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zu einem Spaziergang, sondern nur zur Verrichtung ihrer Bedürf­niffe. Straflisten wurden nicht geführt. Assessor Simon als Ver­treter der Staatsanwaltschaft, läßt auch feststellen, daß auch in der Straffolonne die angeblich Fluchtverdächtigen Ketten trugen und zwar bei der Arbeit.

Was an sonstigen Erziehungsmitteln" in Mieltschin noch in Gebrauch gewesen seien, fragte als Vertreter der Nebenklage der Rechtsanwalt Rosenfeld. Breithaupt erwiderte, er habe wohl ge­wußt, daß bei diesen Jungen individuelle Erziehung nötig sei, habe sich persönlich um sie gekümmert, ihre Personalakten studiert, Briefe an die Eltern geschrieben usw. Einen eigentlichen Unter richt gab es noch nicht, auch eine Bibliothek fehlte, aber geeignete" Beitungen waren vorhanden, außerdem wurden Andachten abge­halten und am Sonntag regelrechter Gottesdienst, auf den dann eine Sonntagserholung oder gar ein Spaziergang folgte. Rechts­anwalt Rosenfeld ließ schließlich noch eine Nachtragsfeststellung über die Bastonade machen. Breithaupt sagte, als Strafmittel sei sie nicht angeordnet worden, aber den Zögling Schwarzenberg habe er auf die Fußsohlen schlagen lassen, weil er mit den Füßen die Schläge abzuwehren suchte.

"

Die anderen Angeklagten stimmen im allgemeinen den An­gaben Breithaupts über das in Mieltschin übliche Straf- und Er­ziehungs"-System zu. Sie selber seien sich, indem sie die angeord­neten Büchtigungen vollzogen, nicht bewußt gewesen, daß sie sich strafbar machten. Breithaupt habe sie über diesen Punkt beruhigt, und auf ihn habe man sich verlassen.

Engels bestätigt, daß Breithaupt einmal Schwarzenberg, weil er strampelte, auf die Fußsohlen schlagen ließ. Gegenüber feiner in der Voruntersuchung gemachten Angabe, daß Breithaupt für den Bögling Mauthe ausdrücklich 200 Schläge angeordnet habe, erklärte er jetzt, fo genau wisse er das nicht. Uebrigens seien dann tatsächlich " nur" 60 bis 70 Schläge gegeben worden. Geschlagen hat Engels nur" 60 bis 70 Schläge gegeben worden. Geschlagen hat Engels zuweilen auch aus eigener Machtvollkommenheit, weil er Breit­haupts Zustimmung stillschweigend voraussette. Engels hatte die Klopfpeitsche anschaffen müssen. In wessen Auftrag und zu welchem Zweck der Erziehungsgehilfe Liftander diese angeblich zum Kleider­reinigen bestimmte Beitsche hat zusammendrehen müssen, steht nicht fest. Der Vorsitzende bedauerte, daß der Zeuge Liftander nicht zu Wrobel hat auf seine Bedenken sich einmal von Breithaupt fagen lassen müssen: 50 Siebe fönnen die Jungen vertragen." Im Arrest wurden die Zustände erst anders, als die Untersuchungs­fommission dagewesen war.

finden ist.

Wendland hat nie Bedenken gehabt. Ueber Manthe hörte er Breithaupt sagen: Und wenn er 200 bekommt!"

Brosinsky soll, wie Breithaupt angibt, entlassen worden sein, weil er sich zum Erzieher nicht geeignet und besonders bei der Ab­ftrafung Schwarzenbergs   ihm sehr mißfallen habe. Er selber er­flärt, seine Entlassung sei durch seine Beschwerde über schlechtes Effen veranlaßt worden. Geschlagen habe er nie.

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Mus Furcht, entlassen zu werden, hat Schüler die Prügelbefehle| rechts zu überschreiten und daß er, wenn ihm Sas   Unangemessene Breithaupts befolgt. Bedenken habe er nicht gehabt, weil Engels dieser Erziehungsmethode streng flar gemacht wurde, er vielleicht ihm gesagt habe: Der Pastor verantwortet alles." noch weiter an seiner Stelle bleiben könnte. Der Betrieb in Mielt­Riemschneider erzählt, daß am Abend vor Ankunft eines schin sei damals leider noch nicht vollständig hergestellt gewesen, es Trupps von Fürsorgezöglingen aus Berlin   Breithaupt in einer Be- wurde noch gebaut und Pastor Breithaupt flagte darüber, daß die fprechung mit seinen Gehilfen gesagt habe, er werde sich morgen Bauarbeiter häufig den Fluchtplänen der Zöglinge Vorschub einen Jungen herausgreifen und ihm den Ernst der Sache zeigen. leisteten. Am anderen Tage habe er dann sogleich den Zögling Bekel als Inspektor Buth, der früher die Anstalt Lichtenberg   leitete und ersten verprügelt. Breithaupt bestreitet diese Aeußerung, Riem- jekt pensioniert ist, bekundet über die Auswahl der nach der offenen schneider wiederholt seine Angabe unter Beteuerungen. Keiner Anstalt Mieltschin zu sendenden Zöglinge, daß kein Zögling ab­der anderen Angeklagten erinnert sich jenes Vorfalles, aber Riem- geschoben" worden sei, nur um ihn los zu werden. Buth wurde schneider bleibt dabei, er müßte gegen sein Gewissen sprechen, wenn selber bom damaligen Vorfißenden der Waisenverwaltung nach er es anders sagte. Mieltschin geschickt, um sich die Anstalt anzusehen. Er hat aber mit Breithaupt nicht eingehend über Erziehungsfragen gesprochen, weil das Mißverständnisse hätte hervorrufen" können und ihm unter Umständen einen Rüffel von der Waisenverwaltung ein­gebracht" hätte. Buth hat nur ans Herz gelegt, daß nicht die Aufseher die Zöglinge schlagen dürfen. Er erinnert sich, daß Breit­haupt brieflich um die Lichtenberger Instruktion gebeten habe. Wors.: Wie tam es, daß sie nicht geschickt wurde?" Beuge: Jch hatte gar keine Befugnis dazu." Die Verteidiger Rchtsanwalt llich und Rechtsanwalt Hirschfeld weisen auf die Qualität der aus Lichtenberg   überwiesenen Zöglinge hin. Buth erwidert, Breit­haupt selber habe sich im ganzen lobend geäußert und nur zwei oder drei als böse Burschen" bezeichnet.

Auch Habedank war sich der Strafbarkeit nicht bewußt. Es wird dann in die

Beweiserhebung

eingetreten und mit den Zeugenvernehmungen begonnen. Magistratsrat Dr. Boigt berichtet über die Gesichtspunkte, welche bei Abschiebung der Böglinge aus Lichtenberg   nach Mielt­schin maßgebend gewesen seien, und über das Material, welches in Frage komme. Es wird dabei auch die Frage erörtert, ob man nicht einen Fehler begangen hatte insofern, als man nach Mieltschin Böglinge geschickt habe, die wenig geeignet waren zum Aufenthalt in einer offenen Anstalt. Die Jungen, die nach Lichtenberg   kommen, feien schon nicht die besten. Wie die Auswahl der Jungen, die nach Zeuge Hentschel, der erste Lehrer in der Lichtenberger Anstalt ieltschin kamen, stattgefunden, weiß der Zeuge nicht. Dagegen be- und Vertreter des Erziehungsinspektors, bestätigt, daß bei der wiesen worden sei, daß in Mieltschin die Disziplinarbestimmungen Gedante vorgewaltet habe, die schlimmsten Elemente los zu werden. fundet er, daß in allen Vorverhandlungen immer darauf hinge- Auswahl der nach Mieltschin zu schickenden Zöglinge nicht der der Lichtenberger Anstalt sinngemäße Anwendung finden sollen. Als er die Mieltschiner Anstalt besichtigt, habe er gefunden, daß sie Es sei kaum denkbar, daß der Leiter der Anstalt nicht in den Besitz äußerlich einen ausgezeichneten" Einbrud machte. Er hat ver= in einer Zwischenbemerkung hin auf die Flucht des Böglings erhalten:" Sehr gut." Einzelne erklärten, sie möchten nicht wieder der betr. Anweisung gekommen sein sollte. Der Vorsitzende weist schiedene Böglinge gefragt, ob es ihnen dort gefällt und die Antwort Ruppert, auf die an die Waisenverwaltung gerichtete Beschwerde zurück, sondern möchten dort bleiben; keiner hat erzählt, daß er seiner Eltern, auf die Veröffentlichungen im Vorwärts", die gezüchtigt worden sei. Pastor Breithaupt, mit dem er sich unter­Entsendung einer Untersuchungskommission führten. halten, scheine ein äußerst warmes Sera(?) für die Jungen zu Beuge war im Auftrage der Waifenverwaltung zu haben. Er äußerte sich u. a. dahin, daß er ihnen hohe Löhne gut­sammen mit dem Stadtverordneten Dr. Bernstein in schreiben wolle, damit sie sich nach eingen Jahren ein Anwesen kaufen Mieltschin. Da er wußte, daß er bei der Zeugenbernehmung mit fönnten. Er hat wiederholt gefagt, daß für ihn die Dienſtvor. Beugen zu tun hatte, die nicht gerade die besten seien, habe er nur schriften in Lichtenberg   maßgebend seien und hat nicht zu erkennen das als festgestellt in seinem Bericht angenommen, was mit den gegeben, daß er die Disziplinarvorschriften bermißte. Anblick an Ort und Stelle selbst bestätigte. So habe der Anblick eigenen Angaben der Angeklagten übereinstimmte und was der Hierauf wird die Verhandlung auf heute um 9 Uhr vertagt. der mit Fußketten herumlaufenden Böglinge geradezu abschreckend gewirkt. Breithaupt habe ihm selbst zugegeben, daß er 50 Siebe habe erteilen lassen. Breithaupt habe bei den Untersuchungsmaß­Handarbeit für Knaben und Mädchen. 1. Bapparbelt bon nahmen den Eindruck eines seelisch gebrochenen Mannes gemacht. Chr. F. Morawe. 2. Nadelarbeit, Puppenschneiderei. 3. Spiel: Der Zeuge hat seinerzeit den Eindruck gehabt und auch in seinem seng aus eigener Hand. Je 1 M. B. G. Teubner, Leipzig  . Bericht wiedergegeben, daß Pastor Breithaupt wohl nicht gehauen ausgewählt und eingeleitet von Dr. Kutscher. 1,50 M., geb. 2,50 M. Heinrich von Neders Gedichte, aus den Werfen und dem Nachlaß habe, um zu hauen, daß er sich vielleicht nicht bewußt gewesen, Der Galgenpeter und anderes, Geschichten aus Tirol von A. Pichler.  durch seine Maßnahmen die Grenzen des erlaubten Züchtigungs- 1,50 M., geb. 2,50 M. Die Lese", München  .

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