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Barteiliteratur. Stablväter von Mülhausen noch das materielle Reizmittel etlicher| fungieren. Die Aussagen Ser Beugen blieben sämtlich sehr unifar, Jm Berlage der Fränkischen Berlagsanstalt und Aufsichtsratsposten gestellt, und von jeder Fraktion des so daß nicht aufgeklärt werden konnte, ob ein absichtliches Schaukeln des Angeklagten oder das bei allen Taubstummen zu beobachtende Budbruderei in Nürnberg ist erschienen: Grundbegriffe Gemeinederats biß eine führende Größe darauf an. der Politit. Von Friedrich Stampfer . Lieferung 1. Komplett Als führende Personen der Gesellschaft für Licht und Kraft" sehr lebhafte Gestikulieren mit Armen und Händen als die Ursache in 10 Lieferungen a 25 f. Gebunden liegt das Werk Ende in Berlin , die diesen meisterhaften Coup fertiggebracht haben, des Renterns anzusehen war. Das Gericht kam deshalb auf Grund November zum Preise von 3 M. vor. Zur Orientierung lassen wir nannte Bürgermeister Klug im Gemeinderat neben den Leitern eines non liquet zu einer Freisprechung. Der Staatsanwalt hatte nachfolgend die Hauptkapitelüberschriften folgen: I. Das Wesen der deutscher und ausländischer Banken den Dr. Alfred Berliner , 1% Jahre Gefängnis beantragt. Politit. II. Der Staat. III. Die Staatsformen. IV. Die Aenderung Direktor der Siemens- Schudertwerte in Berlin , und im der Staatsform. V. Die Aufgaben des Staates( Innere Politit). Aufsichtsrat der Gesellschaft Oberrheinische Kraftwerke" sitt nun, nach der im September 1910 erfolgten Eintragung ins Handels­VI. Die Aufgaben des Staates( Auswärtige Politif). Im Verlage der Wiener Voltsbuchhandlung ist er- register Mülhausen i. E., unter anderen Dr. phil . Walter Rat he schienen: Desterreichischer Arbeiter- Notizkalender für das Jahr 1911. nau in Berlin neben Direktor Karl 8 ander von der Bank Der im 16. Jahrgange erschienene Kalender ist gegen Einsendung für Elektrische Unternehmungen in 8ürich, die bon 90 Bf. in Briefmarken vom Berlage, Bien VI, Gumpendorfer bekanntlich der Allgemeinen Glettrizitätsgesell. schaft in Berlin gehorcht. Straße 18, au beziehen.

Aus Industrie und Bandel.

Immer höher!

Die Vertreter der Regierung plapperten seinerzeit den Fleisch wucherern die Rebensart von der Zeuerung als einer vorüber­gehenden Erscheinung wader nach. Das war die Begründung für das Versagen von Maßnahmen zur Abstellung der furchtbar

des Innern

Unschuldig angeklagt und verurteilt.

Wie man zu einer Anklage und Gefängnisstrafe kommen kann, lehrt folgender Fall, der gestern die 8. Straffammer des Land­ gerichts I unter Vorsitz des Landgerichtsrats Pauli beschäftigte. In dem Jandorffchen Warenhaus am Kottbuser Damm war eines Tages eine Frau abgefaßt worden, als sie einige Gegenstände heim. lich mitgehen lassen wollte. Der Verdacht, es mit professionsmäßi­gen Ladendiebinnen zu tun zu haben, lenkte sich dann auch auf die Die Regierungen unterstützen solche Monopolbestrebungen. Nur Begleiterin der Diebin, eine bisher unbescholtene Frau Elisabeth Schurig. Eine bei ihr vorgenommene Haussuchung förderte ein in weniger wichtigen Fragen greifen fie ein. So hat der Minister Kochbuch zutage, wie es im Jandorfschen Geschäft feilgeboten wird. auf Veranlassung des Verbandes der elektro- Die Frau versicherte, dieses Kochbuch bei Tieb am Alexanderplat technischen Installationsfirmen die in Frage kommenden Behörden ermächtigt, bei der Konzessionserteilung von Ueberlandzentralen eine gekauft zu haben, man glaubte ihr jedoch um so weniger, als der Leiter der Buchabteilung bei Jandorf mit aller Bestimmtheit ver­Monopolisierung der Anschlußanlagen und der Materiallieferung sicherte, daß die Auszeichnung in dem Buche feinen Zweifel dar­hierfür möglichst zu verhindern. über lasse, daß das Kochbuch aus seiner Abteilung stamme. Das Jahresfrist die Staffeepreise erfahren. Teil Preishauffe am Kaffeemarkt. Eine starke Verteuerung haben feit Schöffengericht, vor welches Frau Sch. unter der Anklage des Dieb hinauf. Für manche Arbeiterfamilien gehört der Fleischgenuß längst eine Folge der Zollerhöhung, zum Teil resultiert diese Preis Rechtsanwalt Dr. Mag Kantorowicz der Sache an und legte Be zu den seltenen Lugusgenüssen. Wie die Preise hinaufgeben, steigerung aber auch aus einer wesentlichen Verschiebung der Markt- rufung ein. Es ergab sich folgendes: Der Leiter der Buchabteilung das konstatiert die amtliche Statistische Korrespondenz". Nach ihrer verhältnisse. Für einzelne Sorten stellt sich der Preis um reichlich von Tieb am Alexanderplah bekundete mit derselben Bestimmtheit, Zusammenstellung der Durchschnittspreise an 50 Marktorten gewinnt 40 Broz. höher als im vergangenen Jahre und auch ganz beträcht daß das Buch die Auszeichnung, wie sie im Tietzschen Geschäft man das folgende Resultat. Es tostete 1 Kilogramm in Pfennigen: lich höher als in früheren Jahren. So fostet z. B. in Bremen üblich ist, zeige, daß er sogar die Handschrift des Auszeichnenden Ditober September Zweite Hälfte Savanilla r. ord. 109,50 m. pro Doppelzentner gegen 78 M. im ertenne und für ihn kein Zweifel bestehe, daß das Buch aus der Dftober 1910. September 1909. Der Preis für Santos good ab. ist von 71 m. Liebschen Buchabteilung stamme. Ge fonnte festgestellt werden, daß 170,7 auf 101,50 M. in die Höhe gegangen. Die Steigerung beträgt in beiben Geschäften zufällig dieselbe Auszeichnung in Anwendung alio reichlich 40 Proz. Bei den in Frankfurt a. M. gehandelten gekommen war. Dazu tam, daß die Angeklagte zutreffende An­Sorten ist die Preiserhöhung nicht so start; Santos fup. belesen ist gaben über die Stelle machen konnte, wo sie nach ihrer Behauptung im Preise von 152 auf 172, blau Java oder Zentralamerika ist von das Kochbuch gekauft haben will. Unter diesen Umständen hob der Gerichtshof das erste Urteil auf und erkannte auf Freisprechung der 180 auf 190 m. gestiegen. In Hamburg loftet Santos 105,50 Angeklagten. gegen 78, Rio 103,50 gegen 75 M. Köln weist bei Java- Kaffee, mittel, einen solchen von 172 gegen 150,80. In Mannheim stellt fich der Preis für Santos- Kaffee, Durchschnittsware, auf 174 gegen 148 M.

1909

1910

Rindfleisch Kalbfleisch Hammelfleisch

155,9

168,7

175,5

188,2

. 168,7

174,7

Schweinefleisch

Roßfleisch

167,8 74,5

163,6

76,5

189,7

175,0 164,6 76,9

Die legten Preise sind im Vergleich mit denen im Oktober des gut, mittel, einen Preis von 195 auf gegen 190, bei Santos, gut, Borjahres höher bei

Rindfleisch

Kalbfleisch

Hammelfleisch Roßfleisch

um 9,5 Broz.

8,1

"

"

3,7 3,2

"

"

Daß die Steigerung noch fortgesetzt anhält, ergibt einer Bergleichung der Preise in der ersten und der zweiten Hälfte des Ditober d. J. Danach ergaben sich für die lettere Periode bei Rindfleisch und Kalbfleisch Erhöhungen um je 1, Bf. pro Kilogramm. Und es ist zu befürchten, daß nun auch die Schweinepreise noch weiter hinaufgetrieben werden. Wie die amtliche preußische Statistit nämlich weiter erfennen läßt, ist der Auftrieb von Ferkeln und Läuferschweinen sehr stark zurückgegangen. Während zum Beispiel im September 206 150 Fertel und 59 382 Läuferschweine an den Markt tamen, fant die Zahl für Läuferschweine im Ottober auf 47 430 und für Ferkel auf 163 574. Anstatt die Ernährung des Voltes sicher zu stellen, wetteifern Regierung, Scharfmacher und Lebensmittelwucherer in wüsten Hezereien gegen die sozialen und fulturellen Bestrebungen der Arbeiterbewegung. An diesen Taten foll man sie erkennen.

Die Aktion der Elektrokonzerne.

In der Fachpresse rechnet man seit Monaten mit der Wahr scheinlichkeit, daß die beiden größten deutschen Glektrokonzerne, die Allgemeine Glettrizitätsgesellschaft und Siemens- Halste Schudert, fich zu einem gewaltigen Trust verschmelzen werden, der dann für das Deutsche Reich allmählich ein fattisches Elektromonopol ausbildet. Wie die beiden mächtigen Elettrofonzerne arbeiten, zeigt folgender Fall:

Das von Oberelfäffer und Schweizer Kapitalisten ins Leben gerufene Glektrizitätswerk von Mülhausen i. E. ging im Frühjahr 1906, als noch die vielverleumdete sozialdemokratische Rathaus mehrheit in der oberelsässischen Fabrikstadt bestand, zum Preise von 5% Millionen Mart in städtischen Besit über. Das Werk erzielte andauernd glänzende Jahresabschlüsse trok eines wütenden Konkurrenstampfes, der mit den bekannten Rheinfelder Kraftwerken im Oberelsaß und in Oberbaden ausge­brochen war.

"

Soziales.

Betrunken oder müde?

mehr Rücksicht auf die Entlastungsmomente hätten das überflüssige Etwas weniger Flüchtigkeit bei Erhebung der Anklage und Gerichtsverfahren vermieden.

Aus der Frauenbewegung.

Arbeiterinnen, erkämpft Ench Eure Rechte!

Die Rechtlosigkeit der Frauen in unserem Wirtschaftsleben wird den Berliner Arbeiterinnen wieder einmal am Sonntag, den 18. No­bember zum Bewußtsein kommen. An diesem Tage geben die Berliner Arbeiter zur Wahlurne, um ihre Stimmen für diejenigen aus den Reihen ihrer Kollegen abzugeben, die sie für fähig erachten, ihre Interessen vor dem Gewerbegericht zu vertreten.

Den Gewerbegerichten steht Entscheidung in solchen Streitfällen zu, die den gewerblichen Arbeitern und Arbeiterinnen aus dem Arbeitsverhältnis heraus erwachsen. Nur für Betriebe, für die Innungs- oder Tariffchiedsgerichte vorhanden sind, sind die Gewerbe­gerichte nicht zuständig.

Der bei der Firma Wolf Wertheim als Schaffner beschäftigt gewesene Kläger F. forderte gestern vor dem Gewerbegericht eine Entschädigung von 58 M., weil seine fristlose Entlassung zu Unrecht erfolgt sei. Der Vertreter der beklagten Firma wendete ein, der läger habe sich trot Verwarnung wiederholt betrunken und Trun­fenheit sei in der Arbeitsordnung als Entlassungsgrund aufgeführt. Um diese Behauptung zu beweisen, waren von dem Vertreter An­gestellte und Kunden als Zeugen aufgeboten. Die Verhandlung ergab folgenden Sachverhalt. Der Kläger war eines Tages mit Bierlieferungen betraut und war an diesem Tage mit seinem Wagen von früh morgens bis abends spät unterwegs. Seine Mahl­zeiten mußte er, ebenso wie der Kutscher, unterwegs in Wirts­häusern einnehmen. Bei einer Stundin der Beklagten , die er mit zuletzt an jenem Tage bebiente, hat nun Kläger einige Flaschen Bier weniger abgeliefert als er sollte. Doch auch die Kundin hatte sich selbst bei der Abrechnung mit dem Kläger geirrt. Denn sie rella mierte nicht sofort, sondern erst bei der nächsten Lieferung, wodurch gefällt. Dadurch, daß Personen dort das Richteramt mit ausüben, ber Fehler bes Klägers der Beklagten befannt wurde. Da der die die Arbeiter auf diese Posten gestellt haben, genießen bie Aläger an jenem Abend etwas schwerfällig und ungeschickt hantierte Gewerbegerichte im allgemeinen bei den Arbeitern großes Ber und obendrein etwas viel redete, nahm die Kundin an, daß der trauen. Und dies war auch bei Errichtung der Gewerbegerichte be läger betrunken gewesen sei. Sie hätte wohl gewünscht, daß sich derartiges nicht wiederhole, hatte aber nicht erwartet, daß Kläger von der Firma gleich mit der Entlassung bestraft würde. Den wiederholten Vergleichsversuchen, die das Gericht eingangs und ausgangs der Verhandlung machte, war der Vertreter der be­flagten Firma unzugänglich. Er sagte, er müffe aus Prinzip jede Einigung ablehnen.

Das Gericht gab daraufhin dem Alageantrage statt und ver­urteilte die Firma zur Zahlung der geforderten Summe. Es nahm an, daß der Kläger vielleicht angetrunken, nicht aber betrunken ge­wesen ist, da er ja seine Arbeit verrichtete. Wenn er dabei etwas schwerfällig gewesen sei, so tönne dies auch auf Müdigkeit zurück­zuführen sein.

Ünverständlich und gegenüber dem sonstigen Verhalten der Firma selbst auffällig ist das Verhalten des Vertreters ber Firma Wolf Wertheim. Das muß ein schlechter Kaufmann sein, der aus Prinzip" eine Einigung auch dann ablehnt, wenn, wie im vorliegen den Fall erwiesen wird, daß die Annahme, die der Entlassung zu grunde lag, eine irrige war.

Lange Arbeitszeit als Entlassungsgrund.

Unterdessen begann das von den Städten Mülhausen i. E. und Freiburg i. B. mit dem Bezirkspräsidenten für Oberelfaß und der Industriellen Gesellschaft in Mülhausen aufgegriffene Projekt eines Rheinkraftwertes bei Rembs( im Kreise Mül­haufen), das in Rheinfelden angelegte Rapital ernstlich zu be­drohen. Und nun warf dieses Kapital seine Neze direkt auf dem Mülhauser Rathause aus, wo das antikollektivistische" Ratstolle­gium diesen Versuchungen teine Mauer von Grundsäßen entgegen­zustellen hatte. Der Erfolg war selbst für den ärgsten Schwarz- Eine Entschädigung für entgangenen Lohn und Nebenverdienst seher überraschend. Die Stadt gibt das städtische Gletim Betrage von 94 M. forderte der Schlächter H. vom Fleischer­trizitätswert aus der Hand, das in einer neu- meister R. R. Krause, da er fristlos entlassen worden sei, obwohl gebildeten Aktiengesellschaft Oberrheinische er auf eine 14tägige Kündigungsfrist Anspruch habe. Der Be Kraftwerte" aufgeht, deren Grundfapital auf 20 Milli- flagte macht geltend, daß der Kläger trob Berwarnung wiederholt onen Mart bemessen wird, wovon der Stadt 40 Broz. der Aftien, die Beit verschlafen habe; auch am Entlassungstage sei er anstatt gleich 8 Millionen Mart, ausgeliefert werden; die übrigen 60 Broz. um 4 Uhr morgens erst um 26 Uhr zur Arbeit erschienen. Diese ( 12 Millionen Mark) übernimmt die Aktiengesellschaft Licht und Behauptung wurde durch Beugen bestätigt. Dem hielt der Kläger Kraft" für sich bezw. ein von ihr zu bildendes Konsortium, so entgegen, daß er häufig ununterbrochen, ohne Bausen bis 10, 11 und daß die Stadt auf den Generalversammlungen 12 Uhr abends habe arbeiten müssen; es sei dann wohl berständlich, der Aktiengesellschaft Oberrheinische Kraft- wenn er dann hin und wieder die Zeit verschlafen habe. Auch am werte", worin ihr Glettrizitätswert schulden- Abend vor dem Entlassungstage sei er erst um 10 Uhr abends von und lastenfrei" aufgegangen ist, jederzeit über- Spandau zurückgekehrt. Bei so langer Arbeitszeit tönne doch das stimmt werden kann. Gleichzeitig gewährt die Stadt der Verschlafen als Entlassungsgrund nicht in Frage kommen. Aktiengesellschaft Oberrheinische Kraftwerke" zur Benutzung der Das Innungsschiedsgericht wies aber tros dieser nicht be. städtischen Straßen und Pläge und sonstigen städtischen Eigen- ftrittenen Darlegungen die Klage kostenpflichtig ab. Der Beklagte tums eine Konzession auf die Dauer von 70 Jahren soll also nach wie vor bei 16-20stündiger Arbeitszeit von seinen oder, sofern die staatliche Konzession für das Rheinfraftwert auf Arbeitern Pünktlichkeit berlangen dürfen. Das widerspricht dem eine andere Beitdauer erteilt wird, für die Dauer dieser staatlichen Geset, das die Verpflichtung des Unternehmers festlegt, die Arbeits. Kongeffion". Innerhalb des gegenwärtigen und zukünfzeit nicht übermäßig auszubehnen. Schwerlich hätte eine Gewerbe­tigen(!) Weichbildes der Stadt wird für die Dauer der Kon- gericht fo entschieden. Das Verschlafen war Folge der langen Ar­session der Aktiengesellschaft ein Monopol für Strom- beitszeit. Für diese und ihre Folgen war aber der Beklagte, nicht Tieferung gewährleistet. Und dann der Gipfel der Kapitu- der Kläger verantwortlich. lation: Die Gesellschaft Oberrheinische Kraftwerke", d. h. zu 40 Proz. die Stadt, übernimmt die bon den Rheinfelder Kraft­werten bis jetzt im Elsaß abgeschloffenen Stromlieferungs. verträge mit den im Konkurrenztampfe mit dem städtischen Werte abgeschloffenen niedrigen Kampfpreisen, fie über­nimmt ferner alle elsässischen Leitungsanlagen von Rheinfelden bei welchem fünf Personen ertranten, beschäftigte gestern unter und verpflichtet sich obendrein, eine bestimmte Quanti Borsit des Landgerichtsdirektors Liebenow die 3. Straftammer des tät Strom 8-10 Jahre lang von Rheinfelden Bandgerichts III. Wegen fahrlässiger Tötung mußte sich der taub­fest zu beziehen.

Gerichts- Zeitung.

Ein Bootsunglüd,

Diese Bedingungen deuten in nicht mißauverstehender Weise den Weg an, den das verbündete Elektrokapital zum Nachteile der geprellten Stadt zu gehen entschlossen ist. Der Gewinn der Gesell­schaft Oberrheinische Kraftwerte", an der die Stadt infolge der Beräußerung ihres bis dahin sehr rentablen Elektrizitätswertes Unvorsichtigkeit dadurch, daß acht Personen ein Boot bestiegen, mit 40 Proz. teilnimmt, wird niedrig gehalten, um die Ge­winne aus dem Rheinfelder Wert, das zurzeit durch ein neues großes Kraftwerk bei Augst 23 yhlen, oberhalb Basel , verstärkt wird, desto mehr steigen zu lassen. Und das viel besprochene Rheinkraftwert bei Rembs, dessen Finanzierung" für die Helden des Antifollektivismus im Mülhauser Gemeinderat die Bodspeise zum Anbeißen abgab, tann warten, bis die Unzuläng­lichkeit der bereits vorhandenen oder im Bau begriffenen Kraft­werke weiter oberhalb, die dem ausbeuterischen Privatkapital dienst­bar sind, sich erwiesen haben wird.

Zu der ideologischen Lodspeise des Traumes von Rembs hatten bie mit der Stadt unterhandelnden Kapitalisten für die ehrsamen

ftumme Tischler Johannes Stollfus verantworten. Am 21. Auguft dieses Jahres hatte der Sparverein Brudertreu", deffen Mitglieder zumeist Taubstumme sind, eine Stremserpartie nach Schildhorn unter­nommen. Hier mieteten sich mehrere Teilnehmer, darunter der Angeklagte, ein Ruberboot. Schon hierbei begingen fie eine große welches nur für sechs Personen bestimmt war. Wie die Anklage be­hauptet, soll nun der Angeklagte Stollfuß, als sich das Boot etwa 50 Meter vom Ufer entfernt befand, plößlich angefangen haben zu schaufeln. Im nächsten Moment wurden die am Ufer zurückge­bliebenen Personen Beugen einer furchtbaren Szene. Das Boot fenterte plöblich und alle acht Bersonen stürzten ins Wasser. Da fie sämtlich taubstumm waren, ertönte fein Hilfeschrei, und lautlos fanten fünf Personen in die Tiefe, während die brei übrigen, dar­unter der Angeklagte, gerettet wurden, oder sich selbst retten fonnten. Die gestrige Verhandlung gestaltete sich sehr schwierig, da die sämt lichen Beugen und auch der Angeklagte taubftumm waren. Als Dot metscherin mußte deshalb die Taubstummenlehrerin Frau Schenk

Die Entscheidungen werden von den gewählten Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber, die in gleicher Bahl mitwirken, unter dem Vorsitz einer unparteiischen Person, die weder Arbeitgeber noch und meist ein Magistratsbeamter ist, Arbeiter sein darf

absichtigt.

Nach der Begründung der Regierung zum Gewerbegerichtsgesetz follte die Hinzuziehung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern auch eine des Vertrauens der Beteiligten versicherte Rechtspflege schaffen. Eine Gruppe der Beteiligten hat man aber auch hier, wie stets, wenn es sich um die Ausübung eines Rechtes handelt, aus­geschaltet, nämlich die Gesamtheit der weiblichen Erwerbstätigen. Dbgleich auch aus den Reihen der Arbeiterinnen eine erhebliche An zahl Klagen den Gewerbegerichten überwiesen werden, find die Arbeiterinnen von der Wahl der Vertretung und von der Mit­wirkung bei der Rechtsprechung ausgeschaltet.

Gegenwärtig find die Gewerbegerichte für rund 7 900 000 Ar­better und 1700 000 Arbeiterinnen zuständig. Vor das Berliner Gewerbegericht tamen im Jahre 1908 allein 3103 oder 22 Broz. der Gesamtflagen von Arbeiterinnen zur Verhandlung. Soll die Recht sprechung der Gewerbegerichte das Vertrauen aller Beteiligten ge nießen, dann muß auch den Arbeiterinnen das Recht zugestanden werden, sich an der Wahl der Vertreter beteiligen und in den Ge­richten selbst mitwirken zu dürfen.

Alle Versuche, den Arbeiterinnen dies Recht zu erringen, waren bisher bergebens. Vor einigen Wochen erst ist in der Kommiffion des Reichstags, die bie Novelle zum Strafgesetzbuch und zum Ge­richtsverfaffungsgesetz zu bearbeiten hat, ein Antrag abgelehnt worden, der eine Wenderung des§ 81 des Gerichtsverfassungsgefeßes forderte. Dieser Paragraph schließt nämlich Frauen vom Amte eines Schöffen aus. Nach dem Gewerbegerichtsgefeß haben mur folche Personen das Wahlrecht zu den Gewerbegerichten, die Schöffe ſein dürfen. Für den Antrag stimmten nur die Vertreter der sozial­demokratischen Reichstagsfraktion. Der Vorgang beweist wieder einmal, auf welcher Seite diejenigen zu suchen sind, die einzig und allein die Rechte auch der befiglofen weiblichen Bevölkerung vertreten. Der 13. November zeigt nun den Arbeiterinnen aufs neue, daß der Staat und die Parteien im Reichstage, die heute noch die Mehr­heit bilden, wohl die weibliche Bevölkerung in gleicher Weise wie die männliche zur Steuerleistung heranziehen, aber stets einen andern Maßstab anlegen, wenn es sich darum handelt, der weiblichen Be bölferung Rechte zuzubilligen. Wenn deshalb bei den nächsten Reichstagswahlen, die voraussichtlich im kommenden Jahre statt­finden, die Arbeiterinnen nach Möglichkeit für die Vertreter der Sozialdemokratie eintreten, so haben die Herrschenden Klaffen dies neben ihrem sonstigen Verhalten auch den Maßnahmen zuzuschreiben, die die Arbeiterinnen von den Wahlen zu ihren geseglichen wirt schaftlichen Interessenvertretungen ausschalten.

Versammlungen Veranstaltungen. Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Das erste ber

Die

Uhr

drei Beethoven- Konzerte findet am 18. November 8 pünktlich( Eröffnung 3 Uhr) im Blüthner - Saal, Lüßowstr. 76, statt. Eintrittstarten a 50 Bf. sind zu haben bei Frau Klozich. Fichtestr. 1, Frau Köhler, Schreiner Str. 58, Frau Kulice , Prinzenstr. 102, Frau Jordan, Lübecker Str. 43 und im Gewerk­schaftshaus, Engel- Ufer 15, bei Horsch. Programme gratis, Einführungshefte für alle drei Konzerte 10 Pf. Am 23. No­bember im Englischen Garten, Alleganderstr. 27c: Vortrag: In­dustrie und Landwirtschaft". Referent: Mag Grunwald.

deutsche Gesellschaft für Mutter- und Kindesrecht veranstaltet Donnerstag, den 10. November, abends 81%, Uhr, im Maibaus Charlottenburg, Berliner Straße 72, einen Vortrag über Gefeß­gebung und Kindesrecht". Referentin ist Frl. Dr. jur. Anna Schulz- Frankfurt a./M.

Leseabende. Mariendorf . Donnerstag, den 10. November, 8 Uhr bei Lukas, Rönigftr. 14