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Nr. 279.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
27. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
150 000 Abonnenten!
Dienstag, den 29. November 1910.
Zerriffene Verhandlung.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.
große Frage, denn positive Befundungen über Ausschreitungen von Polizeibeamten lassen sich nicht widerlegen durch Erklärungen, daß andere Leute nichts gesehen haben, was der Polizei unangenehm Eine eigenartige Anordnung des Vorsitzenden im Moabiter fein tönnte. Vorläufig allerdings hat die Polizei durch die unBrozeß bat am Sonnabend die Beweisaufnahme über den all- gewöhnliche Maßregel des Gerichts eine Galgenfrist bekommen. gemeinen Teil der Anklage jäh unterbrochen; nicht einmal die Ver- Aber geschenkt wird ihr nichts. nehmung des Zeugen Unger wurde in der Sonnabendverhandlung
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Jagows Widersprüche.
Verlag und Redaktion des„ Vorwärts" sind in der angenehmen Lage, feststellen zu können, daß die Abonnenten des Borwärts" die Zahl von 150 000 überschritten haben. Seit die letzte schwere Strife, die ja besonders schwer auf dem Wirt- zu Ende geführt, ein Verfahren, das, wie der Verteidiger Dr. Rosen- Die Kreuz- Zeitung" brachte am Montag einen Leitartikel, der schaftsleben Berlins und seiner Vororte lastete, zu weichen feld mehrfach hervorhob, den Vorzug der außergewöhnlichsten Un- in dieselbe Kerbe haut, wie der Sonnabendartikel der„ Nordd. begann, hat sich auch der Abonnentenstand des Vorwärts" juristischen Bedenken, die Verteidiger Dr. Heinemann in feiner als unglaubwürdig hinzustellen, weil sie Sozialdemokraten und gewöhnlichkeit an sich trägt. Besonders schwer wiegen aber die Allg. 3tg." Besonders wird versucht, die Zeugen der Verteidigung wieder kräftig zu heben begonnen. Und daß wir heute die scharfen logischen Weise vortrug. Er deckte den Kardinalpunkt auf, also Feinde der Polizei feien. Mit derselben Logik könnte man Ueberschreitung einer Abonnentenzahl von 150 000 anzeigen der für die Beurteilung der Beweisaufnahme über den allgemeinen alle Aussagen von Arbeitswilligen und„ königstreuen" Leuten, fönnen, erfüllt uns ebenso mit freudiger Genugtuung, wie es Teil der Anklage in Betracht kommt; sie ist für die Angeflagten von die fich gegen die Streifenden richten, für unglaubwürdig erklären, die Genossen und Leser selbst mit lebhafter Freude erfüllen, höchster Wichtigkeit, da von den Ergebnissen abhängt, ob überhaupt weil fie Feinde der Arbeiterbewegung find! Sonst bietet der Artikel, aber zugleich auch mit dem energischen Willen beseelen wird, strafbare Zusammenrottungen stattgefunden haben, oder ob die Per- der natürlich gleich dem Regierungsblatt auf die Beeinflussung des durch Einsetzen aller agitatorischen Kraft dahin zu wirken, daß fonen, die etwa aktiven oder paffiven Widerstand leisteten, sich in Gerichts zuungunsten der Angeklagten ausgeht, nichts Neues und bald, möglichst schon im Jahre 1911, der 200 000. Abonnent Notwehr gegen etliche unter Mißbrauch ihrer Amtsgewalt das wir registrieren ihn daher nur als Zeichen der Angst der Reaktiofür das Parteiorgan der Berliner Genossen, das Zentralorgan Bublifum verprügelnde Bolizeibeamte befanden. Weshalb denn auch näre, die sich im eigenen Eiſen gefangen sehen. Vermerkt zu werden von aroßer Bedeutung ist, daß die Beweisaufnahme über die Frage verdient nur noch, daß die Kreuz- Zeitung " schon auf einen großen der Partei, gewonnen wird! nicht unterbrochen, fondern im Zusammenhang vorgenommen wird. Mißerfolg des Aufrufs des Polizeipräsidenten schonend vorbereitet. Denn so gewaltig an sich der Abonnentenzuwachs des Das Gericht hat sich über diese schwerwiegenden Bedenken der Der ahnungsvolle Engel! ,, Vorwärts" gerade in dem letzten Jahrzehnt gewesen ist, so Verteidigung hinweggesetzt und am Montag mit der Verhandlung der kann und soll doch nicht geleugnet werden, daß noch immer einzelnen Anklagefälle begonnen, die naturgemäß weit weniger die Zahl der„ Vorwärts"-Abonnenten in gar feinem Ver- Interesse in der Deffentlichkeit finden werden als die Erörterung der hältnis steht zu der Zahl der in dem Verbreitungsgebiet des Frage, wie fich die Polizei in Moabit benommen hat. Denn es liſten zu polizeifrommen Beugenaussagen ist besonders pikant anDer Appell des Polizeipräsidenten an die inländischen Journa ,, Vorwärts" bei der letzten Reichstagswahl abgegebenen handelt sich in der überwiegenden Mehrheit ja um bers hältnismäßig harmlose Vorfälle, um Reibereien der Kupfer- gesichts der Tatsache, daß Herr v. Jagow in feiner bekannten Antſozialdemokratischen Stimmen. Erhielten doch die sozialdemo- fchen Streifenden mit Arbeitswilligen, wie fie bei jedem Streitwort auf die Beschwerde der englischen Korrespondenten erklärt, der kratischen Kandidaten in den 6 Berliner Reichstagswahlkreisen vorkommen, um Schußmannsbeleidigungen, passiven Widerstand Aufenthalt auf dem Schauplatz der Unruhen sei ordnungswidrig. Er selbst bei den Reichstagswahlen des Jahres 1907 251 215 bei Arretierungen und dergleichen Geschichten mehr, die im allgemeinen stellt also das Verweilen im Gebiete der Unruhen als ein Vergehen Stimmen. In Teltow - Beeskow und Nieder- Barnim wurden sonst vom Schöffengericht abgeurteilt werden. Und in der Montags- gegen das Gefeß hin. Und an diese Uebeltäter in seinen damals weitere 161 966 sozialdemokratische Stimmen ab- verhandlung zeigte sich überdem, daß in manchen Fällen das Augen- richtet der Polizeipräsident jetzt die Aufforderung, ihm gegeben, so daß insgesamt in den acht Groß- Berliner Belastungsmaterial, das die Staatsanwaltschaft vorzubringen hat, aus der Patsche zu helfen! Einer der betreffenden inländischen Wahlfreifen, als deren Drgan der Vorwärts" in fehr dürftig und brüchig ist. So ist der Angeklagte Lethwidi lediglich Journalisten, der Schriftsteller Moszlowski, der von der Verteidigung Frage tommt, 1907 nicht weniger als 413 181 fozialdemo- deshalb auf die Armenfünderbant gekommen, weil er als Beuge geladen wurde, hat aus dieser Auffassung des Polizeipräsidenten betratische Stimmen abgegeben wurden. Einer solchen Wähler- bor bem Untersuchungsrichter angegeben hat, daß er sich in einer reits die Konsequenz gezogen, indem er am Freitag unter Berufung zahl gegenüber nimmt sich eine Abonnentenziffer von 150 000 Menschenmenge befunden hat, aus der Steine geworfen wurden auf diese polizeipräsidentliche Mitteilung an die englischen Kors noch immer viel zu bescheiden aus! Gerade die letzten Er: Berteidiger hat festgestellt, daß das Durchfahren der in Betracht( weil er fich eventuell felbft einer strafbaren Handlung bezichtigen noch immer viel zu bescheiden aus! Gerade die legten Er- auf einige im schnellen Trabe vorbeifahrende Stohlenwagen. Der respondenten seine Aussage auf Grund des§ 54 des Strafgesetzbuchs eignisse, gerade die ungeheuerlichen Vorgänge in Moabit , bei tommenden Wegstrede knapp eine halbe Minute gedauert haben müßte) verweigerte. denen von allen Tageszeitungen Berlins der Vorwärts" tann eine Beitspanne, die natürlich nicht genügte, um dem Uebrigens wird Herr v. Jagow, wenn sich trok feiner strengen ganz allein den Stampf gegen Polizeiwillfür und scham- Angeklagten die Möglichkeit zu geben, sich aus der Menge zu ent- Auffaffung über den Aufenthalt im„ Aufstandsgebiet" inländische Journalisten bei ihm melden follten, mehrere bittere Enttäuschungen Lose Scharfmacherheße führen mußte, sollten allen sozialdemo- fernen! fratisch Gesinnten beweisen, daß einzig die sozialdemokratische Der Umstand, daß Lethwick durch seine eigene Aussage als erleben. Denn er wird, wenn er konsequent an seiner Ueberzeugung Presse ein auch in den schwersten Zeiten und unter den gefähr- Beuge erst der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gegeben hat, ihn festhalten will, daß derjenige, der einen Schlag oder Säbelhieb von lichsten Umständen allezeit unwandelbarer, nie versagender anzuklagen, führt zu der Frage, ob ihn denn der Unter- Polizisten erhielt, kein klassischer Zeuge ist, weil er nicht mehr obBundesgenosse und Sachwalter des arbeitenden Volkes ist! fuchungsrichter nicht, wie es seine Pflicht war, darauf aufmerksam ieftib sein kann, mehrere der Herren Journalisten für seinen Zwed Darum hat aber auch das Volk der Arbeit Treue mit Treue gemacht hat, daß der Zeuge das Recht hat, die Aussage auf Fragen dischen Journalisten von einigen Echuyleuten in ähnlicher Weise ver sozialdemokratische Presse bei ihrem Wirken mit äußerster Tatzu bergelten und im ureigenften Interesse die Pflicht, die zu vermeiden, die ihn der Gefahr aussehen, sich selbst einer strafbauen worden wie die ausländischen Korrespondenten. Daß diese traft zu unterstützen!
nicht gebrauchen können. Es sind nämlich verschiedene der inlän
das nicht gefcheben sei, der Untersuchungsrichter, Landrichter Bombe, für die„ borbildliche Ruhe" unserer Schutzleute kennzeichnende Tat bekundet unter Eid das Gegenteil. Aber wenn der Herr recht hat, wenn fache vor Gericht bekundet wird, darauf wird der Herr PolizeiUnd mehr und mehr ist sich ja bereits das Proletariat, der Angeflagte nicht zu jenen Leuten gehört, bei denen der Herr präsident trotz aller seiner heißen Wünsche, daß der Tatbestand find sich alle Schichten der werftätigen Bevölkerung dieser Untersuchungsrichter nach eigener Angabe den Hinweis unterlassen über die Moabiter Vorgänge genau und vollständig festgestellt werde, Pflicht bewußt geworden. In höherem Grade noch als die bat, so ergab doch seine weitere Aussage, daß sein Hinweis für den wohl keinen besonderen Wert legen. Denn der Herr Landrichter hat sich mit Zahl der Wähler ist die Zahl der Abonnenten des Vor- Bengen ganz wertlos war. wärts" gewachsen. Denn während bereits 1898 in den acht bewanderten Laien eben feinerlei Belehrung enthält. Auf die Frage einer formalen„ Belehrung" begnügt, die für den juristisch nicht Behördliche Untergrabung Wahlkreisen Groß- Berlins 225 000 sozialdemokratische Wähler des Verteidigers, ob denn der Untersuchungsrichter den damaligen der beitehenden Staatsordnung. gezählt wurden, betrug doch im Jahre 1900 die Zahl der Beugen auch darauf aufmerksam gemacht habe, daß schon das bloße Vorwärtsabonnenten erst 52 000. Jm Januar 1906 waren Verweilen in einer Menschenmenge, die Gewalttätigkeiten begeht, Das Reichsgericht hat bekanntlich am 28. Juni 1910 anerkannt, dann 100 000 Abonnent erreicht, und jetzt, vor dem völligen ein strafbares Bergehen ist, mußte Herr Bombe mit einem glatten daß der Erlaß des Kultusministers vom 7. August 1907 und das Ablauf des weiteren Jahrfünfts, sind abermals 50 000 ein antworten. Da nun die wenigsten deutschen Staatsbürger, Borgehen der Regierung rechts ungültig ist, die die Erteilung Abonnenten gewonnen, ist die Zahl der Abonnenten von 1900 foweit fie fich nicht berufsmäßig mit dem Strafrecht beschäftigen, von Turnunterricht an nicht mehr schulpflichtige jugendliche Personen verdreifacht, während sich die Zahl der Wähler noch von dieser Gesetzesbestimmung tatsächlich keine Ahnung haben, so bon behördlicher Erlaubnis abhängig machen. Das höchste deutsche Gericht hatte deshalb die Freisprechung nicht völlig verdoppelt hat. war die Belehrung" des Herrn Untersuchungsrichters für die Kazz! Der Zeuge, der nicht weiß, daß er sich durch das bloße Verweilen unferes verantwortlichen Redakteurs bestätigt, der öffentlich Der Fortschritt ist also augenfällig, aber dieser Fortschritt in einer solchen Menschenmenge strafbar macht, wird diese Tatsache aufgefordert hatte, den Anordnungen der Bekann und darf uns nicht genügen! Jeder Erfolg darf dem Richter ohne Arg angeben. Aber das geht Herrn Bombe nichts hörden, welche die Erteilung von Turnunterricht uns nur ein Ansporn zurüftigerer Arbeit sein! Er hat seine Pflicht getan, als er den Zeugen in formaler gegen Entgelt oder die unentgeltliche Gr. Umsomehr in einer Situation wie heute, wo das gesamte Weise auf das Zeugnisverweigerungsrecht hinwies; ihm Rechts- teilung von Privatunterricht an nicht mehr schul Unternehmertum, die gesamte Scharfmachergesellschaft sich gegen fenntnis beizubringen, dazu ist er nicht verpflichtet. Das ist die Pflittige jugendliche Personen auf Grund des Ministerialdas arbeitende Volt verbündet hat! deutsche Justiz wie sie leibt und lebt! erlasses oder der Verordnungen, die sie anzieht( Kabinettsorder vom Kein Zweifel: Seit dem Bestehen des schwarz- blauen Wie schwer die Verbindung der einzelnen Anklagen zum Riefen- 10. Juni 1834 und Staatsministerialinstruktion vom 31. Dezember Blocks sind wir in ein neues afutes Stadium des Arbeiter- prozeß die Angeklagten trifft, das zeigte ein an fich nicht sehr bedeut- 1839 verbieten), eine Folge zu leisten. Danach handeln die truzes, der Volfstnebelung und der Voltsausplünderung ein- famer Umstand. Als der Fall des jugendlichen Laufburschen Meyer Beamten widerrechtlich, die die Befolgung ihrer rechtsverhandelt wurde, fehlte sein Verteidiger Coßmann. Er hatte wohl ungültigen Anordnungen unter Strafandrohung verlangen. Troßgetreten! Der Block der Ritter und der Heiligen hat die angenommen, daß der Fall seines Klienten in diefer Sizung nicht dem hat noch kein Staatsanwalt Antlage gegen preußische Wahlreform hintertrieben, er hat das Volk durch mehr drankommen werde. So war der junge Mensch bei der diese Beamten erhoben. Ja, es gibt Regierungen, die den Steuerraubzug des Jahres 1909 fchamlos ausgepreßt, wichtigen Bernehmung des Polizeibeamten, der ihn belastete, ohne er hat erst in den letzten Tagen jede Maßregel zur Linderung Rechtsbeistand. Wäre er nicht in den Riefenprozeß verwickelt, so der unerhörten Fleischteuerung und Fleischnot hohnlachend wäre ihm das wohl nicht passiert. zurückgewiesen, dafür aber den Absolutismus verherrlicht und gefestigt und von der Regierung Maßnahmen zur Knebelung
an.
fortfahren, folche rechtswidrigen Handlungen zu begeben. Reichen die vorhandenen Strafbestimmungen nicht aus, um dieser organisierten Auflehnung gegen die bestehende Staatsordnung entgegenzutreten?§ 339 des Strafgesetzbuchs bedroht doch mit flaren Worten einen Beamten, welcher durch Mißbrauch feiner Ein eigenartiger Zufall, der für das Gericht nicht gerade an- Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs des politischen, gewerkschaftlichen und geistigen Lebens des genehm sein tann, hat es gewollt, daß die Berreißung der Beweis- derfelben jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung Boltes gefordert! aufnahme über den allgemeinen Teil der Anklage zeitlich zufammen- widerrechtlich nötigt, mit Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahren und Von dem Ausfall der Reichstagswahlen hängt fiel mit dem Notschrei des Herrn Polizeipräsidenten nach polizei erflärt auch den Verfuch solchen Amtsmißbrauchs für strafbar. die nächste Zukunft des deutschen Volfes, des deutschen frommen Zeugen. Bis nun die Beweisaufnahme zu den Einzel- Barum, möchten wir den ungekrönten König von Preußen Proletariats ab! Und für den Wahlkampf wird die anklagen erledigt ist eine Woche dürfte darüber vergehen fann fragen, haben feine Instrumente nicht dem Gesetz Achtung Wie unrichtig es ist, in solchem Falle die fozialdemokratische Preffe, wird der„ Vorwärts" die wichtigste Herr v. Jagow die Zengen, die sich auf seinen Rotichrei melden, verschafft? gesichtet haben und sie der Staatsanwaltschaft präsentieren. Und Bügel am Boden schleifen zu lassen, zu lassen, zeigt dem Herrn Waffe sein! wenn dann die Beweisaufnahme zum allgemeinen Teil wieder be- v. Heydebrand und der Lase die Ausdehnung, die diese wilde Darum werbt für Euer Kampforgan, damit der Vor- ginnt, so tann Herr Steinbrecht versuchen, den Eindruck der Ber- Empörung gegen Gefeß und Recht, gegen die Grundlagen märts" mit 200 000 Abonnenten in die Wahlkampagne ein- teidigungszeugen durch die Einschiebung der polizeifrommen Beugen unserer Staats- und Gesellschaftsordnung genommen hat. Das eben treten tann! zu beeinträchtigen. Db ihm das gelingen wird, ist freilich eine lift der Fluch der bösen Tat, daß fie fortzeugend immer Böses muß
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