bald wird der Monn beflatscht und der Beifall wird gespendet auch, frage" entgegen. Nach dem mit großen Beifall aufgenommenen,§ 175 Str. G. B. nm bei einent Sandlungsgehilfen, einem Haus. von Leuten, die auf dem Gebiet der psychologischen Forschung Vortrag forderte der Vorsitzende die Versammelten auf, dem Er- Diener und einem Sattlerlehrling für vorliegend, die übrigen An nicht ganz unerfahren zu sein vorgeben. Was tut Bellini? Er fuchen des Vortragenden, in die Genossenschaftsbewegung ein geflagten feien zwar dringend verdächtig, aber nicht überführt. errät die Gedanken einer beliebigen Person, sofern sich dieselbe zutreten, nachzukommen. In den Wahlverein neu aufgenommen Gegen den Hausdiener wurde auf 3, gegen die beiden anderen für mit Aufträgen beschäftigt, die er mit einer dritten Berson oder wurden vier Mitglieder. Alsdann wurden noch diejenigen Genossen, schuldig befundenen Angeklagten auf je 6 Wochen erkannt. einer größeren Anzahl von Personen und Gegenständen ausführen die ihren Austritt aus der Landeskirche angemeldet haben, darauf soll. Borbedingung für Bellini ist, daß die auftraggebende Person aufmerksam gemacht, daß sie den letzten Termin( 27. Dezember) Wegen Körperverlegung im Amte intensiv an den Auftrag, und zwar in der Reihe, in der derselbe nicht versäumen möchten, ihren Austritt mündlich zu erklären. ist am 20. April vom Landgericht Koblenz der Polizeisergeant ausgeführt werden soll, zu denken hat. Bellini padt den Pula Pankow. August Karst in Kreuznach zu 100 M. Geldstrafe verurteilt worden. der auftraggebenden Person, flatscht mit der Hand an feine Schläfen, fährt von diesen herab zur Wange und stürmt dann mit Der Agitation für die Konsumgenossenschaft dient eine öffent- Während er Nachtdienst tat, wurde ruheftörender Lärm verübt. dem Auftraggeber, den er am Handgelent festhält, vor sich hin- liche Versammlung, welche die Gewerkschaftsunterkommission St. hielt einen gewiffen B. für einen der Täter und faßte ihn an. starrend durch den Saal. Bald, hoch aufgerichtet, bald taumelnd zum Dienstag, den 6. Dezember, nach dem Rofal von Rozydi, Es kam zu Mighelligkeiten und schließlich ließ der Angeklagte au, und bebend, erscheint Bellini wie gelähmt an seinem Nerven Kreuzstr. 3-4, einberufen hat. Es wird ersucht, für die Versamme daß sein Hund den B. sowie dessen Genossen. biz. Verurteilt system. Sind Frauen die Auftraggeberinnen, führt er sein lung rege Propaganda zu entfalten. ift K. wegen Mizhandlungen des H., freigesprochen bagegen von der Anklage der Mißhandlung des B. Auf die Revision des als Grperiment aus, ohne sich von denselben führen zu lassen. Gr Nebenkläger zugelassenen B. Hob am Freitag das Reichsgericht das schreitet dann voran, während die Damen in einem kurzen Abstand hinterher trippeln. Jmmer, wenn der Auftrag gelungen ist, Zwei Einbruchsdiebstähte sind in der vergangenen Nacht aus. Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Auf schnellt die große, kräftige Gestalt auf, immer noch stark feuchend, geführt worden. In dem Automatenrestaurant an der Savelstraßen-. hat der Angeklagte feinen und allerdings nicht geheßt, cr als hätte seine Tätigkeit etwas den Mann Quälendes an sich. Ede wurden sämtliche Automaten erbrochen und der Inhalt, zirka konnte aber annehmen, daß der Hund den B. anfallen werde. Gr Aus dem übrigen Programm sei noch die amerikanische 500 M., entwendet. Ferner wurde in eine Baubude an der Götel. wußte auch, daß der Sund, troßbem er einen Maultorb trug, beißen Operettenbiba Elise Terry erwähnt, die hoch zu Rosse erscheint straße eingebrochen und dort Rohmaterialien, Zinnblei usw. ent- und den B. verleben könne. Demnach würden die Voraussetzungen und interessante Verwandlungsakte ausführt. wendet. In beiden Fällen sind die Diebe nicht ermittelt worden. der fahrlässigen Körperverlegung vorliegen. Richtig wäre es, für jeden Polizeihundbiß auch den Chef der Die Austrittserklärungen aus der Landeskirche mehren sich Polizeiverwaltung zivilrechtlich verantwortlich zu machen. Er muß derartig, daß es jest den Pfaffen allein nicht möglich zu sein wiffen, daß ein Sund Unheil anrichten kann. Gibt er dem Polischeint, die Leute von ihrem Vorhaben abzubringen, oder wenig giften einen Sund als Ausrüftungsgegenstand", so ist es nur stens den Versuch zu machen. Uns wird mitgeteilt, daß zu einem billig, daß er für den dadurch angerichteten Schaden in allen Fällen Arbeiter, der seine Austrittserklärung eingereicht, nach einigen persönlich haftet. Tagen der Amtsvorsteher von Spandau - Land gekommen sei, und den Versuch gemacht habe, ben Mann von seinem Vorhaben abe zubringen. Gs foll dem Amtsvorsteher jedoch nicht gelungen sein, den Mann von seinem Borhaben abzubringen.
Arbeiter- Samariter- Bund , Kolonne Berlin . Montagabend 9 Uhr: 2. Abteilung, Brunnenstraße 154 und 5. Abteilung in Nig. dorf, Grfstr. 8. Am Mittwoch: Vortrag in beiden Abteilungen über Knochenbrüche, Berrenkungen und Verstauchungen mit praktischen Hebungen. Der nächste Vortrag des Gren Prof. Kaiferling im Pathologischen Museum der Charité findet am Sonntag, den 18. Dezember, vormittags 11 Uhr, statt.
Vorort- Nachrichten.
harlottenburg.
Cin Stadtrat für Sygiene. Zur Bewältigung der vielfachen Hygienischen Aufgaben wird es als wünschenswert erachtet, daß ein fachverständiges Mitglied für Sygiene im Hauptamt in den Mas gistrat aufgenommen wird. Aus diesem Grunde ist der Stadtverordnetenversammlung ein Antrag des Magistrats zugegangen, Die Zahl der Magistratsmitglieder um einen bejolbefen Stadtrat zu vermehren. Dieser soll die Approbation als Arzt und eine besondere Vorbildung in der Hygiene besitzen und darf öffentliche Nebenämter oder private ärztliche Praxis ohne Genehmigung der städtischen Körperschaften nicht übernehmen. Das Anfangsgehalt soll 9000 m. betragen und in drei Alterszulagen nach je drei Jahren von 1000 M. bis zum Höchstgehalt von 12 000 Mart steigen.
Ein Verein Arbeiter- Jugendheim ist nunmehr auch in CharTottenburg von Angehörigen der Partei und Gewerkschaften in Berbindung mit dem Jugendausschuß ins Leben gerufen worden, der es sich zur Aufgabe machen will, der schulentlassenen Jugend ein Heim zu schaffen, in dem sie Gelegenheit hat, ihr Wissen zu bereichern, sich durch gute Lektüre fortzubilden und Gefelligkeit zu pflegen.
Jugendschriften- Ausstellungen
werden für den Weihnachtsbedarf auch in diesem Jahre wieder von den eingelnen Bildungsausschüssen veranstaltet. Außer auf gute und preiswerte Bücher für Jung und Alt, erstrecken sich die Ausstellungen auf fünstlerischen Wandschmuck, Unterhaltungsspiele und Bilderbücher. Nachstehend geben wir die Orte bekannt, die mit der Ausstellung, deren Besichtigung natürlich fostenlos ist, bereits am heutigen Sonntag, den 4. Dezember, beginnen: Charlottenburg . Die Ausstellung wird eröffnet am Sonntag, den 4. Dezember, nachmittags 3 Uhr, im Voltshaus, Rosinenstr. 3, sie kann jeden Sonntag in der Zeit von nachmittags 3-8 Uhr und wochentags von 5-10 Uhr besichtigt werden. Schöneberg . Die Jugendschriften- Ausstellung wird heute im Tunnel Groffer, Meininger Straße 8, eröffnet. Die Besichtigungsseit ist für heute sowie am 11. und 18. von nachmittags 5 Uhr ab und an den Werktagen am 10., 17., 20., 21. und 22. von 6 Uhr ab. Zehlendorf . Die Ausstellung ist am Sonntag, den 4. Dezember, um 3 Uhr nachmittags im Lokal, von Schwarz, Alsenstraße 56, geöffnet. Anschließend hieran wird um 5 Uhr Serr Schriftsteller Breuer einen Vortrag über Bücher und Bilder halten. Gin tritt frei. Kövenid. Die Ausstellung währt vom 4. bis infl. 11. Dezember im Stadttheater( Juh. H. Otto), Friedrichstraße, und ist geöffnet Sonntags von 3-7 Uhr nachmittags und wochentags von 7-9 Uhr abends.
Jugendveranstaltungen.
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Angesichts der behördlichen Drangfalierung der freien Jugend. bewegung in neuerer Zeit so wie der Anstrengungen der Gegner gerade in Charlottenburg , die Jugend für sogenannte chriftliche und patriotische Bestrebungen einzufangen, ist es Ehrenpflicht der Barteigenossen, der Arbeiterjugend eine Stätte der Belehrung und der Erholung zu schaffen. Wir erwarten, daß sich recht viele Ge- Bersammlung bei Babrendorf, Bäteftr. 22: Bortrag des Herrn Dr. GoldSteglit und Umgegend. Abt. Lichterfelde . Nachmittags 4 Uhr: nossen und Genossinnen dem neugedründeten Verein Arbeiter schmidt über Zolftoi. Abt. Behlendorf . Nachm. 4 Übr: Berfamm Jugendheim anschließen. Der Mindestbeitrag von 10 Pf. monatlich lung bei Schulz, vorm. Giese, Teltower Straße. Bortrag des Stollegen ist so gering bemessen, daß ihn viele aufbringen können. Bei- Lindemann: Wir sind der junge Staat." Abt. Wilmersdorf . trittserklärungen und freiwillige Zuwendungen für den Berein Nahm. 4 Uhr bei Selfe, Brandenburgische Straße 100: Bortrag des Herrn werden auf den nächsten Zahlabenden von den Bezirksführern und Gulert über: Der deutsche Bauernkrieg." schon jetzt von dem Bocsibenden, Genossen Dr. S. Nosenfeld, Courbièreftr. 9 a, entgegengenommen. Wilmersdorf- Halensee.
Lankwiß.
Gerichts- Zeitung.
Vom Gefinderecht.
täuferin. Dann wurde sie Dienstmädchen bei dem Schiffbaudirektor Schwarz in Stettin . Eines Tages fehrte sie nicht wieder in den Dienst zurück, nachdem sie ihrem Vater einen Besuch abgestattet hatte. Sie hatte über schlechte Soft geklagt und der Vater hatte ihr erklärt, daß er die ihr seinerzeit erteilte Genehmigung, in Dienst zu treten, zurücknehme und daß er nicht gestatte, daß sie in den
Aus der Frauenbewegung.
Die politische Rechtlosigkeit der Frauen.
Die zunehmende Teuerung aller Lebensmittel und die Steigerung der Preise gerade der wichtigsten und unentbehrlichsten Wirtschaftsartikel gwang bie Frau während der letzten Jahre in erhöhtem Maße zum Mitverdienen. In der Zeit von Anfang 1906 bis zum September 1910 ist die Zahl der weiblichen Beschäftigten um 26,4 Proz. in die Höhe gegangen, während die Zahl der männlichen Arbeiter im gleichen Zeitraum nur um 13,9 Proz, stieg. Diefes ganz außerordentliche Emporschnellen der Zahl weiblicher Arbeiter wird um so deutlicher, wenn man die Biffer des Wachstums der weiblichen Bevölkerung dagegen hält, die in den Jahren von 1891 bis 1896 nur um 6,5 Proz. stieg. Der Uebertritt zur gewerblichen Beschäftigung ist also nicht aus der Zunahme der weiblichen Bevölkerung zu erklären. Seit dem Jahre 1882 ist die Zahl der erwerbstätigen Frauen rapid gewachsen. Sie betrug 1882: 24,2, bei der Zählung 1895: 25,4 und 1907; 80,4 roz und dürfte nach den oben dargelegten ziffernmäßigen Nachweisen mit dem Ablauf des Jahres 1910 sicherlich die kolossale Steigerung auf 33 bis 35 Broz. erfahren. Demnach würde der dritte Teil aller voltswirtschaftlichen Arbeit von der Frau geleistet. Nun bergleiche man mit dieser Entwickelung des Fraueneriverbes einmal den Tiefstand der politischen Rechte der Frau. Acngstlich, wie vor zehn Jahren und länger, als der Minister v. Hammerstein bei den Abgeordnetenhausdebatten über die Zulassung der Frauen zu politischen Versammlungen erklärte:„ Es ist traurig, wenn auch die Frauen in ihrer leichten Erregbarkeit in politischen Versammlungen das Bolt bewegen sollten" genau so, wie vor zehn, zwanzig Jahren, ist man auch heute noch darauf bedacht, Trauerspiel fondergleichen, daß eine Stulturnation, wie sie die die politischen Rechte der Frauen zu verkürzen. Es ist ein deutsche sein will, sich von Neu- Seeland , von Australien beschämen lassen muß, in welch letzterem Lande das politische und kommunale Stimmrecht der Frauen nun schon zehn Jahre besteht. paffiven Wahlrecht in Staat und Gemeinde find unsere Frauen auch heute noch eo ipso ausgeschlossen, und das aktive Wahlrecht, d. h. die Befugnis, einen Abgeordneten zu wählen, das sie in einigen beileibe nicht allen! städtischen und ländlichen Ge meinden Deutschlands und man staune! fogar Preußens ausüben dürfen, dieses aktive Wahlrecht ist auch danach! lind, Darüber braucht man natürlich nicht zu staunen: am meisten ist's in Preußen danach! Wo das Wahlrecht vom Gemeindebürgerrecht Wahlrecht abgehalftert. Meist darf es übrigens, außer in Sachsen , abhängig ist, hat man, mit Ausnahme von Sachsen- WeimarEisenach und Koburg, die Frauen auch vom aktiven fommunalen Hannover , Lübeck und Bremen , auch nur durch einen männlichen Stellvertreter ausgeübt werden! Also mit einem Worte: Es ist zum Lachen! Ueberflüffig hinzuzufügen, daß sich selbst diefes be schränkte Stimmrecht der Frauen nur auf die Grundbesizerin oder Eigentümerin bezieht. Für die Proletarierin gibt's tein Stimmrecht! Ober doch, halt, eins: Die Wahlberechtigung der Frau für die Strankenkassen ist garantiert. Damit erschöpft sich aber auch sogleich das Maß ihrer gesamten politischen Rechte. Von den Gewerbegerichten, von den Kaufmannsgerichten, in die fie unter allen Umständen hineingehörte, ist sie nach wie vor ausgeschlossen. Dafür hat man ihr nach berühmten Mustern
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Wom
Die lebte Mitgliederversammlung des Wahlvereins beschäftigte sich zunächst mit der Beitragserhöhung. Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag, die Wilmersdorfer Delegierten zu beauftragen, Herr Greiser hatte seiner minderjährigen Tochter im Jahre von 40 Pf. zu stimmen, mit großer Mehrheit angenommen. Ein Dienst zu treten. Das Mädchen, das sich nach Swinemünde verin der Generalversammlung Groß- Berlin für einen Monatsbeitrag 1908 die allgemeine Ermächtigung erteilt, als Dienstmädchen in Antrag, den Extrabeitrag von 5 Bf. abzuschaffen, wurde mit mieten wollte, ließ sich auch ein Dienstbuch ausstellen. Da sie aber ebenfalls großer Mehrheit abgelehnt. Hierauf teilte der Bor - keine passende Stellung fand, so arbeitete sie erst mal als Ver sitzende mit, daß der Vorstand auf Antrag der Genofsinnen beschlossen hat, den Frauenlejeabend wieder jeden dritten Freitag im Monat stattfinden zu laffen, die Versammlung stimmte dem zu. Gin Antrag der Genossin Markussohn, den Frauen zu gestatten, im Frauenleseabend zu fajfieren, wurde abgelehnt. Der Vorsitzende richtete an die Frauen das Ersuchen, die Zahlabende mehr zu besuchen. Des weiteren teilte der Borsigende mit, daß der Vorstand beschlossen habe, im neuen Jahre Sonntags nachmittags Dienst zu Schwarz zurüdfehre. öffentliche Versammlungen mit anschließendem gemütlichen Bet- Fräulein G, wurde demnächst auf Antrag von Schwarz vom sammensein au beranstalten. Bei den Ersatzwahlen des Werstandes wurde als zweiter Borfitender Genosse Saubold, als Landgericht Stettin zu einer Geldstrafe verurteilt, und zwar auf mancherlei in Aussicht gestellt", so baß Wahlrecht für die Berufsareiter Schriftführer Genosse Markussohn, in die Lokalkommission Grund des Ausnahmegesetzes gegen die ländlichen Arbeiter und genossenschaften und die unteren Verwaltungsinstanzen der Invalidenversicherung. Die Frauen haben heute nach Maßgabe die Genoffen Becker und Pohl, als zweiter Bibliothekar Genoffe gegen das Gesinde vom Jahre 1854, weil sie ohne Grund den Dienst ihres Anteils an den volkswirtschaftlichen Leistungen nicht bloß Blei, in ben Bildungsausschuß die Genossin Markussohn gewählt. vor Ablauf der Vertragszeit verlassen habe. Die Grmächtigung des mehr das Recht, sondern die absolute, unabweisliche Pflicht, für Die Befebung der freigewordenen Landagitationstour wurde dem Vaters habe für dies Dienstverhältnis noch fortgegolten und ein die Vermehrung ihrer politischen Rechte mit aller Entschiedenheit Radfahrerverein überwiesen Als Delegierte zur Verbandsgeneral- Grund, der zum vorzeitigen Verlassen des Dienstes berechtige, habe einzutreten! Der Zustand von heute ist ein Unding! Viele versammlung wurden die Genoffin Markewiß und die Genossen nicht vorgelegen. Sie habe nicht behaupten können, daß ihr die Millionen erwerbstätiger Frauen, deren Steuergroshen man sehr Silbig und Krüger gewählt. Der Vorfißende referierte hierauf„ notwendige" Nahrung verweigert worden sei oder daß ihr„ ekel wohl zu schäßen weiß, die auch vor den Gefeßen mit dem Manne über die legten Stadtverordnetentvahlen und teilte mit, daß der erregende" Speisen verabreicht worden wären. Es möge ja sein, auweisen, fie politisch tot zu machen, das ist so ziemlich das stärkste auf gleicher Linie ftehen, politisch eine Ausnahmestellung anSandwerker- und Gewerbeverein einen Wahlausschuß eingefeßt habe, um bei der nächsten Wahl die verlorenen Stadtverordneten - daß ihr das Gffen nicht geschmedt habe. Das sei aber kein Grund auweisen, fie politisch tot au machen, das ist so ziemlich das stärkste Stück Willtür in unferem an Willtür und Gefehlosigkeit wirklich nicht ganz armen Preußen- Deutschland ." Wenn es keine c mandate wieder zu holen; diefer Plan müsse durch rege Agitation zum Verlassen des Dienstes. der Genossen durchkreuzt werden. Das Kammergericht verwarf die gegen das Urteil eingelegte schlechtsverschiedenheiten gäbe," sagt Thomas Higginson , so würde Revision mit folgender Begründung: Der Dienstvertrag sei gültig bas Unrecht, das den Frauen durch ihre politische Rechtlosigkeit Ueber den politischen Massenstreit referierte in der Lekten mit gewefen. Der Vater habe der Tochter eine Ermächtigung gemäß geschieht, weit geringer fein. Gerade weil ihr Wesen, ihre Gegliederversammlung des Wahlvereins Genosse Im. Die Ber-§ 113 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt gehabt, wo bestimmt sei: wohnheiten und Bedürfnisse von denen des Mannes verschieden fammlung nahm die Ausführungen des Referenten mit Beifall Ermächtigt der gefeßliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst find, wird sie nicht gerecht durch ihn vertreten, wurde es nie und fann es und wird es nie werden." Troßdem find alle politischen entgegen. Ueber Vereinsangelegenheiten gab der Vorsitzende das oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechts- Barteien, mit alleiniger Ausnahme ber sozialistischen, die bie Urteil des Schiedsgerichts in dem Ausschlußverfahren gegen geschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, wolche die Eingehung eder Auf- politische Gleichberechtigung der Frauen schon im Erfurter Theurig und Genossen bekannt. In demselben wird den Genossen hebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art Programm anerkennt, durch die Bank für die Verkümmerung der Theurig, Bad, Soots und Kühl eine Rüge erteilt. Von einem oder die Grfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden politischen Rechte der Frauen; der Liberalismus genau so wie Ausschluß nahm das Schiedsgericht Abstand, weil sich von den ge- Berpflichtungen betreffen." Diese vom Vater erteilte allgemeine ber blauschwarze Blod! Die erwerbstätigen Frauen, die die Benannten Genoffen nur der Genosse Kühl als Mitverfasser der Gmächtigung, in Dienst zu treten, habe noch fortgewirkt, als das deutung eines starten wirtschaftlichen Fattors in Staatsivesen geArtikel in den„ Lantiviber Nachrichten" befannte. Gegen letteren mädchen den Dienst bei Schwarz antrat. Wenn sie später wiber stand der Geseglosigkeit, der Migachtung, der Preisgabe an foll ein gesondertes Verfahren eingeleitet werden. Nach Bekannt. Mädchen den Dienst bei Schwarz antrat. Wenn sie später wider- wonnen haben, müssen fanatisch unzufrieden sein mit einem Zu gabe des Urteils entspann sich, wie aus dem uns vorliegenden De- rufen sei, wozu der Vater das Recht gehabt hätte, dann wäre das Parteien, die sie als wirtschaftlichen Faltor nicht anerkennen. richt zu ersehen ist, eine lange, höchft unerquidliche Debatte, die für den vorliegenden Fall gleichgültig. Die Rechte der Dienstherrier tann nur eins helfen: Die erwerbstätigen Frauen haben auf ein Bestreben einzelner Redner, die vorhandenen Differenzen schaft, welcher sich das Mädchen auf Grund einer noch geltenden die Pflicht, fich fester zu organisieren und für weitestmögliche in ruhiger und fachlicher Weise zum Austrag zu bringen, gerade Ermächtigung vermietet hatte, würden nicht berührt durch die Ausbreitung politischer Aufklärung unter den arbeitenden Frauen nicht schließen läßt. spätere, während der Bertragszeit erfolgten Zurücknahme der GrFriedrichshagen. mächtigung. Ohne Rechtsirrtum sei ein unberechtigtes Berlaffen „ Die Genossenschaft als Teil der Arbeiterbewegung." Ueber des Dienstes dargetan. Ein geseklicher Grund habe nicht vor dieses Thema referierte Genoffe Mag Jakobsen in der letzten Mit gelegen, gliederversammlung. Der Vortrag wurde beifällig aufgenommen. Nach dem Familienrecht ist der Vater berechtigt und verpflichtet, In der Diskussion wurden die Ausführungen des Referenten noch für das förperliche, fittliche und geistige Wohl seiner Tochter zu ergänzt und betont, daß nicht nur bloß durch Worte agitiert, forgen. Daraus folgt, daß ihm ein selbständiges Recht zur Aufsondern burch entsprechende Lichtbildervorträge die Konsumbewegung hebung des Vertrages zusteht, wenn seiner Ansicht nach das förperillustriert werden möge, damit diese Idee in weitesten Kreisen Gin- hebung gang finde. Im Anschluß daran machte Genosse Mieke die mit liche, geistige oder sittliche Wohl seiner Tochter durch den Dienst Silfskaffe der Gravenre, Zifeleure und verwandten Berufsgenoffen teilung, daß am 11. Dezember ein Märchenabend stattfindet. Die gefährdet wird. Er hätte deshalb selbst den Vertrag aufheben in Berlin tagt jeden 1. Montag im Monat Restaurant Braunert, Luisen Bekanntmachungen zu den Mitgliederversammlungen erfolgen sollen. Aber mag die Rechtslage sein, welche sie wolle: der Fall ufer 1, abends 8-10 Uhr. fortan nur einmal, und zwar am Sonntag vor den betreffenden zeigt von neuem, wie dringend erforderlich die Aufhebung der GeBersammlungen. Das ehemalige Mitglied Dröscher wurde wegen findeardnungen ist. Streifbruch aus der Partei ausgeschlossen. Aufgenommen wurden acht neue Mitglieder, darunter eine Genoffin.
Alt- Glienicke.
Ein Prozeß gegen Homosexuelle.
In dem Magdeburger Prozeß gegen 17 Homofeguelle bean Die lente Mitgliederversammlung bes Wahlvereins nahm zu- tragte der Staatsanwalt Gefängnisstrafen von 3 bis 7 Monaten nächst einen Vortrag des Genoffen Jakobsen über die Konsum- gegen alle Angeklagten. Das Gericht hielt eine Verfehlung gegen
34 forgen, auf alle Winkelzüge der Gegner au achten, jeden Sieb au parieren und in größter Einheit und Geschloffenheit den gefeßgebenden Körperschaften energisch zu Leibe zu rüden. Es muß den Regierungsfreisen stärker zu Gemüt geführt werden, daß man es satt hat, sich länger als Nebensache einschäßen zu lassen, daß die Millionen erwerbstätiger Frauen, deren Pflichten das Gesetz sorglich umschreibt, deren Rechte aber außerhalb des Gefebes liegen, ein unbedingtes Recht auf die Mitbestimmung ihres Geschickes verlangen.
Briefhaften der Redaktion.
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C. 6. 47. Berein für Feuerbestattung. Breiteftr. 5, erteilt auf Anfrage Auskunft. 3033. Das Recht zur Ausübung des Reichstags. Bahlrechts wird durch Ansprüche der Armenverwaltungen für Strantens hausfchulden nicht beseitigt... b 2. Die Frau soll bei Gericht ben Antrag stellen sweds Erlaß einer einstweiligen Bertigung auf Herausgabe der Sachen.-. 2. 1. 10-15 M. 225 J. E. Ja, beim Magiftrat
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