Einzelbild herunterladen
 

Nr. 270,

Abonnements- Bedingungen:

1

Abonnements Preis pränumerando: Bierteljährl. 3,30 M., monatl. 1,10 M., wöchentlich 28 Pfg. frei ins Haus. Einzelne Nummer 5 Bfg. Sonntags nummer mit illustrierter Sonntags Beilage Die Neue Belt" 10 Bfg. Post­Abonnement: 1,10 Mart pro Monat. Eingetragen in die Bost- Zeitungs Breisliste. Unter Kreuzband für Deutschland   und Desterreich- Ungarn 2 Mart, für das übrige Ausland 3 Mart pro Monat. Bostabonnements nehmen an: Belgien  , Dänemark  , Holland  , Italien  , Luxemburg  , Portugal  , Rumänien  , Schweden   und die Schweiz  ,

Ericheint täglich außer Montags.

Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

27. Jahre.

Die Infertions- Gebühr beträgt für die fechsgespaltene Kolonel geile oder deren Raum 50 Pfg., für politische und gewerkschaftliche Vereins, und Bersammlungs- Anzeigen 80 Pfg. Kleine Anzeigen", das erste( fett­gedruckte) Wort 20 Pfg., jedes weitere Mort 10 Pfg. Stellengesuche und Schlaf­stellen- Anzeigen das erste Wort 10 Pfg., jedes weitere Wort 5 Pfg. Worte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte. Inserate für die nächste Nummer müssen bis 5 1hr nachmittags in der Expedition abgegeben werden. Die Expedition ist. bis 7 Uhr abends geöffnet.

Telegramm Adresse: Sozialdemokrat Berlin  

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Verbot des Streikpostenitehens!

Freitag, den 18. November 1910.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

In dieser Bekundung, daß der Kaiser die alten Beziehungen wieder anzufnüpfen trachtet, liegt die Bedeutung der Kaiserworte im Stloster Beuron  , nicht in dem Wortlaut der Rede, die völlig im Sinne der üblichen Ansprachen des Kaisers gehalten ist. Einiges Intereffe bietet nur folgender Baffus der Rede:

Für die Gewerkschaftsmitglieder ist ein Streifbrecher für Auch die in Hohenzollern- Sigmaringen   gelegene, einst den seine Klasse das, was ein Verräter für sein Land ist, und obgleich Auguftinern gehörende Erzabtei Beuron   der Benediktinerkongregation beide in beschwerlichen Zeiten nüßlich sein mögen, für die eine hat er wiederholt mit seinem Besuche beehrt". Die Ausschaltung Partei, so find sie doch mißachtet von allen, sobald der Friede des Zentrums störte auch diese guten Beziehungen zwischen Staiser Ein Ausnahmegesetz gegen die Arbeiterklasse verlangt der zurüdkehrt. Der Streifbrecher ist der lezte, der einem anderen und Klerus. Die Besuche hörten auf, und der Kaiser betätigte seine Geheime Oberjustizrat Senatspräsident beim Kammergericht Hilfe gibt, aber der erste, der Hilfe verlangt, doch arbeitet er nie- Redegabe auf anderen Gebieten bekanntlich nicht immer zur Zu Dr. Roffta, in der Deutschen Juristenzeitung" vom mals gesichert. Er nimmt nur auf sich Rücksicht, aber er fieht friedenheit seines" Volles, felbst nicht der Nationalliberalen, Frei 15. November. Sein Auffah ist nicht minder kennzeichnend nicht über den Nächsten hinaus, jedoch für Geld und würdelose tonservativen und Antisemiten. Auch nach der redlichen Mitwirkung für den unbewußten Mangel an Unparteilichkeit, der unseren Zubilligung wird er seine Freunde verraten, seine Familie und des Zentrums bei der letzten vaterländischen Reichsfinanzreform Richtern zur zweiten Natur geworden ist, wie für die Welt­sein Land. Mit einem Wort, er ist ein Verräter in fleinem blieb zunächst der Kaiser mißtrauisch. Nachdem sich aber heraus­fremdheit in allen Dingen, die sich auf die wirtschaftliche Lage Maßstabe, der erst seine Kollegen verkauft und nachher wird er gestellt hat, daß die in Preußen Herrschenden Junker der Arbeiterklasse beziehen. Für den Senatspräsidenten ist es, von seinem Arbeitgeber verkauft, bis er zuletzt verachtet und ver- bon einem neuen konservativ liberalen Block nichts wissen bebor auch nur in erster Instanz eine Klarlegung der Vor­gänge in Moabit   und Bremen   stattgefunden hat, ausgemacht, abscheut ist von beiden Parteien; er ist ein Feind seiner selbst, wollen, sondern die Paarung mit dem Ultramontanismus bevor­der Gegenwart und der kommenden Gesellschaft." daß ein geordnetes Staatswesen solche Unruhen unmöglich augen, geht jetzt von neuem die faiserliche Gnadensonne über den dulden" könne und daß selbstverständlich" die Teilnehmer an Dies Urteil wird jeder unterschreiben, dem nicht völlige hohen Klerus auf. Der Kaiser hat wieder die Erzabtei Beuron   be­den Unruhen eine empfindliche Strafe" erhalten werden. Weltfremdheit eigen und deshalb das Verständnis für die Not- fucht und eine jener befannten Reben über die fünstlerischen, reli­Ebenso selbstverständlich erscheint ihm, daß die Arbeiter schild wendigkeit des Koalitionsrechts verschlossen ist. Das Ko a ligiösen und sonstigen Verdienste der Benediftiner gehalten. Und die an den Unruhen find. Ob nicht etwa die Arbeitgeber oder die tionsrecht ist, wie Gneist einmal zutreffend fagte, eine fleritale Breffe hat nicht versäumt, sofort den Wortlaut der kaiser Polizei Veranlassung zu den Unruhen gegeben haben, erscheint Grundlage der bestehenden Gesellschafts- lichen Ansprache zu veröffentlichen, um der Welt zu beweisen, daß ihm nicht einmal erwähnenswert. In der Tat: eine parteiischere ihm nicht einmal erwähnenswert. In der Tat: eine parteiischere ordnung. Es ist erforderlich, wenn der Verkäufer der Ware das alte ichöne Berhältnis zwischen Kaiser und Klerus wieder her­Beurteilung eines Sachverhalts lediglich auf Grund polizei- Arbeitsfraft nicht schlechter behandelt werden soll, als der Ver. gestellt ist. Beurteilung eines Sachverhalts lediglich auf Grund polizei- käufer offiziöser Beitungsnachrichten, von denen der größte Teil sich fäufer irgend einer anderen Ware. Der Abeitsvertrag ist die schon als unwahr herausgestellt hat, ist kaum möglich. Sie ökonomische Zufluchtsstätte für Millionen und Abermillionen. genügt aber dem Richter zum Schrei nach Ausnahmegesehen Eine Beschränkung der Koalitionsfreiheit der Arbeiter enthält gegen die Arbeiter! eine Beschränkung in der Wahl der Mittel, die auf die Be Dr. Kofffa wirft einen sehnsüchtigen Blick nach der im Stimmung der Arbeitsbedingungen, namentlich des Arbeits­Jahre 1899 verscharrten Zuchthausvorlage. Er will zwar einer lohnes und der Arbeitszeit, einwirken können. Denn sie engen Was ich von Ihnen erwarte, ist, daß Sie in den Bahnen Ihrer Vorfahren weiterarbeiten und mich unterstügen in Wiedereinbringung jenes abgelehnten Entwurfs das Wort die Verabredung des gemeinschaftlichen Handelns ein, durch meinen Bestrebungen, dem Volte die Religion au nicht reden", aber einen Teil der Vorlage möchte er doch retten das allein der Annahme der Bedingungen Nachdruck verschafft erhalten. Dies ist um so wichtiger, als das 20. Jahr. und erweitern. Erwünscht, daß durch ein Reichs- werden kann. Roalitionsbeschränkungen gefährden wegen der hundert Gedanken ausgelöst hat, deren Be geses das Streitposten stehen überhaupt untrennbarkeit der Ware Arbeitskraft" von der Person ihres fämpfung nur mit Hilfe der Religion und mit Unter­untersagt werde. Daraus, daß der Lübeder Senat Eigentümers die persönliche Freiheit des Arbeiters. stügung des Himmels siegreich durchgeführt werden kann. Das ist das Streitpostenstehen verboten und unter Strafe ge- Das Koalitionsrecht im Kampf gegen die ökonomische Hörig­meine fefte Ueberzeugung. Die Krone, die ich trage, fann hier stellt hatte, und daß späterhin Polizeiverordnungen erlassen feit der Arbeiter einschränken, heißt: dem förperlichen, nur dann einen Erfolg verbürgen, wenn sie sich gründet auf das Wort und die Persönlichkeit des Herrn. Als Symbol dafür und angewendet sind, um das Streifpostenstehen zu verhindern, geistigen und sittlichen Niedergang der Ar­habe ich das Kreuz zieht der Kammergerichtssenatspräsident den Schluß, daß beiterklasse Borschub leisten. Zum Koalitions­efe Stirche gestiftet, um damit, wie ich es gejagt habe, zu beweisen, daß die Re­Die Behörden gegen das Streifpoftenstehen als einen" Mig- recht gehört das Streikpostenstehen als Mittel zu seiner Aus. gierungen der christlichen Fürsten nur im Sinne des Herrn geführt brauch des Koalitionsrechts" vorzugehen geneigt und geübung. Ist es schon ungeheuerlich, daß neben der gesetzlichen werden fönnen, und daß sie helfen sollen, den religiöfen Sinn, zwungen" gewesen sind. Und doch muß er in demselben Auf- Gewährleistung des Koalitionsrechts im§ 152 der§ 153 einen der den Germanen angeboren ist, zu stärten und die Ehrfurcht fat bas bekannte Urteil des Reichsgerichts vom Galgen für gewisse Arten des Gebrauchs des Koalitionsrechts bor Altar und Thron zu vermehren. Beide gehören zusammen 4. Februar 1901 erwähnen, das die Lübecker   Verordnung als aufstellt, so heißt ein Verbot eines Streitposten. und dürfen nicht getrennt werden. Darum fördere ich von ganzent gegen die Reichsgeseze berstoßend für rechts stehens aufstellen das Koalitionsrecht selbst Herzen die Bestrebungen, die Sie verfolgen. Wie bisher werde ich ungültig erklärt hat. Gegen die Reichsgeseze verstößt aufheben! Wer die Geschichte insbesondere der englischen, Ihnen auch in Zukunft meine Huld und meinen Schutz bewahren. ein Berbot des Streitpostenstehens, weil es gegen das e oa franzöfifchen und deutschen   Kämpfe um das Koalitionsrecht Das alte Schema! Thron und Altar müssen sich gegenseitig Litionsrecht verstößt. fennt, der weiß, mit welch ungeheuren Opfern sich die Ar- ftüßen und gemeinsam die Bestrebungen befämpfen, die das beiterklasse das Recht auf Streifpoſtenstehen errungen hat. awanzigfte Jahrhundert ausgelöst hat: d. h. den Sozialismus. Der und sie wird es sich nimmer nehmen lassen! Staiser weist also den geistlichen Orden die Tätigkeit einer Art geist­Die Deutsche Tageszeitung" bemerkt zu dem Kofftaschen licher Gendarmerie zu. Eine prächtige Aufgabe. Nur glauben wir, Aufsatz: daß ein Thron, der sich auf Mönchsorden stüßt, nicht allzu fest fundiert ist; wenigstens zeigen die Vorgänge in Spanien   und Por tugal, daß solche Stüzen oft recht wadelig sind.

Dr. Koffta sagt an einer Stelle seines Aufsatzes: Will man daher solchen Unruhen vorbeugen, so muß ent­weder die Polizei abgehalten werden, die Arbeitswilligen zu schüßen, oder fie muß in den Stand gesetzt werden, den Arbeits­willigen genügenden Schuß zuteil werden zu lassen. Für das erstere kann man sich unmöglich entscheiden."

in meinem Hands diese

Die arbeitswillige Prügelmaschine.

Am 6. Oftober meldete der Vorwärts", daß einer der bei den Unruhen in Moabit   Verhafteten auf den Kohlenhof von Kupfer u. Co. von der Garde des Hinge und unter den Augen der Schutzleute furchtbar verprügelt worden ist. Sein Blatt der bürgerlichen Bresse hat von dieser furchtbaren Anklage Notiz zu nehmen für nötig be funden, aber auch dem Polizeipräsidium und der Staatsanwaltschaft hat sie fein Lebenszeichen entlodt. Alles blieb stumm.

Jezt, im Prozeß zu Moabit   stellt sich heraus, daß der entsegliche Fall, den der Borwärts" damals mitteilte, nicht ber­einzelt ist. Die Vernehmung der Angeklagten zeigte ihn als ein Stüd eines wohlorganisierten Systems! Wie eine gutgeölte Maschine funktionierte auf dem Kohlenhof von Kupfer u. Ro. die Brügeltruppe des Streifbruchunternehmers Hinze. Sie trat sozusagen automatisch in Funktion, die Schußleute hatten gar nicht nötig, fich etwa durch ein Kommando zu kompromittieren. Das Erscheinen eines Verhafteten genügte, um die Fäuste und Beine der wert vollsten Elemente" in Tätigkeit zu setzen. Dem wehrlosen Häftling wurde von zehn bis fünfzehn der rohen Gesellen, die mit Wolluſt

Der Verfasser will das Koalitionsrecht zwar auf dem Papier stehen lassen, seine Anwendung aber unter Strafe stellen. Der Arbeitgeber, meint er, sei durch die be­fannte, von ihm gebilligte, gesundem Rechtsempfinden aber ins Geficht schlagende Konstruktion einer Erpressung aus der Wir wollen uns mit diesen Ausführungen nicht eingehend Anfündigung eines Streits genügend geschüßt. Die armen auseinandersetzen. Unsere Leser wiffen, daß wir eine Ver­Arbeitswilligen feien aber nicht geschützt. Durch schärfung der bestehenden Bestimmungen für geboten, ja für un­Polizeiverordnungen fönne man da nicht vorgehen, weil diese erläßlich erachten. Wenn Senatspräsident Koffta hervorhebt, nur aus dem Gesichtspunkt der Verkehrsstörung einschreiten daß der Reichstag einer solchen Verschärfung nicht zustimmen fönnten. Dem Verfasser muß bekannt sein, daß gerade das werde, so gilt das nach menschlicher Voraussicht auch für das bon polizeiliche Vorgehen gegen Streifpoftenstehen, das die Ver­ihm empfohlene und für notwendig gehaltene Berbot des Streit hütung einer Verkehrsstörung vorschützt, das Koalitionsrecht postenstehens. Erachtet die Regierung derartige Maßnahmen antastet. Mit Unrecht hat das Kammergericht nach dem un­und Verschärfungen für nötig, dann hat sie die Pflicht, den freiwilligen Ausscheidens des Kammergerichtsrats Havenstein Widerstand des Reichstages au brechen oder die Berantwortung aus dem Straffenat den Mißbrauch, der durch für die bedenkliche Unterlassung ihm aufzubürden." Polizeiverordnungen gegen Streitposten. Die Arbeiterklasse ersieht hieraus von neuem, daß die steher geübt wird, für zulässig erklärt, weil Reaktionäre nach einem neuen Ausnahmegesetz gegen die Ar­dem Richter nicht zustehe, nachzu prüfen, ob eine beiterklasse lechzen. An ihr wird es sein, das Menschenrecht, polizeiliche Maßregel erforderlich und zwed- deffen Raub geplant ist, nicht nur festzuhalten, sondern seine mäßig gewesen sei. Mit vollem Recht läßt sich Erweiterung und Sicherstellung durchzusetzen. behaupten: wenn Ausschreitungen gegen Ar. beitswillige stattgefunden haben, so ist in erster inie mitschuldig daran das polizei­liche Vorgehen, das unter dem Vorgeben, einer Berkehrsstörung entgegenzutreten, aus menschenleeren Straßen Streifposten wegweist. Die Richter des Rammergerichts Der Verfasser vergißt zu bedenken: wenn die Polizei hätten alle Ursache, sich zu fragen, ob nicht ihre auf dem Gesich nicht in Arbeitskämpfe hineinmischt, dieses Schinderamt übten- es hat, wie die Bekenntnisse Friedrich biete des Streifpoftenstehens geübte falsche, dem Urteil des bannentsteheneben feine Unruhen. Das Hinein- Singes zeigen, ihrem Charakter wunderbar entsprochen ein Will Reichsgerichts vom 4. Februar 1901 schroff widersprechende mischen erfolgt durch die Behinderung der Streikposten. Ein tomm" bereitet, deffen Schilderung einem noch heute das Blut in Rechtsprechung Mitschuld, wenn nicht Hauptschuld Verbot des Streifpoftenstehens würde naturgemäß Unruhen den Adern erstarren läßt. Nicht nur mit Fäusten, auch mit an den borgekommenen Ausschreitungen provozieren, zu deren vermeintlicher Hinderung das Verbot scharfen Instrumenten müssen fie geschlagen haben, wie die Wunden trägt, mögen sie von der Polizei gegen Arbeiter, oder mögen empfohlen wird. Wer, wie der Verfaffer, die Polizei gegen des Angeklagten Bollchow beweisen, die vom Gerichtshof beaugenscheinigt fie von Arbeitern auch gegen Arbeitswillige begangen fein. die Arbeiter anruft und gar ein Reichsgesetz in diesem Sinne wurden. Und nicht eher wurde von dem unglücklichen Opfer ab­Der Kern der Ausführungen des Kammergerichtssenats- verlangt, der tritt völlig auf die Seite der Arbeitgeber gegen gelaffen, als bis die Arbeitswilligen des Schlagens müde waren präsidenten liegt in folgendem Sat: Das Streitposten- die Arbeiter. Der tritt auf die Seite derer, die die Arbeiter oder der beaufsichtigende Polizeibeamte mit den Worten: Nun ist's ftehen aber muß untersagt werden und ist zu Sflaven herabzudrücken trachten. Gegen ein Ausnahme- genug!" den Befehl zur Einstellung der Schinderarbeit gab! meines Erachtens allein aus dem Entwurf gefeß, wie es der Kammergerichtssenatspräsident verlangt, wird bon 1899 herauszuschälen." Das Recht auf Streit- Die Arbeiterklasse ohne Unterschied ihrer politischen Richtung postenstehen nehmen, heißt das Koalitionsrecht nehmen! Zu wie ein Mann stehen. Das gebietet ihre Selbsterhaltung! einer anderen Anschauung fann nur gelangen, wer ein Feind des Koalitionsrechts ist! Dr. Stoffta meint, den Standpunkt, der von einer Seite im Reichstag bei der Beratung des Zucht. hausgesetzes   geltend gemacht wurde: der Arbeiter, der sich bon einem Streit ausschließe und weiter arbeiten wolle, sei Vor dem 18. Dezember 1906, als noch das Zentrum Regierungs­ein berächtlicher 2ump, weil er sich von seinen Same- partei spielte, gehörte es zum offiziellen Regierungsprogramm, daß Db wir von einem Strafverfahren gegen die schuldigen raden trenne und deshalb keinen Schutz verdiene", werde wohl der höheren katholischen Geistlichkeit bei allen möglichen Gelegen Sicherheitsbeamten" hören werden? Oder wird der Polizei niemand sonst vertreten. Der Verfasser irrt. Das ist der beiten fleine Aufmerksamkeiten erwiesen wurden. Der Kaiser be- präsident fie nicht ermitteln können, wie seinerzeit sein Breslauer Standpunkt aller, die für das Wesen des Koalitionsrechts Ver- fuchte die katholischen Prälaten, Abteien, Klöster und Kirchen und Kollege den Handabhacker nicht zu finden vermochte. Oder wird er ständnis haben, auch der von Richtern. Erklärte doch ein hielt dabei längere oder fürzere Reden, in denen er die Verdienste fie etwa gar ebenso in Schutz nehnen, wie jene Selden, die die Londoner   Richter sehr zutreffend in einer Gerichtsverhandlung des Klerus um die Aufrechterhaltung des christlichen Glaubens und englischen Journalisten verprügelten? im Jahre 1898:

Gefährliche Chronitützen.

die Niederhaltung des sogenannten materialistischen Geistes feierte.I

-

Nicht in allen Fällen übrigens haben die Schußleute die Miß­handlungen durch ihre Pinkertons ausführen lassen- mehrfach haben sie sich auch eigenhändig bemüht. Der Angeklagte Heine erzählt, daß er an Händen und Füßen gefesselt und dann derartig mißhandelt wurde, daß man im Krankenhause Moabit   an seinem Aufkommen zweifelte, wie der Polizeibericht selbst anderen Tages meldete. Ein anderer Angeklagter gibt an, daß er in der Belle zweimal von je zwei Schugleuten geprügelt wurde!