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Gewerkschaftliches.

Die Antwort der Bergherren.

Verfammlungen.

um eine offizielle Bekanntmachung des Gewerkvereinsvorstandes| stündige Arbeitszeit eingeführt wird. Der Erfolg der Arbeiter oder um ein Privatbergnügen der Redaktion des Regulators" bedeutet eine schwere Niederlage des gesamten verbündeten Scharf­handelt. In der Notiz wird ebenfalls auf die Statistik unseres machertums, das von 130 Streitbrechern und Beendigung des Verbandes aufmerksam gemacht und die Ortsvereinsausschüsse Streits geschwindelt hatte und nun in der höchsten Not den so lange Die Forderungen der Bergarbeiterorganisationen wurden werden angewiesen, die Gewerkvereinsmitglieder darüber auf- hartnäckig verweigerten Neunstundentag zugestehen mußte. abgelehnt. Die Dortmunder Zeitung" teilt in ihrer metallarbeiterverband zuklären, daß sie teine Fragebogen für den auszufüllen haben. Abendausgabe vom Mittwoch, den 7. Dezember, mit, daß der Sollten irgendwo von unseren Mitgliedern schon solche Frage­Zechenverband auf die Eingabe der Bergarbeiterorganisationen bogen ausgefüllt sein, dann sind sie an den Sekretär des eine ablehnende Antwort erteilen wird. Dem christlichen Ge- Ortsvereins oder den Bezirksleiter abzugeben. In einer öffentlichen Versammlung für den dritten Berliner werkverein wird bestätigt, daß er in höflicher, beinahe Im übrigen sind Fragebogen anderer Organisationen glatt Reichstagswahlkreis, die Dienstag im großen Saale des Gewerk abzulehnen." schaftshauses" unter guter Beteiligung tagte, referierte Reichstags­unterwürfiger Form, die von dem sonstigen Ver- Das ist auch ein Standpunkt". Selber sind die Hirsche un- abgeordneter eber- Jena über:" Die politische Lage". Der halten diefer Organisation auffallend absticht, seine Eingabe fähig, eine brauchbare Statistik zu veranstalten. Vertrag fand lebhaften Beifall. Nach kurzer Diskussion schloß die gemacht habe. Trotzdem wird ihm aber kein Zugeständnis ge- Dadurch, daß den Gewerkvereinsmitgliedern nun von oben herab Bersammlung mit einem dreimaligen Hoch auf die internationale Grundsäßlich hält der Zechenverband an der Auf zu beteiligen, offenbart sich aufs neue der arbeiterfeind­befohlen wird, sich an einer von uns veranstalteten Statistik nicht völkerbefreiende Sozialdemokratie. macht. fassung fest, die er bisher stets verfochten hat, daß er es ab- liche Charakter dieser Organisation. Statistische Er­lehnt, die Organisation der Berglente als verhandlungsfähige hebungen über die Lage der Arbeiter, damit man unanfechtbares Justanz anzuerkennen. Er vertritt nach wie vor die Meinung, Beweismaterial darüber erhält, wo den Arbeitern der Schuh daß Fragen des Lohnes und der sonstigen Arbeitsverhältnisse material für die Scharfmacher. Denn etwas anderes Statt dessen sammelt man lieber die einzelnen Belegschaften mit den einzelnen Zechen zu ver- bezweckt man doch nicht, wenn man Aufforderungen losläßt, handeln haben. Weder der christliche Gewerkverein, noch der wie die in Nr. 43. des Regulators"( Seite 192), die folgender­alte Verband seien autorisiert, im Namen der gesamten Beleg- maßen lautet: Kollegen! Jeder einzelne Fall, wo Andersorganisierte sich schaft zu sprechen oder Forderungen zu stellen. weigern, mit Gewerkvereinsmitgliedern zusammenzuarbeiten oder ihnen bei der Arbeit die gewohnte Mithilfe zu versagen, muß unter Anführung von Namen und Ort hierher gemeldet werden. Derartige Schanddokumente muß die Oeffentlichkeit erfahren. Solche Fanatiter arbeiten der Reaktion geradezu in die Hände."

Berlin und Umgegend.

Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Tarifverträge. Bekanntlich entbehren die Tarifverträge jeder Rechtsgrundlage, nur die Gewerbegerichte versuchen den Tarifverträgen rechtsbindende Kraft zu geben. Die ordentlichen Gerichte stehen zumeist den Tarif­verträgen und ihren Wirkungen geradezu weltfremd gegenüber, was ein vor einigen Tagen vor der zuständigen zweiten Zivilkammer des Landgerichts III in Berlin zum Austrag gebrachter Rechtsstreit wieder einmal drastisch bewiesen hat. Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde:

drückt, das gibt's nicht.

genau zu derselben Zeit erscheinen, wo der Zentralverband Es ist wohl kaum nur ein Zufall, daß solche Bekanntmachungen deutscher Industrieller im Verein mit anderen Scharf­macherorganisationen Umfragen mit genau demselben Inhalt ver­anstalten, um das eingehende Material bei der bevorstehenden Re­form des Strafgesetzbuches zugunsten eines stärkeren Schußes der Arbeitswilligen" verwenden zu können. Der letzte Satz der Bekanntmachung, der von den Fanatikern" und der Reaktion" handelt, soll offenbar nur dazu dienen, den Gewerkvereins­mitgliedern, die noch vernünftiger sind als ihre Leitung, Sand in die Augen zu streuen.

Massenprotest gegen den Kurpfuscherei- Gesetzentwurf. Der Gefeßentwurf gegen die Mißstände im Heilgewerbe, der ja schon im Reichstage, namentlich von unseren Parteigenossen anlassung zu einer großen Protestversammlung von Anhängern 3ietsch und Stücklen scharf fritisiert worden ist, gab Ver­der Naturheilmethode, die am Dienstag in den Germaniasälen" stattfand. Sie war so zahlreich besucht, daß der große Saal nicht ausreichte und im kleineren Saal eine zweite Versammlung ber­anstaltet werden mußte. Herr Paul Schirrmeister und eine Reihe anderer Redner, unter ihnen Professor Paul Förster , legten ausführlich die Gründe dar, weshalb der Gefeßentwurf abzulehnen sei. Sie sind in der nachstehenden Re­solution, die schließlich einstimmig angenommen wurde, kurz wiedergegeben. Ein Fürsprecher des Gefeßentwurfs, dessen Rede in der Versammlung lebhaften Widerspruch hervorrief, hatte sich inzwischen entfernt. Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

" Die am 6. Dezember von zirka 1500 Personen besuchte öffentliche Versammlung in den Germaniasälen" zu Berlin ers blidt unter Zustimmung von über 300 übermittelten Kund­gebungen auswärtiger Gesinnungsfreunde in dem Entwurf des " Kurpfuschereigesezes" eine schwere Bedrohung berechtigter Voltsinteressen. Sie erhebt deshalb gegen diesen Entwurf ent­schieden Einspruch, da er die Millionen Anhänger der Natur­heilbewegung und der ihr verwandten Reformbestrebungen in der Heilkunde sowie alle nichtapprobierten Heilkundigen unter ein Ausnahmegeset stellen will. Der Entwurf schränkt die Unsere Kollegen mögen von dieser famosen Bekanntmachung aber auch gebührende Notiz Pressefreiheit ein, indem er fast jede Kritik der ärzt­nehmen. lichen Wissenschaft unmöglich machen will und gefährdet die Wir erleben es, daß seit einigen Jahren die edle Zunft der Streifbrecher mit immer größerer Frechheit auftritt. Voltsaufklärung über alle Gesundheitsfragen; vernichtet Man darf jetzt annehmen, durch seine zahlreichen Verbote das Selbst bestimmungs= Dundersche Gewertvereinsmitglieder sich in daß fanatische Hirschrecht des einzelnen für die Wahl der Heilmethoden und der der nächsten Beit einer ähnlichen Unverfroren= Aerzte, denen er vertraut; er drückt infolge der Dehnbar­heit befleißigen werden. Kollegen! Laßt Euch von keit seiner vielen Verbote und Strafandrohungen folchen Burschen nicht zu Dummheiten hinreißen! Daß Ihr sie sowie der Vollmacht, die er dem Bundesrat und den verachtet, daran kann Euch niemand hindern." Verwaltungsbehörden erteilt, dem Gesez den Charakter eines Blankettgesetzes auf. Er würde schließlich eine Rechts­unsicherheit sondergleichen schaffen und einem häßlichen Denunziantentum Tor und Tür öffnen. Die Versamm­lung wünscht lebhaft, daß der Schwindel im Heilgewerbe beseitigt wird; sie sieht aber in dem Gesezentwurf ein durchaus un­geeignetes Mittel, der wirklichen Kurpfuscherei den Boden zu entziehen, da diese nur durch die Belehrung und Erziehung des Boltes zum Selbstdenken und zur gesundheitlichen Selbsthilfe vernichtet werden kann. Der Einsicht des Deutschen Reichstags vertraut die Versammlung, daß er den Gesezentwurf in der vorliegenden Form einmütig ablehnen wird."

Für das Töpfergewerbe in Berlin ist ein Tarifvertrag zwischen Töpferinnung und Zentralverband der Töpfer abgeschlossen. Sonstige Vertragsabschlüsse liegen für das genannte Gewerbe in Berlin nicht vor. Nun hat sich in Berlin eine Anzahl Gehilfen unter der Firmierung Hirsch- Dunckersch" zufammengetan, die meist bei den durch den Zentralverband wegen Nichteinhaltung des Lohntarifs ge­sperrten Firmen als Arbeitwillige und somit unter Tarif arbeiten. Ein zureisender Töpfer L., der örtlichen Verhältnisse unfundig, geriet gleichfalls in diesen Verein und trat durch dessen Vermittelung bei der durch den Verband gesperrten Firma Meißner in Arbeit. Meißner zahlte im Einverständnis mit den Hirschen pro Stück 1 M. unter Lohntarif. 2. trat, nachdem er bei Meißner einige Defen gesezt hatte, zum Zentralverbande über und flagte nunmehr beim Berliner Innungs­schiedsgericht auf nachträgliche Herauszahlung von 1 M. pro Stück. Das Jnnungsschiedsgericht gab 2. recht und ver­urteilte Meißner zur Zahlung. Damit war dieser jedoch Achtung! Wagenfattler. Die Sattler der Norddeutschen Auto­nicht zufrieden und ging an das Amtsgericht, das nunmehr Meißner werke in Hameln befinden sich mit den übrigen Arbeitern der recht gab. Hiermit war wieder 2. nicht einverstanden und legte Be- Fabrik im Ausstand. In Betracht kommen 12 Mann. rufung beim Landgericht ein. Das Landgericht entschied stehen die Sattler der Hofwagenfabrik Jakobi in Hannover Desgleichen gleichfalls zugunsten des tarifbrechenden Meisters im Abwehrkampf. Die Firmen bemühen sich, von auswärts Meißner. Es erklärte u. a.: Arbeitskräfte heranzuziehen und ersuchen wir, Buzug streng fern­zuhalten.

,, Es müsse als erwiesen angenommen werden, daß L. mit M. bereinbart habe, daß der Lohn für jedes Stück Arbeit 1 M. unter Tarif betragen soll. Der als Zeuge vernommene Töpfer F. habe unter Gid befundet. daß er 2. zu M. gesandt und ihm gesagt habe, daß bei dieſem 1 M. pro Stüd unter Tarif gearbeitet werde. 2. sei deshalb stillschweigend damit einverstanden gewesen, daß er weniger Lohn bekommen, als im Tarif vorgesehen sei. Es frage sich nun, ob eine derartige Abmachung gültig sei. 2. fei der Ansicht, daß M. als Innungsmeister an den von der Innung mit dem Zentral­verband der Töpfer vereinbarten Tarif gebunden sei und daß eine Vereinbarung, es solle weniger Lohn gezahlt werden, als im Tarif vorgesehen, unzuläffig fei, weil im Tarifvertrag vor­gesehen ist, daß Sonderabmachungen nicht zulässig sind. Diese Ansicht sei irrig. Ein Tarifvertrag sei, wie in der Literatur überwiegend anerkannt ist, für den einzelnen Dienstvertrag nur insoweit maßgebend, als hinsichtlich der Höhe der Ver­gütung ausdrücklich oder stillschweigend auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird. Der Tarifvertrag sei lediglich eine Norm, die mangels anderer Abreden Erfolg hat. Auch wenn im Vertrag stehe, daß Sonderabmachungen unzulässig seien, so hindere dies M. nicht, mit dritten andere Vereinbarungen zu treffen. Db ihn eine derartige Vereinbarung der Organisation gegenüber, mit der er den Vertrag geschlossen, schadenersatzpflichtig macht, fei eine Frage, die hier nicht zu erörtern sei. Das Verlangen M.3 auf Aufhebung des Schiedsspruches sei aber berechtigt, wenn eine Ab­rede der Parteien, der Beklagte soll billiger, als im Tarif vor­gefehen, arbeiten, gültig ist."

Gelbe Arbeitswilligkeit.

wird, zeigt folgende gedruckte Starte an den Metallindustriellen Wie systematisch von der gelben Sippe der Streifbruch betrieben verband in Dresden : ,, Berlin N. 20, Datum des Poststempels. Bankstr. 33.

Firma. Verband der Metallindustriellen, Dresden .

Wir machen Ihnen hiermit ergebenst auf unser Unternehmen aufmerksam. Wir sind eine Vereinigung unorganisierter Metall­arbeiter jeglichen Berufs. Unsere Ziele und Bestrebungen find, den Herren Fabrikanten bei Differenzen mit ihren Arbeiten zu unterstügen. Unsere Vereinigung refrutiert sich nur aus erst Hlassigen Arbeitern. Wir stellen uns Ihnen jederzeit jeder ge­wünschten Zahl und jeglichem Berufe zur Verfügung. Mit vorzüglicher Hochachtung

Antigewerkschaftliche Vereinigung in Vollmacht: Buzmared.

Letzte Nachrichten.

Der Prozeß der Deutsch - Ostafrikanischen Zeitung" vor der Berufungsinstanz.

der

Berlin , 7. Dezember. ( W. T. B.) In dem zweiten Bes leidigungsprozeß des faiserlichen Gouverneurs von Deutsch Ostafrika gegen den Herausgeber Deutsch- Ostafrikanischen Zeitung", v. Roy. Sit das mit Laien befeßte kaiserliche Obergericht in Dar es Salam als Berufungsinstanz den Angeklagten v. Roh gestern zu fechs Monaten und einer Woche Gefängnis, den mitangeklagten Buchdrudereibefizer Klein zu vier Wochen Haft und einhundert Mart Geldstrafe berurteilt. Das taiser­

Ia Referenzen stehen zur Verfügung." lich arge Renommifterei, davon wissen die Unternehmer ein Liedchen Mit der Anpreifung der erstklassigen" Arbeitskräfte ist es natürliche Bezirksgericht hatte gegen v. Roy auf vier, gegen Klein auf zu fingen, die die Dienste dieser ehrenwerten Herrschaften schon in Anspruch nehmen mußten.

fünf Monate Gefängnis erkannt. Die Strafe v. Rohs ist dem­nach wesentlich erhöht, diejenige Kleins jedoch bedeutend herab­gesetzt worden, da das Obergericht als erwiesen ansah, daß Klein bezirksgerichtlichen Urteil bekannte Tatbestand wurde durch die lediglich unter dem Einfluß v. Rohs gehandelt habe, der aus dem Berhandlung vor dem Obergericht in allen wesentlichen Punkten Die Wahlen in England.

bestätigt.

Der Streit der Glasschleifer bei der Firma Kinon in Leipzig dauert fort. Eine Streitbrecheragentur in Hamburg hat der Nach diesem merkwürdigen Entscheide gelehrter Richter sind also Firma eine Rausreißertolonne von 19 Mann zur Verfügung gestellt. Sonderabmachungen zulässig. Dadurch wird jedem Unternehmer Die Arbeitswilligen erhalten 25 M. Lohn pro Woche bei freier Kost Gelegenheit gegeben, einen für seinen Ort und seine Branche ver- und Logis. Man sieht also, daß die Firma sich die Sache etwas einbarten Tarifvertrag zu brechen. Allerdings nur dort, wo tosten läßt. Den Schleifern aber will sie 25 Proz. vom Lohn ab­Ingungsschiedsgerichte find, die ja bekanntlich als legtentscheidende ziehen. Es ist gänzlich ausgefchloffen, daß diefe Leute gebrauchs­Instanz nicht in Betracht kommen. Am Gewerbegericht ist stehende fähige Arbeit herstellen. Ungeübt wie sie sind, dürfte der Bruch- find gewählt: 117 Liberale, 153 Unionisten, 21 Vertreter der London , 7. Dezember. ( W. T. B.) Bis 10 Uhr abends Braris, folche Unternehmer, die den für die Mehrheit der Gewerbe ichaden beträchtlich sein. Die Glasschleifer lassen sich durch derartige Arbeiterpartei, 33 Anhänger Redmonds und 4 Anhänger angehörigen des Ortes abgeschlossenen Tarif nicht halten, ins Un Manöver nicht abhalten, im Kampfe weiter auszuharren und er- O'Briens. Die Liberalen haben 11, die Unionisten 12 und recht zu setzen und zur Zahlung zu verurteilen. An Innungsschieds- warten bestimmt, daß Zuzug von Glasschleifern unter allen Um die Arbeiterpartei hat drei Sige gewonnen. gerichten allerdings auch, indessen fehlt jedoch diesen die Kraft der ständen ferngehalten wird. endgültig entscheidenden Instanz.

Der zitierte Urteilsspruch schlägt nicht nur in der Pragis den Erfolgreicher Textilarbeiterstreik. Gewerbegerichten ins Gesicht, er wirft auch in jeder Hinsicht gewerbe­schädigend, denn er öffnet der Schundkonkurrenz Tür und Tor. Der bei der Firma Münch u. Co. in of zugunsten der Arbeiter bei­Nach fiebzehnwöchiger Dauer ist am 1. Dezember der Streit Konzession an den Mittelstand" sich als gewerbeschädigend und in gelegt worden. Die entlassene Kommission der Arbeiter und die ihrer Wirkung als mittelstandsfeindlich erweisen. Die Gewerbe- Ausständigen werden wieder eingestellt. Zur Schlichtung von gerichte haben, weil in den meisten Fällen endgültig entscheidende Streitigkeiten und Vertretung der Arbeiterschaft gegenüber der Firma Instanz, als solche eine größere Macht und Bedeutung und bringen weil die Firma eine Arbeiterfommission gemaßregelt hatte. Während wird ein Arbeiterausschuß anerkannt. Der Streik brach deshalb aus, dem, was dem Gewerbe nottut, mehr Verständnis entgegen, als ge der langen Dauer des Kampfes hat die Firma wiederholt eine Ver­lehrte Richter, die den Erscheinungen im Erwerbsleben und dem was ständigung mit der Arbeiterschaft brüst zurückgewiesen, erst im Laufe diesem frommt, vielfach völlig weltfremd gegenüberstehen. Interessant ist auch die Wendung im Urteilsspruch, die die der vorigen Woche, als der bisherige Direktor plöglich entlassen Frage unerörtert laffen will, ob M. durch die Organisation schaden worden war, gab die Firma zu erkennen, daß sie zu Berhandlungen Frage unerörtert laffen will, ob M. durch die Organisation schaden- geneigt sei. 235 Arbeiter und Arbeiterinnen waren an dem Kampfe ersazpflichtig zu machen sei. Die Richter sollten doch wissen, daß ein Gehilfenverband ohne juristisches Recht ist und es ihm deshalb beteiligt. Sie haben sich wacker geschlagen; feine 10 sind von den Kämpfenden während des langen Stampfes abtrünnig geworden. einfach unmöglich ist, einen tarifbrechenden Unternehmer schaden­erfaßpflichtig zu machen. Wer hier schließlich etwas unternehmen fönnte, das wäre die Innung selbst, die in dem Verhalten eines solchen Unternehmers eine gewerbeschädigende Tendenz erblicken fönne. Ob aber die Einsicht in den Innungen so weit reicht, um solche Schritte zu unternehmen, dürfte in den meisten Fällen zweifel­haft erscheinen.

Deutfches Reich.

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Schießende Unternehmer.

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Austen Chamberlain wurde in East Worcester­shire ohne Gegenkandidaten gewählt. O'Brien und seine oof wurden die Anhänger Redmonds, William Anhänger Maurice und Healy sind gewählt. In Redmond und Roche geschlagen. Die Anhänger O'Briens gewinnen also einen Sitz von den Anhängern Red­monds.

Das Friedberger Bombenattentat vor Gericht. verurteilte heute abend den Dachdecker Karl Friedrich Gießen, 7. Dezember. ( B. H. ) Das Schwurgericht Werner aus Kaiserslautern wegen des Bombenattentats in Friedberg zu lebenslänglichem Zuchthaus und dauern­dem Ehrverlust, weiter wegen schweren Diebstahls, Verbrechen gegen§ 50 des Sprengstoffgefeßes, Erpressungsversuch, Raubversuch und Mord. dauernder Stellung unter Polizeiaufsicht. bersuch zu 10 Jahren Zuchthaus und Ehrverlust und

Unwetter- Nachrichten.

In der Vorortgemeinde Dornach bei Mülhausen i. I. fam es am Montagabend zu Anfammlungen von streitenden Schreinern vor dem Baugeschäfte Witwe Uhl, wo ein halbes Dugend Streitbrecher beschäftigt sind. Da in den letzten Tagen die vor dem Geschäfte ausgestellten Streifpoften beschimpft und Frankreichs dauern die Ueberschwemmungen an. Die Boire Baris, 7. Dezember. ( W. T. B.) In zahlreichen Gegenden Gegen Arbeiterinteressen für die Scharfmacher! mißhandelt worden waren, erfolgten beim Arbeitsschluß fällt jetzt bei Nantes schnell; die Straßenbahnen haben Vor mehreren Wochen ging durch die Arbeiterpresse eine blutige Busammenstöße wiichen Streifenden den Betrieb wieder aufgenommen. Notiz, daß die Augsburger Gelben vor der vom Deutschen und den mit Waffen versehenen Arbeits­Aus Spanien wird allgemein ungünstiges Wetter gemeldet. Metallarbeiterverband veranstalteten Statistit über willigen", denen Unternehmersöhne durch Arbeitszeit und Arbeitslöhne der deutschen schüsse vom Baugeschäft aus Silfe leisteten. Eine ernſtere billa ist überschwemmt. Ein heftiger Sturm hat Bigo betroffen; Revolver Die Eisenbahnlinie bei Malaga ist unterbrochen. Se Metallarbeiter gewarnt haben. Diese Gelben haben jest Verlegung scheint nicht vorgekommen zu sein, obgleich über zwei Berfonen sind getötet worden. In Granada ist ein Erd Bundesgenossen gefunden in den- Hirsch- Dunderschen. Dieje 30 Schüffe und nicht etwa Schredschüsse abgegeben wurden. beben verspürt worden. wollen aber auch noch Material für die Scharf von außen wurde mit Steinwürfen geantwortet, die die macher sammeln. Das Organ des Hirsch- Dunderschen Ge­werkvereins der Maschinenbau - und Metallarbeiter, der Re- Fenster des Baugeschäftes zertrümmerten. Seit gulator", ist es, der diese saubere Rolle spielt. Die Metall- Dienstag ist die Vorortpolizei verstärkt. Verhaftungen sind nicht arbeiter- Zeitung" schreibt darüber in ihrer Nr. 50 folgendes: erfolgt. Zu dieselbe Kerbe wie die Gelben haut der Regulator". In seiner Nr. 47( Seite 208) befindet sich eine Notiz mit der Spitzmarke: An die Ortsvereinsausschüsse. Bei der meisterhaften" Anordnung des Stoffes im Regulator" fann man aus der Stellung dieser Notiz nicht ersehen, ob es sich dabei Berantw. Rebatt.: Richard Barth , Berlin . Injeratenteil verantw.

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Husland.

Die Cholera.

Funchal ( Madeira), 7. Dezember. ( W. T. B.) Seit geftern find 11 neue Cholerafälle festgestellt worden.

Saloniki, 7. Dezember. ( W. T. B.) Nach Meldung des Kom­mandanten der Truppen von Smyrna an den Kommandanten des dritten Korps ist in der Kaserne von Smyrna Cholera ausge brochen und hat viele Opfer gefordert.

Ein neuer Neunstundensieg in der Schweiz . Nach wochen­langem Streit haben die Heizungsmonteure in Zürich ihre Neun­stundenforderung in dem Sinne durchgesetzt, daß mit dem 1. Oktober 1911 an Stelle der neuneinhalbstündigen die neun. Ch. Glode, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdr. u. Berlagsanftab Baul Singer& Co., Berlin SW, Hierau 3 Beilagen u. Unterhaltungsbl