9
Polizei ,, schuk".
Bolizeileutnant Rauschle Ifonen. 50-60 Schuhleute kamen und drangen in die Häuser ein., denn diese sett eine in jeder Beziehung berechtigte Amts. wird über den von Frau Gebring geschilderten Vorfall am Kohlen- Daß Leute die Polizei angriffen und fich handlung voraus. Fehlt diese, so entfällt damit der tvagen vernommen. Auch er behauptet, es sei bei dieser Gelegenheit nachher in die Häuser flüchteten, ift in ganze Begriff des Aufruhrs. Wenn die Verteidigung nicht geschlagen worden. Er fei dazu gekommen, als die beiden der Berlichingenstraße gar nicht vorgekommen, nun alle Fälle unter Beweis stellt, in denen unmotivierte MißWagen auf der Straße stehen blieben. Arbeiter von Kupfer sagt der Beuge. Auf eine Frage des Rechtsanwalts handlungen des Publikums vorgekommen sind, so zieht sie damit eine hätten um den Wagen heruingestanden und hätten geschimpft, weil eine bemerkt der Beuge noch: Unter den Geschäftsleuten der Tatsache in den Prozeß hinein, die nicht bloß für die Straf= bom Wagen herab ein Schuß abgegeben sein sollte. Die Arbeiter Gegend Herricht die Ansicht, daß die Polizei ohne Veranlassung so frage, sondern direkt und ganz unmittelbar für die feien auf ihn eingedrungen. Er habe nur vier Schuyleute zu Fuß scharf vorgegangen sei. Die Empörung hierüber sei allgemein. Schuldfrage von Erheblichkeit ist. Dies hat ja auch das Gericht und zwei Berittene zur Verfügung gehabt. Diese Mann Ein Gerichtsvollzieher habe ihm mitgeteilt, auch er fei von einem durch die Erhebung der beantragten Beweise anerkannt. Man würde fchaften hätten nicht ausgereicht, um gegen die Menge etwas aus- Schutzmann von feinem Ballon vertrieben worden. Der Schutz- die natürliche, auf Grund des Gesetzes sich ergebende Disposition zurichten. Es ist behauptet worden, fagt der Zeuge, daß die sozial- mann habe gedroht ,, er werde ihn herunterschießen, wenn er nicht umtehren, wenn man erst erörtert, was die einzelnen Angeklagten demokratische Partei mit den Unruhen nichts zu tun habe. Dazu fortginge. getan haben und dann erst prüft, ob die entscheidenden gesetzlichen muß ich bemerken, bei dem eben erwähnten Vorfall trat ein Mann Tatbestandsmerkmale vorliegen, nämlich 1. Zusammenrottung, d. h. an mich heran, der sich als einen Verbandsvertreter Beuge Koszinsty, ein 17jähriger Raufmanns. eine zu ungefeßlichem 3wed versammelte Menge und bezeichnete. Fr erbot sich, die Leute ชิ น belehrling macht folgende Angaben: Jch fam am 28. abends von 2. Widerstand gegen eine berechtigte Amtsübung. Wenn ja rubigen. Ich sagte zu ihm, น warum laffen einer Konfirmationsfeier und wollte einen Bekannten in der Birkens auch der Verteidigung das ihr unentziehbare Recht zustehe, später Sie denn die Leute nicht arbeiten? Sie straße befuchen. In der Wiclefstraße fah ich, daß eine Menschen- noch die bisher kaum begonnenen Fälle des sogenannten allgewerden wohl auch nichts ausrichten können. menge von Schutzleuten zurückgedrängt wurde. Noch ehe die Menge meinen Teils der Anklage, d. h. über ein nicht berechtigtes VorNun erbot sich ein Mann, die Gespanne nach Hause zu bringen. mich erreicht hatte, ging ich zu einem Polizeioffizier und bat ihn um gehen von Beamten, durch Anträge oder eigene Ladung von Zeugen Aber der Verbandsvertreter untersagte ihm das, weil das Streit Schup. Ter Polizeioffizier fommandierte: Säbel raus, zur Attacke, zur Erörterung zu bringen, so entspreche es doch der Natur der arbeit sei. Weiter sagt der Zeuge, es sei bei dieser Gelegenheit mit marsch! Vier Schuhleute mit blanten Säbeln stürzten sich auf mich und Sache und der vom Gesetz gegebenen Begriffsbestimmung des AufKohlenstücken von hinten geworfen worden. Daß Arbeitswillige fchlugen mir über den Kopf. Ich brach zusammen, raffte ruhrs, diese, wie noch einmal betont werden muß, direkt die Schuldangegriffen, hat der Zeuge nicht gesehen. Er will aber einen Schuß mich bald nachher wieder auf, fiel aber wieder hin. Die Schutz- frage betreffenden und die Voraussehung einer etgehört haben, der zur Zeit, wo er an dem Kohlenwagen zu tun hatte, leute schlugen nun auf die fliehende Menge ein. Ich hätte vielleicht waigen Schuld der Angeklagten bildenden Grörte aus einem Haufe der Rostocker Straße abgegeben worden sei. auch noch mehr Schläge bekommen, aber mein Onkel und mein tungen nicht vorerst abzubrechen und nachher erst wieder forts R.-A. Rosenfeld : Der Mann vom Verbande hat Sie doch wohl Großvater boben mich auf und brachten mich in einer Droschte ins zuführen, sondern in ihrer Gesamtheit fortzuführen. unterstüßen wollen?- 8euge: Allerdings war das sein Krankenhaus. Ich habe sechs Wochen im Krankenhaus gelegen. Bestreben, aber es gelang ihm nicht.- Rechts- Sehnen- und Knochenverlegungen waren die Folge der Säbelhiebe. anwalt Rosenfeld: Sie fagten, es sei ein Schuß aus einem Vor der Vernehmung dieses Zeugen hat Rechtsanwalt Heine geHause gefallen. Wiffen Sie nicht, daß von dem Koblenwagen ge- sagt, der geheimnisvolle schossen worden ist? Beuge: Es soll geschossen worden sein. Mann mit dem Spitbart Ich selbst habe es nicht bemerkt. Ein Mann verlangte von mir die ei zur Stelle und könne vernommen werden. Feststellung des Kutschers, weil dieser geschossen hat. I fagte Berthold wurde deshalb telephonisch herbeigerufen, um Der Beuge zu dem Manne, das weiß ich ja, beruhigen Sie sich Mann mit dem Spitbart gegenübergestellt zu werden. Berthold war doch und gehen Sie nur. Polizeileutnant Rauschte will an iegt zur Stelle. Unter allgemeiner Spannung betrat in der Tat einem Beispiel illustrieren, daß die Polizeibeamten fälschlich der ein Mann mit einem Kneifer und einem Spitzbart den Saal. Es ist Mißhandlung beschuldigt würden. Er sagt, er habe selber gesehen, der Journalist Unger, Berichterstatter des daß ein Betrunkener hinfiel und sich dabei verletzte. Dann jei der wärts". Der Zeuge Berthold wirft einen Blid auf Mann zu ihm gekommen und habe gesagt: Nun fehen Sie mal, ihn und sagt: das ist er nicht. Der Mann, den ich geHerr Leutnant, wie mich die Schußleute zugerichtet haben. feben gabe, ist viel größer und bat einen schwarzen Spizbart. Ich Rechtsanwalt Heine: Glauben Sie denn, daß Leute, die habe heute einen Polizeibeamten gesprochen, der hat den langen Mann Säbelhiebe bis auf die Knochen haben, das auch nur fingieren? mit dem fchwarzen Spizbart auch gesehen. Der nächste Zeuge Bolizeileutnant Werner,
-
-
will auch ein Beispiel dafür anführen, daß die Partei mit den Moabiter Vorgängen in Verbindung stehe. Er sagt, es sei ein Mann wegen Landfriedensbruch angeklagt; derfelbe habe zugegeben, daß er im Auftrage der Parteileitung täglich um 6 Uhr morgens per Rad nach Moabit fahren mußte, um als Ordonnana tätig au sein. Rechtsanw. Heine: Der Polizeileutnant
-
0
Berichterstatter Unger
"
den
Vor
Es hat wohl
Rechtsanw. Rosenfeld beantragt, wenigstens die Vernehmung des Zeugen Unger zu Ende zu führen. Das Gericht lehnte den Antrag der Verteidigung mit der Begründung ab, durch die Vernehmung der 73 Zeugen fei der allgemeine Teil bereits erörtert worden. Es liege im Interesse der inhaftierten Angeklagten, daß nunmehr die Einzelfälle verhandelt werden. Eine Beschränkung der Verteidigung sei das nicht, denn der fogenannte Teil würde ja später weiter erörtert werden. Und die ganze Beweisaufnahme stelle eine Einheit dar. Alles, was später in Bezug auf das Gesamtbild noch erwiesen werde, müſſe ebenso berücksichtigt werden, als wenn es vor Erörterung der Einzelfälle zur Sprache gebracht wäre. Auch der Zeuge Unger tönne bei dieser Gelegenheit ja wieder bernommen werden. Bei dieser Gelegenheit follen auch die Berichterstatter Behrends vom" Lotal- Anzeiger" sowie v. Reizenſtein und Berthold geladen werden, ebenso die beiden Zeugen, auf welche Rechtsanwalt Heinemann vorhin Bezug nahm.
Hierauf wurde die Sigung der Verhandlung geschlossen. Fort fegung der Verhandlung Montag vormittag 9½ Uhr.
Soziales.
Die noble A. E.-G.
der auch wegen des Vorganges am Kohlenwagen vernommen wird, wird nunmehr als Zeuge vernommen und sagt aus: Ich bin vom gibt an, daß er den alten Wann, welcher Kohlenstücke auflas und in 27. September an bis zur Zeit, wo alles in Moabit vorbei war, die Tasche steckte, mit dem Säbel geschlagen habe. bon abends 9 Uhr bis in die frühen Morgenstunden hinein in Vor Moabit sigender: Sie nahmen wohl an, der Mann wollte mit den gewesen. Ich habe jehr biele Einzelfälle beKohlenstüden werfen?- 8euge: Ja, das nahm ich an, weil schon obachtet, die mir bestätigen, daß die Polizeibeamten in andere geworfen hatten. unmotivierter Auf weitere Fragen befundet der ganz Weise gegen das Publikum bor Vor dem hiesigen Kaufmannsgericht klagte der Buchhalter V. Zeuge, daß er von feinem Wurf getroffen worden ist. find. Die gegangen aus Daß Fenstern und bon Balkons gegen die A. E.-G. auf Ausstellung eines neuen Zeugnisses sowie Zeugin Frau Gehring bestätigt, daß Polizeileutnant geworfen worden ist habe ich nicht gesehen. Werner derjenige ist, den fie als den Bolizeileutnant bezeichnet manchmal auf der Straße geknallt, aber ich glaube nicht, daß dies auf eine Entschädigungssumme von 37,50 M. für der Firma ge Werner derjenige ist, den sie als den Polizeileutnant bezeichnet Schüsse waren, sondern daß es sich nur um die Explosion von leistete Ueberstunden . Der erste strittige Bunkt wird nach langen hat, welcher den alten Mann mit dem Säbel schlug. Feuerwerkskörpern handelte. Auf eine Frage des Vor- Auseinandersehungen dem Wunsche des Klägers entsprechend erBolizeileutnant Göze der Straßendamm mit Scherben bededt war und ob auch dort nicht Disput. Es wurde folgender Tatbestand festgestellt: Der Kläger sigenden, ob er nicht in der Rostoder Straße geieben habe, daß ledigt. Ueber den zweiten Bunkt entspann sich ein recht lebhafter aus den Fenstern geworfen oder geschossen worden sei, antwortet der war gegen ein monatliches Entgelt von 120 M. von der Beklagten 3euge: Von alledem habe er nichts bemertt, ob als faufmännischer Hilfsarbeiter angestellt. In dem Anstellungswohl er in der Nacht, wo die größten Ausschreitungen in der Rostoder Straße borgekommen bertrage befand sich unter anderem auch eine Paragraph mit der fein sollen, diefe Straße mehrmals im Autolausel, daß sich der Angestellte verpflichtet, auch außer der verwechselt wieder Partei und Gewerkschaft. mobil passiert hat. Wenn der Straßendamm mit Scherben Dienstzeit Neberstunden zu machen, und zwar ohne besonderes EntSein Beruf sollte ihn doch veranlassen, den Unterschied zu kennen. bedeckt gewesen wäre, dann müßten doch die Gummireifen des Autos gelt. Der Kläger mußte ebenso wie auch andere Bureauangestellte Der Erste Staatsanwalt bezeichnet hierauf einen Mann mobils beschädigt worden sein und der Chauffeur würde ge- allwöchentlich schriftliche Arbeiten mit nach Hause nehmen und dort namens Stock als denjenigen, auf den sich die Angaben des wiß etwas davon gesagt haben. Der habe ihm aber keine zur Erledigung bringen und war so oft bis 2 Uhr nachts be Polizeileutnants Göge beziehen. Rechtsanw. Rosenfeld derartige Mitteilung gemacht. Der Zeuge hat bei der bemerkt dazu. anscheinend handelt es sich hier um einen jungen Straßenbahnfahrt ein Gespräch zwischen Schußmanns- und Mann namens Willi Stock. Er ist angeflagt nicht wegen Land- Bivilpersonen mitangehört. Es war die Rede davon, daß es drei friedensbruchs, sondern wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe Sorten von Schußmannssäbeln gibt. Einer der Schugleute fagte, ordnung. Ich bin sein Verteidiger und kann mitteilen. daß die kurzen Säbel hauen am besten, es sei ganz gut, wenn die Schutz Willi Stock am Streit des Personals der Apothetergenoffen- leute, nachdem sie lange ausgeruht haben, fich einmal ordentlich beicha ft beteiligt war. Stod ist Radfahrer bei diefer wegen können und wenn die Säbel nicht gebraucht werden, dann Genossenschaft und mußte deshalb jeden Morgen roften sie ja. Auf die Frage eines givilisten, ob denn in Moabit um 6 Uhr nach Moabit radeln, um dort seine noch was los fei, fagte der Schußmann: Ach, da ist Tätigkeit auszuüben. nichts mehr los, die sind ja alle im Krantenhaus. An einem Abend, als der Zeuge mit dem Automobil durch Moabit fuhr, fam ein junges Mädchen an ihn heran und bat ihn: Lieber hat gefehen, daß die Arbeiterinnen der Glühlampenfabrit, als fie um Herr, nehmen Sie mich doch mit, ich bin schon halb tot vor Auf 3 Uhr nach Arbeitsschluß nach Haufe gingen, von den Schuhleuten regung. Das Mädchen war glücklich, als sie im Automobil Schuß fortgetrieben wurden. Ferner hat der Zeuge gesehen, daß ein Schuß fand. Nach dem Ueberfall auf die englischen mann einen anständig gekleideten Herren ohne Veranlassung stick. Journalisten tonnte der Beuge eine Automobil Der Herr beschwerte sich darüber bei einem Polizeioffizier und dieser or oichte zur Fahrt durch Moabit überhaupt nicht fagte: Machen Sie, daß Sie wegkommen. Der Herr wandte sich mehr bekommen, die Chauffeure fagten ihm: Nicht dann mit seiner Beschwerde an einen anderen Polizeioffizier, der für 100 Mart machen wir die Fahrt. Wir wollen wies ihn ab mit den Worten: Sie Affe, machen Sie, daß Sie weg kommen! Weiter gibt der Zeuge eine eingehende Schilderung von gewalttätige Borgehen von Polizeibeamten
dem, was er selbst durch das
Zeuge Kunze
zu leiden batte. Der Zeuge ist Restaurateur in der Berlichingenstraße. Als ich vor meinem Laden stand, sagt der Zeuge, tam ein Schußmann und
berlangte, daß ich hineingehen
follte. Ich sagte, ich bin hier der Wirt und kann doch hier stehen. Aber der Schußmann blieb dabei, ich solle hineingehen. Als ich dann in meinem Baden war, tam ein anderer Schuzmann hinein und verlangte, daß ich herauskommen sollte.
mann:
schäftigt. Im Weigerungsfalle wurde mit Entlassung gedroht. In der Zeit vom 26. Februar bis 18. März d. J. wurde Kläger täglidh( außer Sonnabends) angehalten, nach Schluß der Bureaustunden von 6 bis 10 Uhr abends, dringende Arbeiten zu erledigen. Auf Vorstellung eines der Herren wurden dann lediglich 50 Bf. pro Tag zur Bestreitung des Abendessens bewilligt. Die Beklagte berief fich durch ihren Vertreter auf den bestehenden Vertrag. Der Versißende nahm Veranlassung, dieses Bochen auf den gegen die guten Sitten verstoßenden Paragraphen als grausame Härte zu bezeichnen. Die A. E.-G., bemerkte der Vorsitzende, würde einem Arbeiter ein derartiges Angebot wohl faum zu stellen wagen, da Beklagte dann wohl Gefahr laufen würde, daß man ihr die Arbeit vor die Füße werfen würde. Durch eine solche Ausbeutung des Personals vielleicht die Dividenden der Firma künstlich in die Höhe zu schrauben, dürfte wohl kaum den Intentionen des Leiters der A. G.-G. entsprechen. Da eine gütliche Einigung seitens des Ver nicht ristieren, daß der Wagen taput geschlagen treters der Beklagten abgelehnt wurde, zog sich das Gericht zur wird. Nach seinem allgemeinen Eindruck über das Verhalten der Beratung zurück. Beim Wiedererscheinen machte der Vorsitzende Bolizei gefragt, fagt der Zeuge: Ich bin der Meinung, daß die nochmals den Versuch einer Einigung in Höhe von 35 M. mit dem Polizei vollständig den Kopf verloren hatte, und daß namentlich die Bemerken, daß, wenn ein Urteil erfolgt, dies wenig schmeichelhaft Offiziere fehr nervös waren und ihre Erregung fich natürlich auch für die Beklagte lauten würde. Nun endlich bequemte sich der auf die unteren Beamten übertrug. Vertreter zur Zahlung gemäß dem gerichtlichen Vorschlage.
Ueberfall durch einen Kriminalbeamten.
T
Noch einen Einzelfall führt der Zeuge aus seinen Beobachtungen Zünftler und Ortskrankenkassen. an. Als er mit noch zwei anderen Herren aus einer BedürfnisDurch die Wahl von organisierten Gesellen in den Vorstand anstalt in der Turmstraße heraustrat, löste sich von einer Gruppe der Ortskrankenkasse des Schlächtergewerbes zu Berlin waren die von Schutzleuten, die in der Nähe standen, ein uniformierter Schuß Innungsmeister so in Wut geraten, daß sie flugs beschlossen, eine mann ab, dem fich ein Kriminalbeamter zugefellte. Die beiden Innungskrankenkasse zu gründen, um den gelben" GesellenBeamten famen über die Straße und taten so als wenn sie von den vereinchen ein Pflästerchen auf die schmerzenden Wunden zu Ich glaubte, ich sollte auf der Straße verbauen werden. Darum drei Personen gar keine Notiz nahmen. Plötzlich wurde einer von legen. Der Grund der Gründung der Innungskasse war, wie die teigerte ich mich hinauszugehen. Da hielt mir der Schutzmann den drei Personen, ein junger Mann, von dem Kriminalbeamten mit Arbeitgeber frei erklärten, der: sie wollten mit den sozialdemokra einen Revolver vor die Brust und sagte: Wollen Sie jetzt rans einem Knippel ins Gesicht geschlagen. In barbarischer Weise gehen, sonst schieße ich! Ich sagte zu dem Schußmann: Gehen Sie wiederholte der Beamte die Schläge mehrere Male. Ein Polizei- tischen Gesellen nicht mehr zusammen sein, sondern mit den sohinaus. hier bin ich der Herr! Darauf antwortete der Schutz- offizier stand in der Nähe und sah den Vorgang ruhig mit an. Der genannten„ meistertreuen". Die organisierten Gesellen hatten Sie sind ein S.... dreck, wir sind hier die Herren! Da Beuge glaubt bemerkt zu haben, daß der Polizeioffizier dem durch ihre Pflicht, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen, tam meine Frau hinzu und fagte zu dem Schußmann: Kriminalbeamten ein Zeichen gab, worauf dieſer aufhörte, den jungen den Zorn der Zünftler erregt. Auch hatten sie betrügerischen Lassen Sie doch meinen Mann zufrieden. Der Schutzmann aber Mann zu schlagen. Der junge Mann hatte nicht die geringste Ver- Manipulationen einiger Fleischermeister scharf auf die Finger ge sagte zu meiner Frau: Wenn Sie nicht das Maul halten, dann anlassung zu diesem Ueberfall gegeben. Rechtsanwalt sehen. Dieses alles mußte nun dazu herhalten, um die Jnnungsfriegen Sie eins. Der Zeuge hat diesen Vorfall dem Polizei einemann bemerkt hierzu, daß zwei von den geladenen Zeugen meister gegen die Ortskasse scharf zu machen und eine nach allen präsidium mitgeteilt und um Angabe der Namen der beiden Schutz- diesen Vorgang in ganz derselben Weise bekunden können. Diese leute ersucht, deren Nummer er sich gemerkt hatte. Eine Ant- beiden Zeugen find erst am Bußtage aus dem Krankenhause ent- Richtungen hin gut dastehende Krankenkasse zu vernichten. wort auf diese Eingabe bat er bis heute noch nicht lassen worden, wo fie infolge der Mißhandlungen bis dahin gelegen befommen. Bei einer anderen Gelegenheit hat der Zeuge ge- haben. sehen, daß ein junger Mann in der Nähe von Schuyleuten über Der Vorsitzende bricht hier die weitere Vernehmung des die Straße ging. Ein Schußmann fragte den jungen Mann, wo Zeugen ab, weil die Stunde des Sizungsschluffes herangekommen ist. willst Du denn hin? Dieser antwortete, nach Hause. Na denn Weiter bemerkt der Borsigende, daß nunmehr die Zeugenvernehmung, aber trab, jagte der Schußmann. Nun rannte der junge Mann. soweit sie den allgemeinen Teil der Anklageschrift betrifft, abgeUnd als er bei einem anderen Schuhmann vorbei fam, rief schlossen sein soll. der Schutzmann Warum rennst Du Aas? und schlug den jungen Am Montag soll die Erörterung der Einzelanklagefälle beginnen,
Mann mit dem Säbel.
-
Soweit schien alles nach den Berechnungen der Zünftler ganz glatt vor sich zu gehen. Da kam eines Tages vom Polizeipräsidium die Anfrage an den Vorstand der Ortskrankenkaffe,' ob derselbe das Bestehen der Ortkskrankenkasse durch die Gründung einer Innungskaffe für gefährdet halte. Die sich mit dieser Angelegenheit befassende Vorstandssigung ergab ein treffliches Bild von der Unparteilichkeit der Fleischermeister. Mit Händen und Füßen wehrten sie sich gegen das vom Vorsitzenden verfaßte AntAm 27. abends war der Zeuge in feinem Lokal. Da rief einer wobei dann auf die einzelnen Vorgänge, die im allgemeinen Teil er- wortschreiben, worin ausgeführt wurde, daß die Ortskrankenkasse feiner Gäste:„ Die Jalousie runterlassen, die Polizei flägt örtert worden find, zurückgegriffen werden könne. Es feien bereits an drei Fünftel der Mitglieder verliere, ferner daß in Jnnungsdie Scheiben entzwei!" Die Jalousien wurden hernieder- 73 Beugen zum allgemeinen Teil vernommen worden. kreisen die Absicht bestehe, eine Zivangsinnung für das Fleischergelassen. Gleich darauf wurde von draußen an die Jalousien ge- Rechtsanwalt Heinemann widerspricht dieser Absicht gewerbe zu gründen, wodurch die Kaffe zu einer Scheinkrankenkasse fchlagen und gerufen: Aufmachen, sonst brechen wir auf!" Eine des Vorsitzenden und beantragt, die Erörterung des affgemeinen Teils werde. Des weiteren wurde auf die direkte und indirekte SchädiTürfüllung wurde von draußen eingeschlagen und durch die noch fortzuseßen. Würde man, wie der Vorsißende will, damit vor- gung der Versicherten hingewiesen. Die Arbeitgeberbeifiker Deffnung rief ein Schußmann hinein: ein Schußmann hinein: Wenn Sie jest läufig abbrechen, so wäre das eine Beschränkung der Verteidigung.( Innungsmeister) erklärten einstimmig, daß sie diesem Antwort. nicht aufmachen, dann schießen wir!" Die Schutleute Die Angeklagten find angeklagt wegen Aufruhrs, Aufruhr bedeutet
schlugen eine Haustürscheibe ein, brachen das Küchenfenster nach dem Gesetz eine Zusammenrottung, bei der Wider- schreiben nicht zustimmen könnten, denn dieses sei gegen die anj und stiegen dort ein. Das Dienstmädchen fchrie, ft and gegen die Staatsgewalt geleistet wird, also eine Innungsfrankenkasse, sie als Jnnungsmitglieder hätten aber die als wenn sie totgeschlagen würde. Dann famen die Schuyleute durch Widerseblichfeit gegen eine berechtigte Amtsausübung. Wie Interessen der Innung und nicht die der Versicherten wahrzudas Privatzimmer des Zeugen in den Laden. Wo ist der Keller, das Gericht in dem Verbindungsbeschluß ausgeführt und eingehend nehmen. Von den Arbeitnehmerbeifikern in die Enge getrieben, fragte ein Schußmann? Die Frau des Zeugen wies auf den Eingang begründet hat, stellen die Moabiter Vorgänge eine Einheit bar. erklärten sie sich dann für befangen. des Kellers. Der Schußmann verlangte, die Frau folle vorangehen Damit ist die Verbindung vom Gericht motiviert worden. Die Verin den Keller. Die Frau sagte aber, nein, hier ist die Lampe, gehen teidigung will nun mit ihren Anträgen beweisen, daß in großem Jahren von der Parteilichkeit der Arbeitnehmer in der KrankenDie Berliner Jnnungsmeister und ihre Presse reben seit Sie selber hinunter. Die Schuyleute haben weder im Keller noch Umfang von einer Reihe von Beamten ohne gefeßliche Grundlage kaffe . Hier ist schlagend bewiesen, daß die Innungsmeister die sonst im Lotal jemand gefunden und gingen dann wieder ab. Der auf das Publikum eingeschlagen ist. Ein Widerstand gegen ein
Beuge tann fich nicht erffären, welchen Grund die Schußleute au folches Verfahren würde eventuell Notwehr darstellen, feines Interessen der Kassenmitglieder verraten, wenn es im Interesse diesem Vorgehen hatten. Vor seinem Lofal standen nur 8-4 Per- falls aber Widerstand gegen die Staatsgewalt sein, ihrer egoistischen und scharfmacherischen Pläne liegt.
Berantwortlicher Redakteur Richard Barth , Berlin . Für den Injeratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Borwärts Buchdruderei u. Verlagsanstalt Waul Singer& Co., Berlin SY