Einzelbild herunterladen
 

heit, Wahlfreiheit, Gewerbefreiheit usw. die Richtigkeit gewiffer Berträge gebieterisch verlange. Allein diese Nichtigkeit trete auch nach dem Entwurf zweifellos ein, da solche Verträge als gegen die guten Sitten verstoßend zu betrachten feien. Ein Vertrag, durch welchen jemand beispielsweise die Koalitionsfreiheit, die Gewissens freiheit, die Ausübung oder Nichtausübung des Wahlrechts be­schränke, verstoße zweifellos gegen die guten Sitten. Auch Be­schränkungen der Gewerbefreiheit, sofern sie das durch wirtschaft liche Interessen berechtigte Maß überschreiten, feien als den guten Sitten widerstreitend zu verwerfen." Im Plenum( Sten. Bericht G. 2760) wurde nochmals ohne Widerspruch konstatiert, daß die einhellige Ansicht der Regierungen und der Kommission dahin geht, daß Verträge, durch welche der Eintritt oder Austritt in eine ge­werkschaftliche Organisation vereinbart wird, zweifellos gegen die guten Sitten verstoßen.

Troß dieser Feststellungen verstoßen Arbeitgeber, und darunter die Eisenbahnverwaltung, durch derartige nichtige Vereinbarungen gegen die guten Sitten. Und noch mehr: ohne jede Rücksicht auf die von uns eingangs in Erinnerung gerufenen parlamentarischen Vorgänge haben gelehrte Gerichte sich gefunden, die derartige Ber­träge für gültig erklären. So lehthin das Landgericht und Ober­landesgericht in Frankfurt   a. M. Den Fehlurteilen dieser Gerichte lag der nachfolgend dargestellte Sachverhalt zugrunde: Die Fuhrleute Adam Fieres und Pius Albert standen bei Roll­fuhrunternehmern als Fahrburschen in Stellung. Sie arbeiteten zur Zufriedenheit ihrer Arbeitgeber und wunderten sich um so mehr, als sie eines Tages gefündigt bekamen. Nach ihrer Be­hauptung fündigten die Arbeitgeber widerwillig, indem sie lediglich einem Druck des preußischen Eisenbahnfiskus folgten, weil sie Mit glieder einer Arbeiterorganisation seien. Da das Verhalten des Fiskus wider die guten Sitten verstößt und der Fiskus für den ihnen aus der Entlassung erwachsenen Schaden zu haften hat, er­hoben die Fuhrleute gegen den Fiskus Schadenersasklage. Fieres forderte 402 und Albert 312 M. Der Fiskus machte geltend, daß

allein schon die Tatsache der ordnungsmäßigen Kündigung seitens| Arbeiter des Beklagten zu ihrem Standpunkt zu befehren, waren der Arbeitgeber der Kläger   jeden Anspruch der letzteren gegen ihn nicht zu vermeiden. solange die Kläger als Fuhrleute bei den bahn­ausschließe. Er, der Fiskus, habe in Wahrung berechtigter Inter  - amtlichen Rollfuhrunternehmern tätig waren. Daher durfte der essen gehandelt, wenn er den Verkehr der Kläger mit seinen Ar- Beklagte darauf ausgehen, diese Berührung auszuschalten, und auch beitern, der durch deren Stellung bei den Nollfuhrunternehmern der Weg, den er dazu gewählt hatte, ließ ihn nicht gegen§ 826 bedingt worden sei, abgeschnitten habe. Die Kläger   feien zudem verstoßen. Die Kläger   haben nach einer bezw. zwei Wochen wieder von ihrem früheren Arbeitgeber entlassen worden, weil sie gemein- eine Stellung gefunden, die sie ernährt. Daß die neuen Stellungen schaftlich ihre Arbeitsgenossen ohne deren Wissen und Willen in weniger einträglich sind als diejenigen, aus denen der Gegensatz der die Organisation des Deutschen Transportarbeiterverbandes ge- Anschauungen der Parteien die Kläger   herausgedrängt hat, bedeutet trieben hätten. Beide wären auch Leiter eines im Jahre 1909 ge- feinen unverhältnismäßigen Schaden und muß von ihnen als Folge planten, aber nicht zur Ausführung gekommenen Streits der Frank- ihres sozialpolitischen Standpunktes gegenüber den Beklagten ge­furter Transportarbeiter gewesen. Die Kläger   stellten jede agi- tragen werden. Das Oberlandesgericht verwarf die von den tatorische Tätigkeit in Abrede. Klägern eingelegte Berufung.

Die achte Zivilkammer des Landgerichts wies die Klage, die fich auf§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   stützte, ab. In der Be­gründung hieß es:§ 826 verpflichtet denjenigen zum Schaden­erfah, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen Schaden zufügt. Der Beklagte sei durch kein Gesek verpflichtet, organisierte Arbeiter in seinem Betrieb zu beschäftigen, und er habe es im Wege freier Rechtsentschließung in der Hand, solche Arbeiter sich fernzuhalten. Auch hat der Fiskus Anspruch auf die Anerkennung, daß, wenn er organisierte Arbeiter fattisch nicht duldet, ihn dazu sachliche Erwägungen führen, ihm insbe­sondere die gesteigerte Verantwortlichkeit zur Seite steht, die seine Vertretung der öffentlichen Interessen und Sicherheit bedingt! Er handelt daher nur konsequent, wenn er nach Möglichkeit organisa­torische Beeinflussung der bei ihm beschäftigten Arbeiter zu ver­hindern sucht. Eine Gefahr solcher Beeinflussung erblickt er aber mit Grund in täglicher Berührung der Kläger mit Leuten seines Betriebes auch dann, wenn die Kläger   einer Arbeiterorganisation angehörten, ohne agitatorisch tätig gewesen zu sein, wie der Fiskus es behauptet. Und dieses tägliche Zusammentreffen und als dessen natürliche Folge die Unterhaltung über die wirtschaflichen Ver­hältnisse der Arbeiter, und damit die Versuche der Kläger  , die

Josell

Das Beispiel zeigt flar, wie notwendig es auf dem Gebiete des Arbeiterrechts ist, durch detaillierte Vorschriften nach Möglichkeit jeder falschen, einseitigen, durch Klasseninteressen diftierten Aus­legung entgegenzutreten.

Ordnungsstrafe vor dem Kaufmannsgericht.

Vor der 2. Kammer des Kaufmannsgerichts fand am Mittwoch unter dem Vorsiz des Magistratsassessors Liebrecht Termin statt in Sachen einer Frau Leopold, die für ihre minderjährige Tochter gegen die Firma Goldfeder- Meyerheim wegen eines Restgehalts­anspruchs in Höhe von 12,50 m. lagte. Nach der Beweis aufnahme wurde Klägerin mit ihrem Anspruch abgewiesen. Bei Verkündigung des Urteils rief Klägerin dem Vorsißenden erregt zu: Ich lasse mich von einem Juben nicht verurteilen, denn ich bin eine Christin!" Der Richter ließ die Frau sofort festnehmen. Nach nun erfolgter Beratung des Kollegiums beschloß das Gericht, eine gegen die Klägerin sofort zu vollstredende Haftstrafe von zwei Tagen zu verhängen, da in der Aeußerung eine grobe Un­gebühr erblickt wurde. Auf eine inzwischen von der Frau L. ge­machte Eingabe wurde der Vollzug der Strafe bis zum 8. Dezember ausgesetzt.

VERA

FEINSTE 3PFg. CIGARETTE

Größte Spezial- Puppen- Fabrik Berlins

P. R. Zierow  , Berlin  , Schönhauser Allee   179.

P

Fabrikmarke.

Turnverein

Nie wiederkehrende Schuhwaren

Kauf- Gelegenheit in

Waltershausener Kugelgelenk- Puppen ca. 850 Paar Herren- u. Damen- Stiefel

mit feinem Biskuit- Kopf, Schlafaugen mit Wimpern, Zähnchen, Handgelenk

34

37

40

50

53

55

58

63

und genähter tressierter Mohair- Ringellocken- Perücke zum Kämmen. Höhe in cm: pro Stück Mark 2.00 2.10 2.30 2.70 3.50 3.75 4.00 4.50

Mitglied d. Arbeiter­

Gegründet am 5. August 1890.

Letzte Prima Kugelgelenk- Puppen

Neuheiten:

mit natürlichen Augenbrauen und Wimpern.

Charakter- Babys

Engros.

-

in künstlerischer Ausführung mit Schlafaugen, Augenwimpern und doppeltem Arm- und Fußgelenk. Reparaturen und alle Ersatzteile für Pappen. Auch Einzelverkauf.

Kein Laden.

Fichte" Dr. Simmel

Turner- Bundes.

Spezial- Arzt

für Haut- und Harnleiden.

Geschäftsstelle: Koppenstraße 24 11. Prinzenstr. 41, dicht am

Sonnabend, den 3. Dezember, abends 8 Uhr:

Eröffnung 17. Lehrlings- Abteilung.

der

Dienstag, den 6. Dezember, abends 8 Uhr:

Eröffnung der 17. Männer- Abteilung.

in der

224./229. Gemeindeschule, N., Christianiaftr. 36-39. Einschreibegeld: für Männer 35 Pf., Lehrlinge 30 Pf. Monatlicher Beitrag: Männer 75 Bi., Lehrlinge 25 Pf. Jm Beitrag ist die monatlich zweimal erscheinende Arbeiter- Turn­zeitung" und das" Mitteilungsblatt" des Vereins sowie die Unfalltasse mit einbegriffen. 294/6

Turnstunden: für Männer: Dienstags und Freitags,

"

für Lehrlinge: Mittwochs u. Sonnabends 8-10 Uhr abends. Aufnahme von Mitgliedern in den Turnstunden.

Mitglieder, welche fich am Eröffnungsabend anmelden, find vom Einschreibegeld befreit.

R. Hansen, Borfizender.

Soeben ist erschienen:

Preußischer Kommiß

Geschichten aus dem Soldatenleben von AUGUST WINNIG  

Mit zahlreichen Jlluftrationen bon 3. Damberger- München  .

Preis 1,50 M. Gebunden 2,- M. Auch in 10 Heften a 15 Bf. zu beziehen. Der Verfasser padt den in Deutschland   immer aktuellen Stoff frisch und lebendig an. Er entwirft fesselnde Bilder, die für Gediente und Nichtgediente gleich interessant find und gegenüber der landläufigen Militärverherr lichung einmal die Wirklichkeit schildern.

Bu beziehen durch alle

,, Vorwärts". Ausgabestellen fotoie durch die Hauptexpedition des ,, Vorwärts', Lindenstr. 69( Laden).

= ,, Silesia- Bad"=

11242*

99

Schlesische Str. 31

Alle Arten medizinische Bäder. Lieferant aller Kassen.

Moritzplatz  ,

10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4

Chick u. elegant

kleidet man sich b. Schneidermeister

M. Katz,

Dresdener Straße 76 gegen Teilzahlung.   v. monatlich M. 10,00 od. wöchentlich M. 2,50 nach Maß in künst­

lerischer Paẞform. Engl  . Jackettanzug 58 M. Smoking- Anzug.. 72 M. Gehrock- Anzug 78 M. Paletots und Ulster von 55 M. an.

in den feinsten Lederarten und geschmackvollsten Fassons, 6.90

früher bis M. 15.-, jetzt durchweg

Schuhhaus Moritzplatz

früher W. Hübner

Oranien- Straße 61( am Moritzplatz).

35

Verkauf nur im Fabrikgebäude!

Sie sparen Geld! W

Wenn Sie

Kino- Theater Brusch Möbel Möbelfabrik

nur

64 Badstr. 645

Gelegenheitskäufe

Bildschöne Herren­

Ulster... M. 35, 25, 15 Paletots.. M. 32, 22, 15 Anzüge M. 45, 35, 25, 15

teilweise aus Massstoffen.

Joppen, Hosen, bunte Westen enorm billig.

August Pletsch

G. m. b. H.

Rosenthaler Str. 9 Ecko Auguststrasse.

Betrifft Herren

welche sich elegant kleiden und doch beim Einkauf sparen wollen. Wir empfehlen aus unserer Abtellung fertige Herrengarderobe: Ge­legenheitskäufe in Winterpaletots, Ulster und Anzügen. Diese Stücke sind zum Teil aus feinsten Maßstoffen gefertigt( mit Steppfutter, auch auf Seide gefüttert), für jeden Herrn passend am Lager, u. a.: Serie Serie II Serie III Serie IV

Winterpaletots. 10.- 14.- 18.- 22.- etc. Ulster   engl. Farben 12.- 16.- 20.- 24.-. Jackett Anzüge 11.- 15.- 18.- 24.-. Gehrock- Anzüge 18.- 22.- 27.- 32.-. Beinkleider v. M. 5.- an kleider, Gummimäntel etc. sehr preiswert Verleinung von Geselschafts- Anzügen.

Hochzeitsanzüge, Übergangspaletots, Bein­

G. m. b. N.

Abonnements- Haus Jägerstr. 11 den

zwischen Friedrich- und Kanonierstraße

Versand- und Abonnements- Abtellung, Sonntag 8-10, 12-2 Uhr geöffnet.

35

direkt Engrospreisen

zu

in der

H.Walter: Willi Maaß,

-

Brunnenstr. 35

kein Laden

Tel.: A. III, 5157

-

nur

Kein Kaufzwang!

kaufen. Verkauf nur im Fabrikgebände eigenes Fabrikat. Auf Wunsch Teilzahlung. 35 Permanente Musterzimmer- Ausstellung. 35

Gegründet 1830.

Ein Weihnachtsgeschenk

das Nutzen mit Freude verbindet.

RIGINAL

SINGER

WAHMASCHINE

SINGER

Nähmaschinen nähen, sticken und

stopfen.

SINGER

Nähmaschinen erhielten in Brüssel   1910 wieder

den Höchsten Preis.

SINGER Co.

verkaufe

ich

Nähmaschinen Act. Ges. BERLIN  , Leipziger Straße   92. Läden in den verschiedenen Stadtteilen.

Ohne jede Anzahlung

Pianos

erstklassiges Fabrikat ( 9mal prämiiert Staats­medaille) in allen Holz­und Stilarten von wunderbarer Tonfülle.

( Flügelton) gegen kleine monatliche Tellzahlung, ohne jeden Preisanfschlag.

136/ 4*

Für jedes Instrument gewähre ich 20jähr. schriftl. Garantie.

Conrad Krause Nchfg., Ecke Kurfürstenstr. Tel. Charl. 10410.

Berlin  , Ansbacher Str. 1

Auch Sonntags geöffnet.

Gegründet 1830.