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Aecht und Brot, und wer diesen Schrei zu vegreifen und zu würdigen weiß, konn über Gegner und Kampfziel nicht im Unllaren sein. Ebensowenig darüber, daß der Feind rechts st eht, und jede ihm gewährte Unterstützung die eigene Niederlage be- förderi. Die Stichwahl ist die Entscheidung, und wer dabei versagt, schlägt sich selb st und die eigene Sache. Der gegenwärtige Reichstag würde wahrschein  - lich anders aussehen ohne den ausgiebigen Stichwahlbeistand, den die Liberalen der Rechten gewährt, und daß auch manches ganz anders gekommen wäre, läßt sich ziffernmäßig nachweisen. Freilich glaubten damals viele Helfer, daß der Ansturm dem Zentrum gelte, so hatten sie die Parole des Fürsten Biilow aufgefaßt, die, wie ein klassischer Zeuge vor kurzem uns belehrt, nicht ganz frei von Spiegelfechterei war. Diesmal ist Täuschung und Irrtum unmöglich, so klar war die Position noch niemals. bis in alle Winkel und Ecken leuchten die Scheinwerfer mit grellem Licht. Nur die Stichwahlfrage bleibt noch im Dunkel. Vielfach werden taktische Gründe dafür geltend gemacht. Die Taktik in der Parteipolitik hat eine gewisse Aehnlichkeit mit der Statistik, es läßt sich alles durch sie beweisen. Nicht aber kann und darf sie Zweck sein, nur als Mittel zum Zweck soll sie gelten, und in keinem Fall ist die Verleugnung eines Grundsatzes ein geeignetes und zulässiges Mittel, die Grundsätze einer Partei ziehen die Grenzen ihrer Taktik. Und in den Tagen HeraklitS des Dunkeln ist vollste Klarheit ein Gebot der Selbstachtung.* Der große Block von Bassermann bis Bebel ist eine Dummheit; über ein Stichwahlabkommen, wie es Traeger empfiehlt, läßt sich dagegen sehr wohl sprechen. Deutschlands  Ehrengast". Der Besuch Nikolaus des Blutigen in Fricdberg führt zu fort- gesetzten unerträglichen Belästigungen der in die Nähe diese« OrteS kommenden Reisenden. Ueber einen neuen Fall solcher Belästigung wird derFranks. Ztg.* aus Friedberg   gemeldet: Der Reisende einer Frankfurter   Finna, der sich aus einer Geschäftstour per Rad befand, wurde auf der Landstraße, als er hinter drei Herren her fuhr, von Kriminalbeamten angehalten und geftagt, ob er nichr wisse, daß es der Zar nicht liebe, andere Personen in seiner Um- gebung weilen zu sehen, und warum er hinter den Fürstlichkeiten herfahre. Trotzdem der Reisende seine Papiere bei sich hatte und diese der Polizei vorzeigte, mußte er mit den Kriminalbeamten zurück nach Friedberg  , wo er im Arrestlokal nochmals vernommen wurde. Erst als der Reisende in Begleitung eines Kriminalbeamten nach Frankfurt   zu einem ihm bekannten Herrn gebracht wurde, der über seine Persönlichkeit Aufllärung geben konnte, wurde er frei- gelassen._ Weise Fürsorge! Wie der Dresdener Korrespondent derFranks. Ztg." von be- sondern Seite erfährt, sind schon seit geraumer Zeit in den Bundesstaaten Maßregeln getroffen, um Verkehrsschwierigkeiten für den Fall abzuwenden, daß einmal auf deutschen   Bahnen ein Eisenbahnerstreik ausbricht. Auch bestimmte Abmachungen mit dem Reich sollen für diesen Fall bestehen. Ein Dementi. Die vom Preß-Telegraph verbreitete Nachricht, daß die Stellung des Kriegsministers von Hecringen erschüttert sei, ent- dehrt, wie derVerl  . Lckkalanz." an maßgebender Stelle erfährt, jeder Begründung. Ebenso wird die von anderer Seite ge- brachte Meldung, zwischen dem Reichskanzler und dem Staats- fekretär Delbrück   beständen Differenzen, als völlig aus der Luft «egriffen bezeichnet._ Landtagsnachwahlen in Sachsen  . Am Mittwoch fanden in Sachsen   zwei Landtagswahlen statt, im 5. Leipziger   und im 44. ländlichen Wahlkreis Plauen  » Land. In Leipzig   erhielten Genosse BammeS 7712, der nationalliberale Dr. Zöphel Ist 763. der konservative Dr. Brückner 1934 und der deutsch  - soziale S ch n a u ß 1S20 Stimmen. Bei der Hauptwahl im Herbst 1909 vereinigten der sozialdemokratische Kandidat 8826, der nationalliberale 9802 und der Antisemit 5778 Stimmen auf sich. Scheinbar wäre also ein erheblicher Rück- gang der sozialdemokratischen Stimmen zu verzeichnen, aber auch nur scheinbar. Der nominelle Rückgang erklärt sich verhältnismäßig einfach: Die Wahlbeteiligung i st wesentlich geringer als bei der Hauptwahl und außerdem haben sich gerade in den Kreisen der Arbeiterwähler starke Verschiebungen voll- zogen. 1909 zählte der Kreis 12453 Wahlberechtigte, davon wählten 10 459. Bei dieser Wahl waren 11 735 Wahl- berechtigte, wovon 9373 wählten.(Die Zahl der Wähler ist beim Pluralwahlrecht geringer als die der Stimmen I) 1644 Wähler sind verzogen, zirka 140 in der Wählerliste sonst gestrichen. Dieses Minus von mehr als 1800 Wählern gehtfa st ausschließlich derSozial- demokratre verloren, da es sich in der Haupt- fache um Arbeitcrwähler handelt. Nun haben aber auch die bürgerlichen Parteaen zusammen noch bei weitem nicht die Stimmenzahl der Hauptwahl erreicht. Auf die Bürgerlichen entfielen 1909 15 580, bei der letzten Wahl 14217 Stimmen, also ein Verlust von 1363 Stimmen. Die Sozialdemokraten verloren 1114 Stimmen. Der WohnungS- Wechsel traf naturgemäß die Sozialdemokratie am härtesten. Selbst dasLeipziger Tageblatt  " schreibt:Ein gut er Teil des(sozialdemokratischen) Verlustes wird auf die starke Bevölkerungsverschiebung in diesem Wahlkreise zurückzuführen sein." Die Mehrheit der W ä h l e r ist auf der Seite der Sozialdemokratie. Für die bürgerlichen Parteien stimmten rund 4500 Wähler, für die Sozialdemokratie aber rund 4700! Also bei gleichem Wahlrecht würde die Sozialdemokratie das Mandat mit rund 200 Stimmen Mehrheit erobert haben. Das Pluralwahlrecht fälscht das Ergebnis. 2837 Vierstimmenwähler, die für die bürgerlichen Parteien stimmten, gaben allein 9448 Stimmen ab. also beinahe die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Der Ausgang der Wahl ist also keineswegs ein Mißerfolg der Sozialdemo- iratie. Charakteristisch an der Wahl ist besonders der Zusammen- bruch der rechtsstehenden Parteien. Diesmal marschirrten Konservative und Antisemiten getrennt, sie verloren trotzdem eine große Zahl Wähler an die Nationalliberalen und sind zu völliger Bedeutungslosigkeit herabgesunken. *** Im 44. ländlichen Wahlkreis Plauen   wurden abge- gehen für den konservativen Landwirt Sammler 5414 Stimmen, für den Postsekretär Rausch(nat.-lib.) 2149 und den Parteisekretär Genossen Meier 2153 Stimmen. Sammler ist somit gavählt. Bei der Hauptwahl im Jahre 1909 siegte der verstorbene Abg. Siebcrt(kons, und Bund der Landw.) mit 5360 Stimmen. Ferner erhielten damals Postsekretär Rausch 2585 und Geichäftssiihrer Genosse Jnnscher 2597 Stimmen. Der konservative Kandidat hat also gegen die letzte Wahl einige Stimmen gewonnen, während die nattonallibe- ralen Stimmen um fast 250, die sozialdemokratischen Stimmen um fast 450 zurückgegangen sind. Der Rückgang erklärt sich auch hier aus der Tatsache, daß die Wählerliste von 1309 galt, wodurch die Sozialdemokratie stark benachteiligt wurde, da die Arbeiter am häufigsten die Wohnung wechseln._ Lehrer und Neichsverband. Die Schulbohörde in Worms  , der Domäne des Freiherrn Hehl zu Herrnsheim  , hat drei Lehrern einen achttägigen Urlaub erteilt, damit sie in B e r l i n an einem vom Reichsver- band gegen die Sozialdemokratie veranstalteten Kursus teilnehmen können. Wenn Lehrer Urlaub haben wollen zum Besuch der General« Versammlung des Lehrerverbandes, dann wird<n Preußen wenigstens der Urlaub nicht erteilt. Reichstag   skandidatur des Obersten Gädke. Die Demokraten haben ihre Absicht wahr gemacht, den Frei- sinnigen im ersten Berliner   ReichstagSwahlkreiS einen eigenen Kandidaten gegenüberzustellen. Als solchen haben sie den Oberst a. D. Gädke erkoren, der durch seinen Kamps gegen die oberen Militär- behörden bekannt geworden ist. Für die Freisinnigen kandidiert wieder der derzeitige Vertreter, Herr Kämpf, der als Vizepräsident des Reichstages de» Sozialdemokraten gegenüber sich in der Rolle des überwachenden Polizeibeamten gefiel. Das Verficherungsgesetz für Pribatangestellte Der Entwurf eines VersichcrmigsgesetzeS für Privatangestellte ist nunmehr im Reichsamt des Innern fertiggestellt. Es wird beab- sichligl, ihn noch im Laufe dieses Jahres' mit Vertretern der be- teiligten Reichs- und preußischen Ressorts zu beraten. Sobald das preußische Staatsministerium sich schlüssig gemacht hat. soll der Entwurf veröffentlicht werden._ Eiu militärisches Schreckensurteil. Das Kriegsgericht des Infanterieregiments Nr. 159 in Mül­ heim  (Ruhr) verurteilte am Sonnabend einen Musketier, der sich in angetrunkenem Zustande zu verhältnismäßig geringen Aus- schreitungcn hatte verleiten lassen, zu der ungeheueren Strafe von 5 Jahren und einen Tag Gefängnis! Während der Manövertage hatte der Musketier Joseph B e i e r von der 4. Kompagnie genannten Regiments in der Nähe von Dülmen   sein Seitengewehr verloren. Es wurde ihm nun der Auftrag erteilt, das Ding zu suchen und dann seiner Abteilung nachzukommen. Beier fand sein Seitengewehr nicht. Er besuchte aus Aerger eine Anzahl Wirtschaften und wurde schließlich be- trunken. Als er seinem Truppenteile dann folgen wollte, muß er wohl seine Unfähigkeit hierzu eingesehen haben, so daß er sich in einen Chausseegraben legte und einschlief. Hier wurde er von einer anderen Abteilung gefunden und zu seiner Kompagnie, die inzwischen Biwak bezogen hatte, geschafft. Der Feldwebel Sieber- mann führte den Betrunkenen dann den Offizieren der Kompagnie vor und erhielt von diesen den Auftrag, den Beier auf einen etwas vom Zelt entfernten Haufen Stroh zu legen. Bis dahin war alles gut abgegangen. Als nun aber der Feldwebel den Mann nach seiner Lagerstätte führen wollte, geriet dieser plötzlich in Aufregung, drehte sein Gewehr um und schlug damit nach dem Feldwebel, der jedoch flink genug war, dem Angeklagten in den Arm zu fallen und ihn an der Kehle zu fassen, so daß er nur einen leichten Schlag gegen den Arm erhielt. Sofort sprangen zwei andere Soldaten hinzu und entwaffneten den Betrunkenen, der sofort in Unter- suchungshaft abgeführt wurde. Dies der Tatbestand, worüber das Kriegsgericht zu befinden hatte. Weshalb der bis dahin folgsame Musketier bei der Ab- führung sich plötzlich gegen den Feldwebel auflehnte, ist nicht klar- gestellt. Der arme Teufel selbst meinte zu seiner Entschuldigung, er müsse wohl einen..Wutanfall" bekommen haben, er habe an dem Tage wenig gegessen gehabt und viel getrunken und wisse nicht, wie er dazu gekommen sei. Auch seine Vorgesetzten gaben dem Manne das Zeugnis, daß er sonst ein guter Soldat sei. nur etwas jähzornig. Ein als Sachverständiger vernommener Stabsarzt gab sein Gut- achten dahin ab. daß der Angeklagte trotz der Angetrunkenheit für die Tat verantwortlich zu machen sei! Der Vertreter der Anklage- behörde beantragte darauf 2 Jahre und 7 Monate Gefängnis, in­dem er sich auf den Standpunkt stellte, daß der Fall alsminder schwer" zu beurteilen sei. Doch das Kriegsgericht war mit dieser doch gewiß nicht gelinden Bestrafung nicht zufrieden, es erkannte auf das Doppelte dcö beantragten Strafmaßes! Also wegen eines in der Trunkenheit verübten Streiches, der niemand geschadet hat: 5 Jahre GefäuoniS! Alles zur Ehre der heiligen Disziplin!..» Portugal  . Erledigt. Plymouth  , 19. Oktober. Die JachtVictoria and Albert  " mit König Manuel   und Königin Amelia an Bord ist heute früh hier eingetroffen. Spanten. Eiu neuer Marokkofeldzug? Paris  , 19. Oktober.Petit Parisien" ermähnt die spanische Regierung zur Mäßigung in der Marokkopolitik und meint, man wisse aus sicherer Quelle, daß eine spanische Mil,tärpartei von einem neuen Rif-Fcldzuge träume, dessen Ziel die Besitzergreifung Tetuans sei. Es bestätige sich, daß in Ceuta   18 0<X> und in Melilla   22 000 Mann unter dem Befehl der Generale Aldane und Alfrau vereinigt seien. Sollte der Feldzug in der Tat unternommen werden, so würde der Machsen nach un- zweideutigen Erklärungen Muley HafidS den heiligon Krieg erklaren» Dies würde jedoch eine große Gefahr für die europäischen  Interessen in Marokko   bedeuten» Bngland. Eine Flottcnhetzrede Balfours. London  , 19. Oktober. Baisour wies in einer heute in Glasgow  gehaltenen Rede auf die Aenderung in der Seemacht- st e l l u n g Großbritanniens   hin, die er als verhängnisvoll bezeichnete. Im Bau von Kriegsschiffen sei während der beiden unheilvollen Jahre des letzten Parlaments eine beklagcns- werte Pause eingetreten. Er könne die gegenwärtige Lauheit nicht begreifen. Der englischen Jnferioität(I) im Bau von Kriegsschissen müsse unier allen Umständen gründlich und unverzüglich abgeholfen werden. Wenn England nicht im- stände sei, aus den laufenden Finanzmitteln Abhilfe zu schaffen-, so müsse es sich die erforderlichen Mittel durch eine Anleihe verschaffen. Andere Länder müßten die Ueberzeugung gewinnen, daß trotz aller Parteikämpfe di« Nation fest entschlossen sei, für die Aufrechterhalwng ihrer Macht und die Erfüllung ihrer nationalen Pflichten den letzten Schilling und den letzten Atann zu opfern. Perllen. Die englische Note. London  , 19, Oktober. Wie das Reutersche Bureau erfährt, besteht England in seiner Note an Persien   darauf, daß. falls die Ordnung auf der Straße A buscher JSpahan in drei Monaten nicht wiederhergestellt ist, eine persische Truppenmacht am Platze organisiert wird, die von acht bis zehn englischen Offizieren der indische» Armee befehligt wird, und zum Schutze dieses Weges dienen soll. Es sei keine Rede davon, daß die indische Regierung irgend welche Verantwortung in dieser Angelegenheit übernehmen lober irgenb Kelche Uebergriffe gegen die Inte- grität PersienS   versuchen werde. Das Vorgehen Englands. London  , 19. Oktober.Daily News" undDaily Graphic" fahren fort, die Politik Englands in Persien   zu bekämpfen.Daily News" meint, es sei unverantwortlich, daß die britische  Okkupation permanent werde und auch die russische  Okkupation permanent mache. Das bedeute eine Teilung, die das schlimmste Unglück der auswärtigen Politik wäre. England und Rußland   würden unmittelbare Grenz- nachbarn werden und die Vernichtung der persischen Unabhängigkeit werde das englische Prestige in der muhammedanischen Welt vernichten. Die Aufgabe Englands sei nicht. Südpersien zu okkupieren, sondern der russischen Okkupation in Nordpersicn ein Ende zu machen. Daily Graphic" bezweifelt, daß der Zeitpunkt geeignet für ein persisches Abenteuer sei, welches England eine schwere Ver- antwortung aufbürden würde, während es in Indien  gäre, die Schwierigkeiten an der indischen Nordwestgrenze wüchsen und die europäische Lage die größte Wachsamkeit und sorgsames Haushalten mit Englands Mitteln fordere. Die Lage in Südpersien könne verbessert werden, ohne das Risiko eines Eroberungskrieges. London  , 19. Oktober. Nach einer Zeitungsmeldung aus Teheran   hat die englische Regierung die persische davon in Kenntnis gesetzt, daß England für den Fall, daß P e r s i e n die Bedingungen der Note über den Zustand der Handelswege nicht erfülle, die Ver- antwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Straße Buschir SchiraS bis Jspahan(in der russischen  Zone) selbst übernehmen werde. Räubcrunwesen. Jspahan, 19. Oktober.  (Meldung der Petersburger Tele« graphcn-Agentur.) Bier große 100 Werst von hier entfernte Ortschaften wurden durch Banden bewaffneter Nomaden ausgeplündert. Die halbnackten und hungrigen Bewohner flüchteten hierher. Da Jspahan gar keine Besatzung hat, so droht ihm daS gleiche Schicksal. Cürkcl Die französische   Anleihe. Paris  » 19. Oktober. Nach sichtlich vom Quai VOrsah stammen­den ZcitungSmeldungen sind die zwischen der Regierung und dem hiesigen türkischen   Botschafter geführten Verhand­lungen über das A n l e i h e p r o j e k t nunmehr-a b g e s ch l o s se n. Das betreffende Uebereinkommen bedarf noch der Zustimmung der Pforte. In dem Vertrage wird unter anderem bestimmt, daß als Bürgschaft für entsprechende Verwendung des Anleihebctrages zwei von der französischen   Regierung bestimmte französischeBeamte wichtige Posten in der türki. scheu Finanzverwaltung einnehmen sollen, der eine als Direiktor der Finanzge-barung,-der andere als Mitglied des Konstantinopcler Rechnungshofes. Frankreich   erhielt eine Meist- begünstigungSklausel, nach welcher bei B e st e l l u n g e n von Kriegsmaterial, Schiffen usw. im Auslände kein Land mit einer größeren Bestellung bedacht werden kann als Frankreich  . Der Anlcihebetrag ist auf 150 Millionen Frank festgesetzt. Soziales» Die Berliner   Paketfahrtgcscllschaft hat gestern bor dem Gewerbcgericht ein Urteil erstritten, da? ein warnendes Menetekel gegen den Leichtsinn und die Unachtsamkeit ihrer Angestellten sein soll. In Wirklichkeit hätte aber die Gesell­schaft keine Ursache, mit dem Urteil so besonders zufrieden zu sein. Die Gesellschaft trat nicht selbst als Klägerin auf, sondern hatte den bei ihr als Kutscher beschäftigt gewesenen Hausdiener G. durch einen Abzug von 10 M. von der Kaution veranlaßt, gegen sie klagbar zu werden. Aus dem Wagen, den der Kläger zu fahren hatte, waren zwei der Firma Mannheimer gehörende Kartons im Werte von 100 M. gestohlen worden. Die Diebstahlversicherung hatte der Beklagten 25 M. dafür ersetzt und je 10 M. hatte die letztere dem Kläger und dem mit ihm fahrenden Schaffner die sie beide für den Schaden verantwortlich macht von den ge­stellten Kautionen in Abzug gebracht, währenddem sie den Rest des Schadens trug. Der Kläger   bestritt sein Verschulden an dem Schaden. Es ist zwar richtig, daß er und sein Mitfahrer gegen die erhaltene Instruktion verstoßen hätten, indem sie den Wagen allein ließen. Aber die Gesellschaft wisse, daß das allgemein üblich war. Denn eS werden den Wagen immer so viel Bestellungen mit- gegeben, daß sie die Schaffner allein nichr erledige» können und ihnen die Kutscher helfen müssen. So sei eS auch ihm ergangen. Während einer Bestellung, die er in Abwesenheit seines Schaffners ausgeführt, stich die beiden Kartons gestohlen worden. Der Wagen ist zuvor von ihm verschlossen worden. ES befand sich aber ein Schloß an ihm, das jeder leicht wieder öffnen konnte. Als Zeuge wurde noch der Mitfahrer des Kläger  » gehört. Dieser be» kündete, daß sie die strikte Anweisung hatten, nicht gemeinsam den Wagen zu verlassen. ES sei aber unmöglich, mit der Arbeit fertig zu werden, wenn sie nicht beide Bestellungen machten. DaS wisse die Gesellschaft ebenso gut wie die Angestellten. Auch die übrigen Behauptungen des Klägers wurden vom Zeugen bestätigt. Der GerichtSvorsihende Magistratsassessor Drcycr versucht« vergeblich, den Kläger zur Rücknahme der Klage zu bewegen. Er meinte, über die moralischen Pflichten der Gesellschaft licßa sich streiten, aber rechtlich sei hier nichts zu machen. Die Klage wurde, nachdem die Beklagte die Verpflichtung zur Herausgabe deS jetzt noch auf 90 M. lautenden Sparkassenbuches anerkannt hatte, abgewiesen. Einem Schaffner waren aus gleichem Grunde 27 M. in Abzug gebracht worden. Auch dieser war damit nicht einverstanden und klagte. Die Sache wurde aber gestern noch nicht zur Entscheidung reif und fiel der Vertagung anheim. Das Gericht hätte unseres ErachtenS unter Berücksichtigung des§ 254 B. G.°B. anerkennen sollen, daß das Verschulden der Firma ein überwiegendes war, da sie Instruktionen erlassen, deren Nichtbefolgbarkeit sie kannte und dennoch den Wagen überlud. So wäre eine Verurteilung der Beklagten möglich gewesen. Wahrung berechtigter Interessen des Angeklagten. Ein Bergmann in Buer   war vom dortigen Schöffengericht wegen Beleidigung eines Gendarmen zu 100 M.Geldstrafe verurteilt worden, weil er als Angellagter in einer Gerichtsverhandlung in bezug auf die Aussage des Gendarmen erklärt hatte, der Gen» darm saufe mit der Gegenpartei herum und lasse sich Hühner und Eier schenken. Obschon der Wahrheitsbeweis auch vor der Straf» kammer in Essen   mißlang, erkannte das Gericht auf Freisprechung, indem eS anführte, daß eine Bestrafung nicht eintreten könne, weil die Aeußerung in Wahrung berechtigter Interessen gemacht sei. Es habe im Interesse des Angeklagten gelegen, daß er nicht eben- tuell durch das Zeugnis eines Mannes belastet werde, dessen eigenes Tun nach seiner und Ansicht anderer Leute nicht einwandfrei sei. Es bedürfe keiner Ausführung, daß der Angeklagte das Recht habe, zu seiner Verteidigung alle Tatsachen anzuführen, die zur Beurteilung des Charakter» des Zeugen von Wert seien. Das Gericht könne sich der Meinung des Vorderrichters nicht an- schließen» daß die Aeußerung über das Matz des Erlaubten hinaus» ginge und daß Form und Umstände der Aeußerung das Vorhanden- sein einer Beleidigung unzweifelhaft dartäten. Der Ausdruck herumsaufen" sei allerdings bedenklich, entspreche aber den» Bildungsgrade und der in den Kreise» des Angeklagten übliche» Ausdrucksweise. _ Ein seltenes, verständiges Urteil