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Mr. 267. 27. Jahrgang.

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4. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sontag, 13. November 1910.

Gerichts- Zeitung.

geltung wird kommen."

Ein Mordprozeß

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,, Nicht, um dem Verurteilten die Möglichkeit des weiteren Besuches nächst in einem Wagen der Bahnstrecke Mostau- Kurst des Technikums und die Fortsetzung seiner Studien zu ermöglichen, und später in einem Zuge der Rjäsan- Bahn in Begleitung find in zweiter Instanz statt der Freiheitsstrafen Geldstrafen er- feines Arztes Dr. Matowezki gesehen worden. Seine An fannt worden, sondern weil nach dem Gutachten des Gerichts- gehörigen vermuten, daß sich Tolstoi   in ein Kloster im assistenzarztes in der Berufungsverhandlung festzustellen war, daß Gouvernement   aluga begeben hat. In unserer Unter­der Verurteilte ein körperlich und geistig nicht vollwertiger Mensch haltungsbeilage vom Donnerstag und Freitag dieser Woche sind ist, bei dem eine allgemeine frankhafte Seelenanlage mit trant- in einem Feuilleton Lebende und Sterbende" die Gedanken des hafter Schwäche namentlich auf nervösem Gebiete besteht, und daß greifen Dichters über das Leben der armen Bauern und über das er unter dem Einflusse dieser Anlage und unter Alkoholwirkung luguriöse Leben seiner eigenen Familie wiedergegeben. die Straftaten begangen hat. Außerdem hat der Verurteilte, was der Bericht ebenfalls unerwähnt läßt, den geschädigten Gemeinden vollen Ersatz geleistet."

Maffenvergiftung von Deutschen   in Mexiko  . Eine von der deutschen   Gesandtschaft in Mexiko   an­Bei diesem Sachverhalt ist die Umwandlung der Strafe be- gestellte Untersuchung hat zu dem Ergebnis gefühet, daß der greiflich. Das ändert aber nichts an der von uns gezogenen Schluß- Lod von 12 Mitgliedern der deutschen Kolonie in folgerung, daß sich die Reichen von Freiheitsstrafen lostaufen. Toluca, die nach einem fürzlich veranstalteten Bankett ge­3wei betrunkene Arbeiter, die Rosenstödchen herausgerissen hatten, storben sind, auf den Genuß bon vergifteten mußten je 8 Monate Gefängnis brummen. 1030 M. hätten sie würsten zurückzuführen ist. 25 andere Deutsche  freilich, auch wenn ihnen gegenüber dieselben Milderungsgründe sind noch ernstlich trant. Der Schlächter und der angenommen wären, nicht zahlen können. Wurstfabrikant sind verhaftet worden.

Haftpflicht bei Gefahren des Winters.

Im Hinblick auf die bevorstehenden Wintermonate dürfte és

Beschäftigte gestern das Schwurgericht des Landgerichts I   unter Vorsitz des Landgerichtsdirektors Grüger. Aus der Untersuchungs­haft wurde der 22jährige Kontordiener Erich Rosenthal oorgeführt, um sich wegen Mordes, begangen an der 29jährigen Frau Pauline Söderis, zu verantworten. Der Angeklagte war im Jahre 1907, nachdem er von seinen Eltern verstoßen worden war, nach Berlin  gekommen und hatte sich bei dem Grüner Weg 120 wohnhaften Zuchscherer Köderitz eine Schlafstelle gemietet. Nach seiner An­gabe sei die 29jährige Ehefrau des K. schon in den ersten Tagen sehr zärtlich zu ihm geworden. Es hätte sich dann zwischen ihnen ein intimes Liebesverhältnis hinter dem Rücken des Mannes ge­bildet, welches ihn förperlich völlig ruiniert hätte. Schließlich sei die Frau seiner überdrüssig geworden und hätte jede weitere An­näherung mit höhnischen Worten zurückgewiesen. Dies hätte ihn in eine furchtbare Aufregung verseht, so daß er nicht gewußt habe, was er tue. Am 22. August dieses Jahres wurden die Bewohner des Hauses Grüner Weg 120 durch mehrere Schüsse alarmiert. Als sie hinzueilten, fanden sie den Angeklagten mit dem noch #Das feuerspeiende Bohrloch bei Bergedorf. rauchenden Revolver in der Hand inmitten einer großen Blut­lache auf dem Treppenflur liegen. In einiger Entfernung von Die Vorortzüge von Hamburg   nach Bergedorf   sind jetzt ständig ihm lag die Leiche der Frau Köderit, die von zwei Kugeln in das von Interesse sein, an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bei überfüllt. Der seit Freitag voriger Woche mit unverminderter Unfällen durch Glatteis zu erinnern. Jeder Hauswirt, wie auch Gewalt anhaltende Brand der unterirdischen Gasquelle in Bier­Herz und die Lunge getroffen worden war. Der schwerverletzte derjenige, der irgendwo einen Verkehr eröffnet, kann nach§ 823 landen übt eine folossale, aber leicht begreifliche Anziehungskraft Angeklagte hatte sich, nachdem er die Frau A. getötet hatte, selbst des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Schadensersatz in Anspruch ge- aus. Handelt es sich doch bei diesem Naturwunder um eine Er­einen lebensgefährlichen Schuß beigebracht. Er wurde nach dem Krankenhaus Friedrichshain   geschafft, wo man bei ihm einen Ab- nommen werden, wenn er auf den vom Publikum benutzten Wegen scheinung, wie sie in unseren Gegenden kaum jemals zu beobachten Schiedsbrief an seine Eltern fand, der unter anderem die Worte fahrlässigerweise unterläßt, bei Gisbildungen in entsprechender gewesen ist. Wer zurzeit der Dämmerung oder Dunkelheit enthielt:" Ich ward verstoßen und dann betrogen, aber die Ber- Weise für Beseitigung der gefährlichen Glätte zu sorgen. Die hinausfährt, sieht schon dicht hinter der Station Mittlerer Anforderungen, die unsere Rechtsprechung an den einzelnen stellt, Landweg die lodernde Flamme, die den Himmel erklären sich natürlicherweise nach dem Umfang des Verkehrs und weithin mit feurigem Schein erhellt. Ihr stoßweiſes sind in verkehrsreichen Orten straffere als in ländlichen, verkehrs- ufleuchten zeigt den explosiven Charakter des Feuers an. Stommt armen Gegenden. So hat das Reichsgericht schon mehrfach aus- man in Bergedorf   an, sa bedarf es auch am Tage, wo das gesprochen, daß in verkehrsreichen Straßen der Hauswirt oder Flammenzeichen ant Horizont fehlt, feiner Wegbeschreibung, um Anlieger die Verpflichtung hat, des Morgens wie auch nach Bedürf- die Brandstätte zu finden. Denn ein ununterbrochener Menschen­nis am Tage mit abstumpfendem Material zu streuen, frisch ge- strom bewegt sich auf den verschiedenen Wegen, die zum fallenen Schnee zu entfernen und bei neuen Glatteisbildungen Biele führen, hin und her. wiederum zu streuen, wie auch eventuell für eine hinreichende Be- geräusch Bergedorfs hinter sich, so fündet ein anderes, auffälliges, leuchtung der ihm gehörigen Verkehrsstätten und deren Zugänge ganz eigenartiges Geräusch die merkwürdige Naturerscheinung au forgen. Von einer Verantwortlichkeit wird er in diesem Falle an. Je näher man Neuengamme   tommt, desto stärker wird dieses auch nicht durch die Bestellung einer beauftragten zuverlässigen Geräusch, und von der Höhe des Kreuzweges, wo der Wegweiser nach Berson entlastet, falls er nicht hin und wieder Kontrolle über Kirchwärder zeigt, wird auch am hellen Tage schon die Flamme des deren Pflichterfüllung übt und die nötigen Anweisungen trifft. Gasbrandes fichtbar. Der Lärm, den der Ausbruch der unterirdischen Bei ländlichen Verhältnissen tritt die Abmessung eines beider Feuergewalten verursacht, ist bereits 100 Meter vor der Brandstätte seitigen Verschuldens mehr in den Vordergrund, besonders dann, ohrenbetäubend. Es ist fast unmöglich, ihn mit irgendeinem wenn es sich um Stellen und Pläße handelt, die der Eingeweihte anderen Geräusch zu vergleichen. Bald Knattert es wie Gewehrfeuer, bald fannte und zu umgehen oder nur mit besonderer Vorsicht zu be- rollt es dumpf wie unterirdischer Donner, dann wieder faucht und treten pflegte. Sierzu interessiert folgende Entscheidung des zischt es, als ob eine Riesenlokomotive in eine Bahnhofshalle einfährt. Reichsgerichts. Der Schullehrer 2. in Oberjettingen hatte gegen Geht man ganz dicht am Feuer vorüber, so dicht, wie es die furchtbare den Hirschwirt N. in Kuppingen Schadensersatzansprüche erhoben. Hige der züngelnden Stichflamme erlaubt, so nimmt der Lärm, der das Der Kläger   ist am 6. Januar 1907, abends gegen 9 Uhr, auf einer Trommelfell zu sprengen droht, einen schmetternden Ton an, ungefähr aus vier Stufen bestehenden Hausstaffel infolge Glatteises aus- so wie das Aufschlagen unzähliger Hämmer auf eine Stahlplatte. Die geglitten, als er die Wirtschaft des Beklagten verlassen wollte. Flamme selbst hat die Form eines Schwertknaufes; sie schlägt in der Die von ihm gegen den N. erhobenen Schadensersatzansprüche sind Mitte hellgelb mehrere Meter hoch empor und rechts wie links schlagen vom Oberlandesgericht Stuttgart wie auch vom Reichsgericht abge- Seitenflammen, von denen die eine dunkelrot gefärbt ist, am Boden wiesen worden, weil ein Verschulden des Beklagten nicht ange- bin. Das am Bohrloch liegengebliebene Eisengerät steht in Weiß­nommen werden konnte. Es herrschte nämlich an diesem Tage gluthize, schwarz ragt daneben, vom Feuerschein umloht, die Loko­vom Nachmittag bis zum Abend Tauwetter. Die Richter führen mobile empor. Das Wasser im vorbeifließenden Graben dampft; deshalb aus, daß der Beklagte von dem vorhandenen Glatteis keine noch eine gute Strecke davon ist es lauwarm. Der Anblick des Kenntnis gehabt habe und daß er ohne Verschulden habe annehmen Feuers ist so grandios, daß man sich kaum wieder davon trennen fönnen, daß bei dem herrschenden Tauwetter und bei dem gegen kann. Noch in weiter Entfernung davon behält man im Ohr das bend einsehenden schwachen Regen, Glätte sich nicht mehr bilden unheimliche, wasserfallähnliche Rauschen, das die feuerspeiende Quelle merde. Während der Kläger   noch das Fehlen eines Geländers hervorbringt.. und einer Beleuchtung gerügt hatte, spricht das Reichsgericht unter zurückweisung der Revision des Klägers aus, daß unter den ge­gebenen ländlichen Verhältnissen bei derartigen Staffeln mit nur vier Stufen Geländer und Beleuchtung nicht üblich sei, und daß das Oberlandesgericht daraus ein Verschulden des Beklagten nicht herleiten brauchte.

Schon in der Voruntersuchung stellten sich erhebliche Zweifel an der zurechnungsfähigkeit des Angeklagten heraus. Es wurde festgestellt, daß er durch Vererbung syphilitisch geworden. Ferner ergab sich, daß sich R. in früher Jugend wiederholt an Tieren und später an gleichaltrigen Stnaben vergangen hatte. Rechtsanwalt Dr. Haendel stellte deshalb den Antrag, den Angeklagten auf seinen Geisteszustand zu untersuchen, da offenbar bei ihm der§ 51 in An­wendung gebracht werden müsse. Bei Beginn der gestrigen Ver­handlung wurde der Angeklagte von konvulsivischen Zudungen be­fallen, die plötzlich sich zu einem schweren Krampfanfall steigerten, fallen, die plötzlich sich zu einem schweren Krampfanfall steigerten, der nach dem Gutachten des Medizinalrats Dr. Stoermer epilep­tischer Natur war. Da der Angeklagte von dem Sachverständigen als verhandlungsunfähig bezeichnet wurde, mußte die Verhandlung bertagt werden.

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Dr. Ehrenfried gegen Dr. Juliusburger. Der bekannte Beleidigungsprozeß des Berliner   Rechtsanwalts Dr. Ehrenfried gegen den Oberarzt Dr. Juliusburger von der Brivatirrenanstalt Berolineum in Lankwiz beschäftigte gestern den 2. Straffenat des Kammergerichts in der Revisionsinstanz. Ge­legentlich der Zustellung der Schadenersaßklage des Privatklägers hatte der Angeklagte Dr. Juliusburger seinerzeit dem zustellenden Gerichtsvollzieher erklärt:" Ich verpflichte mich, den Dr. Ehren­fried binnen 14 Tagen wieder dahin zu bringen, wo er gewesen ist. Hiermit war die Privatirrenanstalt in Bankwik gemeint, in welcher Rechtsanwalt Dr. E., der inzwischen in zahlreichen Gerichtsurteilen für vollkommen geschäftsfähig erklärt worden und nach wie vor bei den drei Berliner   Landgerichten als Anwalt tätig ist, auf Be­treiben seiner Verwandtschaft gewaltsam eingesperrt worden war. Wegen dieser beleidigenden Aeußerung, die nach seiner Meinung auch eine starke Gefährdung der persönlichen Freiheit mit Hilfe psychiatrischer Mach: deutlich durchblicken läßt, hat Dr. Ehren­fried der Strafantrag gestellt. Das Gericht erster Instanz hat den Dr. Juliusburger wegen formaler Beleidigung zu 100 M. Geld strafe verurteilt. Dieses Urteil ist vom Landgericht II bestätigt worden. Beide Parteien haben gegen das Urteil der Berufungs­instanz Revision eingelegt. In der gestrigen Verhandlung vor dem Kammergericht vertrat der Kläger   den Standpunkt, es hätte auch Bedrohung und üble Nachrede angenommen werden müssen. Der Beklagte wendete ein, er habe lediglich als Arzt und in Wahrung berechtigter Interessen gesprochen. Der Senat beschloß nach längerer Beratung, die Entscheidung am 25. November zu verkünden.

Abermals das Wort abgeschnitten.

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Aus aller Welt. Bochwaffer und Ueberfchwemmungen.

Das Hochwasser in Frankreich  .

Hat man erst das

Wenn hohe Herrschaften" reisen.

Straßen­

Mutter Mexander von England und die Königin von Norwegen   von Am 4. November d. J. reisten mittels Sonderzuges die Königin Klampenburg in Dänemark   nach Calais  , wobei sie die zum Direktionsbezirk Altona   gehörende Eisenbahnstrecke Bomdrup­Harburg zu passieren hatten.

Dem am 2. November für den Sonderzug herausgegebenen Fahrplan, der in allen Details ziemlich genau ausgearbeitet ist, find u. a. folgende Bemerkungen angefügt:

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Wenn auch die Vorschriften bei Reisen Allerhöchster und Höchster Herrschaften bei der vorstehenden Reise nicht An­wendung finden, so wird doch bestimmt, daß

1. der Betriebskontrolleur Herr Rechnungsrat Baßmann die Begleitung zu übernehmen hat,

2. in Tingleff  , Schleswig   Fr., Elmshorn   und Harburg H. je eine Bereitschaftslokomotive aufzustellen ist und

3. die Inspektionen die Ausrüstung der Strede mit dem Fahr­plan uns zu melden haben.

( Unterschrift.)" Danach kann sich der Laie nur eine ganz geringe Vorstellung machen von den Vorschriften, die bei Reiſen Allerhöchster Herr­schaften" Anivendung finden. Daß das Dokument, dem wir vorstehende Bemerkungen ent­nehmen, mit dem Vermerk Geheim!" bezeichnet ist, verdient noch besondere Erwähnung.

Kleine Notizen.

Der Rhein   ist noch immer im weiteren Steigen bes Die beiden Ufer oberhalb Bingens und Rüdes­Die Duplizität der Fälle- mehrfaches Vorkommen derselben griffen. auffallenden Erscheinung zeigt sich auch im Gerichtsgebrauch. heims find weit ins Land hinein überschwemmt. Dagegen ist die Raum hat die Lieber- Kammer durch ihre Ordnungsstrafe wegen mofer während des legten Tages gefallen. Der Schaden, den Konstatierung der Tatsache, daß einem Anwalt das Wort abge- das Hochwasser der Mosel   angerichtet hat, ist bedeutend. Die Um­schnitten war, Aufsehen erregt, so wird uns auch aus Göttingen   gegend von Trier   gleicht einem See. Der Strom treibt ein Fall mitgeteilt, der zeigt, wie schwer es dem Angeklagten und viel Bauholz, Hausgeräte und tote Tiere fort. Der Straßenverkehr dem Verteidiger gemacht wird, zu seinem Recht zu gelangen. Nach in mehreren Vororten und in der Krahnenstraße in Trier   wird zweitägiger Verhandlung war ein Kaufmann Diffelhorst wegen durch Kähne aufrechterhalten. Wechselfälschung und Betrugs vom Schwurgericht berurteilt. Nach Verkündung des Urteils erklärte der Verteidiger Rechtsanwalt Stöckmann: Da der Angeklagte Revision einlegen will, so...." Hier wurde der Verteidiger von dem Vorsitzenden, Landgerichtsrat Im Laufe des gestrigen Tages ist die Seine weiter um einen Nedecker, durch die Worte unterbrochen: Ich habe von halben Meter gestiegen. Verschiedene Straßen längs des Ihnen keine Erklärungen entgegenzunehmen! Ich erkläre die Flusses in den Vorstädten von Paris   sind überschwemmt. noch, wenn ein Angeklagter derartiges sage, dann sei es ihm be- In der Vorstadt Villeneuf haben zahlreiche Einwohner ihre greiflich, aber ein derartiges Verhalten eines Rechtsanwalts sei wohnungen verlassen, um sich vor den andringenden Fluten in ihm noch nicht vorgekommen. Nach kurzem Dant an die Ge- Sicherheit zu bringen. Mehrere Fabriken stehen teil­Aus Seenot   gerettet. Durch das Rettungsboot der Station schworenen schloß der Vorsitzende nochmals die Sizung. Rechts- weise unter Wasser und mußten den Betrieb ein. Thiessow der deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger anwalt Stöckmann wollte dem Gerichtshof von folgendem Vor- stellen. Der Bahnkörper der Paris  - Lyon  - Mittelmeerbahn wird wurden gestern von der gestrandeten Bark Antarist" zwölf Per­gange in Kenntnis sezen: Als die Geschworenen sich zur Beratung bereits vom Wasser unterspült. Nach den aus der Provinz sonen gerettet. zurüdgezogen hatten und das Beratungszimmer abgeschlossen war, vorliegenden Meldungen sind die Hochwasserschäden sehr beträchtlich. Im Schneesturm umgekommen. Wie aus dem Eichsfelde gemeldet bemerkten sie, daß sie anstatt 12 nur 11 waren. Auf ihr energisches Die obere Seine und die Marne   steigen rapide weiter. wird, ist ein Knecht des Rittergutes Friedland in einem heftigen Klopfen wurde nochmals geöffnet und der zwölfte Geschworene Die Loire   hat in der Touraine   mehrere Brüden und Schneesturm umgetom men. herangeholt. Um diesen Vorfall, der eventuell ein Revisionsgrund Das Wrack der Preußen". Der heftige Sturm, der im Kanal ſein kann, ſofort genau festzustellen, wollte Rechtsanwalt Stöd- äufer fortgerissen. An der Küste der Bretagne   herrscht herricht, hat die Mannschaft der Preußen", gezwungen, das Schiff, mann beantragen, den Obmann der Geschworenen darüber zu be- ein schwerer Sturm. Bei dem Kentern eines Fischerbootes er von dem sie sich nicht trennen wollte, im Stich zu lassen. Die fragen. Das Wort wurde ihm abgeschnitten. tranten vier Personen. Mannschaft ist nach Dover   gebracht worden. Die Lage des Schiffes ist unverändert und noch immer hofft man auf Flottmachung. ,, Es gibt hienieden Brot genug". Auf den Hafenquais von abre lagern gegenwärtig 300000 8entner Weizen und 150000 3entner Mais, die infolge Wagenmangels auf der verstaatlichten Westbahn nicht verfrachtet werden können. Ein Teil des Getreides verdirbt, weil es vor dem Regen nicht geschützt werden kann.

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Auch in

Wie soll das Reichsgericht entscheiden können, ob wesentliche Prozeßmängel vorliegen, wenn entgegen dem Gesez dem Ver­Das Unwetter in Belgien  . teidiger das Wort zur Stellung von Anträgen und Feststellung Aus Renair werden große Ueberschwemmungen be­von wesentlichen Hergängen abgeschnitten und der Vorfall nicht richtet. Bahlreiche Arbeiter, die sich dort gestern morgen zu ihrer protokolliert wird? In der Strafprozeßkommission wurden alle Arbeitsstätte begeben wollten, mußten wieder umkehren, da ihnen Anträge, die darauf abzielten, durch Umwandlung der Soll" in der Weg vom Waffer abgeschnitten worden war. " Muß"-Vorschriften solchen Geſetzwidrigkeiten entgegenzutreten, Grammont, Aalst   und im Dendretale ist die Lage sehr abgelehnt. Ebenso wurde abgelehnt, statt des allein zugelassenen Beweises der Protokollfälschung den der Unrichtigkeit des Protokolls bedrohlich. Allgemein wird eine schwere hochwasser­zuzulassen. 1- ben ein Drittel der Kommissionsmitglieder waren tatastrophe befürchtet. Die Maas   ist bereits an mehreren Richter. Das zeigt, wie voll berechtigt das Mißtrauen gegen die Stellen über ihre Ufer getreten und hat weite Gebiete über­Unparteilichkeit der Richter im deutschen   Volke ist.

Keine Klassenjuftiz?

schwemmt. Der heftige Regen dauert an und wechselt nur ab und zu mit orfanartigen Stürmen und starkem Schneefall. In den Vogesen   liegt die Schneedede bereits 28 8enti­meter hoch.

Am 19. Oktober berichteten wir über die Aufhebung des Urteils des Schöffengerichts Mittweida   durch die Chemnitzer  Tolstoi verschwunden. 4. Straffammer des Chemnitzer   Landgerichts. Der Technikums­besucher Bischof war in erster Instanz zu 2 Monaten Gefängnis Der greise Dichter Leo Tolstoi   hat sein Gut Jaßnaja Poll­und 10 Tagen Haft verurteilt. Diese Strafe wurde von der Straf- jam mit unbekanntem 8iel verlassen. In einem von ihm tammer in 1030 M. Geldstrafe umgewandelt. Unser Berichterstatter zurückgelassenen Briefe schreibt er, die Verhältnisse, in denen er lebe, hatte angegeben, diese Umwandlung sei erfolgt, um dem Ver- ständen mit dem von ihm gepredigten Gedanken in Widerspruch.  urteilten die Möglichkeit des weiteren Besuchs des Technikums Er könne nicht länger so leben und werde, auch wenn und die Fortschung seiner Studien zu ermöglichen". Uns wird sein Aufenthalt entdeckt würde, nicht zurückkehren. bon autoritativer Seite mitgeteilt, daß die Gründe andere waren. Dichter ist zum legten Male am 10. November

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Witterungsübersicht vom 12. November 1910. morgens 8 thr.

Stationen

Barometer

Stand mm

richtung Wind

Windstärke

Better

Swinembe 747 NW Hamburg 754 NW Berlin   749 2 Franti.a M. 759 S Münden

2 wollig

5 heiter 4 bedeckt

Wien  

Zemp. n. T.

5..= 4°.

Stationen

Barometer

tand mm

3 Haparanda 751 N

Bind.

Bungya

Bindsticke

Better

Temp. n. 6.

5...

16 Schnee- 10

1 1 Petersburg 753 WN 1 bedeckt 1 Scilly 763 WSW 3 halb bb. 8 4 berheen 758 1 Baris

765 S

1 wollig-1 1 moltent- 1

2 wolfig 760 S 6 wolfig 753 W 5 halb bd. Wetterprognose für Sonntag, den 13. November 1910. Beitweise aufflarend, vorwiegend trübe oder nebelig mit geringeren Niederschlägen und mäßigen westlichen Winden; Temperatur wenig ber Der ändert.

ฮิ นะ

Berliner Wetterbureau