Nr. 254.
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27. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Sonnabend, den 29. Oktober 1910.
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Ein weiterer Umfall.
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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
über Briand während seiner ganzen Rede ging die Empörung systems denken ja die badischen Nationalliberalen gar nicht- der Vertreter des Proletariats in Sturzwellen nieder. Die sich auch jezt nicht alle Illusionen auf einmal rauben lassen fapitalistische Presse entrüstet sich über diese angebliche Sa- möchten. Und so verfallen sie auf die Idee, Herrn v. Bodbotage" des Parlaments und greift sogar den alten Brisson man als Opfer Berliner Einflüsse und der Hetze der Nun wollen wir durchaus Der Fall Briand " ist kein persönliches Problem an, der als Präsident nicht genug Polizeieifer gezeigt hat. ereuzzeitung" hinzustellen. solche Einflüsse bestreiten, die zugleich den mehr, sondern ein Problem der Klassenpsychologie. Wie ist Diese Heuchelei wird das Volk darüber nicht täuschen, daß die nicht es möglich, daß die französische Bourgeoisie, einst die Preis- ahren Saboteure" der parlamentarischen Republik die Beweis liefern, wie die etwas besseren politischen Zujenigen sind, die sie einem Briand in die Hände liefern. stände Süddeutschlands durch die preußische Reaktion bedroht fechterin der europäischen Demokratie, zu diesem vulgären find. Aber um die Politik eines Bodman zu begreifen, bedarf Handlanger herabgesunken ist? Wo ist die dritte Republik angelangt? Der kleine tückische Thiers hatte seine Perfidie es wirklich nicht erst der Heranziehung dieser Einflüsse. Ist doch Bodman zwar seinen Worten untreu worden, aber an der Historie aufgefüttert, ein Gambetta hatte seinen persönlichen Schwung, Ferry einen scharfen Sinn für reale Die alte Auffaffung der Kreuz- Zeitung " über die notwendige mit seinen früheren Taten stimmt die Maßregelung feines Interessen, Clemenceau immerhin noch die Vergangen. Bestrafung unschuldig verhafteter politischer Verbrecher":" Der Vereinsbruders desto besser überein. War es doch die Reheit eines eleganten Talents, sie alle waren Europäer Sterl muß zwar freigesprochen werden, aber er mußte wenigstens gierung, der Herr v. Bodman angehört, die den Eisenbahnaber Briand ? Wenn der Mann nicht aus Zeitungen und ein paar Monate in Untersuchungshaft brummen", findet ihren arbeiter Genossen Schäufele vor die Wahl gestellt hatte, Selubreden einige Schlagworte der Zeitgeschichte aufgeschnappt Niederschlag auch im§ 126 der neuen Strafprozeßordnung. Da- cntweder sein Stadtverordnetenmandat niederzulegen oder hätte, könnte er nicht ebensogut der Wesir irgendeines bar- nach kann ein Verdächtiger bis vier Wochen in Untersuchungshaft seine Arbeitsstelle zu verlassen. Derselbe Bodmann hat ja barischen Despoten sein? Briand , der Generalstreifler, hat gehalten werden, ehe die Sache beim Gericht anhängig gemacht auch erklärt, daß Sozialdemokraten nicht als Beamte geduldet in Wirklichkeit in der geistigen Welt des Proletariats nie und die Voruntersuchung eingeleitet wird. Und dann kann auch und nicht Bezirksräte werden dürfen. Dantals hatte sich ja Bürgerrecht gehabt, und Briand , der große Streifbrecher, ist noch eine Verlängerung dieser Haftfrist eingeholt werden, so daß unsere badische Fraktion zu dem Beschluß veranlaßt geschen, ein berlorener Fremdling auf den Wegen, wo die Montesquieu, es in der Tat dem Ermessen des abhängigen Staatsanwalts an- das Budget abzulehnen, denn die politische Ehre verbiete, für Rousseau , Tocqueville gegangen sind. Und dennoch senkt der heimgestellt ist, den Verdächtigen, auch wenn sich nachher die Schuld. das Budget zu stinimen, da Sozialdemokraten in Baden nicht Heerbann des Profits vor ihm die Fahnen, und die ge- losigkeit desselben herausstellt, unbestimmte Zeit in Haft behalten politisch gleichberechtigt seien. Auch das Eintreten Bodmans schniegelten Meinungsfriseure der„ gebildeten" Presse zu lassen. Unsere Genossen beantragten in der Freitagsfizung für die bürgerliche Sammelpolitik zur Bekämpfung der Sohuldigen seiner rohen Gewöhnlichkeit. Briand , der Sieger der Justizkommission, mit dieser Willfür aufzuräumen und zu bezialdemokratie, die er jegt wieder in der amtlichen Karlswelche Niederlage bedeutet er für die Klasse, die sich von ihm stimmen, daß, wenn nicht innerhalb zwei Wochen nach der Ver- ruher Zeitung" mit solchem Eifer predigt, ist bei Herrn bedienen läßt! haftung des Verdächtigen die Sache beim Gericht anhängig ge- v. Bodman nichts neues. Neu ist also höchstens, daß die Welche Schmach für sie, daß sie die Ohnmacht seiner macht wird, der Haftbefehl aufzuheben ist. Dieser Antrag wurde politische Entrechtung jezt von den Sozialdemokraten auch gestrigen Rede in Mut und staatsmännischen Geist umlügen gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, einiger Freisinnigen schon auf die nationalliberalen Regierungsstüßen ausgedehnt läßt. wird und Herr v. Bodman damit den Reford erreicht hat, der Kaum hatte die gegen ihn gerichtete sozialistische und einzelner Zentrumsabgeordneten abgelehnt. Batterie in der Rede des Genossen Colly den ersten Einen weiteren Nachteil für den verhafteten Be- bisher nur in ostelbischen Gefilden aufgestellt worden war. Schuß abgefeuert, sprang Briand vor, mit der Anmaßung, in fchuldigten legte die Słommission fest, indem es einen besseren Damit aber der Sinn der Maßregelung auch ja recht einem einzigen Griff alle Geschüße des Feindes umzuwerfen. Beschluß der ersten Lesung wieder aufhob. So bestimmte der deutlich werde, gibt die badische Regierung in der„ Karlsruher In leidenschafterfüllten Worten hatte Colly den agent neue§ 127a, daß der in Untersuchungshaft befindliche Be- Zeitung" noch folgende Erklärung ab: provocateur" des Generalstreits charafte schuldigte nur vom Richter vernommen werden darf. Unter risiert und den ungesetzlichen Mißbrauch der Armee während Ablehnung verschiedener Zwischenanträge strich die Kommission des Eisenbahnerstreits nachgewiefen. Was hatte Briand zu mit 15 gegen 11 Stimmen diese etwas größere Garantie einer erwidern? Unstichhaltige Bahauptungen über die Be- ordentlichen Vernehmung des Verhafteten. Arbeitersekretäre als mühungen der Regierung, bei den Gesellschaften zugunsten gerichtliche der Arbeiter zu intervenieren; triviale Phrasen über die not. teidiger zuzulassen, forderten unsere Genossen beim wendige Rettung des Landes", über wahre" Freiheit und Abschnitt Verteidigung". Damit sollte dem Gericht die über die Tyrannei" der Falschen". Und auf die Beweise, Möglichkeit genommen werden, die Vertrauensleute der Arbeiter, daß den Eisenbahnern das Streifrecht gesetzlich zusteht, erarbeitersekretäre, Gewerkschaftsbeamte usw., widerte er, indem er ein„ Dokument" der angeblichen Sa- oder Frauen als ungeeignet" für die Verteidigung zurüdbotage- Organisation hervorzog, für die ja die Eisenbahner weisen zu können. Ein Regierungsvertreter erklärte, daß in auch dann unmöglich verantwortlich gemacht werden könnten, Anbetracht der erweiterten Rechte des Verteidigers das Gericht wenn es zeitlich mit ihrer Streitbewegung zusammenhinge. um so vorsichtiger bei der Zulassung nichtjuristisch gebildeter In Wahrheit aber ist die anonyme, in ihrem Ursprung völlig Personen als Verteidiger sein müsse. An sich sei gegen die Zudunkle Anweisung" zur Zerstörung von Telegraphen- laffung geeigneter" Gewerkschaftssekretäre als Verteidiger nichts leitungen zwei Jahre alt und stammt aus der Zeit einzuwenden. Der Antrag unserer Genossen wurde gegen die des Poststreiks. Wenn dieses Dokument" irgend etwas Stimmen derselben abgelehnt. beweist, so nur die Tatsache, daß Briand nicht die ge= ringste Rechtfertigung hat, weder für die Vernichtung des Streifrechts, noch für die Verhaftung des Streif tomitees, dessen Mitglieder, wie die" Humanité" heute mitfeilt, noch immer nicht wissen, wessen sie angeflagt werden aus dem offenbaren Grunde, weil man noch immer nicht weiß, wessen sie angeklagt werden tönnten.
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Eine weitere Einschränkung der Verteidigung beschloß dann die Kommission beim§ 139. In erster Lesung wurde insofern eine Verbesserung gegenüber dem Entwurf in den§ 139 eingefügt, als auch in Sachen, die in erster Instanz vor dem Landgericht zu berhandeln sind, oder wenn der Beschuldigte wegen Vergehens in Untersuchungshaft genommen ist, dem Beschuldigten auf Antrag ein Verteidiger gestellt werden muß. Ferner sollte der Beschuldigte auf dieses Recht hingewiesen werden. Während unsere Die Leerheit von Briands Rede wird sogar von einigen Genossen beantragten, für alle Fälle dem Beschuldigten einen bürgerlichen und entschieden arbeiterfeindlichen Blättern zu- Verteidiger zu stellen, lehnte die Kommissionsmehrheit nicht nur gestanden. So schreibt Ernest Judet im nationalistischen diese Forderung ab, sondern mit 15 Stimmen wurde, auf Antrag Eclair":„ Wenn diese Rede mehr ist als eine bloße Vor- der für die Kommission neu gebildeten nationalliberal- konservativen rede, und wenn Briand alles gesagt hat, was die von ihm zu Blodgemeinschaft, die Verbesserung aus der ersten Lesung geberantwortende revolutionäre Situation ihm inspiriert, wird strichen und die nach jeder Seite hin unzulängliche Regierungsdas Land seine Intervention sehr kurz und seine Erklärungen vorlage wurde wieder hergestellt. Da die Abstimmung sich zuerst mittelmäßig bis zur Bedeutungslosigkeit zum Nachteil des konservativ- nationalliberalen Antrages zu gefinden." Immerhin hat Briand , wenn auch gar nichts, um stalten schien, erhoben sich im Zentrum noch die fehlenden drei Das Geschehene zu rechtfertigen, so doch einiges Wichtige über Hände. Und wieder war mit dieser Verschlechterung ein neuer feine Pläne für die Zukunft gesagt: Die Regierung Umfall komplett, dank dem Zentrum! wird sich mit den delikaten und kompleren" Problemen der Beschränkung des Koalitionsrechtes beschäf= tigen. Sie wird Lösungen" suchen, die zugleich das Land bor ähnlichen Unternehmungen sicherstellen und keine wesentliche Freiheit der Republik antasten".
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Berichtigung.
In dem gestrigen Bericht aus der Justizkommission sind einige finnentstellende Druckfehler enthalten. So muß es in dem in der vierten Zeile beginnenden Saß heißen: In der ersten Lesung wurde im§ 106a festgelegt, daß in den Geschäftsräumen einer gesetzgebenden Körperschaft Hausbes Borsigenden dieser Körperschaft vorgenommen suchungen und Beschlagnahmen nur mit Genehmigung werden dürfen."
Und in der dritten Spalte muß es in der siebenten Zeile anstatt" Borstrafen"" Tatsachen" heißen.
Der Maßregelungsminifter.
Briand war genötigt, bei dieser Schlußerklärung zu bemerken, daß er die Verantwortlichkeit einer Kollegen in bezug auf diese künftigen Maßnahmen nicht engagieren tönne. Diese Bemerkung drückt die bevor stehende Demission Vivianis aus, den nun doch endlich der Efel über die seinem Ministerium der Arbeit und sozialen Fürsorge" zugemuteten Aufgaben überkommen zu haben scheint. Zwar hat heute Briand die Demissionsmeldungen dementiert, aber in Wendungen, die eigentlich nur besagen, daß Viviani für die Regierungspolitik während des Streites noch solidarisch verantwortlich ist. Dieses Bedürfnis Es sind erst zwei Monate her, daß der Genosse Rolb nach geteilter Schande gehört zu den gemeinsten psycho. auf dem Offenburger Parteitag prophezeien zu können logischen Erfahrungen. Sicherlich kann auch die verspätete glaubte, in zehn Jahren werde die Zeit kommen, wo jeder BeDemission Viviani nicht als Sozialisten rehabilitieren, amte sich in Baden zur Sozialdemokratie werde beaber doch einigermaßen als politischen Kopf und, in Anrech- kennen fönnen. Die Maßregelung des nationalliberalen Bemung seiner Willensschwäche, selbst als Menschen. Viviani amten Arniperger spricht jedenfalls nicht dafür, daß zieht es anscheinend doch vor, in der Geschichte nicht als Fat- diese Entwickelung von regierungswegen gefördert wird. Es totum der nunmehr fest konstituierten Firma Briand und ist ja nun begreiflich, daß die Anhänger der Großblockpolitik, Lépine zu erscheinen, deren Teilhaber gestern von den die unter den ganz unparlamentarischen Verhältnissen des sozialistischen Deputierten die verdiente Begrüßung erhalten angeblichen Wusterländle auf die Unterstützung der bureauhaben. Ueber den Präfekten in seiner stummen, aber darunt fratischen Regierung angewiesen sind an einen ernsthaften nicht minder herausfordernden Zuschauerrolle und hernach Kampf um Durchsetzung des parlamentarischen Regierungs
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" Die großherzogliche Regierung war und ist der Ansicht, daß bei den nächsten Reichstagswahlen zur Verhütung eine 3 weiteren Anwachsens der sozialdemokratischen Bertretung ein Zusammenschluß der bürgerlichen Parteien dringend erwünscht ist. Sie hat diese Anschauung wiederholt in der Karlsruher Zeitung" hervortreten lassen. Oberamtmann Arnsperger hat in einer politischen Versammlung, deren Verlauf durch die Tagespresse der Oeffentlichkeit mitgeteilt wurde, Stellung gegen die An schauung genommen, indem er ein Zusammengehen der Nationalliberalen mit den Konservativen für absehbare Zeit für ausgeschlossen bezeichnete und nach Hinweis auf die Tätigkeit einiger( evangelischer) Geistlicher im Landbezirk Karlsruhe mit der Aufforderung schloß, keinesfalls mit Geistlichen und Junkern" zusammenzugehen. Im Landbezirk Karlsruhe sind die Konser bativen, denen auch die Mehrzahl der protestantischen Geistlichen zuzurechnen ist, zahlreich und bilden ein staatserhaltendes Glement von besonderer Bedeutung. Unter diesen Umständen hat die Regierung ein Verbleiben des Oberamtmanns Arnsperger in diesem Bezirk nicht für tunlich erachtet und hat feine Versehung in einen anderen Bezirk herbei= beigeführt.
Dienstliche Nachteile sind damit für Oberamtmann Arnsperger nicht verbunden. Im Gegenteil ist er von der Stellung eines „ den Amtsvorständen gleichgestellten zweiten Beamten"( C 3f des Gehaltstarifs) in die selbständige Stellung eines Amtsvorstandes und in den Genuß einer Dienstwohnung gelangt. Die Stelle in Staufen ist wegen der Annehmlichkeiten des Aufenthaltes eine der begehrten des Landes. Eine Strafversehung liegt somit weder im beamtenrechtlichen Sinne noch in tatsächlicher Beziehung vor. Die Entschließung der Regierung beruht auch weder auf einem Wechsel ihrer Anschauungen, noch auf Ber Liner Einflüssen."
Mit Recht gibt unser Karlsruher Parteiblatt, das die in sich widerspruchsvolle Ableugnung der letzten Worte nicht ernst nimmt, dieser Erklärung die Ueberschrift:„ Iarheit" und mit Recht meint die Frankf. Volksstimme": Damit ist unseren badischen Genossen der Weg zur offenen Bekämpfung der Regierung deutlich genug gewiesen." Ist doch diese Erklärung nur die Bekräftigung der Tat, stellt sie doch nur noch einmal fest, daß die Maßregelung erfolgt ist, weil Arnsperger Anhänger der Großblodtaftik ist. Daß die Maßregelung zuletzt schließlich nicht Maßregelung" heißen soll, ist eine lächerlicha Ausrede, die höchstens durch ihre Verlogenheit erbitternd wirken muß.
Mannheimer Parteiblatt im Gegensatz zur klaren Um so unbegreiflicher find die Bemerkungen, die unser und selbstverständlichen Haltung nicht nur der gesamten Barteipresse, sondern auch des Karlsruher Volksfreundes" an diese Erklärung knüpft. Es schreibt:
" Die obige Kundgebung bestätigt, daß Herr v. Bodman es auch heute nicht für opportun hält, einen seiner Beamten deshalb zu maßregeln, weil er Anhänger der Großblodpolitik ist. Denn mit den Parteien des Großblocks hat Herr v. Bodman auf dem letzten Landtag gearbeitet und mußte er arbeiten, und wenn seine Amtmänner heute die politischen Konsequenzen aus dieser Tatsache ziehen, so liegt das nur im woh I- verstandenen Interesse der Regierung selbst. Dics will Herr v. Bodman offenbar auch zum Ausdruck bringen, wenn er der Versehung des Oberamtmanns Arnsperger jeden straf mäßigen Charakter abspricht und sie lediglich mit lokalen, nicht etwa mit allgemeinen politischen Erwägungen begründet. Die Versicherung, daß die Regierung ihre Anschauungen nicht gewechselt und auch nicht unter dent Drud von„ Berliner Einflüssen" gehandelt habe, ist vollende geeignet, den status quo ante wieder herzustellen, so daß als das Ergebnis der aufregenden Tage die Tatsache festzustellen wäre: