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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 163.

Gerichts- Beitung.

Gewerbegericht. Sigung vom 12. Juli.

Kammer II.

Freitag, den 14. Juli 1893.

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10. Jahrg.

Soziale Lebersicht:

Gendarmen angestellten Ermittelungen im Widerspruch. Die die Aufhebung des Urtheils. Das Reichsgericht entsprach Angeklagten hatten auch bei ihrer ersten Vernehmung zugestanden, diesem Antrage und verwies die Sache an das Landgericht das Fleisch an verschiedene Personen verkauft zu haben, und zwar zurück. Der Weber Balcke flagte gegen den Fabrikanten Seelig, der ihm zum Preise von 40 Pf. pro Pfund. Frau Werner scheint den 6. M. Lohn vorenthalten hat, auf die Herauszahlung dieser schwunghafter gewesen zu sein, denn es ist festgestellt, daß die Vertrieb des Fleisches besorgt zu haben und der Handel ein sehr Summe. Den Behauptungen des Beklagten nach hat Balcke ver­schiedene Sommerwaaren so hergestellt, daß sie nach Länge be- Angeklagte über Baarmittel in Höhe von 2000 m. verfügte, ziehungsweise Gewicht nicht dem ihm zur Verfügung gestellten Sicherheit zu bringen verstanden hat. Die Diebstähle wurden in welche sie noch rechtzeitig vor der haussuchenden Polizei in Rohmaterial entsprachen. Beklagter schob Kläger   die Schuld der Weise verübt, daß Lucht und Törlig nach Schluß der Ab­Ein Bild von dem elenden Dasein, das die Masse der daran zu und hielt sich durch ihn geschädigt. Der Kläger   bestritt beckerei durch ein Fenster einstiegen. Der Inspektor der Ab- deutschen Arbeiter im Reiche der Gottesfurcht und frommen Sitte die Schuld daran zu tragen und führte den angeblichen Schaden deckerei, Schröder, bekundete, daß das Abdeckerei- Fleisch solches zu führen gezwungen ist, bietet die vom Zentralblatt für das des Herrn Seelig auf knappes Materialzumessen desselben und auf nicht zu verhindernden Materialverschleiß im Arbeitsprozeß tommt aber auch gesundes Fleisch auf die Abdeckerei, welches wegen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter, ein Bild, so beschämend, auf nicht zu verhindernden Materialverschleiß im Arbeitsprozeß ist, welches hier auf dem Biehhofe zurückgewiesen wird. Mitunter Deutsche Reich" veröffentlichte Uebersicht über die ortsüblichen zurück. Der behauptete Schaden ließ sich nicht nachweisen, da Verdächtig für daß man sich in der That fragen muß, ob die Zahlen, die sich feine Buchungen über das herausgegebene Rohmaterial und über formeller Fehler mit Beschlag belegt worden ist. sein Verhältniß zur fertigen Waare gemacht worden waren. Frau Werner ist es, daß dieselbe zu der Zeit, als ihr Ehemann hier dem Auge präsentiren, Deutschland   in der That berechtigen, Nach diesen amtlich ermittelten Seelig wurde verurtheilt, die 6 M. an Balcke zu zahlen und die verhaftet wurde, einen Posten Fleisch schleunigst zu einem Restau- sich ein Kulturland zu nennen. Kosten zu tragen. Die Begründung des Urtheils ging dahin, wolle. Dem früheren Inspektor der fiskalischen Abdeckerei, Männer meistens zwischen 1 und 2 Mark und erreichen Kosten zu tragen. Die Begründung des Urtheils ging dahin, rateur brachte und ihm freifstellte, damit zu machen, was er Daten schwanken die ortsüblichen Tagelöbne erwachsener daß Kette und Schuß hätten gewogen werden müssen, Treff3, ist Werner auch schon verdächtig geworden, weil er nur in den seltensten Fällen, soweit einige größere dann hätte Beklagter feinen Schadenersatz- Anspruch be- wiederholt in der Nähe der Abdeckerei sich aufhielt. Das Ghe- Städte mit ihren Vororten in Betracht kommen, die fabelhafte gründen können; so sei dies aber nicht möglich gewesen. Kammer I. Der Zuschneider Dietrich klagte gegen den paar Werner blieb dabei, daß das Abdeckerei Fleisch nur als Höhe von 3 M. In Berlin   zum Beispiel, der theuersten Stadt Raufmann Lehmann, behauptend, er sei bis zum Oktober dieses Hundefutter verkauft worden sei und berief sich auf mehrere Deutschlands  , wo eine elende Wohnung im fünften Stock des Jahres von diefem fest engagirt gewesen; trotzdem habe ihn der Schlächtermeister dafür, daß sie von diesen gesundes Fleisch ge- zweiten Hinterhauses nicht unter 300 m. zu haben ist, ist ein felbe Ende Mai entlassen. Er beansprucht die Weiterbeschäfti- tauft, welches sie angeblich an Schiffer absetzten. Der Staatsanwalt Lohn in Höhe von 2,70. ermittelt worden. Hier, wo der gung bis Oktober oder die Zahlung seines Gehaltes bis dahin. beantragte gegen Werner wegen Anstiftung zum schweren Diebstahl, Arbeiter relativ noch am besten gestellt ist, giebt er also den Daffelbe betrug für den Monat 200 M., so daß es sich um ein Hehlerei und Verkaufs verdorbenen Fleisches 6 Jahre Zucht dritten Theil seines Einkommens allein für Mieth: aus. Und Haus, gegen Lucht und Törlig je 1 Jahr 6 Monat das sind, wie bekannt, günstige Verhältnisse gegenüber denen, Objekt von 800 m. handelt. Der Beklagte bestreitet das feste 3 uch tha u 3, gegen Frau Werner dagegen Freisprechung, da in welchen der Arbeiter im Osten unter dem Joch des ritterlichen Engagement und meint, er habe dem Kläger nur in Aussicht ge- nicht nachgewiefen werden konnte, daß sie Kenntniß von dem Gutsherren frohndet. Selten steigt der ortsübliche Tagelohn stellt, unter günstigen Umständen bis Oktober durchbeschäftigt zu Ursprunge des Fleisches gehabt hat. Der Gerichtshof hielt dort höher als auf 1 M., ja weite Distrikte werden. Trotz der Vernehmung vieler Zeugen ließ sich nicht er- das Vergehen gegen das Nahrungsmittel- Gesetz nicht für aus- giebt es 100 er noch unter 1 Mark beträgt. Go in weisen, welche der gegentheiligen Behauptungen der Wahrheit entspricht und blieb so nur die Eideszuschiebung übrig. Der reichend erwiesen und verurtheilte die drei ersten Angeklagten einigen Gebieten Schlesiens, wo 85 Pfennige als ortsüblicher Betlagte wird in einem neuen Termin seine Aussage zu be- nur wegen wiederholten schweren Diebstahls und zwar Werner Tagelohn gelten. Muß man sich da nicht fragen, ob Derjenige, 3 Jahren Buchthaus und 5 Jahren Ehrverlust, der mit diesem Bettelpfennig sich selber und seine Familie er­schwören haben; nämlich daß es nicht wahr sei, daß zucht und Tör! i zn je 1 Jahr 6 Monaten Gefängniß. nähren soll, wirklich noch das Bewußtsein haben kann, daß er er den Kläger bis zum Oktober als Zuschneider fest Mensch ist? Wahrlich, aufs höchste muß unter solchen Umständen angagirt habe. Leistet er den Eid, dann wird der Frau Werner wurde freigesprochen. bewundert werden, daß die Arbeiter in den östlichen Provinzen Kläger   kostenpflichtig abgewiesen, leistet er ihn nicht, Der Schwindel mit einem Extrablatte, welches ein noch die Energie haben, den unmenschlichen Zuständen dann wird er verurtheilt, diesen vom Tage der Eides- Attentat auf den Kaiser von Rußland   meldete, beschäftigte gestern in ihrer Heimath den Rücken zu leistung ab bis zum 1. Oktober unter den alten Bedingungen zu in der Berufungsinstanz die 6. Strafkammer des Landgerichts I. Lebensunterhalt in den größeren Städten oder im Westen beschäftigen bezw. ihm das entsprechende Gehalt zu zahlen. In Das Aufsehen erregende Extrablatt wurde am 31. Januar in der überhaupt zu suchen. Harren hier ihrer auch neue Sorgen, diesem Falle ist hiervon das abzuziehen, was vom Kläger   in der Gegend des Oranienburger Thores von den Druckschriften- so lernen sie doch mit der Zeit durch das ihnen von den ein­Zwischenzeit anderswo verdient wird. Händlern Hecht und Polster überlaut ausgebrüllt. Der In- heimischen Arbeitern gegebene gute Beispiel, sich an menschlichere Kammer V. Der Werkführer Sendowsky wurde mit einer halt desselben entsprang der Phantasie des Druckschriften- Händ- Bedürfnisse zu gewöhnen, und, gehoben durch den Einfluß der Klage auf Erstattung einer Lohnentschädigung von 100 M. abge- lers Hebel. Dieser war in arger Geldklemme und hatte sich Sozialdemokratie, eine der edelsten Tugenden, das Selbstbewußt­wiesen; er war plöglich von dem Beklagten, Metallwaarenfabrikant das Attentat auf dem Czarewitsch   als probates Mittel erdacht, sein, zu üben. Dafür, daß die Arbeiter auch im Westen und in Düring, entlassen worden. Die Abweisung erfolgte, weil durch um zu einem anständigen Posten Geldes zu kommen. Er den größeren Städten sich nicht der gesättigten, trägen Ruhe hin­die eibliche Vernehmung eines Zeugen als erwiesen angenommen ging zu dem Buchdruckereibesitzer Dittbrenner und veranlaßte geben, sorgen schon die Unternehmer, die es meisterhaft verstehen, wurde, daß der Kläger   den Beklagten schwer beleidigt hat. Er diesen zur schleunigen Herstellung von Extrablättern, indem im Kampfe mit den Arbeitern um die Lohn- und Arbeits­hatte ihm nämlich vorgeworfen, daß er ein Blutsauger sei, und er geheimnißvoll andeutete, daß er die Thatsache des Attentats bedingungen die Oberhand zu behalten. In dem Gebiet zwischen behauptet, daß er vor der Pleite stehe und sein Ingenieur ein durch die Indiskretion eines Telegraphenbeamten verdanke, der dem Unterlauf der Oder und der holländischen Grenze Falschmünzer sei. die betreffende nur für den Kaiser bestimmte Depesche befördert bilden 1 m. 50 Pf. bis 2 M. die Regel, zum theil steigt der hatte. Trotzdem der von Hebel verfaßte Extrablatt- Artikel von Lohn auf 2,50 W. und wie gesagt, in ganz seltenen Fällen Das Schwurgericht des Landgerichts I   hatte sich in zwei orthographischen Fehlern wimmelte, ftellte Dittbrenner doch guten so in Hamburg  , wo, nebenbei bemerkt, die Arbeiter gewerkschaft­tägiger Verhandlung mit einer Anklage wegen Meineids und Muthes die Extrablätter her und der Spektakel ging in Berlin   lich noch verhältnißmäßig am besten organisirt sind, auf 3 M. Berleitung zum Meineide zu beschäftigen, die sich los. Das Schöffengericht hatte s. 3. Hebel wegen Betruges Der Regierungsbezirk Potsdam, die Provinz und das Königreich gegen den früheren Bureauvorsteher Gustav Sönig richtete. zu 9 Monaten Gefängniß, Hecht wegen groben Unfugs zu Sachsen  , Braunschweig  , Thüringen   und Anhalt weisen recht ver­Der Angeklagte war mit dem Schlächtermeister Schütz befreundet 6 Wochen Haft und Polster zu 5 M. Geldbuße verurtheilt. schiedene Verhältnisse auf. Im allgemeinen schwanken auch hier worden. Der letztere wünschte seine schlechte Lage durch eine Gegen Diftbrenner wurde wegen Theilnahme am Betruge die Löhne noch zwischen 1 und 2 M., um sich dann in den reiche Heirath zu verbessern und mit Hilfe des Angeklagten und Gewerbevergehen auf 300 M. Geldbuße erkannt. Das Gericht Industriestädten auf 2,50 M. und auch auf 3 M. zu heben. In West­gelang es ihm auch insoweit, als er eine Frau mit soviel Ber  - nahm an, daß er in betrügerischer Absicht seine Druckfirma so und Süddeutschland   herrscht ein Lohn von 1,50-2.vor, im rheinisch­mögen erhielt, daß er ein Geschäft in Weißensee damit gründen flein unter das Extrablatt gesetzt hatte, daß sie nicht zu entwestfälischen Industriegebiet und in mehreren sonstigen fleinen konnte. Die Frau Echüß war aber vorsichtig genug, das Geziffern war.

zut

und

Bezirken beträgt er im Durchschnitt 2 M. 50 Pf. Verhältniß­mäßig niedrig ist der Lohn auch in den ländlichen Bezirken Bayerns  . Im großen Ganzen zeigt diese Elendsstatistik der besser gestellten, weil in Beschäftigung stehenden Arbeiter, wie unendlich groß das Feld noch ist, das die Arbeiterpartei und deren Organisationen noch zu beackern haben, damit das Unkraut der Genügsamkeit endlich ausgejätet werde und das arbeitende Volk zunächst den Theil vom Nationaleinkommen fordere, der der Arbeiterschaft in ökonomisch vorgeschritteneren Ländern wie Eng­land und Amerika   heute schon zugestanden ist.

schäft auf ihren Namen eintragen zu lassen, während ihr Ehe- Gegen das Urtheil hatten der Staatsanwalt und die An­mann nur die Stellung eines Prokuristen bekleidete. Die geklagten Berufung eingelegt. Der Staatsanwalt hielt besonders Freundschaft zwischen Schütz und König ging bald in die das Ürtheil gegen Hebel für zu gering. Derselbe habe sich das Brüche. Während König früher in Prozeßsachen der Attentat einfach aus den Fingern gesaugt und zwar gerade am Vertreter des Schüz war, wurde er nun dessen 31. Januar dasselbe verbreitet, weil er wußte, daß an diesem Gegner. Der Bauer Zell hatte dem Schütz eine Kuh Tage eben erst der russische Thronerbe von hier abgereist war verkauft und fonnte Zahlung dafür nicht erhalten. und die sensationelle Nachricht daher doppelt aufregend wirken Als Bell ein rechtskräftiges Urtheil erftritten und eine Pfändung mußte. Den Dittbrenner hielt der Staatsanwalt auch des Be­vorgenommen hatte, erhob Frau Schüß mit Erfolg Einspruch.   truges für schuldig. Dieser hätte der Versicherung des Hebel, daß er Die gepfändeten Sachen mußten wieder herausgegeben werden. Diese Sensationsnachricht durch die Indiskretion eines Telegraphen­Darauf begab sich König zu Zell   und rieth ihm, bei Schüß beamten erfahren habe, doch entschieden keinen Glauben bei- Zur Sonntagsruhe im Barbiergewerbe. Jm erfreu Wagen und Pferd zu pfänden. Dies gehöre dem Schuldner messen dürfen, er habe es aber ohne weiteres gethan, weil er lichen Gegensatz zu den Innungsbrüdern in Berlin   und anderswo selbst. Bell befolgte den Rath und wiederum kam es zu einer eben durch den Druck des Extrablattes Geld verdienen wollte. haben die meisten Prinzipale in Mainz   sich zustimmend zu Einspruchsklage, die von der Frau Schütz angestrengt wurde. In Das Vergehen sei um so strafwürdiger, als bekanntlich diese einem von seiten der Gehilfen an sie gerichteten Gesuch auss diesem Prozesse wurde König als Zeuge geladen. Er soll sich Extrablatt- Affäre sogar zu diplomatischen Schritten Veranlassung gesprochen, wonach die Geschäfte im Winter Nachmittags von durch seine Feindschaft gegen Schüß dazu haben hinreißen lassen, gegeben habe. Dem empörenden Extrablatt- Schwindel, der sich 3 Uhr und im Sommer von 2 Uhr ab geschloffen bleiben. einen falschen Eid zu leisten, indem er beschwor, er wisse be- hier in Berlin   breit mache, tönne man nur mit Erfolg entgegen stimmt, daß Wagen und Pferd das Eigenthum des Schüß seien. treten, wenn man den Hebel bei den Buchdruckern ansetze, die Vom dreimal heiligen Eigenthum. Durch Raub­Thatsächlich soll König aber Beuge gewesen sein, als Frau Schüß sich nicht scheuen, solche Schwindel- Machwerke herzustellen. Nur wenn wirthschaft werden seit einigen Jahren die Anhöhen des das Fuhrwert erstand. Die Verleitung zum Meineid wird darin ge- die Buchdrucker schwere Strafen erhalten, werde dieser Schwindel Wupperthals, soweit sie sich im Privatbesiz befinden, mehr und funden, daß König den Schlächtermeister Lieben aufgefordert haben nachlassen. Aus diesem Gesichtspunkte heraus beantragte der mehr entwaldet, ohne daß auf Wiederbeforstung irgendwie Be­soll, in einer anderen Prozeßfache eine falsche Aussage zu un- Staatsanwalt gegen Dittbrenner und Sebel je 1 Jahr dacht genommen würde. Der Staat hat nun für dieses Jahr als Anfang gunsten des Schüß zu machen. Es war eine umfangreiche Beugen- Gefängniß, gegen Polster die Erhöhung der Straße auf für den Bezirk der Gemeinde Solingen   25 000 M. zum Ankauf vernehmung nöthig, um den Angeklagten, der sich mit großer 3 Wochen Haft und gegen Hecht die in erster Instanz er von Privat- Forstländereien ausgeworfen, deren Wiederaufforstung Gewandtheit vertheidigte, zu überführen. Staatsanwalt Kanzow fannte zufäffig höchste Strafe.- Rechtsanwalt Köhler be von Staatswegen in die Hand genommen werden soll." So hielt dies für zweifellos gelungen, zumal dem Angeklagten, der antragte die Freisprechung des Dittbrenner. Der Gerichtshof berichtet die Köln  . 3tg."," das Organ aller der Leute, denen bereits fünfmal wegen Betruges und Unterschlagung vorbestraft beließ es bezüglich der drei ersten Angeklagten bei den in erster jedes Gewaltmittel recht ist, wenn es ihnen geeignet scheint, die ist, die Strafthaten wohl zuzutrauen seien. Der Bertheidiger, Instanz erkannten Strafen, sprach dagegen den Angeklagten Ditt- Sozialdemokratie als Zerstörerin des Eigenthums zu vernichten. Rechtsanwalt Ballien, stellte die Unterfrage der Fahrlässigkeit brenner frei, da er ein betrügerisches Handeln desselben nicht Welcher sozialdemokratische Agitator aber, so fragen wir, könnte und plädirte in diesem Sinne. für nachgewiesen erachtete, wenn auch sein Vorgehen vielleicht wohl den Respekt vor den heutigen Formen des Eigenthums als fahrlässig und unschön bezeichnet werden dürfe. mehr in den Augen des Volkes zerstören, als die obige von dem Organ für Bildung und Besitz gebrachte Mittheilung? Die Reichsgericht. Leipzig  , 12. Juli.  ( Beschränkung Interessenten der heutigen Gesellschaft, die in maßloser Ver­der Vertheidigung.) Der Redakteur der Halberstädter blendung glauben, daß deren Bestand von ewiger Dauer ist, Sonntags- Beitung", Christoph Martin, welcher in der legten arbeiten selber mit Leibeskräften dahin, daß das Volk darüber Zeit öster das Reichsgericht beschäftigt hat, erreichte heute die flar wird, wie schädlich die heutigen Eigenthumsverhältnisse für Umfangreiche Diebstähle auf der Abdeckerei lagen einer Aufhebung des Urtheils der Halberstädter Strajkammer vom die Gesammtheit sind, und daß eine neue Form derselben sich Anklage zu Grunde, welche gestern vor der 7. Straffammer 22. April, durch welches er wegen Beleidigung der Pfarrer des entwickeln muß, soll die Gesellschaft nicht selber zu Grunde gehen. hiesigen Landgerichts I gegen den Schlächtermeister Jakob Waldenburger Kreises zu 4 Wochen Gefängniß verurtheilt worden Werner, sowie die auf der Abdeckerei beschäftigt gewesenen war. In der Nummer des genannten Blattes vom 1. Januar Der Sinn für Gesetzlichkeit ist bekanntlich bei unseren Arbeiter Karl& ucht und Gustav Toerlit verhandelt wurde. erschien ein Artikel, der einem anderen sozialdemokratischen Unternehmern nicht allzu stark entwickelt, vor allem nicht in Tiefelben sind des Bandendiebstahls und des Vergehens gegen Blatte entstammte und von einem Gottesmanne" im Walden- solchen Dingen, wo ihr eigenes Interesse mit dem Gesez in das Nahrungsmittelgesetz durch Verkauf zur menschlichen burger Kreise sprach, welcher offen die Partei der Kapitalisten Widerstreit geräth. So sieht sich der Rath von Chemnit Nahrung ungeeigneten Fleisches beschuldigt. Die mit- gegen die Arbeiter ergreife und die letzteren obendrein verhöhne. veranlaßt, die Nase der Fabrikanten sanft auf die Bestimmung

Die Geschworenen sprachen den Angeklagten nur des fahr Iässigen Meineides schuldig, dagegen von der Verleitung zum Meineide frei.

Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Gefängniß. Das Urtheil lautete nach dem Antrage.

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angeklagte Ehefrau des Werner stand unter der An- Es wurde dann gesagt, dieser Pfarrer habe von der Kanzel zu drücken, daß jugendliche Arbeiter im Alter von 14-16 Jahren flage der Hehlerei. Schon seit Jahren wurden aus der herab den Arbeitern Kreidewurst empfohlen, indem er ihnen ge- in Spinnereien in keinem Falle länger als 10 Stunden be­Abdeckerei größere Mengen Fleisches gestohlen gestohlen und der rathen habe, mit Kreide eine Wurst auf den Tisch zu malen und schäftigt werden dürfen und daß die trok alledem in weiten Angeklagte Werner steht schon lange in dem Verdacht, daß er jedesmal ein Stück wegzuwischen, wenn sie eines effen wollten. Kreifen geübte Praxis, jugendliche Arbeiter 11 Stunden zu be bei diesen Diebstählen betheiligt sei. Es dürfte noch erinnerlich Das Landgericht stellte fest, daß der Angeklagte den Wahrheits- schäftigen, mit Strafe bedroht ist. Die Bestimmungen der Ge sein, daß schon bei dem Klausin'schen Morde zur Sprache ge- beweis nicht habe liefern tönnen, war im übrigen der Meinung, werbe- Ordnung werden unserm braven Unternehmerthum nicht kommen war, daß Werner mit der ermordeten Frau Vaneß zu- daß der Personenkreis, unter welchem der Beleidigte zu suchen früher fest im Gedächtniß sißen. als bis die Arbeiter durch ihre sammen einen schwunghaften Handel mit Abdeckerei Fleisch befei, genügend bezeichnet sei und erkannte auf die erwähnte Organisation wachsame Polizei üben lassen tönnen. Aber frei­trieb. Eines Tages im Februar gelang es dem Gendarm Klötsch, Strafe. Die Stevision des Angeklagten rügte materielle lich, wie ist daran jetzt zu denken, wo die Arbeiter und deren Werner in flagranti abzufaffen. Dieser war mit einem Hand- Gesetzesverletzung sowie Beschränkung der Vertheidigung. Der An- Organisationen von allen Seiten drangfalirt werden und wo ein wagen dicht an die Umzäunung des Abdeckerei Grund- getlagte hatte in der Voruntersuchung den Antrag gestellt, Fabrikinspektor sich nicht scheut, einen Arbeiter, der ihm von stücks heran gefahren und hatte einen großen Posten sämmtliche Pfarrer der Waldenburger Gegend zu vernehmen, ob einem Mißstande Anzeige macht, deswegen bei seinem Unter­tuberkulösen Fleisches aufgeladen, welches Hucht und einer von ihnen jene Aeußerung gethan habe. Dieser Antrag nehmer zu denunziren!

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Törlig über die Umzäunung geworfen hatten. Das war abgelehnt worden, da die polizeilichen Ermittelungen ein Der Karlsruher   Stadtrath beschloß, eine Speisehalle Fleisch stammte aus einem Schuppen her, in welchem das polizei- negatives Resultat ergeben hätten. In der Hauptverhandlung für Arbeiter mit einem Auswande von 10000 m. zu er= lich befchlagnahmte und der Abdeckerei zur Vernichtung über- hatte Martin den Antrag wiederholt, der Vorsitzende hatte dann wiesene Fleisch aufbewahrt wurde. Die drei ersten Angeklagten aber nur erklärt, der Antrag sei bereits abgelehnt worden. Ein bauen. Die Mittel werden aus einem Vermächtniß der vers geben zu, auf Anregung Werner's die Diebstähle begangen zu Gerichtsbeschluß war nicht ergangen.- Herr Reich 3 anwalt storbenen Philippine Großholz entnommen. haben, Werner behauptet aber, daß er das Fleisch nur als Hunde- Schumann bezeichnete dieses Verfahren, einen Antrag ohne Be- Eine frohe Botschaft verkündet der Bezirksausschuß der Amts­futter verwerthet habe. Diese Behauptung steht mit den von den schluß und ohne Gründe abzulehnen, als unzulässig und beantragte hauptmannschaft Großenhain  . Er behauptet nämlich, daß