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mZgNch. Angeklagter Wagner: Unsere Zahlen sind entnommen dem Verwaltungsbericht des Allgemeinen Knappschaftsvereins in Bochum.   Zeuge Hilgenstock: Es wurde hier schon über die Ent- lassung des Thomas verhandelt. Die Kündigung ist hauptsächlich von mir ausgegangen. Die Kolonne Thomas trieb nämlich während der Arbeit Gesellschaftsspiele und- hatte sich Lektüre ver- schafft. Sie hatte einen stehen, der aufpaßte, wenn ein Vor- gesetzter kam. Da war es ja selbstverständlich, daß ich eingriff. Zeuge ThomaS: Es handelt sich darum, daß wir kurz vor der Instruktion für Rcttungswesen tvährend einer Pause im Rettungs. buch lasen. Es ist uns auch nicht allen gekündigt worden, sondern nur denen, die vorher vernommen waren. Vors.: Ist es richtig, daß die Leute, die vernommen worden waren, entlassen worden sind? Ich will ja nicht sagen, daß sie deshalb entlassen worden sind, aber ich möchte die Tatsache wissen. Zeuge Hilgenstock: Ich wußte nicht einmal, wer vernmnmen Worden ist. Bors.: Aber ist die Tatsache richtig? Ist jemand entlassen worden, der nicht vernommen worden ist? Zeuge Hilgcnstock: Ich kann mich auf die einzelnen Fälle nicht besinnen. Verteidiger Rechtsanwalt Heine: War Ihnen bekannt, daß die Jnstruktionsstunde für die Rettungsapparate folgte, und haben Sic sich überzeugt, was die Leute lasen? Zeuge Hilgenstock: Dazu lag keine Veranlassung vor. Mir genügte die Tatsache, daß sie lasen. Verteidiger Rechtsanwalt Heine: Einen guten Arbeiter beurteilt man nach dem, was er sonst leistet. Wußten Sie wirklich nicht, daß die Leute vernommen worden sind? Zeuge Hilgenstock: Ich wußte es nicht, aber ich konnte �es mir denken. Verteidiger Rechts­anwalt Heine: Wußten Sie nicht, daß die Leute deshalb nicht in den Dienst gekommen waren, weil sie entlassen waren? Zeuge Hilgenstock: Nein. Verteidiger Rechtsanwalt Heine: Sie ar- betteten doch in Ihrem Revier. Zeuge Hilgenstock: Ich habe meine Hilfsbeamten. Die weitere Verhandlung wird hierauf auf Montag vertagt. Der Sucher mit elektrischem Strom. Mit Eifer wird jetzt im ganzen Reiche teils von dem Staate als Unternehmer, teils von großen Gesellschaften, deren Dirigierung in aller Stille vom Friedrich-Karl-Ufer in Berlin   erfolgt, an dem Bau von elektrischen Kraftzcntralen gearbeitet. In erster Linie sucht man die billigen Wasserkräfte nutzbar zu machen, dann aber auch werden Dampfturbinen verwendet, denen man vor allen anderen Kraftmaschinen in neuester Zeit wegen ihrer hohen Be- triebssicherheit und der geringen Wartung, welche sie benötigen. den Vorzug gibt. So entsteht in Schlesien  «in gewaltiges Werk, welches nach außen hin einer besonderen Gesellschaft gehört, an deren Spitze ein hervorragender Ingenieur in Breslau   steht; tatsächlich aber hält die A. E. G. die Fäden des llnternchmens in der Hand. Dieses Werk wird z. B. auch der neuen Eisenbahn  -Hauptwerk- statt in Oels   die gesamte Energie liefern, welche zum Betriebe der Kraftmaschinen und zur Beleuchtung der ausgedehnten Werkstätten und des Rangierbahnhofes notwendig ist. Als Maximalpreis für den elektrischen Strom verlangt die Gesellschaft vom Fiskus den niedrigen Maximalpreis von 6 Pf. pro Kilolvattstunde. In Norddeutschland wird bekanntlich jetzt ein großer Kairai gebaut; bei dieser Gelegenheit sucht der Fiskus nach Möglichkeit die zur Verfügung stehenden Wasserkräfte auszunutzen und in elektrische Energie umzusetzen. Eine solche Wasserkraftanlagc größten Stils wird in Dörverden  geschaffen, neben den, Wasser als Triebkraft finden auch Turbo- dynamos, d. h. Dynamomaschinen, welche direkt mit den Dampf- tucbinen gekuppelt sind, Verwendung. Der Fiskus gebraucht den Strom in erster Linie zur Bewegung der Wehr- und Schleusen- anlagen, sowie auch zum Betrieb der Pumpwerke. Die über- flüssige Energie soll nun an eine Gesellschaft abgegeben werden, welche ihrerseits die Leitungen über das Land legen und die Ortschaften mit Strom versorgen wird. tn Anbetracht der überaus hohen Preise, welche bis jetzt von bnehmern für Licht- und Kraftstrom verlangt werden, ist es von höchstem Interesse zu erfahren, welchen Preis die Gesell- schaft dem Fiskus für den Strom, gemessen am ersten Schaltbrett, zahlen muß. In der Denkschrift der Kanalbaudirektion sind die Preise für den Stron, im tz S festgelegt. Es heißt da wörtlich: Die Gesellschaft bezahlt fiir die am Schaltbrett abgegebenen Kilowattstunden: 6 Pf. fiir die erste Million Kilowattstunden S Pf. für die zweite Million Kilowattstunden S Pf. für die dritte Million.Kilowattstunden 4 Pf. für die vierte Million Kilowattstunden Für jede hierüber hinaus abgegebene Kilolvattstunde zahlt die Gesellschaft 2 Pf., soweit sie mit Wasserkraft, 4 Pf., soweit sie mit Dampftraft geleistet wird usw. Diese Strompreise sind so außerordentlich niedrig, daß man sich verwundert fragen wird, wie es möglich ist, daß die Konsumenten für Kraft 15 bis 30 Pfennig und für Licht 40 bis 00 Pfennig pro Kilowattstunde zahlen müssen? Der Fiskus gibt sicherlich den Strom nicht zum Selbstkostenpreise ab, im Gegenteil, er verdient auch noch dabei. Allerdings könnte man einwenden, daß viel Energie in den langen Ueberlandleiwngcn verloren geht, z. B. durch Erdschluß, oder weil hochgespannter Drehstrom verwendet Musik beherrschen sollte, für den'größten Teil derweltliche Ver- gnügungen" mitmachenden Katholiken, Protestanten, Juden, Frei- denker, die den Saal füllen, die mitsingen oder mitmnstzieren, keinen ergreifenden Wert besitzt. Die Einheit ist gebrochen. Die Einheit o. merkwürdige Zciterscheinung! die trotzdem da ist, sogar leidenschaftlich hervortritt, wo auf Arbeiterfesten unsere Lieder erschallen. Unsere i s s s S o 1 e in n i s, die revolutionäre, hat noch keinen Beethoven, aber ein überzeugtes Publikum. _ Heinz Sperber. Humor und Satire. Klo st er st urm in Lissabon  . Von Augenzeugen imBerliner Lokal- Anzeiger' und in der .Germania  ' dargestellt. Alle Mönche, alle Nonnen Wurden von den Sturmkolonnen Umgebracht in einer Nacht; Niemand ist mehr aufgewacht! Morgen« warf man welch ein Frevel In die Klöster Pech und Schwefel; Hiebet, liebes Publikum, Kamen alle nochmals um l Abends hat man dann die Nonnen Und die Möncbe schnöd vcrbronnen, Alle bei lebend'gem Leib Zu des Pöbels Zeitvertreib! Gestern wurden welch ein Grauen I> Alle Mönche, alle Frauen Mittellos und gänzlich nackt In den Ozean gejagt l teute aber welch ein Wunder! ommen alle ganz gesund er- halten Klosterfrau und-Mann Im geliebten Bayern   an l _(Jugend.') Notizen. ---> Kunst abend.«Die deutsche Gesangsballade' ist das Thema des II. Volkskunstabends der Stadt Charlottenburg.  der am Sonntag, den 23. Oktober, abends 8 Uhr, im Kaiser-Friedrich- Gymnasium, Knesebeckstr. 24, unter Mitwirkung von Dr. L. Hirsch- berg veranstaltet wird. wird, durch Verluste bei nasser Witterung, aber alle diese Verluste würden noch nicht einen Strompreis in der jetzt von den Kon- sumcnten verlangten Höhe rechtfertigen; wenn man berücksichtigt, daß die Gemcinöen für die Kosten der Zuleitungen größtenteils selbst aufkommen, oder doch wenigstens hohe Beiträge zu denselben zahlen müssen, so verbleibt für die unternehmende Gesellschaft nur ein Anlagekapital, dessen Höhe zu dem späteren Reirwerdienst als minimal zu bezeichnen ist. Anders wird die Sache, wenn die Ge- sellsclwft die Hochfpannungs-Zuleitungen sowie die Trans- formatoren selbst stellte, es könnte dann unter ungünstigen Um- ständen der Fall eintreten, daß bei angemessener Verzinfung des- selben und bei genügenden Abschreibungen sich der Preis der Kilolvattstunde für die unternehmende"Gesellschaft um 40 bis 50 Proz. erhöhte. Aber auch unter diesen ungünstigen Voraus- setzungen ist ein Strompreis in der jetzt üblichen Höhe nicht ge- rechtfertigt. Um unparteiisch zu sein, möge noch erwähnt werden, daß leider von der Reichspostverwaltung, welche das Monopol jeder Verlegung von elektrischen Ueberlandleitungcn besitzt, den Unternehmern viele, oft technisch ganz unbegründete Schwierigkeiten in den Weg ge- legt werden, so mutz z. B. eine harmlose Gleichstromleitung, deren Spannung nur 110 Volt beträgt, 9 Meter von der Telephon- oder Telegraphcnleitung entfernt seiw wenn beide Leitungen parallel laufen, trotzdem ein kontinuierlicher Strom, also ein Strom, der seine Richtung nicht wechselt, keinerlei Jnduktionswirkung auf einen benachbarten Leiter ausübt. Auch bezüglich des Wechsel- stromes, der jetzt bei Uebcrlandz.-ntralcn und Leitungen ausschließ­lich in Frage kommt, wird die Vorsicht bezüglich der Verhütung von Jnduktionswirkungen zu weit getrieben. Die Leitungsmasten müssen deshalb oft weit von der Straße entfernt fein und auf privatem Grund stehen; die Exlaubnis hierzu muß aber wieder von den betr. Grundeigentümern erkauft werben. In England ist man in dieser Hinsicht weitherziger. In London  sind die Starkstromleitungen, welche die Stadt mit Licht und Kraft versorgen, vielfach über die Dächer gespannt neben den Tele- Phonleitungen, ohne daß in letzteren Jnduktionswirkungen auftreten, welche im Hörer störende Geräusche verursachen, trotzdem in London   größtenteils Wechselstrom bis zu 200 Volt verwendet wird. Auch die staatlichen Vorschriften und Gebühren, welche bei der Kreuzung von Wegen gemacht und verlangt werden, sind zum Teil unberechtigt und wirken lähmend und hindernd auf die Ent- faltung der Elektrizität. Hierdurch wird natürlich der Strompreis in die Höhe ge- schraubt und von den Unternehmern werden zur Begründung der von ihnen geforderten Strompreise obige Vorschriften selbstver- ständlich oft einseitig beleuchtet und ins Feld gefiihrt. Trotz alledem trifft aber doch das Unternehmertum die Hauptschuld an dem hohen Strompreis, da sie in erster Linie für ihre Tasche sorgen. Unter den obwaltenden Verhältnissen ist eS für den kleinen Mann ganz unmöglich, sich einen Anschluß an das Netz legen zu lassen, zumal die Gesellschaft ihm noch eine Zählermiete abverlangt, welche im Verhältnis zum Preise desselben(sie zahlt 24 30 M. für einen Zähler bis 10 Ampere) als Wucher bezeichnet werden kann. Wenn nun die in Dörverden   erzeugte Energie in nur einiger- maßen vernünftiger Weise an die Konsumenten abgegeben würde, so erwiese mau dadurch der Bevölkerung, in der Hauptsache aber dem kleinen Mann, eine Wohltat, denn bei. einem Strompreise von etwa 12 Pf. für Kraft pro Kilowattstunde würde sich die Pferde- kraft auf 9,6 Pf. stellen und viele kleine Betriebe führten mit Freuden den immer dienstbereiten idealen Elektromotor ein. Für Licht wäre ein Preis von 18 20 Pf. hoch genug. Unter diesen Umständen würde das Glühlicht selbst unter Berücksichtigung der verwerflichen Steuer auf Glühlampen, die uns im Ausland nur Spott einträgt, die weitaus billigste Beleuchtungsaxt sein, welche es überhaupt gibt. Tie in Vorschlag gebrachten Preise sind so hoch bemessen, daß auch eine Gesellschaft, die den Strom erst beziehen müßte, unter allen Umständen günstig abschnitte. Weshalb aber muß unbedingt ein Unternehmer zwischen Pro- duzcnten und Konsumenten geschoben werden? Weshalb gibt der Fiskus nicht selbst den Strom an die Konsumenten ab? Weshalb nicht wenigstens an die Gemeinden, welche dann ihrerseits wieder mit den Teilnehmern verrechnen könnten unter Zugrundelegung einer mäßigen Preisnorm. Soziales* Konkurrenzklausel im Ausschuß des Berliner   Kaufmannsgerichts. Am Donnerstag wurde in der Beratung des Rundschreibens des Ministers, die Konkurrenzklausel betreffend, bei Punkt 5 fortgefahren. Dieser regelt die vertragsmäßigen Leistun- gen. Als solche sind zu verstehen das zuletzt bezogene Gehalt bezw. der zuletzt gewährten Naturalleistungen(Wohnung, Kost usw.), sowie auch Provision, Anteil am Gewinn nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses. Dagegen sollen Reisespesen, Fahrgelder usw., welche den Ersatz barer Aus- lagen darstellen, unberücksichtigt bleiben. Dieser Punkt wurde nach der Vorlage des Ministers einstimmig angenommen. Nach Punkt 6 der Vorlage kann der Prinzipal bis zur Be- cndigung des Dienstverhältnisses jederzeit durch Erklärung dem Angestellten gegenüber auf die Einhaltung des Konkurrenzverbots verzichten und sich hierdurch von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung für die Karenzzeit befreien. Dasselbe soll für den Prinzipal gelten, wenn das Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird(z. B. der Angestellte ist wegen eines in seiner Person liegenden wichtigen Grundes zum sofortigen Aus- tritt genötigt). Im übrigen soll der Prinzipal nach Beendigung des Dienst- Verhältnisses nur mit der Maßgabe auf das Konkurrenzverbot verzichten können, daß der Angestellte den Anspruch auf Entschädi- gung für die Dauer eines Jahres vom Empfange der Verzicht- erklärung ab behält. Die Kaufleutebeisitzer beantragten, die Frist aus ein halbes Jahr herabzusetzen, da diese Zeit völlig ausreicht, dem Angestellten die Möglichleit zur Erlangung einer entsprechenden Stellung zu geben. Von feiten der Hand- lungsgehilfen wurde folgender AbänderungSantrag ein- gebracht: Der Prinzipal kann auf die Konkurrenzklausel nur ver- zichten, wenn der Handlungsgehilfe damit einverstanden ist. Der Verzicht mutz schriftlich und zwar 6 Monate vor Beendigung deS Dienstverhältnistes erfolgen. Im übrigen hat die Konkurrenz- klaufel nur Gültigkeit, wenn der Prinzipal bei der Kündigung oder binnen einer Woche nach der Kündigung das Konkurrenz- verbot schriftlich aufrechterhält. Verzichtet der Prinzipal gemäß Abs. 2, so hat er dem Gehilfen die volle Entschädigung für die Dauer cineS Jahres vom Tage des Austritts ab gerechnet, zu zahlen." Dieser Antrag wurde mit 9 Stimmen der Handlungs- gehilfen und einer des sozialdemokratischen Kaufmanns gegen 8 Stimnien der übrigen Kauflcute und der Stimme des Vorsitzen- den angenommen. Mit fast demselben Stimmenverhältnis wurde der Borschlag des Ministers zu Punkt 6 abgelehnt. Zum Punkt 7 wurde mit dem vorerwähnten Stimmenverhältnis folgender Antrag der Handlungsgehilfen ange- n o m m e n: Der K 75 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches soll in seinem zweiten Satze wie folgt lauten:Das gleiche gilt, wenn der Prinzipal das Dienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung ein wichtiger, durch den Handlungsgehilfen verursachter und dem Prinzipal zur sofortigen Entlassung ohne Einhaltung der Kündi- gungsfrist berechtigter Grund vorliegt, der aus Verlangen des Handlungsgehilfen bei der Kündigung schriftlich anzugeben ist." Die Vorlage des Ministers wollte die jeyt bestehenden gesetzlichen Zustände erhalten und auch auf die gewerblichen Unternehmer ausdehnen. Der Vorschlag des Ministers nach dieser Richtung wurde abgelehnt. Punkt 8 der Vorlage lautet: Der Angestellte hat auf die Entschädigung keinen Anspruch, wenn er durch vertragswidriges Verhalten dem Prinzipal Grund gibt, das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften Set§§ 70 und 72 des Handelsgesetzbuchs bezw.§8 133b und c der Gewerbeordnung aufzulösen. Das gleiche gilt, wenn mehrere Angestellte, welche bei demselben Prinzipal unter Konkurrenzklausel angestellt sind, auf Grund vorheriger Verabredung kündigen und der Ange- stellte nicht dartut, daß er hierzu nicht durch die Absicht bestimmt worden ist, den Prinzipal zum Verzicht auf die Konkurrenzklausel zu veranlassen." Hierzu beantragten die Handlungsgehilfen, den zweiten Satz zu st r e i ch e n, da er ein Angriff auf das K o a- Iii ionsrecht der Handlungsgehilfen sei. Dieser Antrag wurde mit der oben angegebenen Mehrheit angenommen, des weite- ren dann der Absatz 1 zu Punkt 8. Der Vorsitzende stimmte hierbei mit der Majorität. Nach Punkt 9 der Vorlage soll der Prinzipal im Gegen- satz zu der jetzt für die Handlungsgehilfen geltenden Vorschrift des 8 75 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches berechtigt sein, an Stelle der verwirkten Vertragsstrafe die Erfüllung des Konkurrenzverbots oder neben der Vertragsstrafe den Ersatz des sie übersteigenden Schadens zu verlangen. Dieser Punkt wurde mit der zuletzt er- wähnten Majorität abgelehnt. Punkt 10 verlangt, daß Vereinbarungen, welche den vor« stehenden Vorschriften zuungunsten der Angestellten abweichen, nichtig sind. Hierzu beantragen die Handlungsgehilfen folgenden Nachsatz:und bewirken die Ungültigkeit des gesamten Inhalts des Konkurrenzverbots." Der so abgeänderte Punkt 9 wurde angenom- m e n. Punkt 11 will die in Ziffer 2 bis 6 und in Ziffer 8 auf- gestellten Grundsätze keine Anwendung finden lassen, wenn die dem Angestellten gewährten vertragsmäßigen Leistungen, die nach Ziffer 5 zu berechnen sind, den Betrag von 8000 Mk. jährlich über- schreiten. Dieser Punkt wurde angenommen, dagegen stimm- ten nur 3 Handlungsgehilfen. Neben diesen 11 Borschlägen wurde seitens des Ministers angeregt, einer übermäßigen Aus- dehnung des Gebrauchs von Konkurrenzklausel ik auch dadurch entgegenzutreten, daß ihre Gültigkeit von einer be- stimmten Form des Abschlusses gerichtliche oder notar i- elle Beurkundung abhängig gemacht wird. Dieser Anregung wurde zugestimmt. Des weiteren wurde ein Gutachten darüber gefordert, ob und inwieweit der Grundsatz der bezahlten Karenz und eine etwaige Formvorschrift auf Vereinbarungen An- Wendung finden könnte, durch welche sich der Angestellte einem Schweigegebot unterwirft, ohne daß ihm der Eintritt in ein Konkurrenzunternehmen verwehrt ist. Hierzu wurde beschlossen, daß das Schweigegebot nichtig sein soll. Denn das Schweigegebot sei gleich zu erachten dem Konkurrenzverbot. Nach- dem so dieVerbesserungen" bei der Anwendung der Konkurrenz- klausel nach den Vorschlägen des Ministers seitens des Ausschusses in wirkliche Verbesserungen verändert waren, vertagte sich der Ausschutz auf den 9. November, um dann zu mehreren Anträgen Stellung zu nehmen, die von feiten der Handlungsgehilfen ge- stellt sind._ Mädchenlos. Ein Arbeitsverhältnis, das an das Zeitalter der Sklaverei erinnert, hatte das Dienstmädchen M., das gestern beim Gewerbe- gericht klagte, bei einer Frau Selm  « Schubilski, die in der Göhrcner Straße 3 eine Gastwirtschaft betreibt. Die Klägerin war vom 23. September bis zum 12. Oktober, an dem sie ohne vorhergehende Kündigung entlassen wurde, im Gewerbebetriebe der Beklagten beschäftigt. Daß sie bei ihrer Entlassung für die geleisteten Dienste keinen Lohn erhielt, fand die Beklagte ganz in der Ordnung. Die äußerst bedrängte Lage, in die das Mädchen durch die fristlose Entlassung und die Vorenthaltung des verdienten Lohnes geriet, erregte das Mitleid anderer Hausbewohner, die sich des bedauernswerten Mädchens annahmen. Sie hatten übrigens schon während des sonderbaren Arbeitsverhältnisses reichliche Ge- legenheit, ihre Wohltätigkeit gegenüber dem in der Kost mehr als knapp gehaltenen Mädchen zu betätigen. Die Hausbewohner waren es auch, die das Mädchen zur Klage gegen ihre gewesene Arbeitgeberin veranlatztcn. Die Klägerin forderte den rückstän- digen Lohn mit 10 Mk. und eine Entschädigung für die 14tägige Kündigungsfrist, da ihre Entlassung grundlos erfolgt sei. Die Beklagte wendete ein, daß sie die Klägerin entlassen mußte, weil sie trotz wiederholter Aufforderung ihre Papiere und Sachen nicht besorgte und die Polizei ohne jene Ausweise die Anmeldung nicht angenommen habe. Sollte die Polizei in der Tat solche Ansicht geäußert haben, so befand sie sich im Irrtum. Klägerin unterstand als Gewerbcgehilfin einer Gastwirtschaft der Gewerbeordnung, nicht der Gesindeordnung. Die Klägerin glaubt nicht, daß das Fehlen der Papiere der wahre Entlassungsgrund sei. Sie habe der Beklagten wiederholt gesagt, was diese auch nicht bestritt, daß sie nicht im Besitze auch nur eines Pfennigs Geldes sei und sie deshalb ihre Papiere, die sich in ihrem vorigen Aufenthaltsort befanden, nicht besorgen könne. Die Beklagte habe ihr aber keinen Lohnvorschuß gewährt, so daß sie nicht einmal schreiben konnte. Erst nach ihrer Entlassung habe sie mit Hilfe der Leute, bei denen sie Aufnahme gefunden hatte, ihre Papiere von dort erhalten. Die Klägerin glaubt, daß ihre Entlassung auf Grund einer Beschwerve bei der Beklagten über einige Gäste, die sie mit unsittlichen An-j trügen belästigten, erfolgt sei. Die Beklagte habe auch das Ver- halten ihrer Gäste begünstigt, oder sie gar dazu veranlaßt; denn diese gab ihr auf ihre Beschwerde zur Antwort:«Geschäft ist Geschäft! Dabei verdiene» Sie und ich auch!" Die Beklagte bestritt zwar diese Acußerung, erklärte sich aber zur Annahme eines für die Klägerin günstigen, vom Gcwerberichter Magistratsassessor Dr. Seckt vorgeschlagenen Bergleichs auf 25 Mk. bereit. Auch die Klägerin nahm den Vergleichsvorschlag an. )Hiis InduFtnc und Handel Kapitalistische Gartcustadtkultur. DaS Joch der Grundrente lastet schwer auf den Schultern der Hunderttausende, die in den Großstädten eng zusammengepfercht wohnen und leben müssen. Der Gedanke, draußen im Freien, in der Natur zu wohnen, schuf, nach englischem Vorbilde, das genossen- schaftliche Garienstadtproblcm I Interessant ist es nun, zu beobachten, wie die großstädtische Bodenspekulation sich mit der Gartenstadt- bewegung abzufinden gedenkt. Das Gelände vor den Toren Berlins  , das sich vorwiegend in den Händen einiger weniger Banken befindet, aber nicht nutzbringend an den Man» gebracht werden konnte, sucht man auf eine andere Art loszuwerden. Das Südwestgelände Wilmersdorfs soll eine kapitalistische Garten« st a d t erhalten. Es handelt sich um das 250 Morgen große Ge- lände, das zwischen der Ringbahn, der Schmargcndorfer, Steglitzer  , und Dahlemer Gemarkung liegt. Dieses Gelände ist mit vielen Millionen belastet, die als Zwischengewinne in die Taschen gerissener Spekulanten geflossen sind. Georg Haberland  , Direktor der Terraingesellschaft Südwesten, ist es. der Pro« paganda für die neue Gartenstadt Wilmersdorf   macht. Da sollen dreigeschossige, hochelegante Häuser erstehen. Zum Zweck der Ausschmückung der Straßengärten hat man bereits eine besondere Gartcnvereinigung«Berlin  « Südwesten' ge- bildet; sie verfügt zurzeit über ein Kapital von 250 000 Marl  . Die Wilmersdorfer   Gartenstadt soll so schnell wachsen, daß schon Pfingsten nächsten Jahres ganze Straßenzüge im Blumen« schmuck glänzen können. Die um Haberland hoffen, daß der modern verwirklichte Gartenstadtgedauke.«an der Ringbahn gelegen',«mit der Straßenbahn zu erreichen", ziehen wird. Man hat es allerdings verdächtig eilig mit der Gartenstadt. Das hat Gründe! Die große Tempelhofcr Bebauungsarbeit nimmt ebenfalls wieder den Herrn Haberland als Direktor stark in Anspruch. Dort mußte man zugreifen. Wäre nämlich das Tempelhofer Feld Eigentum der Stadt Berlin   geworden, so erwuchs die.Gefahr', daß eine nach