ihm ge führt hat und die sich auf die Lösung des Kompagnie - nicht deutlich genug bezeichnet sei. Die Revision wurde heute| Arbeiterinnen. Die Versammlung folgte den Ausführungen des verhält nisses bezogen. Nachdem der Kläger hierüber auch gehört vom 2. Straffenate des Reichsgerichtes entsprechend dem Antrage Vortragenden mit lebhaftem Intereffe, ihre Uebereinstimmung war, konnte der Gerichtsvorsitzende nicht umhin, die nebelhafte des Reichsanwalts als unbegründet verworfen.
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Soziale Uebersicht.
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erörtert.
mit denselben durch lauten Beifall bekundend. Im Anschluß Unklarheit festzustellen und zu rügen, welche wie so oft auch hieran erstattete Regge den Situationsbericht über den Streif, in diesem Falle über das Arbeitsverhältniß hinsichtlich seiner der nunmehr drei Wochen dauert. Derselbe führte aus, daß der möglichen Auflösung bei beiden Kontrahenten, vornehmlich aber Geist unter den Streifenden bislang ein guter gewesen sei. Bedauerlich sei es ja, daß jetzt einzelne von der Fahne bei Wolff herrschte. Der Gerichtshof entschied, daß in der angezogenen Unterhaltung feine Lösung des Arbeitsverhältnisses und feine Aus gewichen seien. Durch dieses böse Beispiel dürften sich aber schließung der gefehlichen Kündigungsfrist gelegen habe, die auf beider hinreißen lassen, die Streifenden nicht wankelfeitiger Uebereinstimmung beruhte. Solche Vereinbarungen seien müthig zu werden und den Muth zu verlieren. Nur eines mit größter Präzision zu treffen; die angeführten Gespräche Ein Arbeiterausstand von größerer Bedeutung ist, furzen festen Busammenhaltens bedürfe es noch, una siegreich aus schlössen schon deswegen die Kündigung nicht aus, weil sie sich wie wir der" Elsaß- Lothringischen Volkszeitung" entnehmen, am dem begonnenen Lohnkampfe hervorzugehen. Die Arbeit dränge, nach der einen, aber auch nach der anderen Seite auslegen Donnerstag voriger Woche in Mülhausen im Elsaß aus Arbeitskräfte würden in großer Zahl verlangt, nur noch acht ließen. Ein Urtheil fonnte noch nicht gefällt werden, da der Be- gebrochen. Unser Bruderorgan berichtet darüber: Am Nach- Tage und die Forderungen müßten bewilligt werden. Von allen flagte zu guterlegt einwandte, das Geschäft sei widerrechtlich und mittag des genannten Tages stellten einige 30 Unseßer der Mül- Seiten, selbst aus England und Frankreich , liefen( Beldmittel ein, vorjäglich vom Kläger geschädigt worden. Um darüber Beweis zu hauser Baumwollspinnerei, vormals Naegely frères, die Arbeit es sei also fein Grund vorhanden, im letzten Augenblicke die erheben, hatte das Gericht zum letzten Termin am 14. Juli zwei ein und verließen, als ihre Reklamationen unberücksichtigt Flinte ins Korn zu werfen. In der letzten Woche hätten bereits erheben, hatte das Gericht zum letzten Termin am 14. Juli zwei blieben, die Fabrik. Ueber die Ursache des Ausstandes wird uns wieder 5 Arbeitgeber, welche 25 Arbeiter beschäftigen, die Beugen, eine frühere Rundin und einen Böttcher, geladen. Nach deren eidlicher Vernehmung kam das Gericht zu der Ueber das Folgende mitgetheilt: Im Laufe des letzten Jahres führte Forderungen bewilligt. 75 Streikende seien noch zu verzeichnen. zeugung, daß daß des Beklagten Behauptung nicht zutreffe die Firma nach und nach zirka 18 Schnellläufer- Maschinen ein; In der folgenden Diskussion fanden die 5 Streitbrecher, die noch vor etwa vierzehn Tagen, auch dazu unverheirathet find, eine allseitige allseitige scharfe Verund er feinen gefeßlichen Grund zur Entlassung des Klägers außerdem gelang es den anderen Spinnmaschinen einen schnelleren Gang urtheilung und theilten alle Redner die Anschauungen gehabt habe. Er sei darum zur Zahlung des Klage- Anspruches Demgemäß erhöht sich die Arbeitsleistung; der beiden Referenten, fest und treu auszuhalten, und bevon 112 M. zu verurtheilen. Vor der Urtheilsfällung hatte der zu verleihen. Demgemäß Vertreter des Klägers, Schuhmachermeister Th. Metzner, Gelegen die Arbeiter( Spinner, Ansetzer und Ausstecker ohne Aus- fundeten diesen ihren Willen durch einstimmige Annahme heit genommen, das Verhalten des Herrn Wolff gegenüber Natuschnahme) klagen sämmtlich über eine furchtbare Schinderei; ein einer entsprechenden Resolution. Ein Antrag, aus den Reihen Spinner sagte uns, man müsse gegenwärtig in 10 Stunden mehr der Streifenden zur Besorgung der Streitgeschäfte zwei Personen als nicht besonders reell nachzuweisen. Sigung vom 15. Juli. Rammer IV. Der Holz- schaffen, als früher in 13. Nicht genug damit, sollte auch noch zu wählen, da die Lohnfommissions- Mitglieder in Arbeit getreten bildhauer 3. flagt gegen seinen früheren Arbeitgeber 2. Er verlangt der( 11ftündige) Arbeitstag um 10 Minuten verlängert sind, wurde abgelehnt, da für entsprechende Ersatzkräfte Sorge für zwei Wochen eine Lohnentschädigung im Betrage von 54 M. und werden, indem man den Ansehern zumuthete, erst nach Feier getragen sei und die Kommission nach wie vor ihre Schuldig dazu 6 M. rückständigen Lohn. Er hat vier Tage bei 2. gearbeitet abend( 6 Uhr) das Bartputzen" zu besorgen, wie der technische feit thue. Zum Schlusse wurden einige Werkstattsverhältnisse und dafür 12 M. bekommen. Der Beklagte hat den Kläger am Boltsausdruck lautet. Das alles wird bei manchem Leser die vierten Tage entlassen. Er erklärt, dem Kläger die 12 M. eigent Ansicht erwecken, daß hier eine Lohnerhöhung am Blaze gewesen Eine öffentliche Versammlung der Maurer und Putzer lich geschenkt zu haben, denn die geleistete Arbeit sei total un- wäre; weit entfernt davon, versuchte die Firma das Gegenbrauchbar, welcher Umstand ihm auch wohl das Recht gegeben theil: verwichenen Donnerstag wurde den Arbeitern ein hörte am 16. Juli einen Vortrag des Genossen Fr. Hansen hätte, 3. sofort zu entlassen. Angenommen hätte er ihn nur, ohnabzug angesagt, der für die Spinner nach deren Aussage über die Erfolge der Sozialdemokratie und die Aufgabe der an. Die Kollegen Gräschke, weil derfelbe angegeben habe, jahrelang in einer renommirten ungefähr 4 M. in 14 Tagen, für die Ansetzer 3 M. und für die Gewerkschaftsbewegung Fabrit als Beichner und Bildhauer thätig gewesen zu sein. Gin Aufstecker 1,50 M. betragen würde. Das brachte das Maß zum Schigo13ti, Düsen, Silberschmidt forderten die Anvom Gericht vernommener Sachverständiger bezeichnete die mit Ueberlaufen: eine Deputation der Anseher begab sich zu Herrn wesenden zum Eintrittt in die Organisation auf, dabei energisch gebrachte Arbeit als sehr mangelhaft. Der angemessene Lohn für Direktor Rieder mit der Bitte nicht blos um Erlaß der an den Standpunkt der Zentralorganisation vertretend. Zum Schluß einen Holzbildhauer sei 27 M., für eine solche Arbeit gefündigten Lohnherabsetzung, sondern um Bewilligung einer wurde ein Antrag angenommen, in welchem die Vertrauensaber wären nur 18 M. zuzubilligen. Das Gericht verurtheilte 18 prozentigen Lohnerhöhung. Die Antwort lautete: Wem's männer aufgefordert werden, demnächst eine öffentliche Versammden Beklagten , 86 M. an Kläger zu entrichten. Es sei davon nicht gefällt, der kann gehen." Darauf verließen die Ansetzer lung einzuberufen mit der Tagesordnung: Das Submissionsausgegangen, daß, wenn der Beklagte den Kläger lediglich auf fast sämmtlich die Fabrik. Am folgenden Tage( Freitag) war wesen im Baugewerbe. Der Vorsitzende machte dann noch bedie Bemerkung hin angestellt habe, er sei bei einer großen und der Ausstand der Anseßer vollständig. Durch die hieraus tannt, daß am nächsten Sonnabend das Stiftungsfest der beiden bekannten Firma in Stellung gewesen, die Schuld an den be- refultirende Betriebsstörung sah sich die Firma veranlaßt, von Filialen stattfindet, und die nächste Hilfskaffen- Sigung eine ganz gangenen Fehlern auf ihn, den Beklagten, zurückfalle. Er hätte Mittag an die ganze Fabrik zu schließen. Die Spinner und besondere Wichtigkeit beanspruche. fich über die Leistungsfähigkeit des Klägers direkt informiren Aufstecker, in denen wohl die Unzufriedenheit grollte, die aber Im Unterstützungs- und Begräbnißverein der Baufollen. Diesen ohne Kündigung vor die Thür zu setzen, sei er so, noch nicht zum extremen Mittel des Streits zu greifen entwurden nun feitens der Fabrikleitung und gewerblichen Hilfsarbeiter gab in einer am allein infolge der mangelhaften Arbeit, nicht berechtigt gewesen. schlossen waren, Mit der Mehrforderung sei Kläger gemäß dem Gutachten des nach Hause geschickt, ebenso wie die Arbeiterinnen der 16. Juli abgehaltenen Bersammlung der Kassirer die Abrechnung Garderie und die Schloffer; so lange die Ansezer ausstehen, vom 2. Quartal 1893. Danach betrugen die Einnahmen Sachverständigen abzuweisen. Im Ganzen hat der Sigung vom 14. Juli. Rammer VI. Der Theater. fönne nicht weiter gearbeitet werden, sagte man ihnen. Die 698,70 M., die Ausgaben 394,80 m. meister Gassert hatte ein Engagement am Viktoriatheater, dessen Zahl der feiernden Arbeiter und Arbeiterinnen beträgt jezt zirka Verein ein Vermögen von 2159,58 M., von denen 1755,50 M. Dauer kontraktlich bis Ende Juli festgelegt war. Am 6. Juni 250 bis 300. Herr Direktor Rieder sagte an, daß jeder der verzinslich angelegt sind. Die Zahlstelle Süd- Ost von der entließ ihn die Direktion, ohne sich an die vereinbarte Kündigungs- streifenden Ansetzer, sobald er die Fabrik wieder betrete, 2 M. Wrangelstr. 84 nach einem anderen Lokal zu verlegen, wurde frift zu halten. Dieses veranlaßte Gaffert, beim Gewerbegericht Strafe zu leisten habe jedenfalls ein merkwürdiges Mittel, abgelehnt. zu flagen auf Zahlung von 300 Mart für die Monate Juni und um die Streikenden wieder zur Arbeit zurückzuführen! Die Firma sucht durch Inferate in Bourgeoisblättern Die Versammlung der in Molkereien und Meiereien Juli, am 1. Mai hatte er zum 1. August gekündigt. Der Bertreter des beklagten Direktors Litaschi, Herr Schriftarbeiter aller Orten sich mit ihren Brüdern im Elsaß solidarisch wir in Nr. 161 berichteten, sendet uns Herr C. Bolle in AltErsatz für die Ausständigen. Hoffentlich erklären die Textil: beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen betreffend, über welche steller Coeßmann, Coeßmann, führte folgende Gründe für die Moabit folgende Berichtigung zu: Entlassung Gasserts an, die feiner Meinung nach den und sorgen dafür, daß der Zuzug ferngehalten werde. Direktor berechtigt hätten, wie geschehen zu verfahren. Berg- Gewerbegerichte. Der preußische Handelsminister berufenen Versammlung nur Beamte von mir das Wort geZunächst habe eine von unten nach oben gehende Wandel- macht bekannt: Bur Ausführung des Gesetzes über die Gewerbe- nommen haben, sondern es haben auch noch einige meiner dekoration, welche unter der Leitung des Klägers hergestellt gerichte vom 29. Juli 1890 wird auf grund des§ 83 desselben Rutscher gesprochen. G3 ist unwahr, daß eine Arbeiterfrau das wurde, nicht richtig funktionirt; sie sei bei der letzten Probe herunter: bestimmt: Insoweit es sich handelt um die auf grund des§ 77 Wort nahm, sondern es war, wie mir berichtet wird, dies die gefallen, was die Aufschiebung der Aufführung von Frau Venus" a. a. D. zu errichtenden Berg- Gewerbegerichte, find unter der Frau des oben genannten Kellners Ebert. Es ist unwahr, daß um einen Tag nothwendig gemacht hätte. Diese Dekoration habe Bezeichnung höhere Verwaltungsbehörde", insbesondere in bezug Die Zwischenrufe:„ Das gehört nicht hierher" und das verstehen Kläger trotz mehrfacher Aufforderung nicht geändert. Ferner auf die Entscheidung über Beschwerden gegen die Rechtsgiltigkeit Sie nicht" erfchollen, als über die schroffe Behandlung meiner feien zwei weitere Dekorationen mangelhaft und in nicht ge der Wahlen zu Berg- Gewerbegerichten(§ 15 Abs. 1), die Er Arbeiter und die hohen Strafen gesprochen wurde, wünschter Weise vom Kläger angebracht worden und außerdem nennung ber Mitglieder der Berg- Gewerbegerichte im Falle des fondern diese Rufe wurden von meinen Angestellten laut, hätte er unnüße Materialanschaffungen gemacht, wodurch der 16, bie Enthebung der Mitglieder der Bau- Gewerbegerichte als sich ein junger Mensch dazu bereit finden ließ, sich Direktion ein Schaben erwachsen fei. Mit Rücksicht auf die von ihrem Amt(§ 19 Abs. 1), die Zuständigkeit zu dem Antrage über meine firchlichen Einrichtungen Lustig zu machen. lehte Behauptung ermäßigte der Kläger seinen Anspruch auf auf Erhebung der Klage auf Amtsentsegung von Mitgliedern Es ist unwahr, daß meine Kutscher im Anfang einen Lohn von 270 M. Die Wandeldekoration, so führte er aus, habe nach der Berg- Gewerbegerichte(§ 19 Abf. 2), sowie die Bestimmung 15 M. bekommen. Die Kutscher bekommen ein Anfangsgehalt jenem Herunterfallen, wie sie war, gebraucht werden können. besjenigen Beamten, welcher den Vorsitzenden und dessen Stelle von 24 M. und dieser Lohn steigt durch Provisionen bis zu 33 Wenn sie sich schwer regieren ließ, so liege das an dem viel zu vertreter vor ihrem Amtsantritte eidlich zu verpflichten hat, aus- resp. 36 M. Es ist unwahr, daß ich meine Kutscher durch engen Schnürboden wie überhaupt an der primitiven Bühne, schließlich die kgl. Ober- Bergämter zu verstehen. Sterntutscher kontrolliren laffe und daß es zu den Seltenheiten welche besondere maschinelle Einrichtungen nur unter Schwierig gehört, wenn ein Kutscher nicht dreimal in der Woche wegen feiten zulaffe. Die anderen beiden in Frage kommenden unpünktlichen Eintreffens an einer bestimmten Straßenecke beDekorationen feien im Beisein des Direktors und Malers zur Zu straft wird." friedenheit des ersteren eingerichtet worden. Herr C. bestritt das. Das Das, was Herr Bolle hier berichtigt, sind einige verhältnißGericht verurtheilte den Direktor Litaschi zur Zahlung von 270 M. mäßig nebensächliche Punkte, über die die Meinungen der Das Urtheil hat, nach der vom Gerichtsvorsitzenden gegebenen Den Parteien auch heute noch getheilt sein werden. Begründung, so ausfallen müssen, weil, auch wenn der That bestand den Schilderungen des Beklagten entsprochen hätte, keiner Eine öffentliche Versammlung selbständiger Uhr eigentlichen Kern, die Sonntagsarbeit zu berühren, hat Herr Volle sich wohlweislich gehütet, und damit zugegeben, daß die bezüglich der Gründe der Gewerbeordnung auf diesen Fall sich anwenden macher und Uhrmachergehilfen tagte am Donnerstag. der Sonntagsarbeit in seiner Meierei bestehenden Verhältnisse, ließ, welche die sofortige Entlassung eines Werkmeisters als Kollege Nather sprach über das Thema: Die Mißstände in folcher wurde der Kläger betrachtet rechtfertigen. Mangel der Uhrmacherei und lassen sich dieselben beseitigen? Redner wie sie von der Arbeitern nachträglich geschildert wurden, durchaus richtig sind. Wie die Stellung des Herrn Bolle zu dem Gehafte Leistungen, selbst wenn sie erwiesen sind, berechtigen nicht fritisirte besonders eingehend den deutschen Uhrmacher- Prinzipal bot:„ Du sollst den Feiertag heiligen" sich mit seinen firchdazu; sie geben höchstens, nach vielen Gewerbegerichts- Entschei- verband, der sich die Hebung des Standes und der Kunst zum lichen Zendenzen verträgt, das muß er allerdings im stillen Kämmerlein dungen, einen Grund zur Kündigung ab. Prinzip gemacht, und anstatt die Interessen aller, also auch die G3 Ebenfalls gegen bas Viktoria Theater der Gehilfen zu vertreten, sich hauptsächlich die Erhaltung der mit sich selber abmachen. Es sei nur soviel gesagt, daß seine ArMagte der Mufifer Becker, welcher als weiter Posaunist bei Kleinmeister angelegen fein läßt. Ein eigenartiges Verhältniß beiter recht froh sein würden, wenn der größte Theil des Sonnmonatlicher Kündigung für das Orchester des Theaters engagirt betreffend Einstellung von Gehilfen zeige folgende statistische Auf- tags für sie ein Feiertag wäre, über den sie nach ihrem Grwar und sich geweigert hatte, die Sommerfaison durch eine ftellung, hiernach sei ein Geschäft, welches mit 16 Gehilfen messen verfügen fönnten. Im übrigen mag richtig sein, daß Stunde lang vor jeder Vorstellung ohne besonderes Entgelt im arbeitet, ein Geschäft mit 12 Gehilfen, ein Geschäft mit 11 Ge- Rutscher in der Versammlung gesprochen haben, da die VorGarten zu spielen, infolge dessen er ohne Kündigung entlaffen hilfen, ein Geschäft mit 8 Gehilfen, drei Geschäfte mit 7 Geißende die Redner nach ihrem Stand nicht gefragt hat. Die wurde. Er verlangte je 8 M. für zwei Frühkonzerte, sowie für hilfen, ein Geschäft mit 6 Gehilfen, ein Geschäft mit 5 Gehilfen, Behauptung jedoch, daß von den speziell in der Meierei be4 Geschäfte mit zwei größere Nachmittagskonzerte: dazu 16 M. für 16 Tage, neun fieben Geschäfte mit schäftigten Arbeitern, die sich schüchtern im Hintergrunde des Saales aufhielten, niemand gesprochen hat, hält die Gehilfen, hundertundzwölf Geschäfte, an welchen er vor der Vorstellung im Garten mitgespielt hat, unser Berichterstatter vollkommen aufrecht. Von einem regelmäßig. und schließlech noch 90 M. Gage für den Monat Juni wegen Gehilfen beschäftigen und nicht einmal sonderbaren Geschmack des Herrn Bolle zeugt übrigens unrechtmäßiger Entlassung. Die 6 M. für die Frühfonzerte er sammen seien in 187 Geschäften sirka 180 Gehilfen beschäftigt. die von uns Der Kuriosität wegen mit aufgenommene fannte des Bellagten Bertreter an, die anderen Forderungen nicht. 5-600 Uhrmacher feien in Großindustrien: Telegraphens, Tara- Berichtigung, ,, es ist unwahr, daß eine Arbeiterfrau Er war der Meinung, daß der den Kläger für das Orchester meter- und Elektrizitätfabriken beschäftigt. Birka 200 Uhrmacher Das Wort nahm, sondern es war, wie mir berichtet wird, die verpflichtende Kontrakt diesem ohne weiteres die Pflicht haben zwar ein Geschäft, befinden sich jedoch nur in Händen auferlege, die strittige Stunde beim Gartenkonzert ohne Extra von Groffisten, sind nicht im Stande, vom Ertrage eines solchen Frau des obengenannten Kellners Ebert". Wir wissen nicht, ob honorar mitzuwirken. Da er das aber verweigert habe, sei er Geschäfts zu existiren und müssen noch für andere Geschäfte Reliners etwa einer Baronesse gleichstellt; Frau Ebert selber, das nationalökonomische Wissen des Herrn Bolle die Frau eines entlassen worden. Der Beklagte wurde zur Bahlung von 12 M. arbeiten. Trauriger liegen die Verhältnisse in der Proving. In Kellners etwa einer Baronesse gleichstellt; Frau Ebert selber, verurtheilt und der Kläger mit seiner Mehrforderung von ganzen Gegenden sei nur ein Gehilfe anzutreffen. Jeder Prinzipal denken wir, wird lebhaft dagegen protestiren, heutzutage anders als Arbeiterfrau" bezeichnet zu werden. Ob die Kontrolleure 106 M. abgewiesen. Der Gerichtshof war einstimmig der Mei- arbeite mit Lehrlingen, deren er jährlich durchschnittlich zwei Sternfutscher genannt werden oder einer anderen Bezeichnung nung, daß das Engagement des Klägers ihn verpflichtete, die auslernt. Lange Arbeitszeit, dunkle Werkstätten und die primiStunde vor der Aufführung mit zu konzertiren. Seine Weigerung, tivsten Wohn- oder Schlafstätten fordern, daß die Gewerbe- sich erfreuen, ist uns ziemlich gleichgiltig, das aber weiß jeder dies zu thun, mache seine Entlassung zu einer begründeten. Die Inspektion auf diese Art Hausindustrie ausgedehnt werden muß. beiden Nachmittagskonzerte hingegen entfielen nicht unter die fontrattmäßigen Verpflichtungen und seien deshalb dem Kläger für jedes 3 M. zugebilligt worden.
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Versammlungen.
Gehilfen,
nur
einen But
Es ist unwahr, daß in der von einen Kellner Ebert ein
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Kenner des Bolle'schen Instituts, daß über die Kutscher eine peinliche Kontrolle geübt wird und daß auch Strafen keine feltene Erscheinung sind. Auf die Lohnverhältnisse der bei Herrn Bolle beschäftigten Arbeiter, wie auf die sonstigen Zustände in seinem Institut werden wir vielleicht noch näher eingehen, sobald wir uns nähere Informationen eingeholt haben.
Die Kollegen Klaur, Wagner und Bär sprachen ihren Umvillen über eine Zwischenbemerkung aus, mit der sich besonders ein Herr Bernhard hervorgethan hatte. Die hiernach bekannt gegebene Abrechnung vom öffentlichen Fonds ergab eine Gesammt Landsberg a. W., 17. Juli. Der Hausvater Haat einnahme von 280,10 M., eine Gesammtausgabe von 138,60 m., oom Rettungshause in Gühlsdorf, Kreis Arnswalde, ist somit einen Bestand von 91,50 M. Die Wahl einer Agitations- Von Herrn Kunkel geht uns eine längere Berichtigung Heute wegen Verbrechen gegen die Sittlichkeit, tommission wurde abgelehnt, und zum Delegirten in die Ge- zu des Inhalts, daß der Ausschluß des Herrn Kunkel aus dem begangen an den von ihm erzogenen Knaben von der Straf wertschaftskommission der Kollege Krause gewählt. Gegen eine Verein der Bureau- Angestellten seiner politischen Gesinnung fammer zu acht Jahren Zuchthaus verurtheilt worden. Stimme wurde folgende Resolution angenommen:" Die heutige wegen erfolgt sei. Gleichzeitig find uns eine Anzahl zuschriften Versammlung erklärt sich mit den Ausführungen des Kollegen zugesandt, die das Gegentheil behaupten. Wir tönnen unmögReichsgericht. Leipzig , 13. Juli. ( Wegen Be- Näther einverstanden und kann eine Besserung der Verhältnisse lich alle diese Buschriften veröffentlichen noch prüfen, wer von leidigung durch die Presse) ist der Redakteur der nicht in dem Vorgehen des Verbandes der Prinzipale, sondern Beiden recht hat.
Brandenburger Zeitung", Karl Friedrich Ferdinand Ewald einzig in dem Anschluß an die Sozialdemokratie erblicken." Eine vom Landgerichte Potsdam am 21. April zu 2 Monaten Gefäng- ausgedehnte Debatte entspanu sich bei: Verschiedenes. Einige In dem Bericht über die Generalversammlung des niß verurtheilt worden, nachdem ein früheres Urtheil in diefer besondere hier vorgebrachte Fälle sollen laut gefaßtem Beschluß Bildungsvereins für Frauen und Mädchen in Sache vom Reichsgerichte aufgehoben worden war. Die Beim redaktionellen Theil des Vorwärts" veröffentlicht werden. Der letzten Nummer dieses Blattes ist infolge eines Druckfehlers leidigung wurde erblickt in einer von dem Angeklagten verfaßten Mit lebhaftem Bravo wurde die Mittheilung begrüßt, daß diesen Frau Luß aus dem Verein ausgeschlossen. Es sollte statt Frau und veröffentlichten Netiz, wonach die Tochter eines höheren Abend 10 selbständige Uhrmacher der Organisation ihren Beitritt Luß heißen: Frau Franz aus Friedrichsberg. Frau Luß ist Offiziers in Brandenburg verschwunden und zu gleicher ertlärt haben. eines der regsten Mitglieder des genannten Vereins.
Beit ein Offiziersbursche zurückversent worden sei. Der Wahr
heitsbeweis war dem Angeklagten nicht gelungen. Is beleidigt In der öffentlichen Versammlung, welche die in der wurden angesehen die erwachsenen Zöchter sämmtlicher en Belz- und Müßenbranche beschäftigten ArOffiziere in Brandenburg . Die abermalige Revision bes beter und Arbeiterinnen am 15. b. M. abhielten, Angeflagten bezeichnete die Feststellungen des Urtheils als nicht veranschaulichte A. Borchardt in einem ausführlichen Vorausreichend, da der Kreis der angeblich beleidigten Perfonen trage die Nothwendigkeit der Organisation der Arbeiter und
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