mZgNch.— Angeklagter Wagner: Unsere Zahlen sind entnommendem Verwaltungsbericht des Allgemeinen Knappschaftsvereins inBochum.— Zeuge Hilgenstock: Es wurde hier schon über die Ent-lassung des Thomas verhandelt. Die Kündigung ist hauptsächlichvon mir ausgegangen. Die Kolonne Thomas trieb nämlichwährend der Arbeit Gesellschaftsspiele und- hatte sich Lektüre ver-schafft. Sie hatte einen stehen, der aufpaßte, wenn ein Vor-gesetzter kam. Da war es ja selbstverständlich, daß ich eingriff.— Zeuge ThomaS: Es handelt sich darum, daß wir kurz vor derInstruktion für Rcttungswesen tvährend einer Pause im Rettungs.buch lasen. Es ist uns auch nicht allen gekündigt worden, sondernnur denen, die vorher vernommen waren.— Vors.: Ist es richtig,daß die Leute, die vernommen worden waren, entlassen wordensind? Ich will ja nicht sagen, daß sie deshalb entlassen wordensind, aber ich möchte die Tatsache wissen.— Zeuge Hilgenstock: Ichwußte nicht einmal, wer vernmnmen Worden ist.— Bors.: Aberist die Tatsache richtig? Ist jemand entlassen worden, der nichtvernommen worden ist?— Zeuge Hilgcnstock: Ich kann mich aufdie einzelnen Fälle nicht besinnen.— Verteidiger RechtsanwaltHeine: War Ihnen bekannt, daß die Jnstruktionsstunde für dieRettungsapparate folgte, und haben Sic sich überzeugt, was dieLeute lasen?— Zeuge Hilgenstock: Dazu lag keine Veranlassungvor. Mir genügte die Tatsache, daß sie lasen.— VerteidigerRechtsanwalt Heine: Einen guten Arbeiter beurteilt man nachdem, was er sonst leistet. Wußten Sie wirklich nicht, daß dieLeute vernommen worden sind?— Zeuge Hilgenstock: Ich wußtees nicht, aber ich konnte �es mir denken.— Verteidiger Rechtsanwalt Heine: Wußten Sie nicht, daß die Leute deshalb nicht inden Dienst gekommen waren, weil sie entlassen waren?— ZeugeHilgenstock: Nein.— Verteidiger Rechtsanwalt Heine: Sie ar-betteten doch in Ihrem Revier.— Zeuge Hilgenstock: Ich habemeine Hilfsbeamten.Die weitere Verhandlung wird hierauf auf Montag vertagt.Der Sucher mit elektrischem Strom.Mit Eifer wird jetzt im ganzen Reiche teils von dem Staateals Unternehmer, teils von großen Gesellschaften, deren Dirigierungin aller Stille vom Friedrich-Karl-Ufer in Berlin erfolgt, an demBau von elektrischen Kraftzcntralen gearbeitet. In erster Liniesucht man die billigen Wasserkräfte nutzbar zu machen, dann aberauch werden Dampfturbinen verwendet, denen man vor allenanderen Kraftmaschinen in neuester Zeit wegen ihrer hohen Be-triebssicherheit und der geringen Wartung, welche sie benötigen.den Vorzug gibt.So entsteht in Schlesien«in gewaltiges Werk, welches nachaußen hin einer besonderen Gesellschaft gehört, an deren Spitzeein hervorragender Ingenieur in Breslau steht; tatsächlich aberhält die A. E. G. die Fäden des llnternchmens in der Hand.Dieses Werk wird z. B. auch der neuen Eisenbahn-Hauptwerk-statt in Oels die gesamte Energie liefern, welche zum Betriebe derKraftmaschinen und zur Beleuchtung der ausgedehnten Werkstättenund des Rangierbahnhofes notwendig ist. Als Maximalpreis fürden elektrischen Strom verlangt die Gesellschaft vom Fiskus denniedrigen Maximalpreis von 6 Pf. pro Kilolvattstunde.In Norddeutschland wird bekanntlich jetzt ein großer Kairaigebaut; bei dieser Gelegenheit sucht der Fiskus nach Möglichkeitdie zur Verfügung stehenden Wasserkräfte auszunutzen und inelektrische Energie umzusetzen.Eine solche Wasserkraftanlagc größten Stils wird in Dörverdengeschaffen, neben den, Wasser als Triebkraft finden auch Turbo-dynamos, d. h. Dynamomaschinen, welche direkt mit den Dampf-tucbinen gekuppelt sind, Verwendung. Der Fiskus gebraucht denStrom in erster Linie zur Bewegung der Wehr- und Schleusen-anlagen, sowie auch zum Betrieb der Pumpwerke. Die über-flüssige Energie soll nun an eine Gesellschaft abgegeben werden,welche ihrerseits die Leitungen über das Land legen und dieOrtschaften mit Strom versorgen wird.tn Anbetracht der überaus hohen Preise, welche bis jetzt vonbnehmern für Licht- und Kraftstrom verlangt werden, istes von höchstem Interesse zu erfahren, welchen Preis die Gesell-schaft dem Fiskus für den Strom, gemessen am ersten Schaltbrett,zahlen muß. In der Denkschrift der Kanalbaudirektion sind diePreise für den Stron, im tz S festgelegt. Es heißt da wörtlich:Die Gesellschaft bezahlt fiir die am Schaltbrett abgegebenenKilowattstunden:6 Pf. fiir die erste Million KilowattstundenS Pf. für die zweite Million KilowattstundenS Pf. für die dritte Million.Kilowattstunden4 Pf. für die vierte Million KilowattstundenFür jede hierüber hinaus abgegebene Kilolvattstunde zahltdie Gesellschaft 2 Pf., soweit sie mit Wasserkraft, 4 Pf.,soweit sie mit Dampftraft geleistet wird usw.Diese Strompreise sind so außerordentlich niedrig, daß man sichverwundert fragen wird, wie es möglich ist, daß die Konsumentenfür Kraft 15 bis 30 Pfennig und für Licht 40 bis 00 Pfennigpro Kilowattstunde zahlen müssen? Der Fiskus gibt sicherlich denStrom nicht zum Selbstkostenpreise ab, im Gegenteil, er verdientauch noch dabei. Allerdings könnte man einwenden, daß vielEnergie in den langen Ueberlandleiwngcn verloren geht, z. B.durch Erdschluß, oder weil hochgespannter Drehstrom verwendetMusik beherrschen sollte, für den'größten Teil der„weltliche Ver-gnügungen" mitmachenden Katholiken, Protestanten, Juden, Frei-denker, die den Saal füllen, die mitsingen oder mitmnstzieren,keinen ergreifenden Wert besitzt. Die Einheit ist gebrochen. DieEinheit— o. merkwürdige Zciterscheinung!— die trotzdem da ist,sogar leidenschaftlich hervortritt, wo auf Arbeiterfesten unsereLieder erschallen. Unsere i s s s S o 1 e in n i s, die revolutionäre,hat noch keinen Beethoven, aber ein überzeugtes Publikum._ Heinz Sperber.Humor und Satire.Klo st er st urm in Lissabon.Von Augenzeugen im„Berliner Lokal- Anzeiger' und in der.Germania' dargestellt.Alle Mönche, alle NonnenWurden von den SturmkolonnenUmgebracht in einer Nacht;Niemand ist mehr aufgewacht!Morgen« warf man— welch ein Frevel—In die Klöster Pech und Schwefel;Hiebet, liebes Publikum,Kamen alle nochmals um lAbends hat man dann die NonnenUnd die Möncbe schnöd vcrbronnen,Alle bei lebend'gem LeibZu des Pöbels Zeitvertreib!Gestern wurden— welch ein Grauen I—>Alle Mönche, alle FrauenMittellos und gänzlich nacktIn den Ozean gejagt lteute aber— welch ein Wunder!—ommen alle ganz gesund er-halten— Klosterfrau und-MannIm geliebten Bayern an l_(„Jugend.')Notizen.---> Kunst abend.«Die deutsche Gesangsballade'ist das Thema des II. Volkskunstabends der Stadt Charlottenburg.der am Sonntag, den 23. Oktober, abends 8 Uhr, im Kaiser-Friedrich-Gymnasium, Knesebeckstr. 24, unter Mitwirkung von Dr. L. Hirsch-berg veranstaltet wird.wird, durch Verluste bei nasser Witterung, aber alle diese Verlustewürden noch nicht einen Strompreis in der jetzt von den Kon-sumcnten verlangten Höhe rechtfertigen; wenn man berücksichtigt,daß die Gemcinöen für die Kosten der Zuleitungen größtenteilsselbst aufkommen, oder doch wenigstens hohe Beiträge zu denselbenzahlen müssen, so verbleibt für die unternehmende Gesellschaft nurein Anlagekapital, dessen Höhe zu dem späteren Reirwerdienst alsminimal zu bezeichnen ist. Anders wird die Sache, wenn die Ge-sellsclwft die Hochfpannungs-Zuleitungen sowie die Trans-formatoren selbst stellte, es könnte dann unter ungünstigen Um-ständen der Fall eintreten, daß bei angemessener Verzinfung des-selben und bei genügenden Abschreibungen sich der Preis derKilolvattstunde für die unternehmende"Gesellschaft um 40 bis50 Proz. erhöhte. Aber auch unter diesen ungünstigen Voraus-setzungen ist ein Strompreis in der jetzt üblichen Höhe nicht ge-rechtfertigt.Um unparteiisch zu sein, möge noch erwähnt werden, daß leidervon der Reichspostverwaltung, welche das Monopol jeder Verlegungvon elektrischen Ueberlandleitungcn besitzt, den Unternehmern viele,oft technisch ganz unbegründete Schwierigkeiten in den Weg ge-legt werden, so mutz z. B. eine harmlose Gleichstromleitung, derenSpannung nur 110 Volt beträgt, 9 Meter von der Telephon- oderTelegraphcnleitung entfernt seiw wenn beide Leitungen parallellaufen, trotzdem ein kontinuierlicher Strom, also ein Strom, derseine Richtung nicht wechselt, keinerlei Jnduktionswirkung aufeinen benachbarten Leiter ausübt. Auch bezüglich des Wechsel-stromes, der jetzt bei Uebcrlandz.-ntralcn und Leitungen ausschließlich in Frage kommt, wird die Vorsicht bezüglich der Verhütungvon Jnduktionswirkungen zu weit getrieben.Die Leitungsmasten müssen deshalb oft weit von der Straßeentfernt fein und auf privatem Grund stehen; die Exlaubnis hierzumuß aber wieder von den betr. Grundeigentümern erkauft werben.In England ist man in dieser Hinsicht weitherziger. In Londonsind die Starkstromleitungen, welche die Stadt mit Licht und Kraftversorgen, vielfach über die Dächer gespannt neben den Tele-Phonleitungen, ohne daß in letzteren Jnduktionswirkungenauftreten, welche im Hörer störende Geräusche verursachen, trotzdemin London größtenteils Wechselstrom bis zu 200 Volt verwendetwird. Auch die staatlichen Vorschriften und Gebühren, welche beider Kreuzung von Wegen gemacht und verlangt werden, sind zumTeil unberechtigt und wirken lähmend und hindernd auf die Ent-faltung der Elektrizität.Hierdurch wird natürlich der Strompreis in die Höhe ge-schraubt und von den Unternehmern werden zur Begründung dervon ihnen geforderten Strompreise obige Vorschriften selbstver-ständlich oft einseitig beleuchtet und ins Feld gefiihrt. Trotz alledemtrifft aber doch das Unternehmertum die Hauptschuld an dem hohenStrompreis, da sie in erster Linie für ihre Tasche sorgen.Unter den obwaltenden Verhältnissen ist eS für den kleinen Mannganz unmöglich, sich einen Anschluß an das Netz legen zulassen, zumal die Gesellschaft ihm noch eine Zählermiete abverlangt,welche im Verhältnis zum Preise desselben(sie zahlt 24— 30 M. füreinen Zähler bis 10 Ampere) als Wucher bezeichnet werden kann.Wenn nun die in Dörverden erzeugte Energie in nur einiger-maßen vernünftiger Weise an die Konsumenten abgegeben würde,so erwiese mau dadurch der Bevölkerung, in der Hauptsache aberdem kleinen Mann, eine Wohltat, denn bei. einem Strompreise vonetwa 12 Pf. für Kraft pro Kilowattstunde würde sich die Pferde-kraft auf 9,6 Pf. stellen und viele kleine Betriebe führten mitFreuden den immer dienstbereiten idealen Elektromotor ein.Für Licht wäre ein Preis von 18— 20 Pf. hoch genug. Unterdiesen Umständen würde das Glühlicht selbst unter Berücksichtigungder verwerflichen Steuer auf Glühlampen, die uns im Auslandnur Spott einträgt, die weitaus billigste Beleuchtungsaxt sein,welche es überhaupt gibt.Tie in Vorschlag gebrachten Preise sind so hoch bemessen,daß auch eine Gesellschaft, die den Strom erst beziehen müßte,unter allen Umständen günstig abschnitte.Weshalb aber muß unbedingt ein Unternehmer zwischen Pro-duzcnten und Konsumenten geschoben werden? Weshalb gibt derFiskus nicht selbst den Strom an die Konsumenten ab? Weshalbnicht wenigstens an die Gemeinden, welche dann ihrerseits wiedermit den Teilnehmern verrechnen könnten unter Zugrundelegungeiner mäßigen Preisnorm.Soziales*Konkurrenzklausel im Ausschuß des Berliner Kaufmannsgerichts.Am Donnerstag wurde in der Beratung des Rundschreibensdes Ministers, die Konkurrenzklausel betreffend, beiPunkt 5 fortgefahren. Dieser regelt die vertragsmäßigen Leistun-gen. Als solche sind zu verstehen das zuletzt bezogene Gehalt bezw.der zuletzt gewährten Naturalleistungen(Wohnung, Kost usw.),sowie auch Provision, Anteil am Gewinn nach dem Durchschnitt derletzten drei Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses. Dagegensollen Reisespesen, Fahrgelder usw., welche den Ersatz barer Aus-lagen darstellen, unberücksichtigt bleiben. Dieser Punkt wurde nachder Vorlage des Ministers einstimmig angenommen.Nach Punkt 6 der Vorlage kann der Prinzipal bis zur Be-cndigung des Dienstverhältnisses jederzeit durch Erklärung demAngestellten gegenüber auf die Einhaltung des Konkurrenzverbotsverzichten und sich hierdurch von der Verpflichtung zur Zahlungder Entschädigung für die Karenzzeit befreien. Dasselbe soll fürden Prinzipal gelten, wenn das Dienstverhältnis mit sofortigerWirkung aufgelöst wird(z. B. der Angestellte ist wegen eines inseiner Person liegenden wichtigen Grundes zum sofortigen Aus-tritt genötigt).Im übrigen soll der Prinzipal nach Beendigung des Dienst-Verhältnisses nur mit der Maßgabe auf das Konkurrenzverbotverzichten können, daß der Angestellte den Anspruch auf Entschädi-gung für die Dauer eines Jahres vom Empfange der Verzicht-erklärung ab behält. Die Kaufleutebeisitzer beantragten,die Frist aus ein halbes Jahr herabzusetzen, da diese Zeitvöllig ausreicht, dem Angestellten die Möglichleit zur Erlangungeiner entsprechenden Stellung zu geben. Von feiten der Hand-lungsgehilfen wurde folgender AbänderungSantrag ein-gebracht:„Der Prinzipal kann auf die Konkurrenzklausel nur ver-zichten, wenn der Handlungsgehilfe damit einverstanden ist. DerVerzicht mutz schriftlich und zwar 6 Monate vor Beendigung deSDienstverhältnistes erfolgen. Im übrigen hat die Konkurrenz-klaufel nur Gültigkeit, wenn der Prinzipal bei der Kündigungoder binnen einer Woche nach der Kündigung das Konkurrenz-verbot schriftlich aufrechterhält. Verzichtet der Prinzipal gemäßAbs. 2, so hat er dem Gehilfen die volle Entschädigung für dieDauer cineS Jahres vom Tage des Austritts ab gerechnet, zuzahlen."Dieser Antrag wurde mit 9 Stimmen der Handlungs-gehilfen und einer des sozialdemokratischen Kaufmanns gegen8 Stimnien der übrigen Kauflcute und der Stimme des Vorsitzen-den angenommen. Mit fast demselben Stimmenverhältniswurde der Borschlag des Ministers zu Punkt 6 abgelehnt.Zum Punkt 7 wurde mit dem vorerwähnten Stimmenverhältnisfolgender Antrag der Handlungsgehilfen ange-n o m m e n:„Der K 75 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches soll in seinem zweitenSatze wie folgt lauten:„Das gleiche gilt, wenn der Prinzipal dasDienstverhältnis kündigt, es sei denn, daß für die Kündigung einwichtiger, durch den Handlungsgehilfen verursachter und demPrinzipal zur sofortigen Entlassung ohne Einhaltung der Kündi-gungsfrist berechtigter Grund vorliegt, der aus Verlangen desHandlungsgehilfen bei der Kündigung schriftlich anzugeben ist."Die Vorlage des Ministers wollte die jeyt bestehenden gesetzlichenZustände erhalten und auch auf die gewerblichen Unternehmerausdehnen. Der Vorschlag des Ministers nach dieser Richtungwurde abgelehnt. Punkt 8 der Vorlage lautet:„Der Angestellte hat auf die Entschädigung keinen Anspruch,wenn er durch vertragswidriges Verhalten dem Prinzipal Grundgibt, das Dienstverhältnis gemäß den Vorschriften Set§§ 70 und 72des Handelsgesetzbuchs bezw.§8 133b und c der Gewerbeordnungaufzulösen. Das gleiche gilt, wenn mehrere Angestellte, welche beidemselben Prinzipal unter Konkurrenzklausel angestellt sind,auf Grund vorheriger Verabredung kündigen und der Ange-stellte nicht dartut, daß er hierzu nicht durch die Absicht bestimmtworden ist, den Prinzipal zum Verzicht auf die Konkurrenzklauselzu veranlassen."Hierzu beantragten die Handlungsgehilfen,den zweiten Satz zu st r e i ch e n, da er ein Angriff auf das K o a-Iii ionsrecht der Handlungsgehilfen sei. Dieser Antrag wurdemit der oben angegebenen Mehrheit angenommen, des weite-ren dann der Absatz 1 zu Punkt 8. Der Vorsitzende stimmte hierbeimit der Majorität.Nach Punkt 9 der Vorlage soll der Prinzipal— im Gegen-satz zu der jetzt für die Handlungsgehilfen geltenden Vorschrift des8 75 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches— berechtigt sein, an Stelle derverwirkten Vertragsstrafe die Erfüllung des Konkurrenzverbotsoder neben der Vertragsstrafe den Ersatz des sie übersteigendenSchadens zu verlangen. Dieser Punkt wurde mit der zuletzt er-wähnten Majorität abgelehnt.Punkt 10 verlangt, daß Vereinbarungen, welche den vor«stehenden Vorschriften zuungunsten der Angestellten abweichen,nichtig sind. Hierzu beantragen die Handlungsgehilfen folgendenNachsatz:„und bewirken die Ungültigkeit des gesamten Inhaltsdes Konkurrenzverbots."Der so abgeänderte Punkt 9 wurde angenom-m e n. Punkt 11 will die in Ziffer 2 bis 6 und in Ziffer 8 auf-gestellten Grundsätze keine Anwendung finden lassen, wenn die demAngestellten gewährten vertragsmäßigen Leistungen, die nachZiffer 5 zu berechnen sind, den Betrag von 8000 Mk. jährlich über-schreiten. Dieser Punkt wurde angenommen, dagegen stimm-ten nur 3 Handlungsgehilfen. Neben diesen 11 Borschlägen wurdeseitens des Ministers angeregt, einer übermäßigen Aus-dehnung des Gebrauchs von Konkurrenzklausel ikauch dadurch entgegenzutreten, daß ihre Gültigkeit von einer be-stimmten Form des Abschlusses— gerichtliche oder notar i-elle Beurkundung— abhängig gemacht wird. Dieser Anregungwurde zugestimmt.— Des weiteren wurde ein Gutachtendarüber gefordert, ob und inwieweit der Grundsatz der bezahltenKarenz und eine etwaige Formvorschrift auf Vereinbarungen An-Wendung finden könnte, durch welche sich der Angestellte einemSchweigegebot unterwirft, ohne daß ihm der Eintritt in einKonkurrenzunternehmen verwehrt ist. Hierzu wurde beschlossen,daß das Schweigegebot nichtig sein soll. Denn dasSchweigegebot sei gleich zu erachten dem Konkurrenzverbot. Nach-dem so die„Verbesserungen" bei der Anwendung der Konkurrenz-klausel nach den Vorschlägen des Ministers seitens des Ausschussesin wirkliche Verbesserungen verändert waren, vertagte sich derAusschutz auf den 9. November, um dann zu mehreren AnträgenStellung zu nehmen, die von feiten der Handlungsgehilfen ge-stellt sind._Mädchenlos.Ein Arbeitsverhältnis, das an das Zeitalter der Sklavereierinnert, hatte das Dienstmädchen M., das gestern beim Gewerbe-gericht klagte, bei einer Frau Selm« Schubilski, die in derGöhrcner Straße 3 eine Gastwirtschaft betreibt. Die Klägerinwar vom 23. September bis zum 12. Oktober, an dem sie ohnevorhergehende Kündigung entlassen wurde, im Gewerbebetriebeder Beklagten beschäftigt. Daß sie bei ihrer Entlassung für diegeleisteten Dienste keinen Lohn erhielt, fand die Beklagte ganz inder Ordnung. Die äußerst bedrängte Lage, in die das Mädchendurch die fristlose Entlassung und die Vorenthaltung des verdientenLohnes geriet, erregte das Mitleid anderer Hausbewohner, die sichdes bedauernswerten Mädchens annahmen. Sie hatten übrigensschon während des sonderbaren Arbeitsverhältnisses reichliche Ge-legenheit, ihre Wohltätigkeit gegenüber dem in der Kost mehr alsknapp gehaltenen Mädchen zu betätigen. Die Hausbewohnerwaren es auch, die das Mädchen zur Klage gegen ihre geweseneArbeitgeberin veranlatztcn. Die Klägerin forderte den rückstän-digen Lohn mit 10 Mk. und eine Entschädigung für die 14tägigeKündigungsfrist, da ihre Entlassung grundlos erfolgt sei. DieBeklagte wendete ein, daß sie die Klägerin entlassen mußte, weilsie trotz wiederholter Aufforderung ihre Papiere und Sachen nichtbesorgte und die Polizei ohne jene Ausweise die Anmeldung nichtangenommen habe. Sollte die Polizei in der Tat solche Ansichtgeäußert haben, so befand sie sich im Irrtum. Klägerin unterstandals Gewerbcgehilfin einer Gastwirtschaft der Gewerbeordnung,nicht der Gesindeordnung. Die Klägerin glaubt nicht, daß dasFehlen der Papiere der wahre Entlassungsgrund sei. Sie habeder Beklagten wiederholt gesagt, was diese auch nicht bestritt, daßsie nicht im Besitze auch nur eines Pfennigs Geldes sei und siedeshalb ihre Papiere, die sich in ihrem vorigen Aufenthaltsortbefanden, nicht besorgen könne. Die Beklagte habe ihr aber keinenLohnvorschuß gewährt, so daß sie nicht einmal schreiben konnte.Erst nach ihrer Entlassung habe sie mit Hilfe der Leute, bei denensie Aufnahme gefunden hatte, ihre Papiere von dort erhalten. DieKlägerin glaubt, daß ihre Entlassung auf Grund einer Beschwervebei der Beklagten über einige Gäste, die sie mit unsittlichen An-jtrügen belästigten, erfolgt sei. Die Beklagte habe auch das Ver-halten ihrer Gäste begünstigt, oder sie gar dazu veranlaßt; denndiese gab ihr auf ihre Beschwerde zur Antwort:«Geschäft istGeschäft! Dabei verdiene» Sie und ich auch!" Die Beklagte bestrittzwar diese Acußerung, erklärte sich aber zur Annahme eines fürdie Klägerin günstigen, vom Gcwerberichter MagistratsassessorDr. Seckt vorgeschlagenen Bergleichs auf 25 Mk. bereit. Auch dieKlägerin nahm den Vergleichsvorschlag an.)Hiis InduFtnc und HandelKapitalistische Gartcustadtkultur.DaS Joch der Grundrente lastet schwer auf den Schultern derHunderttausende, die in den Großstädten eng zusammengepferchtwohnen und leben müssen. Der Gedanke, draußen im Freien, in derNatur zu wohnen, schuf, nach englischem Vorbilde, das genossen-schaftliche Garienstadtproblcm I Interessant ist es nun, zu beobachten,wie die großstädtische Bodenspekulation sich mit der Gartenstadt-bewegung abzufinden gedenkt. Das Gelände vor den Toren Berlins,das sich vorwiegend in den Händen einiger weniger Banken befindet,aber nicht nutzbringend an den Man» gebracht werden konnte, suchtman auf eine andere Art loszuwerden. Das SüdwestgeländeWilmersdorfs soll eine kapitalistische Garten«st a d t erhalten. Es handelt sich um das 250 Morgen große Ge-lände, das zwischen der Ringbahn, der Schmargcndorfer, Steglitzer,und Dahlemer Gemarkung liegt. Dieses Gelände ist mit vielenMillionen belastet, die als Zwischengewinne in die Taschen gerissenerSpekulanten geflossen sind. Georg Haberland, Direktorder Terraingesellschaft Südwesten, ist es. der Pro«paganda für die neue Gartenstadt Wilmersdorf macht. Da sollendreigeschossige, hochelegante Häuser erstehen. Zum Zweck derAusschmückung der Straßengärten hat man bereits einebesondere Gartcnvereinigung«Berlin« Südwesten' ge-bildet; sie verfügt zurzeit über ein Kapital von 250 000Marl. Die Wilmersdorfer Gartenstadt soll so schnell wachsen,daß schon Pfingsten nächsten Jahres ganze Straßenzüge im Blumen«schmuck glänzen können. Die um Haberland hoffen, daß der modernverwirklichte Gartenstadtgedauke.«an der Ringbahn gelegen',«mitder Straßenbahn zu erreichen", ziehen wird. Man hat es allerdingsverdächtig eilig mit der Gartenstadt. Das hat Gründe! Diegroße Tempelhofcr Bebauungsarbeit nimmt ebenfalls wieder denHerrn Haberland als Direktor stark in Anspruch. Dort mußte manzugreifen. Wäre nämlich das Tempelhofer Feld Eigentum derStadt Berlin geworden, so erwuchs die.Gefahr', daß eine nach