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gerechtfertigt. Es steht auf dem Standpunkt, daß die Be hauptung der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, wegen der eine Berfammlung unter freiem Himmel nur verboten werden könne, durch Tatsachen belegt sein müffe, aus denen sich nach vernünftigen Ermessen eine nahe Möglichkeit der Verwirklichung der Gefahr er­gebe. Was in diesem Falle geltend gemacht sei, fei nicht aus­reichend, das Verbot zu rechtfertigen.

Mandaten vier zu, in Schramberg brei, in Gmünd brei, festgesetzten, erniedrigten Breifen erfolgt fet, fo befagt das gar nichts in Schwaitheim drei, in Tuningen und Oberndorf Wenn das Rheinisch- Westfälische Kohlensyndikat nicht reden will, je ein Mandat. Es geht vorwärts auf der ganzen Linie. dann muß die Regierung fprechen! Sie muß mitteilen, zu welchen Preisen und Bedingungen der Abschluß erfolgte. Das Volk will wissen, wie viel es den Syndikatsgewaltigen zahlen muß.

Bom Fortschritt der Presse.

Einen recht erfreulichen Erfolg fann die Magdeburger Voltsstimme" fonstatieren: Seit Beginn dieses Jahres hat sich die Bahl der Abonnenten um 6000 erhöht. Die leyte Offiziersentlassung wegen Respektierung des Gefehes. wirtschaftliche Strife hatte auch auf den Abonnentenstand unferes Von dem Ehrengericht im Landwehrbezirk Mühlheim a. Ruhr Magdeburger Parteiblattes einen äußerst ungünstigen Einfluß aus­wurde der Rechtsanwalt und Notar Dammann aus geübt, die Zahl der Abonnenten, die vor der Krise bis auf 24 000

Dolizeiliches, Gerichtliches ufw.

Der verbotene Maiumzug.

Soziales.

Vorurteil gegen Streifende.

Gestern stand vor der 3. Straftammer des Landgerichts III

gegen ein schöffengerichtliches Urteil, welches ihm eine Woche Ge­fängnis auferlegte, weil er während des Schmiedestreits einen Arbeitswilligen mißhandelt haben soll. Versuchte Nötigung und Störperverlegung hatte das Echöffengericht angenommen.

Oberhausen als Oberleutnant der Landwehr mit schlichtem gestiegen war, fant bis auf 20 000. Jeyt hat die Volksstimme" Paul Abfied entlassen, weil er einen anderen Neferveoffizier, tren früheren Abonnenten och it stand um rund der Schmiedegefelle Pant Schmidt, der Berufung eingelegt hatte 2000 iberichritten. der ihn in einem Briefe beleidigt hatte, nicht zum Duell ge­forbert hatte. Dieser andere Reserveoffizier, ein Kaufmann K., war früher mit dem Rechtsanwalt Dammam befreundet. Als N. aber dem Rechtsanwalt 20 000 9. unterschlug, brach dieser den Ver­fehr ab. Die Folge war der beleidigende Brief. Obwohl num Rechtsanwalt D. nachtvies, daß sämtliche in dem beleidigenden Brief aufgestellten Behauptungen unwahr waren, und daß St. nicht nur ihm 20 000 m. unterschlagen, sondern auch andere um erheb liche Beträge betrogen hatte, wurde er dennoch mit schlichtem Abschied entlassen, weil er es unterlassen habe, sich gegen K. die standesgemäße Genugtuung" zu verfchaffen! Und dies Urteil wurde bestätigt, trotzdem sich vorher St. erschoß und nach feinem Tode von ihm begangene umfangreiche Unterschlagungen, Wechselfälschungen ufiv. ans Tageslicht famen!

Der Ehre, die Offiziersepauletten zu tragen, geht in unserem Reiche der Gottesfurcht and frommen Sitte also verluftig, wer der Meinung ist, daß ihn die brieflichen Insulten eines Defraudanten und Wechselfälschers nicht beleidigen können. Wer die Ehr­

In Effen hatte der Polizeipräsident gum 1. Mai einen Umzug verboten. Die Arbeiterzeitung" brachte danach verschiedene Auf­forderungen zur Teilnahme an der Maifeier. Daraus konstruierte die Staatsanwaltschaft die Aufforderung zu einem verbotenen Umzug. Das Schöffengericht verurteilte den Redakteur der Ac beiterzeitung", Genossen Steinbüchel, au 20 M. Geldstrafe, einen anderen Genossen, der den Aufzug geleitet" haben sollte, zu ber­felben Strafe. Dein Staatsanwalt war diese Strafe au gering, er legte Be­rufung ein und hatte das Vergnügen, daß die Straffammer seinen Deduktionen folgte und die Strafe auf 50 M. erhöhte.

Hus Induftrie und Bandel. Presse und Kapital.

In seiner Nr. 266 vom 12. November unterrichtete der

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Der Strafkammervorsitzende, Landgerichtsdirektor Liebenow, begann die Vernehmung des Angeklagten so: Also es wurde ge­streift, der Zeuge Backhaus arbeitete weiter, und Sie, Angeklagter, suchten in der üblichen Art den Mann auf Ihre Seite zu bringen. Die übliche Art ist die, daß der Mann bedroht wird, wie wir es wöchentlich hier kennen zu lernen Gelegenheit haben. Ste haben vor der Schmiede herumgelungert und den Zeugen gefragt, ob er bort arbeite. Wenn mich einer so gefragt haben würde, dann hätte ich geantwortet: Was geht das Dich an, mach daß Du fortkommst!

Sie haben während des Streits nicht gearbeitet; Sie suchten sich auch keine andere Arbeit, sondern sausten untätig in der Stadt herum.

Als der erste Zeuge, der angeblich mißhandelte Arbeitswillige Backhaus, vernommen werden sollte, sagte der Vorsitzende beim Hinweis auf die Bedeutung des Eides: Sie müssen die reine

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begriffe eines vernünftigen Menschen teilt und die Vorwärts" seine Leser an der Hand der Aften über die eigen. Wahrheit sagen, nicht zuungunsten, aber auch nicht zugunsten des Bestimmungen des Strafgefegbuchs respektiert, artige Affäre mit dem Glektrizitätswert zu Welten i. Mart. Im Angeklagten von der Wahrheit abweichen. Es kommt ja vor, wenn wird rüdjichtslos aus dem Offiziertorps aus- Sandelsteil des bürgerlichen Pressewaldes blieb es zunächst still. ein Streit vorbei ist und die Gemüter sich wieder beruhigt haben, gestoßen! Schließlich, nach 14 Tagen, fam die Frankfurter Zeitung " mit au einem Zeugen gesagt wird: Na, Adolf, mach man kein Quatsch Schwarze Liften im Staatsbetriebe. einem anscheinend aus offiziöser Quelle stammenden Artikel, mit und sage so aus, daß der Paul. nicht verurteilt wird. Das wissen dem der Versuch gemacht wird, die ganze Affäre als harmlos wir aus Erfahrung, daß es so gemacht wird. Oder: Wenn Du Die Deutsche Industriebeamten- Beitung" behauptet, auf Grund erscheinen zu lassen. Das unabhängige Organ unternimmt es bei Deiner Aussage bleibst, dann kannst Du Deine Knochen authentischer Urkunden, daß bei der fgl. preußischen Bauberivaltung jogar, dem Vorwärts" refp. der sozialdemokratischen Parteipreffe, das System der schwarzen Listen eingeführt ist. Diese Maßnahme die den Vorgang an der Hand des einwandfreien offiziellen Atten- numerieren, dann kriegst Du so viel, daß Deine Leiche in feinen richtet sich in erster Linie gegen die bei der Bauverwaltung auf Privat materials schilderte, Ginseitigkeit vorzuwerfen. Das läßt Rüd- Sarg paßt. Auch das kommt vor. Also sagen Sie die Wahr­dienstvertrag angestellten Bautechniker, Architekten, Landmesser, schlüsse zu auf die Praxis, die Intereffen der Gesamtheit nicht heit. Ich weiß ja nicht, ob Sie an Gott glauben, aber ich kann Zeichner ufiv. Sobald einer von ihnen aus irgend einem oft nur zu vertreten. Uns wirft man Ginseitigkeit vor und stüßt das Ihnen versichern, da oben ist einer, der Ihr Gewissen quälen wird, geringfügigent- Grunde fich mißliebig gemacht hat und deshalb ge- durch unwahre Behauptungen. Die Frankfurterin bemerkt, die wenn Sie unter dem Eide die Unwahrheit sagen. Außerdem find fündigt ist, ergeht gegen ihn ein Geheimerlaß an sämtliche Lahmeyer- Gesellschaft habe das Beltener Elektrizitätswert durch wir da, die den Meineid mit schwerer Strafe ahnden. Behörden, der eine weitere Anstellung im Staatsdienst uns ihr Tochterunternehmen, die Deutsche Gesellschaft für elektrische Zur Sache selbst ergab die Verhandlung folgendes: Der möglich macht. Unternehmungen, ausführen lassen. Eine gemeinsame Aufsichts­ratsfibung der Elektrizitäts- Aftiengesellschaft Lahmeyer und der Arbeitswillige Badhaus ist nach dem Verlassen der Werkstatt von Deutschen Gesellschaft für elektrische Unternehmungen hat aber einigen Leuten, die ihm, folgten, angesprochen und von einem ge­am 27. Juni 1898 unter Punkt 2 ihrer Tagesordnung beschlossen; schlagen worden. Er kannte den Mann nicht, der ihn schlug. Er Das Gelektrizitätswerk in Belten wird von der G. A. G. für hat später von seinem Meister gehört, ein vorüberfahrender Sand­Rechnung der Deutschen Gesellschaft gebaut und betrieben. Die tutscher habe gesehen, daß sich der dem Sandkutscher gut bekannte der S. A. G. leistet der Deutschen Gesellschaft auf die Dauer von fünf Angeklagte Schmidt unter den Lenten befand, welche dem Arbeits­all- Jahren eine Garantie der sechsprozentigen Verzinsung nach dreiwilligen folgten. Dieser will dann in Schmidt den Mann wieder. Aus diesem Beschluß des Aufsichtsrats geht doch hervor, daß der Auftrag für erkannt haben, der ihn schlug. Der Sandkutscher Berger bekundete das Veltener Werf von der Lahmeyer- Gesellschaft zur Konzessions - auch als Beuge seine Wahrnehmung. Dagegen behauptet der An­ berwertung" an ihre Tochtergesellschaft gegeben wurde, um dieser geklagte, er habe den Arbeitswilligen nicht nur nicht geschlagen, eine regelmäßige Jahreseinnahme zufließen zu lassen, die durch fondern er sei aur fraglichen Zeit überhaupt nicht an dem be­aus nicht gerechtfertigt war, denn der ganze Bau- und Betriebs- treffenden Ort gewesen. Wenn ich dabel gewesen wäre, würde ich auftrag blieb in den Händen des Lahmeyer- Unternehmens. es auch zugeben" versichert der Angeklagte auf die eindringlichen Vorhaltungen des Vorsitzenden.

Die Industriebeamten- Beitung" ist in der Lage, eine ganze Reihe derartiger Erlasse im Wortlaut wiederzugeben. Aus diesen geht hervor, daß es keineswegs nur ehrenrührige oder schwere Ver­gehen, sondern oft ganz geringfügige Differenzen find, die den Erlaß einer solchen Prostriptionsverfügung zur Folge haben.

Die Zahl der auf die Liste gesetzten Techniker betrug bei Bauverwaltung im Sommer 1909 achtzehn Namen. Fast monatlich famen neue hinzu.

Die liberale Bremer Bürgerschaft gegen ein demokratisches Wahlrecht.

In der gestrigen Cigung der Bremer Bürgerschaft tam folgender, von der sozialdemokratischen Frattion gestellter Wahlrechts­antrag zur Verhandlung:

Die Bürgerschaft beschließt für die Wahlen zur Bürgerschaft das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für alle das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Männer und Frauen einzuführen und tie Wahlen nach dem Verhältnissystem vorzunehmen. Sie ersucht den Die Genoffen Rhein und Henke begründeten den Antrag, der aber nach längerer Debatte von den Liberalen kurzerhand abgelehnt

Senat, dem Beschluß zuzustimmen."

ivurde.

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Die Franff. 3tg." tommt gana allgemein auf Grund des Schiedsspruches zu der Auffassung, daß es besser gewesen iväre, wenn sich die ganze Angelegenheit in anderer Weise abgewickelt Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Oskar Cohn, plädierte in hätte, als dies taffächlich der Fall gewesen ist". Gegen Agrarier erster Linie auf Freisprechung, da ein direkter Tatbeweis nicht wird das Blatt wohl nicht solche schonende Milde zeigen. Zu seiner erbracht sei. Falls das Gericht aber trotzdem die Tat für erwiesen eigenen Entschuldigung meint es noch, der Vertrag laffe es au halten sollte, tönne nur eine unbedeutende Tätlichkeit in Frage der wünschenswerten Klarheit fehlen. Schon solche Feststellung kommen, die mit einer geringen. Geldstrafe hinreichend gefühnt muß aber ein eigenartiges Licht auf ein groges Unternehmen wäre. werfen, das nicht einen, sondern dußende solcher Verträge ab Das Gericht verwarf die Berufung. Wie der Vorsitzende in Eine Spionengeschichte schließt. Das Bemerkenswerteste an dem gangen elektrischen Barbier- der Urteilsbegründung ausführte, hält das Gericht den Angeklagten macht zurzeit in Württemberg viel von sich reden. In Friedrichsgeschäft ist jedoch, daß die Lahmeyergesellschaft das ihr vertraglich nicht nur der versuchten Nötigung in Jdealfonkurrenz mit Störper­hafen am Bodensee wurde ein französischer Genielapitän namens nicht zugestandene und vorgesehene Recht, für Fremdlieferungen berleßung, sondern auch des Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe­Charles Eugen Lug unter dem Berdacht der Spionage verhaftet, Buschläge zu erheben, sich auf die Art verschaffte, daß sie von nach Stuttgart transportiert, vom Stuttgarter Amtsgericht dann dem Handwerksmeistern in Velten über den wirklichen Betrag und Reichsgericht überwiesen. Ein denticher Generalstabsoffizier foll dem außerdem fünstlich erhöhte Rechnungen ausschreiben ließ, und Franzosen durch Desterreich und die Schweiz nachgereift sein. Als diese zur Grundlage der Buchungen des Beltener Werkes machte. dann der Franzose in Friedrichshafen wieder deutschen Boden betrat, Bei der Bewerbung um den Bau und den Betrieb hatte die Ge­habe ihn der deutsche Offizier verhaften lassen. Das Gepäck und sellschaft ausdrücklich erklärt, daß sie alles selbst herstelle. Die die Papiere des franzöfifchen Geniekapitans sollen noch in Desterreich Frankf. 8tg." ist so naiv, trotzdem an der Pragis der Gesellschaft irgendwo sein. nichts Anstößiges zu finden.

frankreich .

Eine Eisenbahnerversammlung.

ordnung schuldig.

Wer nun noch fein Vertrauen zur Vorurteilslosigkeit gelehrter Richter hat, ist ein unverbesserlicher Wahrheitssucher.

Das vertragsbrüchige Modell.

Gegen den Photographen Smukalski klagte gestern beim Ges werbegericht ein bei ihm als Modell beschäftigt gewefenes Fräulein Daß die bürgerliche Handelspreffe ihre Leser nicht davon im Beistande ihres jeßigen Arbeitgebers, des Photographen Sielaff. unterrichtet, wie fleine Kommunen über den Löffel barbiert Die Klägerin fordert 79,15 M. rüdständigen Lohn und Herausgabe werden, das spricht Bände. Gerade hier wäre Gelegenheit, feste eines ihr gehörenden Zopfes. Der Beklagte hat im Wege der zustellen, wie die Gemeinden durch die Organisation des privaten wiberklage eine Schadenersabforderung von 750 M., geltend ge Baris, 8. Dezember. Die Eisenbahner hielten in der Großtapitals ausgebeutet werden. Im Anschluß daran lassen Arbeitsbörse zum ersten Male feit dem Ausstand eine Wer sich Forderungen aufstellen, um die Gemeinde vor lebervorteilung macht. Die Klägerin war mit ihm einen frühestens zum 1. April sammlung ab, in der ein Beichlußantrag angenommen wurde, und vor Betrug zu schützen. Aber die sonst so eifrigen Verfechter 1911 mit vierzehntägiger Frist fündbaren Vertrag eingegangen. worin fie gegen die Verhaftung der Streitführer der kommunalen Selbstverwaltung schweigen in allen Sprachen. In diesem hatte sie sich berpflichtet, sich während dieser Zeit von und gegen die Entlassung von Eisenbahnern, die am Streif teilgenommen haben, protestieren. Die Teilnehmer am Streit erklären fich solidarisch und sprechen ihre Bereitwilligkeit aus, alles zu tun, um die Gefellschaften zur Wiederanstellung der Ent Taffenen zu zwingen. Schließlich wird Einspruch erhoben gegen das Urteil des Schwurgerichts von Rouen .

Portugal .

Ein unzureichendes Gesetz.

Lissabon , 8. Dezember. Die provisorische Regierung hat ein Defret über die Ausst än de veröffentlichen lassen. Danach wird das Streitrecht sämtlichen Arbeitern mit Ausnahme der in Diensten der Regierung stehenden Arbeiter zu erkannt. Die Aus­ständigen müssen aber ihre Absicht, in den Streit zu treten, vorher antündigen und zwar die Arbeiter in den Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerten zwölf age, die übrigen Arbeiterkategorien acht Tage vorher.

Man sieht, die revolutionäre Regierung zeigt in diesen Ein­schränkungen ihren bourgeoisen Klassencharakter sehr deutlich. China .

Auf Kosten des Volkes.

Die Ausfuhr Deutschlands an Brotgetreide und Mehl in den ersten fünf Monaten der beiden letzten Erntejahre, beginnend mit dem 1. August, betrug in Doppelzentner

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Roggen Weizen Roggenmehl Weizenmehl.

3 561 910

2 829 859 785534 670 708

1981 624

1 577 987

460 955 646 322

Jede Tonne Ausfuhr an Getreide kostet dem deutschen Bolte 50 respektive 55 M., die von den Erporteuren als Ausfuhrprämie ein gestedt werden.

Auskunft wird gewünscht.

N

niemandem als ihm photographieren zu lassen. Die Klägerin, führt Beklagter an, sei aber schon nach wenigen Wochen zur Konkurrenz zurüdgelaufen und somit kontrattbrüchig geworden. Als Schaben mache er nur so viel, als die Klägerin Gehalt bekommen haben würde, geltend, nämlich nur 125 M. für jeden Monat des Ver­tragsbruchs, obwohl sich der Schaden auf etiva 2000 m. pro Monat belaufe. Denn es sei ihm, obwohl er wiederholt im Lokal- An­zeiger" inseriert habe, nicht gelungen, wieder ein Modell zu be­kommen. Obendrein sei die Klägerin ein besonders gutes Modell, das nicht leicht zu erfeßen sei. Diesen Behauptungen hält die Stlägerin entgegen, daß fie zur Lösung des mit dem Beklagten ein­gegangenen Vertrages durch den Rechtsanwalt ihres jebigen Ars beitgebers, bei dem sie vorher beschäftigt war, angehalten worden ist. Das Vertragsverhältnis mit diesem war noch nicht rechtmäßig Das Rheinisch westfälische Rohlensyndikat gelöst, als sie beim Beklagten eintrat. Im übrigen sei sie zur schloß, wie jest bekannt wird, mit der preußischen Staats borzeitigen Lösung des mit dem Beklagten eingegangenen Arbeits­Eisenbahnverwaltung angeblich auf Grund der kürzlich verhältnisses berechtigt gewesen, weil sie dieser mit einem Stu neu festgefegten Preise einen Lieferungsvertrag für das Rechnungs - tätlich beleidigt habe. Auch habe ihr es nicht gefallen, daß sie fia) jahr 1911/12 ab. Bei früheren Abschlüssen ist dem Syndikat durch von ihm immer aus- und ankleiden laffen sollte. die Deffentlichkeit in feine eigenartige Preispolitik hineingeleuchtet Das Gericht vertrat die Ansicht, daß die Klägerin, wenn ste worden. Bekanntlich vollzog es kurz vor dem Zusammenbruch der noch anderweitig in einem Vertragsverhältnis stand, ein neues bei Die konstitutionelle Bewegung. legten Hochkonjunktur noch mit dem preußischen Eisenbahnzentralamt dem Beklagten nicht hätte eingehen dürfen. Nachdem sie es aber Beling, 8. Dezember. Die Mitglieder des Reichs- einen dreijährigen Roblenlieferungsvertrag, in dem die damals getan habe, sei sie auch für die vorzeitige Lösung verantwortlich ausschusses verlangen dringend irgend eine Form von noch mühsam gehaltenen Hochkonjunkturpreise für alle drei Jahre zu machen. Der Kuß fönne als eine gröbliche Beleidigung nicht repräsentativer Regierung und zwar noch bor festgelegt wunden. Dies geschah zu einer Beit, als jeder balbwegs angesehen werden, nachdem die Beweisaufnahme ergeben habe, daß Vertagung des Reichsausschusses, dessen Sigungen bis zum Sundige schon mit Sicherheit das kommende Sinten der Preise sich auch die Klägerin ziemlich frei und ungeniert mit entblößtent 21. Januar verlängert worden sind. Die Regierung erwägt voraus fagen fonnte. Aehnlich verfuhr man bei den Oberkörper im Atelier des Beklagten bewegt habe. Damit mag fie das Ersuchen sorgfältig. Koblenlieferungsabmachungen mit dem Reichsmarineamt. Die den Beklagten zu dem Stuß herausgefordert haben. Das Gericht Hamburger Nachrichten", eine getreue Vertreterin der empfahl den Parteien, sich dahin zu einigen, daß Beklagter die Syndikatsinteressen, drohten damals, es müsse mit der Möglichkeit Verpflichtung zur Herausgabe des Bopfes anerkenne und im übrigen gerechnet werden, daß das Synditat in einem Kriegsfall beide Parteien auf ihre gegenseitigen Ansprüche verzichten. Diefer eventuell an die Marine teine Kohlen liefere, wenn sich das Marine- Vorschlag wurde angenommen. amt unterstehe, statt der teuren deutschen die billigere schottische Die vom Gericht ausgesprochene Ansicht dürfte durchaus unzu-= Stohle zu kaufen. treffend sein. Nimmt man auch mit dem Gericht an, das Modell Jetzt verfolgt das Kohlensyndikat die Methode, von seinen sei gewerbliche Gehilfin gewesen, so rechtfertigte die Stußaffäre die großen Abschlüffen mit Staatsämtern überhaupt nichts mehr Aufhebung des Vertrages. Es heißt die Dinge auf den Kopf stellen, Auch in Württemberg beteiligten sich unsere Gentoffen mit betannt werden zu lassen. Nicht einmal die Rheinisch- wenn man die doch im Interesse und auf Verlangen des Beklagten beftem Erfolge an den Gemeindewahlen. In Obereklingen Westfälische Zeitung", die dem Syndikat sehr nahe steht, tann über erfolgte Entblößung zuungunsten der Stlägerin wertet. Ein wider brachten unsere Genossen ihre vier Kandidaten zum Bürger die näheren Bedingungen der Lieferung eine Auskunft erhalten! Willen gegebener Kuß ist auch der Entblößten gegenüber eine ausschuß glatt burch, in Nedargartach fielen uns von sechs Wenn auch behauptet wird, daß die Lieferung zu den türzlich erst grobe Beleidigung.

Aus der Partei.

Gemeindewahlerfolge.

Bei der Gemeindewahl in Aten a. E. gelang es unseren Barteigenoffen, trop einer sehr starken Wahlbeteiligung der Gegner, die in unserem Besitz gewesene dritte Abteilung( acht Mandate)

bon neuem zu erobern.

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