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Br. 298. 27. Jahrgang 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Mittwo, 2. Dember 1910.

Die Moabiter Vorgänge

Dreißigster Tag. In der gestrigen Sigung wurde die

fortgesetzt.

Zengenvernehmung

vor Gericht.

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aufheben sollte. Da das nicht geschah, ging der Mann und ließ den 50 Pros., für eine Halbwvaise 15 Proz. und für Vollivaise 25 Proz. Hut liegen. Erster Staatsanwalt: Also die Leute, die der Invalidenunterstützung. Das System der Anteilversicherung das Arbeiterlied sangen, haben die Schaufenster bei Preuß ein- weist wegen seiner Beweglichkeit und wegen seiner Anpassungs­gefchlagen? 3eugin: Nein, das war eine ganz andere fähigkeit an die finanziellen Verhältnisse und an das Versicherungs­Menge. Erster Staatsanwalt: So, also das waren andere bedürfnis jedes Interessenten viele Vorzüge auf. Diese Unter­Leute. Sagten die Leute nicht, warum sie die Schaufenster einschlugen? stüßungseinrichtung hat denn auch in allen Kreisen der Bureau­Wurde nicht gerufen:" Auf zu Preuß!" und gingen die Leute darauf angestellten freudigen Anflang gefunden, haben doch in der kurzen hin zu Preuß? 8eugin: Nein, die Leute gingen deshalb hin, Beit ihres Bestehens 1300 Berufsangehörige 4300 Unterstützungs­weil an der Ecke bei Preuß der größte Tumult war. anteile aufgenommen, so daß bereits jetzt die Kasse ein Vermögen von 130 000 M. befitt.

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Hausdiener agen bat gesehen, daß junge Bengels", Schloffer Reich wohnt in der Rostocker Straße. Er kam in der die Schuylente vor gegen das Publikum, welches auf dem Bürger. welche johlten und pfiffen, Laternen zertrümmerten. Dann gingen Die sozialen Bestimmungen der Gewerbeordnung müssen ben Nacht zum 27. nach Hause. Die Straße war dunkel. Als der Zeuge steig ging und sich in keiner Weise an dem Unfug beteiligte. Bei Arbeitgebern etwas fühlbar gemacht werden. bor feiner Haustür stand, löste sich von einer größeren Truppe von einer anderen Attacke wurde ein einzelner Mann, der zurückgeblieben Nach§ 139c der Gewerbeordnung muß den Gehilfen, Lehr­Schußleuten, die der Zeuge im Dunkeln nur an dem Getrappel er- war, von Schuhleuten gräßlich verhauen. Als er schon am Boden lag, fam lingen und Arbeitern in offenen Verkaufsstellen innerhalb der kannte, ein Mann los, kam auf den Zeugen zu und sagte: Was ein Schuhmann nach dem anderen heran und schlug den Mann mit Arbeitszeit eine angemessene Mittagspause gewährt werden. fort befam er mit dem Säbel zwei Schläge über den Arm und einen mit einem Krankenwagen fortgeschafft. machen Sie noch hier." Der Zeuge antwortete nicht sogleich. So- dem Säbel. Der Weißhandelte wurde in ein Haus getragen und später Diese Bestimmung sollte der Bäcker Richter übertreten haben, der Als der Zeuge spät verschiedene Filialen besitzt. Eine dieser Filialen wird von einem Schlag über den Kopf, der so wuchtig war, daß der Hut durchschlagen abends an einigen Schußleuten vorüberging, fagte einer von ihnen: Fräulein verwaltet, mit der die Vereinbarung getroffen ist, daß wurde und der Zeuge vierzehn Tage Kopfschmerzen hatte. Nachdem Det Aas könnte voch schon lange in die Seeche liegen." fie einen gewissen Prozentsaz des Umsages als Entgelt für ihre der Zeuge seine Brügel bekommen hatte, ging der Schußmann zu Gin Angetrunkener kam vorüber und fang vor sich hin. Tätigkeit als Verkäuferin erhält. Eine Mittagspause gab es nicht den anderen zurück. Gleich darauf ertönte ein Hupenfignal und die Da sagte ein Schutzmann: Det Luder hat woll lange teene für sie. Wenn Kunden kamen, mußte sie diese bedienen. Zwischen­Schußmannstruppe fezte sich in Bewegung. Am Mittwochabend Backzähne jeschiffen." durch konnte sie ihr Essen zu sich nehmen. Das Landgericht ver­famen vier Schußleute auf den Hof, hielten die Karabiner hoch und Schmiedemeister Wagner hat gefehen, daß junge Burschen Laternen urteilte den Angeklagten Richter wegen Uebertretung des§ 139c drohten nach den Fenstern zu schießen. auslöschten und die in der Nähe stehenden Schuhleute nicht dagegen der Gewerbeordnung zu einer Geldstrafe von 300 M. Unter einer Fräulein Welzow, auch eine Bewohnerin der Rostocker einschritten. Ferner sah der Zeuge einen älteren Mann mit blutendem angemessenen Mittagspause sei eine richtige Pause zu verstehen, Straße, bekundet in Uebereinstimmung mit früher vernommenen Gesicht und zerrissener Kleidung, der jedenfalls geschlagen war. Gin in der sich der oder die Angestellte, wenn sie im Geschäft bleiben, Beugen, daß sich kein Schutzmann sehen ließ, als die Laternen von Mann, der sich seiner Abführung durch zwei Kriminalbeamte zu er- ihr Mittag herrichten und in Ruhe, ohne auf Kunden achten zu jungen Leuten ausgelöscht wurden. Als eine Stunde später wehren suchte, wurde von diesen geschlagen und von einem hinter brauchen, berzehren können. Verfehlt sei auch, so führte das Schußleute tamen, wurden sie mit Johlen und Steinwürfen ihm gehenden uniformierten Schumann von hinten geftutt. Gin Landgericht weiter aus, der Einwand des Angeklagten, daß das empfangen. Ueber den vielbesprochenen Scheiterhaufen in der großer Mann schimpfte laut Schufte"," Bluthunde". Uniformierte Fräulein keine Gehilfin im Sinne des§ 139c gewesen sei, sondern Rostocker Straße fagt die Zeugin: Die Leute hatten einen Photo- Schuyleute, welche ganz in der Nähe standen, ließen den Mann un- Filialleiterin, weil sie kein Gehalt, sondern Provision erhielt. Sie graphen Schaufaften zertrümmert und mit den Trümmern Feuer behelligt. habe die Waren verkauft und sei als Gehilfin anzusehen. Ganz angemacht. Das Fener wurde noch durch Papier vergrößert, es brannte aber nicht höher als ein Stuhlsiz. Nur einmal schlug die der sich am 20. September Hierauf wurden mehrere Zeugen vernommen zu einem Vorfall, gleichgültig sei dabei, daß sie das Geld nicht dirett, sondern in Form von Provision erhielt. Flamme so hoch wie ein Tisch. Um das Feuer herum tanzten männ liche und weibliche Personen und sangen dazu: Das ist Jagows nahe beim Spandauer Bock wilde verwegene Jagd". Dies Treiben währte ungestört etwa eine zugetragen hat. Zwei Kohlenwagen der Firma Karstädt folgten halbe Stunde, dann erst kam die Feuerwehr und die Polizei. mehrere Personen. An dem einen Wagen wurde die Schüße Hoch- Das Kammergericht verwarf dieser Tage die Revision mit Rechtsanwalt Heine macht darauf aufmerksam, daß die an gezogen, so daß Kohlen herausstelen. Ob die Täter Streifende folgender Begründung: Die Vorentscheidung sei nicht rechtsirrig, den Ausgängen der Rostocker Straße stehenden Polizeikommandos waren, können die Kutscher und Mitfahrer der beiden Wagen nicht insbesondere sei der Begriff Gehilfe nicht verkannt. Wenn sich der das Feuer sehen mußten. Polizeileutnant Göße bemerkt fagen. Schumann Mems, der die Kohlenwagen begleitete, Angeklagte in der Auffassung des Begriffs geirrt habe, dann sei dazu: Die Schußleute hatten den Auftrag, nicht eher in die Rostocker sagt: die Leute, welche die Schütze hochgezogen hatten, ergriffen das ein Irrtum auf dem Gebiete des Strafrechts, der ihn von Straße hineinzugehen, als bis die Feuerwehr fäme. Es schien der die Flucht. In einem vorüberfahrenden Automobil, dessen Führer Strafe nicht befreien fönne. Was nun die Rüge der hohen Strafe Polizei, als ob sie durch das Feuer in die Straße hineingelodt und fich erbot, den Schußmann aufzunehmen, nahm diefer die angehe, die in der Revisionsinstanz abwegig jei, da fich die Strafe angegriffen werden sollte. Verfolgung auf. Wie der Schußmann sagt, gab einer der Verfolgten in den Grenzen des Zulässigen halte, so sei darauf zu berweisen, aus einer Entfernung von einigen zwanzig Metern einen scharfen daß die Uebertretung des§ 139c mit Geldstrafe bis zu 2000 Revolverschuß auf ihn ab, der aber nicht traf. Die Berfolgten bedroht sei. Wozu habe der Gesetzgeber wohl die hohe Strafe schlugen ein höhnisches Gelächter an. Sie entfamen dadurch, daß vorgefehen? Gtwa deshalb, damit der Richter auf den üblichen sie über das Feld liefen, wohin ihnen das Auto nicht folgen fonnte. Saß von 5 oder 10 M. erkenne? Nein! Wenn die Straflammer Ueber den Revolverschuß näher befragt, sagt der Beuge, die Waffe hier auf 200 M. erkannt habe, so könne man nur sagen: es sei ein habe er nicht gesehen, aber er habe den Knall und das Pfeifen Segen, wenn die sozialen Bestimmungen der Gewerbeordnung den einer Kugel gehört. Widerspenstigen etwas fühlbar gemacht werden. Die folgenden Zeugen werden wieder über die( Vorgänge in

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Hausdiener Haberland hat gesehen, daß Laternen aus­gedreht und Steine geworfen wurden, ohne daß Schußleute, die in der Nähe waren, dagegen einschritten. In einem Schanklokal in der Berlichingenstraße haben Gäste, die der Zeuge für Arbeiter hielt, ihn gefragt, ob er einer von den Streifenden sei. Die Leute schimpften auf den Zeugen und auf die Polizei. Sie sagten:" Die Hunde tönnen gar nicht genug friegen."

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Der Angeklagte legte Revision ein, rügte Verkennung des Be­griffs Gehilfe" und beschwerte sich über die Höhe der Strafe, die er unglaublich hoch fand.

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Gerichts- Zeitung.

Tanzluftbarkeit an Festtagen.

Kernmacher Westphal hat gesehen, daß Schußleute aus einem Lokal die Gäste hinaustrieben und jeden, den sie friegen fonnten, verprügelten und dabei schimpften. Bei einer anderen Ge­legenheit wurden Menschen von Schuyleuten fortgetrieben und zwar in der Richtung auf eine andere Truppe von Schutzleuten, die jeden, der an ihnen vorbei fam, schlugen. Eine Frau wurde von einem Schußmann umgestoßen und als sie am Boden lag, mit dem Säbel geschlagen. Ein Arbeiter mit einer Kaffeekanne wurde von einem Schußmann gefragt, wo er hin wolle." Ich gehe zur Nachtschicht" Moabit ) gehört. sagte der Arbeiter. Darauf entgegnete der Schußmann: Was, Jendrizki stand abends vor der Tür des Hauses, in dem Nachtschicht?" Ein anderer Schußmann rief seinem Kollegen er die Portierstelle hat. Da fam ein Kriminalbeamter und rief ihm au: Sprechen Sie doch nicht erst mit ihm, hauen Sie ihm in die Fresse!" zu:" Du Rozmichel, was stehst Du da, mach daß Du hineinkommst, Dr. Kilper hat von seiner Wohnung in der Waldstraße aus sonst kriegst Du Prügel." Der Zeuge wandte ein, er habe ja hier Die bekannte Berfrommungs- Verordnung des Oberpräsidenten nichts gesehen, was die Polizei belasten könnte. Der Vorsißende die Portierstelle und könne doch vor der Tür stehen. Darauf ent- der Provinz Brandenburg vom 4. Juli 1898 bestimmt im§ 11 unter fragt den Zeugen, ob er nichts gesehen habe von Ausschreitungen gegnete der Schußmann: Dir werden wir gleich bei Portierstelle. Biffer 3: Lanzmusiken, Bälle und ähnliche Luftbarkeiten dürfen in von Schuhleuten, wie sie doch von anderen Zeugen bekundet jeien.- Mach, daß Du reinkommst." Darauf ging der Zeuge ins Haus. Gastwirtschaften und sonstigen Vergnügungslokalen, auch wenn sie Als der Zeuge die Frage verneint, sagt der Vorsigende: Dann wird Schumann Mews glaubt in dem Zeugen Jendrißfi, den in geschlossenen Gesellschaften stattfinden, an Sonn- und Festtagen in der Gegend, wo Sie wohnen, nichts los gewesen sein. er bom Gerüstbauerstreik bei Altmann kennt, einen der Täter bei nicht vor 3 Uhr nachmittags stattfinden." Und durch eine andere Handlungsgehilfe Kaczmaret hörte, als er eben an der Kohlenwagenaffäre zu erkennen. Jendrinti bemerkt dazu. Bestimmung sind sie an den ersten Feiertagen der drei großen Feste einer Haltestelle aus der Straßenbahn gestiegen war, hinter sich daß er Gerüstbauer sei und den Streit bei Altmann im vergangenen gänzlich verboten. Jene Vorschrift des§ 11 Ziffer 3 follte der Gast­das Geräusch klatschender Schläge. Als er sich umdrehte, sah er, Frühjahr mitmachte, bei den Kohlenwagen am Spandauer Bock wirt Börsch in Mühlenbeck dadurch übertreten haben, daß er in daß ein Mann von einem Kriminalbeamten mit einem Stock oder aber nicht zugegen war. Schuhmann Me to 8, der anfangs seinem Lokal den Theaterverein" Humor", der am ersten Pfingst­Gummiknüppel geschlagen wurde. Jetzt stürzte sich auch auf den mit ziemlicher Sicherheit den Zeugen als Täter bei den Kohlen- tag sein Stiftungsfest bei ihm abhielt, nach 12 Uhr nachts bis 5 Uhr Zeugen ein Kriminalbeamter, schlug ihm mehrmals über den Kopf wagen bezeichnete, wird immer unsicherer und sagt schließlich: Be- früh, also in den ersten Stunden des zweiten Feiertages tanzen rief ihm zu: Was sind Sie so neugierig?" Jetzt tam noch ein haupten tann ich nicht, daß er dabei war. ließ. Die Musik war auf der Straße zu hören. Das Landgericht III uniformierter Schuhmann mit blankem Säbel auf den Zeugen los. Dieser Freitag, Beamter bei der städtischen Straßen verurteilte B. und das Kammergericht, vor dem Rechtsanwalt Dr. rettete sich dadurch, daß er in denselben Wagen, aus dem er eben aus- bereinigung, gibt hauptsächlich an, daß er feine Belästigungen Karl Liebknecht den Angeklagten vertrat, verwarf dieser Tage die gestiegen war, flüchtete. Bei einer anderen Gelegenheit sah der Zeuge, des Bublifums durch die Polizei gefehen hat. Daß Jungens, un- Revision mit folgender Begründung: Die Verordnung sei rechts­daß ein junger Mann von Schugleuten, die in einer Reihe standen, gehindert durch die Polizei, Laternen ausmachten, hat auch dieser gültig und richtig angewendet worden. Das Tanzvergnügen habe geschlagen wurde. Zeuge gesehen. Ferner hat er bemerkt, daß ein alleingehender an einem Festtage, dem zweiten Feiertage, in der Frühe, also vor Mann von einem Schußmann einen Stoß bekam, und als er sich 3 Uhr nachmittags begonnen. Aber selbst wenn man die ersten umdrehte, nochmal gestoßen wurde. Morgenstunden noch zum ersten Feiertage rechnen wollte, wäre B. Klempner Schwand sah an der Ede bei Preuß, daß ein doch strafbar, da ja am ersten Festtage erst recht nicht getanzt junger Mann von Schußleuten gestoßen wurde. Der Mann ging werden dürfe. Das subjektive Verschulden sei auch richtig festge= zu einem Leutnant, um sich zu beschweren. Der Leutnant hörte gar stellt, da der Amtsvorsteher dem Wirt gesagt habe, es dürfe nicht nicht, darauf und wies den Mann energisch fort. Ueber einen anderen getanzt werden. Ob im gegebenen Einzelfalle eine Störung der Vorfall sagt der Zeuge: Die Straße wurde geräumt, dabei bekam äußeren Heilighaltung des Festtages wirklich eintrat, sei gegenüber Bigarrenhändler Miste hat von seinem Laden an ein junger Mann von mehreren Schuhleuten Säbelhiebe. An einer der gültigen Vorschrift der Verordnung unerheblich. der Ede der Beuffel- und Wiclefstraße folgendes beobachtet: Kurz Hauswand blieben zwei Männer stehen. Ein Polizeileutnant deutete nachdem einige Scheiben an der Reformationskirche eingeworfen auf fie und sagte zu den Schußleuten:" Da stehen noch zwei, die Ein Lehrer wegen Sittlichkeitsverbredjen verurteilt. waren, gingen von der Kirche her durch die Wiclefstraße 80-100 müffen auch was abkriegen." Der Gartenbaulehrer Heinrich Siemann in Köftris( Reuß j. 2.) Menschen. Lärm machten sie nicht. Es sollen dieselben Leute ge= Kaufmann Bold, ein Zeuge der Staatsanwaltschaft, be- wurde von der Straffammer in Gera zu 3 Jahren Gefängnis und wesen sein, welche die Kirchenscheiben einwarfen. Als die Menge ginnt mit den Worten: Ich möchte meiner Aussage etwas voraus 3 Jahren Ehrverlust verurteilt, weil er sich in den letzten 4 Jahren vorüber war, blieb ein junger Mann zurück. Der warf eine schicken, was auch zur Sache gehört. Ich bin der Meinung, daß die an Kindern unter 14 Jahren unzüchtig vergangen und weil er Laterne entzwei, dann eine Fensterscheibe und die Schaufenster- Polizei nicht ganz frei von Schuld ist. Der Vorsigende zwei Mädchen im Alter von 14 bis 16 Jahren verführt hat. scheiben des Zeugen und seines Nachbars . Polizei war bei unterbricht den Zeugen mit der Bemerkung: Das wollen wir nicht diefer Gelegenheit nicht zu sehen. Der Zu einer anderen Zeit sah der von Ihnen hören, sondern nur, was Sie gesehen haben. Ein Juftiz- Kuriofum. Beuge auf der Straße einen jungen Mann, der einem anderen er 8euge erzählt nun: Die Beusselstraße war schwarz von Menschen, Ueber das Lokal des Gastwirts Dänede in Augsdorf im Mans­zählte, daß er vorher bei der polizeilichen Ausräumung eines Lotals Männern und Frauen. Sie johlten, als hätte man alle Teufel der feldischen war vom Bergarbeiterverbande der Boykott verhängt zugegen war. Als der junge Mann im Laufe feiner Erzählung Welt losgelaffen. Schußleute mit erhobenen Säbeln trieben worden, da dieses Lokal der Arbeiterschaft wieder entzogen worden fagte: Da 30g einer die Plempe", ging eine Gruppe von sechs die Menge in das jozialdemokratische Versammlungs- und war. In der Boykottverhängung erblickte die Amtsanwaltschaft zu Kriminalbeamten vorüber. Einer von ihnen schlug den jungen Mann Vergnügungslokal an der Ecke der Wiclefstraße. In dem Eisleben groben Unfug", ferner aber auch darin, daß die zum mit einem Stock oder Gummischlauch über den Kopf. Dann Augenblid, als bie Schutzleute den Hausflur betreten Boykott auffordernden Flugblätter mit den Worten Die Orts­fielen auch die anderen Beamten über den Mann her hatten, verlöschten die elektrischen Bogenlampen vor der Tür des verwaltung" unterschrieben waren. Dadurch, so deduzierte der und schlugen auf ihn ein, daß er zu Boden fiel. Erst nach zehn Lokale. Da sagte ich zu meiner Frau: Da sieht man, wie diese Amtsanwalt, habe sollen die Meinung bei den Augsdorfern her­Minuten fonnte sich der junge Mann mühsam erheben. Bei einer Leute zusammenhalten und daß einer den andern deckt. Die vorgerufen werden, daß ihr Ortsvorsteher sie zum Boykott auf­anderen Gelegenheit trugen vier Männer, darunter ein Samariter Polizei ging richtig vor und hat nicht die Leute belästigt, wie es fordere; dadurch hätten die Ortsbewohner in einen Zustand der mit der Noten- Kreuz- Binde, einen Verwundeten, der ganz steif war. hier gefchildert worden ist. Als sie an einer Gruppe von Schutzleuten vorbeikamen, bei denen Beuge Senftleben hat gefehen, wie zwei Schuhleute auf auch ein Polizeioffizier stand, gingen einige Schußleute an den Ver- einen Mann, der nichts Strafbares getan hatte, mit den Säbeln wundeten heran, jahen ihn an und brachen in lautes Hohngelächter losschlugen. Ein Mann, der neben einem Schußmann stand, als aus. Hierauf wurde aus den Fenstern Bfui" und" Bluthunde" wenn er mit ihm sprach, wurde, als er sich umdrehte, von dem gerufen. Nun stürzten sich die Schuhleute auf die Krankenträger, Schutzmann hinterrücks geschlagen, daß er hinstürzte. Der Schuß die einzigen Menschen, die auf der Straße waren. Die mann ging zu seinen in der Nähe stehenden Kameraden, ohne sich Träger ließen ließen den Verwundeten fallen und flohen. um den Niedergeschlagenen zu kümmern. Ein andermal wurden Attacken geritten, in der Beusselstraße, als nur Geschäftsführer Blume fagt, die Polizei habe sich der gewöhnliche Straßenverkehr herrschte. Die Leute flüchteten in die Häuser, wo sie nicht hineingehörten und famen also bald wieder Heraus. Auf der Straße hatten sich Schutzleute längs der Bord­schwelle aufgestellt. Sie schlugen jeden, der vorbeikam mit dem Säbel. Der Zeuge erzählt noch mehrere Einzelfälle, wo Leute ohne Ver­anlaffung Säbelhiebe bekamen.

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ruhig und geduldig verhalten, selbst einer Menschenmenge gegen­über, aus der Steine nach den Schuhleuten geworfen wurden. Damit schließt die Sizung. Heute wird keine Sigung ab gehalten. Die Verhandlung wird am Donnerstag 9%, Uhr fortgesetzt.

Soziales.

Erregung geraten können, der für den öffentlichen Frieden von Augsdorf eine Gefahr bedeutet hätte! Das Amtsgericht Eisleben lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, wogegen die Straf­tammer in Halle sie auf Beschwerde beschloß. Das Schöffengericht Gisleben erkannte am 1. Oktober auf Freisprechung. Hiergegen legte die Hallesche Staatsanwaltschaft Berufung ein.

Zur Berufungsverhandlung erschien jezt der aus Königsberg bekannte Erste Staatsanwalt Geheimrat Schüße in eigener Berson. Er mußte jedoch zugeben, daß angesichts des Wortlautes des Boh­fottflugblattes nicht die Möglichkeit der Annahme bestehe, das Flug­blatt könne vom Amtsvorsteher herrühren. Im Boykott liege jedoch, meinte er, stets grober Unfug. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Ge­noffe Landsberg- Magdeburg, führte aus, daß, wenn wirklich ängst­liche Gemüter im Boykott des Lokals eine Beunruhigung ihrer eigenen werten Person erblickten, das nicht auf den Boykott, sondern Frau Kählert, deren Mann Schuhmann ist, be= auf einen ganz überflüssigen Denkprozeg zurückzuführen sei. Also fimdet: die Menge welche sich auf der Straße ansammelte, sang Zur Pensionsversicherungsfrage der Privatangestellten. sei die Beunruhigung" nur sehr mittelbar, während der Grobe­Lieder, welche die Zeugen schon bei den Wahlrechtsdemonftrationeir Eine Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenfürsorge hat der Unfug- Paragraph eine unmittelbare Beunruhigung der öffentlichen gehört haben will. Diese Leute zogen die Beuffelstraße entlang. Verband der Bureauangestellten Deutschlands "( Sit Berlin) für Ordnung verlange. Die Straffammer schloß sich dem an und ver Aus einer anderen Richtung kam eine andere Menge, die johlend die Bureauangestellten aller Branchen( Rechtsanwalts-, Versiche- warf die Berufung. Den weitergehenden Antrag des Verteidigers, und lärmend das Schaufenster von Preuß einwarf. Als dann später rungs-, Berufsgenossenschafts-, Krankenkassenangestellten u. a.) auf die Kosten der Verteidigung der Staatskaffe aufzuerlegen, lehnte die die Schuhleute tamen, wurde gerufen: Verbrecher, Räuber" dem Wege freier Selbsthilfe verwirklicht. Der zu solchen Unter- Kammer jedoch ab, da der Angeklagte genügend Erfahrung besize, " Haut die Bipuen". Ein Mann holte etwas aus der Tasche und stützungszwecken feit 1. Oktober 1908 bestehenden Unterstützungs- um erkennen zu können, daß er sich des groben Unfugs nicht schuldig warf nach den Schußleuten. Aus einem Hause flog, etwas Dunkles tasse kann jeder Berufsangehörige, der Mitglied des Verbandes ist gemacht habe und infolgedessen feinen Verteidiger brauche! und fiel mit dumpfem Aufschlag zu Boden. Zu einer anderen Zeit oder wird, vor Vollendung des 50. Lebensjahres beitreten. Jedes Diese Begründung ist höchst fatal für alle die hochweisen wurde aus dem Hause Huttenstr. 2 eine Flasche geworfen. Da rief Mitglied fann ein bis fünf Unterstüßungsanteile erwerben. Der Juristen, die zur Eröffnung und Fortsetzung dieses Strafverfahrens ein Schußmann: Runter vom Balton" und schoß hinauf. Eine monatliche Beitrag pro Anteil beträgt 1,10 M. und für Mitglieder beigetragen haben. Dem armen Teufel von Bergmann wird darin Frau hielt sich über die Schußleute auf und sagte:" Für die verdammite über 40 Jahre 1,50 M. An Unterstübungen werden für jeden mehr juristische Einsicht und Erfahrung zugetraut, als den Ersten Bande müssen wir Steuern bezahlen." Ein Mann wurde von Anteil gewährt: bei Invalidität nach 5 Beitragsjahren 150 M. und anderen Staatsanwälten, den Halleschen Richtern und dem gleicher Höhe; die Unterstübungen geflagten, aber auch sehr teuer.

dabei den Hut und verlangte, daß ihm ein Schußmann den Hut Jährlich, steigend bis 250 M., Altersunterstüßung nach 20 Jahren Eislebener Amtsanwalt. Das ist sehr schmeichelhaft für den An