„Rheinischen Zeitung" veröffentlicht. Statt gegen den Lehrer nachdrücklich vorzugehen, veranlatzte die städtische Schulverwal- tung ein Verfahren gegen den Arzt, aber nicht etwa bei dem ordentlichen Gericht durch einen Strafantrag wegen Beleidi- gung des Lehrers, sondern bei dem ärztlichen Ehren- ge r i ch t für die Rheinprovinz . Der Arzt, übrigens ein Ntcht-„LeiPziger", lehnte das Ehrengericht wegen Befangenheit ab. gegen die Kölner Schulverwaltung aber erhob er Beschwerde bei dem preußischen Kultusminister; denn in den Akten des ärztlichen Ehren- gerichts war die folgende allerdings nicht für seine Augen bestimmte Randbemerkung enthalten gewesen: „Ich rate ab, gegen Dr. O. einen Strafantrag zu stellen, da er das Attest zum Gebrauch bei einer, Behörde aus- gestellt hat und ein ordentliches Gericht jeden- falls zur Freisprechung käme. Dagegen empfehle ich eventnell mit Beilage anderen Materials gegen Dr. O. Klage beim ärztlichen Ehrengericht zu Händen des Herrn Prof. Lent(Köln ) zu erheben." Der Arzt fordert vom Kultusminister, daß er den Urheber dieser skandalösen Randnotiz ermittele und zur Bestrafung bringe. Der an leitender Stelle der Kölner Schulverwaltung stehende Verfasser glaubt offenbar, daß das Ehrengericht den Arzt nach Wunsch abnmrkst. Das beizu- fügende„andere Material", das sich gewiß auf die Kassenarzteigenschaft des Dr. O. bezieht und mit dem Fall an sich gar nichts zu schaffen hat, soll ihm den Hals brechen. Durch die Dunkelkammer des ärztlichen Standesgerichts, das mit Gegnern der Kassenärzte besetzt ist, soll das erreicht werden, wofür das ordentliche Gericht nie zu haben wäre. SericKts- Leitung. Eine haltlose Streikanklage. Als Schmiedemeister Ktipp in der Bergmannstraße seinen Arbeitswilligen fürsorglich nach Hause geleitete, traten einige Streikende hinzu und stellten dem Arbeitswilligen vor, er werde doch nicht ewig bei Kupp bleiben, man könne nicht wissen, wie es ihm gehen werde, wenn er an einer anderen Arbeitsstelle mit Kollegen zusammenkäme, die in den Arbeitswilligen Frevler gegen die gemeinsamen Interessen sähen. Einer von den Streikenden, die so mit dem Arbeitswilligen sprachen, nämlich der Schmied Liidickr, ist wegen dieses Vorganges unter Anklage gestellt. Gestern hatte er sich vor dem Schöffengericht Berlin-Tempelhof wegen Ber gehenS gegen§ 153 der Gewerbeordnung zu verantworten. Außer dem vorstehend angeführten Tatbestand konnte nichts weiter fest- gestellt werden, als daß bei der Unterredung auch das Wort«Streik- brecher" gebraucht worden ist, aber nicht, wer es gebraucht hat. Ob- gleich hiernach der Anklage jeder Boden entzogen war, hielt der Amtsanwalt dieselbe doch aufrecht und beantragte einen Monat Gefängnis. Das Gericht folgte den Darlegungen des Berteidigers Dr. OSkar Cohn Und sprach den Angeklagten frei. Die Justiz gegen Streikende. 1. Wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und Ber- gehen gegen 8 153 der Gewerbeordnung hatte sich gestern der Schmied Hellmann vor der 133. Abteilung des Schöffengerichts Berlin-Mitte zu verantworten. Der Angeklagte ging mit anderen Kollegen auf den Hof des Schmiedemeisters Schröder, um den dort beschäftigten Arbeitswilligen Kämpf, der sich vorher selbst am Streik beteiligt hatte, zur weiteren Beteiligung am Streik zu überreden. Der Meister kam hinzu und forderte die Streikenden auf, den Hof zu verlassen. Sie zogen sich zurück, kehrten dann wieder um und nun ergriff Meister Schröder eine dicke Stange, den sogenannteen Ziehbaum, mit den Worten:„Donnerwetter, wenn Ihr jetzt nicht macht, daß Ihr fortkommt, dann schlage ich dazwischen." Meister Schröder machte auch wirklich Miene, dreinzuschlagen. Da verließen die Streikenden eiligst den Hof. Inzwischen waren auch auf tele- phonisches Ersuchen des Meisters Schröder Schubleute hinzu- gekommen. Hellmann wurde festgenommen und unter Anklage gestellt. Er behauptet, die Aufforderung des Meisters nicht ge- hört, sich also des Hausfriedensbruchs nicht schuldig gemacht zu haben. Daß Hellmann mit den Arbeitswilligen des Meisters Schröder gesprochen oder gar sie im Sinne des Z 153 bedroht hat, konnte nicht festgestellt werden. Doch die Staatsanwaltschaft stützt die Anklage aus§ 153 auf folgenden Vorgang: Einen Tag nach dem eben, erzählten Vorfall wurde der Arbeitswillige Kämpf von Schröder zur Aushilfe nach dem Schmiedemeister Neumann ge- schickt. In der Furcht des bösen Gewissens— Kämpf hatte ja anfangs mitgestreikt und war der gemeinsamen Sache abtrünnig geworden— traute sich Kämpf nicht, den Weg zum Meister Neu- mann allein anzutreten. Deshalb ging er unter dem Schutz der Frau Neumann, die sich zutraute, ihren Schützling vor Belästi- aungen durch Streikende zu behüten. Die Gefahr der Belästigung kann asso nicht groß gewesen sein. Hellmann war der Meinung, Frau Neumann sei die Mutter des Arbeitswilligen. Er sagte des- halb zu ihr, sie möge doch ihren Sohn veranlassen, dah er nicht bei solchem Blutsauger arbeite.— Hierdurch soll nach Meinung der Staatsanwaltschaft der Tatbestand des§ 153 erfüllt sein. Wirklich beantragte auch der Vertreter der Anklagebehörde, den Ange- klagten aus Z 153 und wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs mit zwei Wochen Gefängnis zu bestrafen. Der Verteidiger. Rechtsanwalt Dr. Kurt Rosenfelb, forderte die Freisprechung des Angeklagten sowohl aus rechtlichen Gründen als auch deshalb, weil ,n tatsächlicher Hinsicht nicht festgestellt sei, ob der Angeklagte sich unter denen befand, die zum Verlassen des Hofes aufgefordert wurden. Aus§ 153 könne der Angeklagte schon deshalb nicht bestraft werden, weil die Aeußerung zu Frau Reumann allenfalls eine Beleidigung des Schmiedemeisters sein könne, aber auf keinen Fall als Bedrohung oder Ehrverletzung des Arbeitswilligen aufgefaßt werden könne. Das Gericht folgte dem Verteidiger soweit, daß es den An- geklagten des Vergehens gegen§ 153 freisprach. Dagegen wurde der Angeklagte wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Das hohe Strafmaß bc- gründete der Vorsitzende, Amtsrichter Mehner, damit, daß der Angeklagte schon wegen Hausfriedensbruch vorbestraft ist und mit der Bemerkung: Solche Fälle wie der vorliegende dürsten nicht milde bestraft werden, denn man habe erst in den letzten Tagen sehen können, welche Folgen derartige Ausschreitungen bei Streiks m ihrer weiteren EntWickelung haben könnten. » 2. Ein zweiter, ganz ähnlicher Fall, wurde nach dem vor- stehenden vor demselben Gericht verhandelt. Dieser Vorgang spielte sich in der Wusterhausener Straße vor der Werkstatt des Schmiedemeisters Langer ab.— Eine Anzahl Streikender, die aus einer Versammlung kamen— es sollen nach Angabe der Be- lastungSzeugen etwa 150 gewesen sein— wollten auf den Hof Langers gehen. Etwa Ll) bis 30 hatten den Torweg passiert. Als der Arbeitswillige Zelinski den Ruf„Streikbrecher" hörte, per- steckte er sich. Gleichzeitig drangen zwei Schutzleute und Meister Langer von der Straße her durch die Menge, die nun sogleich auf die Straße zurückwich. Jetzt kam auch Zelinski, mit einer Radspeiche bewaffnet, aus seinem Versteck hervor. Die beiden Schutzleute griffen aus der Menge die Schmiede Hoffmann und Schülke heraus, die dann wegen gemeinschaftlichen Hausfriedens- briichö angeklagt worden sind. Beide Angeklagte gaben an, sie hätten den Hof nicht aus eigenem Willen betreten, sondern sie seien noch in der Menschen- menge auf der Straße gewesen und erst durch die von hinten nach- Krängenden Schutzleute und Langer guf den Hof getrieben worden. Hoffmann behauptet, Langer habe dann den Torweg hinter ihm geschlossen. Schülke behauptet sogar mit großer Bestimmtheit, er habe sich auf dem Bürgersteig der Straße befunden, als ihn einer der Schutzleute am Kragen packte und auf den Hof zog.— Langer Zelinski, sowie die Schuhleute Schreib und Lott behaupten dagegen ebenso bestimmt, daß die beiden Angeklagten auf dem Hofe fest- genommen worden seien, sie müßten demnach zu denen gehören welche den Hof zuerst betraten. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Oskar Cohn, beantragte die Ladung dreier Zeugen— eines unbeteiligten Straßenpassanten und zweier Arbeiter, die von einem Neubau aus die Vorgänge be- obachtet haben— welche die Angaben der Angeklagten bestätigen würden. Das Gericht lehnte den Beweisantrag ab. Nachdem der AmtS- anwalt gegen jeden der Angeklagten einen Monat Gefängnis be- antragt hatte, forderte der Verteidiger ihre Freisprechung, weil ihre Schuld nicht erwiesen und der Hergang nicht aufgeklärt sei Der Verteidiger wiederholte seinen Beweisantrag für den Fall, daß das Gericht nicht zu einer Freisprechung kommen sollte. Doch das Gericht lehnte zum zweiten Male den Antrag ab und zwar, wie Amtsrichter Metzner in der Urteilsbegründung sagte. weil die vom Verteidiger benannten Zeugen, wenn sie vernommen würden die Glaubwürdigkeit der bereits vernommenen Zeugen nicht erschüttern könnten und weil sie auch als Mittäter in Frage kämen. In der Sache selbst nahm das Gericht die Beteiligung der Angeklagten an einem gemeinsamen Hausfriedensbruch als er- wiesen an und verurteilte jeden derselben zu zwei Wochen Gefäng- nis. Auch bei dieser Gelegenheit wies Amtsrichter Metzner wieder auf die möglichen Folgen von Streikausschreitungen hin. Zwar meinte er, daß die bei Streiks herrschende Erregung als Milderungs- grund anzusehen sei, auch hob er hervor, daß im vorliegenden Falle keine Drohungen vorgekommen sind, aber das Eindringen der Menge in den Hof sei eine Gewalttat, eine schwere Störung der Ordnung, die eine härtere als die Mindeststrafe verdienten, weil sie, wie man in letzter Zeit gesehen habe, schwere Störungen der Ordnung nach sich ziehen könnten. *** Die angeblichen Störungen aus letzter Zeit, über die keinerlei Beweis erhoben ist, für einen Monat vor diesen Vorgängen liegende Unfälle heranzuziehen, widerspricht aufs entschiedenste dem Rechtsgefühl._ Hus der Frauenbewegung. Die wachsende Konkurrenz der Frauenarbeit. Die Zunahme weiblicher Arbeitskräfte wächst nicht etwa im Verhältnis zur Zunahme der weiblichen Bevölkerung überhaupt, sondern sie wächst von Jahr zu Jahr wesentlich schneller. Die Bewegung der jährlichen Zunahme können wir aus den Mitgliederziffern unserer Kranlenkassen verfolgen, die zu einem großen Teil an die Berichterstattung des„Reichsarbeits- blattes" angeschlossen sind. Trennt man hier nach weiblichen und männlichen Mitgliedern, so stellt sich die Zunahme der weiblichen Mitglieder und damit der weiblichen Beschäftigten immer im Ver- gleich zum Vorjahr in Prozent, wie folgt: 1305 1903 1907 1908 1909 1910 6 7 9 6 9 3 Im Jahre 1910 ist die Zunahme deswegen geringer, weil erst die ersten neun Monate vorliegen und die letzten drei Monate gerade für Weibliche noch eine erhebliche Vermehrung zu bringen pflegen. Von Anfang 1906 bis September des laufenden Jahres ist die Zahl der weiblichen Beschäftigten um L6.4 Proz. in die Höhe gegangen; die Zunahme der weiblichen Bevölkerung aber betrug von 1891 bis 1896 nur 6,5 Proz. Bei der männlichen Be- v ö l k e r u n g hat die Vermehrung her gewerblichen Arbeitskräfte nicht entfernt solche Fortschritte gemacht wie bei der weiblichen. Während die männliche Bevölkerung von 1891 bis 1896 um rund 7 Proz. zunahm, ist die Zahl der männlichen Beschäftigten von 1906 auf 1910 um 13,9 Proz. gestiegen. Frauenlöhnr. Obwohl die Frauenarbeit stetig zunimmt und die Nachfrage nach weiblichen Arbeitskräften von Jahr zu Jahr steigt, bleiben die Löhne der Frauen noch immer unter dem Niveau der männ - lichen Löhne. Die Frau wird auch in Berufen, die höhere An- forderungen an ihre Arbeitskraft und an ihre geistigen Fähigkeiten stellen, schlechter bezahlt als der Mann. Im Reichsarbeitsblatt finden wir eine Tabelle über die Löhne in der schlesischen Eisen- Industrie, der wir folgende Ziffern entnehmen: 1887 betrug der Durchschnittslohn der Männer 583,32 M., der der Frauen 224,26 M.; 1904 der der Männer 981,38 Mi, der der Frauen 321,85 M.; 1909 hatten die Männer einen Durch- schnittslohn von 1146,22 M. und die Frauen 369,18 M. Die Frauen erhalten nicht nur einen niedrigeren Lohn, er steigt auch in weit geringerem Maße als der Lohn der Männer. Das liegt zum Teil an der Bedürfnislosigkeit des weiblichen Proletariats, die sie verhindert, mit der gleichen Energie wie die Männer um höhere Löhne zu kämpfen. Es ist ferner ein Beweis, daß die Arbeitskraft der Frauen von dem Unternehmertum vor allem geschätzt wird, weil sie sich zu Lohndrückercien verwenden läßt. Aufgabe der Arbeiterbewegung ist es, nach Möglichkeit dem Prinzip: für gleiche Arbeit gleichen Lohn, praktische Bedeutung zu ver- schaffen._ Aus Preußens höhcrem Schulwesen. Ueber die Zahl der weiblichen akademisch gebildeten Lehr- kräfte enthält die neueste Auflage des Kunzeschen Kalenders für das höhere Schulwesen Preußens interessante Angaben. Den zirka 9400 angestellten Direktoren, Professoren und Oberlehrern stehen acht angestellte Oberlehrerinnen mit dem Zeugnis pro kac. doc. gegenüber. Von diesen entfallen drei auf Grotz-Berlin (zwei aus Schöneberg , eine auf Wilmersdorf ) und je eine auf Köln , Hannover , Greifswald . Königsberg und Liegnitz . Im Vorbereitungsdienst befinden sich sieben anstellungSsähijje Kandidatinnen, sechs Pro- bandinnen und sieben Scminarmitglieder, zusammen zwanzig Damen gegenüber 2250 Herren in entsprechender Stellung. Von den insgesamt 28 Lehrerinnen haben nicht weniger als vierzehn alte Sprachen studiert. Die meisten Damen, 18, haben die Lehr- befähigung für Deutsch erworben, neun für Geschichte, neun für Propädeutik, acht für Französisch, sechs für Englisch , fünf für Religion und drei für Mathematik. Die Naturwissenschaften sind wenig vertreten, nur je einmal mit Chemie. Physik und Botanik. Da den Frauen das Universitätsstudium jetzt unter den gleichen Bedingungen wie den Männern eröffnet ist. wird mit einem weiteren starken Anwachsen der Zahl der akademisch vorgebildeten Lehrerinnen zu rechnen sein. Daß die Leitung deS öffentlichen höheren Mädchenschulwesens nicht mehr ausschließlich in den Händen des männlichen Geschlechts liegt, weist der Kalender auch nach. Unter den 225 aufgeführten Leitern von höheren Mädchenanstalten gibt eS zwölf weibliche.___ Huo aller«lest. Ein|W«nrd«nfmracll Die teueren Fleischpreise und die dadurch bedingte UnterernSh- rung der Arbeiterschasl hat den Fabrikanten PeterS aus Neviges im Kreise Düsseldorf nicht schlafen lassen. Vielleicht hat auch der Ruhm, den sich seinerzeit der Zentrumsabgeordnete Hitze mit der Zusammenstellung eines Armeleute-SpeifezettelS erwarb. Herrn Peters zur Nacheiferung angespornt. Kurz und gut, Herr Peters band sich in der wenigen freien Zeit, die ihn sein Fabrikanten- beruf ließ, eine Küchenschürze seiner Frau um und kochte sich eine Anzahl Armeleute-Speiserezepte zusammen. Die ein- z e l n e n Portionen sind für eine Familie von vier er» wachsenen Personen berechnet und sehen so aus: Sonntag:3 Pfund Sauerkraut 9 Pf., 5 Pfund Kar» toffeln 15 Pf..-/< Pfund frischer Speck 20 Pf.. Summa 44 Pf. Montag: IVa Pfund Erbsen in Suppe 25 Pf., 6 Pfund Kartoffeln 18 Pf., 1 Pfund frische Schweineknochen 4 Pf., Summa 47 Pf. Dienstag: Vs Pfund Gerste in Suppe 10 Pf., 6 Pfund Kartoffeln 18 Pf., Wurstbrühe oder Bultermilck 7 Pf., Summa Tb Pf. Mittwoch: VU Pfund weiße Bohnen in Suppe 24 Pf., 5 Pfund Kartoffeln 15 Pf., Oel und Zwiebeln 4 Pf., Summa 45 Pf. Donnerstag: 7 Pfund Kartoffeln 21 Pf.. Zwiebel» fauce mit Oel 4 Pf., l'/z Pfund Panhans 20 Pf., Summa 45 Pf. Freitag: 4 Pfund Kartoffeln 12 Pf.. 1 Pfund Buchweizenmehl in Pfannkuchen 20 Pf., Fett zu Suppe und Oel zu Kuchen 7 Pf. Summa 39 Pf. Sonnabend: l'/z Pfund Reis in Suppe 9 Pf., 5 Pfund Kartoffeln 15 Pf., 1 Liter Wurstbrühe 4 Pf. Sunima 28 Pf. Das macht für die ganze Woche 2,81 M., pro Person 70 Pf., also 10 Pfennige täglich. Wir wissen leider nicht, ob Herr Peters seine Wurstbrühe und andere Delikatessen am eigenen Leibe erprobt hat, können es auch nicht annehmen, da sonst die Blätter schon längst das Hinscheiden deS Volksfreundes an Hungertyphus gemeldet hätten. Oder hat etwa der Herr Fabrikant diese Diners für die bei ihm beschäftigten Arbeiter komponiert, um ihnen Ersatz für niedrigen Lohn zu geben? Der Begründer des Roten Kreuzes gestorben. In dem Schweizer Orte Heiden ist am Sonntag im Alter von 82 Jahren der bekannte Philantrop Henry Dunant , Be» gründer und Organisator der Roten Kreuz-Ge» s e l l s ch a f t, gestorben» Der Verstorbene lernte im Krimkrieg (1854—56) die Schrecken des Krieges kennen. Die furchtbaren Ein- drücke, die Dunant durch den in System gebrachten Menschemnord empfing, regten ihn zur Organisation der Verwundetenpflege wäh- rend des italienischen Krieges(1859) an. Er opferte dem menschenfreundlichen Werke einen großen Teil seines Vermögens. Aus diesen kleinen Anfängen heraus entwickelte sich später die Genfer Konvention , die für die beteiligten Staaten Neu- tralität der Verwundeten und deren Pfleger vorschreibt. 38 Staaten gehören heute der Konvention an. Der eigentliche Organisator des Werkes der Nächstenliebe geriet bald in Vergessenheit; in stiller Abgeschiedenheit von der Welt hat Dunant seine letzten Lebensjahr« verbracht. Mit ihm ist ein guter Mensch von der Erde gegangen. Ucberlandflug Bork-Johannisthal. Der zweimal verschobene Ueberlandflug vom Flugfeld MarS bei Bork nach Jobannislhal fand am Sonntag endlich statt. Leider beteiligten sich nur drei Avinliker an dem Wettflirgen. vermutlich infolge der nicht gerade allzu hohen Preise. Alle drei Konkurrenten erreichten glücklich»hne Unfall und Zwischenlandung das Flugfeld negier 8, der in Bork um 2 Uhr 14 Minuten startete. kam in einer Höhe von etwa 250 Metern um 2 Uhr 55 Minuten 10 Sekunden hier an; Fkugzeit 41 Minuten 10 Sekunden. Gr ade, der in Bork um 2 Uhr 23 Minuten startete, traf in einer Höhe von ungefähr 50 Metern um 3 Uhr 19 Minuten 30 Sekunden hier ein; Elugzcit: 53 Minuten 30 Sekunden» Thelen, der in Bork um Uhr 34 Minuten 30 Sekunden aufftieg, kam in einer Höhe von etwa 200 Metern um 3 Uhr 30 Minuten 45 Sekunden hier an; Flug- zeit 56 Minuten 15 Sekunden. Das Wetter war sehr schön und fast windstill. Den ersten Preis von 2500 M. erhielt WienczierS, den zweiten Preis von 1500 M. Grade und den dritten Preis in Höhe von 1000 M. Theten._ Das Gordon-Bennett-Fliege« der Aeroplane. Bei dem Gordon-Bennett-Fliegen der Aeroplane trug Graham White auf seinen Bleriowpparat mit 100 LS.-Motor den Sieg davon. Er legte 100 Kilometer in 1 Stunde 1 Minute zurück, womit er einen neuen Wettrekord aufftellte. L a t h a m, der gleich- falls um den Preis konkurrierte, gab nach Zurücklegung einer Strecke von 75 Kilometern, wozu er 50 Minuten gebrauchte, den Kampf auf, weil er, der durch lebhaften Wind behindert war, den Vor» sprung WhiteS nicht mehr einzuholen vermochte.— Bei dem Flug um die Freiheitsstawe im Hafen von New Fork fiel dem Bleriot - Piloten Moisant der Preis von 10000 Dollars zu. Die verbrannte Leiche. Ein eigenartiger Unfall ereignete sich dieser Tage in Dortmund . Ein wohlhabender Bürger der Stadt war gestorben, sein Leichnam wurde bis zur Bestattung aufgebahrt. Von einem der an den Seiten angebrackiten Kandelaber stürzte eine brennende Kerze herunter und entzündete die gesamten Trauerdekorationen._ Auch der Sarg ging in Flammen auf und die Leiche verbrannte fast gänzlich. Der herbeigeeilten Feuerwehr gelang eS nach einiger Zeit, den Brand zu löschen, bevor ein größerer Teil deS Hauses eingeäschert wurde._ Kleine Notizen. In der Gosse erstunken. Auf dem Wege zur Arbeitsstelle wurde gestern morgen in Rüttenscheid (Rheinland ) eine Arbeiterin von Krämpfen befallen und fiel dabei in eine voll Wasser stehende Straßengosse. Ehe Hilfe gebracht wurde, war die Bedauernswerte erstickt. Zwei polnische' Arbeiter Überstelen am Sonntagabend in Wattenscheid (Rheinland ) den Bergmann BatallaS und schlugen mit einem stumpfen Gegenstand auf ihn loS. Dem lleberfallenen wurde die Schädeldecke zertrümmert, so daß er bald nach der Ein- liesernng ins Krankenhaus starb. Die Täter wurden verhaftet. Bon Kohlcnmassen verschüttet. Beim Losgehen eines Spreng- schusscS auf dem Leoschacht der Zeche Charlotte bei R y b n i k m Oberschlesicn stürzten gewaltige Kohlenmassen ab und begruben mehrere Bergleute. Ein Häuer ist tot. zwei andere Bergleute wurden schwer verletzt aufgefunden. Neapel cholcrafrei. Das italienische Ministerium deS Aeußeren hat den fremden Regierungen mitgeteilt, daß Neapel und alle Orte anr Golf von Neapel für cholerafrei erklärt worden sind, da fünf Tage seit dem letzten Cholerafall ver- stossen sind. Ei» schwerer Antomobilunfall ereignete sich ans der österreichischen Reichsstraße in der Nähe von Wiener Neustadt . Zwei Auto- mobile fuhren in voller Fahrt gegeneinander; die In- fassen deS einen Automobils, zwei Brüder namens BonScarle s. wurden aus ihrem Gefährt geschleudert und erlitten lebenS- gefährliche Verletzungen. Srlefkaften äer l�eäsktton. P. l ». Nicht bekannt.— H. b. Beim VormmidschastSgerlcht.— H. 7. l. Ja. bei der Ortsbehörde. 8. Nur dann, wenn das Anlagekapital mehr alS S000 M. beträgt oder ein Reineinkommen von mehr als l500 M. vor. Händen ist. 3. Sie können sich weiter oersichent. indem Sie innerbal» zweier Jahre mindestens 20 Marlen entwerten und innerhalb längstens dieser Frist die Karte jedesmal umtauschen.— O. T- 85. Sie können den Anstaa stellen, ohne ein ärztliche» Zeugnis beizusägcn.— 7. M. O. Sie erwerben das Eigentum an dem Hunde mit Ablauf eines Jahres nach der Anzeige bei der Polizeibehörde. Finderlohn können Sie in Höhe von 1 Proz. des Tieres beanspruchen, außerdem Ersatz für die ausgewendeten Jutterkosten. Da eS sich um ein große» Tier handelt, halten wir 30 P>. pro Tag jür angemessen.— Wilhelm B. 907. 1. New. 2. und S. Ja.
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