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Der Bevollmächtigte der 3ahlstelle Rigdorf. Mäntelnäherinnen, Bügler, Stepper, Trifottaillen. Arbeiterinnen, Arbeiter und Arbeiterinnen der Herren Konfektion!

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Vielleicht daß der Arbeiter die ihm jezt gegebene" Freiheit", soweit er fann, nüßlich anwendet und Strafanzeige erstattet. Möglicherweise fann er sich auch einmal erkundigen, was es für eine Bewandniß damit hamit hatte, daß der Postbote ihm die Was den Herrn Sendungen auf der Arbeitsstätte zuſtellte. Weber anbetrifft, fei noch bemerkt, daß er zu der Partei schwört, die die Devise:" Für Wahrheit, Freiheit und Recht" auf ihre Fahne geschrieben hat.

Die Klägerin Brauer beanspruchte 10 m. Gehalt für einen Monat an alle Berliner   Kollegen die Bitte zu richten, die in ihren| Gremplare heraus. Was braucht so ein gewaltiger Herr und 5 M. Entschädigung als Ausgleich für ihre ohne vorherige Werkstätten arbeitenden Rigdorfer Kollegen aufzufordern, sich der auch erst zu fragen, ob er sich fremdes Eigenthum aneignen Ründigung erfolgte Entlassung. Sie behauptete, daß bei ihrer hiesigen neu gegründeten Bahlstelle des deutschen   Holzarbeiter darf, so ein armer Arbeiter wird sich schon nicht unterstehen, dies Annahme mit der Mutter abgemacht worden sei, sie solle vier Verbandes anzuschließen. Kollegen! Bewahrt Euer Solidaritäts- zur Anzeige zu bringen, er müßte es mit Strafe der Entlassung Wochen lernen und dann vorerst für den Monat 10 M. erhalten, gefühl und suchet diejenigen zu gewinnen für unfere gemeinsame und Nimmerarbeitfindens büßen. Also der Arbeiter schwieg zu bis sie mehr leiste. Der Sohn und Vertreter der Beklagten bes Arbeit, die uns noch fernstehen. Die Zahlstelle befindet sich dieser Vergewaltigung still, aber das Schicksal der Entlassung hat ftritt diese Annahme, seinerseits erklärend, wenn überhaupt von Bergstr. 7 bei Duschet und ist geöffnet Sonnabends Abend von ihn doch ereilt, als eine vom rheinischen Agitationsfomitee an einer Entschädigung nach den ersten vier Wochen die Rede ge- 8 Uhr ab. Daselbst werden Beiträge entrichtet sowie neue Mit ihn gerichtete Postkarte wiederum vom Postboten auf wesen sei, fönne nur eine freiwillige damit gemeint worden glieder aufgenommen. dem Komptoir der Fabrit abgegeben wurde. sein; eine direkte Abmachung habe nicht vorgelegen. Außer Auf die Frage des Arbeiters, warum die plötzliche Entlassung dem bestreitet Herr Lenning, daß die Klägerin ein Recht habe, erfolgte, antwortete der Bruder des J. Weber: Mein Bruder gekündigt zu werden zu verlangen. Es wäre tägliche hatte Ihnen gesagt, Sie sollten sich damit nicht abgeben; nun Kündigung gewesen, und selbst wenn das nicht zutreffen haben Sie es troßdem gethan und müssen deshalb aufhören!" würde, sei die Entlassung gerechtfertigt, denn die Klägerin hätte ein paar Tage ohne Entschuldigung die Arbeit versäumt und sei Für bezeichnete Branchen findet am Montag, den 24. Juli, unpünktlich gekommen. Da sich die Beklagte anfänglich geneigt Abends 82 Uhr, in Sanssouci  , Rottbuferstr. 4a, eine Versamm. zeigte, auf einen vorgeschlagenen Vergleich einzugehen, verzichtete lung statt, in der Frl. Wabnih über das Thema:" Die Lage die Klägerin auf die 5 M., welche mit bezug auf die Entlassung der Arbeiter und Arbeiterinnen in der Mäntel- und Herren verlangt wurden. Den anderen Anspruch ermäßigte sie auf fonfektions- Branche", referiren wird. Diejenigen Kollegen und 7,50 M.; es hatte sich nämlich herausgestellt, daß die Zeit ihrer Kolleginnen, die sich an der Verbreitung von Handzetteln zu dieser Thätigkeit nach den ersten vier Wochen nur drei Wochen betrug. Versammlung betheiligen wollen, werden aufgefordert, sich am Gine Zeugin der Klägerin beschwört, daß in ihrem Beisein Frau Sonnabend Nachmittag 5 Uhr in 3 u be it's Restaurant, Naunyn­Lenning erklärt hätte, das junge Mädchen bekäme nach der engeren straße 86, einzufinden. Ein Pfarrer, wie er in Deutschland   unmöglich ist. Lehrzeit, also nach vier Wochen, 10 M. Gehalt. Herr Lenning, Agitationstommission der Schneider und In den Schweiz  . Reformblättern" schreibt Pfarrer Frank der fortwährend, sowie die Verhandlung in ein neues Stadium Schneiderinnen Berlin   3.t von Twann  : trat, neue Einwendungen vorbrachte, zog jezt in Zweifel, ob die Ent­" Die armen Bergwerfleute in Belgien   besigen unser un Laffung auch wirklich an dem von der klagenden Partei angegebenen Achtung, Schuhmacher! Da troz wiederholter Aufforde: getheiltes Mitgefühl. Mit ihnen erfaßt uns heiliger Born gegen Tage erfolgt sei. Um zu verhindern, daß die schon ziemlich rung die Sammellisten zur Aufbringung der Vertheidigungskosten jene entmenschten Geldprotzen, welche von der Macht Gebrauch lange dauernde Verhandlung an einem späteren Sizungstage unseres inhaftirten Kollegen" Nr. 26, 31, 32, 35, 55, 57, 58, machen, um Glück, Gut und Herzblut ihrer Mitmenschen zu fortgesetzt werden müsse, wurde sie auf anderthalb Stunden aus- 59, 60, 61, 62 und 63, welche bei den Prozessen gegen Eckerlein, opfern, nur um ihre fündigen Beutel zu füllen und alle Tage gesetzt und die Klägerin nach Hause geschickt, sich ihr Arbeitsbuch sowie Menzel und Seidenberg Berwendung fanden, bisher nicht herrlich und in Freuden leben zu können. Unter solchen Um­zu holen. Mittlerweile wurden auch Aften aus einem früheren zurückgeliefert sind, werden die Inhaber derselben aufgefordert, ständen begreifen wir die revolutionären Exzesse vollständig; Streitfalle zwischen den feindlichen Parteien besorgt. Diese so­die betreffenden Listen bis spätestens Mittwoch, den 26. Juli wenn fie nur Erleichterung statt noch stärkere Bedrückung wohl als auch das Arbeitsbuch ergaben die vollständige Nichtig- 1893 an Georg Niederauer, Franz Fischer oder Carl Eckerlein brächten. Denn es giebt ja leider in unseren sogenannten feit der letzten Einwendung des Herrn 2. und die Beklagte wurde zurückzuliefern, widrigenfalls unverzüglich die Veröffentlichung Kulturstaaten immer noch Zustände, wo das geltende Recht verurtheilt, der Klägerin die strittigen 7,50 M. und 2 M. für der Namen in diesem Blatte erfolgt. schreiendſtes Unrecht ist und wo das Dichterwort angewendet Zeitversäumniß zu zahlen; die Mutter der Klägerin hatte die Im Auftrage werden darf: Erstattung der Versäumnißkosten für den Fall beantragt, daß ein inite wit ihr günstiges Urtheil gefällt würde.

der Agitationstommission der Schuhmacher

Berlins  :.

Carl Ederlein, Auguftstr. 6a, I.

Eine hochwichtige" Sache beschäftigte gestern die 142. Ab­theilung des Schöffengerichts. Eines Tages bissen sich im Pots- An die Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen! Nachdem die damer Viertel zwei Hunde. Einer von ihnen unterlag, er ergriff Wahlen vorüber sind, gilt es für uns auf's neue, unsere Organi­heulend die Flucht. Wären es nun ein paar gewöhnliche Röter fation zu stärken und zu kräftigen, alle zersplitterten Kräfte gewesen, so wäre nach der Sache wohl weiter nichts gekommen. effen der Arbeiter vertretenden Organisation vereinigt werden. müffen zu einem Ganzen, zu einer widerstandsfähigen, die Inter­So gehörte aber der eine Hund einer wohlhabenden Dame, der andere einem adeligen Herrn. Es war der Hund des letzteren, Wir machen deshalb ganz besonders auf die Versammlung auf­der unterlegen und mit einer Bißwunde nach Hause gekommen merksam, die am Dienstag, den 25. Juli, in Sanssouci  , Rott war. Es wurde ihm mitgetheilt, daß die Hunde nicht mit buferstr. 4a, stattfindet und Stellung zu dieser Frage nehmen gleichen Waffen gekämpft haben sollten, der Sieger habe feinen foll. Wir laden besonders die Arbeiter und Arbeiterinnen in vorschriftsmäßigen Maulforb gehabt und dadurch mit seinem Gebiß Seifen- und Gummifabriken, Gasanstalten und Färbereien, sowie den wehrlosen Gegner überwinden können. Die Eigenthümerin auch Hilfsarbeiter anderer Fabriken, ein. Ferner ersuchen wir des Siegers erhielt ein Strafmandat, weil sie ihren Hund die Kollegen der Agitationskommission, die bei Norbert am nicht mit einem vorschriftsmäßigen Maultorbe versehen 2. Juni gewählt wurden, in der Versammlung zu erscheinen. hatte. Sie beantragte richterliche Entscheidung. Zum gestrigen Zermine war einer unserer berühmtesten Rechtsanwälte zur Stelle, um die Interessen der Frau L. wahrzunehmen und ihren Hund von dem schwarzen Verdacht zu reinigen, daß derselbe einen Vortheil in unschöner Weise für sich ausgebeutet. Es wurden Zeugen vernommen, Eide geleistet, thatsächliche und juristische Ausführungen der scharfsinnigsten Art gemacht der Protokoll­führer ließ die Feder über das Papier fliegen.

Der Prozeß theilte das Schicksal der meisten großen Sensationsprozesse, er verfiel der Bertagung. Zum nächsten Termine soll der Hund nebst seinem Maulforb persönlich er­scheinen und dann ein Urtheil über die Vorschriftsmäßigkeit des legteren gefällt werden.

W. Läpple. W. Arndt.

Den Parteigenoffen zur Kenntniß, daß noch verschiedene Gewinne abzuholen sind vom Sommerfest des 5. Berliner   Wahl­freises, das am Sonntag den 16. Juli im Jägerhaus stattfand. Gewonnen hat jedes Loos mit der Endnummer 1 und sind die Gewinne abzuholen bei Rob. Drescher, Linienstr. 50.

Nein, eine Grenze hat Tyrannenmacht! Wenn der Gedrängte nirgends Recht kann finden, Wenn unerträglich wird die Last,

Greift er hinanf getrosten Muthes in den Himmel, Und holt herunter seine ew'gen Rechte, Die droben hangen unveräußerlich

und unzerbrechlich, wie die Sterne selbst. der Jura- Simplonbahn entgegen. In der letzten Woche des Unſere wärmsten Sympathien bringen wir den Arbeitern Monats Mai haben alle Weichenwärter und Manöveristen des Bahnhofes in St. Maurice  ( Wallis  ) die Arbeit niedergelegt, weil aus Ersparnißrücksichten das Ruhetagsgesetz nicht beobachtet wurde! Die armen Burschen!

,, Sie haben wohl in halber Verzweiflung diesen Streik in Szene gesetzt und wahrscheinlich schwer büßen müssen. Denn ein Streit auf solch einzelnem Punkte ist eine zweischneidige Klinge, welche gewöhnlich diejenigen am schwersten verwundet, welche von ihr Gebrauch machen. Ein Streit aller Angestellten und Arbeiter des gesammten Netzes der Jura Simplonbahn hätte ganz anders gewirkt und wäre motivirt gewesen. Denn die gleichen Geldbarone, welche einmal um das andere dem Bunde und dem Kanton Bern   rücksichtslos ins Gesicht schlagen, plagen und schinden ihre Arbeiter in unerhörter Weise. Massenhaft find auf dem ganzen Netze Weichenwärter und andere An­Sonntag, den 30. Juli, findet in Luckenwalde   ein großes gestellte entlassen worden, sodaß die mit doppelter und drei­Boltsfest statt zur Erinnerung an den Wahlsieg der Sozial- facher Arbeit überlasteten Funktionirenden oft faſt zu= demokratie, und fordern wir die Arbeiter- Gefangvereine von fammenbrechen und der Betrieb in hohem Maße gefährdet er Berlin   und Umgegend auf, unser Fest durch ihr Erscheinen zu scheinen muß. Und warum, wozu diese Unmenschlichkeit? Um unterstützen. Diejenigen Vereine, die gewillt sind, nach Lucken- den Aktionären höhere Dividenden zu vertheilen, um Haupt­walde zu kommen, bitten wir, dies dem unterzeichneten Komitee schinder mit glänzenden Gratifikationen man spricht u. a. von 48 000 Franken bedenken zu können. Aus dem Schweiß anzuzeigen; wir hoffen auf eine recht rege Betheiligung. G. Back, Haidestr. 40. und Herzblut der armen geplagten Arbeiter pressen vor unseren Augen die reichen Geldproßen die hohen Prozenterchen heraus! Behufs Entgegennahme allgemein wichtigen Materials So züchtet man von oben herab die Sozialdemokratie und ersuche die Herren Gewerkschafts- Vorstände Deutschlands   wie des zwar die revolutionäre. Und was die Eisenbahnbarone der Auslands um gefällige Zusendung Ihrer Adressen. Jura- Simplonbahn im großen treiben, das üben viele Geld­Berlin NW. magnaten im fleineren Kreise. Sie alle wollen nicht einsehen, daß sie den Vulkan selbst heizen, auf dem sie stehen! Möchten doch mehr und mehr alle wahren Menschenfreunde ihre Stimme erheben zu gunsten der ungerecht Unterdrückten!- Den Heßern à tout prix im schwarzen Frack aber den Schuh!" Vielleicht, daß die kapitalfrommen Organe es zu wege bringen, den Pfarrer Frant auch unter die gewerbsmäßigen Seher zu reihen. Zum mindesten dürfte er in den Augen der Konsistorien seinen Beruf als Geistlicher verfehlt haben.

Die Privatklage, welche der Licentiat Gräbner gegen den Schriftsteller Karl Schneidt   angestrengt hat, ist gestern durch Vergleich vor der 144. Abtheilung des Schöffengerichts beendet worden. Beide Parteien bekämpfen in Wort und Schrift den Antisemitismus. Der Kläger   giebt eine Zeitschrift, betitelt Mittheilungen aus dem Verein zur Abwehr des Antisemitismus  " heraus, der Beklagte ist Redakteur der im Modernen Verlag" Friedr. Hofmann, Metallarbeiter, Gozkowskystr. 24, 3 Tr. erscheinenden philosemitischen Zeitschrift: Die Schmach des Jahrhunderts". Der Kläger   hatte im vorigen Jahre zu Geld- Die Karlsruher   Lohukommission der Brauer erklärt beiträgen aufgefordert, um die Bestrebungen des Vereins zu den Boykott über die Brauereien Monninger, Fels, Sinner in unterſtügen. Zwei auswärtige Leser haben die beiden, gleiche Grünwinkel   und Egiau in Durlach   für aufgehoben und ist da­Biele verfolgenden Blätter verwechselt und dem Mo- mit die Brauerbewegung, die im März ihren Anfang nahm, be dernen Verlag" fleinere Summen eingeschickt, die von endet. Wenn auch die Brauergehilfen nicht ihre Forderungen dessen Inhaber zum vorgeschriebenen Zwecke verwendet sind. unbeschränkt durchsetzten, so haben sie doch einige Vortheile er­Als auf Reklamation des Klägers die Herausgabe dieser Bei- rungen, so z. B. die Abschaffung der Zwangsküchen in den meisten träge verweigert wurde, griff derfelbe in seiner Zeitschrift den Brauereien und Ausbesserung der Löhne. Privatkläger an, dem er besonders den Vorwurf machte, daß er Sie Bekämpfung des Antisemitismus geschäftsmäßig betreibe. Der Beklagte antwortete in seiner Schmach des Jahrhunderts" in einer Weise, daß der Sic. Gräbner Klage wegen Beleidigung anstrengte. Schneidt erhob darauf Widerklage.

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Die Parteien stellten sich im gestrigen Termine gegenseitige Ehrenerklärungen aus, worauf die Sache in Güte beigelegt

wurde.

An die deutschen Gold- und Silberarbeiter. In der Silberwaarenfabrit von Südfeld in Wien   ist ein Streit ausgebrochen; die deutschen Silberarbeiter werden ersucht, den Zuzug unbedingt fernzuhalten.

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Die Herrlichkeit des Unfall- Versicherungsgesetzes wird in seiner ganzen Glorie in einem Bericht beleuchtet. der unserem Elberfelder Partei- Organ aus Neuß zugeht. tönnen sich mit den Bestimmungen des Unfall- Bersicherungsgesetzes

Unsere fapitalistisch gesinnten Unternehmer, so heißt es, durchaus nicht aussöhnen, weil es ihnen etwas Opfer auferlegt. Wie weit nun das Gesetz selbst den an dasselbe gestellten An­forderungen gerecht wird, geht aus nachfolgendem gewiß nicht vereinzelten Falle hervor:

versicherungs Gesetzes in der Fassung des Gesetzes Krankenkassenwesen. Auf grund des§ 75a des Kranken­der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 ist den folgenden Krankenkassen die Bescheinigung Die schweren Folgen, die für einen Schankwirth durch ausgestellt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Kranken- Am 24. Dezember v. J. erlitt der 64 Jahre alte Hand­eine einmalige Bestrafung entstehen können, zeigten sich in einer geldes, den Anforderungen des§ 75a a. a. D. genügen: der langer Adam Gönen eine schwere Verlegung am rechten Arm. Verwaltungsstreitsache, die gestern ihren Abschluß gefunden hat. Barbier- und Friseurgehilfen- Krankenkasse( E. H.) in Altona  , der Nachdem die Wunde geheilt war, blieb ein heftiges Zucken und Der Schankwirth Beebe hatte früher ein Lofal inne, welches viel Kranken- Unterstüßungskasse für Bauhandwerker von Lütte und Zittern des rechten Armes und der großen Brustmuskeln zurück; von Bäckergesellen besucht wurde. Die Spielsucht dieser Gäste umgegend( E. H.), der" Nächstenliebe"( E. H.) in Meyenburg   die rechte Hand wurde steif und gefühllos, was bei dem alten brachte anch dem Wirthe Unglück, die Bäcker wurden eines in Prignig, der Kranken- und Sterbekasse Wohlthat" zu Wörs Manne die völlige Arbeitsunfähigkeit herbeiführte. In dem nun ein. Tages bei einem unerlaubten Glücksspiel, dem" Potern" über- dorf( E. H.), der Kranken- und Sterbetasse der Textil- Industrie- geleiteten Verfahren attestirt der untersuchende Arzt Herr Dr. Kalfer rascht und der Wirth erhielt eine Antlage wegen Duldens dieses Arbeiter( E. H.) zu Ronsdorf  , der Kranken- Unterstügungstaffe zu in Neuß   eine Eriverbseinbuße von 25 pet. und der Herr Dr. Nönchen Spiels. Das Schöffengericht verurtheilte ihn zu 20 M. Geld- Bommersheim( E. H.), der Kranken- und Begräbnißkaffe der in Düsseldorf   eine solche von 50 pet. Unterm 23. März strafe. Bald darauf gab Beebe   das Lokal auf, um sich in einer Fabrit- und Handarbeiter zu Wriezen  ( E. H.), der Kranken- d. I. erhielt C. nun ein Schreiben der Rheinisch- Westfälischen anderen Stadtgegend eine Restauration neu einzurichten. Gin Unterstützungs- und Sterbekaffe der Fischer Jnnung zu Breslau  , Baugewerk- Berufsgenossenschaft, aus welchem wir folgende Säße gedent feiner Bestrafung fürchtete er, beim Nachsuchen um der Krant en- und Begräbnißkaffe des Kaufmännischen Vereins zu wiedergeben: Die Ronzession auf Schwierigkeiten zu stoßen, er ließ Stade  ( G. 3.), der Gegenseitigen Kranken- Unterstügungslaffe in Arbeitgebers auf den Betrag von 676,50 M. festgesetzt. Kassel  ( E. H.), der Kranken- und Sterbekasse von F. Müller in" Ihr Jahresarbeitsverdienst ist nach den Mittheilungen Ihres Deshalb feine Ehefrau Ehefrau auf Ertheilung der Konzession auf ihren Namen einfommen. Sie erhielt vom Stadtausschuß Rendsburg( E. H.), der Lemsahl  - Mellingstedter Krantentaffe( E. Ju betreff Ihrer Verlegung und deren Folgen haben Sie einen ablehnenden Bescheid mit der Begründung, daß bei der D.), der Krankenkasse für Buchdrucker( E. S.) in Kiel  , der sowohl dem Herrn Dr. Kalfer dort, wie auch dem Dr. Nönchen innigen Gemeinschaft zwischen Mann und Frau zu besorgen sei, Kranken- Unterstüßungskaffe für selbständige Schneider in Brom  - hier, die Unwahrheit wieder besseres Wissen gesagt: das Zittern daß die lettere unter dem Einflusse des Mannes das Schant berg( E. H.), der Kranken- Unterstüßungskaffe Bornhöved  ( E. H.), des Armes ist nicht eine Folge des Unfalles, es hat schon früher gewerbe zur Förderung des verbotenen Spiels mißbrauchen werde. der Unterstützungskasse der Ziegler in Schleswig- Holstein   zu bestanden, wie Herr Dr. Rheins jr. der dortigen Polizeibehörde Die Berufung beim Bezirksausschuß war ohne Erfolg. Der Hohenwestedt  ( G. H.), der Wittenberge  'schen Handwerfer- Stranfen- berichtet hat." Instanzenweg war somit erschöpft. Nun kam der Rechtsbeistand fasse( G. H.), der Kranken- Unterstützungs- und Sterbefaffe für die Nun erklärt aber G. aufs bestimmteste, der Herr Dr. Rheins jr. der 3.'schen Eheleute, Rechtsanwalt Leop. Meyer, für den Ghe- Gemeinde Dhünn, der Allgemeinen Kranken- Unterstüßungs- und habe ihn nie in Behandlung gehabt und er habe auch nie ge­mann Beebe   um die Konzession ein. Das Polizeipräsidium ver- Sterbekaffe zu Nierstadt( E. H.), dem Freiwilligen Kranten- fagt, das Bittern habe schon früher bestanden!! hielt sich mit bezug auf die Vorbestrafung des 3. ablehnend. Unterstützungsverein in Kirdorf  ( E. H.), der Kranken- Unter- Dann heißt es weiter: Die Sache tam nun vor den Stadtausschuß. Im Termine stützungskaffe der Schlosser zu Frankfurt   a. M.( E. H.). unterbreitete der Rechtsanwalt dem Gerichtshofe Anzahl Entscheidungen der Berufungs  - Straffammern, wonach nehmern zuweilen nicht an, wenn ihnen daran liegt, ihre Ar Auf ein bischen Gesetzesverletzung kommt es den Unter verurtheilende Erkenntnisse des Schöffengerichts aufgehoben und beiter unter der Fuchtel zu beugen. Der Fabrikant betrachtet zu 1/8 der völligen Erwerbsunfähigkeit angenommen, in anbetracht Ihre Erwerbseinbuße wird auf grund ärztlicher Atteste(!) auf Freisprechung erkannt worden war, wenn es dem betreffenden sich eben als den Herrn des Arbeiters ganz im feudalen Sinne, Ihres Alters soll nun eine Uebergangsentschädigung in der Art Wirth gelungen war, nachzuweisen, daß er keine Kenntniß von und kraft seiner wirthschaftlichen Allmacht kann er es auch, denn, stattfinden, daß ihre Erwerbseinbuße für den Rest des Monat dem Verbote des Pokerns gehabt. Wenn der Kläger 3. gegen wagt der Arbeiter etwa dem Unternehmer gegenüber von Februar zu 2/3 und den Monat März zu 1/3 angenommen wird." feine Verurtheilung Berufung eingelegt hätte, würde er daffelbe feinem Recht zu sprechen, so wird ihm der augenscheinliche Ergebniß erzielt haben. Der Stadtausschuß genehmigte darauf Beweis geliefert, daß nur der von seinem Recht sprechen darf, Nun erklären Sie sich schnell mit diesem Arrangement ein Hätte der geniale Briefschreiber noch den Say hinzugefügt: die Konzession. Das Polizeipräsidium legte Berufung ein, aber ber eben feinen Herrn" hat. Man entläßt den Arbeiter und verstanden, sonst...." dann wäre das Schreiben für S. wenigstens ohne Erfolg, denn der Bezirksausschuß entschied zu gunsten des giebt ihm damit" Gelegenheit, die Freuden der Freiheit des verständlich gewesen und hätte seinen Zweck erreicht. Unterm Klägers. So ist es gekommen, daß dem bescholtenen Ehemann 3. das Berhungerns bis zur Neige auszufoften. Einen ettatanten Fall 10. April erhielt G. dann eine Anweisung für sein Achtel Rente gewährt wurde, was seiner unbescholtenen Ehefrau versagt wurde. Dieser Art berichtet unser Elberfelder Partei- Organ: An einen pro Monat fage und schreibe 4,70 M. macht pro Tag Arbeiter waren durch das rheinische Agitationskomitee Wahl- ganze 152/3 Pfennige!- flugblätter gesandt worden; der Postbote brachte das Nun legte C. bei dem Schiedsgericht der Unfall- Berufs­Packet demselben merkwürdiger Weise in die genossenschaft Berufung ein und erhielt unterm 27. Juni die Ein­Fabrit. Raum hatte er es empfangen, so erschien der ladung zur mündlichen Verhandlung" und eine Gegenerklärung Fabrikant Johann Weber, in Firma Gebr. Weber, und der Rhein.- Westf. Baugewerk- Berufsgenossenschaft vom 31. Mai, forderte den Arbeiter auf, das Packet zu öffnen. Da dieser dies aus welcher wir folgenden Passus hervorheben: Eine Anfrage verweigerte, öffnete der Fabrikant, trotz wiederholter Warnung bei der Ortspolizei- Behörde, ob Berufungstläger schon vor Ein­durch den Arbeiter, selbst das Packet und nahm sich mehrere tritt des Unfalles an heftigem Bittern des Armes und der beiden

Soziale Uebersicht.

eine

Achtung! Tischler, Drechsler, Stellmacher, Bürstenmacher! Die Zahlstelle Rigdorf sieht sich veranlaßt

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Durch diese Mittheilung wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich innerhalb einer Woche nach Empfang dieses Schreibens über die Richtigkeit des Arbeitslohnes zu äußern.

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