstände« bei deni Amt«- gericht zu ersoigen, in dessen B-zirk der Verein seinen Sitz hat Die An« meldungserklörung mutz össeuilich beglaubigt sein, da« heitzt von einem Notar oder Gericht. H. I. 31. 4. Ja. 3. New. da nicht getauft. 2. u. 4. Genosse?ld. Hoffmann. Blumenstr. 22, wird Ihnen aus Slnsrag» Au«kunst erteilen. BSritzensee S. Ächeimwissenschast. F. E. A. Oranienstr. 15, Hos III.